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Berivan Aymaz

12.06.2024 Sitzungen 18/67

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren 12.06.2024 Abgeordnete! Wir kennen diese Spielchen vom Vorredner und anderen Abgeordneten dieser Fraktion schon, dass man versucht, die Organe des Landes Nordrhein-Westfalen vorzuführen, am besten für den Stream, damit man das alles in den sozialen Medien nutzen kann. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie machen es uns ja auch besonders einfach!) Wir lassen es nicht zu, dass Organe dieses Landes hier im Plenum in diesem Hohen Hause durch einzelne Abgeordnete vorgeführt werden. Das ist nicht demokratisch. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zugegebenermaßen war der Redebeitrag meines Vorredners mal wieder ein Ausdruck des wunderbaren Sprichworts „Die lauteste Meinung hat für gewöhnlich nicht die leiseste Ahnung“. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Beim Lesen des Antrags der Fraktion der FDP ist mir unweigerlich in den Kopf, dass die FDP irgendwie ein Memo an sich selbst geschrieben hat. Denn wenn man sich den Antrag und die Zahlen verinnerlicht, zeigt sich: Es fällt genau in die Zeit, in der Sie das Digitalministerium in Nordrhein-Westfalen gestellt haben. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Jetzt wiederho- len Sie auch noch meine Rede!) Sie schreiben, dass im August 2017 das Onlinezugangsgesetz in Kraft getreten ist. Bis Ende 2022 waren die Leistungen nach dem SGB II digital anzubieten. Man fragt sich: Was haben Sie denn aus dem FDP-geführten Digitalministerium seit 2017 im Zusammenhang mit der hier genannten Adresse gemacht? Ebenfalls nicht zutreffend ist, dass Sie jetzt hier auffordern, Ende zu Ende zu digitalisieren. Ich habe ja nun diesen Geschäftsbereich übernehmen dürfen, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ist nicht viel mehr daraus geworden!) und alles, was ich vorgefunden habe, war alles außer einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung. (Zuruf von der FDP) Insofern finde ich diesen Antrag der FDP an dieser Stelle durchaus bemerkenswert, weil Sie damit dem Grunde nach Ihre eigene Untätigkeit in diesem Bereich 2017 bis 2022 für sich schriftlich niedergelegt haben. Kehren wir zu dem Grundsatz zurück, dass wir, wie von verschiedenen Rednerinnen und Rednern vorgetragen, natürlich Verwaltungsleistungen digital Landtag anbieten. Man darf und muss dann miteinander diskutieren, über welche Verwaltungsleistung wir hier reden. Ich persönlich mache keinen Hehl daraus, dass ich der festen Überzeugung bin, dass es immer da, wo es um soziale Leistungen geht, eine Mensch-zu-Mensch-Beratung braucht. Sie können diese besonderen Beratungsfälle nicht vollständig digital, ohne Mensch, abbilden. Das funktioniert nicht. Damit holen Sie die unterschiedlichen Lebensbedarfe und die Lebenserfahrungen von Menschen nicht ab. Gerade im Bereich der Jobcenter ist es die harte Währung schlechthin und die Aufgabenstellung, Menschen in einen Beruf zu integrieren. Dazu gehört einfach, dass man die individuellen Lebensverläufe von Menschen annimmt, ernst nimmt und im Idealfall mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kombiniert. Die digitalisierte Verwaltungsleistung in diesem Bereich kann die menschliche Beratung durch die Spezialistinnen und Spezialisten in den Jobcentern nicht ersetzen, genauso wenig wie bei der Bundesagentur für Arbeit. Wir als Landesregierung sind dabei, die Digitalisierung der Jobcenter voranzutreiben. Dies gilt nicht nur für die Jobcenter im Münsterland, die in dem Antrag besonders hervorgehoben werden, sondern für die Jobcenter im Land Nordrhein-Westfalen insgesamt. Ich denke, dass Ihnen das bekannt ist: In einem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates wird im Besonderen die im Land Nordrhein-Westfalen als EfA-Leistung entwickelte Sozialplattform als positives Praxisbeispiel für ein gelungenes Digitalisierungsvorhaben im föderalen Bereich angeführt. Diese Plattform sollte nach Auffassung der Autoren dieses Gutachtens nicht nur beibehalten, sondern ausgebaut werden. Hierzu gehört auch die aktive Nutzung der Sozialplattform durch die Jobcenter. Diese Weiterentwicklung über die Sozialplattform und auf der Sozialplattform ist im Gange. Natürlich kann und muss man auch Ende zu Ende digitalisieren. Daran führt kein Weg vorbei. Offen gesagt: Wir brauchen dafür in der von CDU und Grünen geführten Landesregierung kein Onlinezugangsgesetz 2.0, in dem das steht, weil es intrinsische Motivation dieser Landesregierung ist, die Prozesse nicht im Schaufenster enden zu lassen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass hinter dem Schaufenster auch noch eine arbeitende Bevölkerung ist und das Schaufenster sich mit einem Laden verknüpft. Das ist der wesentliche Unterschied zur Vorgängerregierung im Bereich der Digitalisierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gestatten Sie mir noch einen letzten Satz zur rechtlichen Lage. Losgelöst von der Tatsache, dass die gemeinsamen Einrichtungen ihre IT-Lösungen aus Nürnberg bekommen – das ist die zentrale Steue-12.06.2024 rung; das ist ein Vorteil –, nutzen die kommunalen Jobcenter Anwendungen unterschiedlicher Softwareanbieter. Sie sind dabei in der Aufgabenwahrnehmung nicht weisungsgebunden. Das heißt, die Landesregierung kann bei der internen Organisation der kommunalen Jobcenter nicht im Rahmen der Aufsichtsfunktion eingreifen. Dies erfordert, dass wir mit der kommunalen Familie nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in anderen Bereichen von Verwaltungsleistungen in den Austausch darüber eintreten, welche Verfahren überhaupt eingesetzt werden und wie wir sie harmonisieren können, sodass wir am Ende des Tages zu einer Standardisierung und damit auch einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung in diesem Bereich der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen kommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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