André Kuper
Danke, Herr Lürbke. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg möchte ich im Namen der Landesregierung das unterstreichen, was die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben. Die Landesregierung verurteilt die Tat in Mannheim aufs Schärfste. Wer Polizistinnen und Polizisten angreift, die für unsere Sicherheit sorgen, greift unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und unsere freien Werte an. Deshalb möchte ich insbesondere der Familie des getöteten Polizisten, seinen Kolleginnen und Kollegen und allen Betroffen mein aufrichtiges Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Extremisten greifen unseren Rechtsstaat an und sind eine Bedrohung für unsere Demokratie. Niemand verharmlost an dieser Stelle auch islamistischen Extremismus. Doch Rechtsstaatlichkeit gebietet eben nicht nur ein klares Benennen von Straftaten – und konsequente Verfolgung dieser ist in diesem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit –, sondern auch, keine unzulässigen Verallgemeinerungen zu treffen. Dass die AfD diesen schrecklichen, von uns allen verurteilten und auch keinesfalls zu verharmlosenden Angriff an dieser Stelle aber nun instrumentalisiert, passt zu dem, was wir von der AfD nur allzu gut kennen. Die AfD schürt den Hass in unserer Gesellschaft und versucht, nicht nur Angst gegen Islamisten zu erzeugen, sondern auch eine Stimmung gegen alle Muslime, gegen Geflüchtete und Menschen mit Migrationsgeschichte. Dabei verkennt die AfD, dass der allergrößte Teil der Muslime in Deutschland Teil unserer demokratischen Gesellschaft ist. Außerdem verkennt die AfD, dass sich die Demokratinnen und Demokraten in unserem Land einig sind, dass wir gegen Islamismus, religiö-Landtag sen Extremismus und jede andere Form von politischem Extremismus entschieden vorgehen müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Aber leider – das ist ja an verschiedenen Stellen auch schon deutlich geworden – liefert die AfD mit diesem Antrag weder neue Erkenntnisse noch neue Antworten. Denn der Antrag ist im Grunde genommen das, was wir bereits beim letzten Plenum hier miteinander debattiert haben. Sie tragen erneut Ihre Behauptungen vor; Sie tragen erneut Ihre Verallgemeinerungen vor; Sie tragen erneut vor, dass es Ihnen auch um die Ausgrenzung größerer Gruppen geht und gar nicht wirklich um die Frage einer wehrhaften Demokratie. Die Rede von Herrn Wagner hat das noch einmal sehr deutlich gezeigt. Es ging Ihnen hier im Grunde genommen nur um die üblichen Phrasen. Es ging gegen die Ampel; es ging gegen die Grünen; es ging gegen den Ministerpräsidenten. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Am Ende geht es Ihnen auch gegen die Demokratie. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Antrag deckt sich im Wesentlichen mit dem bereits beim letzten Plenum debattierten Antrag. Größtenteils sind die aufgeführten Forderungen sogar identisch. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden sind in einem hohen Maße – das habe ich beim letzten Mal auch schon deutlich ausgeführt – für die Gefahren des extremistischen Islamismus sensibilisiert. Die erfolgten Maßnahmen gegen geplante Anschläge durch Gruppen und Personen, die diese geplant haben, zeigen doch genau: Die Gefahr, die auch von islamistischem Extremismus ausgeht, ist weiterhin hoch; aber deswegen sind unsere Sicherheitsbehörden ja so sehr für diese Frage sensibilisiert. Es ist wichtig, dass unsere Strafverfolgungsbehörden weiterhin wachsam sind. Gleichermaßen ist es aber auch wichtig, im präventiven Bereich dafür zu sorgen, dass insbesondere junge Menschen nicht auf falsche ideologische Versprechungen und ein scheinbar attraktives Identifikationsangebot hereinfallen. Deswegen verfolgt die Landesregierung einen ganzheitlichen Ansatz gegen die unterschiedlichen Formen von Extremismus. Die Landesregierung betrachtet die unterschiedlichen Phänomene des Extremismus sehr genau, aber eben auch mit der gebotenen Differenzierung. Es ist wichtig, allen extremistischen Gefahren, selbstverständlich auch denen des extremistischen Islamismus, vorzubeugen. Auch hier unternimmt die Landesregierung große Anstrengungen. 12.06.2024 So besteht etwa auf Landesebene die interministerielle Arbeitsgruppe zur Islamismusprävention, die auf der Grundlage eines ganzheitlichen Handlungskonzepts agiert. Dabei werden Handlungsstrategien zur Verhinderung der Radikalisierung junger Menschen, vor allem auch im Internet, auf den Weg gebracht. Auch das im Jahr 2014 gestartete Landespräventionsprogramm „Wegweiser – Stark ohne islamistischen Extremismus“, das sich vorwiegend an junge Menschen, welche sich dem Islamismus anzunähern drohen, sowie deren Umfeld richtet, behandelt schwerpunktmäßig im Rahmen der Sensibilisierungsarbeit das Thema „Radikalisierung im Internet“, aber eben auch andere Formen. Es richtet sich klar an junge Menschen, die sonst tatsächlich falschen Versprechungen und falschen Identifikationsangeboten durch den Islamismus auf den Leim zu gehen drohen. Hierbei werden insbesondere die Auftritte und Strategien von Hasspredigern und Influencern thematisiert. Aber auch Projekte wie „180 Grad Wende“ verfolgen mit ihren Ansätzen das Ziel, Perspektiven für junge Menschen zu eröffnen und jeglicher Form von Hass, Gewalt und Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten. Denn das ist doch auch die entscheidende Form einer wehrhaften Demokratie. Wir müssen Menschen Perspektiven jenseits von Hass und Menschenfeindlichkeit eröffnen und damit auch der Gefahr vorbeugen, dass aus Worten Taten werden. Wenn junge Menschen auf TikTok oder anderen Plattformen die falschen Identifikationsangebote bekommen, ist auch die Jugendarbeit gefragt, auch im Internet, auch in Kooperation. Gefragt sind dann aber auch Vorbilder, Mentorinnen, Multiplikatoren oder „Respekt Coaches“. Auch dazu leistet die Landesregierung in einem ganzheitlichen Ansatz ihren Beitrag. Im Übrigen hat die Landesregierung aber auch stets vereinsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Blick, wie hier auch schon erwähnt worden ist. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich bereits mit einem Schreiben auf Bundesebene für ein Verbot der extremistischen Vereine „Muslim Interaktiv“, „Realität Islam“ und „Generation Islam“ eingesetzt und wird auch zukünftig entsprechende Initiativen zu extremistischen Vereinen unterstützen und dem Bund die Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. (Zuruf von der AfD) Auch bei Vereinen, die nur in Nordrhein-Westfalen agieren, wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Vereinsverbote initiiert. Damit wird das konsequente Vorgehen der Landesregierung deutlich. Zuletzt wurde im Mai 2024 der Verein „Palästina Soli-Landtag darität Duisburg“ verboten, der offen für das Ziel der „Befreiung Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordanfluss“ wirbt, womit de facto die Vernichtung des Staates Israel gefordert ist. Damit wird doch deutlich: Nordrhein-Westfalen toleriert solche Ideologien nicht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Das sind nicht nur schöne Worte, wie Sie gerade hier reingerufen haben. In dem Moment, in dem das Innenministerium mit einem Verbot das Arbeiten eines solchen Vereins unterbindet, ist es kein schönes Wort, sondern eine klare Tat – die Sie in Ihrem Antrag ja auch eingefordert haben – dergestalt, dass mit vereinsrechtlichen Maßnahmen, aber eben immer im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit, agiert wird. Das macht die Landesregierung, ohne aus dem Blick zu verlieren, dass es auch präventive Maßnahmen braucht, und ohne aus dem Blick zu verlieren, dass es immer einer differenzierten Betrachtung bedarf. In Ihrem Antrag fordern Sie auch härtere aufenthaltsrechtliche Regeln und schnellere Abschiebungen. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass das deutsche Aufenthaltsrecht bereits jetzt umfangreiche Möglichkeiten bietet, Gefährder und schwere Straftäter zurückzuführen, und dass davon in NRW, soweit die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, auch konsequent Gebrauch gemacht wird. Die Maßnahmen des Aufenthaltsrechts stellen daher bereits jetzt einen Baustein zur Gefahrenabwehr dar. Ich will das noch einmal sehr deutlich unterstreichen: Gefährder und schwere Straftäter müssen auf der Basis aufenthaltsrechtlicher und rechtsstaatlicher Möglichkeiten konsequent abgeschoben werden. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dabei müssen Rückführungen natürlich rechtssicher und auch in der Praxis umsetzbar sein; da besteht doch überhaupt kein Zweifel. Mit den fünf Zentralen Ausländerbehörden, die hier auch schon erwähnt worden sind, über die wir auch schon mehrfach diskutiert haben, verfügt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt über eine Struktur, die zu mehr Bündelung führt und gleichzeitig die Kommunen gezielt bei Rückführungsmaßnahmen unterstützt. Auch darauf ist bereits hingewiesen worden: Mit dem Haushalt 2023 wurden die Zentralen Ausländerbehörden noch einmal gezielt gestärkt, eben über zusätzliche 5 Millionen Euro. Auch hier ist es die klare Haltung der Landesregierung, dass wir weiterhin die Zentralen Ausländerbehörden in ihrer wichtigen Unterstützung für kommunale Strukturen stärken wollen. 12.06.2024 Extremismus hat immer das Ziel, die Gesellschaft zu spalten. Aus Worten, aus Hass und Hetze können dabei Taten werden. In der vergangenen Woche hat in Mannheim ein Attentäter einen Polizisten getötet, weil aus Worten, aus Ideologien Taten werden können. Weder für solche Taten noch für Hass und Hetze, die die Vorstufe solcher Taten bieten, darf es in unserer Demokratie einen Platz geben. Jede Straftat, die aus extremistischen Motiven begangen wird, ist daher ein Angriff auf uns alle, auf unsere Freiheit und auf die Menschenwürde. Ich will aber deutlich unterstreichen: Unsere Demokratie und unsere Gesellschaft lassen sich auch nicht durch undifferenzierte Versuche spalten, die nur der Ausgrenzung bestimmter Gruppen dienen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
