Christian Dahm
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollzieht die Landesregierung das Tarifergebnis und die Absprachen, die sie Anfang Dezember vergangenen Jahres gemeinsam mit den Gewerkschaften getroffen hat, nach. Das ist gut und richtig. Sie selbst haben es angekündigt: Das ist ein Baustein für die Attraktivierung und Beibehaltung eines guten öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen. Dem werden wir auf alle Fälle zustimmen. Das ist der zweite Schritt, den Sie gehen. Im ersten Schritt haben wir hier gemeinsam die Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Auch dieser Einmalzahlung im Januar dieses Jahres sowie Abschlagszahlung monatlich bis Oktober dieses Jahres haben wir zugestimmt. Ab November erfolgt die Entgelterhöhung für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfänger und weitere, die ich gar nicht alle aufzählen will. Auch das ist ebenso wie die prozentuale Anhebung der Tabellenentgelte ab Februar 2025 gut und konsequent. Auch dagegen werden wir nicht sein. Das darf ich hier ankündigen. Ich bin ein bisschen erstaunt, da mein Vorredner angekündigt hat, dass es weitere Bausteine geben wird. Dem sehen wir ganz entspannt entgegen. Herr Kollege Blöming, wenn es eine Modernisierungsoffensive geben wird, werden wir uns das in aller Ruhe ansehen. Hätten Sie den Mut gehabt, hätten Sie das heute in ein Paket packen können. Ich sage nur: Die 41-Stunden-Woche für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist nicht mehr zeitgemäß. Sie hätten auch den Mut haben können, das bereits heute auf den Weg zu bringen. Ich glaube, da wären wir auch an Ihrer Seite gewesen. Wir werden nun der Überweisung zustimmen und dann hören, was die Sachverständigen, insbesondere die Gewerkschaften – auch die Verfassungsrechtler, aber vornehmlich die Gewerkschaften –, dazu sagen. Ich habe schon den Eindruck, dass nach dem Referentenentwurf noch einmal nach-Landtag gearbeitet und die Kritik, die einzelne Gewerkschaften eingebracht haben, eingearbeitet wurde. Sie dürfen gewiss sein, dass wir dem Gesetzentwurf grundsätzlich auch in zweiter Lesung zustimmen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
