Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 als solches und dessen Übertragung auf den Beamtenbereich in Nordrhein-Westfalen sind übergreifend positiv bewertet worden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erfahren dadurch eine deutliche Aufwertung und Zeichen der Wertschätzung. Das Ergebnis besteht aus mehreren Komponenten. Der erste Teil ist mit der Nutzung der hochattraktiven steuerfreien Inflationsausgleichsprämie bereits von uns auf den Weg gebracht worden. Diese ist eine steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung nach den befristeten Sonderregelungen im Einkommensteuergesetz. Sie besteht aus der Einmalzahlung von 1.800 Euro im Jahr 2023 und monatlichen Zahlungen von 120 Euro für zehn Monate des Jahres 2024. Zum 1. November 2024 folgen Einmalaufstockungen der Grundgehälter um 200 Euro und weiterer Bezügebestandteile um 4,76 %. Als dritter Schritt kommt zum 1. Februar 2025 die nächste lineare Erhöhung aller Bezüge um 5,5 % hinzu. Die finanzielle Minimalverbesserung beträgt für alle Betroffenen 340 Euro und kann sich sehen lassen. Landtag (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Für den Landeshaushalt ist dies eine große Herausforderung und ein Bekenntnis zugleich. In diese Verbesserungen sind alle Berufsgruppen und natürlich auch die Pensionäre, Witwen und Waisen eingeschlossen. All das hat der Finanzminister zum Regelungsinhalt gerade zutreffend vorgestellt. Was er leider nicht so offen angesprochen hat: Dies ist nur ein Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens. Es geht nicht nur um die Eins-zu-eins-Umsetzung des Tarifergebnisses, sondern zugleich auch um teilweise gravierende Strukturreformelemente. Die Verbindung dieser beiden Bestandteile durch die Landesregierung ist natürlich trickreich, dient aber nicht der Klarheit demokratischer Entscheidungsprozesse. Wer der Tariferhöhung zustimmen will, muss automatisch auch für eine neue Art der Bemessung des Lohnabstandsgebots votieren. So erwarten Sie das hier, und deshalb fand ich die gerade von der SPD geäußerte uneingeschränkte Sympathie schon bemerkenswert. (Simon Rock [GRÜNE]: Folgerichtig!) Insbesondere zu nennen ist die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation. Hierfür soll nicht, wie es seit Jahrzehnten in diesem Land üblich ist, das eigene Einkommen eines Beamten, sondern auch das Einkommen des Partners wird einbezogen. Das Lohnabstandsgebot hat angesichts der Explosion der Grundsicherung in den Jahren 2023 und 2024 – der Zuwachs beider Jahre betrug bekanntermaßen bemerkenswerte 24 % – eine große Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Amtsangemessenheit der Alimentation stets ein im Vergleich zu den Bezügen aus Lohnersatzleistungen um mindestens 15 % höheres Nettoeinkommen bedeutet. Eigentlich ist dieses Delta von 15 % noch zu wenig: Berufstätige haben höhere Kosten der Mobilität, für adäquate Kleidung am Arbeitsplatz oder Mehraufwand für die Verpflegung außer Haus. Wer wirklich Arbeitsanreize schaffen will, muss dafür sorgen, dass man mehr Netto vom Brutto behält und sich Arbeit in unserem Land wieder mehr lohnt. (Beifall von der FDP) Wie gehen Sie mit der Problematik um, wenn wir die 15 % als Grundlage nehmen? Sie sagen: Wir kümmern uns nicht mehr primär um die Frage, ob das Lohnabstandsgebot im bisherigen System eingehalten wird, sondern rechnen das Partnereinkommen anteilig mit hinein. Sie werden also viele Fälle der Amtsangemessenheit des Lohnabstandsgebots lösen, indem Sie einfach den Bezugsrahmen um das Partnereinkommen erweitern und sich den Sachverhalt nicht mehr nach bisheriger, jahrzehntelang genutzter Berechnungsmethodik anschauen. 12.06.2024 Man kann diese Betrachtung für gesellschaftspolitisch adäquat halten – darüber müssen wir politisch reden –, aber natürlich hat dies auch einen finanziellen Effekt auf die Auswirkungen dieses Gesetzes und die Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation. Und ich sage dies zu einem Zeitpunkt, zu dem wir von Ihnen, Herr Finanzminister, noch nicht die nötigen vollständigen Daten für die zurückliegenden Jahre vorgelegt bekommen haben, um die Amtsangemessenheit der Alimentation zu bewerten. Das müssen wir uns anschauen. Für ein Modernisierungsgesetz hätten wir als FDP von Ihnen weitere Elemente erwartet, beispielsweise hinsichtlich der Frage, wie man leistungsorientierte Elemente besser in der Besoldung abbilden kann, damit man Leistungsträger verstärkt für den öffentlichen Dienst gewinnt und dort hält und um Eigenkündigungen und den Weggang in die private Wirtschaft zu vermeiden. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Das ist recht kurz gesprungen, aber wir werden uns mit diesen Fragen natürlich gerne im weiteren Gesetzgebungsverfahren vertiefend beschäftigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
