landtag.nrw.de ↗

Sven Werner Tritschler

AfD 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Das freut mich, Frau Präsidentin. – Deshalb möchte ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern zuallererst die Gelegenheit nutzen, den Menschen zu danken, die in den Jobcentern und Sozialbehörden landauf, landab den Kopf für Ihre verkorkste Politik hinhalten, meine Damen und Herren. Diese Menschen leiden nämlich unter den Versäumnissen wie unsere Polizisten, Einsatzkräfte, Schüler und Lehrkräfte. In Anbetracht solcher Missstände könnte man meinen, dass die mangelnde Digitalisierung ihrer Behörden für die Betroffenen ein eher nachrangiges Problem sein dürfte, auch wenn vielleicht etwas weniger direkter und etwas mehr digitaler Kundenkontakt gesundheitsförderlich für den einen oder anderen sein könnte. Insgesamt ist es natürlich ein Zeichen mangelnder Wertschätzung durch die Politik. Die Menschen, die für uns und insbesondere für die Politik den Kopf hinhalten, müssen leider allzu oft noch mit Umlauf-Landtag mappen, mit Faxgeräten und mit Wartemarken ihr Dasein fristen und sich dementsprechend auch mit frustrierten und unzufriedenen Kunden herumärgern. Immerhin hat die FDP das Problem fehlerfrei erkannt – Glückwunsch dazu. Für einen nicht unwesentlichen Anteil der Jobcenter ist nämlich auch das Land zuständig, wie im Antrag richtig beschrieben. Zwei Vorhaltungen muss man der FDP in diesem Zusammenhang allerdings machen. Erstens. Warum fällt Ihnen das ausgerechnet jetzt ein, wo Sie wieder in der Opposition sind? Wo waren Sie, wo war Ihr Digitalminister Pinkwart in den fünf Jahren Regierungszeit, die Sie gerade hinter sich haben? Da haben wir in dieser Hinsicht leider gar nichts gehört. Und warum beschränken Sie sich jetzt auf Jobcenter? Es ist ja nicht so, dass es bei den anderen Behörden besser wäre. Jobcenter sind zweifellos ein wichtiger Bereich, aber viele andere sind es eben auch. Das Onlinezugangsgesetz von 2017 – zur Erinnerung: das war zu Beginn Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von der FDP –, schrieb vor, dass 575 Behördendienstleistungen nicht nur bei Jobcentern bis Ende 2022 verfügbar sein müssen. Tatsächlich ist dies nur bei einem kleinen Bruchteil geschehen, und es ist auch bis heute nur ein kleiner Bruchteil. Es ist immer noch Ihre Verantwortung, zumindest im Bund. Warum Sie sich nun ein Mosaiksteinchen herauspicken, um mehr Einsatz für die Digitalisierung zu fordern, erschließt sich nicht so richtig. Ich nehme an, das hat statistische Gründe, und bei nächster Gelegenheit kommt dann die Digitalisierungsoffensive für diese oder jede Behörde. Wir haben da einen ganzheitlicheren Ansatz und möchten alle Behörden bürgerfreundlich und fit für die digitale Zukunft machen, und deshalb beraten wir jetzt gleich im Anschluss einen Antrag zur Novelle des Onlinezugangsgesetzes. Ihr Antrag ist derweil inhaltlich nicht falsch, nur eben aus Ihrer Richtung nicht besonders glaubwürdig und viel zu kleinteilig. Gleichwohl spricht natürlich nichts dagegen, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Deshalb werden wir einer Überweisung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Protokoll ↗