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Ralf Witzel

FDP 12.06.2024 Sitzungen 18/67

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Meinungs- und Pressefreiheit gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und sind in Art. 5 des Grundgesetzes zu Recht verankert. Für Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch berufsspezifische Sorgfaltspflichten. Gerade aufgrund seiner pflichtigen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sind besonders strenge Maßstäbe an die Objektivität und Ausgewogenheit der Berichterstattung sowie Sorgfalt der Recherche angebracht. Wir wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell mehr als früher bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung Akzeptanzprobleme hat und deshalb selber gut beraten ist, diese mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden. Immer wieder einmal gibt es berechtigte öffentliche Kritik an Verfehlungen in der Berichterstattung, die – höflich formuliert – eine auch gelegentlich ungeschickte Fehlerkultur offenbaren, die Fragen aufwerfen und sicherlich nicht immer Vertrauen schaffen. Diese Vorkommnisse sind im jeweiligen Fall zu thematisieren und aufzuarbeiten. Für die FDP-Landtagsfraktion ist klar, dass es zu den Grundsätzen journalistischer Transparenz und Objektivität gehört, nichteigene Angestellte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder Funktionsträger von Parteien ohne einen Hinweis auf diesen Hintergrund als vermeintlich und in der üblichen Wahrnehmung zufällig ausgewählt oder im Straßenbild angetroffene normale Bürger zu interviewen und darzustellen, wenn es denn auf diese Eigenschaft ankommt. Das wäre nicht relevant, wenn es ein Augenzeuge eines Verkehrsunfalls ist, der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet, sehr wohl aber, wenn es um Meinungsstatements zu tagespolitischen Fragen geht. Personen, die klare politische Rollen und Ämter ausüben und damit üblicherweise die damit verbundenen Haltungen einnehmen, dürfen nicht den Anschein erwecken, sie seien thematisch unvoreingenommen. Diese unsere Auffassung resultiert aus den elementaren Anforderungen, die wir an Seriosität, Objektivität und Sorgfalt der Berichterstattung stellen, wenn diese zum Qualitätsjournalismus gehören sollen. Ein entscheidender Prüfmaßstab sollte dabei aus unserer Sicht sein, ob die Nennung des parteipolitischen Hintergrunds im konkreten Kontext tatsächlich überhaupt relevant ist. Wenn ein vermeintlicher Verkehrsexperte, der gleichzeitig grüner Parteifunktionär ist, uneingeschränkt über die Vorteile des Radverkehrs spricht und zugleich den Autoverkehr verteufelt, dann spielt 12.06.2024 seine Parteizugehörigkeit schon eine gewichtige Rolle für die Bewertung der Zuschauer. Der WDR sollte deshalb ein hohes Eigeninteresse daran haben, getreu den Transparenzgrundsätzen des Journalismus die Parteizugehörigkeit eines Interviewpartners auch ohne rechtliche Verpflichtung immer dann zu benennen, wenn diese konkret für das Thema relevant ist. Wie die schriftliche Expertenanhörung aber zugleich gezeigt hat, gibt es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zahlreiche Fallstricke. Es wird ausdrücklich die Gefahr gesehen, die wir auch sehen, dass dies eine Entmutigung für politisches Engagement ist, wenn man fürchten muss, dass man bestimmte berufliche Tätigkeiten nicht ohne Nachteile übernehmen kann, weil einem sonst eine Mitgliedschaft in einer Partei vielleicht vorgeworfen wird, weil man eine Geschäftsführerposition für einen Verband nicht bekommt, wenn man Parteimitglied ist, weil der Verband sagt, dann werden wir bei öffentlichen Interviews mit einer Partei verbunden. Es kann auch dazu führen, dass ein Zerrbild entsteht, wenn Sie eine Person befragen, die vielleicht eine Mindermeinung einer Partei vertritt. Stellen Sie sich einmal vor, ein Journalist würde in Deutschland tatsächlich ein FDP-Mitglied finden – vielleicht gibt es das sogar deutschlandweit –, das gegen die Schuldenbremse ist. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Habe ich getroffen! Kenne ich!) Dann würden Sie diesen interviewen und in Klammern „FDP“ setzen. Das würde eine völlig weltfremde Wahrnehmung über das, wofür die Partei in ihrer breiten Mehrheit tatsächlich eintritt, entstehen. Oder was machen Sie, wenn eine interviewte Person eine wahrheitswidrige Auskunft gibt? Da gibt jemand an, er sei gar nicht Parteimitglied, oder er gibt eine Parteimitgliedschaft vor, die in Wahrheit gar nicht so existiert. Sie könnten auf Basis dieses Gesetzentwurfs den WDR dafür verklagen, dass er tatsächlich nur das weitergegeben hat, was eine interviewte Person berichtet hat. Es ist auf die Problematik von Gemeinschaftsproduktionen hingewiesen worden. Viele Produktionen sind Gemeinschaftsproduktionen und nicht nur Eigenproduktionen eines Senders. Sie kommen hier mit Verpflichtungen, die nicht einzuhalten sind. Aus Zeitgründen kann ich nähere Ausführungen nicht machen. Ich verweise Sie im Übrigen auf die Stellungnahmen 18/1528 und 18/1492. Dort können Sie weitere Einwendungen nachlesen. Wir lehnen als FDP-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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