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Berivan Aymaz

12.06.2024 Sitzungen 18/67

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Scharrenbach in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Den Ministerkollegen darf ich entschuldigen, es ist nämlich Gesundheitsministerkonferenz. (Rodion Bakum [SPD]: Es ist Siesta – geben Sie es zu!) – Bitte? (Rodion Bakum [SPD]: Der macht Siesta!) – Nein, die läuft noch, das wissen Sie doch. Insofern waren Ihre Fragen, wo der zuständige Kollege ist, unbegründet, weil Sie wissen, wo er ist. Aber das gehört ja zur Rhetorik im Hohen Hause dazu. In der Antwort auf die Große Anfrage 12 Ihrer Fraktion haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen dargestellt, welche vielfältigen Maßnahmen wir zur Anpassung an Klimafolgen unternehmen. In den Plenardebatten im April und im Mai hat Ministerkollege Laumann mündlich von den Maßnahmen der Landesregierung berichtet. (Thorsten Klute [SPD]: Ein kurzer Bericht!) Insofern schließe ich mich gerne den Ausführungen der Abgeordneten Thoms an: Offenkundig hat man den Eindruck, dass Sie weder die schriftlichen noch die mündlichen Ausführungen der Landesregierung verinnerlicht haben. Landtag Aber in der Tat geben Sie uns damit heute noch einmal Gelegenheit, darzustellen, was wir alles in diesem wichtigen Themenfeld für die Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen bewegen. Im Arbeitsschutzrecht selber ist bereits vieles flexibel geregelt. Sie wissen, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und in der Folge die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Dies gilt natürlich auch bei Gefährdungen aus Klimafolgen heraus. Sie führen in Ihrem Antrag ferner aus, dass der Bundesgesundheitsminister es vorgemacht und Empfehlungen für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgelegt habe, und wollen uns auffordern, dies auch für Nordrhein-Westfalen zu tun. Der Bundesgesundheitsminister hat seine Pläne im Mai 2024 vorgestellt. Da Sie ja fleißige Leser der Veröffentlichungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen sind, werden Sie wissen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits im November 2023 Arbeitshilfen für den einrichtungsbezogenen Hitzeschutz für Krankenhäuser und stationäre Wohn- und Pflegeeinrichtungen veröffentlicht hat. Wir haben das im November 2023 getan, der Kollege Bundesgesundheitsminister hat das im Mai 2024 getan. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist nicht das Glei- che!) Wenn Sie sich die Mühe machen würden, die besprochenen Dokumente einmal anzuschauen, dann würden Sie feststellen, dass der Musterhitzeschutzplan der Bundesregierung für Krankenhäuser ganze sieben Seiten umfasst. Die nordrhein-westfälischen Arbeitshilfen umfassen allerdings mehr als 90 mit Inhalt gefüllte Seiten. Das ist ein wesentlicher Unterschied. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, sich die Arbeitshilfen einmal anzusehen. Zudem werden auch weitere Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung entwickelt. Hier spielt das Landeszentrum Gesundheit als Landeskoordinierungsstelle eine Schlüsselrolle. Mit der geplanten Weiterentwicklung des Landeszentrums Gesundheit zu einem zentralen Landesamt wird die Arbeit nicht nur fortgeführt, sondern auch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf kommunaler Ebene gezielt vernetzt und unterstützt. Auch die Forderung bezüglich eines staatlich organisierten Hautkrebsscreenings ist überflüssig.

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