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Plenarprotokoll 18/42

20.09.2023 · 383 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (53)FDP (40)CDU (22)AfD (18)GRÜNE (15)

André Kuper

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrte liebe Frau Moron! Vorgestern, am Montag, haben wir unseren Landtagsvizepräsidenten Edgar Moron in Liblar in Erftstadt, in seiner Heimat, beerdigt. Es war eine bewegende Trauerfeier, an der auch Etliche von uns, aber auch viele politische Wegbegleiter teilgenommen haben. Die Nachricht von seinem Tode hat dieses Haus vorletzte Woche erreicht. Seitdem liegt ein Kondolenzbuch am Eingang zum Plenarsaal aus, in das viele von uns Abgeordneten, aber auch viele frühere Parlamentarier und Weggefährten einen Gedanken oder eine Erinnerung hineingeschrieben haben, mit der sie sich an Edgar Moron erinnern. Für die unter uns, die mit ihm oder seiner Familie in Kontakt standen, kam die Nachricht von seinem Ableben nicht plötzlich oder unerwartet. Edgar Moron selber wusste um die Schwere seiner Krankheit, an deren Folgen er am 7. September, kurz nach Vollendung seines 82. Lebensjahres, verstorben ist. Mehr als 20 Jahre lang, eine ganze Generation quasi, hat er die Landespolitik und dieses Parlament mitgeprägt – als Abgeordneter, als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner, der Sozialdemokratischen Fraktion, als deren Vorsitzender von 2000 bis 2005 und als Erster Vizepräsident dieses Parlaments von 2005 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag 2010. Wie sehr er mit der Politik und der Demokratie in unserem Land verbunden war, zeigt sich auch daran, dass er bereit war, von 2014 bis 2022 den Vorsitz im Verein der ehemaligen Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Wir gedenken seiner heute im Landtag. Aber wir vergessen dabei auch nicht sein mannigfaches kommunales und auch regionales politisches Engagement. Politik für die Menschen vor Ort, die hat er zu seiner Sache gemacht. Mit Edgar Moron verlieren wir in Nordrhein-Westfalen einen gleichsam überzeugten wie überzeugenden Parlamentarier. Er war ein waschechter Demokrat, sicherlich auch mit Ecken und Kanten, der freilich vielen von uns als ein Politiker in Erinnerung ist, der das politisch Trennende niemals über das Verbindende und das Einende gestellt hat. Kompromisslos war er freilich gegenüber den Extremen. In diesem Sinne kann Edgar Moron uns heute und wohl auch in Zukunft ein Ansporn wie Vorbild für unser politisches Wirken sein. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird Edgar Morons Andenken bewahren. 20.09.2023 Ihnen, Frau Moron, seiner Witwe, wünsche ich und wünschen wir alle Kraft und Zuversicht trotz und in aller Trauer. Ich möchte Sie nun alle bitten, sich zum Gedenken an unseren verstorbenen ehemaligen Kollegen Edgar Moron von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten und die Ministerinnen und Minister erheben sich von ihren Plätzen.) – Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 42. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Sebastian Haug von der Fraktion der CDU. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen) Vor dem eigentlichen Beginn der Sitzung komme ich auf die 41. Sitzung des Landtags am 25. August 2023 zurück, um Folgendes richtigzustellen: In der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7 wurde der Abgeordnete Esser von der AfD-Fraktion für einen unparlamentarischen Zuruf gerügt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass dieser Zuruf versehentlich dem Abgeordneten Esser zugeschrieben und dieser in Folge versehentlich hierfür gerügt wurde. Tatsächlich erfolgte die fragliche Äußerung durch den Abgeordneten Wagner der AfD-Fraktion. Ich spreche deshalb gegenüber Herrn Abgeordneten Wagner für die unparlamentarische Äußerung eine nichtförmliche Rüge aus. Herr Abgeordneter, ich ermahne Sie und bitte Sie, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Außerdem habe ich noch einen Ordnungsruf auszusprechen in Richtung von Herrn Abgeordneten Mostofizadeh. Sie haben sich nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 1 der 41. Plenarsitzung am 25. August 2023 unparlamentarisch gegenüber dem Sitzungsvorstand, insbesondere dem sitzungsleitenden Präsidenten verhalten und geäußert. Ich werde die Formulierung hier nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, ich rufe Sie zur Ordnung und fordere Sie auf, ein derartiges Verhalten sowie derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Damit starten wir mit: Landtag 1 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 – GFG 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5800 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache zum Entwurf dieses Gesetzes und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die öffentlichen Haushalte – seien das Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen – stehen in diesem Jahr wie auch in den kommenden Jahren unter Druck. In diesem Lichte möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf für die Gemeindefinanzierung 2024 in diesen Landtag einführen. Die kommunalen Haushalte insbesondere für das Jahr 2024 werden von enormen Ausgabensteigerungen geprägt sein, die sich zum jetzigen Zeitpunkt schon abzeichnen. Auf der einen Seite wird das insbesondere der Tarifabschluss der Kommunen mit dem Bund sein, der in einigen Kommunen deutlich zweistellige Millionenbeträge mehr erfordert. Hinzu kommen Mehrausgaben für die dauerhafte Integration und Unterbringung von Asylsuchenden im Land Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommen Ausgaben für die Umsetzung von Rechtsansprüchen oder auch Ausgaben für neue Aufgaben, die bundesseitig den Kommunen übertragen werden sollen, die nicht refinanziert sind. Gleichzeitig zeichnen sich Ausgabensteigerungen auf der Sozialleistungsseite ab. Ich nenne hier als Stichwort die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die derzeit nicht refinanziert ist, weil es seit 2018 keine Erhöhung der Bundeszuweisungen für das Bundesteilhabegesetz gegeben hat. Das heißt, wir haben auf der einen Seite deutliche Ausgabensteigerungen und auf der anderen Seite wie im Land Nordrhein-Westfalen Unsicherheiten bei den Einnahmen. Das merken wir eben auch im Zusammenhang mit den Beratungen über die Gemeindefinanzierung 2024. Wir legen Ihnen daher einen Gesetzentwurf vor, der auf Basis der Mai-Steuerschätzung – das betone ich ausdrücklich: das ist die Mai-Steuerschätzung – mit rund 15,3 Milliarden Euro zur Verteilung an die kommunale Familie auskommt. 20.09.2023 Sie wissen, dass der relevante Steuerverbundzeitraum für die Zuweisung an die Städte und Gemeinden, die Kreise und die Landschaftsverbände am 30. September in diesem Jahr endet. Aktuell liegen die Steuereinnahmen unterhalb der Mai-Steuerschätzung. Deswegen haben wir jetzt miteinander noch zehn Tage, bis feststeht, wie viel Geld die Städte und Gemeinden, die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 wirklich erwarten können. Von den 15,3 Milliarden Euro zur Verteilung an die kommunale Familie sind rund 12,9 Milliarden Euro als finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen vorgesehen. Sie wissen – das haben Sie verfolgt –, dass die Landesregierung im August 2023 den Eckwertebeschluss vom 21. Juni erneuert hat, und das aus gutem Grunde: Wir sind gemeinsam in die parlamentarische Sommerpause eingetreten mit einem Eckwertebeschluss, der unter anderem vorsah, in die Lösung der kommunalen Liquiditätskredite einsteigen zu wollen. Nach diesem Eckwertebeschluss vom 21. Juni haben zahlreiche Gespräche stattgefunden mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Finanzausschüssen der kommunalen Spitzenverbände, mit einzelnen Kommunen, mit Kreisen und allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Wir haben dann im Zuge der Arbeitskreisrechnung, die traditionell über die Sommerpause erstellt wird, gesehen, dass vor dem Hintergrund der Entlastungsbeschlüsse, die bundesseitig gefasst worden sind, den Kommunen rund 603 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und auch an den Kompensationsleistungen. In der Sommerpause kam der Entwurf des Bundesfinanzministers für ein Wachstumschancengesetz, der auch vorsieht, in die Erträge der Kommunen und der Länder einzugreifen. Vor diesem Hintergrund und vieler weiterer Facetten hat die Landesregierung im August einen neuerlichen Eckpunktebeschluss über die Gemeindefinanzierung getroffen, sodass wir sagen: Vor dem Hintergrund dieser massiven Einschnitte in die kommunalen Steuererträge ist es auf der einen Seite nicht vertretbar, 2024 in eine Lösung von kommunalen Liquiditätskrediten einzutreten, zumal wir noch ziemlich viel miteinander zu klären haben, und auf der anderen Seite die Massen zur Verfügung stehen zu lassen. In zehn Tagen endet der Steuerverbundzeitraum, und ich wiederhole: Wir werden dann sehen, wie viel Geld den Städten und Gemeinden in unsicherer Zeit tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Deswegen arbeitet die Landesregierung sehr intensiv daran, die Landtag Handlungsoptionen, die wir zur Verfügung haben, um die kommunalen Haushaltsplanungen 2024 fortfolgende zu stabilisieren, auch in die Tat umsetzen zu lassen. Wir legen Ihnen zugleich mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz wenige Änderungen an der Systematik vor. Dies betrifft im Besonderen den sogenannten beschulten Ansatz. Das heißt: Im laufenden Haushaltsjahr 2023 werden die sogenannten Offenen Ganztagsschüler als Halbtagsschüler in der Verteilung berücksichtigt, und ab 2024 möchten wir die Offenen Ganztagsschüler als Langzeitschüler sehen. Das hat Veränderungen in der Verteilung zur Folge, wird aber dazu beitragen, dass die, die heute schon intensiv im Offenen Ganztag unterwegs sind, eine entsprechende Mehrzuwendung erfahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben miteinander die Herausforderungen – und das werden wir auch in den Haushaltsplanberatungen zum Landeshaushalt merken –, dass die haushalterischen Spielräume, ob auf Landesebene oder in den Kommunen, weniger werden. Wir werden im weiteren Verlauf dieses Jahres – so hoffe ich – mehr Sicherheit in die gerade unsichere Zeit bekommen. Dazu gehört auch – das ist zumindest mein Appell an die Bundesebene –, dass wir Klarheit brauchen. Wir brauchen dem Grunde nach ein bundesseitiges Aufgaben- und Belastungsmoratorium. Wenn Sie sich derzeit bestimmte Beratungen anschauen, die auch im Bundesrat stattfinden, über möglicherweise neue Aufgaben, die auf die Kommunen verlagert werden sollen, finden Sie quer durch alle Landesregierungen, egal, welche Parteien regieren, immer den einen Satz: Wer bestellt, zahlt. – Das ist die Anforderung der Länder an die Bundesregierung. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Heute ist die erste Lesung zur Gemeindefinanzierung 2024. In den kommenden Wochen wird sich das Ganze von den Beträgen her noch weiter konkretisieren, sodass die Städte und Gemeinden, die Kreise, die Landschaftsverbände belastbare Finanzdaten für die Haushaltsplanung 2024 haben. Ich bin froh, dass inzwischen viele Kommunen dazu übergehen, die Haushalte erst ab November zu beraten, um somit auch mit den Räten und den Kreistagen in den Austausch darüber zu kommen. Die Zeit, in der wir sind, erfordert nämlich eine Prioritätensetzung, auch auf kommunaler Seite und, soweit das möglich ist, von den übergeordneten Ebenen her. Ich bin mir sicher, denn dafür steht diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, dass wir eng an der Seite der kommunalen Familie sind, weil wir wissen, 20.09.2023 dass die Kommunen die Keimzelle unserer Demokratie sind. Es gehört zu unserer Aufgabe, die Kommunen zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, weil es um nichts anderes geht als um die Sicherung der kommunalen Demokratie, der Demokratie insgesamt. Außerdem geht es darum, Sorge dafür zu tragen, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene und Ältere vor Ort verlässliche Strukturen vorfinden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Frieling das Wort.

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Heinrich Frieling CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und Grüne stehen an der Seite unserer Kommunen und stellen ihre Handlungsfähigkeit sicher. Das wurde gestern einmal mehr deutlich. Die Landesregierung hat beschlossen, den freien Kitaträgern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe beizuspringen und sie zu unterstützen. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Obwohl wir als Land keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen hatten, die die Kommunen gemeinsam mit dem Bund geführt haben und die auch die freien Kitaträger betreffen werden, (Christian Dahm [SPD]: Das ist auch gut so!) sehen wir die Handlungsnotwendigkeit und die Verantwortung der Kommunen in diesem Bereich. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Letztendlich sind es die Kommunen, die die Kinderbetreuung sicherstellen müssen. Sie müssen sogar einspringen, wenn ein freier Träger ausfällt. Deswegen sind die 100 Millionen Euro ein klares Signal an unsere Kommunen: Ihr könnt euch auf uns verlassen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Auch strukturell hilft die gestrige Entscheidung. Mit der zusätzlichen Erhöhung der KiBiz-Pauschalen um 10 % zum neuen Kitajahr sichern wir die Kindertagesbetreuung nachhaltig. Davon profitieren die Kommunen als Träger unmittelbar. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Auch in schwierigen Zeiten gilt: Kinder, Eltern und Kommunen können sich auf uns verlassen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für Stabilität und Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten steht aber auch das Gemeindefinanzierungs-Landtag gesetz 2024, das wir heute beraten. Mit dem Gesetz erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen voraussichtlich rund 15,34 Milliarden Euro. Das sind knapp 139 Millionen Euro mehr als im Vorjahr; ein Anstieg von 0,91 %. Die Ministerin hat schon gesagt, dass wir den relevanten Steuerzeitverbundraum abwarten müssen, um die endgültigen Zahlen vorliegen zu haben. Wir alle wissen: Das Geld wird in den Kommunen gebraucht, und zwar dringend. Die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, die Energiewende und die Klimaanpassung, der Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, die Digitalisierung und der Ganztagsausbau erfordern eine finanziell gut aufgestellte kommunale Familie. Gleichzeitig macht sich die bundesweit schwache Konjunkturlage auf allen staatlichen Ebenen bemerkbar. Genauso wie der Landeshaushalt müssen auch die Kommunen mit sinkenden Steuereinnahmen rechnen, und das bei hoher Inflation und entsprechenden Tarifabschlüssen. Umso härter trifft es die Kommunen in dieser Zeit, wenn sich die Ampelregierung in Berlin einmal mehr von einer kommunalfeindlichen Seite zeigt. Noch immer ist der Bund nicht bereit, sich strukturell an den Flüchtlingskosten zu beteiligen, obwohl nur er die Möglichkeit hat, Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Sämtliche Hilferufe aus den Kommunen werden überhört oder ignoriert. Die Bundesregierung hat kein Ohr für unsere Kommunen. Schlimmer noch: Immer wieder werden politische Projekte aus dem gemeinsamen Steuerverbund finanziert. Die aktuelle Bundesregierung greift damit Ländern und Kommunen regelmäßig in die Tasche. Nach dem Inflationsausgleichsgesetz und dem Jahressteuergesetz, die unsere Kommunen über 600 Millionen Euro kosten werden, soll nun das Wachstumschancengesetz folgen. Damit legt Finanzminister Lindner die Axt unmittelbar an die kommunale Gewerbesteuer. Die Kommunen fürchten, dass ihnen bundesweit weitere 1,9 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entzogen werden. Gänzlich anders verhält sich die Zukunftskoalition gegenüber unseren Kommunen. Ein zentrales Projekt, das wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist die Altschuldenlösung, in die wir eigentlich in diesem Jahr einsteigen wollten. (Christian Dahm [SPD]: Wann kommt denn das Projekt?) Ziel ist es, die Kommunen in einem gemeinsamen Kraftakt mit dem Bund von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten zu befreien und ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten. 20.09.2023 Da der Bund durch die hälftige Schuldenübernahme eine Beteiligung in Aussicht gestellt hat, sollte der Einstieg in die Altschuldenlösung durch einen Vorwegabzug im GFG mitfinanziert werden, um das auch in Zeiten knapper Landeshaushaltskassen darstellen zu können. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Im Gegenzug hätte das Land das anteilige Aufkommen an der Grunderwerbsteuer im Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 460 Millionen Euro trotz sinkender Steuereinnahmen sichergestellt. Als CDU-Fraktion wäre es unser Anspruch gewesen, den Beitrag des Landes in den folgenden Jahren zu erhöhen. Um jedoch das GFG in dieser schwierigen Situation nicht unnötig zu belasten, hat die schwarz-grüne Landesregierung nach vielen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen selbst – Ministerin Scharrenbach hat es gerade dargestellt – richtigerweise entschieden, den Einstieg in die Altschuldenlösung zu verschieben, ebenso wie das Auflegen eines kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Der Eckpunktebeschluss zum GFG wurde daher neu gefasst. Die Mittel stehen den Kommunen nun im vollen Umfang zur Verfügung. Das zeigt: Wir sprechen mit unseren Kommunen, wir verstehen unsere Kommunen, und wir kennen ihre Sorgen. Der Einstieg in die Altschuldenlösung soll nun im Jahr 2025 erfolgen. Für eine echte Altschuldenlösung braucht es jedoch den Willen aller Beteiligten, also auch den der Bundesregierung. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Mit dem ersten Eckpunktebeschluss hat die Landesregierung zum Ausdruck gebracht, dass wir unseren Koalitionsvertrag sehr ernst nehmen. Würde die Ampelkoalition in Berlin ihren Koalitionsvertrag genauso ernst nehmen, hätte der Einstieg in die Altschuldenlösung gemeinsam gelingen können. Mit der ins Schaufenster gestellten hälftigen Übernahme der Altschulden durch den Bund in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro wäre dies ein echter Gewinn für die nordrhein-westfälischen Kommunen gewesen, aber die Absage aus Berlin kam schneller als erwartet. Der Bundesfinanzminister brauchte keine 15 Minuten, um dem Projekt eine Absage zu erteilen und neue Bedingungen aufzustellen. (Christian Dahm [SPD]: Recht hat er!) Besprechungstermine zur Lösung des Problems lassen indes Monate auf sich warten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag Herr Dahm, Sie haben es gerade herausgefordert: Auch der Bund unternimmt in der Hinsicht nichts. Der Bundeskanzler Olaf Scholz unternimmt nichts, um sein einziges Lieblingsprojekt nach vorne zu bringen. Vielleicht sucht er noch nach einem passenden Titel. Nach der „Bazooka“ und dem „Doppelwumms“ fällt ihm vielleicht nichts ein, um die große Ankündigung dann irgendwie mit kleinen Taten umzusetzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von Anja Butsch- kau [SPD] – Zuruf von René Schneider [SPD]) Nach dem Eckpunktebeschluss sieht das GFG nun eine konstante Fortführung auch der Aufwands- und Unterhaltungspauschale mit einem Volumen von 170 Millionen Euro vor, die transparent nach einem hälftigen Schlüssel bezüglich Einwohner und Fläche verteilt werden. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Gleiches gilt für die Erhöhung der Allgemeinen Investitionspauschale um gut 11,7 Millionen Euro auf nun mehr als 1,114 Milliarden Euro sowie die proportionale Anpassung der Investitionspauschalen für Sozialhilfeträger und die Eingliederungshilfe. Richtig und für die schadbetroffenen Kommunen wichtig ist auch die konstante Weiterführung der Klima- und Forstpauschale. Durch das FiFo gutachterlich empfohlen ist die Überarbeitung des Beschultenansatzes. Die Ministerin hat dazu auch schon Entsprechendes ausgeführt. Die OGS-Betreuung verursacht einen ebenso hohen Bedarf wie die Ganztagsbeschulung. Deswegen ist es folgerichtig, beide bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen als Langzeitbeschulte zu betrachten. Konsequent ist auch die vollständige Umsetzung der Grunddatenaktualisierung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Als CDU stehen wir weiterhin für eine kommunalfreundliche Landespolitik und haben die Stabilität, die Sicherheit und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen im Blick. Unsere Gemeinden, unsere Städte, unsere Kreise und unsere kommunalen Verbände können sich auf uns verlassen. Sie leisten Vielfältiges und stehen vor großen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 leisten wir einen Beitrag dazu, dass unsere Kommunen lebenswerte Orte und eine starke Heimat bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 20.09.2023

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Frieling. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Moor.

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Justus Moor SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vor ein paar Wochen konnte ich an einem Treffen von Kämmerern aus dem ganzen Land teilnehmen. Das Thema war natürlich die „Krise der Kommunalfinanzen“. Ein Kämmerer aus dem Bergischen rechnete vor, was auf seine Stadt sowie auf alle anderen Städte und Gemeinden zukommt – Frau Ministerin ist gerade ja schon darauf eingegangen –: die Tarifsteigerung, die Inflation, die Steigerung im Sozialbereich, die fehlende finanzielle Unterstützung bei der Unterbringung von Geflüchteten, die Baupreissteigerungen, die Mehrbedarfe bei der Landschaftsumlage, bei den Kitas und bei der Integration, die Zinssteigerung und die weiteren Kosten aus der Coronakrise und infolge des Ukraine-Krieges. Gleichzeitig schaute dieser Kämmerer darauf, welche Pläne es von der Landesregierung bzw. von Schwarz-Grün gibt. Eine Steigerung des GFG-Verbundsatzes wird es mit dieser Landesregierung wohl eher nicht geben. Eine Anpassung der FlüAG-Pauschale, um die tatsächlichen Kosten für die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen zu tragen? – Unter dieser Landesregierung ist das auch eher unwahrscheinlich. Unterstützung bei den steigenden Soziallasten, beim drohenden Kita-Kollaps oder bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur und der Schulen? – Ebenfalls Fehlanzeige. Im Sommer trudelte dann noch dieser schwarz-grüne Brief meiner geschätzten Kollegen Heiner Frieling und Robin Korte ein, dass mit dem Bilanzierungstrick „CUIG“ auch nicht mehr zu rechnen sei. Also landen die Kosten für Corona und infolge des Ukraine-Krieges nun nicht mehr in der Bad Bank neben dem Haushalt, sondern schlagen auf die eigenen Finanzen voll durch. Zu dem Zeitpunkt, als der Kämmerer dieser Großstadt das alles einmal durchrechnete, kam dann noch dieser Taschenspielertrick, den Sie fälschlicherweise als „Altschuldenlösung“ bezeichnet haben, und ein Investitionsprogramm von 6 Milliarden Euro, das 6 Milliarden Euro gebracht und 12 Milliarden Euro gekostet hätte. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Das sind also noch einmal jedes Jahr 760 Millionen Euro, die den Städten, Gemeinden und Kreisen in NRW im Gemeindefinanzierungsgesetz fehlen würden. Dann ist der Kämmerer dieser Großstadt noch einen Schritt weiter gegangen und hat sich die Frage stellt: Landtag Was müsste ich tun, um irgendwie einen halbwegs ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen? – Gut, mit rund 700 Punkten liegt der Hebesatz der Grundsteuer B in dieser Stadt zwar schon sehr hoch, aber doch noch ein paar Punkte unterhalb der Spitzenreiter Hürtgenwald, Bönen, Altena und Witten. Kurzum: Kann eine Grundsteuererhöhung das massive Defizit ausgleichen? – Ja, sie kann. Das Ergebnis sind 2.000 Punkte. Damit wir uns richtig verstehen: Der Hebesatz in dieser Stadt müsste nicht auf 2.000 Punkte steigen, er müsste um 2.000 Punkte steigen. Das Erschütternde war gar nicht diese Zahl. Das Erschütternde war, dass alle anderen Kämmerer am Ende nur nickten – egal, ob aus einer kleinen Gemeinde oder aus einer großen Stadt, egal, ob wenig Schulden oder viele Schulden, egal, ob Rot, Schwarz oder Grün regiert. Sie kommen nämlich auf genau die gleichen Ergebnisse. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wüst, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, die Krise, auf die unsere Kommunalfinanzen in NRW zusteuern, wird am Ende keine Krise der Kämmerer sein. Sie wird am Ende keine Krise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sein. Sie wird eine Krise sein, die die Bürgerinnen und Bürger vor Ort treffen wird, und sie wird die Gewerbebetriebe und das Handwerk treffen, denn am Ende sind es die einzigen Hebel, die die Städte und Gemeinden selbst in der Hand haben. Es sind die Grundsteuern, und es sind die Gewerbesteuern, die in diesem Land steigen werden. Im vergangenen Jahr hat rund ein Viertel der Kommunen in NRW die Grundsteuer erhöht, und zwar so stark wie seit sechs Jahren nicht mehr. Bis zu 60 % aller Städte und Gemeinden in NRW gehen davon aus, bereits im nächsten Jahr in die Haushaltssicherung gehen zu müssen. Wir reden hier von mehr als 200 Städten und Gemeinden, die aktuell Nothaushalte vorbereiten und konkret überlegen, welche Steuern sie jetzt erhöhen müssen. Bereits in der vergangenen Woche hat beispielsweise der Kreis Lippe eine sofortige Haushaltssperre erlassen. Die 35.000-Einwohner-Stadt Datteln hat in dieser Woche einen Haushalt mit 20 Millionen Euro Defizit eingebracht. Überall im Land verschieben die Kommunen ihre Haushaltseinbringungen. Die Krise der Kommunalfinanzen wird am Ende aber keine Krise der Kämmerer sein. Sie wird keine Krise der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sein. Es wird Ihre Krise sein, Herr Wüst. (Beifall von der SPD) Es wird dringend Zeit, dass Sie nicht mehr die Augen davor verschließen. In einem aktuellen Brandbrief des Städte- und Gemeindebundes fordern Hunderte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, endlich Unterstützung zu erhalten. Das ist ein Hilferuf aus dem 20.09.2023 ganzen Land. Ich bitte Sie inständig: Hören Sie diesen Hilferuf! (Beifall von der SPD) Da ich den Bürgermeister*innen und dem Städteund Gemeindebund nichts vorwegnehmen will, will ich nur auf einen Punkt hinweisen und dafür konkret aus diesem Brief zitieren: Wenn sich an der gegenwärtigen Situation nichts ändern sollte, werden die Städte und Gemeinden in unserem Land fast flächendeckend gezwungen sein, die Hebesätze der Grundsteuer B in einem Maße anzuheben, das den Bürgerinnen und Bürgern schlichtweg weder vermittelbar noch zumutbar sein wird. – Zitat Ende. Diese Sorge teilen alle vor Ort. Sie verlangt sofortiges Handeln. Diese Vorlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes ist aber kein Handeln; das ist Aussitzen. (Beifall von der SPD) Aber da ich weiß, was sonst immer kommt – wir konnten es vorhin auch schon hören –: Ja, natürlich ist auch der Bund gefragt. Es wäre völlig unredlich, etwas anderes zu behaupten. Doch was hilft es, wenn der Bund etwas liefert und das Land nichts tut oder – noch schlimmer – im Weg steht? Zum Beispiel hat sich die Landesregierung bei knapp der Hälfte der Unterbringungseinrichtungen in Bundesimmobilien in NRW die Baukosten nicht vom Bund erstatten lassen. Sie haben schlichtweg keinen Antrag gestellt. Dies hat der Landesrechnungshof aufgedeckt. Das sind gleich mal zig Millionen Euro. (Beifall von der SPD) Und von den Milliarden, die der Bund für die Versorgung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt hat, haben Sie über 670 Millionen Euro einbehalten. 670 Millionen Euro, die den Kommunen zustehen, haben Sie mit klebrigen Fingern in den Landeshaushalt gepackt. Das war Ihre Entscheidung, Herr Wüst. (Beifall von der SPD) Dass die Isolierungsmöglichkeiten der Schäden durch Corona und Ukraine-Krieg im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen, das ist Ihre Entscheidung, Herr Wüst. (Beifall von der SPD) Dass die Kitas in NRW ungebremst auf den Kollaps zulaufen und die OGS-Finanzierung zusammenbricht, während Ihr eigener Staatssekretär die Schuld allein den Kommunen zuschiebt, das ist Ihr Weg, Herr Wüst. (Beifall von der SPD – Zurufe von Thorsten Schick [CDU], Dr. Ralf Nolten [CDU], Gregor Golland [CDU] und Heinrich Frieling [CDU]) Landtag Dass diese, Herr Frieling, gestern vorgestellte Flickschusterei kommt und es kein echtes Kita-Rettungspaket gibt, dass es kein Programm „Gute Schule 2030“ gibt und dass die FlüAG-Pauschale nicht angepasst wird, das sind Ihre Versäumnisse, Herr Wüst. (Beifall von der SPD) Dass Sie dann noch per Pressemitteilung einen Altschuldenplan vorlegen, der keinen einzigen Cent Landesmittel vorsah, einen Plan mit der Vergemeinschaftung der Altschulden unter den Kommunen und mit einem Griff in das GFG in Höhe von jährlich 760 Millionen Euro für mehr als 30 bis 40 Jahre, einen Plan, mit dem Sie eine beispiellose Bruchlandung hingelegt haben, wobei Sie für das Scheitern dieses Plans wieder den Bund und IT.NRW verantwortlich machen, während es gleichzeitig Ihre Parteikollegen von CDU und CSU in Berlin sind, die eine Grundgesetzänderung und einen Altschuldenpakt des Bundes verhindern, das ist Ihre Dreistigkeit, Herr Wüst. (Lebhafter Beifall von der SPD – Sven Wolf [SPD]: Genau!) Und dass Sie mit dem hier eingebrachten Gemeindefinanzierungsgesetz erneut keine nachhaltige Ausstattung der kommunalen Finanzen einbringen und dass landauf, landab die Grundsteuern erhöht werden müssen, das wird Ihre Verantwortung sein, Herr Wüst. Diese Steuererhöhungen sind Ihre Steuererhöhungen. Diese hohen Grundsteuern werden die Hendrik-Wüst-Steuern sein. (Beifall von der SPD) Unsere Vorschläge und Lösungen liegen auf dem Tisch. Ich will sie zum Abschluss auch betonen. Es wird Zeit, den Verbundsatz im GFG auf 25 Prozentpunkte zu erhöhen. Das würde dauerhaft für eine bessere Ausfinanzierung der Kommunen sorgen. Es wird Zeit für eine echte Altschuldenlösung mit den Mitteln aus dem Bund, aber vor allem auch eigenen Mitteln des Landes. (Beifall von der SPD) Es wird Zeit für einen Stärkungspakt II, der den strukturell besonders belasteten Kommunen Möglichkeiten zur Entwicklung schafft. Als SPD haben wir mit dem Stärkungspakt und auch mit dem Programm „Gute Schule 2020“ gezeigt, wie man Städten und Gemeinden helfen und gleichzeitig für Bildung, Kinder und Familie investieren kann. Darauf könnte man aufbauen. Es gibt Lösungen. Sie liegen auf der Hand. Sie hätten uns an Ihrer Seite, wenn Sie diese Lösung endlich angehen würden. Die Zeit des Aussitzens ist vorbei, Herr Wüst. Die Städte und Gemeinden, die Kitas, die Ganztagsschulen und die Familien in NRW brauchen jetzt eine 20.09.2023 Landesregierung, die endlich handelt. Sie haben es mehr als verdient. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

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André Kuper

Danke, Herr Kollege Moor. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Dr. Korte.

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Dr. Robin Korte GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohl selten wurde ein Gesetzentwurf so heiß diskutiert, bevor er überhaupt das Licht der Welt erblickt hat. Die Rede ist hier keineswegs vom Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung, sondern von unserer nordrheinwestfälischen Gemeindefinanzierung. Dass ein eher technisches Gesetz wie das GFG, das, wenn wir ehrlich sind, selbst für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker schwer bis in den letzten Winkel zu durchschauen ist, derart das politische Sommerloch in Nordrhein-Westfalen füllt und nicht wenige von uns in den Sommerferien beschäftigt hat, ist Ausdruck eines tiefer gehenden Problems in den Kommunalfinanzen – eines Problems, das, wenn wir uns ehrlich machen, längst hätte gelöst sein können. Denn die Chance, unsere Gemeindefinanzen in Nordrhein-Westfalen nach Jahrzehnten endlich wieder flächendeckend auf stabile Beine zu stellen, war da. Wir haben sie allerdings nicht genutzt, sondern wir haben sie verstreichen lassen – spätestens in den Jahren 2020 und 2021, als der mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen eingeschlagene Weg trotz der damals frei gewordenen Haushaltsspielräume nicht weitergeführt wurde. Die damals frei gewordenen Mittel von im Schnitt über 400 Millionen Euro pro Jahr sind nun ironischerweise ziemlich genau der Betrag, über den wir im Sommer so intensiv mit den Kommunen diskutiert haben, weil es in etwa die Summe ist, die auch für den Einstieg in eine Altschuldenlösung für unsere Kommunen benötigt wird und die ja für dieses GFG zunächst als Vorwegabzug vorgesehen war. Heute sind die historischen Haushaltsspielräume aus der Zeit vor Corona Geschichte. Einem derartigen Kraftakt zur Entschuldung der Kommunen aus dem Landeshaushalt allein fehlt – das müssen wir uns eingestehen – zumindest kurzfristig die Grundlage. Deshalb ist es auch die richtige Entscheidung gewesen, dass diese Landesregierung den Einstieg in die kommunale Altschuldenlösung auf das Haushaltsjahr 2025 verschoben hat, ihn aber zugleich auch erstmals in der Geschichte dieses Landes klar zugesagt hat und damit die Hand in Richtung Bund ausgestreckt hat – (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag wohlgemerkt ausgestreckt in Richtung eines Bundesfinanzministers, der diese ausgestreckte Hand, zumindest Stand jetzt, nicht annimmt und der dabei auch um Begründungen nicht verlegen ist, von denen alle Welt weiß, dass sie fadenscheinig sind. Das gilt insbesondere für die Begründung, dass er eine Landesfinanzierung fordert, zu der er uns die Möglichkeit mit seiner Finanzpolitik selbst wieder abschneidet. Denn es ist derselbe Bundesfinanzminister, der in schweren Krisenzeiten auf einer ruinösen Schuldenbremse beharrt und der zur Finanzierung seiner Steuergeschenke ungeniert und immer wieder in die Taschen von Ländern und Kommunen greift. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Steuerentlastungsgesetz, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, Inflationsausgleichsgesetz und Entlastungspaket III – (Zuruf von Henning Höne [FDP]) allein diese vier genannten Eingriffe in die Gemeinschaftssteuern von Bund, Ländern und Kommunen kosten das Land Nordrhein-Westfalen rund 4 Milliarden Euro pro Jahr. Jetzt soll auch noch das Wachstumschancengesetz hinzukommen. Ich glaube, es ist völlig müßig, zu erläutern, was unsere Landesregierung mit diesen 4 Milliarden Euro in puncto Altschuldenlösung und Unterstützung für Kommunen hätte darstellen können. Lieber Herr Moor, unter diesen Bedingungen hätten auch Sie den Verbundsatz nicht erhöhen können, so wie es ja auch die letzte SPD-geführte Landesregierung 2010 bis 2017 nicht getan hat. (Zuruf von Henning Höne [FDP]) Es gehört auch dazu, dass diese Eingriffe in die Steuermasse der Länder ganz unmittelbar auch die Verbundmasse der Gemeindefinanzierung treffen und damit die Kommunen treffen, die dadurch allein im kommenden Jahr bei diesem Gemeindefinanzierungsgesetz mit rund 600 Millionen Euro weniger auskommen müssen. Die Summe von 600 Millionen Euro entspricht etwa 4 % des gesamten GFG. Das können kommunale Haushalte in der Krise und in der Inflation nicht mal eben so wegstecken. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere öffentlichen Haushalte stehen heute an einem Punkt, der sie an den äußersten Rand ihrer Leistungsfähigkeit bringt und der elementare Grundsätze der Daseinsvorsorge infrage stellt. Nirgends wird das gerade so deutlich wie in unseren Städten und Gemeinden, wo viele Kämmereien derzeit ratlos sind, auf welcher Grundlage und welcher Einnahmebasis sie den nächsten Haushalt aufstellen sollen, wo sich ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen derzeit die Wahl zwischen Pest und Cholera darstellt, ob sie wichtige soziale Leistungen kürzen, ob sie Schulsanierungen 20.09.2023 in der Zeit schieben oder ob sie zum wiederholten Mal die Grundsteuer erhöhen sollen, und wo die Träger sozialer Infrastruktur derzeit nicht wissen, ob sie sich auf lange sicher geglaubte kommunale Zuschüsse noch verlassen können und wie sie ihr Personal im nächsten Jahr bezahlen werden. Diese Zustände, die sich derzeit in unseren Kommunen auftun und anbahnen und für die wir eine Lösung suchen, sind letztlich aber der Scherbenhaufen einer dogmatischen und sich unlogischen Lindner’schen Fiskalpolitik. Das hat Frau Ministerin Scharrenbach schon treffend im Ausschuss festgestellt. (Lachen von Henning Höne [FDP]) Ich zitiere sie an dieser Stelle gerne. Sie hat dort gesagt: Steuern senken, Investitionen steigern und gleichzeitig Schulden zurückzahlen: Diese Rechnung geht einfach nicht auf; diese Rechnung kann einfach nicht aufgehen – zumindest nicht, ohne Kollateralschäden nach sich zu ziehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) So müssen wir uns nun heute mit einem Gemeindefinanzierungsgesetz befassen, das inmitten der höchsten Inflation, die unser Land seit der Wiedervereinigung je erlebt hat, hinter dem Notwendigen ja nur zurückbleiben kann und das die Zuweisungen für unsere Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in etwa auf dem Vorjahresniveau deckeln muss. Da gibt es auch wenig schönzureden, was diese Finanzausgleichmasse angeht. Denn dass das Geld derzeit in vielen Kommunen vorne und hinten nicht reicht, das bekommen Sie alle mit. Auch wenn die Finanzausgleichsmasse im letzten Jahr noch kräftig gestiegen ist, so konnte sie schon da die Kostensteigerungen in den Kommunen gerade so wettmachen – Kostensteigerungen, die nachhaltig nur mit mehr Geld im steuerlichen Verbundsystem finanziert werden können. Unter den derzeitigen und eben skizzierten steuerpolitischen Rahmenbedingungen, indem diese Bundesregierung den innerparteilichen Frieden der FDP immer wieder zulasten von Ländern und Kommunen saniert, wird uns das auf absehbare Zeit aber kaum gelingen können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend auch noch zu einigen Details des diesjährigen Gesetzentwurfs kommen und das zunächst mit einem Dank an alle Beteiligten verbinden: an Frau Ministerin Scharrenbach, die hier alles dafür getan hat, unter schwierigen Rahmenbedingungen einen guten Ausgleich zwischen den Kommunen zu erreichen, (Christian Dahm [SPD]: Ich bringe gleich die Blumen!) Landtag aber natürlich auch an die kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten vertrauensvoll diskutieren und zusammenarbeiten. So ist es in den vergangenen Wochen dann gelungen, die hitzige Debatte des Sommerlochs zu versachlichen und hier für das Jahr 2024 ein Gemeindefinanzierungsgesetz vorzulegen, das die berechtigten Hinweise aus der kommunalen Familie aufgreift. Damit trägt die Landesregierung das bei, was ihr derzeit möglich ist, um gegenüber den ursprünglichen Eckpunkten für eine Entlastung der Kommunen im weiterhin schwierigen Haushaltsjahr 2024 zu sorgen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Durch die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Verschiebung der Altschuldenübernahme wird der Finanzausgleich im kommenden Jahr um insgesamt ca. 400 Millionen Euro entlastet. Und – auch das ist ein wichtiger Punkt – durch den Verzicht auf die Anhebung der Aufwandsund Unterhaltungspauschale werden darüber hinaus gezielt die Städte und Gemeinden entlastet, die aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Finanzkraft besonders auf die Schlüsselzuweisungen aus dem GFG angewiesen sind. Gleichzeitig – das ist sicherlich die wichtigste inhaltliche Veränderung im GFG – stellt die Landesregierung das Gemeindefinanzierungsgesetz auch strukturell besser auf, indem sie dafür sorgt, dass die Finanzmittel, wenn sie schon knapp sind, wenigstens fair und nach besten Wissen gemäß Stand der Wissenschaft, nämlich auf Basis einer aktuellen Datenermittlung, verteilt werden. Nach inzwischen zehn Jahren wird dieses GFG endlich wieder auf Basis einer vollständigen Grunddatenaktualisierung aufgestellt. Das ist gut und richtig so. Denn wie wichtig das sein kann, damit die Zuweisungen für die Kommunen sich auch wirklich an ihrem tatsächlichen Bedarf festmachen, hat gerade erst in der vorletzten Woche der Übermittlungsfehler der Agentur für Arbeit verdeutlicht. Zu der aktualisierten Datengrundlage – darauf ist mein Kollege Herr Frieling schon eingegangen – gehört natürlich auch erstmals die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Offenen Ganztag betreut werden. Indem wir die OGS-Schüler*innen jetzt endlich auch für das GFG wie Ganztagsschüler*innen berücksichtigen, erkennen wir zukünftig auch im Rahmen der Gemeindefinanzierung an, wenn Kommunen ihr OGS-Angebot ausbauen. Auch das ist gut und richtig so. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hören den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu und handeln 20.09.2023 auch danach. So bringen wir heute ein GFG auf den Weg, das unter den derzeitigen konjunkturellen und bundespolitischen Rahmenbedingungen – man könnte auch klarer formulieren: unter dem Regime der Scholz’schen und Lindner’schen Schuldenbremse und Fiskalpolitik – den bestmöglichen Kompromiss darstellt. (Zuruf von der FDP: Oh! – Zurufe von der SPD: Ey! Ey! Ey! – Marcel Hafke [FDP]: Mein lieber Scholli!) Eine Lösung für die absolut gravierenden Probleme unserer Städte und Gemeinden, für ihre Unterfinanzierung und für ihre Überforderung, in die sie insbesondere auch der Bund durch ständig neue und nicht ausreichend gegenfinanzierte Aufgaben hineinbringt, kann aber auch dieses GFG alleine nicht sein. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christian Dahm [SPD]: Gibt es auch eine Ver- antwortung der Grünen in der Bundespolitik?) Unsere Kommunen sind aber die Keimzelle unserer Demokratie. Hier erfahren die Menschen, ob der Staat funktioniert. Ohne lebenswerte Städte und Gemeinden, die handlungsfähig sind, kommt auch die beste Politik aus Brüssel, aus Berlin oder auch hier aus Düsseldorf nicht bei den Menschen an. Lassen Sie uns darum in den kommenden Monaten gemeinsam dafür streiten, dass kommunale Aufgaben auch angemessen finanziert werden. Ich glaube, dass die anstehenden Beratungen und Anhörungen zum GFG eine gute Gelegenheit sind, diese strukturelle Unterfinanzierung unter Beachtung aller föderalen Ebenen zu beleuchten. In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung gerne zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Korte. – Für die FDP spricht nun ihr Abgeordneter Herr Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuelle Finanzlage der Kommunen in NRW ist alles andere als „vergleichsweise robust“. Dies behauptet jedoch die Gesetzesbegründung zum vorliegenden Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024. Steigende Ausgaben für soziale Leistungen, Energie, Tarifsteigerungen, Flüchtlinge, Zinsausgaben, Sachaufwand und vieles mehr führen aktuell zu einer Schieflage bei den kommunalen Finanzen. Nach positiven Werten in den Jahren 2017 bis 2021 ist der Finanzierungssaldo der NRW-Kommunen bereits im Jahr 2022, wenn auch nur geringfügig, ins Minus geraten. Nach der EY-Kommunenstudie 2023 war der Anteil der Kommunen, die 2022 den Hebe-Landtag satz der Grundsteuer B erhöht haben, in NRW mit 26 % unter den deutschen Flächenländern mit Abstand am höchsten. Auch der Hebesatz der Grundsteuer B war mit durchschnittlich 565 Punkten einsame Spitze. Zudem planten 39 % der nordrhein-westfälischen Kommunen Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer. Im Anfang des Monats vorgelegten Kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung ist beschrieben, dass die NRW-Kommunen im Vergleich zu den meisten anderen Flächenländern auch bei den Investitionen abgehängt sind. Nur in den Kommunen des Saarlands sei 2022 weniger pro Kopf investiert worden. Die Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände von Mitte Juli dieses Jahres geht von einem Einbruch des kommunalen Finanzierungssaldos in den Flächenländern um 8 Milliarden Euro auf minus 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 und von einem negativen Finanzierungssaldo im Jahr 2024 in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro aus. Das dürfte auch die Kommunen in NRW hart treffen. In einer aktuellen Umfrage des Städte- und Gemeindebunds NRW unter den 361 Mitgliedskommunen rechnen vier von zehn Kämmerern damit, 2024 in die Haushaltssicherung zu rutschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 gibt auf diese ernste Lage nur unzureichende Antworten. (Beifall von der FDP) Der Anstieg der Verbundmasse um 0,91 % auf 15,34 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die Inflation, die in NRW im August bei 5,8 % lag, auch nur ansatzweise zu kompensieren – von den eingangs genannten Herausforderungen der Kommunen ganz zu schweigen. In dieser Zeit mit der Rückführung der Coronakreditierung in Höhe von knapp 30 Millionen Euro pro Jahr zu beginnen, zeugt nicht gerade von einem guten Timing der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Auch ansonsten reagiert die Landesregierung auf die sich verschlechternde Lage der Kommunalfinanzen mit dem GFG 2024 nicht. Vielmehr weist der Gesetzentwurf nach der vorläufigen Absage der Altschuldenregelung durch Ministerin Scharrenbach eine große Kontinuität auf. Natürlich ist zu begrüßen, dass in Umsetzung eines FiFo-Gutachtens OGS-Betreute und Ganztagsbeschulte gleich gewichtet werden, weil die OGS-Betreuung mindestens ebenso hohe Bedarfe wie die Ganztagsbeschulung verursacht. Für den im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ohne jegliche Begründung vereinbarten Verzicht auf die 20.09.2023 Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktiven Hebesätze haben Sie sich eine neue Begründung einfallen lassen müssen, da Sie – anders als im letzten Jahr – die Grunddatenaktualisierung richtigerweise nunmehr vollständig umsetzen. Das zeigt aber auch, dass Ihre Begründung bereits im letzten Jahr an den Haaren herbeigezogen war. Diesmal soll nun das anhängige verfassungsgerichtliche Verfahren der Grund für die fehlende Umsetzung der zweiten Stufe sein. Frau Ministerin, überzeugend ist es nicht gerade, wenn man als Grund anführt, in Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sich möglichst realitätsnaher Berechnungs- und Bestimmungsparameter zu bedienen, um die Finanzkraft zwischen den Kommunen abzubilden – ebenso wenig wie das Festhalten an der Klima- und Forstpauschale, die wie 2021 als Titel in den Haushalt gehört und in nicht nachvollziehbarerweise Kreise als Empfänger ausschließt. Am bemerkenswertesten am diesjährigen GFG ist allerdings das, was gegenüber den ersten Eckpunkten vom 22. Juni 2023 nicht mehr drinsteht, nämlich die Vorwegabzüge für die von der Landesregierung am 19. Juni dieses Jahres angekündigte Altschuldenlösung und den sogenannten Investitionsfonds für Klimaschutz und Klimaanpassung in Höhe von zusammen 380 Millionen Euro, die ab dem Jahre 2025 noch auf das Doppelte steigen sollten. Die Finanzierung des Klimaprogramms zulasten der Investitionspauschale war für die Kommunen wegen der zusätzlichen Zweckbindung ausschließlich von Nachteil. Es ist kein Wunder, dass niemand dafür ist. (Beifall von der FDP) Mit dem völlig unausgegorenen Vorschlag zur Altschuldenlösung, der bedeutet hätte, dass die kommunalen Altschulden zur einen Hälfte vom Bund übernommen werden sollten und zur anderen Hälfte von den Kommunen selbst bezahlt werden müssten, sind Sie derart krachend gescheitert, dass Sie ihn am 22. August 2023 selbst wieder zurückziehen mussten. Die Gründe für Ihr Scheitern liegen auf der Hand. Ihr Modell einer Altschuldenlösung, Frau Ministerin Scharrenbach, war weder mit den Kommunen noch mit dem Bund abgestimmt. Parteiübergreifend haben die Kommunen Ihr Modell abgelehnt. Das Modell führte zu Widersprüchen, die beispielweise der Sachverständige Dr. Busch in der Anhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales am 18. August dieses Jahres mehrfach als absurd bezeichnete. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Vorstellung, dass die Kommunen 460 Millionen Euro pro Jahr für 40 Jahre zu zahlen hätten, ist eigentlich absurd. Wenn ich Landesfinanz-Landtag minister wäre, würde mir das gefallen, aber ansonsten eher nicht.“ Weiter Zitat: „Die erste Ungerechtigkeit ist, dass das Land nicht nur keine Hilfe bietet, sondern das Ganze zu 3,48 % verzinst haben möchte. Das ist absurd. Der Landesbeitrag muss umgekehrt genau darin bestehen, günstigere Konditionen zu bieten, als eine Kommune selbst erreichen könnte.“ Sowie: „Die dritte Ungerechtigkeit ist, dass es Kommunen in diesem Modell gibt, die besser stehen würden, wenn sie sich selber unter Kommunalkreditkonditionen entschulden, als wenn sie sich mit Landeshilfe entschulden lassen. Das kann nicht sein; das ist absurd.“ (Beifall von der FDP und der CDU) Jetzt versuchen Sie, Frau Ministerin, Legendenbildung zu betreiben und die Gründe für das Scheitern Ihres Modells dem Bund in die Schuhe zu schieben. Der Bund hat im März Eckpunkte für eine kommunale Altschuldenübernahme definiert. Diese Eckpunkte hat Ihr Modell nicht erfüllt. Anders als vom Bund gefordert, haben Sie beispielsweise die zunächst komplette Übernahme der übermäßigen Liquiditätskredite durch das Land, einen eigenen Beitrag des Landes und eine kommunale Schuldenbremse jeweils nicht vorgesehen. Dabei war es doch gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die als Voraussetzung für die Zustimmung zu der auf Bundesebene notwendigen Grundgesetzänderung am 9. Juni 2023 in der WELT gefordert hat, es brauche konkrete Vorschläge für kommunale Schuldenbremsen in den jeweiligen Landesverfassungen, und damit die Hürde am höchsten gelegt hat. Nun haben Sie das Vorhaben der Altschuldenlösung auf 2025 verschoben, obwohl der schwarz-grüne Koalitionsvertrag eine Lösung bereits für 2022 und in völliger Überschätzung der Finanzkraft des Landes im Zweifelsfall eine Lösung ohne den Bund angekündigt hat. Zitat: „Das Einzige, was man nicht machen darf, ist, es noch länger liegen zu lassen, […]“ So Ministerpräsident Wüst in der Rheinischen Post vom 24. Juni 2023. (Jochen Ott [SPD]: Ach!) Frau Ministerin Scharrenbach, in Ihrer Pressemitteilung vom 22. August 2023 haben Sie sich selbst gelobt. Zitat: „Diese Landesregierung ist die erste, die sich ernsthaft mit der Lösung der kommunalen Altschulden auseinandersetzt.“ 20.09.2023 Dass Ihnen nach diesem völlig untauglichen Versuch Gesichtswahrung ein besonderes Anliegen ist, kann ich verstehen. Das rechtfertigt aber nicht, die Fragen von Abgeordneten – wahlweise um viele Wochen verspätet – mit nicht zur Frage passenden Textbausteinen oder auch gar nicht zu beantworten. (Beifall von der FDP, der SPD und Sven Wer- ner Tritschler [AfD]) Ich frage mich dann schon mal, was eigentlich die Abgeordnete Scharrenbach in der 16. Wahlperiode dazu gesagt hätte. (Sarah Philipp [SPD]: Gute Frage! Sehr gute Frage!) Zum GFG habe ich da sogar eine Ahnung. Zitat: „Auch wenn dieses Gemeindefinanzierungsgesetz mehr als 9 Milliarden € in die Städte und Gemeinden umverteilt, wird es wie die Gemeindefinanzierungsgesetze der Vorjahre nicht dazu führen, dass die Kommunen sagen können: Wir sehen Licht am Ende des Tunnels. Wenn Sie einen Bürgermeister oder einen Landrat finden, der Ihnen das ernsthaft sagt, sieht der eher die Lichter des entgegenkommenden Zuges.“ Auch wenn es heute um mehr als 15 Milliarden Euro geht, Frau Ministerin, so trifft Ihre damalige Würdigung des GFG 2015 die Situation des GFG 2024 doch ziemlich genau. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD-Fraktion spricht ihr Abgeordneter Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meines Debattenbeitrags aus einem Schreiben zitieren, das die Bürgermeisterin der Stadt Gladbeck, Frau Bettina Weist, gestern an die Kommunalministerin gerichtet hat und das sicherlich repräsentativ für den Zustand unserer Kommunen ist. Unter der Überschrift „Sorge um die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Gladbeck“ schreibt sie – ich zitiere –: „Die kumulative Belastung unserer städtischen Finanzen durch verschiedene Faktoren ist besorgniserregend. Die aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen mit einer inflationären Preisentwicklung, der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, die unsere Kapazitäten übersteigt, und die unzureichende Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich können wir ohne eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land nicht mehr Landtag tragen. Ebenfalls belastend sind die ständig steigende Umlagebelastung, die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen, die steigenden Aufwendungen für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie die zunehmenden Zinsbelastungen für die kommunalen Kredite. All diese Faktoren untergraben unsere finanzielle Stabilität zutiefst und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Erfüllung unserer Aufgaben dar.“ Nun muss man wissen: Frau Weist ist von der SPD. Deshalb kommt sie gar nicht erst auf die Idee, diese tatsächlichen und vermeintlichen Aufgaben ihrer Kommune auch nur einmal zu hinterfragen. Sie hinterfragt nicht, warum unsere Kommunen angesichts knappen Wohnraums und noch knapperer Finanzen für eine Flut von Migranten aufkommen müssen, nur weil unsere Bundesregierung – und da ist es völlig egal, Herr Frieling, ob sie schwarz oder rot ist – es seit Jahren nicht schafft, die Grenzen zu sichern, und unsere Landesregierung es seit Jahren nicht schafft, Ausreisepflichtige endlich abzuschieben. Sie hinterfragt auch nicht, warum die Stadt Gladbeck einen sogenannten kommunalen Wärmeplan braucht und immer mehr Geld für vermeintlichen Klimaschutz ausgeben muss, während in China im Schnitt alle drei Tage ein neues Kohlekraftwerk ans Netz geht. Und dann tut sie auch noch so, als sei die Inflation, die über uns hereingebrochen ist, gottgegeben und nicht etwa die notwendige und lange vorhergesagte Folge einer Europolitik, die die SPD und alle anderen hier übrigens auch maßgeblich mitverantworten. Schließlich vergisst sie auch noch, zu erwähnen, dass die leeren Kassen in Gladbeck und anderswo, vor allem aber auch der Altschuldenberg, den man vor sich herschiebt, eine direkte Folge jahrzehntelanger Misswirtschaft, vornehmlich sozialdemokratischer Misswirtschaft, sind. Ja, es gab einen Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen. Er hat in den 60er-Jahren begonnen. Nur mit ganz viel Genie hat man es geschafft, dass ein Land ihn auch nach über einem halben Jahrhundert noch immer nicht überstanden hat. Vielmehr haben die Verantwortlichen den Niedergang verwaltet, Trostpflaster verteilt, Investitionen in die Zukunft vernachlässigt und den einzigen Motor Deutschlands dauerhaft in das untere Mittelmaß geführt. Als Ihnen dann das Geld ausgegangen ist, haben Sie angefangen, die kommunalen Kassen anzuzapfen. Schon in den 1980er-Jahren hat die SPD den Verbundsatz gesenkt, also den Anteil der Kommunen an den gemeinsamen Steuereinnahmen. Seither sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. 20.09.2023 Das ist in den letzten Jahren nicht so aufgefallen, denn das Geld, also die Schulden unserer Kommunen, war außerordentlich billig, weil es quasi keine Zinsen gab. Hinzu kamen noch allerlei Finanzierungstricks wie Sondervermögen und Ähnliches. Natürlich wussten alle von dem Damoklesschwert der Altschulden, das über Städten und Gemeinden hing und dort bis heute hängt. Natürlich war auch jedem klar, dass es eigentlich keinen besseren Zeitpunkt zur Beseitigung dieses Problems gab als eine Niedrigzinsphase. Immerhin 13 Jahre lang, von 2009 bis 2022, war der Leitzins bei 1,5 % oder niedriger, also ideale Voraussetzung für eine Umschuldung. Sie alle, meine Damen und Herren, haben diese Chance verpasst. Rot-Grün regierte in dem Zeitfenster bis 2017, und dann regierte Schwarz-Gelb. Passiert ist nichts. Wie es scheint, möchte jetzt auch Schwarz-Grün an diese bewährte NRW-Tradition anknüpfen. Das ist ein bisschen bemerkenswert, weil in der letzten Legislaturperiode, als die Grünen noch in der Opposition waren, kaum eine Plenarwoche vergangen ist, in der sie nicht über die Untätigkeit der Landesregierung in Sachen „Altschulden“ geklagt haben. Nicht nur das, auch der schwarz-grüne Koalitionsvertrag, der Zukunftsvertrag, versprach baldige Abhilfe. Dort heißt es – ich zitiere –: „Die vom Bund klar angekündigte einmalige gemeinsame Kraftanstrengung zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden muss unmittelbar erfolgen. Zu diesem Zweck werden wir noch in diesem Jahr“ – also 2022 – „gemeinsam mit dem Bund eine Lösung vereinbaren. Sollte der Bund“ – Herr Frieling – „seiner Verantwortung nicht nachkommen, bekennen wir uns dazu, im kommenden Jahr“ – also jetzt – „selbst eine Lösung herzustellen und dafür einen Altschuldenfonds einzurichten, der für die teilnehmenden Kommunen eine substanzielle und bilanzielle Entlastung bringt.“ Noch einmal der Reihe nach: Erstens. Die gemeinsame Kraftanstrengung ist nicht erfolgt, schon gar nicht unmittelbar. Sie sind jetzt über ein Jahr in der Regierung, und im Grunde ist nichts passiert. Zweitens. Mit dem Bund haben Sie nichts vereinbart, und das, obwohl die Grünen sogar Regierungspartei sind. Das ist auch kein Wunder, es war ein unge-Landtag deckter Scheck, den Sie damals ausgestellt haben. Natürlich hat der Bund kein Bedürfnis, unsere NRW-Altschuldenprobleme, die die meisten Bundesländer gar nicht kennen, zu lösen. Warum sollte zum Beispiel der Steuerzahler in Bayern für eine jahrzehntelange Misswirtschaft hierzulande aufkommen? Drittens haben Sie das beim Verfassen des Koalitionsvertrags offenbar schon selbst kommen sehen und für das kommende Jahr, also jetzt, notfalls eine eigenständige NRW-Lösung versprochen. Auch da gilt, wie so oft: versprochen – gebrochen. Vor ein paar Wochen kassierte Kommunalministerin Scharrenbach diese Ankündigung und verschob die Lösung des Altschuldenproblems auf das Haushaltsjahr 2025. Bis dahin wird nichts besser werden. Der Bund wird immer noch kein Geld lockermachen, die Zinsen werden zumindest nicht sinken, vielleicht sogar noch steigen, und die schwache Konjunktur wird die Steuereinnahmen weiter vermindern. Das ist das Umfeld, in dem endlich das passieren soll, was Sie alle hier seit mittlerweile Jahrzehnten unter weit günstigeren Bedingungen versäumt haben. Das glauben Sie wahrscheinlich nicht einmal selbst, meine Damen und Herren. Wir dagegen, die AfD, sind bereit, an der finanziellen Konsolidierung unserer Kommunen mitzuwirken. Dazu gehört sicher eine nachhaltige Altschuldenlösung, die aber auch sicherstellt, dass alte Schulden nicht direkt wieder durch neue Schulden ersetzt werden. Ja, dazu gehört, dass wir in NRW selbst Verantwortung für die Probleme, die wir hier im Land haben, übernehmen müssen und nicht immer mit dem Finger nach Berlin zeigen. Dazu gehört auch, dass wir die Kommunen von unnötigen Lasten befreien. Zu diesen Lasten gehören die Kosten für eine verantwortungslose Migrationspolitik. Die Bürgermeisterin von Gladbeck hat die Ursache zwar richtig benannt, nur traut sie sich nicht, die Lösung anzusprechen. Wir müssen die Zuwanderung eindämmen und endlich diejenigen zurückführen, die hier nichts verloren haben. Alleine diese Maßnahme würde die Haushalte unserer Kommunen um Milliarden entlasten. Gleiches gilt für unnötige Klimamaßnahmen, die sich unsere Kommunen zum Teil leisten, zum Teil auf Ihre Veranlassung hin leisten müssen und deren Wirksamkeit beim besten Willen nicht nachzuweisen ist. Aber wer kaum seine Pflichtaufgaben erfüllen kann, zum Beispiel den Bau und den Unterhalt von Schulgebäuden, der kann sich all diese Dinge nicht leisten. Der soll sich diese Dinge auch nicht leisten – nicht, solange an anderen Stellen nicht dieselben Maßnahmen getroffen werden. 20.09.2023 Befreien wir unsere Kommunen von unnötigem ideologischen Ballast, und befreien wir sie von den Lasten einer verantwortungsvollen Politik der Vergangenheit. Wir sind dazu bereit und hoffen, Sie sind es auch, irgendwann. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Tritschler. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5800 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 2 Zusagen einhalten und Selbstblockaden beenden – Die Landesregierung muss den Weg zur Einführung eines bzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten frei machen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5855 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Kampmann das Wort.

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Christina Kampmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oberste Maximen in der Politik, denen alles andere unterzuordnen ist, haben immer einen Preis. Wer wie Hendrik Wüst Geräuschlosigkeit zur obersten Maxime seiner Regierung erhebt, macht das auf Kosten der Umsetzung eigener politischer Ziele. Denn da, wo sich nichts bewegt, gibt es logischerweise keine Geräusche. (Beifall von der SPD) Da ist Stillstand – die Konsequenz aus der Geräuschlosigkeit mit gravierenden Folgen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. In der Innenpolitik meint das, dass man lieber überhaupt nichts macht, als da, wo es notwendig ist, Probleme anzugehen: Landtag Die Definition „Clankriminalität“ ist viel zu umstritten, als dass man eine Lösung dafür finden könnte. Bei dem Vorhaben, sogenannte Klimakleber zur Kasse zu bitten, lässt man den grünen Koalitionspartner gleich ganz außen vor. Zitat von Verena Schäffer aus der WAZ: „Ich finde es nicht richtig, in Nordrhein-Westfalen Gebühren für die Durchsetzung von Recht und Ordnung einzuführen. Es ist bedauerlich, dass der Innenminister vor einer so einschneidenden Änderung der Landesgebührenordnung nicht die offene Debatte innerhalb der Koalition gesucht hat.“ Beim unabhängigen Polizeibeauftragten hofft man, der Dissens löse sich ganz einfach durch Schweigen auf, als wäre Politik nicht mehr als das Aussitzen mit dem Ziel der völligen Untätigkeit. Meine Damen und Herren von CDU und Grünen, so regiert man vielleicht geräuschlos, so löst man aber keine Probleme. (Beifall von der SPD und Henning Höne [FDP]) Diese Politik des Stillstands werden die Menschen spätestens dann erkennen, wenn es ein böses Erwachen gibt und sie merken, dass man mit markigen Worten, mit Hochglanzbildern, mit Selfies und mit Händeschütteln keine innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen kaufen kann. (Beifall von der SPD) Denn egal, wo man hinschaut, die Kriminalitätszahlen steigen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik hat uns das auf traurige Weise vor Augen geführt. Die Zahlen zum Einbruchdiebstahl gehen auch in diesem Jahr durch die Decke. Geldautomatensprengungen und Messerdelikte verursachen im ganzen Land Angst und Schrecken. Selbst bei dem großen Thema des Innenministers, der Clankriminalität, sind die Straftaten um mehr als 20 % gestiegen. Da hilft auch kein Wegducken mehr. Wer bei seinem Wahlkampfthema Nummer eins, der inneren Sicherheit, solche Zahlen präsentiert, muss endlich handeln, statt sich geräuschlos zu streiten, damit die Menschen in diesem Bundesland am Ende nicht das Nachsehen haben. (Beifall von der SPD) Ich möchte Ihnen auch sagen, warum das im Falle eines oder einer unabhängigen Polizeibeauftragten nicht trivial ist. In der vorletzten Innenausschusssitzung haben wir über den Verdacht auf rechtsextreme Chatgruppen von Beamten unter anderem der Polizeibehörde in Recklinghausen gesprochen. Diese Chatgruppen sind nicht bekannt geworden, weil sie jemand an den Extremismusbeauftragten, an den jetzigen Polizeibeauftragten oder andere gemeldet hat, diese Chatgruppen sind im Zuge ganz anderer Ermittlungen durch Zufall herausgekommen. 20.09.2023 Wer also wirklich etwas gegen rechtsextremistische Entwicklungen tun will, der schafft für die Polizei einen unabhängigen Ansprechpartner mit entsprechenden Kompetenzen, allein um die Mehrzahl der Polizistinnen und Polizisten zu schützen, die jeden Tag einen wirklich guten und wichtigen Job machen und es verdient haben, eine Anlaufstelle zu bekommen, die sich um ihre Anliegen kümmert. Da verstehe ich, ehrlich gesagt, die Grünen nicht. Euch war das doch immer ein wichtiges Anliegen. Warum macht ihr nicht mehr Druck auf den Innenminister? Der könnte doch auch froh sein, in der zweiten Legislaturperiode wenigstens ein Vorhaben, wenigstens einen Meilenstein seiner Regierungszeit präsentieren zu können. (Beifall von der SPD) Sonst ist nämlich nicht viel passiert, lieber Herr Reul. (Herbert Reul, Minister des Innern: Die klat- schen aber schwer!) – Da können Sie ruhig lachen, Herr Reul. Die anderen Zahlen, die ich gerade genannt habe, können Sie doch nicht zufriedenstellen. (Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU]) Es wäre doch erfreulich, wenn Sie wenigstens Ihren eigenen Koalitionsvertrag umsetzen würden. Oder sind Sie anderer Meinung? (Beifall von der SPD – Zuruf von Gordan Du- das [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin, es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Frau Kollegin Schäffer vor. Lassen Sie die zu?

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Christina Kampmann SPD

Ja, selbstverständlich.

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön.

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Verena Schäffer GRÜNE

Vielen Dank. – Mich würde interessieren, warum wir den Polizeibeauftragten in den Legislaturperioden von 2010 und 2012 nicht einfach eingerichtet haben, wenn Sie hier so vehement für den Polizeibeauftragten sprechen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Frau Kollegin Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Liebe Frau Schäffer, im Bund wird er gerade eingerichtet. Landtag (Lachen von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Nach Berlin zeigen! – Wei- tere Zurufe) Ich mache Politik im Jahre 2023. Es wäre sehr erfreulich, wenn Sie das auch täten und für Ihre Anliegen nachhaltig eintreten würden. (Beifall von der SPD – Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE] – Weitere Zurufe) Wir sind doch hier nicht in der Vergangenheit, wir sind in der Gegenwart. Deshalb wäre es toll, wenn Sie sich auch dafür engagierten. (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Günther Bergmann [CDU] – Weitere Zurufe) Ein unabhängiger Polizeibeauftragter, eine unabhängige Polizeibeauftragte als Ansprechpartner*in für die Polizei und für die Bürgerinnen und Bürger, angesiedelt beim Landtag und ausgestattet mit wichtigen Kompetenzen und Befugnissen zur Akteneinsicht, wäre ein wichtiger Schritt für das Vertrauen in die Polizei, gerade wenn wir über die gestiegene Zahl von Angriffen gegen Polizistinnen und Polizisten reden. (Unruhe bei SPD und Grünen) Das sollte auch die Grünen interessieren. Ich kann verstehen, dass Sie jetzt ganz aufgeregt sind. Aber gerade wenn Sie eine Frage stellen, sollte es Sie doch interessieren, wie es hier vorne weitergeht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. (Beifall von der SPD – Sven Wolf [SPD]: Er- tappt! – Weitere Zurufe von der SPD) Herr Reul, „Coffee with a Cop“ und ein Selfie mit dem Innenminister, so wie es von Ihrem Ministerium am Wochenende in Olpe angeboten wurde, ist eine richtig tolle Sache, das gebe ich zu. (Sven Wolf [SPD]: Der Kaffee schmeckt auch! – Zuruf von Herbert Reul [CDU] – Sven Wolf [SPD]: Reicht das?) Wenn Ihnen aber wirklich etwas daran liegt, Vertrauen zu schaffen und Polizeiarbeit voranzubringen, dann trinken Sie nicht nur Kaffee, sondern schaffen auch Strukturen. Denn Kaffee wird irgendwann kalt, ein unabhängiger Polizeibeauftragter aber wird bleiben, und der wäre ein echter Fortschritt für dieses Land. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD – Zurufe von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Katzidis.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir gerade die Frage gestellt, 20.09.2023 ob man seine eigenen Positionen völlig verdrängt, ob es Gedächtnisverlust ist oder was auch immer. Die Zwischenfrage der Kollegin Schäffer war sehr, sehr deutlich, Frau Kollegin Kampmann. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Insofern ist Ihr Antrag, den Sie hier eingebracht haben, typisch für die SPD-Fraktion. Ich habe mir bei Ihrer Rede auch die Frage gestellt, was denn Clankriminalität mit dem Polizeibeauftragten zu tun hat, (Zuruf von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Die gab es doch bei der SPD gar nicht, die Clankriminalität!) was die Klimakleber oder die Kriminalstatistik mit dem Polizeibeauftragten zu tun haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD) Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben, denn er gibt mir die Gelegenheit, einmal über die Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei zu reden. (Zuruf von der SPD: Super!) Genau das ist oder soll Aufgabe des Polizeibeauftragten sein. Unsere Polizisten in Nordrhein-Westfalen leisten in der ganz großen Masse nicht nur eine gute, sondern eine rechtsstaatliche, professionelle, bürgerorientierte und vor allen Dingen hervorragende Polizeiarbeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das dokumentieren auch die bereits vorliegenden öffentlichen Zahlen. Wenn man sich unter anderem die Beschwerdeberichte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen anschaut und davon ausgeht, dass wir hier bei uns ca. 5 Millionen Einsätze jedes Jahr haben – dem stehen ca. 4.000 jährliche Beschwerden gegenüber –, dann bedeutet das ein prozentuales Beschwerdeaufkommen von 0,08 % bei den Einsätzen der nordrhein-westfälischen Polizei. (Gregor Golland [CDU]: Hört, hört!) Nur 800 dieser Beschwerden sind begründet oder teilweise begründet. Demzufolge gibt es bei 0,016 % der jährlichen Einsätze berechtigte Kritik an der Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei. Vorfälle, die nicht gut laufen, werden bei der nordrhein-westfälischen Polizei jedes Mal entsprechend aufgearbeitet, und zwar unabhängig davon, ob es ein medienwirksamer Fall ist oder nicht, unabhängig davon, ob es ein Großeinsatz war oder eine alltägliche Verkehrskontrolle, unabhängig davon, ob die Politik oder die Medien skandalisieren wollen oder nicht. Für jede Polizistin und jeden Polizisten in Nordrhein-Westfalen gilt bei allen Einsätzen das deeskalative Einsatzmodell, im Übrigen schon seit über 30 Jahren. Landtag Ich selbst habe meine Ausbildung bei der nordrheinwestfälischen Polizei 1991 begonnen, schon damals ist es bei uns gelehrt worden. Ich bin bei der Polizei mit diesem Einsatzmodell quasi groß geworden. Das nur mal so am Rande, wie sich die Polizistinnen und Polizisten, die draußen auf der Straße tätig sind, auf die Einsätze vorbereiten, diese wahrnehmen und dann auch nachbereiten. Auch wenn vielleicht nicht immer alles optimal läuft, aber im Vorfeld, in der Vorbereitungsphase werden alle notwendigen Informationen bewertet, zumindest die, die die Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung haben. Es kann sein, dass Informationen auch mal nicht vorliegen oder falsch bewertet werden, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle – ich habe es eben dargestellt – läuft das richtig gut.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Kampmann vor. Lassen Sie die zu?

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Dr. Christos Katzidis CDU

Aber selbstverständlich.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Katzidis. Danke auch für Ihre Ausführungen, die alle gut und richtig sind, aber in Ihrem Koalitionsvertrag steht nun mal, dass Sie einen oder eine unabhängige Polizeibeauftragte einsetzen wollen. Mich würde schon interessieren, wann Sie das tatsächlich umsetzen. Dazu haben Sie bisher kein einziges Wort gesagt, und darum sollte es in dieser Debatte gehen. Beantworten Sie mir deshalb bitte diese Frage. (Beifall von der SPD – Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön, Herr Kollege Katzidis.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich ziehe die Antwort gerne vor: in dieser Legislaturperiode. (Beifall von der CDU – Sven Wolf [SPD]: Ui, okay! Die Zeit läuft!) Wir haben einen Koalitionsvertrag für die Zeit von 2022 bis 2027 geschlossen. (Zuruf von Alexander Vogt [SPD]) – Ja. Im Koalitionsvertrag steht nicht „heute“ oder „2022“ oder „2023“, sondern darin steht, dass wir ihn in dieser Legislaturperiode einsetzen werden. (Sven Wolf [SPD]: Irgendwann, irgendwann!) Seien Sie doch etwas geduldiger. 20.09.2023 (Vereinzelt Lachen von der SPD) Ich habe ja Verständnis für das, was Sie auch heute mit diesem Antrag wieder versuchen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wirkt gar nicht so! – Sven Wolf [SPD]: Frau Kampmann hat auf die Probleme hingewiesen, die Sie damit lösen könnten!) – Frau Kampmann hat vorrangig auf die Clankriminalität hingewiesen, auf die Klimakleber und auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. (Sven Wolf [SPD]: Auf rechte Chats!) Frau Kampmann ist nicht einmal auf die Aufgaben eines Polizeibeauftragten eingegangen. (Beifall von der CDU – Sven Wolf [SPD]: Sie hat sehr deutlich auf rechtsextremistische Chats innerhalb der Polizei hingewiesen! Die könnten Sie damit lösen!) – Erde an SPD-Fraktion: Lassen Sie uns beim Thema bleiben, bei der Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei, beim Polizeibeauftragten, bei den Aufgaben des Polizeibeauftragten, bei dem, was der Polizeibeauftragte bewerten soll (Christina Kampmann [SPD]: Dann sagen Sie doch mal was dazu!) oder was in seinen Kompetenzbereich fallen soll. Das ist nicht Clankriminalität, das sind nicht die Klimakleber, und das ist nicht die Polizeiliche Kriminalstatistik. (Christina Kampmann [SPD]: Was denn? – Gordan Dudas [SPD]: Wer sind Sie denn?) – Ja, Sie wollen das alles nicht hören. (Julia Kahle-Hausmann [SPD]: Genau!) Das kann ich durchaus verstehen, weil das vielleicht nicht so problematisch ist. (Sven Wolf [SPD]: Nein, Sie können nichts dazu sagen! Das ist das Problem! – Glocke – Gordan Dudas [SPD]: Sie merken es selber! Es läuft nicht, ne? – Heiterkeit von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Ausschließlich Herr Kollege Katzidis hat jetzt das Wort. Ich bitte darum, ihm entsprechend zuzuhören.

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Dr. Christos Katzidis CDU

Wenn ich mir die Umfragewerte unseres Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und unseres Innenministers Herbert Reul anschaue, dann kann ich nur sagen: Für uns läuft’s und für die SPD-Fraktion nicht. (Beifall von der CDU – Sven Wolf [SPD]: Zu- rückhaltender Applaus! – Zurufe von der SPD) Landtag Offensichtlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein anderes und feineres Gespür für Themen als die SPD-Fraktion, für die Menschen, die eine ehrliche politische Arbeit machen und vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle selbst einen Sinneswandel vollziehen. Die Kollegin Schäffer hat es eben dargestellt bzw. die Frage in den Raum gestellt, was die frühere Legislaturperiode angeht, warum der Polizeibeauftragte nicht eingeführt worden ist. Es lag damals an Ihnen, der SPD-Fraktion, und an niemandem sonst. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich frage mich, warum Sie hier diesen Antrag stellen. (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Wäre es Ihnen wirklich so wichtig, jetzt oder unmittelbar einen Polizeibeauftragten einzusetzen, dann hätten Sie doch heute in dieses Plenum statt eines Antrags direkt einen Gesetzentwurf in der ersten Lesung einbringen können. Das haben Sie in der letzten Legislaturperiode schon einmal gemacht. Im November 2020 haben Sie ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, weil es Ihnen vermeintlich nicht schnell genug ging, bis wir das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht hatten. Das hatten wir damals im Koalitionsvertrag vereinbart und es dann in der vorangegangenen Legislaturperiode verabschiedet. Damals haben Sie sich auch schon entschieden … (Sven Wolf [SPD]: Sie meinen dieses „Ver- sammlungsverhinderungsgesetz“? – Heiter- keit von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) – Herr Kollege Wolf, Sie können gerne von einem „Versammlungsverhinderungsgesetz“ sprechen, (Sven Wolf [SPD]: Jetzt aber!) aber dann nennen Sie doch bitte ein einziges Mal Zahlen, Daten und Fakten dazu, wie viele Versammlungen es in Nordrhein-Westfalen weniger gibt, nämlich keine. (Zuruf von der CDU: Keine!) Sie betreiben doch nur Populismus. (Beifall von der CDU) Sie stehen doch schon weiter außen als die AfD-Fraktion. (Zuruf von der SPD: Oh! – Christian Dahm [SPD]: Ganz vorsichtig, Herr Kollege! – Lisa- Kristin Kapteinat [SPD]: Bitte was? Nur weil einem die Felle wegschwimmen! – Sven Wolf [SPD]: Hier nicht den demokratischen Konsens wegschmeißen! – Weitere Zurufe von der SPD) 20.09.2023 Sie haben sich auch damals schon einen schlanken Fuß gemacht, als Sie das vermeintliche Versammlungsfreiheitsgesetz aus Schleswig-Holstein auf eine Vorlage des Landtages hier kopiert und nur an drei Stellen geändert haben. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Kommen Sie doch mal zum Thema!) Genauso machen Sie sich heute wieder einen schlanken Fuß, indem Sie Ihren Antrag einbringen und keinen eigenen Gesetzentwurf. (Sven Wolf [SPD]: Das ist doch ein gutes Ge- setz in Schleswig-Holstein! – Zuruf von Chris- tina Kampmann [SPD]) Der neue Polizeibeauftragte oder die neue Polizeibeauftragte wird im Übrigen nach meiner Überzeugung in der überwiegenden Zahl der Fälle Ansprechpartner für unsere Polizistinnen und Polizisten sein. Im Gegensatz zu den Beschwerden über unsere nordrhein-westfälische Polizei haben wir ein riesiges Problem, was Widerstände und Angriffe auf unsere Polizisten betrifft. Die Kollegin Kampmann hat das nur mit einem Halbsatz angesprochen. Die Zahl der Angriffe liegt auf einem Zwanzigjahreshoch. Von 2003 – damals 4.254 Widerstände, also bereits mehr Widerstände als Beschwerden heute – (Sven Wolf [SPD]: Aber das kann dann doch Aufgabe der Beauftragten sein!) hat sich die Zahl der Widerstände und der Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten mehr als verdoppelt auf aktuell 9.608. Hinzu kommt noch, dass im Gegensatz zur körperlichen Gewalt damals heute immer häufiger Waffen, insbesondere Messer, im Spiel sind. Wir haben ein riesiges gesamtgesellschaftliches Problem, mit dem wir uns viel intensiver beschäftigen müssen. Das beginnt im Übrigen bei der häuslichen Gewalt und geht über Gewalt in Schulen und in Peergroups bis zu Gewalt gegen unsere Staatsdiener. Statt einen Antrag zur Einsetzung eines Polizeibeauftragen zu stellen, was in unserem Koalitionsvertrag steht und was wir sowieso machen, sind Sie, die SPD-Fraktion, herzlich dazu eingeladen, zur Abwechslung mal einen qualitativ hochwertigen Antrag ins Plenum einzubringen, der sich mit einem wesentlichen Problem beschäftigt. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir werden die Einrichtung unseres Polizeibeauftragen, unserer Polizeibeauftragten, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zur entsprechenden Zeit in den Landtag einbringen. (Jochen Ott [SPD]: Guck mal, dabei lächelt er!) Landtag Dann können wir das diskutieren und beschließen, und dann kann er oder sie die Arbeit aufnehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Katzidis. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Höller.

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Dr. Julia Höller GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe SPD, vorab drei Punkte, bevor ich zu den Inhalten komme: Erstens. Es braucht sich hier wirklich niemand Sorgen darum zu machen, dass wir Grüne uns nicht ausreichend für den unabhängigen Polizeibeauftragten einsetzen. (Zuruf von der SPD: Oh! – Nina Andrieshen [SPD]: Davon merkt man nichts! – Zuruf von der SPD: Dann können Sie ja zustimmen!) Ich verspreche Ihnen: Die unabhängige Stelle des Polizeibeauftragen beim Landtag kommt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir haben das vereinbart, und wir in der schwarzgrünen Koalition halten uns an Vereinbarungen und Zusagen. (Jochen Ott [SPD]: Warten wir es ab!) Zweitens. Man soll keine negativen Vokabeln wiederholen; das habe ich gelernt. Hier musste ich aber lachen. „Selbstblockade beenden“ schreiben Sie in Ihrem Antragstitel. Sie machen sich zur Hüterin über unseren Koalitionsvertrag und sorgen sich, ob wir uns zu viel streiten. Diese Sorge nehme ich Ihnen gerne: Wir streiten nicht, sondern arbeiten konzentriert an einem Gesetzentwurf. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Drittens. Wir hätten in NRW schon längst, seit vielen Jahren einen unabhängigen Polizeibeauftragen beim Landtag, wenn die SPD unter Rot-Grün nicht dagegen gewesen wäre. Sie wollten das nicht! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Nor- wich Rüße [GRÜNE]: Jawohl! Wir hätten es gemacht! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Man darf doch schlauer werden, oder?) Darüber können Sie sich Sorgen machen. Umso schöner ist es, dass Sie unseren Gesetzentwurf aus der 17. Wahlperiode, dem Sie dann aus der Opposition heraus – das ist immer einfacher – zugestimmt haben, quasi als Vorlage für Ihren Antrag genommen haben. Ich freue mich, wenn wir mit guten 20.09.2023 Argumenten überzeugen und die Opposition mitnehmen können. Dass Sie aber versuchen, uns mit einer namentlichen Abstimmung vorzuführen, ist wirklich platt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Vielleicht versuchen Sie, mal eigene Ideen in die Innenpolitik in NRW einzubringen und sich nicht immer nur an dem abzuarbeiten, was wir machen oder nicht machen. Das würde das Ganze in der Sache voranbringen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Gordan Dudas [SPD]) Jetzt spreche ich zur Sache: Rechtstaatlich, bürgerorientiert und professionell – das ist unsere Polizei in NRW. Genau diese Werte verkörpert die unabhängige Polizeibeauftragte. Die Polizei trägt das Gewaltmonopol des Staates. Darauf haben wir als Gesellschaft uns geeinigt, damit nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern alle Menschen in Sicherheit leben können. Das ist eine große rechtsstaatliche Errungenschaft. Mit dem Gewaltmonopol und den damit verbundenen starken Eingriffsrechten müssen wir besondere Ansprüche an die Polizei formulieren. Wir als Gesellschaft erwarten von unserer Polizei in jeder Situation absolute Professionalität. Egal wie körperlich anstrengend ein Einsatz ist, egal ob er in der letzten Stunde der Schicht stattfindet, egal wie provozierend das Gegenüber agiert und egal wie konfrontiert mit menschlichem Leid sie ist – die Polizei muss professionell handeln. Das und vieles mehr macht die Arbeit der Polizei zu einem Job wie keinem anderen. Dafür gilt den Polizistinnen und Polizisten unser Dank und unsere Anerkennung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Es ist doch klar, dass da, wo mehr als 40.500 Menschen arbeiten – es sind Menschen –, Fehler passieren. Das ist keine Kritik und kein Misstrauen. Das ist eine Selbstverständlichkeit in einem so großen Apparat. Was einen freiheitlichen Rechtsstaat aber ausmacht, ist nicht die Abwesenheit von Fehlern, sondern die Frage, wie damit umgegangen wird. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU]) Das gilt grundsätzlich für jedes staatliche Handeln. Es gilt für das Handeln der Polizei aber besonders. Neben den großen Herausforderungen hat das Handeln von Polizist*innen aufgrund der tiefen Eingriffsrechte nämlich stärkere Auswirkungen als anderes Verwaltungshandeln. Es macht etwas mit einem Menschen, wenn er oder sie sich durch die Polizei ungerecht behandelt fühlt – egal ob es berechtigt war oder nicht. Das kann das Landtag Vertrauen in die Polizei und auch in andere staatliche Institutionen schwächen. Seien wir ehrlich: Sich bei der Polizei über die Polizei zu beschweren, ist eine Hürde. – Diese Hürde werden wir nehmen und tragen so zur Bürgerorientierung bei. Wesentliche Ziele des unabhängigen Polizeibeauftragen sind, gegenseitiges Verständnis zu erzeugen, zur Verständigung beizutragen sowie Mediation und Moderation. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen genau das. Ganz häufig lösen sich Konflikte, ohne dass es zu einem Verfahren kommt. Damit ist der einzelnen Polizistin genauso geholfen wie der Person, die die Eingabe gemacht hat. Der unabhängige Polizeibeauftragte ist aber nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechperson, er ist auch für die Polizistinnen und Polizisten als direkte Ansprechstelle da. Als ehemalige Beamtin weiß ich ganz genau, wie wichtig der sogenannte Dienstweg für eine funktionierende Verwaltung ist. Ich weiß aber auch, was für eine Hürde der Dienstweg sein kann, wenn es um Verbesserungsprozesse geht oder darum, auf Fehler hinzuweisen. Neben dem Dienstweg eine andere Möglichkeit zu haben, auf Fehler und Probleme hinzuweisen, stärkt die Fehlerkultur und die Polizei. Deshalb: unabhängig, beim Landtag und nicht Teil des Apparats. Immer noch unter dem Eindruck der rechtsextremen Chats in Essen oder Münster und auch der Vorfälle in Lügde: Wenn es eine Chance gibt, dass eine solche Stelle Missstände aufdeckt und Leid nicht entstehen lässt, dann packen wir das an. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Thors- ten Klute [SPD]) Wir haben diese professionelle Fehlerkultur sogar im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir fordern diese Fehlerkultur von allen Führungskräften in der Polizei ein. Damit legen wir sehr viel Verantwortung auf die Schultern derer, die ohnehin schon viel Verantwortung tragen. Diese Verantwortung können und wollen wir den Führungskräften in der Polizei nicht nehmen. Aber mit der Stelle des unabhängigen Polizeibeauftragten unterstützen wir diejenigen in der Polizei, die eine solche Fehlerkultur leben wollen, vom Kommissarsanwärter bis hin zur Polizeipräsidentin. Wir gehen einen Schritt weiter, um nicht immer nur nach individuellem Fehlverhalten zu schauen, sondern aus einem Gesamtbild zu lernen. Das stärkt die Polizei. Die Polizei genießt ein sehr hohes Vertrauen mit Umfragewerten von um die 80 %. Dieses Vertrauen genießt sie zu Recht. Ich gehöre zu den 80 %. Sie in diesem Raum sicherlich auch. Aber was ist mit den anderen 20 %? Ein Teil dieser Menschen gehört besonders verwundbaren Gruppen 20.09.2023 an, die eigentlich einen ganz besonderen Schutz brauchen, die es aus Fluchtursachen, Familienhintergründen, Armuts- oder Rassismuserfahrung oder aus ganz anderen Gründen schwerer haben und die der Polizei nicht so vertrauen, wie wir das hier alle tun. Es ist unser Anspruch und unser besonderes Anliegen, auch diesen Menschen ein niedrigschwelliges Angebot, eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit zu geben. Ich bin mir sicher: Von steigendem Vertrauen in staatliches Handeln profitieren wir alle, ganz besonders die Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag für unsere Sicherheit auf der Straße sind. Bürgerorientiert, professionell, rechtsstaatlich – das sind die Grundsätze der Polizei in NRW. Darauf können wir und darauf kann die Polizei stolz sein. Genau das wird der oder die unabhängige Polizeibeauftragte beim Landtag verkörpern. Der unabhängige Polizeibeauftragte beim Landtag kommt, und zwar nicht, weil Sie, liebe SPD, diesen Antrag geschrieben haben, sondern weil wir als schwarz-grüne Koalition uns die Zeit nehmen, einen Gesetzentwurf zu schreiben, der alle überzeugt. (Beifall von den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Das werden wir ja sehen!) Übrigens ist es auch Ihre SPD-nahe Gewerkschaft, die uns ganz scharf dafür kritisiert, was Sie fordern. Wenn Sie wirklich so sehr an der Sache interessiert sind, (Jochen Ott [SPD]: Was haben Sie denn für ein Gewerkschaftsverständnis? Unfassbar! – Kirsten Stich [SPD]: Unsere Gewerkschaft?) wie Sie uns hier glauben machen wollen, dann gehen Sie doch dort in die Gespräche und überzeugen Sie dort. (Beifall von den GRÜNEN) Der Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt, wenn auch sachlich richtig, überflüssig. Die namentliche Abstimmung ist wohlfeil und zeigt, dass Sie an der Sache weniger interessiert sind als an politischen Spielchen, die, ehrlich gesagt, noch nicht mal besonders clever sind. Wir als Koalition brauchen Ihre Aufforderung nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Den Rückenwind für unser Anliegen nehmen wir aber natürlich gerne mit. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Höller. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Auch wenn ich den Kolleginnen und Kollegen Landtag von der SPD-Fraktion inhaltlich nicht zustimmen kann, bin ich und ist meine Fraktion dankbar für diesen Antrag; denn er zeigt erneut, wie sich diese schwarz-grüne Koalition selber lähmt. Christos Katzidis, ja, wir haben es mit Beispielen zu tun, die bisher nicht funktioniert haben. Zum Beispiel will im Bereich „Clankriminalität“ der eine Law-and-Order-Politik durchziehen, während der andere das Thema stigmatisierend findet. Bei der Diskussion über Klimakleber will die CDU am liebsten Haftstrafen umsetzen, während die Grünen mit vielen blumigen Worten Straftaten immer wieder relativieren. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht zu belegen, was Sie da sagen!) Diese innenpolitische Paralyse setzt sich beim Thema „Polizeibeauftragter“ leider fort, und dabei gibt es schon einen Polizeibeauftragten. Diese Koalition belauert sich zulasten von Fortschritt und guter Rahmenbedingungen für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die CDU betont bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, dass die bestehenden Strukturen ausreichend seien. Hört man aber den Grünen zu, dann erkennt man, dass der inquisitorische Eifer, mit dem man den Beamtinnen und Beamten über die Schultern guckt und auf die Finger klopfen will, nur noch bedenklich ist. Auch bei der Frage eines Polizeibeauftragten gilt dort das Motto: „schneller, höher, weiter“. Am liebsten soll es sofort ein Polizeibeauftragter mit weitreichenden Befugnissen sein. Dabei – wie sollte es anders sein? – gibt es natürlich keine Kompromissbereitschaft, sondern Maximalforderungen. Man muss daher den Eindruck gewinnen, dass es nur vordergründig um einen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, den Landtag sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst geht, sondern vielmehr um eine zusätzliche Ermittlungsstelle. In dieser Form ist das schlicht Ausdruck von Misstrauen. Daher mal ein kurzer Realitätscheck: 80.000 Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte gab es in Deutschland im vergangenen Jahr. Das sind 220 pro Tag. Dazu liest man von dieser Koalition, aber auch in diesem Antrag der SPD einfach zu wenig. Stattdessen köchelt weiter munter der Generalverdacht gegen die Institution Polizei. Das haben die Beamtinnen und Beamten nicht verdient. Das ist der falsche Weg, und darauf muss man hinweisen. Leider schlägt die SPD mit ihrem Antrag genau in diese Kerbe. Ich will mal mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner anfangen: Natürlich muss polizeiliches Handeln in einem Rechtsstaat stets überprüfbar sein. Das ist für uns sonnenklar. Aber – und das wird in der Debatte oft unterschlagen – die Strukturen dafür gibt es schon. Rot-Grün hat seinerzeit das unabhängige Beschwerdemanagement eingeführt, damit 20.09.2023 Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle haben, wenn sie polizeiliches Verhalten beanstanden wollen. Und wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU einen Polizeibeauftragten eingeführt, der als Ansprechpartner für die Beamtinnen und Beamten zur Verfügung steht. Sie sehen, dass es die Strukturen bereits heute gibt. Lassen Sie uns gerne schauen, was wir da noch besser machen können. Wir wollen starke Bürgerrechte, aber bitte ohne Misstrauenskultur gegen unsere Polizei. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Vielmehr sollten wir bestehende Strukturen verbessern und stärken, anstatt wieder und immer wieder neue Befugnisse zu verteilen. Der Polizeibeauftragte muss unabhängig sein – einverstanden. Den Beauftragten gibt es aber seit wenigen Jahren schon. Mehr Unabhängigkeit könnte etwa schon dadurch erreicht werden, dass der Polizeibeauftragte künftig nicht mehr im Innenministerium angedockt ist. Darüber können wir diskutieren. Dafür braucht es aber nicht dermaßen weitgehende zusätzliche Befugnisse, wie sie der Antrag vorsieht. Ich muss das so deutlich sagen: Ihr Forderungskatalog liest sich wie die Stabsstelle „geborenes Misstrauen“. Einräumung von Befugnissen parallel zu straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren – diese sollen geschaffen werden, „wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist“. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Justiz in Nordrhein-Westfalen, in der heute natürlich schon Staatsanwaltschaften und Gerichte polizeiliches Handeln prüfen und, wenn nötig, ahnden. Hier gilt die Inquisitionsmaxime. „Eine Verpflichtung aller Landesbehörden zur Weiterleitung von Hinweisen, die sie erhalten und die den Aufgabenbereich des oder der Polizeibeauftragten betreffen“, „Einräumung eines Akteneinsichtsrechts“ – liebe SPD, das liest sich wie das Kapitel aus dem Lehrbuch: „Wie falle ich Exekutive und Rechtsstaat aus Profilierungssucht in den Rücken?“ oder: „Sind Doppelstrukturen erlaubt?“. Das kann nicht im Ernst der Anspruch sein, den wir für eine Polizeibeauftrage fordern und wünschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass es genug zu tun gibt. Die Koalition sollte sich dieser Punkte programmatisch annehmen, ohne weiter ideologieversessen bestehende Strukturen über Bord zu werfen. Denn eines ist klar: Wenn NRW auch in dieser Frage gelähmt bleibt, gewinnen weder wir Sicherheit noch die Bürger Bürgerrechte. (Beifall von der FDP) Ich mache es kurz: Was die SPD fordert, werden wir ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pfeil. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.

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Markus Wagner AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worüber könnte man nicht alles sprechen? Man könnte zum Beispiel über das letzte Wochenende in Köln sprechen, als acht Syrer, Türken und Iraker im Schwimmbad auf ein 13-jähriges Mädchen losgingen, es umringten, unter Wasser drückten, dass es keine Luft mehr bekam, es betatschten und ihr in die Hose oder zwischen die Beine fassten. Wir könnten über diesen neuen Alltag für uns Bürger sprechen; den neuen Alltag für das Mädchen und die Eltern. Für diesen Alltag, den sie als bunt, weltoffen und vielfältig bezeichnen, habe ich nur die Vokabeln pervers und asozial übrig. Allerdings sollen wir heute über sogenannte unabhängige Polizeibeauftragte sprechen, anstatt über die echten Probleme wie die unpünktliche Bahn, die Post, die nicht mehr kommt, die ungeschützten Grenzen, das Abschiebeversagen, die Energiekrise, die Inflation, Messermorde, Mord- und Totschlagsdelikte, steigende Kriminalitätszahlen – bei den Straftaten sind es 14 %, bei der Clankriminalität 20 % und beim Raub sogar 37 % mehr – sprechen. Wir könnten also über die Lage sprechen, in die Sie, die CDU, die SPD und die FDP, uns mit ihren grünen Freunden gebracht haben. Wir könnten auch über die steigende Gewalt gegenüber Einsatz- und Rettungskräften sprechen. Stattdessen müssen wir heute in der innenpolitischen Debatte, in der es eigentlich um den Schutz der Bürger gehen müsste, auf Antrag der SPD über sogenannte unabhängige Polizeibeauftragte und parteitaktische Spielchen sprechen. Ich versuche, Ihnen als Bürger das einmal so zügig wie möglich zu erklären. Die Polizei handelt jeden Tag, jede Stunde und jede Minute. Dabei kann sie Fehler begehen, denn bei Hunderten, Tausenden, Millionen Einsätzen läuft natürlich auch einmal etwas nicht nach Plan. Kann man sich als Bürger dagegen wehren? Ja, selbstverständlich. Es gibt ein Beschwerdemanagementverfahren. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar der Klage. Das ist alles kein Problem. Zusätzlich haben wir seit ein paar Jahren einen Polizeibeauftragen, der laut Antwort der Regierung auf meine Nachfrage rund eine Million Euro im Jahr kostet. Dieser Polizeibeauftragte kümmert sich um Mobbing, Diskriminierung und Gewalt innerhalb der Polizei, und bei allem, was ich von Ihnen heute gehört habe, macht er das gut. Ich habe nicht ein Wort der Kritik an unserem Polizeibeauftragten für Nordrhein-20.09.2023 Westfalen gehört, und ich schließe mich an: Er macht seine Arbeit meines Erachtens gut. Nun wollen insbesondere die Grünen noch einen unabhängigen Polizeibeauftragten installieren. Wenn man aber dem Aufgabenprofil folgt, das die Grünen dafür vorgesehen haben, ist es jedoch eher ein Antipolizeibeauftragter, ein Misstrauensbeauftragter gegen die Polizei, der dort installiert werden soll. Es ist auch nicht ganz klar, ob der bisherige Polizeibeauftragte dafür entlassen werden und nun Pensionszahlungen fürs Nichtstun bekommen soll, ob zwei Stäbe gleichzeitig bezahlt werden sollen, ob der jetzige Polizeibeauftragte jetzt auch der unabhängige Polizeibeauftragte werden soll, oder, oder, oder. Das ist tatsächlich alles ziemlich irre. Noch irrerer wird es, wenn man sich wie ich diese Debatte bereits seit Jahren anhört und weiß, was beispielsweise mein Kollege Katzidis von der CDU noch vor Kurzem dazu gesagt hat. Heute sagen Sie: Ja, der unabhängige Polizeibeauftragte wird kommen. – Vor Kurzem war das noch anders. Dazu fällt mir auch noch der Kollege Golland ein. Die Zwischenrufe von Herrn Golland aus der letzten Debatte zu diesem Thema habe ich noch gut im Ohr, aber ich lasse sie jetzt einmal heraus. Herr Golland sagt – ich zitiere –: Zwischen mich und die Grünen passt kein Blatt Papier. – Das alleine ist das Beispiel für die Rückgratlosigkeit insbesondere der CDU in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Der Kollege Katzidis brüstete sich damit, dass er diesen unabhängigen Polizeibeauftragten, diesen Antipolizeibeauftragen bereits 2016 und dann wieder 2019 gegen Links-Grün abgelehnt hat. Aber heute wird er zustimmen; nicht heute beim Antrag der SPD, aber beim Thema insgesamt. Sie haben eben auch gesagt, dass er in dieser Legislatur kommen werde. Sie werden also gegen sich selbst stimmen. Die Grünen haben befohlen und die CDU folgt. Es ist erbärmlich. Sein Innenminister – damals wie heute Herbert Reul – meinte, und ich zitiere Sie, Herr Reul, aus dem Plenarprotokoll – das ist also gar nicht lange her –: „Ich kann verstehen, wenn man fragt, warum wir das brauchen“; also, einen grünen Polizeibeauftragen. Und, Herr Reul, vielleicht erinnern Sie sich dessen – Zitat –: „Herr Wagner und andere haben dazu schon alles gesagt“. Ja, das ist so. Er – also ich – hat alle Argumente dagegen bereits aufgezählt und abgewogen, und wir waren einer Meinung. Herr Reul, wir haben es schwarz auf weiß – Sie wissen es, ich weiß es, jeder normale Mensch weiß es –: Das ist Schwachsinn. Es ist kompletter Unsinn, was die Grünen da wollen, und das geht zulasten der Polizei. Nun werden Sie irgendwann aber zustimmen. Es Landtag geht also nicht nur um das Ob, sondern es geht nur noch um das Wann und ein klein wenig um das Wie. Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass wir in diesem Landtag eine bürgerliche Mehrheit aus CDU, FDP und AfD haben. (Zuruf von der CDU: Nein!) In Thüringen haben wir damit gerade die Steuern für die Bürger gesenkt, Hendrik Wüst und die CDU wollen aber lieber machen, was die Grünen sagen; egal wie schlecht das für unser Land und für die Bürger ist. (Zuruf von der SPD) Wissen Sie, man kann wie Sie eine Million Euro plus Pensionslasten für Petitessen, für Peanuts halten. Für mich und für die AfD kann ich aber erstens sagen: Für eine Million Euro müssen unglaublich viele Steuerzahler mit ihren kompletten Steuerzahlungen aufkommen, und so kann man damit nicht umgehen. Zweitens. Das auch noch für etwas auszugeben, von dem Sie selbst zurecht überhaupt nichts halten, das können erst recht keine Peanuts sein. Sie nehmen uns Bürgern also das Geld dafür ab, obwohl Sie wissen, dass diese „Summe an Kleinigkeiten“ – da 1 Million, dort 32 Millionen, da 2 Milliarden für nichts und wieder nichts, für unnützen Firlefanz, während die echten Probleme nicht gelöst werden – nichts Produktives bedeutet. Man kann dem Bürger ja kaum noch erklären, in welchem Tempo Sie das Land an die Wand fahren. Aber es bleibt Hoffnung: Die Mehrheit will das alles nicht mehr. Die Mehrheit will die Grünen nicht mehr. Und nicht mehr lange, dann will auch die Mehrheit nicht mehr die, die die Grünen noch wollen, die sie zu Koalitions- und Regierungspartnern machen. Je früher das passiert, desto besser für uns alle. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung für meine angeschlagene Stimme. Aber Sie können mich ja verstehen. Ich habe manches in dieser Debatte allerdings nicht verstanden. Das will ich auch mal sagen. Was hat es für einen Sinn, einen Antrag dieser Art jetzt zu diesem Zeitpunkt zu stellen und Debatten zu führen, wie wir sie heute führen? Zu einem Debattenteil, der zum Schluss kam: Herr Wagner, wenn innere Sicherheit immer nur was mit Migration und Ausländern zu tun hat, dann ist das keine ernsthafte, ehrliche und 20.09.2023 sachbezogene Debatte, sondern das ist Polemik, Populismus und Verunglimpfung. So kann man nicht weiterkommen. Mit solchen Leuten möchte ich auch nicht zusammenarbeiten. Da brauchen Sie sich gar keine Hoffnungen zu machen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wenn dieser Antrag dazu dienen sollte, darzustellen, dass diese Regierung nicht vorankommt, nicht schnell genug ist, oder was da alles erzählt worden ist – Thema „endlich Handeln“ –, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wir sind seit 15 Monaten im Amt und haben insgesamt 5 Jahre zur Verfügung. Wir haben uns im Koalitionsvertrag einige Projekte vorgenommen. Diese werden wir Stück für Stück abarbeiten, aber nicht nach dem Motto „zack, zack“ und schnell, sondern gründlich. Gründlich heißt – die Frage ist immerhin nicht so einfach zu beantworten, wie manche Wortbeiträge deutlich gemacht haben –, dass man sich die Zeit nehmen, sich austauschen, Argumente abwägen und auch Fragen stellen muss, zum Beispiel: Wie schafft man mehr Transparenz für die Polizeiarbeit? Und wie kriegt man es andererseits hin, Doppelstrukturen zu vermeiden? Wir haben das Beschwerdemanagement – darauf ist hingewiesen worden. Wir haben den Petitionsausschuss und anderes mehr. Das heißt, man muss schon überlegen, wie man was formuliert. Was soll der bzw. die unabhängige Polizeibeauftragte beim Landtag denn dann machen? Wir im Ministerium des Innern haben einen unabhängigen Polizeibeauftragten seit 2019. Da hatten übrigens viele Bundesländer noch gar nichts, nur mal in Klammern angemerkt. Nun gibt es eine Debatte darüber, ob das, was er an Kompetenzen, an Ausstattung, an Zuständigkeit hat, reicht. Wenn jetzt auch die SPD in ihrem Antrag andeutet, dass sie den Polizeibeauftragten mit anderen Ausstattungen und Kompetenzen haben will, dann zeigt das, dass es klug ist, darüber einmal in Ruhe nachzudenken, wie man das verändert. Da gibt es nicht nur Schwarz oder Weiß oder Rot oder Grün, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) sondern da gibt es hoffentlich am Ende eine kluge Lösung. Die Zeit möchte ich mir schon nehmen, daran mitzuwirken. Last, but not least: Dieses „endlich Handeln“ und „der Minister beim Kaffee“ und so etwas – mein Gott! Machen Sie es so weiter, mich stört es überhaupt nicht, die Bürger übrigens auch nicht. Die haben nämlich im Moment ganz andere Sorgen als die Frage, ob ich mit irgendeinem Kaffee trinke. Landtag Ich finde, solche Debatten führen dazu, dass Leute sich fragen, was wir hier eigentlich machen, ob wir deren Sorgen wirklich ernst nehmen oder ob wir gründlich arbeiten. Ich könnte jetzt zurückspielen – ich mache es mit einem Satz –: Ich finde die Methode, wie wir hier arbeiten, zwei verschiedene Fraktionen, zwei verschiedene Parteien mit verschiedenen Programmen und Projekten, die sich trotzdem zusammensetzen und Lösungen suchen, wesentlich interessanter. Das gefällt mir auch viel besser als das, was in Berlin stattfindet: (Vereinzelt Beifall von der CDU) Jeden Tag ein Streit, ewig Konflikte, ewig fliegen da irgendwelche Tassen rum, und am Ende ärgert sich der Bürger nur. – Ich bin sehr zufrieden damit. Wenn das ein bisschen länger dauert: Hauptsache, das Ergebnis ist gut. Der Rest ist mir vollkommen egal. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich weiß nicht – das muss ich der SPD schon sagen –, ob es klug ist, hier so eine billige Nummer abzuziehen, womit man ja nicht dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in das, was wir tun, bekommen. Wir sind staatliche Institutionen. Angesichts der Zahlen, wonach über 50 % der Menschen mittlerweile dem Staat und den staatlichen Investitionen nicht mehr trauen, habe ich ganz andere Sorgen, nämlich durch unser Handeln zu beweisen, dass staatliche Institutionen handlungsfähig sind und vernünftige, möglichst breit abgesicherte Lösungen hinkriegen. Ich hätte gar nichts dagegen, wenn Sie am Ende bei dem Polizeigesetz mitstimmen würden. Wir werden jetzt erst einmal innerhalb der Koalitionsfraktionen eine Lösung suchen und diese auf den Tisch des Hauses legen. Je mehr Leute nachher mitstimmen, desto besser. Wir haben es beim Polizeigesetz damals auch geschafft, dass das nicht mit knapper Mehrheit beschlossen wurde. Es ist für die Polizei klug, wenn wir eine breite Absicherung haben und ordentlich arbeiten können. Ich bin hochgradig daran interessiert. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Aufgabe ist nicht ganz einfach. Deswegen muss man sie gründlich machen. Aber eines ist klar, ob Sie den Antrag stellen, ob wir darüber abstimmen oder namentlich abstimmen: Dieser bzw. diese unabhängige Polizeibeauftragte wird kommen, (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) und zwar in dieser Legislaturperiode. Er bzw. sie wird vielleicht sogar schneller kommen als Sie denken, weil wir die ganze Zeit daran gearbeitet haben, auch nicht bei null anfangen und schon ganz schön weit gekommen sind. 20.09.2023 Herr Wagner, das noch als Zusatz: Ich hätte nicht gedacht – gehofft habe ich es immer –, dass man, wenn man ruhig, sachlich und argumentativ miteinander und nicht über die Medien redet, Probleme lösen kann, von denen man vorher gedacht hat, die bekomme man nicht gelöst, weil es um Unterschiede gehe. Natürlich sind das zwei verschiedene Parteien mit verschiedenen Meinungen. Aber jetzt ist es Auftrag, zu regieren, nicht jeden Tag Klamauk stattfinden zu lassen und den Leuten zu beweisen: Der Staat funktioniert. – Das dauert manchmal ein bisschen. Aber wenn das Ende gut ist, ist es ein guter Prozess und eine gute Regierung. Ich bin sehr optimistisch mit Blick auf das, was im Moment passiert. Wir werden uns in Kürze hier wiedersehen, um über ein Polizeibeauftragtengesetz zu reden. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Lienesch.

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Sascha Lienesch CDU

Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde heute zum Antrag der SPD zur Polizeibeauftragten schon gesagt. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Opposition greift sich Ideen und Vorhaben der Zukunftskoalition aus dem Koalitionsvertrag heraus, behauptet, es gäbe irgendwelche Blockaden und Streitereien in der Koalition, und stellt dann Anträge fürs Plenum. Ein kleiner Fortschritt: Immerhin gab es von der SPD im letzten Plenum gar keinen Antrag. Also erlauben wir Ihnen gerne, unseren Koalitionsvertrag als Ideenspeicher zu nehmen. Bitte, bedienen Sie sich gerne. Wir haben gute Ideen, die können Sie gerne übernehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Schlimmer geht es nicht!) Auch wenn es mittlerweile 12 Jahre her ist, dass Sie in NRW Koalitionsverhandlungen geführt haben, wissen Sie doch auch, dass ein Koalitionsvertrag nicht für 15 Monate gilt, sondern für 5 Jahre, nämlich eine volle Legislaturperiode. Wir haben uns vorgenommen, das umzusetzen. Sie merken: Wir brauchen Ihre Anträge eigentlich gar nicht, die sich auf unseren Koalitionsvertrag beziehen. An der Umsetzung unserer Pläne arbeiten wir schon selbst; darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die CDU setzt ein Grundvertrauen in die Arbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Tausenden von Beamtinnen und Beamten leisten eine hervorragende Arbeit im Dienst der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Es gilt, ihnen aus der Politik heraus den Rücken zu stärken und ihnen immer die nötige Rückendeckung zukommen zu lassen, die sie für ihre teils schwierigen Einsätze benötigen. Richtig ist aber auch – dazu hat Herr Kollege Katzidis eben schon ausgeführt –, dass es auch zu Beschwerden über Polizeimaßnahmen kommt, wenn auch in der Relation zu sehr, sehr wenigen Beschwerden. Diesen wird auch jetzt bereits nachgegangen, dienstrechtliche Konsequenzen können aus Fehlverhalten erwachsen und werden das auch in der Regel tun. Wir wollen das Beschwerdemanagement mit einem unabhängigen Polizeibeauftragten beim Parlament überarbeiten und noch weiter verbessern. Das ändert aber nichts an unserer positiven Grundeinstellung gegenüber der Polizei. Ich glaube auch, dass der oder die Beauftragte dann vor allem über Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge in inneren Angelegenheiten der Polizei angerufen wird, ähnlich wie der Wehrbeauftragte beim Bundestag aufgreift, wenn Dinge der Bundeswehr zu berichten sind. Wir haben schon sehr hohe Standards in NRW, aber es gibt ja kein System, das nicht noch verbessert werden kann. Innenminister Herbert Reul hat in den vergangenen sechs Jahren gezeigt, dass er Dinge pragmatisch und unideologisch angeht und sich der Herausforderungen annimmt, um die Polizei in NRW weiter zu verbessern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Zukunftskoalition arbeitet an der Umsetzung ihrer Vorhaben fleißig und beständig. Wir diskutieren deshalb natürlich auch das Thema „Polizeibeauftragte/Polizeibeauftragter“. Wir lassen uns dafür so lange Zeit, wie es braucht, weil wir es gut machen wollen. Wie im Antrag der SPD ja erwähnt, haben ein paar andere Bundesländer bereits einen Beauftragten etabliert. Die Ausgestaltung in den verschiedenen Ländern – das habe ich mir alles herausgesucht – ist aber höchst unterschiedlich. In manchen Ländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz ist der Polizeibeauftragte gleichzeitig auch ein allgemeiner Bürgerbeauftragter und als solcher an den Petitionsausschuss gekoppelt. Eine Beschwerde an den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte geht nach ersten Ermittlungen zum Sachverhalt an den Petitionsausschuss und wird dort bewertet und beantwortet, wie das bei uns der Petitionsausschuss tut. 20.09.2023 In Baden-Württemberg zum Beispiel darf der Polizeibeauftragte hingegen gar nicht tätig werden, wenn ein Petitionsverfahren anhängig ist. Da bleibt der Petitionsausschuss federführend. In Bremen ist der Beauftragte auch für allgemeine Behörden, für die Polizei, aber auch für die Feuerwehr zuständig. Im Land Berlin ist das auch so. – Wollen wir das? Gehen wir einen anderen Weg? Darüber werden wir beraten. Liebe SPD, Sie behaupten in Ihrem Antrag schon in der Überschrift, dass wir eine Selbstblockade hätten; Kollegin Höller hat es auch angesprochen. Sie behaupten, dass eine aktuelle Gefahr bestehe, dass eine wesentliche Vereinfachung des Koalitionsvertrages aufgrund Uneinigkeit und Zerstrittenheit der beiden Koalitionspartner nicht umgesetzt würde. Das ist natürlich völliger Quatsch: CDU und Grüne sind eine Koalition eingegangen und mit dem Eintritt in die gemeinsame Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr nicht fusioniert. Natürlich gibt es auch in Koalitionen unterschiedliche Herangehensweisen im Hinblick auf gemeinsam gesteckte Ziele. Das ist auch gut so, denn CDU und Grüne sind nach wie vor unterschiedliche Fraktionen. Das Projekt wird aber weder verzögert, noch steht es zur Disposition. Wir besprechen das in Ruhe und werden dann einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag in den Landtag einbringen. Jetzt noch mal zum Handwerklichen: Im Beschlussteil Ihres Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des Organs beziehungsweise einer unabhängigen und weisungsfreien Polizeibeauftragten in NRW auf den Weg zu bringen. Warum soll das eigentlich die Landesregierung tun? Sie soll natürlich mitwirken; der Minister hat das auch angeboten und angekündigt. Er ist an dem Prozess auch schon beteiligt, aber der oder die Beauftragte soll doch unabhängig sein. Wir wollen doch nicht, dass der Polizeibeauftragte bei der Landesregierung angesiedelt wird, sondern am Parlament. (Beifall von den GRÜNEN) Ein Gesetzgebungsverfahren sollte dann schon aus der Mitte des Landtags kommen und nicht von der Landesregierung; (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) so viel Selbstbewusstsein sollten wir als Parlament schon haben. (Beifall von den GRÜNEN und von Dr. Gün- ther Bergmann [CDU]) Dass Sie heute eine namentliche Abstimmung fordern und den Antrag nicht in den Ausschuss verweisen wollen, zeigt doch Ihre ganze politische Show: Sie wollen sich mit dem Thema inhaltlich doch gar nicht Landtag auseinandersetzen, sondern heute einen Showantrag stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, die Redezeit.

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Sascha Lienesch CDU

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Abschließend drei Punkte: Die Koalition aus CDU und Grünen steht zum Vorhaben, einen unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzuführen. Die Koalition aus CDU und Grünen braucht Ihren Antrag nicht. Die Koalition von CDU und Grünen lehnt Ihren Antrag deshalb ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Das waren in der Tat drei. Herzlichen Dank, Herr Kollege Lienesch. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Bialas. (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD])

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Andreas Bialas SPD

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist vorhin die Frage gestellt worden, warum wir das nicht gemacht haben. Ich möchte darauf auch eine Antwort geben: weil, wie ich glaube, die Zeiten mittlerweile anders sind, der Druck stärker ist und wir jetzt in einer anderen Notwendigkeit sind. (Beifall von der SPD) Ich habe den Eindruck, dass in unserer Gesellschaft etwas immer mehr auseinanderdriftet, nämlich Bürgerinnen und Bürger und die Polizei. Sie werden sich scheinbar immer fremder. Herr Minister, Sie sprachen es auch gerade an: Dort geht auch Vertrauen verloren, da rutscht was. Das hat durchaus mehrere Gründe. Ich bin dem Kollegen Katzidis sehr dankbar dafür, dass er noch einmal das deeskalierende Modell so herausgehoben hat. Das ist auch ein Erfolgsmodell aus Nordrhein-Westfalen mit einer guten Tradition. Nur muss ich auch dazu sagen: Was wir auch zum Teil in den Parlamenten in den letzten Jahren gehört haben, macht mitunter einen anderen Eindruck: Gerede von Nulltoleranz, hart durchgreifen, endlich jetzt mal nach vorne, Fantasien und Philosophien von Robustheit, auch immer wieder Gewinsel von Prävention und sonstige Terminologien hinterlassen mitunter einen anderen Eindruck. Ja, und das ist schrecklich: Wir haben auch mehr und mehr Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Dagegen müssen wir dringend etwas tun. So groß, wie 20.09.2023 diese Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten derzeit ist, war sie noch nie. Auch da wird deutlich, was dringend notwendig ist, nämlich Schutz für die Beamtinnen und Beamten und ein Austausch und ein Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dass der/die Beauftragte die endgültige und alleinige Antwort ist, glaube ich nicht, aber es ist eine Antwort, die jetzt auch gegeben werden muss. (Beifall von der SPD) Es sind auch zwei wesentliche Punkte, die eine Erweiterung, eine Ergänzung, eine Neuerung darstellen. Ich bin dankbar, dass auch in der letzten Rede schon gesagt worden ist, dass die Unabhängigkeit des/der Beauftragten beim Parlament anzusiedeln ist und nicht im Ministerium. Insoweit gehen schon mal 50 % davon in die richtige Richtung. Wir warten dann nur darauf, dass es auch schriftlich vorliegt. Ein weiterer Punkt ist, nicht nur die Unabhängigkeit beim Parlament zu verankern, sondern es auch für die Bürgerinnen und Bürger als ansprechbar zu öffnen. Das ist sehr sinnvoll. In den vergangenen Jahren haben wir viel darüber diskutiert, aber heute haben Sie es weitestgehend vermieden. Es war immer Thema, es gab immer das Motto, dass das eine Misstrauenskultur ist, dass man nicht hinter seiner Polizei steht. Das ist doch vollkommener Blödsinn. Was Sie oftmals Misstrauen genannt haben, nenne ich die Stärkung des öffentlichen Ansehens nach außen durch ehrliches Bemühen um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall von der SPD) Was Sie oftmals Misstrauen genannt haben, nenne ich eine Stärkung nach innen. Die Anwaltstätigkeit für unsere Polizistinnen und Polizisten ist die Sicherheit nach innen, die wir den Kolleginnen und Kollegen auch zu gewähren haben, (Beifall von der SPD) denn das ist der beste Schutz für die allergrößtenteils einen verdammt guten Job machenden Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen: das ständige Schielen nach Berlin – meine Kollegin Kampmann hatte es anfangs auch gesagt. Ja, es gibt schon einen Unterschied zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin – vollkommen klar. Wenn man etwas in seinen Koalitionsvertrag hineinschreibt und dann umsetzt, weiß man, dass es Ärger geben kann. Den haben wir, und das ist nicht schön. Aber etwas in seinen Koalitionsvertrag hineinzuschreiben und dem Ärger aus dem Weg zu gehen und es auszusitzen, ist der völlig falsche Weg. (Beifall von der SPD) Landtag Kollegin Höller, ich habe Ihrer Rede zugehört. Ich fand, es war inhaltlich eine gute Rede. Ich habe dabei aber auch Ihren Koalitionspartner beobachtet, und da war während Ihrer Rede sehr wenig Begeisterung. (Widerspruch von der CDU) Wenn die Grünen also den unabhängigen Polizeibeauftragten oder die unabhängige Polizeibeauftragte wollen, müssen sie mit uns stimmen. –Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die AfD-Fraktion hat noch einmal das Wort der Abgeordnete Wagner.

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Markus Wagner AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Probleme zu benennen, die von Ihnen – nicht von Ihnen persönlich, aber von der Politik von CDU, SPD und FDP – durch ungesteuerte Migration geschaffen worden sind, ist nicht etwa ausländerfeindlich, sondern soll diejenigen schützen, die hier in diesem Land rechtschaffen und rechtmäßig leben. Probleme zu benennen, heißt, Probleme lösen zu wollen, anstatt sie zu verschweigen. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Herr Kollege Katzidis, Sie haben vor einigen Jahren, 2019 war es, schon einmal dazu gesprochen und darauf hingewiesen, dass es einen Polizeibeauftragten gebe, der unabhängig und weisungsfrei sei, der sich um die Anliegen der Polizei kümmere und niemand sei, der sie kontrolliere. Das sei Ihre Politik. Das sei es, was Sie wollten. Ein neuer Koalitionspartner bedeutet offensichtlich einen neuen Willen. Sie haben damals richtigerweise festgestellt, dass wir ein Problem mit Gewalt gegenüber Polizisten hätten und nicht umgekehrt und dass Sie für eine Vertrauenskultur stünden – die Sie aber jetzt durch die Misstrauenskultur der Grünen ablösen wollen. Sie haben außerdem darauf hingewiesen, dass der Kollege Bialas das damals auch schon so gesehen hat und dagegen war. Nur wenn es signifikante Auffälligkeiten gäbe, würde man sich vielleicht anders entscheiden. Ein Beauftragter nützt nichts bei Gewalt gegen Polizisten. Er ist keine Antwort darauf, denn wir wissen, woher die Klientel kommt. Die Antwort darauf – und ich komme zum Schluss – besteht darin, diejenigen, die für diese Gewalt verantwortlich sind, abzuschieben, und zwar wo immer es rechtlich möglich ist. Das bringt zehnmal mehr für die Polizisten als irgendein unabhängiger Beauftragter. – Schönen Dank. 20.09.2023 (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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Berivan Aymaz

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Die Fraktion der SPD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zum Antrag Drucksache 18/5855 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte nun die Frau Abgeordnete Vogelheim, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Meine Damen und Herren, haben alle ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe, dass hier einige sind, und wir haben auch bei uns auf der Liste einige vermerkt, die noch nicht ihre Stimme abgegeben haben. Ich würde Frau Abgeordnete Vogelheim bitten, die Namen noch mal abzufragen. Dann haben alle, die ihre Stimme noch nicht abgeben konnten, die Möglichkeit, dies jetzt noch nachzuholen. (Der Namensaufruf wird fortgesetzt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage sicherheitshalber nach: Haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe gerade, dass Herr Wüst in den Plenarsaal kommt. Dann machen wir noch mal die … (Hendrik Wüst [CDU]: Nein!) – Ist notiert. Vielen Dank. Haben jetzt alle ihre Stimme abgegeben? – Das scheint so zu sein. Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche kurz die Sitzung zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. (Die Auszählung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Ihre Stimme abgegeben haben 177 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 50 Abgeordnete, mit Nein stimmten 127 Abgeordnete, der Stimme enthalten hat sich niemand (siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag Drucksache 18/5855 abgelehnt. Wir kommen somit zu: 3 Der Rezession in Nordrhein-Westfalen Landtag entgegenwirken – Bürokratieentlastung jetzt umsetzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5836 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Kollegen Herrn Brockes das Wort.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir nun zur wirtschaftlichen Lage in Nordrhein-Westfalen, die alles andere als gut ist. Kein anderes Bundesland steht wirtschaftlich so schlecht da wie Nordrhein-Westfalen. Die Produktion geht derzeit um 7 % und somit deutlich zurück. Der NRW ifo Geschäftsklimaindex ist zum fünften Mal in Folge gesunken. Die Bauindustrie ist ganz besonders hart betroffen. Dort haben wir Auftragsrückgänge von über 9 %. Und die Genehmigungen – das wird uns auch in Zukunft noch große Sorgen machen – sind um 36 % runtergegangen. Auch die Insolvenzzahlen sprechen leider eine sehr deutliche Sprache. In keinem anderen Bundesland sind so viele Insolvenzen ausgesprochen worden wie in Nordrhein-Westfalen. Dies betrifft alle Branchen, nicht nur einige wenige: das sind der Handel, Autozulieferer, das metallverarbeitende Gewerbe, Gesundheitswesen und auch gerade das Baugewerbe. Meine Damen und Herren, alle Zahlen machen deutlich: Die Wirtschaft bricht in allen Bereichen ein. – Das zeigt: Es besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall von der FDP) Selbst die Wirtschaftsministerin hat in der letzten Wirtschaftsausschusssitzung eingeräumt, wie schlecht die wirtschaftliche Lage in Nordrhein-Westfalen ist, aber: konkrete Gegenmaßnahmen? – Fehlanzeige! Das ist zu wenig. Nordrhein-Westfalen braucht mehr, Nordrhein-Westfalen kann auch mehr als Ihr ständiges Fingerzeigen nach Berlin und Ihre ständige Däumchendreherei zu Hause. Das Land braucht einen Ministerpräsidenten, der jetzt leider auch wieder fehlt, und eine Wirtschaftsministerin, die anpacken und eine wirtschaftspolitische Wende für Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. (Beifall von der FDP) Frau Ministerin, Sie zeigen ja sonst auch immer mit dem Finger nach Berlin. Schauen Sie sich jetzt doch einmal genau an, was Bundesjustizminister Marco Buschmann mit dem Bürokratieentlastungsgesetz dort auf den Weg gebracht hat, und fangen Sie endlich an, dies hier in Nordrhein-Westfalen nachzumachen. 20.09.2023 Wenn man behauptet, dass für wirtschaftliche Entlastungen kein Geld da ist, dann sollte man doch umso konsequenter den Abbau von Bürokratielasten vorantreiben, um für mehr wirtschaftliche Dynamik und für mehr Wachstum bei Unternehmen und Betrieben zu sorgen. (Beifall von der FDP) Denn ein effizienter Bürokratieabbau kommt einem Entlastungsprogramm für die Wirtschaft zum Nulltarif gleich, insbesondere in einer angespannten Haushaltslage. Wir Freien Demokraten wollen – wir formulieren es ganz klar –: Wir müssen in Nordrhein-Westfalen radikal umdenken. Wir müssen die Bezirksregierungen von Genehmigungen kleiner und kleinster Förderprogramme befreien, damit sie sich endlich auf die Genehmigung wichtiger Investitionen von Unternehmen und in die Infrastruktur konzentrieren können und diese endlich abarbeiten. (Beifall von der FDP) Wir brauchen neue, einfache und digitale Antragsverfahren, eben keine Formulare mehr, damit wir viel schneller werden. Wir brauchen weniger, nicht noch mehr Regeln. Deshalb müssen für jede neue Regelung zwei alte Regelungen endlich abgeschafft werden. (Beifall von der FDP) Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen mit unserem Antrag hierzu heute einen umfangreichen Katalog vorgelegt. Ich bin mir sicher, dass es noch intensive Beratungen im Ausschuss geben wird. Wenn Sie, Frau Ministerin, hier weiterhin keine eigenen Ideen an den Tag legen, kann ich Ihnen nur eines empfehlen: Hören Sie auf die Clearingstelle Mittelstand. Diese hat Ihnen am Mittwoch bei unserer gemeinsamen Sitzung zum zehnjährigen Bestehen der Clearingstelle noch ins Stammbuch geschrieben, dass sie ein eigenes Initiativrecht fordert. Dann kommen die konkreten Vorschläge direkt aus der Wirtschaft, wenn Sie selbst keine Ideen haben. Das wäre auch ein wichtiger Punkt, um die Wirtschaft endlich zu befreien. Meine Damen und Herren, hören wir endlich auf, uns in diesem Land zu Tode zu regulieren! Schaffen wir endlich die Freiräume, die unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen! Fangen wir heute hier mit einem Bürokratieentlastungsgesetz für Nordrhein-Westfalen an! Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnetenkollege Herr Déus.

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Guido Déus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist das einzige Industrieland, das laut IWF-Prognose aktuell nicht wächst. Wirtschaft und Industrie haben mit den Auswirkungen diverser Krisen seit der Coronapandemie – mit gerissenen Lieferketten, dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem damit einhergehenden Energiepreisschock – zu kämpfen. Darüber hinaus hat NRW eine spezifische Industriekultur mit einem überproportionalen Besatz an energieintensiven Unternehmen und ist von den Auswirkungen der Energiekrise massiv betroffen, was den erforderlichen Transformationsprozess erschwert. Der Antrag der FDP enthält viele Punkte, die wir als CDU unterstützen – schon allein deshalb, weil wir diese in unserem Koalitionsvertrag mit den Grünen vereinbart haben. Ein Aber kann ich Ihnen leider nicht ersparen – beispielsweise, wenn es um die Verklärung des Wirtschaftsministers unserer Vorgängerregierung geht. Herr Professor Pinkwart hat zweifelsfrei wichtige Projekte zum Bürokratieabbau angestoßen und umgesetzt. Nur ein Stichwort ist die Entfesselungsgesetzgebung. Allerdings muss man konstatieren, dass vieles leider beim reinen Ankündigen geblieben ist. Sonst hätten wir zum Beispiel das Prinzip „One in, one out“ nicht in unseren Koalitionsvertrag mit Bündnis 90/Die Grünen schreiben müssen. Daher überrascht es, dass gerade die FDP-Fraktion nun von der Landesregierung eine Zeitenwende – tolles Wort! – beim Bürokratieabbau fordert; wissend, dass beim 10-Punkte-Plan der Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort Deutschland das Thema „Bürokratieabbau“ lediglich am Rande gestreift wird. Ende August hat die Bundesregierung in Meseberg ihren 10-Punkte-Plan beschlossen. Bürokratieabbau darf da natürlich nicht fehlen. Doch was steht drin? Es sollen vor allem Praxis-Checks gemacht werden. Ein Witz! Denn die Bundesregierung hat im Frühjahr bei Verbänden Ansatzpunkte für Bürokratieabbau abgefragt und umfangreiche Entlastungswünsche erhalten. 57 Verbände haben mitgemacht; 442 Vorschläge sind zusammengekommen; 707 Seiten hat das Statistische Bundesamt zusammengestellt. Doch was macht die Ampel? Was macht Minister Buschmann daraus? Auf jeden Fall keine Abschaffung der A1-Bescheinigung, keine Vereinfachung beim Lieferkettengesetz, keine Vereinfachung bei diversen Aufzeichnungspflichten! Wo ist die Zeitenwende beim Bürokratieabbau auf Bundesebene, auf der die FDP Mitverantwortung trägt? Wir müssen den Industriestandort Deutschland stärken, belastende strukturelle Faktoren bekämpfen 20.09.2023 und die Standortbedingungen verbessern. Konkret müssen wir die Regulierung, die Steuerbelastung und die Infrastruktur sowie eine Bürokratievereinfachung und auch einen Bürokratieabbau angehen. Nicht zuletzt brauchen wir eine massive Beschleunigung von Verfahren. Genehmigungsverfahren müssen auf allen staatlichen Ebenen verkürzt, standardisiert, vereinfacht, automatisiert und nicht zuletzt auch digitalisiert werden. Regularien und Bürokratieanforderungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden, da sie investitionsbremsend wirken. Diese Ziele und deren Umsetzung hat die Zukunftskoalition von CDU und Grünen im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart. Sie haben unsere Politik im Blick? Dann wissen Sie, dass wir mit der Umsetzung längst begonnen haben. Entbürokratisiert wurde angesichts der Energiekrise insbesondere im Energiebereich. So wurden Änderungen am Landesentwicklungsplan auf den Weg gebracht, um die Flächenkulisse für die erneuerbaren Energien zu erweitern, oder die Landesbauordnung angepasst. Die Bezirksregierungen haben zusätzliches Personal erhalten, damit sie Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen können. Im Bereich der Digitalisierung ist der Ausbau des Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu nennen – ein digitales Zugangstor für die Wirtschaft, um weitere Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und zu vereinfachen. Darüber hinaus hat Frau Ministerin Neubaur in der Debatte im Ausschuss auf einen Prozess in der Staatskanzlei zur Sammlung der Entbürokratisierungswünsche im Landesrecht von Verbänden hingewiesen. Sie dürfen also sicher sein, dass die Zukunftskoalition weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung oder auch die vollständige Digitalisierung von Antragsverfahren folgen lässt. Doch eines ist klar: Wir brauchen optimale Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort NRW auf Landes- und auf Bundesebene. Insofern freue ich mich auf die Vertiefung unserer Diskussion im zuständigen Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.

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André Stinka SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Kollege Déus gerade davon sprach, dass die Regionalräte Landtag bzw. die Bezirksregierungen personell besser ausgestattet worden sind, musste ich doch ein wenig schmunzeln. Mit Pressemitteilung von gestern wurde groß angekündigt, dass beim RVR zwei neue Stellen eingerichtet wurden. Also ist die Landesregierung erst jetzt tätig geworden – nach fast einjähriger Debatte darüber, dass die Bezirksregierungen personell unterbesetzt sind und dass da Stellen fehlen, um notwendige Genehmigungen auszustellen. Insofern sind Sie, Herr Déus, mal wieder von der Realität eingeholt worden. Sie beschreiben, was Sie tun wollen, haben aber kein Personal und wundern sich dann, dass das mit der Wirtschaft hier in Nordrhein-Westfalen unter der sogenannten Zukunftskoalition nicht läuft. Das ist das Paradebeispiel dafür, dass es so nicht funktioniert, Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir uns anschauen, was die Zielrichtung des FDP-Antrags ist, stellen wir fest, dass diese nach Einschätzung der SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich richtig ist. Wir befinden uns – das haben wir alle schon häufig deutlich gesagt – in einer sehr schwierigen Phase der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Landesregierung zeigt nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion hier leider relativ wenig Elan. Worauf berufe ich mich? Ich sage das nicht, weil man das so sagen muss, sondern wir haben das bereits vor mehreren Monaten, als erste Hinweise kamen, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen sehr negativ darstellt, mit einem Antrag deutlich gemacht. Der Antrag wurde damals von CDU und Grünen abgelehnt. Wenn man sich aber die Anhörung noch einmal zu Gemüte führt, sieht man, dass unter anderem der DGB schon vor Monaten, nämlich am 1. Februar 2023, deutlich gemacht hat, dass wir seit Jahren Abwanderung in Nordrhein-Westfalen haben. – Erster Punkt. Zweiter Punkt: Wir haben seit Jahren Probleme bei der Technologieförderung, und wir haben seit Jahren Probleme bei Qualifizierung. Auf meine Nachfrage im Ausschuss in der vergangenen Woche, was denn im Bereich „Qualifizierung“ seitdem passiert sei – denn was wir jetzt hier hören, ist ja alles keine Neuigkeit –, war dann Achselzucken seitens der Landesregierung zu verzeichnen. In Bezug auf die Investitionen schreibt uns gerade die DGB-Studie, die wir in der vergangenen Woche zur Kenntnis nehmen konnten, einen enormen Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen deutlich ins Stammbuch. Demnach muss das Land bis 2032 im Bereich von Klimaschutz, Infrastruktur, Wohnen, Gesundheit und Bildung 156 Milliarden Euro investieren. Wir merken hiervon leider nichts. Allein die Situation am Bau, die Herr Brockes gerade beschrieben hat, macht es doch jetzt notwendig, dass Investitionen in Infrastruktur – siehe Autobahn; siehe Investitionen in kommunale Gebäude; die Debatte hatten wir heute 20.09.2023 Morgen – notwendig sind, um auch hier Perspektiven aufzuzeigen. Diese Erneuerung der Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen entscheidend. Das scheint die Landesregierung so nicht zu sehen. Wir haben in der letzten Woche im Ausschuss über die kommunale Wärmeplanung, die wir unterstützen, diskutiert. Aber die kommunale Wärmeplanung ist doch nur eine Frage. Auf meine Nachfrage, wer denn die Kommunen in die Lage versetzt, eine neue Heizung, Dämmung und Dachsanierung zu organisieren – bei der kommunalen Haushaltslage, über die wir heute Morgen gesprochen haben –, war viel Schweigen im Walde. Das ist eine Wirtschaftspolitik, die den Weg aus der Krise nicht aufzeigen wird. Ein weiterer Baustein, der für die Zukunft unseres Landes essenziell ist, ist das Bildungssystem. Bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Modernisierung beispielsweise der Berufsschulen handelt es sich um einen wichtigen Baustein, um das Thema „Fachkräftesicherung“ in Nordrhein-Westfalen anzugehen. Das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist hier eine wichtige Voraussetzung. Deswegen interessiert mich, was die Ministerin gleich in ihrer Rede dazu sagt. Denn Fachkräfte fallen nicht vom Baum, sondern müssen sehr frühzeitig auf den Weg gebracht werden, um auch die Ausbildung beispielsweise im Handwerk durchzusetzen. (Beifall von der SPD) Ich will noch einmal auf das Thema „Bildungspolitik“ eingehen. Wir wissen ja, dass wir heute die Grundlage legen. Deswegen ist dieser Antrag auch so wichtig für die Zukunft unseres Landes. Daher sind Infrastruktur und Bildung sowie die Investitionen in diese Felder für die SPD-Landtagsfraktion von essenzieller Bedeutung. Das Thema „Bürokratieabbau und Genehmigungen“ ist ebenfalls angesprochen worden. Als wirtschaftspolitischer Sprecher bin ich immer im Austausch mit Kammern und Verbänden und natürlich auch mit Unternehmerinnen und Unternehmern. Wie ich dem WAZ-Interview mit dem Chef von Amprion vor einigen Wochen entnehmen konnte, hat er besonders die Initiative von Olaf Scholz gelobt und vom sogenannten Deutschland-Tempo gesprochen. Von einem NRW-Tempo konnte ich in dem ganzen Interview zum Netzausbau nichts lesen. Dementsprechend ist auch das eine Fehlanzeige beim Thema „Transformation“. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP]) Zum Abschluss – Herr Brockes hat das angesprochen –: Es gibt viele Punkte, über die wir diskutieren können und auch intensiv diskutieren müssen. Deswegen werden wir der Überweisung zustimmen und Landtag freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Jan Matzoll das Wort.

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Jan Matzoll GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz viel von dem, was heute zu Demokratieabbau und Genehmigungsbeschleunigung gesagt wurde, ist absolut richtig. Wer im Gespräch mit Industrie, Mittelstand und Gewerkschaften ist, bekommt neben Energiepreisen und Fachkräftemangel überbordende Bürokratie als zentralen Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land genannt. In der Analyse des Problems besteht weitgehend Einigkeit, sowohl innerhalb der demokratischen Parteien als auch erst recht in der Wirtschaft und der Bevölkerung. Gerade deswegen taugt dieses Thema nicht als Skandalisierungsspirale. Verehrter Kollege Brockes, als Ministerin Neubaur in der vergangenen Sitzung des Wirtschaftsausschusses sehr konkret auf Verfahrensbeschleunigung eingegangen ist und Beispiele genannt hat, wo Verfahren durch gezielte Verfahrensvereinfachung, vor allem durch Digitalisierung, beschleunigt wurden – um 12 Monate, um 18 Monate –, haben Sie wieder nur gebetsmühlenartig wiederholt, dass Ihnen das alles nicht konkret genug sei. Aber konkreter geht es doch nicht. Wir müssen uns daran messen lassen, ob Verfahren beschleunigt wurden, sodass der Aufwand für diejenigen, deren Investitionen in die Zukunft wir so dringend brauchen, geringer geworden ist, und gleichzeitig die Standards, die wir gemeinsam als Politik, als Verantwortungsgemeinschaft für die Zukunft auf diesem Planeten, definiert haben, aufrechterhalten werden. Denn das möchte ich auch ganz deutlich sagen: Klimaschutz, Naturschutz und Artenschutz dürfen hier nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen zusammen gedacht werden. Es gibt viele richtige Werkzeuge, um Bürokratieabbau anzugehen. Die Absenkung von Umweltstandards gehört nicht dazu. Kollege Brockes, in Ihrem Antrag haben Sie eine Vielzahl von Maßnahmen, ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, aufgeführt. Vieles taugt in meinen Augen nicht. Und: Quantität hilft hier nicht weiter. Vielmehr brauchen wir Maßnahmen, die gut aufeinander abgestimmt sind. Ein Beispiel: Ein ganz zentrales Werkzeug bei der Entbürokratisierung ist die Digitalisierung. Das 20.09.2023 wusste bereits Andreas Pinkwart, das weiß Mona Neubaur, und das weiß auch Ministerpräsident Hendrik Wüst. Aber: Bei Werkzeugen kommt es eben nicht nur auf das theoretische Wissen an, sondern auf die richtige Anwendung. Wer einen Schraubenzieher und eine Schraube zur Hand hat, aber zur Befestigung an der Wand kräftig mit dem Schraubenzieher auf die Schraube schlägt, wird trotz des richtigen Werkzeugs scheitern. (Beifall von den GRÜNEN) So ist es eben auch bei der Digitalisierung – gerade bei der Digitalisierung als Baustein zum Bürokratieabbau. Die Bausteine müssen ineinandergreifen und kompatibel sein. Doch gerade an dieser Stelle ist Andreas Pinkwart trotz aller Entfesselungspakete gescheitert. Andreas Pinkwart hat mit dem Schraubenzieher auf die Schraube geschlagen und sich gefragt, warum die Schraube nicht in der Wand landet. Wer bei der Digitalisierung nicht an Prozessoptimierung, an Schnittstellen und an offene oder zumindest kompatible Daten denkt, der schafft keine Entlastung, sondern digitalisiert bürokratische Hürden, statt sie zu beseitigen. Liebe FDP-Fraktion, lieber Kollege Brockes, mit diesem Antrag versuchen Sie weiterhin, Schrauben in die Wand zu schlagen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Ich habe hier bereits das Thema „Schnittstellen“ angesprochen, das Sie auch in Ihrem Antrag adressieren. Sie wollen, dass das Land den Standard für Schnittstellen festlegt. Was für ein Quatsch! Wirtschaftliche Prozesse und Verfahren enden doch nicht an Landesgrenzen. Hier muss mindestens ein bundesweiter Standard gelten, um wirksam zu entlasten und Prozesse zu verkürzen. Die Länder haben mit der gemeinsamen Cloud-Strategie bereits gezeigt, dass sie willens sind, auf gemeinsame Standards zu setzen. Vielleicht haben Sie auch eine Idee, ob es vielleicht einen für digitale Infrastruktur zuständigen Bundesminister gibt, den man hierzu mal ansprechen könnte. Diese Landesregierung hat beim Bürokratieabbau einen guten Start hingelegt. Sorgen wir als Parlament und als zuständiger Ausschuss dafür, diesen Prozess weiterhin mit guten Ideen nicht nur zu begleiten, sondern auch voranzutreiben! In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir zu. (Beifall von den GRÜNEN)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Beucker das Wort.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Vonovia, eines der größten Wohnungsbauunternehmen, hat Landtag auf dem Parlamentarischen Abend hier im Landtag – das ist ungefähr vier oder fünf Wochen her – klipp und klar erklärt, dass es derzeit keine Neubauvorhaben mehr anpacken werde. Von Vivawest, der Tochter der RAG-Stiftung, verlautet Ähnliches. Offenbar hat man dort den geplanten Bau von 10.000 Wohnungen bis auf Weiteres aufgegeben. Liebe Kollegen von der FDP, diesen alarmierenden Zustand der Bauwirtschaft möchte ich Ihren zunächst durchaus richtigen Feststellungen zum Zustand unserer nordrhein-westfälischen Wirtschaft hinzufügen. Nur weil sie von Ihnen sind, müssen sie ja nicht falsch sein. Ja, der Zustand unserer Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist genauso katastrophal, wie Sie ihn beschreiben. Während die einschlägigen Institute für letztendlich alle Industrieländer mit einem positiven Wachstum rechnen, steht bei uns ein Minus. Deutschland ist das Schlusslicht in Europa. Keine andere der großen EU-Nationen muss 2023 mit einem Minuswachstum rechnen. Und ja, die überbordende Bürokratie spielt dabei eine große Rolle. Sie behindert nicht nur unsere Industrie, die unter anderem von Bündnis 90, der grünen CDU und deren Energiepolitik auch hier in Nordrhein-Westfalen immer weiter in die Enge getrieben wird. Die überbordende Bürokratie behindert auch den mehr oder weniger implodierenden Wohnungsbau, der wieder ein wichtiger Treiber unseres Wachstums werden müsste. Allein der Wohnungsbau muss sich mit rund 3.300 Gesetzen und Normen auseinandersetzen, die Bauherren in Deutschland zu beachten haben. Dazu kommen noch Auflagen der Landesbauordnung und der Kommunen. Es liegt also nicht nur am Zinsniveau und an Materialpreisen, wenn nicht gebaut wird. Ich möchte Sie gar nicht daran erinnern, an wie vielen Regierungen Ihre FDP die letzten 20 oder 30 Jahre beteiligt war und dass deshalb Ihre Kritik an der überbordenden Bürokratie unbedingt auch Sie selbst trifft. Aber Sie, liebe FDP, werden offenbar auch nicht schlauer. Gerade haben Sie, hat die FDP in Berlin mitgeholfen, das nächste Bürokratiemonster aus der Taufe zu heben: ein völlig irres Gebäudeenergiegesetz mit zig Sonderregelungen, das das Bauen und Sanieren noch teurer macht, als es ohnehin schon ist. Damit sind Sie kein Stück besser als diese Landesregierung, die unseren Bürgern morgen das nächste Bürokratiemonster verpassen wird. Ihre Lösung ist keine Lösung. Das sieht nur so aus. Was Sie als Lösung anbieten, ist noch mehr Bürokratie. Sie wollen den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Es soll ein Normenkontrollrat eingerichtet werden, angesiedelt bei dem mir sehr wichtigen Landesrechnungshof, der exzellente Analysen erstellt. Nur: Wann hat denn hier mal eine Landesregierung das beherzigt, was der Landesrechnungshof aufgezeigt 20.09.2023 hat? In seine Berichte macht die Landesregierung zwei Löcher, und dann war es das. Glauben Sie allen Ernstes, das würde dann besser? Natürlich nicht! Dann fordern Sie, die Landesregierung möge genug Personal dafür bereitstellen – also noch mehr, als ohnehin schon da ist –, und das solle noch mit externen Projektmanagern ergänzt werden. Noch mehr Personal? Sie wollen uns also erklären, dass uns zum Abbau der Bürokratie offenbar nur die nötigen Beamten fehlen. Nein, liebe FDP, Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Am Anfang muss die Vereinfachung stehen. Am Anfang muss die Abschaffung von Regeln stehen, die unnötig sind und die Wirtschaft hemmen. Was übrig bleibt, können wir dann gerne der von Ihnen richtigerweise geforderten Digitalisierung zuführen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wer den Abbau von Bürokratie fordert – so wichtig und richtig das ist –, muss konkrete Maßnahmen nennen. An der Stelle sollten Sie bitte nachschärfen. Nennen Sie konkrete Normen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze, die wegkönnen. Wir sind deshalb gespannt und freuen uns ungemein darauf, Ihren Antrag im Ausschuss weiter zu diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Berivan Aymaz

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Die wirtschaftliche Entwicklung ist momentan wirklich besorgniserregend. Die Wirtschaft steht unter erheblichem Druck. Sie kennen die sich gegenseitig verstärkenden Faktoren, die die aktuelle Lage bestimmen – ich nenne das immer „Stapelkrise“ –: die Nachwirkungen der Pandemie bei den Lieferketten, der schwächelnde Welthandel, anhaltend hoher Inflationsdruck bei gleichzeitig steigendem Zinsniveau, drohender Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft etwa durch Energiekosten und Fachkräftemangel sowie nicht zuletzt besagte Energiepreise, die den Wirtschaftsstandort Deutschland deutlich unter Stress setzen. Aber es gibt auch Lichtblicke. So ist der Arbeitsmarkt gerade in Nordrhein-Westfalen robust. Die Inflation geht langsam, aber stetig zurück. Vielen Tarifvertragsparteien ist es gelungen, Kaufkraftverluste durch spürbare Lohnerhöhungen abzufedern. Wir dürfen hoffentlich bald wieder eine steigende Binnennachfrage erleben. Landtag Richtig ist allerdings: Die Lage ist ernst. Diese Analyse teile ich, wie auch schon im Ausschuss. Wir werden in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen eine zurückgehende Wirtschaftsleistung sehen. Auch in diesem Jahr werden wir das Vor-Corona-Niveau voraussichtlich nicht überschreiten. Liebe Abgeordnete, Sie erleben vor Ort bei den Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Bürgerinnen und Bürgern diese Lage ganz konkret. Die Maßnahmen, die wir als Landesregierung ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsund Industriestandorts Nordrhein-Westfalen zu erhalten und zu verbessern, werden jetzt noch relevanter. Mir ist es wichtig, den Weg zu beschreiben, der als konstruktive Krisenantwort verstanden werden will. Deswegen habe ich aus diesem analytischen Erkenntnisprozess heraus ein Sieben-Punkte-Papier veröffentlicht, in dem ich unter anderem die Senkung der Stromsteuer, die Einführung eines Brückenstrompreises, die gezielte Förderung von Ankerbranchen, die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Bürokratieentlastung als ein Maßnahmenpaket und damit als Teil der Lösung beschreibe. Auf den letzten Teil, die Entbürokratisierung, gehe ich jetzt etwas genauer ein. Ich werde wie im Wirtschaftsausschuss ganz konkrete Beispiele dafür nennen, was eigentlich passiert ist, seit das Wirtschaftsministerium grün ist und seit CDU und Grüne in der Zukunftskoalition zusammenarbeiten. Für das Vorhaben Nr. 91 im Bundesbedarfsplangesetz – das ist die Netzverstärkung im zentralen Ruhrgebiet – konnte die voraussichtliche Verfahrensdauer der einzelnen Verfahrensschritte durch den Verzicht auf Raumordnung, die Zuständigkeitskonzentration bei einer Bezirksregierung und die Anwendung der Beschleunigungsgesetzgebung des Bundes zu Lärmgrenzwerten um bis zu zwei Jahre verkürzt werden. Das ist konkrete Entbürokratisierung und Beschleunigung. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Weil Amprion hier erwähnt wurde, darf ich sagen: Mit der grünen Wirtschaftsministerin ist es im Herbst vergangenen Jahres gelungen, in Meerbusch-Osterath einen Konverter gängig zu machen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Der nächste Konverterstandort nach Meerbusch-Osterath ist kürzlich durch einvernehmliche Unterstützung der Landesregierung von Amprion erworben worden. Es handelt sich um einen alten Kohlekraftwerksstandort. Damit kann das Verfahren deutlich schneller werden, also kürzer dauern und weniger Zeit in Anspruch nehmen. 20.09.2023 Die Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren bringt erhebliche Erleichterungen beim Bau der ersten Wasserstoffleitungen. Auch die Umstellung einer bestehenden Leitung im Westmünsterland gehört zu den ganz konkreten Maßnahmen, die den Prozess schneller machen. Sie hatten sich in der Vorgängerregierung – das darf ich noch ausführen – einiges vorgenommen. Diese Landesregierung tut das auch. Wir bekennen uns zum „One in, one out“-Prinzip. Lieber Kollege Brockes, liebe Kolleg*innen der FDP, der Ihnen wohlbekannte und von mir wertgeschätzte Andreas Pinkwart, Ihr Parteifreund, der ehemalige Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, hat versucht, ein solches Prinzip einzuführen, ist aber bei der konkreten Umsetzung nach dem Abpflücken der Low Hanging Fruits nicht über die Konzeptionsphase hinausgekommen. So ehrlich müssen Sie sein. Wir packen es konkret an. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Auch wurde weder ein Normenkontrollrat etabliert noch ein Bürokratiekosten-Check vereinbart. Das von Ihnen vorgeschlagene Standardkostenmodell wurde von meinem Vorgänger ebenso wie das bedingungslose Initiativrecht der Clearingstelle Mittelstand verworfen, und das aus gutem Grund. Ich komme zum Schluss. Wir haben uns im Koalitionsvertrag die dauerhafte, strukturierte und ergebnisoffene Aufgabenkritik ins Lastenheft geschrieben. Wir wollen wirksam Bürokratie abbauen und effizient arbeiten. Kern unserer Aufgabe ist es, dass wir mit dem, was wir tun, der Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsentwicklungsziele gerecht werden. Wir setzen um und reden nicht nur darüber. Die ersten Ergebnisse sind Mitte 2024 zu erwarten. Erste Erkenntnisse sollen dann schon im Haushalt 2025 Berücksichtigung finden. (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) Wenn die Welt da draußen sich dreht und verändert und wir von einer Zeitenwende reden, bedeutet das für die öffentliche Hand, sich selbst am Schlafittchen zu packen, das ernst zu nehmen und auch lieb gewonnene Verfahren ergebnisoffen zu überdenken. Dazu sind wir in der Zukunftskoalition bereit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die Landesregierung hat die Redezeit um eine Minute überzogen, was auch ihr gutes Recht ist. Ich weise nur der Transparenz halber darauf hin. Falls andere Fraktionen davon Gebrauch machen wollen, steht ihnen jetzt noch eine Minute Redezeit zur Landtag Verfügung. – Ich sehe keine Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5836 an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 4 Medikamentenversorgung in Nordrhein-Westfalen sicherstellen – Lieferengpässen im Herbst 2023 entgegenwirken. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5829 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD dem Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nun wahrlich kein neues Thema. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 hatte ich bereits mehrfach das zweifelhafte Vergnügen, Ihnen die Probleme darzulegen. Die Situation eskaliert aber immer weiter. In Deutschland herrscht Medikamentenmangel. Als wir das Thema zuletzt im März in den Landtag einbrachten, waren laut Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte rund 430 Medikamente nicht lieferbar. Nunmehr sind es offiziell bereits über 500 Präparate. Thomas Preis, Chef des Apothekerverbandes Nordrhein, ließ sich in der Bild indes folgendermaßen zitieren: „Nehmen Sie die BfArM-Liste ruhig mal vier, das sind rund 2.000 Mittel.“ So viel fehlt momentan in deutschen Apotheken. Jedes zweite Rezept sei mittlerweile von Lieferengpässen betroffen oder – anders ausgedrückt – 1,5 Millionen Bundesbürger pro Tag. Weil ich allerdings langsam müde werde, zu solchen ernsten Themen, bei denen es um Menschenleben geht, immer zu sagen: „Ich habe Ihnen das genauso gesagt“, und das in solch düsteren Zeiten auch irgendwie nach Besserwisserei klingt, möchte ich ab jetzt nur noch sagen: Ich habe Sie dahin gehend informiert. 20.09.2023 Selbst lebenswichtige Medikamente wie Chemotherapeutika, Antibiotika, Asthmasprays oder Blutdrucksenker sind mittlerweile betroffen und Mangelware. So ist der Betablocker Bisoprolol, ein handelsübliches, bekanntes Medikament, nur noch schwer zu bekommen. Bei Candesartan sind teilweise 75 % der Anbieter nicht lieferfähig – 75 %! Ich hatte Sie dahin gehend informiert. Ich weiß, was Sie gleich sagen werden: Wir sind auf einem guten Weg. Es ist ja alles schon viel besser. Lauterbach hat doch jetzt geliefert. Daher möchte ich es mit Thomas Fischbach, Kinderärzteverbandspräsident, sagen: „‚Ich rechne nicht damit, dass die Maßnahmen der Ampel zu einem Ende der Arzneimittelknappheit in diesem Jahr führen werden“, sagte Fischbach der Düsseldorfer ‚Rheinischen Post‘. ‚Dafür kamen sie zu spät‘, fügte er hinzu.“ Auch dahin gehend hatte ich Sie im März bereits informiert. „Eltern müssten sich somit darauf einstellen, ‚dass mit den kühleren Temperaturen und mehr Infektionen nach den Ferien auch wieder Fiebersäfte, Zäpfchen und andere Standardmedikamente knapp werden‘ …“ – erneut, muss man sagen. Der Bundesverband der Pharmagroßhändler, PHAGRO, mahnte indes, Lauterbachs Vorstellungen seien schlicht objektiv unmöglich zu erfüllen –so viel zu dem Projekt, das in Berlin gerade vielleicht angestoßen wird. Es hilft also nichts, zum Weltkindertag auf TikTok zu tanzen oder was woke Politiker heute sonst so machen, (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) wenn Sie sich gleichzeitig schlichtweg weigern, anzuerkennen, dass diesen Winter erneut viele Eltern auf der Suche nach lebenswichtigen Medikamenten für ihre Kinder verzweifelt von Apotheke zu Apotheke brausen werden. Was Sie stattdessen tun könnten, wäre, schlichtweg anzuerkennen, dass wir im Landtag von Nordrhein-Westfalen, einem Bundesland mit einer Einwohnerzahl, die die vieler europäischer Staaten übersteigt, eine Verantwortung für die Menschen tragen und es nicht hilft, immer mit dem Finger auf andere zu zeigen – entweder nach Berlin, in die Kommunen oder sonst wohin. Wir haben es selbst in der Hand. Die Maßnahmen des Bundes werden in diesem Jahr nicht greifen. Ich hatte es im März gesagt, ich sage es Ihnen jetzt noch einmal. Wenn Sie schon wieder nicht glauben, was ich Ihnen sagen möchte, dann hören Sie doch zumindest auf die Fachverbände. Wir werden spätestens im Winter wieder auf eine Landtag bedrohliche Phase zulaufen, wo Engpässe zu Versorgungsnotständen führen werden. Das alles ist absehbar. Es ist daher maximal angezeigt, dass noch heute im Ministerium eine Steuerungsgruppe eingerichtet wird, die sich mit den verschiedenen Akteuren zusammenschaltet und schnell und unbürokratisch einen Fahrplan für die Bevorratung und Steuerung von lebenswichtigen Medikamenten schafft. Hierzu braucht es eine klare Priorisierung, eine enge Abstimmung mit dem Bund sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Übergangsfristen, um den Apothekern ein vereinfachtes und unbürokratisches Management zu ermöglichen. Es würde schon helfen, wenn Sie zumindest ein landesweites Register aufbauen und pflegen würden, auf das dann Fachapotheker zugreifen und in dem sie nachsehen könnten, in welcher benachbarten Apotheke Medikamente gegebenenfalls noch verfügbar sind, damit Eltern und Patienten nicht autonom zu Hunderten Dutzende Apotheken ansteuern müssen, um dort weitere Kapazitäten zu binden. Sie können andernfalls fest damit rechnen, dass ich spätestens im nächsten Jahr erneut und wieder und wieder hier stehen werde, bis dieses Problem endlich behoben ist. Die Apotheker in Nordrhein-Westfalen gehen derweil einen Schritt weiter. Am 27. September bleiben bei ihnen zumindest stundenweise die Türen geschlossen. Dr. Till Ossenkop von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe kommentiert dies wie folgt: „Der Minister“ – gemeint ist, fairerweise, Lauterbach – „muss sich […] verantworten, warum er die Arzneimittelversorgung und die Apotheken vor die Wand fahren lässt.“ Sie können den Patienten allerdings vielleicht ein bisschen Hoffnung geben, indem Sie heute hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen handeln. –Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Medikamenten ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein wichtiges Anliegen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb unlängst zum Beispiel im Rahmen einer von CDU und Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit der Thematik auseinandergesetzt. Dabei sind schon seinerzeit die Problemlage und die Faktoren, die sie auslösen und ausmachen, hinlänglich beleuchtet und diskutiert worden. 20.09.2023 Es geht um Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, um Zuverlässigkeit von Lieferketten, um Vorgaben zur Vorratshaltung, um Verteilungsmechanismen zwischen den Bundesländern und um Kompetenzen und Zuständigkeiten sowohl mit Blick auf vorgelagerte Genehmigungsverfahren als auch im medizinischen System selbst. Zusammengefasst: Die hinter den Lieferengpässen stehenden Ursachen sind insbesondere auf die Globalisierung des Arzneimittelmarktes und den Kostendruck im Gesundheitswesen zurückzuführen. Deshalb bedarf es grundlegender regulatorischer Anpassungen durch den Bundesgesetzgeber. Arzneimittel sind für eine hochwertige medizinische Versorgung unverzichtbar. Das wissen wir alle. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Ausgabenfaktor im Gesundheitswesen. Der Ausgleich zwischen Kostenkontrolle und einer hochwertigen Versorgung ist deshalb von hoher Bedeutung. Schließlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die direkt oder indirekt von beiden Faktoren betroffen sind. Damit der beschriebene Ausgleich gelingt, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Seinige getan. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung von seinem grundgesetzlichen Rechtsetzungsrecht Gebrauch gemacht und das System der Arzneimittelversorgung abschließend bundesrechtlich insbesondere im Arzneimittelgesetz, im Apothekengesetz sowie im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die landeseitige Etablierung einer staatlichen Stelle oder von trägerübergreifenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen ist bundesrechtlich nicht vorgesehen. Am 27. Juli dieses Jahres ist außerdem das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln in Kraft getreten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Reform als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Das Land NRW hat sich durch zahlreiche Änderungsanträge, die in großen Teilen Eingang in das Gesetz gefunden haben, eingebracht. Nun sind wir im Herbst des Jahres 2023, und der vorliegende AfD-Antrag fordert die Sicherstellung der Medikamentenversorgung für diesen Herbst. In Deutschland erfolgt die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf bundesrechtlicher Grundlage durch die jeweiligen Marktakteure und nicht durch den Staat selbst. Der vorliegende Antrag ist vor dem Hintergrund meiner Ausführungen damit obsolet und kann keine Zustimmung finden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird auch in Zukunft alles dafür tun, die Versorgungssicherheit zu verbessern – gemeinsam mit allen wesentlichen Akteuren, denn das ist im Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Hagemeier. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Weng.

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Christina Weng SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht trivial, wenn ein Kind ein benötigtes Medikament nicht bekommen kann – nicht für das Kind, nicht für die besorgten Eltern und schon gar nicht für die Apothekerinnen und Apotheker, die die Menschen nicht zeitnah oder adäquat versorgen können, denn das ist ihr Ansinnen. Ihre Drucksachen 18/3649 und 18/5829 sind aber Copy-and-paste-Anträge, Herr Dr. Vincentz, wirklich nur um den Herbst 2023 erweitert. (Zuruf von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Das finde ich schwierig, und es ist keine gute Gepflogenheit, zu sagen: Ich habe es Ihnen immer gesagt. – Sie müssen sich auch mit dem auseinandersetzen, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ja, wir erkennen das Marktgeschehen, und wir kennen auch die Pharmaindustrie, die auf der Suche nach dem kostengünstigsten Preis letztendlich in Indien und anderen Teilen Asiens unterwegs ist. Das alles ist uns bekannt. Wir haben einen langen Weg vor uns, um dies komplett wieder zurückzuführen. Das werden wir aber nationalstaatlich und von Nordrhein-Westfalen aus alleine nicht hinbekommen. Ich bin Daniel Hagemeier für die Beschreibung von eben sehr dankbar. Das ist letztendlich der Weg, den wir alle zu gehen haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Ich bin auch erstaunt; denn in Ihrer ständigen Häme gegen Europa ignorieren Sie, dass wir das Problem nicht alleine lösen können. Das geschieht über Europa, und ich glaube, das ist Ihnen sehr wohl bewusst. Sie springen der Pharmaindustrie bei und ignorieren dabei § 52b des AMG, wie Herr Hagemeier schon erwähnt hat. Sie nehmen nicht die Apothekerinnen und Apotheker in den Blick, die unter uralten Vergütungsbedingungen, sehr verengten Handlungsspielräumen und überbordender Bürokratie leiden. Ganz ehrlich, mit diesen Textbausteinen tragen Sie nicht wirklich zu einer Lösung bei. Die Versorgungslage von Kinderarzneimitteln hat sich in diesem Herbst verbessert. Das war Konsens des Spitzengesprächs von Vertreterinnen und Vertretern der Pharmaindustrie, der Ärzte, der Apothekerschaft mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Ein weiteres Treffen am 25.09. mit den Länderministern wird den Fünfpunkteplan weiter 20.09.2023 konkretisieren. Wir gehen davon aus, dass die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Markt und zügelloser Wettbewerb – ich habe es schon gesagt –: Es ist echt bitter, wie Sie mit diesem herausfordernden Thema umgehen. Deshalb kann man den Antrag nur ablehnen. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Weng. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieferengpässe bei Medikamenten bedeuten eine große Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten sowie Eltern. Das ist uns allen klar. Aber sie bedeuten auch Mehraufwand für die Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Ärzt:innen. Die Ursachen für die Lieferengpässe, die heute noch bestehen, sind vielfältig. Anders als die AfD es in ihrem Antrag schreibt, sind uns die Ursachen sehr wohl bekannt. Vor allem der Kostendruck und das Preisdumping im Gesundheitswesen haben zu einer Globalisierung im Arzneimittelmarkt geführt. Zudem verschärfen steigende Nachfragen, zum Beispiel durch Infektionswellen, die Situation. Heute sind wir auf globale Lieferketten angewiesen. Trotzdem gilt: Auf die bevorstehende Infektionssaison sind wir besser vorbereitet als im letzten Herbst. Auf der Bundesebene haben wir ein Gesetz gegen die Arzneimittelknappheit auf den Weg gebracht. Das bedeutet, wir fördern mehr europäische Produktion für Rabattausschreibungen. Wir setzen stärkere finanzielle Impulse für die Herstellung zum Beispiel von Kinderarzneien. Zudem sorgen wir für eine stärkere Bevorratung von rabattierten patentfreien Arzneimitteln, und wir etablieren ein Frühwarnsystem, damit potenzielle Lieferengpässe schneller erkannt werden. Die Maßnahmen, die wir auf den Weg gebracht haben, wirken schon. Die Herstellung von Kinderarzneimitteln und Antibiotika – das sind die, die im vergangenen Winter besonders knapp waren – konnte um bis zu 100 % gesteigert werden. Ja, gleichzeitig sind wir in diesem wichtigen Kampf gegen die Lieferengpässe noch lange nicht am Ende. Auch dieses Jahr müssen wir uns großen Herausforderungen stellen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sich die über Jahrzehnte gewachsenen Produktionslinien im Ausland nicht über Nacht verändern lassen und wieder zu uns zurückgeführt werden können. Deswegen müssen wir fortwährend und kontinuierlich an der Verbesserung der Situation arbeiten. Landtag Was uns jetzt überhaupt keinen Schritt weiterhilft, ist der vorliegende Antrag. Weder hat das Land, also wir, für die vorgeschlagenen Maßnahmen die rechtliche Kompetenz noch wäre ein einseitiges Handeln der Landesregierung sinnvoll. Lieferengpässe sind nicht regional begrenzt. Wir brauchen deshalb Lösungen auf Bundes- und auf EU-Ebene. Was wir nicht brauchen, sind Doppelstrukturen, zum Beispiel in der Bevorratung, und parallele Vorratskäufe, die die Lieferengpässe noch verschärfen würden. Wir sehen also, die AfD hat auch dieses Mal nichts Substanzielles anzubieten, um die Lage der Menschen in diesem Land zu verbessern. Es wird auch dadurch nicht besser, dass Sie immer wieder den gleichen Antrag vorlegen, den wir natürlich ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Thoms. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht alles, was wiederkommt, ist gut. So verhält es sich auch mit dem vorliegenden Antrag. Der Antragsteller hat seinen Antrag aus März einfach noch mal aufgewärmt. Dabei übersehen Sie aber, dass sich die Welt seither weitergedreht hat. Der Inhalt ist in einem halben Jahr auch nicht besser geworden. Das ist also keine parlamentarische Arbeit, das ist eine Politik mit Scheuklappen, die nicht wahrnehmen will, was um uns herum passiert. Auch der Blick auf die Grundproblematik ist nicht differenzierter geworden. Die Ursachen für Lieferengpässe, deren Dauer und die Auswirkungen sind sehr uneinheitlich. Dabei spielen Fragen wie die globale Produktion vor allem in China und Indien, geringe Anreize für die Produktion von Generika, die Beschränkung auf wenige Produktionsstätten für ein Arzneimittel, Knappheiten bei Rohstoffen und die Einschränkungen von Lieferketten eine Rolle. Auch der aufgewärmte Lösungsansatz des Antragstellers weist darauf hin, dass der Horizont etwas eingeschränkt ist, denn die beschriebenen Probleme sind in der Regel nicht regional begrenzt. Die Versorgungslage und die Auswirkungen werden in jedem Einzelfall vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bewertet und in einer Übersicht zu Lieferengpässen in Deutschland ausgewiesen. Diese Liste weist im Bereich der Humanarzneimittel aktuell Lieferengpässe für 513 Arzneimittel in Deutschland aus. Wenn die Probleme also nicht regional begrenzt sind, sollten auch die Lösungen nicht regional begrenzt sein. Dies schwebt dem Antragsteller aber offenbar vor. 20.09.2023 Die Bundesregierung hat zum Glück einen besseren Überblick. Mit dem im Juli in Kraft getretenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, das sogar die CDU gerade lobte, hat sie insbesondere die Arzneimittelversorgung für Kinder verbessert. So wurde für Antibiotika und weitere kritische Arzneimittel ein verpflichtendes EU-Los bei Ausschreibungen eingeführt. Damit werden bei Rabattverträgen europäische Produktionsstandorte besser berücksichtigt. Für als versorgungsrelevant eingestufte Kinderarzneimittel wurden bisher geltende Festbeträge ausgesetzt. Die Bevorratungspflicht für Arzneimittelhersteller und rabattierte Arzneimittel wurde auf sechs Monate erweitert. Für die Apotheken wurde der Austausch von Arzneimitteln gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel endlich vereinfacht. Weiterhin können Arzneimittel mit Kennzeichnungen in anderen Sprachen im Fall von drohenden oder bestehenden Lieferengpässen genutzt werden. Insgesamt soll die gesicherte Versorgung also einem Sparzwang vorgehen. Das ist die richtige Weichenstellung. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, aktuell hat der Bundesgesundheitsminister mit Vertretern der Ärzte- und Apothekerschaft sowie der Industrie einen Fünfpunkteplan gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vorgestellt. Die Produktion der Industrie wurde inzwischen bis zur technischen Leistungsgrenze gesteigert. Hersteller produzieren derzeit an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb, um dem Medikamentenmangel entgegenzuwirken. Die Herstellung von Schmerzmitteln, Antibiotika und Fiebersäften konnte im Vergleich zum Vorjahr um über 100 % gesteigert werden. Bei den Regeln zum Austausch von Kinderarzneimitteln der Dringlichkeitsliste sollen zudem eine Retaxation und eine Beanstandung in Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch eine gesetzliche Änderung im Rahmen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens ausgeschlossen werden. Die Aussetzung von Festbeträgen bei den dringenden Kinderarzneimitteln sowie der Ausschluss von neuen Rabattverträgen sollen fortgesetzt werden. Zudem soll der Wechsel der Darreichungsform weiter vereinfacht werden. So sollen Apotheken zum Beispiel Tropfen statt Tabletten aushändigen können, ohne dass eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist oder ein neues Rezept benötigt wird. Landtag Die Antragsteller wollen letztlich erneut unterschwellig Globalisierungs- und Kapitalismuskritik verbreiten. Außerdem richtet sich der Antrag an die falsche politische Ebene; ein Lösungsansatz auf Landesebene mit dem Aufbau zusätzlicher Strukturen wäre hier nicht zielführend. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Besserung. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Derzeit sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 512 Lieferengpässe gemeldet. Natürlich bedeutet nicht jeder Lieferengpass sofort einen Versorgungsmangel. Gleichwohl führen Lieferengpässe aber zu deutlichen Mehrbelastungen bei Apotheken, Arztpraxen und unserer Bevölkerung. Speziell die aktuell immer noch andauernden Lieferengpässe bei Antibiotika und Kinderarzneimitteln betrachte auch ich, was den kommenden Winter anbelangt, mit großer Sorge. Die hinter diesen Lieferengpässen stehenden Ursachen sind längst bekannt und wurden sehr viel rauf und runter diskutiert. In Wahrheit liegt das Problem nicht nur an der Globalisierung, sondern auch daran, dass wir in Deutschland, wenn ich es mal einfach ausdrücke, eine Unwucht in der Frage „Wirtschaftlichkeit oder Versorgungssicherheit?“ haben. Diese Unwucht ist in den letzten Jahren sehr stark auf der Preisseite, auf der Wirtschaftlichkeitsseite entstanden. Wahr ist auch, dass man das Problem nicht schnell lösen kann, weil sich wichtige Produktionen, vor allem von Grundstoffen, gar nicht mehr im europäischen Raum befinden. Diese lassen sind nicht herbeizaubern. Zudem werden unsere Krankenkassen mehr Geld für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Land in die Hand nehmen müssen. Vor dem Landtag findet gerade eine große Demonstration statt, bei der es unter anderem um mehr Geld für die Krankenhäuser geht. Eine gute Politik trägt die Last auf zwei Schultern. Auf der einen Seite sind wir verantwortlich dafür, dass wir die Menschen gesundheitlich gut versorgen und die Beschäftigten in diesen Systemen vernünftige Arbeitsbedingungen haben. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens sicherstellen. All das müssen wir letzten Endes schultern. Je älter ich werde und je länger ich in der Politik bin, desto komischer finde ich es langsam, dass es in der einen Debatte nur um die Versorgungssicherheit 20.09.2023 geht und sich alle dabei überschlagen, wie man diese gewährleisten kann, während es in einer anderen Veranstaltung wiederum nur um die Beitragsstabilität, die Lohnnebenkosten und die Zukunft des Sozialsicherungssystems geht. Daran wird sehr deutlich, dass alles zusammengefasst werden muss. Ich bin schon sehr lange in der Politik und kann mich gut an die Jahre erinnern, als ich mir in jeder Versammlung von der Bevölkerung anhören musste, dass die Arzneimittel in Deutschland viel zu teuer seien und im Ausland nur die Hälfte kosten würden. Diese Debatte gibt es nicht mehr, weil man in Deutschland mit dem AMNOG und vielen anderen Gesetzen entschieden hat, die Preise nach unten zu drücken. Vor allem bei den Massenmedikamenten haben wir das Problem, dass die Preise weiter heruntergedrückt werden. Daher ist es nicht mehr interessant, hier zu produzieren. Ich sage auch an dieser Stelle: Man muss die Dinge zusammenführen. Das funktioniert aber nicht allein auf der Landesebene, dafür haben wir die Hebel nicht in der Hand. Es muss auf der nationalen und auf der europäischen Ebene passieren. Ich muss sagen: Als Landesgesundheitsminister habe ich diesbezüglich gar keinen bzw. nur einen ganz kleinen Hebel in der Hand. Zum Schluss möchte ich noch einen Satz sagen. Es heißt immer, das Land solle doch Arzneimittel bevorraten. Hier steht ein Minister, der während der Coronapandemie eine Bevorratung gemacht hat. Ich kann Ihnen nur mitteilen: Wir sollten uns das fünfmal überlegen, bevor wir das tun. (Beifall von der CDU) In diesem Land sind der Arzneimittelgroßhandel und die Apotheken gesetzlich für die Arzneimittelversorgung zuständig. Ich meine schon, dass das Leute machen, die davon eine Menge verstehen, und zwar mehr verstehen als die Menschen, die beim Staat arbeiten. Ich kann mich kaum erinnern, dass eine staatliche Versorgung am Ende besser funktioniert als eine Versorgung durch die Privatwirtschaft. (Beifall von der CDU) Deswegen singe ich hier nicht das Lied eines staatlichen Gesundheitssystems. Ich bin froh, dass wir ein selbstverwaltetes und kein staatliches Gesundheitssystem haben, dass die Beitragszahler, sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer, etwas mit der Kontrolle der Krankenkassen zu tun haben und der Staat in Gesetzen regelt, was Krankenkassen bezahlen müssen. Ich finde, in diesem „Mehreckensystem“ muss man auch die Lösung für dieses Problem finden. Ich sage noch einmal: Es wird Jahre in Anspruch nehmen – das geht nicht von heute auf morgen –, die Produktion zurück nach Europa zu holen. Man braucht eine klare Strategie der Gesundheitspolitik in Landtag Deutschland und muss dann auch bereit sein, europäische Preise zu bezahlen, europäischen Umweltschutz in der Arzneimittelherstellung zu bezahlen. Ansonsten wird es nicht funktionieren. Ansonsten ist die Debatte, finde ich, unehrlich. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Lisa- Kristin Kapteinat [SPD])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5829. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5829, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 5 Ungeordnetes Krankenhaussterben verhindern – auskömmliche Refinanzierung hoher Kostensteigerungen der Krankenhäuser dauerhaft sicherstellen! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5848 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5975 Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Schmitz ist schon startbereit und hat jetzt das Redepult frei.

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Marco Schmitz CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich wusste nicht, dass Sie noch so viel vorlesen. Deswegen bin ich schon nach vorne gegangen. Ich danke Ihnen. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tausende Menschen – medizinisches Fachpersonal, Pflegerinnen und Pfleger, Ärztinnen und Ärzte und weitere Angestellte der Krankenhäuser – stehen in diesem Moment vor dem Landtag und haben Angst. Sie haben Angst, dass ihr Krankenhaus Insolvenz anmelden muss, Angst, dass bald keine Liquidität mehr vorhanden ist, Angst, dass sie ihren Job verlieren. 20.09.2023 Diese Angst und die Lage der Krankenhäuser in der aktuellen wirtschaftlichen Situation haben dazu geführt, dass die NRW-Allianz für die Krankenhäuser zu Recht Alarm schlägt. Die wirtschaftliche Entwicklung der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser wird von ihnen als tickende Zeitbombe betrachtet. Bereits acht Krankenhäuser mussten in diesem Jahr Insolvenz anmelden, weil ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr möglich war. Diese gefährliche Lage ist das Resultat einer anhaltenden Inflation, die die Kosten in die Höhe treibt, sowie der finanziell noch ungedeckten Tarifsteigerung in Höhe von etwa 10 %, die für das Jahr 2024 geplant ist. Diese Doppelbelastung wirft einen düsteren Schatten auf die Krankenhäuser und bedroht sie in ihrer Existenz. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, zum Glück immer noch eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung, stehen nun am Rande des Abgrunds. Die wirtschaftliche Lage in den meisten Einrichtungen ist nicht weniger als eine Tragödie. Massive Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen, gepaart mit der brutalen Realität nicht refinanzierbarer Kostensteigerungen durch die Inflation, stellen die Krankenhäuser vor eine existenzielle Bedrohung. Diese Situation wollen wir als schwarz-grüne Zukunftskoalition nicht akzeptieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Krankenhausfinanzierung wird die schockierende Realität der steigenden Kosten vom Bundesgesundheitsminister einfach ignoriert. Es handelt sich um eine wahrhaft schlechte Lage, die dringend eines akuten Handelns bedarf, um die Krankenhäuser vor einem unaufhaltsamen Niedergang zu bewahren und der dringend notwendigen Krankenhausreform überhaupt noch eine Chance zu geben. Wenn der Bundesgesundheitsminister jetzt nicht seine Verantwortung wahrnimmt und sich um die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser kümmert, wird es zu einem unkontrollierten Krankenhaussterben kommen. Die stark gestiegenen Betriebskosten müssen jetzt kompensiert werden, um Insolvenzen zu verhindern und den eiskalten Strukturwandel zu stoppen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen fordert mit Nachdruck vom Bund, dass die dauerhafte Sicherstellung einer nachhaltigen und tragfähigen Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser oberste Priorität hat. Trotz der begrüßenswerten Reformpläne, die es im Bund im Hinblick auf die angestrebte Verbesserung der Qualität und der Verlässlichkeit der Versorgung gibt, ist es dringend erforderlich, sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser zu ergreifen. Landtag Für die Länder besteht keine Möglichkeit, eine durch unzureichende oder verspätet abgebildete Kostensteigerungen hervorgerufene Finanzierungslücke zu schließen. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die Betriebskostenfinanzierung liegt beim Bund und nicht beim Land. Kurz möchte ich noch auf den Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der SPD eingehen, der uns gestern zur Verfügung gestellt wurde. Jahr für Jahr haben wir einen enormen finanziellen Mehraufwand in die Investitionskosten der Krankenhäuser gesteckt. Wir sind 2017 mit 250 Millionen Euro pro Jahr gestartet, und wir geben inzwischen 765 Millionen Euro, auch pro Jahr, für die Investitionskosten der Krankenhäuser aus. Hinzu kommen noch einmal 2,5 Milliarden Euro allein für die Krankenhausreform. Wenn der Bundesgesundheitsminister nicht bald die Betriebskostenfinanzierung regelt, dann gibt es in NRW keine Krankenhäuser mehr, in die das Land investieren kann. Sie provozieren, dass es zu einem unkontrollierten Krankenhaussterben kommt. Ein letzter Punkt, der zeigt, dass Ihr Entschließungsantrag von gestern wirklich mit heißer Nadel gestrickt worden ist: Noch gestern hat die Regierung zugesagt, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Überbrückungssoforthilfe von 100 Millionen Euro im Rahmen der KiBiz-Pauschale für die freien Träger zur Verfügung stellen (Lachen von Thorsten Klute [SPD]) – Herr Klute, Sie müssen nicht lachen: Das liegt nicht daran, dass Sie den Antrag gestellt haben. Das hätten wir auch so gemacht, denn das hatten wir vorher schon zugesagt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auch die Anpassung der KiBiz-Pauschale auf 550 Millionen Euro on top pro Jahr gehört dazu. (Thorsten Klute [SPD]: Dazu sage ich gleich was! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Auch aus der Finanzierung der Sprachkitas sind Sie ausgestiegen. Hier fordern Sie permanent: Wir müssten das tun, wir müssten das tun, wir müssten das tun. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Sie aber steigen aus der Finanzierung aus und schmeißen es uns vor die Füße. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Auch hier übernimmt das Land 38 Millionen Euro zusätzlich, damit wir die Sprachkitas weiter finanzieren können. 20.09.2023 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Das ist in der Opposition immer ganz schön: Man kann Freibier und Sonnenschein fordern, hier eine Milliarde, da eine Milliarde, aber wir machen Politik mit Verantwortung und Mut. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Diesen Mut würde ich mir auch mal vom Bundesgesundheitsminister wünschen, damit unsere Krankenhäuser die Betriebskostenfinanzierung geregelt bekommen und keine Bürgerinnen und Bürger mehr hier vor dem Landtag demonstrieren müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kliniken in Deutschland und in NRW haben heute einen Notruf abgesetzt: Heute um fünf vor zwölf haben sich 10.000 Beschäftigte der Kliniken aus NRW vor dem Landtag versammelt, und sie sind da immer noch. „Wir retten Leben – wer rettet uns?“ stand eindrücklich auf einem Plakat, das ich eben lesen durfte. Die Beschäftigten machen mit ihrem Protest auf die extrem schwierigen wirtschaftlichen Situationen in den Kliniken aufmerksam. 40 Insolvenzen hat es dieses Jahr deutschlandweit in Kliniken gegeben, acht davon in NRW. Ein ungeplantes Wegbrechen eines Krankenhauses durch Insolvenz ist fatal. Es bedeutet natürlich eine Verschlechterung der Versorgung für die Menschen in der Region und große Verunsicherung. Auch für die Beschäftigten ändern sich Lebenspläne: Es kommt zu Brüchen, zum Beispiel in der Aus- und Weiterbildung, und wertvolle Lebenszeit geht verloren. Die Ursachen für die wirtschaftliche Not sind vielfältig, aber zwei Ursachen stechen im Moment besonders hervor: Da sind zum einen die notwendigen Tarifsteigerungen, denn die gute Arbeit der Beschäftigten in den Kliniken muss auch gut entlohnt werden. Aktuell werden die Tarifsteigerungen aber nicht für alle Berufsgruppen voll refinanziert. Zum anderen haben die Krankenhäuser mit der Inflation und Preissteigerungen zu kämpfen. Es ist gut, dass die Bundesregierung den Kliniken bereits mit der Energiepreisbremse und den pauschalen Energiehilfen unter die Arme greift. Aufgrund der immensen Herausforderung, die wir aktuell haben, wissen wir aber: Das ist noch nicht genug. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Daher machen wir in unserem Antrag klar: Wir brauchen den rückwirkenden Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023. Zudem muss die Systematik der Preisanpassung auf den Prüfstand gestellt werden. Ab dem Jahr 2024 müssen die Tarifsteigerungen mit einer neuen Systematik refinanziert werden. Klar ist uns allen: Unsere Kliniken und die Menschen, die heute vor dem Landtag protestiert haben, sind wichtig für uns. Sie sind wichtige Säulen unserer Daseinsvorsorge. Das sind die Menschen, die unsere Leben retten. Wir müssen die Kompensierung der hohen Kostensteigerung in den Krankenhäusern sicherstellen, und dazu brauchen wir auch kurzfristige Lösungen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit unserem Antrag machen wir klar: Ja, wir haben diesen lauten Notruf der Kliniken gehört, und das ist nicht erst seit heute der Fall. Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern haben wir uns auf Eckwerte für ein wichtiges neues Finanzierungssystem geeinigt. Mit dieser Finanzierungsreform nehmen wir den wirtschaftlichen Druck von den Kliniken: In Zukunft wird es Vorhaltepauschalen geben, das heißt: Kliniken werden nur für die Bereitstellung von Leistungen bezahlt. Doch bis zu dem Wirksamwerden der Reform werden voraussichtlich noch einige Jahre ins Land gehen. Wir sind gerade in einer Übergangsphase, die wir gut und klug managen müssen. In NRW auf der Landesebene sind wir mit unseren definierten Leistungsgruppen und transparenten Qualitätskriterien, auf die sich die Menschen in NRW verlassen können, Vorreiter in Bezug auf die Krankenhausplanung. Mit Spezialisierung sorgen wir für eine bessere Allokation unserer wichtigen Ressourcen, der knappen Fachkräfte und Geld, denn nicht jede Klinik muss alles anbieten. Unser Ziel mit unserer NRW-Krankenhausplanung ist eine kluge Planung für eine gute Versorgung vor Ort, basierend auf gewachsenen Krankenhausstrukturen und mit Blick auf Qualität und Wohnortnähe. Das schaffen wir aber nur, wenn wir in der Übergangsphase dafür sorgen, dass es nicht zu einem ungeplanten Wegbrechen der Krankenhäuser durch Insolvenz kommt. Wir brauchen schnelle Hilfe. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auf Landesebene in NRW nehmen wir viel Geld in die Hand. Wir sorgen für die Kliniken mit einer Investitionskostenförderung von 772 Millionen Euro jährlich. Obendrauf packen wir 2,5 Milliarden Euro zusätzlich an für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung, ein Drittel davon für die wichtige Klimafolgenanpassung. Die Kliniken in NRW haben heute einen dringenden Notruf abgesetzt. Er ist laut, er ist berechtigt, und er 20.09.2023 wird von uns gehört. Dieser Antrag, ergänzend zu den beiden großen Strukturreformen, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung und zur Erhaltung unserer Krankenhauslandschaft in NRW. Liebe SPD, zum Schluss zu Ihrem Entschließungsantrag: Wir haben in unserem Antrag heute den Fokus auf die Krankenhäuser gelegt. Das wird der Not der Kliniken gerecht; das haben wir heute auf der Wiese gehört. Natürlich müssen wir auch die Kostensteigerung in den Kitas und im OGS in den Blick nehmen, aber wir können nicht alles gleichzeitig machen. Die Kitas bekommen ab dem kommenden Jahr 550 Millionen Euro zusätzlich. Das ist unser Anfang. Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen, dank, Frau Kollegin Thoms. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Klute.

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Thorsten Klute SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Krankenhäuser im Land, auch in Nordrhein-Westfalen, sind in Not. Sie sind unterfinanziert, und sie senden Hilferufe, die wir alle hören müssen. Deshalb sagen wir von der SPD-Fraktion hier im nordrhein-westfälischen Landtag auch ganz deutlich: Der ursprüngliche Antrag der regierungstragenden Fraktionen geht in die richtige Richtung, und deshalb werden wir dem Antrag auch zustimmen. Wir sagen aber auch … (Heiterkeit von Marco Schmitz [CDU] – Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) – Ja, da freut sich der Kollege Marco Schmitz. Ich hoffe, dass sich der Kollege gleich noch genauso freut. Wir bieten an dieser Stelle nämlich ausdrücklich die Zusammenarbeit an. Ich habe gesagt, dass der Antrag in die richtige Richtung geht. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Aber er bleibt bei der Hälfte stehen – das muss man deutlich sagen. Die Menschen, über die wir eben schon gesprochen haben, die hier vor dem Landtag eben zu Tausenden demonstriert haben, wissen das auch. Wer dort aufmerksam zugehört hat und wer die Transparente gesehen hat, weiß, dass die Menschen wissen, dass wir in Deutschland eine geteilte Krankenhausfinanzierung haben und dass der Bund für die Regelung der Betriebskosten zuständig ist. Sie wissen aber auch, dass die Investitionskosten in Deutschland von den Ländern zu tragen sind. Was die Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser in Nordrhein-Landtag Westfalen angeht, ist es in diesem Bundesland ziemlich mau. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Auf einem Transparent … (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wo wer- den die denn refinanziert? Worum geht es denn?) – Lieber Kollege Mostofizadeh, beruhigen Sie sich bitte. Sie haben eben gesprochen. Sie können auch eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie uns hier sachlich diskutieren. Auf einem Transparent eben stand: Bund und Land sparen uns krank. – Die Menschen wissen, dass beide staatlichen Ebenen in der Verantwortung sind. Diesen Teil haben Sie eben verschwiegen. Sie, lieber Herr Minister Laumann, haben das in Ihrer Rede vor den Tausenden Menschen vor dem Landtag eben übrigens auch getan. Warum haben Sie verschwiegen, dass die Investitionsmittel, die Sie in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen, hinten und vorne nicht reichen? Warum verschweigen Sie das? Ich will Ihnen das einmal vorrechnen: Der Investitionsstau in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern beträgt zurzeit etwa 16 Milliarden Euro. Es ist richtig, dass Sie Jahr für Jahr gut 700 Millionen Euro an Investitionsmitteln für Krankenhäuser bereitstellen. Ja, das ist richtig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Wissenschaft bzw. das RWI uns allen vorgerechnet hat, dass der Investitionsstau aufgrund der zu geringen Mittel Ihrerseits Jahr für Jahr um 1 Milliarde Euro anwächst. Im nächsten Jahr sind es 17 Milliarden, im übernächsten Jahr 18 Milliarden Euro. Das ist doch die Wahrheit. (Beifall von der SPD) Das heißt, es ist zu wenig. Der Teil, der von Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt wird, ist zu gering. Ich sehe dort den Kollegen Neumann sitzen. Herr Neumann, Kollege Dudas und ich waren neulich in einem großen Klinikum im Land Nordrhein-Westfalen. Dort hat uns die Geschäftsführung vorgerechnet, dass etwa ein Drittel des jährlichen Defizits dieses Klinikums dadurch zustande kommt, dass dieses Klinikum Jahr für Jahr Mittel in Investitionen steckt, für die es gar nicht zuständig ist und dass diese Mittel eigentlich vom Land zur Verfügung gestellt werden müssten. Das jährliche Defizit wird also zu einem Drittel von Ihren viel zu geringen Investitionsmitteln verursacht. Wenn Sie davon reden, dass es den Kliniken besser gehen soll, müssen Sie aufstocken. Sie sind hier mit in der Verantwortung. 20.09.2023 (Beifall von der SPD) Deshalb sagen wir: Wir bieten Ihnen den NRW-Pakt an, auch für die Krankenhäuser. Ich gehe davon aus, dass den Beschäftigten alles andere egal ist, nachdem ich eben gelesen habe, wie Sie sich zu unserem Entschließungsantrag verhalten. Noch einmal: Wir stimmen Ihrem Antrag zu, weil wir glauben, dass er in die richtige Richtung geht. Wir werden das auch auf Bundesebene mit unterstützen. Aber zur Wahrheit gehört, dass Sie sich mit engagieren und auch tätig werden müssen. Wenn man sich die Lage in den Kitas, die nichts mit Krankenhäusern zu tun haben, genau anschaut, wird sehr deutlich, worum es Ihnen heute geht. Sie machen weiter mit dem, was wir in dieser Legislaturperiode nun schon seit 16 Monaten hören: Der Bund muss alles regeln. – Der Bund muss auch einiges regeln, aber da, wo Sie selbst in der Verantwortung sind, zum Beispiel bei den Kitas, haben Sie doch über viele Monate hinweg damit gezögert, auch nur einen Cent in die Hand zu nehmen, um Tarifsteigerungen vollständig abzudecken. Gestern kamen Sie dann mit den 100 Millionen Euro, die in diesem Jahr mittels eines Sofortprogramms fließen sollen. Haben Sie gestern oder heute mal mit Kitaträgern gesprochen? Heute Morgen waren einige von ihnen im Landtag. Das reiche vorne und hinten nicht, haben sie gesagt. Deswegen sagen wir hier ganz klar: Wenn man vom Bund fordert, Tarifsteigerungen zu übernehmen, dann muss man das dort, wo man als Land selbst zuständig ist, ebenfalls vollständig tun, auch bei den Kitas. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. Der NRW-Pakt gilt. Wir machen mit. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Kollege Klute. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund, der Bund, der Bund – das scheint das Mantra der schwarz-grünen Landesregierung zu sein. Ich bin aber überrascht, dass die SPD da auch ein bisschen mit einstimmt; immerhin ist der Bundesgesundheitsminister doch Ihr Parteifreund. Vielleicht können wir das nach der Debatte bilateral klären. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Bezüglich der Gestaltung der zukünftigen Krankenhausstruktur und einer auskömmlichen Finanzierung unserer Kliniken stehen wir nicht am Anfang der Debatte. Wir alle kennen seit Jahren die großen Herausforderungen, vor denen die Krankenhauslandschaft steht: demografischer Wandel, Landtag Fachkräftemangel, Digitalisierung, Sicherstellung der Notfallversorgung. Zugleich befinden sich viele Krankenhäuser in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Die Ausgleichszahlungen im Zuge der Coronapandemie sind mittlerweile ausgelaufen. Die Inflation und die umzusetzenden Tarifabschlüsse, insbesondere im öffentlichen Dienst, erhöhen die Sorgen. Diese Mehrbelastungen können nicht durch den jährlichen Anstieg des Landesbasisfallwertes ausgeglichen werden, da dieser erst mit Zeitverzug angepasst werden kann. Bezüglich der Tarifsteigerungen wird zwar die Pflege am Bett über das Pflegebudget voll refinanziert, für andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder technisches Personal gilt dies aber nicht. Angesichts bereits erfolgter und drohender Insolvenzen ist die heutige Protestaktion der Krankenhausgesellschaft daher wenig überraschend. Die Bundesregierung hat die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser für das laufende Jahr noch einmal verbessert. Bis zu 6 Milliarden Euro sind als ergänzendes Hilfsprogramm zum Ausgleich energiebedingter Mehrkosten vorgesehen. Nach den Anpassungen im Juli sind davon bis zu 4 Milliarden Euro als pauschale Erstattungen für indirekte Energiemehrkosten, also zum Beispiel für Kostensteigerungen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen, vorgesehen. Bis zu 2 Milliarden Euro sind für den Ausgleich von direkten Energiemehrkosten bestimmt. Mit dieser Optimierung hat der Bund für die wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser gesorgt, die aufgrund von Mehrkosten infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Darüber hinaus soll mit der neuen Krankenhausplanung und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reform der Krankenhausfinanzierung die langfristige Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser erreicht werden. Für die Krankenhäuser wäre in der aktuellen Situation ein Ausgleich der inflations- und tarifbedingten Mehrkosten auch im kommenden Jahr sicherlich hilfreich. Allerdings sind aus unserer Sicht auch die aktuellen Haushaltslagen des Bundes sowie der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen, und die sind bekanntlich sehr angespannt. Es ist richtig, dass wir in Bund und Ländern zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse zurückkehren. Dies ist auch eine Frage der ökonomischen Vernunft, denn eine solide Haushaltspolitik leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Inflation zu bremsen. Auch eine weitere Anhebung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann keine zielführende Lösung darstellen, da sie Beschäftigte und Unternehmen zusätzlich belasten würde. Die Sozialversicherungsbeiträge haben bereits jetzt die 20.09.2023 Schwelle von 40 % gerissen. Ein weiterer Anstieg würde die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsplätzen in Deutschland stärker gefährden. Vonseiten des Bundes besteht also bei einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser kaum noch Spielraum. Daher muss auch das Land seine Hausaufgaben machen. Der vorgelegte Antrag zeigt aber wieder einmal, dass Schwarz-Grün Verantwortung nur zu gerne auf den Bund schiebt. (Beifall von der FDP und der SPD) Um einen kalten Strukturwandel und ungeordnete Schließungen zu vermeiden, muss jedoch auch das Land selbst handeln. Bei der Gefahr von Überschuldung bzw. Insolvenzen müssen im Einzelfall Lösungen gefunden werden. Standorte, die für die künftige Versorgung benötigt werden, müssen auch in der Übergangsphase bis zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung gesichert und unnötige Schließungen vermieden werden. Zudem müssen mit den vom Land vorgesehenen zusätzlichen Mitteln zur Investitionsförderung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro tatsächlich Maßnahmen zur Strukturveränderung finanziert werden und nicht nur die Klimaanpassung von Standorten. Wir werden die Landesregierung an der Unterstützung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen messen. Einem Antrag, der vor allem mit beiden Händen nach Berlin zeigt, kann die FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die AfD spricht nun der Fraktionsvorsitzende Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage im Land ist unter Ihnen schlecht; die Kliniken bilden da leider keine Ausnahme. Auch dort sind Inflation und Energiepreise zu spüren, und auch dort zeigen sich die Folgen der Coronajahre durch eine schlechtere Einnahmesituation – ein interessantes Bild in einer Pandemie. Die Prognose für 2024 sieht leider auch nicht besser aus; immerhin sind die Wahlen im Bund erst 2025 und hier in NRW erst 2027, wie sollte da jetzt auch etwas besser werden? Das Ganze trifft auf eine jahrelange Unterfinanzierung, und das interessanterweise – Sie, Herr Klute, haben es wenigstens anerkannt; bei den Grünen hörte sich das anders an – insbesondere unter Barbara Steffens, ihrerzeit Gesundheitsministerin der Grünen, jetzt Vorsitzende der Techniker Landtag Krankenkasse in NRW, also eher auf der Seite der Kostenträger; ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Jahrelang wurde abgestritten, dass tatsächlich Investitionskosten in dieser Höhe benötigt werden. Jetzt sagt man interessanterweise, man habe den Hilferuf gehört, den man selbst mitorchestriert hat, während den Kliniken – so sagen es Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – ein unkontrolliertes Sterben droht. Diese Sorge ist freilich nicht neu. Auch das haben wir in der Vergangenheit schon oft gehört. Auch in der Vergangenheit standen schon viele Kliniken mit dem Rücken zur Wand und mussten teilweise ruinös sparen, wo es nur ging. Sie haben auf alternative Geldeinnahmequellen gesetzt, haben die Parkgebühren erhöht, haben beim Caterer bis zu einem Maß gespart, wodurch man – in einem Krankenhaus, in dem man zur Genesung liegt – Essen vorgesetzt bekommt, was kaum mehr zu genießen ist. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Na ja!) Unwirtschaftliche Abteilungen wurden heruntergefahren oder geschlossen – blöd nur, wenn es die Kinderklinik oder Geburtshilfestationen waren. All das ist Folge der Politik, die Sie betrieben haben. Oder aber man hat einen ruinösen Wettbewerb mit anderen lokalen Konkurrenzkliniken vor Ort geführt, der dazu führt, dass auf der einen Seite eine Überversorgung und auf der anderen Seite große Lücken in der Versorgungssituation hier in diesem Land entstehen. Anstatt aber Kliniken dann zu befähigen, genau das zu tun, was sie am besten können, nämlich Patienten zu versorgen, haben Sie über Jahre dabei zugeschaut, wie sich genau das immer weiter verfestigt und immer weiter gespart wird. Gesundheit gibt es aber eben nicht billig, billig, billig. Ein OP muss vernünftig gereinigt werden. Wenn das nicht funktioniert oder nicht passiert, dann sehen wir genau die Folgen, wie wir sie heute erleben: Multiresistente Keime, Sepsis-Erkrankungen usw., die in den Kliniken doch schon zum Alltag gehören. Sie können aber auch nicht weiter an der Belegschaft sparen, denn selbst die sind mittlerweile am Rande der gesundheitlichen Grenzen. Auch dort geht es schlichtweg nicht mehr weiter. Außerdem – wir haben es schon häufig gesehen – ist die Zahl der Auszubildenden im Bereich der Pflege nach einem ersten Anstieg jetzt wieder gesunken. Auch dort ist mittlerweile ein Bereich einer Spirale erreicht, wo sie auf eine Station kommen, der es ohnehin nicht gut geht und auf der die Personalsituation nicht gut ist. Menschen, die dort neu hinkommen, finden einen Zustand vor, der sie wirklich nicht motiviert. Viele hängen dann einen eigentlich 20.09.2023 schönen Beruf direkt wieder an den Nagel und arbeiten woanders. Es ist daher unwürdig, dass Sie an dieser Stelle und in dieser Situation, die sich mittlerweile so verschärft hat, versuchen, sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben und mit dem Finger aufeinander zeigen: CDU auf SPD, SPD auf CDU, Land auf Bund und wie auch immer. Alle müssen ihren Teil leisten, auf der einen Seite natürlich der Bund mit den Inflationsausgleichen. Da muss gehandelt werden. Das betrifft den Finanzminister, aber auch den Gesundheitsminister und den Kanzler, der sich um dieses Gebiet kümmern muss. Es geht immerhin um die Krankenhäuser und nicht um irgendeinen kleinen Firlefanz. Natürlich muss dort der Bund einspringen, aber genauso muss auf der anderen Seite auch das Land seinen über Jahre ausgebliebenen Leistungen Rechnung tragen und die Investitionskosten übernehmen. Wenn ich höre, dass ein Drittel der wirklich dringend benötigten Gelder in den Klimaschutz fließen sollen – in einer Phase, in der Kliniken geschlossen werden –, dann bedeutet das unter Umständen: Sie geben Geld für den Klimaschutz aus, und dann wird kein CO₂ mehr produziert, weil die Klinik geschlossen ist. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Überhaupt keine Ahnung!) Das ist schlichtweg falsch und kann in dieser Art und Weise nicht weitergehen. Letztlich muss auch der Druck bei der Strukturreform erhöht werden. Diese muss schnell umgesetzt werden, um dieses unkontrollierte Kliniksterben zu verhindern. Niemand profitiert davon, wenn das System günstiger wird, weil irgendwo unkontrolliert Kliniken schließen. Wenn das System günstiger werden soll, weil die Leistungen vielleicht nicht mehr so groß sind, weil die Steuereinnahmen wegbrechen, weil sie nicht bereit sind, so viel Geld in Gesundheit zu investieren, dann muss das zumindest kontrolliert erfolgen, damit auch noch eine Klinik nebenan ist, die Sie im Notfall erreichen können, und nicht mehr nur im Ruhrgebiet oder in wohlhabenden Regionen oder wie auch immer sich das dann gestaltet. Das ist unkontrolliert und einer vernünftigen und vorausschauenden Politik unwürdig. So kann es nicht weitergehen. Daher kann ich mich nur den Demonstranten vor der Tür anschließen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann. Landtag Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder weiß, dass die Situation bei den Krankenhäusern zurzeit angespannt ist. Wir bekommen es auch in den einzelnen Wahlkreisen mit, dass unsere Krankenhäuser Sorgen haben. In Nordrhein-Westfalen gibt es auch Insolvenzen von Krankenhäusern, Gott sei Dank werden die Krankenhäuser aber über die Insolvenzverwaltung fortgeführt. Das ist natürlich eine Situation, in der man handeln muss, wenn man will, dass die Krankenhäuser eine stabile Funktion in unserem Land haben. Die Ursachen sind klar. Darüber gibt es auch keinen Streit. Zum einen werden in den meisten Krankenhäusern heute weniger Fälle bearbeitet als vor Corona. Da Krankenhäuser nach Fällen bezahlt werden und nun alle Coronasonderregelungen ausgelaufen sind, merkt man das. Der zweite Punkt lautet: Das Land leidet unter einer Inflation. Die hängt natürlich auch mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zusammen. Dieser ist selbstverständlich in Deutschland nicht zu verantworten, aber er ist die Ursache für hohe Kostensteigerungen für alles, was ein Krankenhaus bezahlen muss. In dieser Situation ist es ganz normal, dass es hohe Lohnsteigerungen gibt. So gibt es auch für die Krankenhäuser einen Tarifvertrag, der sehr viel höher ausgefallen ist, als wir es gewohnt waren. Wir alle sind der Meinung, dass das Personal in den Krankenhäusern fair bezahlt werden soll, und faire Bezahlung bedeutet, Tariflöhne einzuhalten. Wenn man das so sieht, muss man die Tariflöhne refinanzieren. Wir haben eine klare gesetzliche Regelung für die Pflege, dass dies so geschieht: Haken dran, ist erledigt, wird gemacht. Für die anderen haben wir das aber eben nicht; nicht für Ärzte, nicht für technisches Personal, nicht für Verwaltungspersonal. In einem normalen Krankenhaus umfasst dies zwei Drittel der Lohnkosten. Diese Kosten werden in dem System, wie es heute im SGB V geregelt ist, zur Hälfte refinanziert, zur anderen Hälfte nicht. Bei derart hohen Lohnsteigerungen ist das durch Veränderungen im Personaltableau nicht reinzuholen. Deswegen muss das SGB V an dieser Stelle geändert werden. So beantragen es die beiden regierungstragenden Fraktionen, und ich finde es völlig richtig, dass es damit auch die Linie der Landesregierung wird, sich im Bund dafür einzusetzen, das SGB V an dieser Stelle zu ändern. Ein weiterer Aspekt ist vorhin auch auf der Demo deutlich geworden: Geld ist für alle Krankenhäuser sehr wichtig, aber es ist auch wichtig, dass wir Vertrauen bei den Krankhäusern haben. Und ich bin 20.09.2023 schon ein bisschen stolz darauf, dass wir zurzeit eine Situation haben, in der das Vertrauen zwischen Krankenhäusern und Landesregierung so groß ist, wie ich es in meinem langen politischen Leben nie zuvor erlebt habe. Das kommt auch daher, dass wir gemeinsam eine Krankenhausreform, eine Krankenhausplanung entwickelt haben; ein gemeinsames Bild, wie die Krankenhauslandschaft in ein paar Jahren aussehen soll. Wir alle wissen, dass wir die Krankenhauslandschaft verändern müssen, nicht nur wegen des Geldes, sondern auch wegen des Personals und auch für eine gute Qualität, auf die es ankommt. Deswegen dürfen nicht mehr alle Krankenhäuser alles machen. Sie müssen sich in den Regionen absprechen. Alle müssen Grund- und Regelversorgung machen, und in der Spezialisierung muss man sich absprechen. Dieses Bild haben wir gemeinsam entwickelt. Wenn nun die Zustimmung der SPD zu unserem Antrag bedeuten würde, dass Sie endlich Ihren Frieden mit dieser Krankenhauspolitik machen, dann würde ich mich freuen. Dann würde es ein Stück weit einfacher werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie haben ja immer wieder versucht, Ihr Süppchen zu kochen, nach dem Motto: „Der Laumann will nur Krankenhäuser schließen.“ – Nein, es geht nicht darum, Krankenhäuser zu schließen, sondern es geht um die Krankenhausertüchtigung und um die Stabilisierung des Systems. (Thorsten Klute [SPD]: Ohne Investitionen!) Und das werden wir auch machen. Was die Investitionen angeht: Ja, ich hätte auch gerne mehr Geld für die Krankenhäuser. Das gebe ich zu. (Thorsten Klute [SPD]: Mit uns kriegen Sie es!) Aber ich will Ihnen eines sagen: In einer Situation, in der die Bundesregierung Gesetze macht oder machen muss – ich will sie gar nicht bewerten –, die alleine aus unserem Landeshaushalt zusätzliche Investitionen in Höhe von 4 Milliarden Euro jährlich bedeuten, können wir das Geld nicht zweimal ausgeben. Wir müssen viele Dinge bezahlen, die Berlin zurzeit macht, weil die Länder voll in der Finanzierung sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auf der anderen Seite haben wir in der Verfassung die Schuldenbremse. Ich persönlich gehöre zu den Politikern, die das für richtig halten. Außerdem können wir sie nicht selber aufheben. Wir müssen also einen Haushalt mit schwarzen Zahlen aufstellen, wir müssen aber auch die Zeche aus Berlin bezahlen. Landtag (Beifall von der CDU) Und dann setzen sich diejenigen, die in Berlin Verantwortung haben, hier in den Landtag und sagen: mehr, mehr, mehr, mehr! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und eure Freunde in Berlin sagen: Die Länder zahlen, zahlen, zahlen, zahlen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Diese Rechnung geht einfach nicht auf. Die ist nicht zu machen. Deswegen ist es gut, wenn auch in Berlin mal überlegt wird, ob man, wenn man in Deutschland etwas machen will, es mit Finanzquellen versieht, bei denen nicht immer die Länder die Hälfte zubringen müssen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Gleichzeitig heißt es immer „mehr, mehr, mehr“ in den Ländern, und das bei der Schuldenbremse, die nun einmal – aus meiner Sicht: Gott sei Dank – so ist, wie sie ist. Deswegen sage ich Ihnen: Ihre Zustimmung zu unserem Antrag ist auf der einen Seite schön, aber ich hoffe, dass es kein vergiftetes Angebot ist. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU: Bravo!)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu zwei Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die GRÜNEN Drucksache 18/5848. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? (Thorsten Klute [SPD]: FDP nicht! – Weitere Zurufe) – Entschuldigung, ich muss mich korrigieren. Zugestimmt haben gerade CDU, SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und AfD. Gegenstimmen? – Die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/5848 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5975. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die SPD und die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. 20.09.2023 Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/5975 wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 6 Psychotherapeutische Versorgung in den Flutgebieten langfristig gewährleisten – Keine Alibi-Lösung für die Betroffenen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5850 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD hat als Erstes die Abgeordnete Frau Kapteinat das Wort.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 20.000 Haushalte, 180 betroffene Kommunen, 12 Milliarden Euro Schaden, 49 tote Menschen, und hinter jeder dieser verstorbenen Personen stehen Familie, Freunde und Bekannte, die zurückbleiben, Menschen, die keine Angehörigen verloren haben, aber alles an Hab und Gut, Retterinnen und Retter, die Menschen aus den Fluten retten konnten, die Leichen bergen mussten und dabei oft selbst ihr Leben riskiert haben. Statistisch gesehen werden bis zu 30 % der direkt vom Hochwasser betroffenen Personen eine seelische Erkrankung entwickelt haben. Eine Risikofolgenabschätzung aus dem Kreis Euskirchen geht von 5.000 bis 8.000 Menschen aus. In diesem Zusammenhang – das fällt mir nach Ihren letzten Worten gerade gar nicht so leicht – muss ich zugestehen: Die Landesregierung ist schon tätig geworden, spät, aber immerhin. Auch hier gilt: Jede Hilfe hilft. – Daher danke ich Ihnen diesbezüglich ausdrücklich. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in der Region tätig geworden sind, die von der Flut getroffen worden sind, von der Flut, die schon über zwei Jahre her ist, die aber die Menschen, die dort überlebt haben, tagtäglich weiter beschäftigt, beschreiben Panikstörungen, Angsterkrankungen, depressive Episoden und Traumafolgeerkrankungen als gehäuft auftauchende Krankheitsbilder. Dabei ist völlig klar: Wenn diese Erkrankungen nicht ausreichend therapiert werden, kann es zu Berufsunfähigkeit, Frühverrentung oder Schlimmerem kommen. Die befristeten Ermächtigungen, die es durch das Land für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gegeben hat, um tätig zu werden und um den Menschen zu helfen, werden spätestens Mitte 2024 auslaufen. Bereits jetzt ist aber klar: Das, was es dort an Unterstützung gegeben haben, reicht nicht annähernd, um diese – ich habe es gerade gesagt – 5.000 bis 8.000 Personen zu erreichen und ihnen Unterstützung zu leisten. Und es ist völlig klar: Die Notwendigkeit wird auch über 2024 hinaus bestehen bleiben. Wir kennen alle die Zahlen, die es schon ohne solche Katastrophen gibt im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung, auf Wartezeiten, auf vermeintliche Erfüllung, was die formalen Voraus-20.09.2023 setzungen angeht, und auf die tatsächlichen Erfahrungen, die Menschen machen, die Hilfe brauchen. Daher unser Antrag. Bitte entfristen Sie diese Abrechnungsermächtigungen. Schaffen Sie darüber hinaus eine ambulante Brückentraumabegleitung sowie zusätzliche psychotherapeutische Therapieplätze. Bitte lassen Sie uns hier alle gemeinsam helfen. Das Wasser ist weg, die Belastung aber bleibt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Ralf Nolten das Wort.

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Dr. Ralf Nolten CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die verheerende Flut vom Juli 2021 traf auf gesetzliche Grundlagen und Strukturen, die auch nach der Novelle des BHKG 2016 auf Punkt- und nicht auf Flächenereignisse mit Tausenden Betroffenen eingestellt war. Das war insbesondere bei der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene, kurz PSNV-B, erkennbar. Schon zwei Wochen nach der Flut war mit Ende der Akutphase und dem Verschwinden der „lila Westen“ klar: Es braucht über das Regelsystem hinaus Überbrückungsstrukturen hin zur Regelversorgung. Denn Reaktionen bei den Betroffenen können erst spät auftreten, nach dem Aufräumen, der Renovierung, dem Neubau; sie können sich verstärken, wiederkommen. Naturkatastrophen sind aber weniger Traumata auslösend als andere Ereignisse. So sind vor Ort Kommunen und Hilfsorganisationen in den Aufbau von Überbrückungsstrukturen eingestiegen, unterstützt durch finanzielle Zuwendungen vom Innenministerium, vom MAGS und vom MHKBD. Sie betraten Neuland. Denn Anzahl und Ausmaß der psychischen Verletzungen und Schäden waren nicht erkennbar. Frühere Studien konnten allenfalls Orientierungsgrößen liefern. Anfang August 2021 beschloss die Stadt Schleiden die befristete Einrichtung der Beratungs- und Koordinierungsstelle „Schleidener Tal“ zu Fragen der Soforthilfe, der Wiederaufbauhilfe, aber auch als niederschwelliges psychologisches Beratungsangebot, getragen durch Kommunen, Malteser, Caritas, AWO sowie Johanniter und die Kirchen. In Einzelfällen gab es die Weiterleitung an die Traumaambulanz oder an psychotherapeutische Regelversorgung. Nach etwa 2.500 Gesprächen erfolgte im Dezember 2021 die Überführung in das Hilfszentrum „Schleidener Tal“. Es ist für zwei Jahre mit einer Option auf ein drittes Jahr projektiert. Unter Federführung der Malteser bietet seit einem halben Jahr die sogenannte Interkommunale Psycho-Landtag soziale Unterstützung, IPSU, in einem multiprofessionellen Team aus Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung, Kreativpsychologen und Notfallseelsorgern ein Angebot an, das niederschwellige psychologische Beratung bis hin zur stabilisierenden Psychotherapie mit häufig nur wenigen Sitzungen umfasst. Das Innenministerium ist in der Erstellung seines Landeskonzepts, PSNV-E, schon weit vorangeschritten. Das MAGS hat übermorgen zu einem Expertenworkshop eingeladen. Mit entsprechenden Gesetzesinitiativen kann vielleicht noch in diesem Jahr gerechnet werden. Es mag als spät erscheinen, es ist aber richtig, die in den letzten beiden Jahren gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen. Gerade evaluiert Professor Karutz von der Medical School Hamburg das psychologische Krisenmanagement im „Schleidener Tal“ mit Blick auf die Übertragbarkeit und das Optimierungspotenzial. Denn anders, als der SPD-Antrag vermittelt, kommt es eben nicht nur auf die Regelversorgung, also die Langzeitpsychotherapie, mit ihren über zwölf Sitzungen an. Vielmehr zeigt sich, dass die im Mai 2022 erteilte zusätzliche Ermächtigung von zunächst auf zwei Jahre befristeten acht KV-Sitzen nicht auf eine übermäßige Nachfrage trifft. Viele Fragen stehen dennoch im Raum: Macht eine PSNV-Landeszentralstelle Sinn? Wo ist sie angesiedelt – beim IM oder beim MAGS? Wie sehen die Strukturen, gegebenenfalls Planungen auf regionaler und kommunaler Ebene aus? Wenn es Verbindungspersonen in die Krisenstäbe gibt – jeweils für PSNV-E und für B? Wenn nur PSNV-E, wie erfolgt dann die Alarmierung und der Aufwuchs bei PSNV-B? Gelten für beide Linien die Mindeststandards in der psychologischen Akuthilfe? Was regelt das zu überarbeitende BHKG? Ehrenamtliche PSNV-Kräfte haben derzeit keine Freistellungsregelung. Wie erfolgen ihre Anforderung und ihr Einsatz? Ist dies besser im Rettungsgesetz oder in einem sondergesetzlichen Rahmen zu verankern? Freiwillige Helfer: Sind sie Einsatzkräfte oder Betroffene? Das zeigt: Der SPD-Antrag greift zu kurz. Er blendet wichtige Aspekte aus und bringt keine neuen Ideen in die laufende Debatte. Das weiß der Antragsteller auch und hat diesen entbehrlichen Antrag daher nicht zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Wir lehnen in entsprechend ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt der Kollege Arndt Klocke das Wort. 20.09.2023

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Arndt Klocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon von den beiden Vorrednern angesprochen worden: Die Flut hat gewaltige Schäden hinterlassen – nicht nur in der Region, nicht nur an Häusern, nicht nur körperliche Verletzungen, sondern viele Menschen haben auch Schäden an ihrer Seele, an ihrer Psyche davongetragen. Deswegen ist es gut, dass wir als Landtag heute über dieses Thema sprechen. Es hat in den betroffenen Kreisen – Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen – die Möglichkeit zur Ermächtigung gegeben. Dies ist in Anspruch genommen worden. Das hat die vorherige Landesregierung noch auf den Weg gebracht. Ab Sommer 2022 sind diese dann entsprechend angelaufen. Jetzt gilt es – aus dem Ministerium gibt es das Signal; das wird, denke ich, der Minister gleich auch noch einmal unterstreichen –, dafür zu sorgen, dass diese Therapien beendet werden können. Jeder, der sich mit Psychotherapien auskennt, weiß, dass dies nicht wie bei einer verstauchten Sehne oder einem entzündeten Zahn mit zwei oder drei Besuchen getan ist, sondern dass Psychotherapien in der Regel über einen gewissen Zeitraum andauern. Es ist wichtig, Krisenintervention und erst einmal eine Anlaufstelle zu haben. Das war in dem Fall gegeben, da Traumaambulanzen eröffnet worden sind und eine psychosoziale Notfallversorgung auf den Weg gebracht worden ist. Wenn man aber in eine richtige Psychotherapie einsteigt – wie fundiert auch immer sie ist: verhaltenstherapeutisch oder tiefenpsychologisch –, dann dauert es mehrere Jahre. An der Stelle wäre es sicherlich wichtig, dass begonnene Therapien beendet werden können und die Menschen ihre Therapie nicht nach einem gewissen Zeitraum beenden müssen, ohne dass das Problem und ihr Anliegen ausreichend besprochen und behandelt worden sind. Jetzt fordert die SPD die Schaffung von Brückenambulanzen, also Brückentraumabegleitung. Da die Traumaambulanzen jetzt schon zwei Jahre geöffnet waren und über 100 Menschen dort Hilfe gesucht haben, stellt sich mir die Frage, was das bringen soll. Es ist jetzt notwendig, ist eine Verstetigung der begonnenen Behandlungen und die Ermutigung von Menschen – es sind vorhin Zahlen vorgetragen worden –, die seelische Leiden davon getragen haben, sich in psychologische Behandlung zu begeben. Es muss das Ziel sein, dass man das Erlittene nicht über Jahre und Jahrzehnte mit sich rumschleppt. Hier kommen wir zu einem grundsätzlichen Problem: Das grundsätzliche Problem seit vielen Jahren ist, dass wir hierzulande eine Unterversorgung an Therapieplätzen haben – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, das ist auch in anderen Bundesländern der Fall. Ich hatte kürzlich ein Gespräch mit der Psycho-Landtag therapeutenkammer NRW. Sie beziffern die Unterversorgung auf etwa 25 %, und das schon seit Ende der 90er-Jahre. Wir hatten dazu in der letzten Woche ausgehend von einem SPD-Antrag eine interessante Anhörung im Gesundheitsausschuss, in der es um eine bessere therapeutische Versorgung in unterversorgten Regionen ging. Der nächste Schritt wird sein, diese hochkarätige und spannende Anhörung im Ausschuss auszuwerten, um herauszufinden, was zu tun ist. Ich möchte nur davor warnen, zu glauben, dass es aufseiten des Landesgesetzgebers viele Möglichkeiten gibt. Natürlich kann man im Gespräch mit Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen Ermächtigungen erteilen, aber das grundsätzliche Problem des ausreichenden Schlüssels muss in Berlin gelöst werden. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es! ) Das ist real so. Das ist kein Schieben auf Berlin. Jeder, der sich in der Materie auskennt, weiß das. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Selbstverwaltung!) – Ja, es ist selbstverständlich Selbstverwaltung, aber trotzdem kann der Bundesgesundheitsminister im Gespräch mit den Krankenkassen und zuständigen Kammern dafür werben und sorgen, dass dieser Schlüssel ausgeweitet wird. Wie kompliziert das ist, das wissen wir. Ich habe mir das kürzlich noch einmal von Ihrer Amtsvorgängerin, Frau Steffens, erklären lassen. Die hat das ja einige Jahre im Detail erlebt. Trotzdem: Wenn wir deutlich mehr Therapieplätze schaffen wollen, dann ist das der Ansatz. Das Land hat da begrenzte Möglichkeiten. Ich meine, dass das, was möglich war, getan worden ist und es entsprechende Angebote gibt. Die Zielrichtung des Antrags finde ich richtig. Aber das, was Sie dort an Forderungen zusammengeschrieben haben, ist entweder schon auf dem Weg oder muss von anderer Seite erledigt werden. Da Sie direkte Abstimmung beantragt haben, müssen wir den Antrag ablehnen. Auf der anderen Seite sage ich Ihnen als Grüner zu: Uns ist das Thema sehr, sehr wichtig. Die Auswertung der Anhörung von letzter Woche im Ausschuss steht ja noch aus. Was sich daraus ergibt, sollten wir intensiv diskutieren. Denn eine Verbesserung der psychosozialen Versorgung ist auch unser Anliegen. Da können Sie auf unsere Unterstützung zählen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 20.09.2023

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Die Kollegin Susanne Schneider hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP.

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Susanne Schneider FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben noch die Bilder von der furchtbaren Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren vor Augen. Wenn schon ich diese Bilder nicht aus dem Kopf bekomme, wie schlimm muss das dann erst für die Betroffenen sein, wenn man Angehörige, Freunde oder Nachbarn verloren hat? 49 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen plötzlich aus dem Leben gerissen worden. Auch die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei waren enormen Belastungen ausgesetzt, wenn sie Menschen nicht mehr helfen konnten oder gar Todesnachrichten überbringen mussten. Neben dieser menschlichen Trauer kommt der Schock, dass Hab und Gut einfach weggespült wurden. Viele Menschen standen nur noch vor Trümmern, Lebenswerke wurden vernichtet. Dies alles geht natürlich nicht spurlos an einem vorbei, und so war oder ist rund ein Viertel der von der Katastrophe Betroffenen psychisch erkrankt. Gerade auch junge Menschen sind schwer traumatisiert und müssen wahrscheinlich auch Langzeitfolgen meistern. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die psychisch erkrankten Betroffenen in den Flutgebieten brauchen Unterstützung und haben sie zum Teil auch schon bekommen. Unmittelbar nach der Flutkatastrophe hatte das Land mit den Landschaftsverbänden vereinbart, die Angebote von Traumaambulanzen für die Betroffenen zu öffnen. Dieses Angebot der psychologischen Frühintervention steht sonst eigentlich nur Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten offen. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die medizinische und psychotherapeutische Erststabilisierung innerhalb von wenigen Tagen nach einer Gewalttat. Die Traumaambulanzen konnten vielen Flutopfern schnell und professionell helfen. Zudem hat das Land die Errichtung eines niedrigschwelligen gruppentherapeutischen Angebots für extrem psychisch belastete Betroffene und Fluthelfer vor Ort durch die KV Nordrhein bis zum Frühjahr 2022 mit 95.000 Euro gefördert. Dieses Angebot fand an sieben Standorten in von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Kommunen statt. Bei der hohen Zahl von Menschen mit seelischen Erkrankungen reichten die damals getroffenen Sofortmaßnahmen jedoch nicht aus. Es mussten und müssen immer noch die Übergange in die Regelversorgung organisiert werden, was eine echte Herausforderung ist. Die Flutopfer benötigen eine weiterführende, individuelle Behandlung wie eine ambulante Landtag Psychotherapie. Allerdings sind in der Region trotz des erhöhten Behandlungsbedarfs nicht ausreichend Kassenzulassungen für Therapeuten vorhanden. Die Landesregierung hatte mit der KVNO und den Krankenkassen Mitte 2022 acht zusätzliche Abrechnungsermächtigungen für gesetzlich Versicherte geschaffen, die allerdings nur auf zwei Jahre befristet erteilt wurden. Bewerben konnten sich auf diese Ermächtigungen nur Inhaberinnen und Inhaber von bereits bestehenden Praxen. Das ist viel zu wenig. Eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung kann so nicht ansatzweise erreicht werden. Damit aber sichergestellt ist, dass wirklich alle Betroffenen die psychotherapeutische Versorgung nutzen können, sollten die Abrechnungsermächtigungen entfristet werden. Viele Behandlungen werden schließlich definitiv nicht 2024 abgeschlossen sein. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion sehr dankbar, dass sie mit ihrem Antrag auf den Handlungsbedarf reagieren. Die psychotherapeutische Versorgung in den Flutgebieten muss angesichts der fortdauernden Behandlungsbedarfe langfristig gesichert und verbessert werden. Dafür sind zusätzliche Therapieplätze und Sonderbedarfszulassungen für psychologische Psychotherapie in den betroffenen Kommunen erforderlich. Ergänzend kann eine Brückentraumabegleitung betroffene Menschen bis zum Beginn einer Therapie auch länger begleiten, zum Beispiel um weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln. Wie bereits erwähnt, ist der Handlungsbedarf groß. Wie groß er ist, wird auch anhand der Berichte deutlich, dass unmittelbar nach der Katastrophe in den Flutgebieten Scharlatane unterwegs waren. Diese selbsternannten Heiler versprachen den Menschen mit Gesundbeterei Besserung. Mir liegen jetzt einige unparlamentarische Begriffe auf der Zunge, um dieses schändliche Ausnutzen von Menschen in Not zu verurteilen. Daher sollten wir alles dafür tun, die psychotherapeutische Versorgung in den Flutgebieten weiterhin so zu sichern, dass Betroffene die professionelle Hilfe bekommen, die sie benötigen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP und der SPD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Keith das Wort.

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Andreas Keith AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hinterließ viele Wunden und Narben. Auch wenn die materiellen Schäden vielerorts endlich behoben sind, der Verlust der Sicherheit, die Traumata, die Panikattacken der vielen Betroffenen, 20.09.2023 psychisch belastet, sind bis heute geblieben. Doch war die psychologische Unterstützung in den betroffenen Gebieten nach der Flut noch recht groß, so existieren viele Hilfsangebote mittlerweile nicht mehr oder laufen aus, darunter auch die psychotherapeutische Versorgung. Dabei sind die Kosten übersichtlich. Der Betrieb eines Trauma Hilfe Zentrums zum Beispiel im Ahrtal kostet für drei Jahre 760.000 Euro. Zum Vergleich: Für diverse Entwicklungsprojekte flossen allein 2021 ganze 630 Millionen Euro von Deutschland an China. Weitere 527 Millionen Euro wurden 2022 an das Terrorregime der Taliban überwiesen. Und der Raumfahrt- und Atombombennation Indien wird knapp 1 Milliarde Euro 2023 zur Verfügung gestellt. Geld scheint also nicht das Problem zu sein. Allein es fehlt der Wille. Dabei ist der Therapiebedarf sehr hoch. An der Bergischen Universität fand man heraus, dass nicht nur die direkt betroffenen Personen eine psychische Belastung zeigen. Nein, auch das nahe und weitere soziale Umfeld ist betroffen. Wir müssen demnach von einem großen Dunkelfeld ausgehen. So werden in den Flutgebieten auch Jahre nach dem Hochwasser zahlreiche Menschen auf Angebote der psychosozialen Unterstützung angewiesen sein. Für die Betroffenen ist es nur ein schwacher Trost, dass die Landesregierung im Mai 2022 in den betroffenen Kreisen acht zusätzliche psychotherapeutische Kassensitze für zwei Jahre geschaffen hat. Die zusätzlichen Therapieplätze tragen zwar dazu bei, die schlechte Versorgungssituation etwas abzumildern. Es steht aber außer Frage, dass aufgrund des riesigen Bedarfes weitere Genehmigungen nötig wären. Die AfD-Fraktion hatte bereits vor zwei Jahren im August unter der Drucksachennummer 17/14949 beantragt, das Angebot an Anlaufstellen in den betroffenen Flutgebieten auszuweiten und ausreichend zu finanzieren. Die SPD-Fraktion hat diesen Antrag im November 2021 im Ausschuss abgelehnt. Dann haben Sie zwei Monate gewartet, bis die Luft rein ist, und einfach die gleichen Forderungen gestellt. Okay, so läuft das hier mit Ihnen nun einmal, aber im Gegensatz zu Ihnen und der Mehrheit in diesem Hause haben wir Ihrem Antrag trotzdem zugestimmt, weil es das Richtige war und wir uns nicht von blinder Ideologie leiten lassen, sondern immer das Wohl der Bürger im Auge haben. (Beifall von der AfD) Die Betonung liegt auf „war“. Heute stehen wir hier, und Sie fordern erneut Sonderbedarfssitze und Therapieplätze. Doch wie wollen Sie das bewerkstelligen? Sie haben versäumt, Lösungen aufzuzeigen, wie die Anzahl von verfügbaren Psychotherapeuten kurzfristig erhöht werden kann. Aber wahrscheinlich haben Sie es nicht nur versäumt, Sie wissen es schlichtweg nicht. Landtag Obendrein fordern Sie erst jetzt eine Studie zur Auswirkung der Flutkatastrophe auf die seelische Gesundheit. Nun, wie zu Anfang erwähnt, gibt es diese Untersuchung bereits. Vor diesem Hintergrund fragt man sich schon, welche Glaubwürdigkeit und Substanz hinter Ihrem Antrag steckt. Wer die Anzahl der verfügbaren Psychotherapeuten erhöhen will – und darum geht es Ihnen ja hauptsächlich –, muss die Bedarfsplanung in der jetzigen Form reformieren. Sie muss flexibler gestaltet werden und sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientieren, so die Kassenärztliche Vereinigung. Genau das hätte die SPD längst umsetzen können, nämlich auf Bundesebene. So hat die SPD den Wählern vor zwei Jahren auf Seite 67 des Koalitionsvertrages eine bessere psychotherapeutische Versorgung versprochen. Zitat: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz […] deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung […]. Die Kapazitäten bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus.“ Hervorragend! Was ist aus all diesen Versprechen geworden? – Nichts! Wie so oft bei allen Versprechen der SPD: Nichts! Dabei stellt die SPD mit Karl Lauterbach doch den Minister, der genau diese Dinge längst hätte verwirklichen können. Überzeugen Sie doch mal Ihren Bundesgesundheitsminister davon, die versprochenen Reformen endlich in die Tat umzusetzen. Damit wäre den Menschen mehr geholfen als mit diesem Alibi-Antrag. Wenn die AfD das nächste Mal schnell und zuerst und richtigerweise einen Antrag stellt, dann stimmen Sie ihm doch einfach im Sinne der Bürger zu. Hätten Sie das vor zwei Jahren getan, frage ich mich, wie vielen Menschen wir viel Leid hätten ersparen können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung spricht nun Minister Karl-Josef Laumann, bereits zum dritten Mal in Folge. (Zuruf von der CDU: Aller guten Dinge sind drei!) Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist außer Frage, dass eine solche Situation, wie sie in den Flutgebieten passiert ist, Menschen nachhaltig aus unterschiedlichsten Gründen psychisch belastet. 20.09.2023 Jetzt ist es ja nicht so, dass wir damit nicht umgegangen sind. Wir haben, als die Katastrophe da war, als Sofortmaßnahme überall die Traumaambulanzen geöffnet, wir haben Gruppentherapien eingerichtet, und wir haben auch nicht darauf gewartet, dass irgendein Kostenträger im Regelsystem das übernommen hat, sondern haben es schlicht und ergreifend über Mittel, die mein Ministerium zur Verfügung stellt, erst einmal bezahlt. Dann war der zweite Schritt natürlich klar, dass wir als MAGS alles daran gesetzt haben, die mittel- und langfristigen Bedarfe über das Regelsystem zu organisieren. Dafür ist auch ein Regelsystem, was letzten Endes über die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird, auch zuständig, weil es eine Krankenkassenleistung ist. In diesem Zusammenhang haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die zusätzlichen Sitze ausgewiesen, die dann über das Regelsystem finanziert worden sind. Wir sind zurzeit dabei, alles daran zu setzen, bei der KV zu erreichen, dass diese Sitze verlängert werden und weiterhin für die Versorgung zur Verfügung stehen. Ich kann es nicht erzwingen, wir brauchen hier die Selbstverwaltung, aber ich glaube schon, dass wir so gute Argumente haben, dass die Selbstverwaltung dieser Lösung nähertritt und wir das hinkriegen. Dann gibt es den dritten Punkt, an dem wir zurzeit arbeiten. Wir brauchen aufgrund der Erfahrungen, die wir jetzt bei der Flut gemacht haben, eine Idee, wie wir bei solchen überregionalen und sehr großen Schadensereignissen die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Wir haben Regelungen, wie wir das für unser Personal von Feuerwehr, Rettungsdiensten, also der gesamten Blaulichttruppe, machen, aber wir haben noch keine richtige Struktur, wie wir das machen, wenn Tausende von Menschen durch ein Großereignis betroffen sind. Wenn es irgendwo ein paar Hundert sind, haben wir das alles im Griff. Das können wir schon lange. Aber dafür, wenn es so ein großes Gebiet ist, wenn mehrere Landkreise betroffen sind, haben wir keine Struktur. Nach so einer Katastrophe muss man doch überlegen, wie man eine solche Struktur macht. Deswegen wird es jetzt den Workshop geben. Ich werde auch im Haus dafür plädieren, dass wir noch in diesem Jahr zu konkreten Vorschlägen kommen, wie man das lösen kann. Man muss sich dann darüber unterhalten, welche gesetzlichen Grundlagen dafür benötigt werden. Wer macht was, und wo sind die Strukturen? Die wachsen auch nicht auf den Bäumen, die muss man letzten Endes haben, denn nicht jeder kann Psychotherapie machen. Dafür brauchst du ausgebildetes Personal, was man dann auch an den Ort bringt, wo dieses Problem ist, und zwar für länger. Das ist ja nicht Landtag wie bei einem Blaulichtereignis. Das Ereignis ist da und nach wenigen Tagen oder Wochen ist es vorbei. Gerade in diesem Bereich geht es um die Frage, wie du das auch über einen längeren Zeitraum im Griff hast. Deswegen sind die Antworten, wie man das macht, mit welcher Struktur, gar nicht so einfach. Aber wir müssen da ran, weil wir nicht ausschließen können, dass so etwas wieder passiert. Das Schlimmste ist immer, wenn Politik Folgendes macht – das will ich auch nicht –: Es passiert so etwas Schlimmes, wie da passiert ist, und dann ist es irgendwann vergessen oder zumindest ein bisschen aus der aktuellen Erinnerung heraus, und man hat daraus nicht gelernt und keine Konsequenzen gezogen. Das darf uns in dieser Frage einfach nicht passieren. Wir werden dann auch im Landtag darüber reden müssen, wie wir da zu einer Struktur kommen, die wir auf der einen Seite bezahlen können und auf der anderen Seite auch faktisch organisieren können, um keine Fata Morgana aufzubauen. Zurzeit sind wir in dieser Frage in einem strukturierten, lösungsorientierten Prozess. Der braucht aber – das sage ich ganz offen – seine Zeit. Jetzt noch ein Gedanke: Wir haben in Nordrhein-Westfalen überall genug Psychotherapeuten, wenn wir von der Bedarfsplanung ausgehen. Im Übrigen stellen sie nach den Hausärzten mittlerweile die zweitgrößte Gruppe in der vertragsärztlichen Versorgung dar. Das sollte man auch mal sagen. Trotzdem hat man den Eindruck: Es reicht an allen Ecken und Kanten nicht. Deswegen vertreten wir auf den Gesundheitsministerkonferenzen die Auffassung, dass auch auf der Bundesebene darüber nachgedacht werden muss, ob die Schlüsselzahlen noch der Realität angemessen sind. Zum Beispiel konnte man heute in den Zeitungen von einer neuen Jugendstudie lesen, der zufolge wir auch schon ein paar Probleme bei den Kindern und bei den Jugendlichen haben. Vielleicht hat auch Corona etwas dazu beigetragen. Aber in der Psychotherapie ist es nicht wie bei einem entzündeten Zahn, wie heute schon mal gesagt worden ist. Es ist eben eine langfristige Geschichte, und sie ist verdammt personalintensiv. Deswegen müssen wir auch über die Bedarfszahlen reden. Aber für noch wichtiger halte ich – und das ist Aufgabe des Landes –, zu gucken, wie wir eine Struktur hinkriegen, die, falls etwas so Schlimmes wieder passiert, das Problem vielleicht besser löst, als wir es jetzt ohne diese Struktur lösen konnten. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 20.09.2023

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Liegen weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5850. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Da sind die Fraktionen von Grünen, CDU und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/5850 abgelehnt. Wir kommen zu: 7 Attraktivitätssteigerung und Modernisierung des Jura-Studiums – NRW braucht den integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaften Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/5832 – Neudruck Dr. Werner Pfeil hat für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Seit 1869 gibt es die zweistufige Juristenausbildung, eingeführt im damaligen Preußen. (Sven Wolf [SPD]: 1869! – Zuruf von der SPD: Oh!) Das wollen wir nicht ändern, sondern ergänzen. Die Einführung eines integrierten Bachelors entspricht einer sich verändernden Berufswelt und stellt eine Antwort auf die Notwendigkeiten der Zukunft dar. Sie macht den akademischen Wert der universitären Studien- und Prüfungsleistungen, die die Studierenden erbracht haben, sichtbar. Dadurch wird sichergestellt, dass die universitären Ausbildungsressourcen breit genutzt werden und auch juristischer Nachwuchs umfassend eingesetzt werden kann. Studentinnen und Studenten sollen nach unserem Wunsch daher den Bachelor of Laws als Abschluss bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen erhalten – unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen des ersten Staatsexamens. Der integrierte Bachelor sollte einen Bachelorgrad im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Hochschulgesetz darstellen. Danach ist dieser Abschluss im Sinne von § 49 Abs. 6 Satz 1 berufsqualifizierend, womit dieser Abschluss auch den Weg in den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2 ermöglicht. Landtag Mit diesem rechtlichen Rahmen erreichen wir dann Folgendes: Erstens. Studierenden, die die Befähigung zum Richteramt nicht anstreben, wird durch Zuerkennung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in Form eines Bachelor of Laws ein alternativer Weg in weitere Masterstudiengänge eröffnet. Zweitens. Das Potenzial des Jurastudiums wird dadurch insgesamt gesteigert, weil weitere Aufbaustudiengänge im Bereich von KI, Digitalisierung, Verwaltungsrecht etc. genutzt werden können. Drittens. Das Studium wird für einen größeren Personenkreis attraktiver, weil es neben dem Weg zu den reglementierten juristischen Berufen noch weitere Möglichkeiten für die individuelle Bildungsbiografie eröffnet. Viertens. Ein integrierter Bachelor kann auch einen Quereinstieg in andere Justizberufe ermöglichen, wenn denn die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schafft. Ich nenne hier zum Beispiel die Rechtspflegerlaufbahn. Jetzt werden Sie mir entgegenhalten: Die Einführung eines integrierten Bachelors steht doch ohnehin auf Seite 86 des Zukunftsvertrages von CDU und Grünen. – Ja, das ist richtig. Trotzdem hat sich seit den Neuwahlen hier nichts getan. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Januar 2023 hat Herr Justizminister Dr. Limbach auf Anfrage mitgeteilt, dass man noch ganz am Anfang der Überlegungen stehe; bezüglich der Ausgestaltung seien noch Fragen offen, und einen Zeitplan gebe es auch noch nicht. Wir haben daher gewartet – neun Monate. Aber bis heute gibt es keinen Gesetzentwurf, (Sven Wolf [SPD]: 45 Wochen! Das ist ein Zeitraum!) keine öffentliche Diskussion, keine Einbeziehung der NRW-Jurafachschaften und keine Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Universitäten zu möglichen Vorstellungen. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Entweder werden Sie sich nicht einig, oder Sie sehen es als nicht so wichtig an, (Widerspruch von den GRÜNEN) oder es gibt eine Taskforce wie bei KI; man weiß ja nie. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE] – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Keine Sorge!) Sollten Sie nun doch eine zeitnahe Umsetzung planen, dann können Sie unserem Antrag ja bedenkenlos zustimmen. (Beifall von der FDP) 20.09.2023 Gerade angesichts der schwierigen Personalsituation in nahezu allen Justizberufen können wir es uns einfach nicht mehr leisten, noch länger zu warten und potenziell neuen Nachwuchs für die Justiz zu verlieren, weil Sie möglicherweise nicht in die Pötte kommen. Ich weiß, dass jetzt gleich kommt: Herr Pfeil, Sie sind zu schnell. Wir sind doch schon längst dran, und alles ist schon fertig. Ihren Antrag benötigen wir gar nicht. – Wenn dieser Satz kommt, weiß ich, dass ich hier den richtigen Antrag gestellt habe. (Beifall von der FDP, der SPD und der AfD) Denn dasselbe habe ich beim Resozialisierungsgesetz und auch bei verschiedenen KI-Anträgen gehört, bei denen selbst die von Ihnen benannten Sachverständigen in der Anhörung unseren FDP-Antrag richtig fanden. Dasselbe habe ich auch beim Antrag zur Verbesserung der Situation der Gerichtsvollzieher gehört; wir alle haben die Anhörung noch im Ohr. Dabei wünschen sich doch auch die Studierenden eine aktivere Tätigkeit des Gesetzgebers beziehungsweise des Justizministeriums. Laut dem Abschlussbericht des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften für das Jahr 2022 haben sich bei der Befragung von insgesamt 1.384 Absolventinnen und Absolventen fast 88 % für einen integrierten Bachelor ausgesprochen. Bevor Sie nun auch diesen guten Antrag wieder grundlos ablehnen, reiche ich Ihnen die Hand. (Zurufe von CDU und Grünen: Oh!) Es tut ja gar nicht weh, die Hand anzunehmen. (Lachen von Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz) Lassen Sie uns Nordrhein-Westfalen zu einem modernen und attraktiven Studienort machen, der den Bedürfnissen der Studierenden und der Zukunft gerecht wird, und stimmen Sie diesem wiederum sehr guten Antrag zu – der Überweisung in den Ausschuss, der Anhörung und dann noch einmal nach der Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Ich kann der Kollegin Sonja Bongers von der SPD zwar nicht die Hand reichen, aber ich kann ihr das Wort erteilen, und das tue ich hiermit.

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Sonja Bongers SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich wie ein kleines Kind, heute noch mal zu diesem Thema reden zu dürfen. Diejenigen, die länger dabei sind, wissen ja, dass dieses Thema bereits Landtag in der letzten Wahlperiode eine Herzensangelegenheit von mir und von vielen anderen in diesem Hause war. Insofern möchte ich einfach folgenden Satz sagen: Wenn man etwas sehr oft wiederholt, bleibt es vielleicht auch haften. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Berlin hat ihn. Hamburg hat ihn. Auch Leipzig hat ihn. Was denn nun? Den integrierten Bachelor für Juristinnen und Juristen. NRW hingegen tut sich immer noch schwer damit, den Bachelor flächendeckend in das starre Jurastudium zu integrieren. Dabei wäre genau dieser Bachelorabschluss für viele Studierende eine zusätzliche Chance, die die Landesregierung den Studierenden bislang jedoch nicht gibt. Wir alle müssen uns klarmachen: Nicht jeder, der Rechtswissenschaften studiert, arbeitet später als Juristin oder als Jurist. Das im Studium Erlernte kann auch ohne Staatsexamen in einigen anderen Berufsbereichen sinnvoll eingesetzt werden. Wir in Nordrhein-Westfalen – ein hübscher Slogan, der auf Johannes Rau zurückgeht – sind ein Land, in dem Studieren großgeschrieben wird. So sollte es eigentlich kein Problem sein, mit zahlreichen Hochschulen der anderen Bundesländer endlich gleichzuziehen und einen einheitlichen integrierten Bachelorabschluss im Studium der Rechtswissenschaften einzuführen. Wir wollen doch nicht hinterherhinken – oder, Herr Dr. Limbach? (Beifall von der SPD und der FDP – Heiterkeit von der SPD) Was müssen wir tun? Ich sage bewusst „wir“ und nicht „Sie“. Wir alle müssen Änderungen im Gesetz über die juristischen Prüfungen und in den Prüfungsordnungen der Universitäten vornehmen. Es wäre ein Leichtes, dies zu tun. Nur so können weitere Chancen für Studierende im Fach der Rechtswissenschaften eingeführt werden. Aber es muss gemacht werden. Ich frage mich, wo bei der Landesregierung das Problem liegt. Es ist doch längst Konsens zwischen den Justizministern der Länder, einen integrierten Bachelor of Laws bundesweit zu schaffen. (Sven Wolf [SPD]: Genau! Die Fakultäten wol- len es auch!) Zudem sieht auch Ihr schwarz-grüner Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen vor, einen solchen integrierten Bachelor einzuführen. Leider hat sich bis heute aber nichts getan. Besonders die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen befürworten das doch. Wir möchten Sie gerne eindringlich an Ihre eigenen Versprechen erinnern. (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) 20.09.2023 Wir müssen uns auch klarmachen: Die Staatsexamensprüfung in Jura ist – wie sagt man so schön? – happig, und nicht jeder kommt durch. Das heißt aber nicht, dass diese Leute versagt haben. Über Jahre hinweg haben sie Leistungsnachweise erbracht und sich gebildet. Am Ende stehen sie dann ohne einen Abschluss und damit ohne eine berufliche Qualifikation da. Es kommen teure und umständliche Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen zum Zuge, die wir alle vermeiden können. Der integrierte Bachelor eröffnet, wie bereits mehrfach erwähnt, neue Karrierewege. Gerade in Verlagen, Verwaltungen, aber auch in Konzernen hätten solche Absolventen durchaus das Rüstzeug für eine berufliche Karriere außerhalb der klassischen juristischen Berufe. Die Studierenden haben bewiesen, dass sie wissenschaftlich arbeiten und sich selbst organisieren können. Ich wiederhole mich ungern; aber ich fürchte, wir müssen es immer wieder wiederholen, damit in naher Zukunft endlich ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Sie alle kennen sicherlich den folgenden Kinderspruch – ich bin damit groß geworden –: Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. – Ein Koalitionsvertrag ist in gewisser Weise ja auch ein Versprechen. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP] – Gregor Golland [CDU]: Haben Sie keine anderen Themen als unseren Koalitionsvertrag? – Christian Dahm [SPD]: Nein! – Gregor Golland [CDU]: Das ist ja peinlich! Erst der Polizeibeauftragte und jetzt das! – Sven Wolf [SPD]: Gregor, dein Blutdruck! Das ist ungesund!) Insofern appelliere ich auch an den Kollegen Golland, mich einfach ausreden zu lassen, anstatt dazwischenzubrüllen, und fordere Sie alle auf: Gehen Sie in sich, beruhigen Sie sich vor allem, berufen Sie sich auf all die fachlichen Dinge, die wir in den letzten Jahren hier besprochen und erarbeitet haben, stimmen Sie der Überweisung zu, und kündigen Sie heute an, dass Sie auch inhaltlich zustimmen. (Christian Dahm [SPD]: Versprochen ist ver- sprochen!) Denn Sie wissen: Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen – oder? (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Gregor Golland [CDU])

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Angela Erwin das Wort. Landtag

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Angela Erwin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die juristische Nachwuchsförderung liegt uns als CDU-Landtagsfraktion sehr am Herzen. Das haben nicht zuletzt die drei erfolgreichen Anträge in der ersten Hälfte dieses Jahres gezeigt. Ich erinnere an die Themen: mobiles Arbeiten, Modernisierung des richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienstes sowie Besetzung der Prüfungskommissionen. Wie also auch die FDP-Landtagsfraktion erkennen kann, beschäftigen wir uns aktiv mit der Attraktivitätssteigerung und Modernisierung – und das nicht nur in der juristischen Ausbildung, sondern für juristisches Arbeiten insgesamt. Umso mehr verwundert Ihr heutiger Antrag. Leider kennen wir das aber ja schon von den Initiativen der FDP in dieser Wahlperiode. Doch diesmal beschreiben Sie im Antragstext immerhin einige richtige Dinge. Richtig und wichtig ist, dass sich die Konferenz der Justizminister der Länder bereits im November auch mit der Novellierung des Jurastudiums und der Einführung eines integrierten Bachelor of Laws beschäftigt hat. Richtig ist auch, dass der schwarz-grüne Koalitionsvertrag die Einführung dieses Bachelors vorsieht. Vollkommen falsch sind hingegen Ihre Schlussfolgerungen. Das Thema hat in unserer Koalition nämlich einen hohen Stellenwert und ist nicht umsonst in unserem Koalitionsvertrag verankert. Ihre Behauptungen in Anträgen, Versprechen würden nicht gehalten und Sachen lägen herum, werden nicht besser und wahrheitsgetreuer, wenn Sie diese immer wiederholen, liebe Kolleginnen der FDP und der SPD. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Lieber Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie scheinen besonderen Spaß daran zu entwickeln, den Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün abzuarbeiten, statt eigene Ideen einzubringen. (Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Inhaltlich kann ich das gut verstehen, da wir uns auf viele wichtige und richtige Projekte einigen konnten. (Ralf Witzel [FDP]: Sagen Sie mal was zur Sa- che!) Ihre Zustimmung dazu freut uns. Ich glaube, da spreche ich für beide Fraktionen. Auch wenn ich die Euphorie und Zustimmung sehr gut nachvollziehen kann, (Vereinzelt Beifall von der CDU) will ich Ihnen die in Ihrem Antrag geäußerten negativen Befürchtungen und Sorgen direkt nehmen. 20.09.2023 In dieser Regierung wird sorgfältig gearbeitet, genauso wie zügig gearbeitet wird. Dazu gehören natürlich auch die Thematik der Einführung eines integrierten Bachelor of Laws sowie die damit einhergehenden Änderungen, die dann im JAG vorgenommen werden müssen. Unsere Regierung ist im Sinne der Studentinnen und Studenten auf einem guten und zielstrebigen Weg. Dazu benötigen wir keine Aufforderungen und Drängeleien von der FDP. Auch eine ambitionierte Regierung – und das gehört zur Wahrheit dazu –, die gerade einmal etwas mehr als ein Jahr lang im Amt ist, kann nicht alle Themen auf einmal angehen. Seien Sie also nicht so ungeduldig. Der integrierte Bachelor wird kommen, und zwar bald.

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Christof Rasche

Es gibt eine Zwischenfrage der Kollegin Müller-Witt. Darf sie?

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Angela Erwin CDU

Sie darf, auch wenn ich nach zwei Sätzen am Ende sein werde. Aber gerne, Frau Kollegin Müller-Witt.

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Christof Rasche

Dann bitte los.

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Elisabeth Müller-Witt SPD

Frau Kollegin Erwin, mich würde interessieren, welche Rolle Sie einem Koalitionsvertrag zumessen. Ist das nur eine interne Verpflichtung der Koalitionäre, oder ist es auch ein Signal und Versprechen nach außen?

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Christof Rasche

Bitte sehr.

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Angela Erwin CDU

Liebe Frau Kollegin Müller-Witt, ich habe eben ganz deutlich gesagt: Es ist im Koalitionsvertrag verankert. Der Bachelor wird kommen – ich sage es noch mal –, und das bald. Ich kann auch noch zu Frau Kollegin Bongers sagen: Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Der integrierte Bachelor kommt. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich will auch noch mal die ganz herzliche Einladung an die FDP-Fraktion und die SPD-Fraktion aussprechen. Wir hoffen auf eine konstruktive Unterstützung in der Sache und auf eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der ja bald vorliegen wird. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dagmar Hanses das Wort. Bitte.

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Dagmar Hanses GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der zunächst nur von der FDP gestellte Antrag hereinkam, dachte ich: Kann Werner Pfeil hellsehen? Habe ich in den letzten Wochen eine Mail an falsche Adressaten geschickt? Oder – das Wahrscheinlichste –: Haben Sie einfach nur den Koalitionsvertrag gelesen? – Letzteres wird der Fall gewesen sein. In der Tat wird der integrierte Bachelor im Jurabereich kommen. Wir sind sehr froh über Ihre Initiative und ärgern uns überhaupt nicht. Wir könnten ja sagen: Es ärgert uns, dass Sie uns knapp zuvorgekommen sind. – Nein, ich freue mich. Es ist nämlich ein gutes Signal an die Studierenden, dass wir hier unter den Demokrat*innen gemeinsam dieses Ziel verfolgen. Jetzt haben wir dafür auch eine Mehrheit in diesem Parlament. Vielen Dank dafür. (Beifall von den GRÜNEN) In der Tat wird die Einführung des Jura-Bachelors seit Jahren im juristischen und wissenschaftlichen Umfeld intensiv diskutiert. Ja, wir werden ihn in Nordrhein-Westfalen einführen. Denn das grundständige Jurastudium, das aus dem Bologna-Prozess ausgenommen war, ist sicherlich eines der anspruchsvollsten und herausforderndsten. Ich als Nichtjuristin sage: Respekt an alle, die es erfolgreich absolviert haben! Wir wissen, dass Jurastudierende ihr Studium in den letzten Jahren zunehmend als belastend empfunden haben und dass die psychische Belastung von Studierenden massiv gestiegen ist. Wir wissen auch, dass Jurastudierende besonders spät und besonders häufig das Studium abbrechen. Durch Umfragen der Fachschaft Jura haben wir die Zahlen bekommen. 27 % brechen erst nach dem zehnten Semester ab. Das ist wirklich eine dramatische Zahl. Darunter sind viele kluge Köpfe, deren Talente wir an vielen Stellen gebrauchen können, die erfolgreich Blockprüfungen, Klausuren und Hausarbeiten absolviert haben. Es kann nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen Studierende erfolgreich studieren und ohne akademischen Grad die Hochschule verlassen. (Beifall von den GRÜNEN) Deshalb brauchen wir den Jura-Bachelor und freuen uns auf dessen Einführung. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das dringend notwendig. Die juristischen Fakultäten und die Landesfachschaft Jura begrüßen unser Vorhaben. Neben den genannten Ländern wird auch Hessen den Jura-Bachelor einführen. 20.09.2023 Um das umzusetzen, brauchen wir zwei Dinge. Wir brauchen den Gesetzentwurf der Landesregierung – ja, er wird bald kommen –, und wir brauchen auch hier die Mehrheit. Freuen Sie sich. Schauen wir mal. Das wird schon. Frau Bongers, selbstverständlich gilt: Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Beucker das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Hartmut Beucker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Reform der Juristenausbildung ist kein neues Thema. Polemische Beiträge zum Bachelor of Laws vermitteln den Eindruck, das sei ein Loser-Abschluss, ein Jodeldiplom, und es gebe dafür in Deutschland keinen Markt. Solchen Begriffen muss man entgegentreten. Aber wenn man wie die Vorrednerin davon spricht, man habe erfolgreich studiert und doch keinen Abschluss, dann ist das ein Widerspruch, den ich nicht so stehen lassen möchte. Das Ministerium arbeitet daran, wie der Justizminister noch im Januar im Rechtsausschuss versicherte. Warum also stellen die Antragsteller diesen Antrag? Es geht ihnen nicht schnell genug. Zeitplan, Gesetzentwurf und Einbeziehung der Hochschulen werden verlangt. Das Ganze soll auch noch zeitnah passieren; denn, so wird gemeint, NRW braucht den integrierten Bachelor. Das soll den Eindruck vermitteln, dass der Bachelor für eine Modernisierung der juristischen Ausbildung stehen könnte, die allen zugutekommt. Das ist allerdings bei Weitem nicht so. NRW kann – da mögen FDP und SPD ruhig schlafen – auch ohne Bachelor of Laws hervorragend auskommen. Anders ist es vielleicht mit den Studenten, die das erste Staatsexamen nicht bestehen und über Jahre hinweg zwar Leistungsnachweise erbracht haben, aber am Ende ohne Abschluss dastehen, also quasi mit Abitur und Führerschein. Nun ist es aber so, dass die Anerkennung eines abschlusslosen Studiums durch den Bachelor als Trostpflaster nicht folgenlos für den Studiengang bleiben wird. Insofern gilt es, der Frage nachzugehen, ob der Bachelor wirklich für eine sachgerechte Modernisierung der Juristenausbildung steht oder einer Marginalisierung des ersten Staatsexamens Vorschub leistet – etwa so, dass Durchfaller sich nicht mehr den Mühen einer verbesserten Vorbereitung auf den zweiten Versuch unterziehen, sondern den LL. B. zu einem leichteren Masterstudiengang mitnehmen, etwa zu Völkerrecht in London, wo man eher Erfolg Landtag vermelden kann. Damit wäre dem Gedanken der Nachwuchssicherung für die anspruchsvollen juristischen Berufe auch ein Bärendienst erwiesen. Das auch, wenn im weiteren zeitlichen Verlauf die sinnvollerweise bestehenden Ansprüche an die juristischen Berufe gesenkt würden, da wäre nach einer solchen Einführung genau darauf zu schauen, wo das in Deutschland bereits erfolgt ist und welche Effekte des LL. B. damit verbunden sind. Ich habe heute nichts darüber gehört, welche Erfahrungen dort gemacht worden sind. Außerdem ist es natürlich ein Widerspruch, wenn gesagt wird, dass das Studium für Studenten geöffnet werden solle, die nachher etwas anderes machten, und gleichzeitig betont wird, dass in klassischen Juristenberufen ein Mangel herrsche, dem dadurch abgeholfen werden könne. Die größten Kritiker sehen mit der Einführung des Bachelors bereits den Weg für die Abschaffung der Staatsexamina geebnet. Die Justizminister treten dem zwar entgegen. Aber die Sache erinnert doch stark an Frau Dr. Merkel, die ihren Ministern noch kurz vor der Entlassung ihr absolutes Vertrauen versicherte. Tatsache ist, dass der LL. B. keine echte zusätzliche Qualifikation bringt. Insofern würde es ausreichen, die Zulassung zum Examen mit der Verleihung des LL. B. zu verbinden. Aber auch das wäre schon überflüssig, weil jeder Arbeitgeber in Deutschland weiß, wie es unabhängig vom Ergebnis zu werten ist, wenn ein Student zum ersten juristischen Staatsexamen zugelassen wird. Diese Zulassung muss auch ohne Zertifikat Qualifikation genug sein. Mehr gibt ein LL. B. auch nicht her. Die bedauernswerten erfolglosen Studenten sollten in der Tat besser unterstützt werden. Am besten wäre ihnen jedoch erst einmal mit einem kräftigen Schuss Beratung gedient, welche Berufswege sich ihnen denn jetzt öffnen, damit sie mit ihrem staatsexamenlosen Wissen möglichst viel anfangen können. Sodann wäre der Staat gefragt, seine Einstellungsmodalitäten so anzulegen, dass auch solche Menschen unter Berücksichtigung ihres erworbenen Wissens als Rechtspfleger – das klang schon an – und als Gerichtsvollzieher im Staatsdienst landen können. Ob die freie Wirtschaft entsprechend reagiert, bliebe abzuwarten. Dort ist entscheidend, ob sich Unternehmen von der Einstellung solcher Kandidaten etwas versprechen und deren Fähigkeiten verwertet werden können. Das hängt aber nicht an einem etwa einzuführenden Zertifikat „LL. B.“, sondern an den real vermittelten Kompetenzen. Es gibt also viel Lärm um nichts. Aber das kennen wir ja schon. Heute haben wir hier eigentlich nichts gehört, was die Einführung des LL. B. rechtfertigen 20.09.2023 würde. Vielleicht wird es ja im Ausschuss anders. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Benjamin Limbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bekenntnis von SPD und FDP zum Zukunftsvertrag für NRW wärmt mein Herz und freut die Landesregierung. So kann der Nachmittag beginnen, Herr Pfeil. Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen brauchen einen integrierten Bachelor. Die politische Entscheidung seitens der Landesregierung für dessen Einführung ist längst gefallen. So steht es, wie gesagt, auch im Koalitionsvertrag. Zahlreiche Studierende begrüßen das. Das haben die verschiedenen Befragungen ergeben, die erwähnt worden sind. Auch die Dekaninnen und Dekane der juristischen Fakultäten sowie die Professorinnen und Professoren begrüßen es mehrheitlich. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der Feinabstimmung. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf voraussichtlich noch in diesem Jahr vorlegen. Dieser akademischer Grad soll dann von Gesetzes wegen verliehen werden. Über die von der Fraktion der FDP aufgegriffenen Punkte hinaus sehen wir aber noch weiteres Potenzial. Durch den integrierten Bachelor werden die universitären Ausbildungsressourcen in einem weitaus größeren Umfang zielführend eingesetzt. Das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „erste Prüfung“ wird so insgesamt gesteigert. Zudem wird es für eine größere Personenzahl attraktiv, weil der integrierte Bachelor neben dem Weg zu den reglementierten juristischen Berufen weitere Möglichkeiten für die individuelle Bildungsbiografie eröffnet. Nein, eine Verzögerung durch ein abgestimmtes und geordnetes Gesetzgebungsverfahren und die damit einhergehende Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung nimmt jungen Menschen weder Sicherheit noch Chancen. Die Landesregierung plant die Rückwirkung der Verleihung dieses akademischen Grades. Ebendiese Rückwirkung sichert die Chancen junger Menschen. Nein, die Landesregierung wird den integrierten Bachelor nicht durch Änderung des Juristenausbildungsgesetzes einführen. Richtigerweise ist dieser Abschluss im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen – Sorgfalt Landtag geht vor Schnelligkeit, Herr Abgeordneter Pfeil – und nicht im Juristenausbildungsgesetz zu verankern. (Beifall von Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Systematisch beschäftigt sich das Juristenausbildungsgesetz mit der Ausbildung zu den reglementierten juristischen Berufen. Beim integrierten Bachelor handelt es sich jedoch um einen Hochschulabschluss, der systematisch im Hochschulgesetz zu regeln ist. Durch die systematische Einordnung in das Hochschulgesetz wird in aller Klarheit herausgestellt, dass die Einführung des integrierten Bachelors die staatliche Pflichtfachprüfung und die Voraussetzungen für die reglementierten juristischen Berufe unangetastet lässt. Ein weiteres Nein: Einer expliziten Beauftragung der Landesregierung, mit den Hochschulen in den Dialog zu treten, um eine praktikable Einführung zu ermöglichen, bedarf es wirklich nicht. Dieser Dialog findet ohnehin statt. Indem der integrierte Bachelor von Gesetzes wegen verliehen wird, entfällt im Übrigen die Notwendigkeit für die Hochschulen, einen separaten Bachelorstudiengang aufzusetzen und diesen zu akkreditieren und zu modularisieren. In der Konsequenz bedarf es auch keiner impraktikablen doppelten Einschreibung in zwei Studiengänge oder zusätzlichen Prüfung. Eine Anpassung der Studien- und Prüfungsordnungen ist ebenso wenig notwendig. Schließlich ergeben sich die Voraussetzungen der Verleihung des LL. B. unmittelbar aus dem Gesetz. Wir nehmen die Wortbeiträge und das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion aber mit Freude entgegen. Es war in der Vergangenheit häufig Usus in diesem Haus, Gesetze zur Juristenausbildung einstimmig zu verabschieden. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5832 – Neudruck – an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung stattfinden. Wer stimmt der Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen von FDP, SPD, AfD, Grünen und CDU. Alle Fraktionen haben der Überweisung in die beiden genannten Ausschüsse zugestimmt. Ich frage trotzdem: Gibt es Neinstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das 20.09.2023 ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zu: 8 Etablierte Politik immer dreister: Schönheit auf Kosten der Steuerzahler? – Nein, besseres Aussehen ist Privatsache und muss auch so finanziert werden. – Wir werden die Selbstbedienungsmentalität der Politiker stoppen. Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/5831 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Wagner das Wort. Bitte sehr.

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Markus Wagner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Miese, ja verantwortungslose Politik, aber dabei auf Kosten der Steuerzahler so richtig gut aussehen wollen: Das ist der neue Trend, und zwar in beide Richtungen. Die Politik wird immer schlechter, aber die Kosten für Show, PR und Werbung werden immer höher. (Beifall von der AfD) Und es wird dick aufgetragen, so richtig dick: die Schminke ins Gesicht genauso wie das Schminken der Worte und der Wahrheit. Die Kosten explodieren. Zu viele Politiker zeigen uns so, was sie von sich halten und was sie von uns halten. Ausgestattet mit üppigen Gehältern und Pensionsansprüchen haben sie in letzter Zeit entdeckt: Oh, ich kann ja noch meinen Lippenstift, mein Rouge, den Friseur und die Fotografen auf den Steuerzahler abwälzen. Dass wir dafür morgens aufstehen, zur Arbeit fahren und immer weniger vom Gehalt übrig bleibt: kein Gedanke. Das war mal anders. Ob Helmut Schmidt, Franz-Josef Strauß oder Konrad Adenauer, man konnte sie mögen oder nicht, wir haben sie aber respektiert. Keiner von ihnen wäre auf die Idee gekommen, sich das eigene Aussehen auf Kosten der arbeitenden Menschen bezahlen zu lassen. (Zurufe von den Grünen) Dieses Ethos, das Bewusstsein dafür, wie man als Politiker lebt und handelt, geht in den neuen grünen Zeiten immer mehr dahin. Und den grünen Vorbildern eifern Sie alle nach – nicht nur politisch-inhaltlich, auch bei Visagisten, Friseuren und schicken Fotos für die ergebene Hofpresse und natürlich Instagram. Annalena Baerbock verprasst mal eben 136.500 Euro nur für ihre Maskenbildnerin, wahrscheinlich für ihre Reisen in – ich zitiere – Länder, die Hunderttausende Kilometer entfernt sind, in denen sie dann in einer 360-Grad-Wende Russland den Krieg erklärt und Kobolde in E-Autos sucht. Landtag (Unruhe) Da darf Hendrik Wüst, der als CDU-Mitglied gerne grüne Politik macht, natürlich nicht fehlen. Alleine 170.000 Euro verjubelt er für seine Fotografen und tolle Bildchen. Aber glauben Sie ja nicht, dass er sich schämt. Nein, er glaubt, das stünde ihm zu. Wieso, das weiß keiner. Sein Motto jedenfalls hat er der Werbung entnommen. Lüdenscheid: Die Autobahnbrücke ist gesperrt. Essen: Die Clankriminalität explodiert. Fototermin: Das Haar sitzt. – Das sind die neuen Prioritäten im besten Deutschland aller Zeiten. Wo wir bei diesen Polit-PR-Sprüchen sind, die für viele von uns nur noch nach Hohn klingen: Die Dame, die das Land, in dem wir gut und gerne leben, lange regiert hat, Frau Merkel, lässt sich auch noch nach ihrer Amtszeit auf unsere Kosten – für 55.000 Euro – die Haare machen, und das bei knapp 200.000 Euro Rente im Jahr. Geschminkt wird auch die Sprache. Wenn Sie 100 Milliarden Euro Schulden machen, dann heißt das jetzt „Sondervermögen“. Ein schlechtes Kita-Gesetz wird „Gute-KiTa-Gesetz“ genannt, laufende Messerattacken sind „Einzelfälle“. Und als reiche das alles nicht, um uns Bürgern endlich vorgaukeln zu können, wie gut doch alles liefe, wird sich ein milliardenschwerer Rundfunk per Zwangsabgabe gehalten, und Millionen werden für Anzeigen in den Zeitungen ausgegeben. Als AfD sind wir da anders, ganz anders. Selbst wenn ich mich heute als Frau fühlte: Meinen Lippenstift würde ich immer noch selber bezahlen. (Beifall von der AfD) – Das nur als Tipp an Frau Ministerin Neubaur, die sich am 26. September mal eben für 660 Euro hat schminken lassen, weil sie eine Diskussionsveranstaltung hatte, oder an Herrn Minister Krischer, der sich für den 16. und 17. November für sage und schreibe 800 Euro eine Visagistin bestellt hatte. Ministern wie Ihnen geben wir heute mit unserem Antrag eine Hilfestellung. Da Sie ja nicht von selbst darauf kommen, habe ich Ihnen das aufgeschrieben. Für uns als AfD ist klar: Der Ministerpräsident und die Minister werden weit mehr als ausreichend bezahlt. Anstatt immer weitere Ausgaben aus der persönlichen Sphäre dem Steuerzahler zur Last zu legen, sind stattdessen Demut und Amtsethos wieder in den Vordergrund zu stellen. Der Ministerpräsident und die Landesminister verfügen über weit mehr als ausreichende Pensionsansprüche. Im Bewusstsein dieser persönlichen Privilegien erwarten wir ein gesondertes Gespür für das, was sich mit der Amtsführung ethisch-moralisch vereinbaren lässt und was nicht. Für eine AfD-geführte Regierung verspreche ich, auf unnötige Aufträge, welche aus vom Steuerzahler 20.09.2023 aufgebrachten Mitteln des Haushalts für Friseure, Visagisten und Kosmetiker finanziert werden sollen, freiwillig zu verzichten. Dafür bräuchte ich nicht einmal ein Gesetz, welches das festschreibt. Genauso kann ich für meine Fraktion versprechen: Mit uns als AfD bekommen Sie alles ungeschminkt – die Wahrheit, die Fakten, die Lösungen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Abgeordneter Wagner. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Schmitz.

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Hendrik Schmitz CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kein Vergnügen, zu diesem Antrag zu reden. Schaufensteranträge kennen wir von der AfD zuhauf, das ist nichts Neues, aber dieser Antrag, das muss ich schon sagen, senkt das Niveau auf einen traurigen Negativrekord. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD) Denn er zitiert – das muss man sich mal anschauen – bis zur vierten Seite fast wortwörtlich einen Artikel aus der Bild-Zeitung von Anfang dieses Jahres. (Zuruf von der SPD: Was anderes können die nicht!) Sie bedienen sich also nicht nur der Recherche der Bild-Zeitung – das ist der zweite Punkt –, Sie kupfern auch noch den Antrag Ihrer Kollegen im Bund von Mitte dieses Jahres ab. Meine Damen und Herren, das ist Copy-and-paste in Reinform. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung, liebe AfD-Fraktion. (Beifall von der CDU, der SPD und den Grü- nen) Außerdem scheinen Sie das föderalistische Prinzip noch nicht ganz verstanden zu haben. Machen wir uns das Missvergnügen, und schauen wir uns diesen Antrag mal genauer an. Hier werden reihenweise Beispiele aufgezählt: Bundeskanzler, Bundesministerin, Bundesminister, Ministerpräsidenten anderer Länder – aber kein einziges Beispiel hat irgendetwas mit Nordrhein-Westfalen zu tun, kein einziges. Bei allen Beispielen, die dieser Antrag nennt, hat dieses Parlament überhaupt keine haushälterischen Kompetenzen oder Kontrollrechte, überhaupt keine. Wir sind hier nicht im Bundestag, liebe AfD, wir sind hier im nordrhein-westfälischen Landtag. Es ist peinlich genug, wenn man Ihnen das noch einmal verdeutlichen muss. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Also platzieren Sie Ihre Beispiele da, wo Sie hingehören – hierhin jedenfalls nicht.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege, es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Abgeordneten Wagner. Würden Sie die zulassen?

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Hendrik Schmitz CDU

Ich würde gerne erst mal weitermachen. Es wird noch besser, Herr Wagner; vielleicht haben Sie dann noch eine zweite Frage. Ich würde gerne erst mal weiter vortragen. Es ist nicht zu viel verlangt, Herr Wagner, von jeder Fraktion in diesem Haus erwarten zu dürfen, dass sie das föderale System kennt, dass sie weiß, welche legislativen Aufgaben und Kompetenzen die unterschiedlichen Parlamente besitzen, dass sie weiß, wo über was entschieden werden kann. Ich stelle fest: Die Damen und Herren von der AfD scheinen diese Grundkenntnisse nicht mitzubringen, sonst hätten sie diesen Antrag hier nicht eingereicht. Das einzige Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, das Sie nennen, hat mit dem Thema des Antrags nichts zu tun, denn dabei geht es um Ausgaben für politische Kommunikation durch Social Media. Dass sich in dieser veränderten Medienkultur auch die Ausgaben verändern und verlagern, ist kein Skandal, sondern völlig normal. Social Media sind stark visuelle Medien. Hier sind andere Dienstleistungen nötig als bei Druckerzeugnissen. Wenn Sie die 800 Euro bemängeln, stelle ich mir schon die Frage: Auch Visagistinnen gehören gut bezahlt. Sollen die das denn umsonst machen? Das ist doch ein Witz, was Sie hier vortragen. (Andreas Keith [AfD]: Das sollen die Minister bezahlen und nicht der Steuerzahler! Was re- den Sie denn da?) Jeder, der Social Media selbst betreibt und nicht an russische Trollfabriken auslagert, weiß, dass so etwas eben kostet, und diese Leute gehören auch vernünftig bezahlt. Nehmen Sie das mal zur Kenntnis. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Das ist lä- cherlich, was Sie sagen!) – Hören Sie doch mal zu; es wird noch besser. Dann kommt der Antrag wieder auf das zurück, was die Damen und Herren von der AfD umzutreiben scheint und was auch in der Überschrift steht, auf – Zitat – „besseres Aussehen“. Das Ganze gipfelt in einer Forderung, die man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen muss. Ich zitiere: „… ein besseres Aussehen durch die Mitglieder der Landesregierung stellt eine ungerechtfertigte 20.09.2023 Wettbewerbsverzerrung im demokratischen Wettstreit der Meinungen mit der Opposition dar.“ Alle Achtung, meine Damen und Herren, alle Achtung! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hei- terkeit von der SPD) Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der AfD: Was soll uns dieser Antrag denn sagen? Was wollen Sie eigentlich? Dass sich alle Politiker eine nordkoreanische Einheitsfrisur schneiden lassen, oder was soll das? Das ist doch ein grotesker Witz, den Sie uns hier vorlegen. Deswegen komme ich zum Schluss: Der eigentliche Skandal an diesem Antrag ist der Antrag selbst. Denn wie jede Fraktion erhalten auch Sie aus Steuermitteln finanzierte Fraktionsbeiträge, um wissenschaftliche Mitarbeiter einzustellen, Fachleute, die die parlamentarische Arbeit kennen müssen und sollen, die auch Anträge schreiben sollen, die wissen, wo was hingehört, und dann kommt von Ihnen nur dieser Antrag ohne fachliche Substanz. Wie gesagt, das sind Schaufensteranträge oder YouTube-Anträge, die Sie hier stellen, Anträge, die unsere Demokratie lächerlich machen wollen. Das lassen wir nicht zu. Das ist nicht nur Zeitverschwendung, dahinter steht auch die eigentliche Steuerverschwendung. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Schmitz, es wird Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention (Hendrik Schmitz [CDU]: Grandios!) von dem Abgeordneten Wagner angemeldet ist. Sie können darauf von hier aus eingehen oder von Ihrem Platz aus; aber hier gibt es etwas zu trinken. – Herr Abgeordneter Wagner, Sie haben jetzt 90 Sekunden Gelegenheit zur Kurzintervention. Bitte schön.

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Markus Wagner AfD

Herr Kollege, Visagisten sollen natürlich nicht umsonst arbeiten; da sind wir uns einig, das ist klar. Wo wir uns nicht einig sind, das ist die Tatsache, wer sie bezahlt, ob der Steuerzahler sie bezahlt oder die Person, die den Visagisten den Auftrag gibt bzw. sich von ihnen hübsch machen lässt. Also, „selbst bezahlen“ ist die Devise und nicht „den Steuerzahler bezahlen lassen“. Das sagt übrigens auch der Bund der Steuerzahler, falls Sie sich damit auseinandergesetzt haben. Was den Vorteil angeht, den sich die Landesregierung dadurch in ihrer Außendarstellung im Wettkampf mit den anderen Parteien im demokratischen Landtag Wettstreit verschafft, ist das relativ eindeutig: Wenn man sich das vom Steuerzahler bezahlen lässt, verschafft man sich diesen Vorteil auf Kosten des Steuerzahlers. Bezahlen die Personen es selbst, ist mir das wurscht, aber der Steuerzahler ist nicht dafür da, sie in ein besseres Licht zu rücken. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wagner. – Zur Erwiderung, Herr Schmitz, haben Sie jetzt auch 90 Sekunden.

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Hendrik Schmitz CDU

Ich habe das ja eben schon mal versucht zu erklären. Sie tun immer so, als ob Sie die großen inhaltlichen Erneuerer sind. Jetzt regen Sie sich darüber auf, dass sich jemand mal einen Visagisten nimmt, wenn er öffentliche Auftritte hat. Ich finde, es ist das Mindeste, dass man das in öffentlichen Ämtern zur Verfügung stellt. Ich will Ihnen sagen, was der Kern der Frage ist: Sie versuchen hier – das habe ich am Ende gesagt –, die Demokratie lächerlich zu machen. Sie suchen Gründe, um irgendwen in schlechtem Licht dastehen zu lassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn jemand keinen Visagisten nimmt, sagen Sie: Mein Gott, ist der schlecht angezogen; das ist doch unserer Demokratie nicht würdig. – Das ist Ihr eigentliches Ziel, und das lassen wir nicht mit uns machen. Stellen Sie inhaltlich vernünftige Anträge. Da ist noch nichts von Ihnen gekommen. Deswegen lehne ich diesen Antrag noch mal mit allem Nachdruck ab. Wir lassen uns hier nicht vorführen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Blumenthal.

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist ein Dokument der Niedertracht. Die AfD verachtet nicht nur die Demokratie, sie verachtet nicht nur dieses Parlament, die AfD verachtet auch ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Denn sie versucht, sie hier für dumm zu verkaufen. Herr Wagner, Ihre Rede war doch der Gipfel der Heuchelei. Sie wollen über den Missbrauch von Steuergeldern sprechen? Sie wollen über Betrug am Steuerzahler sprechen? Dann müssen wir doch zuallererst über die AfD sprechen. 20.09.2023 Es wird Zeit, dass sich diese Fraktion mal einen Satz Spiegel zulegt. Die Geschichte Ihrer Partei quillt doch über vor lauter Finanzskandalen. Es vergeht doch kaum ein Monat, ohne dass sich irgendein AfD-Politiker vor Gericht verantworten muss wegen Volksverhetzung, wegen Steuerhinterziehung oder Zigarettenschmuggels. (Heiterkeit) Zeitweise hatte jeder zehnte AfD-Abgeordnete Ärger mit dem Gesetz. Die AfD ist eine Partei für Unrecht und kriminelles Verhalten in Deutschland. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Die AfD steckt bis heute zum Hals in Spendenskandalen. Ihre Funktionäre haben in den vergangenen Jahren immer wieder illegale Parteispenden angenommen. Deshalb ist Ihre Partei auch schon zu Strafzahlungen verurteilt worden. Darüber müssen wir dringend sprechen, Herr Wagner, ganz dringend. (Beifall von der SPD, Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Marcel Hafke [FDP] – Dr. Gün- ther Bergmann [CDU]: Dagegen hilft auch kein Visagist! – Heiterkeit – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) – Meine Herren … (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) – Meine Herren, Fachgespräche vielleicht … (Zuruf von Andreas Keith [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn ich selber zum Schmunzeln angeregt war, lassen Sie bitte Frau Blumenthal weiter ausführen. (Heiterkeit von Ina Blumenthal [SPD])

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Ina Blumenthal SPD

Wir wissen, dass die AfD ihre Wählerinnen und Wähler für dumm verkauft. Wir wissen auch, was ehemalige Mitglieder der AfD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen über ihre ehemalige Partei sagen: Sie bezichtigen Sie, liebe AfD, der Käuflichkeit. Der ehemalige AfD-Fraktionsvorsitzende Marcus Pretzell wurde bei diesem Punkt sehr deutlich. (Lachen von der AfD) Hören Sie zu – ich zitiere –: „Es gäbe manch spannende Geschichte zu erzählen, wenn man verstehen will, wie eine einst hoffnungsvolle Partei von Leuten, die sich selbst völlig überschätzt haben, für ganz kleine Münze verramscht wurde. Es ging nie um das Wohl der Partei, sondern um die Korruption führender Landtag Figuren und damit um die Steuerungsfähigkeit der Partei von außen.“ So Herr Pretzell am 26. März 2021 hier im Landtag; das stammt aus einem Plenarprotokoll. Darüber müssen wir sprechen. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Wir sehen es in ganz Europa: Nationalisten geben sich stets als Patrioten aus und sind doch jederzeit bereit, ihr Land an fremde Potentaten auszuliefern. Sie, liebe AfD, lieben Ihr Land nicht, Sie verraten es. Nationalisten geben außerdem vor, Arbeiterinteressen zu vertreten, und verkaufen sich doch an Milliardäre, die Steuersenkungen gegen Parteispenden erwarten dürfen. Sie, liebe AfD, sind keine Arbeitervertreter. Sie verraten die Angestellten, wo Sie nur können. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Was erlauben Sie sich? Es macht mich wirklich, wirklich wütend, dass Sie sich in Ihren Anträgen als Anwälte von Alleinerziehenden ausgeben. Sie verachten Alleinerziehende. Sie wollen Frauen Sozialleistungen kürzen, wenn sie durch – in Anführungsstrichen – „Selbstverschulden“ alleinerziehend geworden sind. So steht es in Ihrem Parteiprogramm, einem Dokument der Niedertracht, so wie auch dieser Antrag. (Zuruf von der SPD: Unfassbar!) Deshalb werden wir als SPD ihn ablehnen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. Auch Ihrer Aufmerksamkeit wird nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention des Abgeordneten Wagner angemeldet ist, der sich jetzt eingeklinkt hat. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Bitte schön, Herr Wagner, Sie haben das Wort.

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Markus Wagner AfD

Frau Kollegin, das war eine interessante Rede, die sich aber nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Eines hat die SPD aber schon gemacht: So hat Ihr Kollege Obrok kritisiert, dass die Aufstellung zu den Kosten, die die SPD mal angefragt hatte, deutlich zeige, dass Herr Wüst viele Bildtermine habe, in denen er seine Politik erkläre. Allerdings gebe es zwar viele Bildtermine, aber die Termine, bei denen er seine Politik erkläre, seien rar. 20.09.2023 Das wäre für Sie eine Möglichkeit gewesen, darauf einzugehen, wie Sie sich das Verhalten des Ministerpräsidenten, so viel Geld, nämlich 14.600 Euro im Monat, für Fotografen und Ähnliches auszugeben, überhaupt erklären. Was die hoffnungsvolle Partei angeht, von der ein Herr gesprochen hat, dessen Namen ich vergessen habe: Schauen Sie mal in die Umfragen. Dann werden Sie sehen, dass Sie 6 % hinter uns herhumpeln. (Zurufe von der SPD) Da wollen wir mal gucken, welche Partei hoffnungsvoller ist. (Zuruf von der SPD: Verrückt geworden, oder was?) Diese SPD, die sich als Arbeiterpartei bezeichnet, war genau die Partei, die die Bergleute hier vor ein paar Jahren verraten hat. Sie haben für Arbeiter nicht mehr das Geringste übrig. Arbeiter und SPD – das ist etwas, das schon lange nicht mehr zusammenpasst. Die Einzigen, die die Arbeiter hier im Parlament noch vertreten, sind wir von der AfD. (Beifall von der AfD – Kirsten Stich [SPD]: Un- fassbar! Unverschämt!)

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Rainer Schmeltzer

Zur Erwiderung, Frau Kollegin Blumenthal, darf ich Sie bitten, sich anzumelden. Sie haben jetzt auch für 90 Sekunden das Wort. Bitte schön.

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Ina Blumenthal SPD

Herr Wagner, ich habe Ihnen ja gerade in meiner Rede schon empfohlen, sich einen Satz Spiegel zuzulegen. Das tue ich an dieser Stelle gerne noch einmal. Ich möchte Ihnen auch noch einmal mit auf den Weg geben, dass dieser Antrag schlicht und ergreifend ein Dokument der Niedertracht ist. Sie können versuchen, das zu rechtfertigen, soweit Ihnen das möglich ist. Es bleibt aber dabei, dass Sie hier Vorwürfe erheben, die nicht stichhaltig sind. Und es bleibt dabei, dass Sie sich auf ein Parteiprogramm stützen, das Alleinerziehende und viele andere Wählerinnen und Wähler, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorführt. (Beifall von der SPD und Christina Schulze Föcking [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Blumenthal. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Mostofizadeh.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorredner und Landtag die Vorrednerin haben es schon deutlich gemacht, und dem schließe ich mich ausdrücklich an: Dieser Antrag dient im Wesentlichen dazu, die liberale Demokratie, wie wir sie kennen, verächtlich zu machen. Er dient dazu, staatliche Institutionen zu delegitimieren und Dreck zu werfen. Das passt zu einer AfD, die aus meiner Sicht rassistisch, brutal, kalt und menschenfeindlich ist. Das wollen Sie hier heute wieder abbilden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Über den Essener MdB der AfD, Stefan Keuter, wurde immer wieder wegen Insolvenzverschleppung diskutiert. Er hat deswegen kein Landtagsmandat bekommen, ist dann aber doch im Bundestag gelandet. Man könnte die Liste – Frau Blumenthal hat das ja angefangen – beliebig fortsetzen. Um was es mir aber wirklich geht: Sie wollen Dreck werfen, Sie wollen Schmutz werfen. Sie wollen demokratisch legitimierte Personen delegitimieren und mit Schmutz beschmeißen. Da machen wir nicht mit, weil wir in diesem Land wichtigere und zentralere Probleme zu besprechen haben als das, was Sie uns hier vor die Füße kübeln. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Dieses dreiste Pamphlet zeigt auch die Weltfremdheit Ihrer Partei. In Gillamoos passieren ja absurde Dinge, zum Teil auch seitens demokratischer Parteivertreterinnen. (Zuruf) Aber was hat sich Frau Weidel, die den Grünen gerne mal vorwirft, eine Verbotspartei zu sein, da wieder gedacht? Sie warf uns vor, dass wir unter anderem die Bratwurst, den Sauerbraten und das Schnitzel verbieten wollten. Niemand soll mir das Schnitzel wegnehmen, hat sie gewettert. Das ist doch mal ein Thema, über das wir im Landtag von Nordrhein-Westfalen reden müssen. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf) Diese AfD ist nicht nur schmutzig, nicht liberal und nicht demokratisch, sondern sie will unser System beschädigen, und da machen wir nicht mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in aller Ruhe: Es gibt keine Fraktion im Landtag und keine Fraktion in den deutschen Parlamenten, die auf Social Media so viel Wert auf Wirkung und Außendarstellung legt wie diese AfD. Sie wollen Lügen verbreiten und nicht aufklären. Da machen wir nicht mit und lehnen diesen Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) 20.09.2023

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Herr Kollege Mostofizadeh. Auch Ihnen ist nicht entgangen, dass eine Kurzintervention von dem Kollegen Wagner angemeldet ist. – Herr Hafke, Sie müssen sich noch etwas gedulden. – Herr Wagner, Sie haben jetzt für 90 Sekunden das Wort.

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Markus Wagner AfD

Herr Kollege, ich hätte mir von Ihnen eine Auskunft zu den Kosten gewünscht, um die es in diesem Antrag geht. Von 2017 bis 2022 sind für Fotografen und Ähnliches 315.000 Euro an Kosten angefallen, davon allein 173.000 Euro für Herrn Wüst. Das sind 54 % aller in diesen fünf Jahren aufgelaufenen Kosten. Sie verschwenden darüber kein Wort, da wir ja wichtigere Probleme haben. In der Tat haben wir natürlich wichtigere Probleme, nämlich die Katastrophen, die Ihre Politik in diesem Land verursacht. Das sind in der Tat noch wichtigere Probleme. (Beifall von der AfD) Sie beschädigen mit der von Ihnen betriebenen Politik, mit der unbegrenzten Massenzuwanderung und ähnlichen Dingen, die Demokratie auf das Schärfste. Die Art und Weise, wie Sie Politik gegen das eigene Land betreiben, und nicht die Opposition, die dagegen aufbegehrt, beschädigt die Demokratie. Das sollten Sie sich mal merken. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Vorsicht!) Herr Kollege, was Social Media angeht: Meinen politischen Social-Media-Kanal bezahle ich selbst, den lasse ich mir nicht vom Steuerzahler bezahlen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Die da oben zah- len selbst!) Meinen persönlichen Social-Media-Kanal bezahle ich selbst, den lasse ich mir nicht vom Steuerzahler bezahlen, meinen persönlichen Social-Media-Kanal. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) – Verstehen Sie nicht, oder wollen Sie nicht verstehen? Meinen persönlichen politischen Social-Media-Kanal bezahle ich jeden Monat selbst – Punkt. (Kirsten Stich [SPD]: Und von wem werden Sie bezahlt? Vom Land NRW! – Weitere Zu- rufe)

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Rainer Schmeltzer

Danke. – Herr Kollege Mostofizadeh, Sie haben 90 Sekunden für die Erwiderung. Bitte schön.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wagner, Sie sind ausdrücklich nicht mein Kollege, und ich möchte von Ihnen auch nicht so angesprochen werden. Sie können es aber halten, wie Sie wollen. Landtag Bezüglich der Ernsthaftigkeit Ihres Antrages zitiere ich daraus: „Die Zeiten eines ‚L’Etat c’est moi‘ sind für uns genauso vorbei wie der etwaige Ratschlag der politischen Klasse, das Volk möge doch Kuchen essen …“ Ich erspare Ihnen den Rest. Diese Fraktion, die da drüben sitzt, hat mit Demokratie nichts am Hut. (Zuruf von Carsten Löcker [SPD]) Sie haben mich auch bewusst wieder falsch zitiert. Ich habe gesagt, dass Ihre Fraktion und auch die anderen Landtagsfraktionen der AfD so viele Social-Media-Mitarbeiterinnen haben wie keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag und in den Landtagen. Darum geht es mir. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Sie haben die Pauschalen erhöht mit Ihren Stimmen! – Weitere Zurufe) Sie belügen die Leute mit der breitbeinigen Art und Weise, wie Sie Politik betreiben; jetzt habe ich mich anstecken lassen. Sie wollen die liberalen Demokraten mit Schmutz bewerfen. Wir werden uns dem entgegenstellen und auch in schwierigen Zeiten nach Lösungen suchen. Wir werden uns von Antidemokraten wie der AfD, die mit Schmutz werfen, nicht einschüchtern lassen – ganz klare Ansage. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und Dirk Wedel [FDP])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Kollege Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen heute mal wieder, was für eine Gurkentruppe hier rechts im Parlament sitzt. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die AfD greift in ihrem Antrag nämlich nicht nur ein Thema auf, das die FDP bereits thematisiert hat, sie schreibt auch noch eins zu eins aus unserer Kleinen Anfrage ab, ohne das in irgendeiner Art und Weise kenntlich zu machen. Sie können den Antrag gerne mit der Kleinen Anfrage 85 von Herrn Witzel oder der Kleinen Anfrage 1266 von mir vergleichen. Noch dazu geriert sich Ihre Fraktion als der große Rächer der Steuerzahler, also als die einzig angeblich Ehrlichen im Landtag. Dabei ist es Ihre Partei, deren Kandidaten zur Europawahl falsche Angaben in ihren Lebensläufen machen. 20.09.2023 Frau Kollegin Blumenthal, es geht nicht nur um Zigarettenschmuggel, den die AfD begangen hat. Es ist auch die Partei, die im Ruhrparlament Steuergeld in Höhe von mehr als 10.000 Euro für Weinbestellungen ausgegeben hat. (Zurufe: Oh! – Zuruf von Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Es ist Ihre Partei, die aufgrund einer Spendenaffäre bereits Strafzahlungen in Millionenhöhe leisten musste. (Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) Ich möchte mich aber gar nicht über Ihre stümperhafte parlamentarische Arbeit aufregen, sondern gehe auch gerne kurz inhaltlich auf Ihr Plagiat ein. Ja, wir alle in diesem Haus sind dazu aufgefordert, sparsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Ja, auch für Visagisten, Kosmetiker und Friseure müssen die Kosten in einem angemessenen Rahmen bleiben. Ja, wenn Ministerpräsident Wüst im Wahlkampf auffällig häufig öffentlichkeitswirksame Termine wahrnimmt und dazu Ressourcen der Landesregierung nutzt, ist das zu hinterfragen. Das ist alles korrekt, das haben Sie bei uns so abgeschrieben. Jetzt kommen wir aber zum Kern. Selbstverständlich ist für die Öffentlichkeitsarbeit ein professionelles Auftreten notwendig. Die Kosten dafür müssen natürlich im Rahmen bleiben. Ihr Antrag fordert allerdings quasi die Einstellung der Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung, schießt damit völlig über das Ziel hinaus und ist deswegen abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Brandes in Vertretung von Minister Liminski.

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Ina Brandes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird umfassend auf eine vermeintliche Praxis der Bundesregierung verwiesen. Es werden weitere Beispiele aufgezählt, die mit Nordrhein-Westfalen nichts zu tun haben. Nur sehr am Rande geht es tatsächlich um die Situation in Nordrhein-Westfalen. Erlauben Sie mir deshalb zu Beginn meiner Ausführungen zwei grundsätzliche Bemerkungen: Erstens. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bezieht keine Stellung zur Praxis der Bundesregierung in ihrem Umgang mit den genannten Dienstleistungen. Landtag Zweitens. Kleine Anfragen zu diesen Themenkomplexen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bisher dezidiert und transparent beantwortet. Es geht also in diesem Antrag wie üblich um plumpe Effekthascherei. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) In ihren Antworten hat die Landesregierung mit Blick auf die in Rede stehenden Dienstleistungen darauf hingewiesen, dass keine regelmäßigen Aufträge erfolgen. Aus den Antworten ergibt sich ebenfalls, dass Aufträge anlassbezogen erteilt werden, unter anderem für professionelle Porträtfotos der Mitglieder der Landesregierung. Solche Porträtfotos sind für die Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums unabdingbar. Die Bürgerkommunikation, das heißt die vollumfängliche und transparente Information der Öffentlichkeit, ist für die Landesregierung ein verfassungsrechtliches Gebot. Die Taktzahl der Kommunikationsanlässe hat sich dabei für die Landesregierung in allen Bereichen erhöht. Dies korrespondiert mit der berechtigten Erwartung der Menschen in unserem Land, dass sich Politik in einer immer komplexer werdenden Welt erklärt. Sie erwarten, dass die Regierung umfassend und zeitnah über ihr Handeln informiert, und zwar auf den Kanälen, die die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich nutzen. Dazu nutzt die Landesregierung die Möglichkeit einer zeitgemäßen und professionellen Kommunikation. Gerade für das digitale Angebot ist eine anlassbezogene und professionelle fotografische oder videografische Begleitung notwendig. Die Honorare beispielsweise für Fotografen sind vertraglich geregelt und entsprechen einer marktüblichen Höhe. Selbstverständlich beachtet die Landesregierung dabei die haushaltsrechtlichen Prinzipien der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auch Ihrer Aufmerksamkeit wird es nicht entgangen sein, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von dem Abgeordneten Wagner, der jetzt für 90 Sekunden die Gelegenheit zu seiner Kurzintervention hat. – Bitte schön.

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Markus Wagner AfD

Ich habe bei Ihrem letzten Satz, als Sie die Sparsamkeit in den Vordergrund gestellt haben, darauf gewartet, dass Sie mal begründen, warum der Ministerpräsident für die Zeit zwischen 2017 und 2022 von den 315.000 Euro, die dafür ausgegeben worden sind, 54 % für sich selbst beansprucht hat. 20.09.2023 Womit das überhaupt zu begründen und zu rechtfertigen ist, dazu sind Sie jede Antwort schuldig geblieben. Was das mit sparsamem Umgang zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Denn zeitgemäße Kommunikation kann man auch durchaus betreiben, ohne 173.000 Euro für Fotografen, Visagisten und Ähnliches auszugeben. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass 2018 die vier Parteien hier die Mitarbeiterpauschalen um 89 % erhöht haben – gegen unsere Stimmen. Mit welcher Begründung? Weil man personelle Verstärkung für die sozialen Medien brauchte. Das ist also auch schon gekommen. Ich weiß nicht, was Sie mit dem Geld gemacht haben; mit sozialen Medien offenbar nicht viel. Aber das alles sind Dinge, die mit sparsamer Haushaltsführung nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Sie sind jede Erklärung schuldig geblieben.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, Sie haben jetzt ebenfalls 90 Sekunden Zeit zur Erwiderung. Bitte schön.

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Ina Brandes

Sie haben wieder einmal die Gelegenheit wahrgenommen, Ihren Beitrag zu den Debatten um die politischen Themen dieser Zeit deutlich zu machen: Sie schreiben irgendwo ab, die Hälfte davon stimmt nicht, und anschließend werfen Sie mit Dreck und kleinen Steinen. Ich bin wirklich froh, wenn wir jetzt wieder zur inhaltlichen Arbeit dieses Parlaments übergehen können. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Markus Wagner [AfD])

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5831 – Neudruck. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5831 – Neudruck – abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 9 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/5959 Ihnen liegen mit Drucksache 18/5959 die Mündliche Anfrage 26 aus der Fragestunde vom 23. August 2023 sowie die Mündlichen Anfragen 27 und 28 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer von der Fraktion der SPD auf, zu dem Thema: „Wann haben Sie welche Meldungen von welchen Trägern über deren finanzielle Lage erhalten?“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Paul antworten wird. Frau Ministerin Paul hat jetzt Gelegenheit zur Beantwortung. Ich weise darauf hin, Frau Ministerin, dass Ihr Mikrofon eingeschaltet bleibt. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung stellt die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt, auch unter den bestehenden Herausforderungen für Einrichtungen und Träger angesichts des Fachkräftemangels und der gestiegenen finanziellen Aufwendungen sowie der schwierigen haushalterischen Rahmenbedingungen des Landes. Für mehr Chancengerechtigkeit brauchen wir auch entsprechende Strukturen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Kinderbetreuung. Den hinter dieser frühkindlichen Bildung stehenden Trägern sozialer Einrichtungen entstehen durch die Umsetzung des Tarifbeschlusses hohe finanzielle Belastungen. Das Land war an den Vereinbarungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst am 22. April nicht beteiligt und konnte somit keinen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung nehmen. Unabhängig von der Bedeutung für die Beschäftigten stellt das Ergeb-20.09.2023 nis die Träger vor eine große finanzielle Belastung, die besonders die freien Träger herausfordert. Die Träger müssen ebenfalls mit den stark gestiegenen Energiekosten umgehen, die vor allem durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entstanden sind. Die Landesregierung sieht hier deutlich die herausfordernde Situation für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege, und wir nehmen dies zum Anlass, zu handeln. Wir werden daher – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – im Rahmen der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 den Ansatz der für 2024/2025 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 auf dann fast 10 % erhöhen. Damit erhalten die kommunalen und freien Träger mit der nächsten gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung des KiBiz im August 2024 beinahe 10 % mehr Mittel für ihre Arbeit. So unterstützt das Land alle Träger dabei, die finanziellen Belastungen der Tarifsteigerungen zu tragen und ihren Beschäftigten in den Einrichtungen die Lohnerhöhungen zukommen zu lassen. Bis die Entlastung durch die Dynamisierung der KiBiz-Pauschale greift, unterstützt die Landesregierung die freien Träger zudem mit einer einmaligen Überbrückungshilfe. Mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 werden – natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – weitere 100 Millionen Euro als einmalige finanzielle Überbrückungshilfe ins System der frühkindlichen Bildung gegeben werden, um die freien Träger zu entlasten. Diese 100 Millionen Euro helfen den freien Trägern dabei, die bereits vor August 2024 spürbaren finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses abzufedern. Sie werden nach Beschluss des Haushalts 2024, also ab 2024, ausgezahlt. Die Überbrückungshilfen für die freien Träger – das betrifft mit drei von vier Einrichtungen einen Großteil der Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen – unterstützen mittelbar auch die Kommunen, die für die Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zuständig sind und daher bei einem Rückzug der freien Träger die Kitas übernehmen müssten. Mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz sprechen wir neben der geplanten Dynamisierung im Bereich der Kindpauschalen und der Überbrückungshilfen auch von weiteren Mitteln, die im Zuge der Zuwächse im KiBiz steigen, nämlich von insgesamt von mehr als 550 Millionen Euro zusätzlich im System der frühkindlichen Bildung im nächsten Jahr. Wir bauen also eine Brücke für die freien Träger, bis der Mechanismus im KiBiz greift, der zum allergrößten Anteil die Preissteigerung abbildet, und das im August mit 10 %. Das ist ebenfalls eine unge-Landtag wöhnlich hohe Anpassung, und damit schaffen wir eine ganz klare Perspektive für die Träger. Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den konkreten beiden Fragen. Zu Ihrer ersten Frage. Seit dem Abschluss der Tarifverhandlungen zum TVöD Ende April dieses Jahres sind in den vergangenen Monaten verschiedene Schreiben der Träger eingegangen. Mein Haus hat diesbezüglich eine Reihe von Eingaben mit Rückfragen zu den Folgen der Tarifanpassung erhalten. Exemplarisch seien die Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen sowie das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände genannt. Darüber hinaus haben wir Schreiben von lokalen Trägern, Landräten und einzelnen Kindertageseinrichtungen erhalten. Darüber hinaus sind die aktuellen Herausforderungen in unterschiedlichen Gesprächen mit den freien und öffentlichen Trägern erörtert worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Landesregierung befand sich bereits seit Ende April in internen und externen Gesprächsformaten, um die Folgen des Tarifabschlusses im TVöD für das System der frühkindlichen Bildung zu bewerten. Auch fanden hierzu mehrere Gespräche mit den Vertretungen der Spitzenverbände statt, um die Herausforderungen klarer zu definieren. Die Landesregierung und mein Haus nehmen die Herausforderungen und die Sorgen sehr ernst. Wir haben daher intensiv an Lösungen gearbeitet, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch die Landesregierung vor Herausforderungen stellt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für ihre erste Zusatzfrage erteile ich jetzt der Kollegin Blask von der SPD das Wort. Bitte schön!

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Inge Blask SPD

Schönen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Paul, wir möchten gern wissen, inwieweit der Vorschlag der Landesregierung zur Erhöhung zu der in § 37 Abs. 3 KiBiz vorgesehenen Steigerung abweicht. Was für einen Unterschied gibt es zwischen Ihrem Vorschlag der Erhöhung und der in § 37 Abs. 3 KiBiz vorgesehenen Steigerung?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin, bitte schön. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Frage. Der § 37 legt die Dynamisierung und den dahinter liegenden Mechanismus fest. In dem bisherigen Ihnen zugegangenen Entwurf des Haus-20.09.2023 halts waren dort 6 % hinterlegt. Mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt und vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers wird hier nun dieser Anteil noch mal um fast 4 % erhöht, sodass es im Endeffekt zu einer Steigerung der Kindpauschalen im KiBiz um dann annähernd 10 % kommt.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Butschkau von der SPD hat jetzt das Wort für ihre erste Zusatzfrage.

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Anja Butschkau SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, dass jetzt von Ihrer Seite reagiert wird, ist ja nicht nur gut, sondern dringend erforderlich. Halten Sie es für angemessen, wenn nicht alle Erzieherinnen und Erzieher an den steigenden Tarifen teilhaben können, weil die Refinanzierung durch das Land nicht gewährleistet ist?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegen. Ich halte erst mal fest, dass wir uns einig darüber sind, dass es wichtig ist, dass das Land hier jetzt eine Perspektive und eine feste Zusage der Finanzierung gegeben hat. Mit der Steigerung um fast 10 % zum nächsten KiBiz-Jahr gibt es eine außergewöhnlich hohe Steigerung, die es bislang so im KiBiz-System nicht gegeben hat, mithin über eine halbe Milliarde Euro zusätzlich mit dem Haushalt 2024. Das ist Ausdruck dessen, dass das Land als verlässlicher Partner an der Seite der Trägerlandschaft steht und auch einlöst, dass Kinder, Jugendliche und Familien im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Denn unter den Voraussetzungen der sehr angespannten Haushaltslage ist das durchaus ein Kraftakt, auch für die Landesregierung.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Dr. Maelzer für seine erste Zusatzfrage.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank auch an die Ministerin, dass sie die Pressemitteilung von gestern noch mal vorgetragen hat, denn genau dazu wollte ich auch meine erste Frage stellen. Sie haben mitgeteilt, dass die KiBiz-Mittel ab August nicht um 6 % wie im Haushaltsplan vorgesehen, sondern um knapp 10 % steigen. Ist diese zusätzliche Steigerung um vier Prozentpunkte, die jetzt dazukommen, konnexitätsrelevant? Landtag

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, für die Nachfrage. Diese vier Prozent bilden die zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des § 37 innerhalb des KiBiz ab und damit die Dynamisierung, so, wie sie im KiBiz vorgesehen ist. Mit dieser erneuten und der zusätzlichen über die Ergänzungsvorlage dann kommenden weiteren 4 % sind wir bei annähernd 10 % und damit bei einem Aufwuchs insgesamt im Haushalt für das System der frühkindlichen Bildung von rund 550 Millionen Euro. Angesichts der Haushaltslage ist das ein wichtiges und so auch von der Freien Wohlfahrtspflege kommentiertes Signal in Richtung der Sicherung der frühkindlichen Bildung.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Kollege Baer für die SPD-Fraktion.

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Alexander Baer SPD

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in welcher Größenordnung belaufen sich die Kostensteigerungen für das Kita-System, wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von allen Trägern umgesetzt wird, sprich: wenn die Inflationsausgleichsprämie an alle gezahlt würde?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, wie ich gerade schon in meinen einführenden Erläuterungen ausgeführt habe, ist das Land Nordrhein-Westfalen nicht Teil der Tarifverhandlungen zum TVöD gewesen, mithin eben nicht an der Einigung beteiligt und konnte diese auch nicht beeinflussen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die freien Träger. Mit den nun zur Verfügung gestellten 100 Millionen Euro baut das Land aber eine Brücke zum Kita-Jahr und damit zu der nächsten Steigerung mit den KiBiz-Pauschalen um annähernd 10 % zum 01.08.2024. Das bedeutet, dass wir somit die freien Träger, die drei Viertel der Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen betreiben, in besonderer Weise unterstützen.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Kollege Bakum.

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Rodion Bakum SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wie planen Sie denn die Auszahlungsmodalitäten für die aktuelle Lösung an die Einrichtungen? 20.09.2023

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, die Auszahlungsmodalitäten befinden sich derzeit mit den weiteren Beteiligten in Abstimmung.

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Rainer Schmeltzer

Als Nächstes die Kollegin Stich.

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Kirsten Stich SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben gerade mehrfach darauf hingewiesen, dass es nun über eine halbe Milliarde Euro mehr für die Kitas geben soll. Mich würde interessieren, wie viele Millionen Euro von dieser halben Milliarde Euro Landesmittel sind.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Nachfrage: Jede einzelne.

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Rainer Schmeltzer

Als Nächstes hat Frau Kollegin Stock das Wort zur Zusatzfrage.

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Ellen Stock SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben am 01.06.2023 einen Brief der LAG Freie Wohlfahrt erhalten. Wann und wie haben Sie diesen Brief beantwortet?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir haben mehrere Briefe von unterschiedlichen Trägern erhalten, aber auch von der LAG FW. Ich müsste nachschauen, wann genau wir diesen erhalten bzw. beantwortet haben. Wir haben ihn beantwortet. Es gab aber zudem auch weitere Gesprächsrunden, die die Frage nach der Tarifkostensteigerung, den Auswirkungen und dem Umgang damit erläutert haben.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Gosewinkel von der SPD.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, ich habe folgende Frage: Wie haben Sie denn vor, den Rechtsanspruch in Kita und OGS sicherzustellen und dabei die Kommunen nicht im Landtag Stich zu lassen und die Familien nicht zu verunsichern?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Kollegin, für diese Nachfrage. Insbesondere dadurch, dass wir jetzt noch einmal eine finanzielle Perspektive und eine Stabilität im Finanzierungssystem bieten, werden wir gemeinsam mit den anderen Beteiligten im System der frühkindlichen Bildung dafür sorgen, dass es eine nachhaltige Perspektive – vor allem durch die Dynamisierung – in den KiBiz-Pauschalen gibt.

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Rainer Schmeltzer

Danke sehr, Frau Ministerin. – Herr Kollege Dahm.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, können Sie uns erklären, wie die 6 % und die 4 % zustande kommen? Der Tarifabschluss lag ja bei 11 %. Ist das nicht eigentlich der KGSt-Wert, der sowieso im Dezember ermittelt worden wäre? Können Sie uns das hier erläutern?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, die KiBiz-Steigerung nach § 37 setzt sich, wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen: zu neun Zehnteln aus den KGSt-Werten, wo allerdings die Frage der Tarifsteigerung auch nur ein Baustein ist, und zu einem Zehntel aus Sachkosten, die über den Verbraucherpreisindex ermittelt werden.

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Rainer Schmeltzer

Als Nächstes Frau Kollegin Büteführ. – Das ist sie gar nicht.

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Nina Andrieshen SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte mich gerade entschuldigen, weil ich mich vom falschen Platz aus eingewählt habe.

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Rainer Schmeltzer

Wir passen auf.

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Nina Andrieshen SPD

Frau Ministerin, wie hoch sind denn die Kosten, wenn alle Beschäftigten in den Einrichtungen die tariflich festgelegte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten?

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Rainer Schmeltzer

Bitte schön. 20.09.2023 Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Kollegin, an diesen Verhandlungen zum TVöD sind weder das Land noch die freien Träger beteiligt gewesen, was auch bedeutet, dass die freien Träger unterschiedliche eigene Tarife und damit eine unterschiedliche Übertragung haben. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist doch egal! Das ist doch nicht die Frage!) Wir haben mit den 100 Millionen Euro als Überbrückungsleistung jetzt eine Brücke dazu bauen können, dass wir zum nächsten Kita-Jahr eine Steigerung in den KiBiz-Pauschalen von annähernd 10 % haben. Damit entlasten wir unmittelbar die freien Träger und mittelbar auch die Kommunen, die am Ende für die Umsetzung des Rechtsanspruches verantwortlich wären. Ich glaube, das ist in Zeiten einer sehr angespannten Haushaltslage ein wichtiges Zeichen der Verlässlichkeit der Landesregierung.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Frau Kollegin Stamm.

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Christin-Marie Stamm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben schon gesagt, dass für das Kita-Helfer-Programm neue Belastungen auf Träger zukommen, weil sie eine zehnprozentige Eigenbeteiligung erbringen müssen. Warum erschweren Sie es den Trägern zusätzlich, indem ausgeschlossen ist, dass dieser Eigenanteil aus KiBiz-Mitteln erbracht werden kann?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Kollegin, bis zu diesem Haushaltsjahr – also der Überführung in eine reguläre Haushaltssystematik – ist das Kita-Helfer-Programm aus Mitteln des Coronarettungsschirms finanziert worden und somit im Wege von Billigkeitsleistungen. In einem normalen nach Landeshaushaltsordnung abzuwickelnden Förderprogramm ist dies so nicht möglich. Somit ist immer ein Eigenanteil vorgesehen. Der Eigenanteil von 10 % ist sehr gering. Trotzdem sind wir uns natürlich bewusst, dass es für die Träger unter Umständen einer zusätzlichen Anstrengung bedarf. Aber gleichzeitig will ich betonen, dass die Landesregierung auch mit der Fortschreibung des Alltagshelfer- oder Kita-Helfer*innen-Programms in der mittelfristigen Finanzplanung dafür Sorge getragen hat, dass dieses Programm verstätigt wird und die Mitarbeitenden und Einrichtungen eine Perspektive erhalten haben. Landtag

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Blask mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Inge Blask SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Paul, meine Frage ist Folgendes: Sie haben die Erhöhung um 10 % dargestellt. War oder ist auch über diese Steigerung eine Einigung mit der kommunalen Seite notwendig gewesen?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, die KiBiz-Steigerung, die Dynamisierung ist auch in § 37 des KiBiz soweit festgelegt. Das bedeutet, dass über diese Änderung des KiBiz natürlich Einigung erzielt wurde. Dass die Landesregierung jetzt auch noch nachträglich mit zusätzlichen 4 % eine Erhöhung in dieses System bringt, ist mit der kommunalen Seite besprochen worden. Mir ist nicht bekannt, dass die kommunale Seite bei einer Erhöhung der KiBiz-Pauschalen um nun fast 10% nicht zufrieden gewesen wäre.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Kampmann.

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Christina Kampmann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, mich würde interessieren, mit welcher Inflationsrate das Ministerium für 2023 kalkuliert, um die Sach- und Mietkosten zu berechnen.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident. – Frau Kollegin, die hier in Rede stehenden Steigerungen, die wir jetzt noch einmal dargestellt haben, beziehen sich auf die KiBiz-Pauschalen nach § 37. Wie sich diese zusammensetzen – nämlich zu neun Zehnteln aus den KGSt-Werten und zu einem Zehntel aus dem Verbraucherpreisindex –, habe ich gerade bereits dargestellt. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie hoch ist er jetzt?)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. Als Nächstes der Kollege Müller von der SPD.

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind der Frage des Kollegen Dahm recht elegant ausgewichen. § 37 regelt die tatsächliche Abbildung der Kostenentwicklung in 20.09.2023 Kindertagesstätten. Ihre Einlassungen suggerieren, dass diese 4% jetzt eine freiwillige Extraleistung der Landesregierung wären. Erklären Sie uns doch noch einmal ganz genau, wie diese 4 % bzw. 10 % zustande gekommen sind, oder ob sie am Ende nicht ohnehin hätten zustande müssen. (Christian Dahm [SPD]: Vielen Dank, Herr Müller!)

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Wir haben bei der Aufstellung des Haushalts eine Annahme treffen müssen. Dementsprechend haben wir bei der Aufstellung des Haushalts 6 %, was immerhin auch schon eine große Steigerung im Rahmen der Dynamisierung gewesen wäre, einkalkuliert. Nun haben wir aufgrund der Kostensteigerungen noch mal weitere 4 % hinzugegeben, und diese werden vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt wirksam werden. Und ja, das ist auch abgebildet durch die Dynamisierung in § 37, und trotzdem ist es eine große Anstrengung und ein großer, wichtiger finanzieller Rückhalt für die öffentlichen und die freien Träger, dass die Landesregierung im Vergleich zum vorigen Haushaltsjahr eine zusätzliche halbe Milliarde in das System gibt.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Stock von der SPD mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Ellen Stock SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrte Ministerin, ich komme noch mal auf den Brief vom 01.06.2023 der LAG Freie Wohlfahrt zurück. Ist es richtig, dass ausschließlich der Chef der Staatskanzlei darauf geantwortet hat?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident. – Sehr geehrte Kollegin, der Chef der Staatskanzlei hat auch auf diesen Brief geantwortet. Über die Briefkontakte hinaus gibt es weitere diverse Gesprächskontakte, beispielsweise im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konsultationen der LAG ÖF. Das heißt, der Austausch mit der Landesregierung zu den Auswirkungen und zur Bewertung der Tarifsteigerungen ist nicht alleine bezogen auf diesen Brief geführt worden, sondern auch Landtag im Rahmen zahlreicher anderer Gespräche und Austausche.

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Rainer Schmeltzer

Ihre zweite und somit letzte Zusatzfrage stellt nun Frau Kollegin Stich.

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Kirsten Stich SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben gerade mehrfach auf die Überbrückungshilfen in Höhe von 100 Millionen Euro hingewiesen, die im Januar 2024 kommen sollen. Können Sie uns bitte genau darstellen, wie die Summe von 100 Millionen Euro für diese Überbrückungsfinanzierung zustande gekommen ist?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Bei dieser Überberückungshilfe handelt es sich um eine freiwillige Leistung seitens der Landesregierung, weil wir nicht Teil der Tarifverhandlungen gewesen sind und die reguläre Erhöhung nach § 37 KiBiz zum 01.08.2024 mit dann annähernd 10 % greift. Da wir wissen, dass dies ein schwieriger Zeitraum für viele freie Träger ist, die zwar nicht an den Tarifverhandlungen teilgenommen haben, aber ihre Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Tarifverträge in den Genuss dieser Steigerung bringen wollen, was ja aus der Sicht der Beschäftigten gut und richtig ist, die Einrichtungen aber vor Herausforderungen stellt, haben wir einen Anteil der Landesfinanzierung zur Grundlage genommen, um den freien Trägern eine Überbrückungshilfe in Aussicht stellen zu können.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Kollege Löcker von der SPD-Fraktion.

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Carsten Löcker SPD

Herzlichen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. – Werte Frau Ministerin, Sie haben gerade von einer ungewöhnlichen Anpassung gesprochen. Ich muss da noch mal nachfragen, denn ehrlich gesagt kann ich das nicht nachvollziehen. Ich bin auch kein Fachpolitiker. Deshalb die deutliche Frage: Wie viele Millionen von den 550 Millionen Euro sind zusätzliche originäre Landesmittel? Das möchte ich wissen.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege, insgesamt sind 20.09.2023 mehr als 5 Milliarden Euro im Landeshaushalt für die frühkindliche Bildung enthalten. Diese 5 Milliarden Euro – darauf wollen Sie ja hinaus – enthalten auch Bundesmittel. Bei diesen zusätzlichen 500 Millionen Euro, die jetzt in Rede stehen, sind keine Bundesmittel dabei, sondern es sind originäre Landesmittel.

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Rainer Schmeltzer

Frau Kollegin Gosewinkel mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.

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Silvia Gosewinkel SPD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte aus einer gestern erschienenen Pressemitteilung der Regierungskoalition zitieren: „Mit den 100 Millionen Euro unterstützen wir die verdiente Erhöhung der Löhne und geben den Trägern zugleich finanzielle Sicherheit. Dieser Schritt kommt auch den Kommunen zugute, die bei Insolvenzen freier Träger den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherstellen müssten.“ Das ist ein Zitat von Frau Woestmann. Ehrlich gesagt lese ich das etwas fassungslos. Insofern interessiert mich Ihre Haltung zu dieser Aussage. Hier steht ja schwarz auf weiß, dass man …

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Rainer Schmeltzer

Sie müssen zu einer Frage kommen, Frau Kollegin.

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Silvia Gosewinkel SPD

… – ja – die Insolvenzen der Kita-Politik quasi in Kauf nimmt. Meine Frage lautet: Gehen Sie wirklich davon aus, dass mit 100 Millionen Euro die Gefahr von Insolvenzen von Kita-Trägern gebannt ist? – Danke.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Kollegin, das ist aus meiner Sicht eine Fehlinterpretation dieser Pressemitteilung. Natürlich nimmt die Landesregierung nicht Stellung zu Pressemitteilungen der Fraktionen. Ich will aber trotzdem sagen, dass das, was Sie hier suggerieren, in der Pressemitteilung würde davon ausgegangen, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nähmen Insolvenzen in Kauf, eine Fehlinterpretation ist. Mit den 100 Millionen Euro trägt die Landesregierung dem Rechnung, dass insbesondere die freien Träger infolge eines hohen Tarifabschlusses, an dessen Verhandlungen weder sie noch die Landesregierung beteiligt gewesen sind, vor besonderen Landtag Herausforderungen stehen. Es ist ein Anteil als Überbrückungshilfe, um freie Träger vor drohenden Insolvenzen zu bewahren. Es ist damit nicht gemeint, dass mit insgesamt 100 Millionen Euro allen möglichen Schwierigkeiten der freien Träger begegnet werden kann. Es ist – und so ist es klar deklariert, auch seitens der Erklärung der Landesregierung – eine Überbrückungshilfe, wenn es 2024 zu Erhöhungen nach § 37 KiBiz kommen wird.

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Rainer Schmeltzer

Herr Kollege Hafke von der FDP-Fraktion.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass es für das Land natürlich eine Kraftanstrengung sei, 550 Millionen Euro ins System zu geben, und dass die Anpassung um 10 % bzw. um 6 % auch einen außergewöhnlich hohen Betrag ausmache. Dieser Betrag ist natürlich außergewöhnlich hoch, weil auch die Tarifabschlüsse aktuell außergewöhnlich hoch sind und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen sind. Mich interessiert Folgendes: Nach § 37 wären Sie ja so oder so verpflichtet, zum 01.08. nächsten Jahres eine Anpassung vorzunehmen. Die Berechnung erfolgt theoretisch erst im Dezember, aber Sie werden sicherlich schon Annahmen gemacht haben …

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Rainer Schmeltzer

Auch Sie möchte ich bitten, zur Frage zu kommen.

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Marcel Hafke FDP

Ja, das muss man aber erklären; sonst funktioniert es nicht.

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Rainer Schmeltzer

Aber es ist eine Fragestunde, Herr Kollege.

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Marcel Hafke FDP

Ja, aber die Ministerin hat gerade nicht entsprechend der Frage geantwortet, und daher probiere ich, es noch mal zu beschreiben. Die Frage ist, Frau Ministerin, ob Sie uns sagen können, wie hoch nach heutigem Stand die reguläre, gesetzlich vorgeschriebene Anpassung zum 01.08. nächsten Jahres wäre.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie schon mehrfach gesagt, dann fast 10 %. Die KGSt-Werte liegen vor. Die Auswertung des Verbraucherpreisindexes, was ein Zehntel ausmacht, liegt in Gänze erst im Dezember vor, sodass die ganz scharfe Zahl erst dann vorliegen 20.09.2023 kann. Die Annahme auf Basis der jetzt vorhandenen Informationen, dass wir damit bei annähernd 10 % liegen, ist aber natürlich valide.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Herr Kollege Dahm für seine zweite und somit letzte Zusatzfrage.

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Christian Dahm SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wann beabsichtigen Sie denn, dem Parlament die Ergänzungsvorlage zum Haushalt vorzulegen?

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Das obliegt der Entscheidung des Kabinetts.

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Rainer Schmeltzer

Als Nächstes Herr Zimkeit. Bitte schön.

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Stefan Zimkeit SPD

Ich wollte nachfragen, da wir über eine Ergänzungsvorlage reden, die wir noch nicht kennen, und es augenscheinlich, wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe, auch noch unklar ist, wann sie vorlegt wird, wie die zusätzlichen 550 Millionen Euro, von denen Sie sprechen, gegenfinanziert werden.

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Rainer Schmeltzer

Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Zimkeit, wie Sie als ausgewiesener Finanzpolitiker wissen, wird die Ergänzungsvorlage natürlich vor allem auch die Steuerschätzung zum Ende Oktober berücksichtigen müssen. Also ergibt sich daraus der natürliche Zeitplan.

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank. – Frau Kollegin Adrieshen.

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Nina Andrieshen SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Hinblick auf die unzureichenden 100 Millionen Euro – Sie haben es eben selber als Anteil bezeichnet – interessiert mich: Nehmen Sie denn bewusst in Kauf, dass Personal nicht weiter finanziert werden kann und damit auch die Angebote in den Kitas verringert werden? Landtag Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin, ich antworte dann?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Entschuldigung, wir hatten gerade hier einen Wechsel. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, wie ich jetzt schon mehrfach erläutert habe, handelt es sich um eine Überbrückungsfinanzierung, die eine Brücke schlagen soll insbesondere für die freien Träger zu der dann regulären Anpassung des KiBiz mit annähernd 10 %. Das bedeutet, dass damit auch eine klare Perspektive für sowohl die freien als auch die öffentlichen Träger zur weiteren Finanzierung über das KiBiz gegeben ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Als nächste Wortmeldung habe ich Herrn Müller. Das ist die zweite Nachfrage und somit auch die letzte.

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Frank Müller SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, um Klarheit herzustellen: Sie hatten gerade gesagt, dass Sie zum Zeitpunkt der Festlegung auf 6 % hätten ahnen können, dass es nicht 6 % sind. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie gestern mit Ihrer Pressemitteilung schlichtweg eine Selbstverständlichkeit verkündet haben, die sich aus den Verpflichtungen des § 37 KiBiz ohnehin ergeben hätte?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie dürfen antworten. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, ich glaube, dass das Entscheidende ist, dass nun Planungssicherheit für die Träger besteht. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) – Wollen Sie meine Antwort hören oder eher nicht? (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Dann wäre es mir doch wohl zu erlauben, selbst zu entscheiden, wie der Weg zu der Antwort ist. Sonst müssten Sie mich ja nicht fragen. § 37 beschreibt natürlich die Dynamisierung. Ich habe jetzt auch schon mehrfach erläutert, wie die Bestandteile auf dem Weg hin zu der Dynamisierung sind. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass damit jetzt auch klar ist, wie die Perspektive für die freien und öffentlichen Träger ist. 20.09.2023 Mit den weiteren 100 Millionen Euro, die eben keine Selbstverständlichkeit sind, baut die Landesregierung eine zusätzliche Brücke insbesondere für die freien Träger, um sich hier anteilig an den Kosten der Tarifsteigerungen zu beteiligen. Darüber hinaus, was auch insgesamt für die Stabilisierung des Systems wichtig ist, hat die Landesregierung, was auch keine Selbstverständlichkeit ist, das Kita-Helfer*innenprogramm verstetigt und auch die überraschende Übergabe des Bundes der Sprach-Kitas an die Länder sichergestellt. Beides, wie zugesagt, wurde jetzt umgesetzt und in die Verstetigung gebracht.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordneten Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Frau Ministerin, die Träger gehen davon aus, dass sie in diesem Jahr ein Defizit von 590 Millionen Euro haben werden. Sie haben jetzt mit den 100 Millionen Euro die Summe von etwa 12.000 Euro pro Kita zusätzlich ausgeschüttet. Gehen Sie davon aus, dass 12.000 pro Kita ausreichend sind, um die gestiegenen Personal- und Sonderkosten zu refinanzieren?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege, das Land baut mit den 100 Millionen Euro eine Überbrückungsfinanzierung. Das Land wird damit freiwillig versuchen, der schwierigen Situation insbesondere auch für die freien Träger Rechnung zu tragen. Dass die Situation in den Kitas insgesamt eine herausfordernde ist mit Blick auf die finanzielle Situation, aber auch mit Blick auf die Fachkräftesituation, steht außer Frage. Dementsprechend sind es weitere wichtige Schritte, die der Kita-Landschaft Sicherheit und Perspektive bieten, auch mit der dann einsetzenden KiBiz-Dynamisierung für das neue KiBiz-Jahr, um hier zu einer weiteren Stabilisierung des Kita-Systems beitragen zu können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Stamm. Das ist, wenn ich das richtig sehe, die zweite und somit auch letzte Zusatzfrage.

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Christin-Marie Stamm SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Träger haben sich bei Ihnen oder bei Ihrem Minis-Landtag terium gemeldet, dass sie das Kita-Helferprogramm aufgrund des neu eingeführten Eigenanteils nicht fortsetzen wollen und können?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin, wir haben keine dezidierten Hinweise darauf, aber natürlich will ich Ihnen zustimmen, dass es natürlich in Gesprächen bei einzelnen Vor-Ort-Terminen etc. Hinweise darauf gegeben hat, dass 10 % Eigenanteil als eine Herausforderung oder vor allem als etwas, was jetzt neu ist, empfunden wird, weil zuvor das Programm über den Coronarettungsschirm finanziert worden ist, also als Billigkeitsleistung ohne Eigenanteil. Als jetzt Normales aus dem regulären Haushalt finanziertes Förderprogramm muss es nach den Regeln der Landeshaushaltsordnung abgewickelt worden. Und diese Landeshaushaltsordnung sieht in der jetzigen Fördersystematik auch einen Eigenanteil vor.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt – wenn ich das richtig sehe – von Herrn Zimkeit. Das ist dann seine zweite und letzte Frage.

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Stefan Zimkeit SPD

Das sehen Sie richtig, Frau Präsidentin. – Es ist eigentlich noch mal die erste Frage, weil die überhaupt nicht beantwortet worden ist. Ich hatte nicht nach dem Zeitplan der Ergänzungsvorlage gefragt, sondern danach, wie die 550 Millionen Euro zusätzlich gegenfinanziert werden sollen. Wenn Sie die Frage nicht beantworten können, kann es der Kollege Optendrenk, der neben Ihnen sitzt, bestimmt.

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Berivan Aymaz

Herr Zimkeit, ich nehme das als die zweite und nicht als die erste Frage. – Die Frau Ministerin hat das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Zimkeit, nach der Gesamtdeckung des Haushaltes kommt im Endeffekt auch die Finanzierung darüber zustande.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Kirsch. 20.09.2023

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Carolin Kirsch SPD

Das schließt sich direkt an. Ist es also so, dass diese Erhöhung nicht zu Einsparungen an anderer Stelle führt, die man jetzt schon irgendwie konkret benennen könnte?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin, bei der Vorlage bzw. dem Entwurf des Haushaltes mussten an unterschiedlichsten Stellen durchaus Einsparungen vorgenommen werden. Das hat der Finanzminister auch bei der Einbringung des Haushaltes angesprochen, um noch einmal deutlich zu machen – darum sage ich das –, dass es sich um eine angespannte Haushaltslage handelt. Wir haben im Wege von Sparsamkeit und auch Prioritätensetzung hier noch mal eine gemeinsame Kraftanstrengung unternommen. Am Ende ist es aber natürlich so, dass final der Haushaltsgesetzgeber sowohl über die Ergänzungsvorlage als dann auch über den Gesamthaushalt zu entscheiden hat.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung erfolgt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Yüksel.

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Serdar Yüksel SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben hier auf das Alltagshelferprogramm Bezug genommen. Das bringt mich zu der Frage zu Ihren Äußerungen im Familienausschuss, wo Sie erklärt haben, dass das Sprach-Kita-Programm als Maßnahme konzipiert worden sei und da somit keine Eigenanteile anfielen. Sie wissen, dass die Träger vor großen Belastungen stehen und die Eigenanteile insbesondere bei den Alltagshelferprogrammen, die aufgelegt worden sind, nicht schultern können. Warum haben Sie das denn nicht genauso konzipiert, um die Träger zu entlasten und nicht zusätzlich zu belasten?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen, Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Yüksel, das Sprach-Kita-Programm ist die Übernahme eines Bundesprogrammes. Wir haben die Förderkonditionen dieses Bundesprogrammes in ein Landesprogramm überführt. Das Bundesprogramm sah keine Eigenanteile in diesem Sinne vor, weil es sich um eine Festbetragsfinanzierung handelt. Ent-Landtag sprechend ist das in diesem Haushaltsjahr auch für das Sprach-Kita-Programm überführt worden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von dem Abgeordneten Dr. Maelzer. Das ist die dritte und somit auch die letzte Frage

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die kommunalen Spitzenverbände haben erklärt, dass das Land damit ihrer Forderung, kurzfristig eine Zwischenfinanzierung auf den Weg zu bringen, nicht nachkommt, da für das Jahr 2023 keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Warum kommen Sie der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nicht nach und sorgen für eine kurzfristige Zwischenfinanzierung, die schon dieses Jahr greift?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen, Dank, Frau Präsidentin. – Wir haben jetzt mit den vorgelegten Maßnahmen eine Perspektive und damit auch eine Planungssicherheit für öffentliche und freie Träger geschaffen. Es steht außer Frage, dass die Situation für die freien Träger und die Kommunen herausfordernd ist. Gleiches gilt allerdings auch für den Haushalt des Landes. In diesem Fall haben wir jetzt aber mit den vorliegenden Maßnahmen vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers eine verlässliche Grundlage zur weiteren Stabilisierung des Kita-Systems schaffen können.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Yüksel. Sehe ich das richtig?

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Serdar Yüksel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage, weil die Kita-Träger insbesondere beim Alltagshelferprogramm wirklich unter dem Eigenanteil ächzen. Das ist viel Geld für die Träger, die mit ihrer Finanzierung sehr knapp auf Kante genäht sind. Ist es beabsichtigt, diesen Eigenanteil zukünftig über die KiBiz-Rücklage zu finanzieren? Planen Sie einen Erlass? Ich habe zumindest aus der Community von solchen Äußerungen aus Ihrem Haus gehört. Deshalb würde uns interessieren, wie Sie die Träger zukünftig bei diesem 10%igen Eigenanteil entlasten wollen bzw. ob es dazu schon Überlegungen gibt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie können auf die Frage antworten. 20.09.2023 Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen, Dank, Frau Präsidentin. – Es ist miteinander verabredet worden, das Kita-System insgesamt und auch die Frage der Zukunft und der zukünftigen Ausgestaltung des Sprach-Kita-Programmes, das wir eben als Bundesprogramm übernommen haben, weiter in den Blick zu nehmen. Es war schwierig genug, dieses komplexe Programm in ein Landesprogramm zu überführen. Dies und auch die zukünftige Ausgestaltung des Alltagshelfer*innenprogramms werden weiterhin fortlaufend in Gesprächen erörtert werden. Allerdings ist für die derzeitige Förderrichtlinie auch zur Kenntnis zu nehmen, dass in einem Förderprogramm nach der Landeshaushaltsordnung in der Art und Weise, wie das Förderprogramm jetzt aufgesetzt ist, ein Eigenanteil vorgesehen ist, weil es eben keine Billigkeitsleistung mehr nach den Coronahilfen ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Baer. Das ist seine zweite und somit letzte Frage.

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Alexander Baer SPD

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, hätten Sie denn die Möglichkeit gehabt, auf die 10 % zu verzichten, ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen?

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Berivan Aymaz

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wie ich jetzt schon mehrfach erläutert habe, sieht die Landeshaushaltsordnung bei Förderprogrammen eben einen Eigenanteil vor. Dass dies vorher nicht der Fall war, ist der Tatsache geschuldet, dass das Förderprogramm den Trägern über Mittel des Coronarettungsschirms und damit als Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt wurde. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD])

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. – Frau Ministerin, danke noch einmal für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe die Mündliche Anfrage 27 der Herren Abgeordneten Ralf Witzel und Dirk Wedel von der Fraktion der FDP zum Thema „Zahlungsaufforderung des Finanzministers an die NRW.BANK. Wie lauten die Hintergründe, Begleitumstände und Landtag konkreten Berechnungen für den Haushaltsansatz des Finanzministers über eine Forderung von 250 Millionen Euro gegenüber der landeseigenen Förderbank?“ auf. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Optendrenk antworten wird. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW.BANK hat im Sommer die WestLotto-Gruppe auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH im Wege der Abspaltung übertragen. Damit hat sich die NRW.BANK von ihrer letzten Glücksspielbeteiligung getrennt, nachdem sie im Jahr 2021 bereits die WestSpiel-Gruppe veräußert hatte. Die NRW.BANK hatte die beiden Glücksspielbeteiligungen WestLotto und WestSpiel quasi treuhänderisch für das Land gehalten und verwaltet. Die Verwaltung dieser Beteiligungen erfolgte in Teilrechtsnachfolge zur West LB, der Westdeutschen Landesbank Girozentrale. Dies passt jedoch nicht mehr zu den heutigen Förderaktivitäten der Bank, ist im Kontext dieser Historie zu sehen und wurde auch zunehmend hinterfragt. Durch die Übertragung der West-Lotto-Gruppe auf die BVG und die Veräußerung der WestSpiel-Gruppe kann sich die NRW.BANK nun ganz auf die Aufgaben als Förderbank für Nordrhein-Westfalen konzentrieren. Es ist deshalb folgerichtig, dass die NRW.BANK diejenigen Erträge an das Land abführt, die sie mit den Glücksspielbeteiligungen seit dem Jahr 2002, also dem Jahr des Zugangs der Beteiligungen in die NRW.BANK, erzielt hat. Bei dem im Haushalt im Kapitel 20 610 ausgebrachten Titel 134 00 handelt es sich mithin um die Einnahmeposition des Landes aus der Überführung eben dieser Beträge. Es geht deshalb nicht um Abgaben und Steuern, die WestSpiel über die Spielbankabgaben, zusätzliche Leistungen und Gewinnabgaben oder WestLotto über Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern unmittelbar an das Land abgeführt haben und auch zukünftig – wenn auch mit neuen Gesellschaftern – weiter abführen werden. Diese Steuern und Abgaben werden zu einem erheblichen Teil für wohltätige und gemeinnützige Zwecke und für den Sport eingesetzt und übersteigen den jetzt in Rede stehenden Betrag von 250 Millionen Euro um ein Vielfaches. In den im Jahr 2024 an das Land zu überführenden Betrag sind der Erlös aus dem WestSpiel-Verkauf sowie Ausschüttungen und Entnahmen der NRW.BANK 20.09.2023 aus der WestLotto-Gruppe eingerechnet. Im Einzelnen geht es dabei um die folgenden Beträge: Zum einen hat die NRW.BANK mit dem WestSpiel-Verkauf, der im Übrigen durch die vorherige Landesregierung unter Beteiligung der FDP entschieden und durchgeführt wurde, einen Betrag in Höhe von 141,3 Millionen Euro erzielt. Zum anderen sind der NRW.BANK aus der Beteiligung an der WestLotto-Gruppe etwa 155 Millionen Euro aus Entnahmen und Ausschüttungen zugeflossen. So hat die NRW.BANK aus der WestLotto-Muttergesellschaft bis in das Jahr 2017 Entnahmen getätigt und bei den weiteren Gruppengesellschaften Ausschüttungen bis in das Jahr 2020 generiert. Addiert ergeben die Beträge von 141,3 und 155 Millionen Euro etwa 296 Millionen Euro und übersteigen damit den im Landeshaushalt geplanten Einnahmeansatz von 250 Millionen Euro deutlich. Aktuell wird geprüft, in welcher Form die genannten Beträge dem Land zugeführt werden sollen. Hierzu werden auch Gespräche mit der Bankenaufsicht geführt. Die NRW.BANK ist im Übrigen in diese Überlegungen eingebunden. Geplant ist, die genannten Beträge im Laufe des Haushaltsjahres 2024 von der NRW.BANK unmittelbar auf das Land als Gewährträger der NRW.BANK zu überführen. Den Prozess hierfür haben wir angestoßen, und wir gehen davon aus, dass dieser Prozess im ersten Halbjahr 2024 abgeschlossen sein wird. – Herzlichen Dank.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Die erste Nachfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel. – Sie haben das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, im Haushaltsentwurf 2024 steht zu Kapitel 20 610 Titel 134 00 die Erläuterung: „Aus der Übertragung der Beteiligung an der […] WestLotto auf die […] BVG resultieren im Haushaltsjahr 2024 einmalige Einnahmen von rund 250 Millionen Euro.“ In der Plenarsitzung vom 23. August haben Sie dagegen wie im Erläuterungsplan zum Einzelplan 20, Vorlage 18/1216, auf Seite 40 und auch gerade in Ihren Ausführungen auf den 2021 erfolgten Verkauf der WestSpiel abgestellt. An beiden Verträgen ist das Land NRW nicht direkt beteiligt. Welches Rechtsgeschäft bzw. welche Rechtsgeschäfte sind der konkrete Rechtsgrund für die veranschlagte Zahlung der NRW.BANK in Höhe von 250 Millionen Euro? Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich habe eben, glaube ich, in der Antwort auf die Frage, die Sie schriftlich eingereicht haben, schon sehr deutlich dargestellt, dass es sich dabei um die Verwaltung treuhänderischer Art für das Land Nordrhein-Westfalen seit 2002 durch die NRW.BANK handelt. Da die NRW.BANK in der Gewährträgerschaft des Landes ist, geht es hier deshalb auch nicht um eine Zuordnung zur BVG. Die Gewährträgerschaft liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist die Ausschüttung auch nicht in die BVG, sondern in den Landeshaushalt vorgesehen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, besteht der Rechtsgrund für eine entsprechende Zahlung der NRW.BANK an das Land NRW bereits oder muss er erst noch geschaffen werden?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Wir sind in der Erarbeitung – auch das habe ich eben erläutert – der konkreten Rechtsgeschäfte und Rechtsgrundlagen zur Umsetzung vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. Was wir im Haushaltsentwurf planen, basiert darauf, dass wir als Gewährträger berechtigt sind, diese Mittel zu übernehmen. Wir schlagen dem Parlament vor, das genau so zu tun. Wir brauchen dazu möglicherweise noch Rechtsänderungen auf der Ebene der NRW.BANK, und wir werden uns dazu auch noch vertraglich bzw. rechtlich entsprechend absichern müssen, weil das dann in der Umsetzung des Haushalts ein ganz normales Geschäft ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellung kommt vom Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Finanzminister, vielen Dank für Ihre einleitenden Erläuterungen, aus denen sich meinerseits folgende weitere Frage ergibt: In der Ihnen bekannten Vorlage 18/1558 vom 4. September 2023 haben Sie für die Landesregierung 20.09.2023 mitgeteilt, der Übertragungsprozess der WestLotto-Gruppe von der NRW.BANK auf die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft – BVG – sei bereits abgeschlossen. Wieso wird die Zahlung von 250 Millionen Euro also erst im Haushaltsentwurf 2024 veranschlagt und nicht bereits im Haushaltsjahr 2023 verbucht?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Witzel. – Herr Minister Optendrenk, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für diese Nachfrage. Ich hatte eben bereits erläutert, dass es sich bei der Frage der Haushaltswirksamkeit dieser Zahlung nicht um einen Vorgang im Verhältnis zwischen der NRW.BANK und der BVG handelt, sondern darum – das knüpft an Ihre Frage zu den Rechtsgründen bzw. zu den Rechtsgeschäften an –, dass wir im Moment erst in der Prüfung und Abwicklung der Rechtsgeschäfte sind. Diese werden im ersten Halbjahr 2024 soweit abgeschlossen sein, dass wir mit den Rechtsänderungen, die wir beispielsweise möglicherweise bei der NRW.BANK auf der Ebene der Satzung noch benötigen, in der Lage sind, den Haushalt 2024 so zu vollziehen, wie ihn der Haushaltsgesetzgeber dann beschlossen hat. Im Moment ist die Situation so, dass wir über einen Haushaltsentwurf der Landesregierung sprechen, bei dem wir sicher sind, dass wir ihn rechtlich umsetzen können. Das Budgetrecht und damit auch die Entscheidung, ob wir eine solche Ausführung machen können, liegt aber beim Parlament. Insofern bereiten wir alles vor, um den Haushaltsplan zu vollziehen, wenn er entsprechend verabschiedet wird. Sollten Sie noch Änderungsvorschläge haben und beispielsweise zu der Erkenntnis kommen, dass wir nicht nur 250 Millionen Euro, sondern die gesamte Summe von 296,3 Millionen Euro ausschütten sollten, dann hätten Sie die Möglichkeit, im Haushaltsverfahren möglicherweise die Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu einem Antrag zu bekommen. Dem wollte ich natürlich nicht vorgreifen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Kollegin Frau Freimuth.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich habe eine ergänzende Frage. Wenn überhaupt ein hinreichender Grund für die Zahlung bestehen Landtag sollte, ist dann die Etatreife für die Vereinnahmung der 250 Millionen Euro bereits im Jahr 2023 eingetreten, und ist das Geld daher nicht in diesem Jahr auszuweisen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank – Herr Minister Optendrenk, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegin Freimuth, ich glaube, ich hatte in der Antwort eben schon darauf hingewiesen, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt. Das eine ist die Übertragung auf die BVG, die in der Tat abgeschlossen ist. Darüber hatte ich, wie besprochen, sehr zeitnah den Haushalts- und Finanzausschuss mit der von Herrn Witzel zitierten Vorlage schriftlich informiert. Der zweite Vorgang ist ein anderer, nämlich: Wir machen dem Haushaltsgesetzgeber Landtag den Vorschlag, etwas zu tun, was wir nur vorbereiten und erst vollziehen können, wenn ein Haushaltsplan dies vorsieht. Der Haushalt 2023 sieht eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht vor. Wir können also keine Ausschüttung erwarten. Insofern gibt es keine haushaltrechtliche Grundlage für Vereinnahmungen in diesem Jahr. Wir schlagen dem Parlament vor, eine solche Rechtsgrundlage für das Jahr 2024 mit dem vorliegenden Haushalt unverzüglich zu schaffen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, gemäß Ziffer 5.1 Satz 1 des als Anlage zur Vorlage 18/1558 veröffentlichten notariellen Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 27.07. dieses Jahres hat das Land NRW als alleinige Gewährträgerin und am Stammkapital der übertragenden Anstalt Beteiligte durch notariell beurkundete Erklärung auf die Gewährung von Geschäftsanteilen als Gegenleistung verzichtet. In welchen anderen Rechtsgeschäften ist gegebenenfalls eine Gegenleistung der NRW.BANK an das Land Nordrhein-Westfalen vereinbart? – Danke.

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Eine weitere Gegenleistung kann ich nicht erkennen. 20.09.2023

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Optendrenk, inwieweit steht die Abspaltung von WestLotto bzw. der Verkauf von WestSpiel und die dann als Einnahme veranschlagte Zahlung von den genannten 250 Millionen Euro im Gegenseitsverhältnis?

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Dr. Marcus Optendrenk

Entschuldigung, das Letzte habe ich nicht verstanden. Können Sie das noch mal sagen?

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Yvonne Gebauer FDP

Inwieweit diese im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

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Berivan Aymaz

War das akustisch oder eher inhaltlich?

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Dr. Marcus Optendrenk

Ich verstehe, dass Sie von einem Gegenseitigkeitsverhältnis sprechen. Ich habe nur die Möglichkeit, Sie darauf zu verweisen, was ich in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage schon dargestellt hatte, nämlich dass eine Gesamtbetragssumme von 296,3 Millionen Euro entstehen würde, wenn Sie die beiden Summen von 155 und 141,3 Millionen Euro addieren würden, also die Summen aus den beiden Vorgängen, sprich aus den 155 Millionen an Entnahmen der NRW.BANK aus WestLotto seit 2002 und den 141,3 Millionen Euro, also dem über dem Buchwert liegenden Erlös, den die NRW.BANK aus der WestSpiel-Veräußerung gehabt hat. Insofern gibt es kein Gegenseitigkeitsverhältnis, sondern eine Relation in der Weise, dass die 250 Millionen Euro erkennbar weniger als die 296 Millionen Euro sind, weil wir es eben nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis sehen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Fragestellung kommt von Herrn Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben eben in der Einführung ausgeführt, wie sich der Betrag von 250 Millionen Euro zusammensetzt. Dazu habe ich folgende Nachfrage: Können Sie uns beantworten, wer genau, also welche Person oder Institution, diese Berechnung durchgeführt hat und mit welchen Belegen diese im Detail plausibilisiert ist? Landtag

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 296 Millionen Euro hat unser Ministerium aus den Angaben errechnet, die uns vorliegen. Bei den 250 Millionen Euro handelt es sich um eine Etatposition, die bei der Errechnung des Haushaltes und bei der Einbringung des Haushaltes durch das Finanzministerium angenommen worden ist, als um einen Vorschlag an das Parlament.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, noch eine kurze Nachfrage: Wann genau ist die Berechnung der 250 Millionen Euro erfolgt? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie dürfen darauf antworten.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die Berechnung ist im Aufstellungsverfahren zum Haushalt innerhalb der Landesregierung vor dem 21. Juni 2023 erfolgt.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech. Es ist ihre zweite und somit auch letzte Frage.

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Franziska Müller-Rech FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, in der Plenarsitzung am 23. August 2023 haben Sie ausgeführt, der gegenüber dem Buchwert der WESTSPIEL um 140 Millionen Euro erhöhte und bei der Veräußerung erzielte Marktwert solle nunmehr dem Landeshaushalt als wirtschaftlich Berechtigtem zugeführt werden. Warum handelt es sich, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, also zwei Jahre nach dieser Transaktion, bei dem Verkaufserlös aus Ihrer Sicht offenbar nicht um Finanzmittel, die dem Ausschüttungsverbot unterliegen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Das ist deshalb der Fall – das hatte ich in der ersten, einleitenden Antwort bereits gesagt –, weil bei der Aufspaltung von WestLB und NRW.BANK im Jahr 20.09.2023 2002 geregelt worden ist, dass die NRW.BANK die Glücksspielbeteiligungen WestLotto und WESTSPIEL quasi treuhänderisch für das Land hält. Aus dieser treuhänderischen Haltung heraus ergibt sich dann, dass es eben nicht ein normales Geschäftsmodell, zum Beispiel Erträge aus Kapital, ist, was dem Ausschüttungsverbot nach der Satzung unterliegt, sondern es sich um etwas handelt, was wir aus einem anormalen Geschäftsverhältnis – sprich: Treuhänderschaft – erhalten können. Deshalb ist das Ausschüttungsverbot der Satzung der NRW.BANK hier nicht tangiert.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Dr. Pfeil.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Minister, eine kurze Nachfrage: Seit wann bzw. ab wann ist die Zahlung der 250 Millionen Euro fällig?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die 250 Millionen Euro können dann fällig werden, wenn der Haushalt vom Landtag verabschiedet worden ist, dies im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist und dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die innerhalb der Satzung der NRW.BANK gegebenenfalls noch angepasst werden müssen, auf den Weg gebracht und rechtskräftig geworden sind. Ich hatte in der einleitenden Antwort darauf hingewiesen, dass wir davon ausgehen, dass das im ersten Halbjahr 2024 der Fall ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und für ihn zweite Frage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Wedel.

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Dirk Wedel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, in einem Artikel der WAZ vom 21. August 2023 haben Sie ausgeführt, dass die NRW.BANK mit dem Ausstieg aus über 20 Jahren Glücksspielengagement die generierten Erträge an das Land abführen solle. In jährlich welcher Höhe sind bei der NRW.BANK seit deren Bestehen etwaige die Aufwendungen übersteigende Erträge aus dem Glücksspielengagement angefallen?

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Minister. Landtag

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Dr. Marcus Optendrenk

Die NRW.BANK hat Aufwendungen für die Beteiligungen nur in der Höhe gehabt, wie sie im Nachgang zu den Ausschüttungen Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Im Übrigen hat die NRW.BANK davon profitiert, dass sie Geld aus den Ausschüttungen hat anlegen können. Wir haben insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass wir an dieser Stelle keine Eins-zu-eins-Abführung vorgesehen haben, die Summe von 250 Millionen Euro angesetzt. Wir wollten insbesondere nicht, dass mögliche Kosten der Bewirtschaftung der Beteiligung jetzt auch noch abgeführt werden. Wenn Sie das als Haushaltsgesetzgeber aber anders entscheiden würden, würden wir es auch umsetzen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellung kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth. Das ist ihre zweite und somit auch letzte Fragestellung.

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Angela Freimuth FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben in der Plenarsitzung am 23. August dieses Jahres ausgeführt, dass die Landesregierung nicht die Absicht habe, das Ausschüttungsverbot in der Satzung der NRW.BANK zu ändern. Warum handelt es sich bei den von der NRW.BANK seit dem Jahr 2002 generierten Erträgen aus dem Glücksspiel aus Ihrer Sicht offenbar nicht um Finanzmittel, die dem Ausschüttungsverbot der NRW.BANK-Satzung unterliegen oder unterfallen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. Eben hatte ich eine fast gleiche Frage schon einmal beantwortet. Ich kann das gerne wiederholen. Die Übernahme von WESTSPIEL und WestLotto im Jahr 2002 erfolgte quasi treuhänderisch als eine für das Land stattfindende Beteiligungsverwaltung und unterliegt halt nicht dem normalen Geschäft der NRW.BANK als Förderbank des Landes. Auf diese Fördergeschäfte des Landes und das Kapitalgeschäft, das mit dahintersteht, bezieht sich das Ausschüttungsverbot und eben nicht auf die quasi treuhänderisch gehaltene Beteiligung.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von dem Kollegen Herrn Brockes. Das ist seine zweite und somit auch letzte Fragestellung.

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Dietmar Brockes FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, im Hinblick auf die Pflichten 20.09.2023 der Gremienmitglieder in der NRW.BANK frage ich Sie: Inwieweit ist die NRW.BANK zur Zahlung der 250 Millionen Euro rechtlich verpflichtet bzw. warum ist die Zahlung der 250 Millionen Euro im Interesse der NRW.BANK?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die NRW.BANK ist eine Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist alleiniger Eigentümer und Gewährträger. Wir haben eben schon darüber gesprochen, dass die Frage, in welcher Weise noch rechtliche Beschlüsse gefasst werden müssen – möglicherweise in der Gewährträgerversammlung –, gerade noch geprüft wird. Die Gremien der NRW.BANK sind insoweit zu beteiligen, als der Vorstand schon im Jahr 2022 darüber informiert worden ist, dass diese Absicht besteht. Wir entscheiden aber auf der Ebene von Gewährträger und Eigentümer darüber, inwieweit die Erträge dessen, was treuhänderisch verwaltet worden ist, gegebenenfalls an den Landeshaushalt abgeführt werden.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ihre zweite und somit letzte Frage stellt die Abgeordnetenkollegin Frau Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Optendrenk, Sie haben gerade gesagt, dass im Jahre 2022 die Absicht bereits bestand. Können Sie sich daran erinnern, zu welchem genauen Zeitpunkt diese Absicht bestand bzw. wann Sie erstmals daran gedacht haben, eine derartige Forderung an die NRW.BANK richten zu wollen?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die NRW.BANK wurde über die Möglichkeit, dass es hierzu kommen könnte, erstmalig am 17. November 2022 informiert.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Ihre zweite und letzte Frage stellt jetzt die Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, zu welchem Zeitpunkt haben Sie erstmals mit verantwortlichen Führungskräften oder Gremien der NRW.BANK über Ihre Absicht gesprochen, einen entsprechenden Betrag einzu-Landtag fordern, mit dessen Entrichtung die NRW.BANK ihrerseits offenbar bislang nicht gerechnet hatte? – Danke schön.

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich hatte gerade geschildert, dass die NRW.BANK über die Überlegungen des Finanzministeriums erstmalig am 17. November 2022 informiert worden ist. (Ralf Witzel [FDP]: Die Frage war, in welchem Gremium das war!) – Auf Fachebene.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Höne.

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Henning Höne FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wie ist denn die Reaktion Ihrer Ansprechpartner bei der NRW.BANK auf Ihre Forderung im Einzelnen gewesen, positiv oder negativ, bzw. wie ist diese Reaktion seitens der NRW.BANK dann auch begründet worden?

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Dr. Marcus Optendrenk

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes. Wir haben eine Vielzahl von Kontakten, nicht nur auf der Ebene des Ministers, der Verwaltungsratsvorsitzenden und anderer. Wir haben das auf der Ebene der Fachlichkeit mit der NRW.BANK erörtert. Die Frage, wer wie wann reagiert hat, kann ich Ihnen deshalb nicht beantworten, weil die Kontakte zur Erstellung dieses Konzepts zunächst nicht auf der Ebene des Vorstandsvorsitzenden, des Vorstands oder des Ministers erfolgt sind.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Seine zweite und somit letzte Frage stellt jetzt der Abgeordnetenkollegen Herr Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, wann genau hat die NRW.BANK vor der von Ihnen artikulierten Zahlungserwartung finanzielle Vorsorge getroffen, um Ihre Forderung ohne Einschränkung im laufenden Geschäftsbetrieb aus dafür reservierten Finanzmitteln zu erfüllen?

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort. 20.09.2023

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Dr. Marcus Optendrenk

Zu den Geschäftsvorgängen bei der NRW.BANK kann ich aus bankrechtlichen Gründen nichts sagen. Sie kennen die Eigenkapitalsituation der NRW.BANK aber aus öffentlich zugänglichen Quellen. Wir sind froh, dass wir eine sehr starke Förderbank haben, die auch über eine ausreichende Liquidität, die Sie öffentlich nachvollziehen können, jedenfalls in den Halbjahres- und Jahresabschlüssen, verfügt. Es handelt sich hier um keinen Vorgang des Jahres 2023, sondern um einen geplanten Vorgang des Jahres 2024. Wenn der Haushaltsgesetzgeber einen Haushalt dieser Art beschließen sollte – und die NRW.BANK weiß ja, dass das beraten wird –, ist es insofern sicherlich möglich, dass sie das in ihrem Wirtschaftsplan 2024 ohne Einschränkung irgendeines Fördergeschäfts oder Kapitalmarktgeschäfts oder sonstige Schwierigkeiten berücksichtigen kann. Das ist auch der aktuelle Sachstand, soweit er mir bekannt ist.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Fragestellung kommt von dem Abgeordneten Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage an die Landesregierung. – Herr Finanzminister, Sie haben eben darauf verwiesen, dass Sie selbstverständlich auch unsere schriftlich eingereichte Erwartungshaltung an diese Fragestunde im Vorfeld gelesen haben. Dort hatten wir uns nach den konkreten Berechnungen erkundigt. Konkret ist, wie ich eben vernommen habe, der Verkaufserlös als eine Komponente von WESTSPIEL, nämlich 141 Millionen Euro, die Sie einfordern. Für mich ist allerdings überhaupt noch nicht nachzuvollziehen, wie Sie zum einen die WestLotto-Entnahmen in Höhe von 155 Millionen Euro über die letzten 20 Jahre berechnet haben, um es dann in der Summe beider Beträge für realistisch begründet zu halten, das unter Berücksichtigung der Kosten, die der Beteiligungsverwaltung der NRW.BANK entstanden sind, auf 250 Millionen Euro herunterzusetzen. Bitte stellen Sie doch genau den Rechenweg dar, wie sich die 155 Millionen Euro ergeben, und erläutern Sie, was Sie dazu veranlasst hat, dem Haushaltsgesetzgeber dann exakt 250,00 Millionen Euro vorzuschlagen.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Verehrter Kollege Witzel, ich kann Ihnen gerne sagen, dass wir bei den 155 Millionen Euro in der Gesamtsumme von den aus der West-Lotto-Muttergesellschaft bis in das Jahr 2017 erfolgten Entnahmen und den Ausschüttungen aus den Landtag weiteren Gruppengesellschaften bis zum Jahr 2020 als kumulierten Summen reden. Da die Steuerumlagen, die WestLotto zum Ausgleich der Steuerbelastung in der NRW.BANK bis zum Jahr 2018 an die Bank geleistet hat, nicht enthalten sind, weil es sich um durchlaufende Posten handelt, verbleiben damit letztlich auf der Kostenseite bei der NRW.BANK nur die Kosten der Verwaltung dieser Beteiligung. Unter diesem Gesichtspunkt können Sie sich selber die Frage beantworten, ob möglicherweise die Kosten der Beteiligung durch die Anlage der 155 Millionen Euro auch in besseren Zinszeiten gedeckt worden sind. Wir haben bewusst einen kalkulatorischen Abschlag in der eben dargestellten Höhe vorgenommen. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Abschlag zu hoch war, können Sie gerne einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt stellen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Pfeil. Das ist seine zweite und somit auch letzte Frage.

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Dr. Werner Pfeil FDP

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Minister, eine kurze Nachfrage: In jährlich welcher Höhe hat die NRW.BANK seit Bestehen Erträge aus dem Glücksspielengagement erhalten? – Vielen Dank.

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Berivan Aymaz

Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich werde prüfen, ob wir Ihnen diese Tabelle im Nachgang gerne zur Verfügung stellen können.

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Berivan Aymaz

Seine zweite und somit auch letzte Frage stellt jetzt der Abgeordnetenkollege Herr Höne.

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Henning Höne FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich würde gerne noch mal genau nachfragen. Sie haben eben den 17. November 2022 als den Termin genannt, an dem Ihr Haus erstmals mit der NRW.BANK über die entsprechenden Pläne gesprochen hat. Ich würde das gerne noch einmal konkretisieren, weil das wahrscheinlich nicht der Tag war, an dem es erste Überlegungen in dieser Hinsicht bei Ihnen im Haus gab; denn es war ja dann schon weitergegangen. Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen, zu welchem Zeitpunkt Sie erstmals daran gedacht haben und angefangen haben, diese Idee zu entwickeln, so vorzugehen, wie es jetzt geplant ist. 20.09.2023

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Berivan Aymaz

Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Die politischen Überlegungen zur Aufstellung des Haushalts 2024 haben wir im Januar 2023 im Vorfeld des ersten Eckwertebeschlusses zur Aufstellung des Haushalts begonnen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Die nächste und somit letzte Fragestellung kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit, zumindest noch eine letzte Nachfrage zu stellen – auch wenn ich viele weitere stellen könnte, nachdem ich gerade erfahren habe, dass der Finanzminister sich erst politisch mit der Frage beschäftigt hat, nachdem bereits sein Haus auf Fachebene vorgeprescht ist, um im November 2022 mal eine Viertelmilliarde bei der NRW.BANK als mögliche Forderung anzukündigen. Das ist schon sehr bemerkenswert. Meine letzte Frage gilt aber, Herr Finanzminister, dem Umgang der Bankenaufsicht mit dem, was hier in der NRW.BANK aktuell und zukünftig geschieht. Deshalb lautet meine Frage: Wie sind die Signale und Reaktionen der Bankenaufsicht? Wie werden die Vorgänge des Griffs des Landes in die Kasse der NRW.BANK gesehen? Und dazu Ihre persönliche Einschätzung: Planen Sie in dieser Wahlperiode über den aktuellen Vorgang hinausgehend auch angesichts dieser Frage der Bankenaufsicht noch weitere Zahlungsaufforderungen gegenüber der NRW.BANK?

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Sie haben das Wort, Herr Minister.

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Dr. Marcus Optendrenk

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mischung von Bemerkungen und Fragen mit Vokabeln, die ich für nicht angemessen halte, im Raum stehen zu lassen, veranlasst mich, hierzu noch zwei Sätze zusätzlich zu sagen. Erstens. Die Überlegungen auf Fachebene resultieren selbstverständlich aus der Tatsache des vom Gesetzgeber in Gang gesetzten und auch von uns betriebenen BVG-Übertragungsvorgangs. In dem Zusammenhang hat es Überlegungen gegeben, die sich aber nicht auf die Höhe bezogen haben. Insofern ist da niemand vorgeprescht. Vielmehr ist einfach die Abwicklung dieses Gesamtgeschäftes so erfolgt, wie man das tut: Was hat es denn für Folgen, wenn das Anliegen, WestLotto von der NRW.BANK Landtag auf die BVG zu übertragen, umgesetzt wird? Was hat das für konkrete Folgen auf der finanziellen Seite? Das hat eine Fachebene vorzubereiten. Das erwarte ich auch. Da ging es aber nicht um konkrete Summen, sondern da geht es um Erwartungshaltungen: Was ist denn das, was dann entsprechend an Transaktionen entsteht? Dass die Fachebene entsprechend vorarbeitet, finde ich mehr als nachvollziehbar. Alles andere wäre fachlich nicht in Ordnung. Daher erschrecken mich Ihre Vokabeln doch ein bisschen. Zum Zweiten will ich an der Stelle noch einmal sagen: Das, was hier mit „Griff in die Kasse“ beschrieben wird, ist kein Griff in die Kasse. Wir haben jetzt eine Dreiviertelstunde miteinander über die Frage gesprochen, dass 2002 bei der Aufspaltung von WestLB und NRW.BANK eine Aufgabe, die bis dahin WestLotto in der WestLB-Girozentrale hatte, auf den verbleibenden öffentlich-rechtlichen Förderbankteil im Wege eines quasi treuhänderischen Verwaltungsmodells übertragen worden ist, wie sie vorher West-Lotto in der WestLB-Girozentrale hatte. Deshalb ist es in der Tat so, wie wir es eben miteinander besprochen haben, dass die Erträge daraus dem Land nach unserer Rechtsauffassung durchaus zustehen. Deshalb ist das kein Griff in die Kasse. Es ist einfach falsch, es immer wieder so zu qualifizieren. Es ist ein normaler Vorgang, dass bei einem Sachverhalt dieser Art derjenige, der das übernimmt, dann auch sagt: Ich möchte gerne, dass es, wenn das Treuhandverhältnis endet, dann auch die Erträge gibt, die zwischenzeitlich angefallen sind. – Dann können Sie darüber reden, ob das, was zwischenzeitlich geleistet worden ist, nämlich die Beteiligung zu verwalten, mit dem verbliebenen Abschlag ausreichend honoriert ist. Ob die 46 Millionen Euro, weil die Steuern faktisch von WestLotto bezahlt worden sind, als durchlaufender Posten, bei der NRW.BANK verbleiben sollen oder nicht, können Sie als Haushaltsgesetzgeber mitentscheiden. Wir haben nur einen Abschlag vorgenommen, weil wir gesagt haben: Wenn irgendetwas jetzt vom Haushaltsgesetzgeber verlangt wird, um zu beraten, dann nehmen wir eine runde Summe. Wir haben die 141,3 Millionen Euro, an deren Entstehung Sie dankenswerterweise maßgeblich beteiligt waren, um eine Summe X ergänzt und haben daraus eine runde Summe gemacht. Sie dürfen aber gerne weniger rheinisch arbeiten, als wir das gemacht haben, und dürfen auch aus der NRW.BANK Mittel bis zu 46,3 Millionen Euro zusätzlich an den Landeshaushalt überführen.

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Dann danke ich 20.09.2023 Herrn Minister Dr. Optendrenk für die Beantwortung der Fragen und Nachfragen. Ich würde jetzt die Mündliche Anfrage 28 des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker von der Fraktion der AfD zum Thema „Warum hat die hochkarätige, vierköpfige Delegation des nordrhein-westfälischen Justizministers, die am 05.07.2023 nach Hamburg reiste, um einen Datenstick mit Dateien zu überreichen, nicht die vom Untersuchungsausschuss angeforderten Dokumente zur M.M. Warburg zur Verfügung gestellt?“ aufrufen. Mit Blick auf die Uhrzeit und angesichts der Tatsache, dass die Fragestunde beendet ist, frage ich den Fragesteller, ob er eine schriftliche Beantwortung durch die Landesregierung wünscht oder ob die Mündliche Anfrage in der nächsten Fragestunde aufgerufen werden soll. (Dr. Hartmut Beucker [AfD]: Schriftlich!) – Schriftliche Beantwortung. Okay. Dann nehmen wir ins Protokoll auf, dass die Beantwortung schriftlich erfolgen soll (siehe Vorlage 18/1647). Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich rufe auf: 10 Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen stärken Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/5843 – Neudruck Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Abgeordnetenkollegin Frau Quik das Wort.

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Charlotte Quik CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist Weltkindertag – genau der richtige Anlass für CDU, SPD, Grüne und FDP, einen gemeinsamen Antrag zu den Kinderrechten in dieses Hohe Haus einzubringen. Ich freue mich sehr darüber. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Im Rahmen des vergangenen Weltkindertages ist die zehnjährige Melina gefragt worden, was für sie Demokratie sei. Sie hat geantwortet: Da kann ich entscheiden, was ich möchte, und alle anderen dürfen entscheiden, was sie möchten. Landtag Das Motto des heutigen Weltkindertages lautet „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“ und fordert ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen. Die Folgen von aktuellen Konflikten, insbesondere die gravierenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges, aber auch Klimawandel und Pandemie bedrohen die Entwicklungschancen zahlreicher Kinder und Jugendlicher weltweit und in Deutschland. Kinderschutz geht uns alle etwas an. Er ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine große Herausforderung, der wir uns immer wieder aufs Neue stellen müssen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen das modernste Kinderschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Dieses stellt einen wirksamen Schutz für Kinder dar und verbindet diesen auch mit ihren Rechten. Wir haben den Kinderschutz in den Fokus unseres politischen Handelns gerückt und Schwachstellen im Schutznetz aufgedeckt und geschlossen. Mit mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik, mehr Befugnissen für die Behörden und mit parlamentarischen Initiativen sind wir in Nordrhein-Westfalen inzwischen bundesweiter Vorreiter im Kinderschutz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben neue Standards gesetzt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Beteiligungsrechte von Kindern werden schon heute in verschiedensten Projekten durch Mittel des Kinder- und Jugendförderplans gefördert. Bei uns in Nordrhein-Westfalen wurden Kinderrechte und Partizipation in die Bildungsgrundsätze von Kindertagesbetreuung und Primarbereich aufgenommen. Gesellschaftliche Teilhabe ist das Leitziel einer Bildung von Anfang an. In Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte verpflichtend in den Lehrplänen verankert. Im Schulgesetz sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen festgelegt und ermöglichen ihnen Einfluss und Mitwirkung bei Bildungs- und Rahmenplänen sowie Schulprogrammen. Der digitale Raum stellt eine täglich wachsende Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen dar. Er ist im Bereich „Kinderschutz und Kinderrechte“ die vermutlich größte Herausforderung. Auf diesen muss zukünftig noch stärker der Fokus gelegt werden; denn hier tun sich zunehmend neue Themen und Gefahrenfelder auf. Hier wurde schon einiges erreicht. Durch die 2020 eingerichtete „Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien“ konnten bereits 3.800 Verfahren gegen über 4.000 Beschuldigte eingeleitet werden. Wir haben im Kampf gegen Kindesmissbrauch massiv aufgerüstet – mit mehr Ermittlern und besserer Technik. 20.09.2023 Wir sind auf dem richtigen Weg, haben aber noch viel vor uns. Die altersgerechte Medienkompetenz in der frühkindlichen Bildung und in der Schule muss breiter gefördert und ausgebaut werden. Kinder müssen deutlich stärker aufgeklärt und sensibilisiert werden, und ihnen müssen ihre Rechte im digitalen Raum bewusst gemacht werden. Denn Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt. Deshalb müssen wir Kinder im sicheren Umgang mit den Medien befähigen. Wir brauchen einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz. Die digitalen Medien eröffnen Chancen, bergen aber auch Risiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming, sexualisierte Gewalt oder Onlinespielsucht. Kinder und Jugendliche brauchen in der digitalen Welt eine noch stärkere Orientierung. Wir müssen unsere Kinder nicht nur von bestimmten Inhalten fernhalten, sondern Kindern, Jugendlichen und auch den Eltern eine sichere Orientierung für die digitale Welt geben. Die digitale Welt muss von Kindern sicher genutzt werden können, um ihre gesellschaftliche Teilhabe auch in diesem Bereich garantieren zu können. Unser Ehrgeiz und Ziel muss es sein, zukünftig Kinderrechte noch breiter bekannt zu machen und stetig anzumahnen. Dafür bedarf es einer besseren Analyse durch ein Monitoring, um die Lebenssituationen und Bedürfnisse in all ihrer Vielschichtigkeit auch zu erfassen. Eine Awareness-Kampagne könnte mithilfe verschiedener Maßnahmen noch einmal das Bewusstsein für Kinderrechte in der Bevölkerung stärken. Um noch mehr Eltern gezielt ansprechen und informieren zu können, müssen Flyer und Infomaterial mehrsprachig und in Leichter Sprache in Kitas, Schulen und Familienzentren ausgelegt werden, aber auch digital verfügbar sein. Ausbildungs- und Studiengänge müssen daraufhin überprüft werden, inwieweit die Vermittlung von Kinderrechten und Kinderschutz dort bereits verankert ist und vermittelt wird. Der Jugend-Check ist ein Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung und leistet damit einen Beitrag zu mehr Jugendgerechtigkeit und guter Gesetzgebung. Seine Einführung wollen wir für unser Land prüfen. Die Durchsetzung der Kinderrechte ist die beste Grundlage, unseren Kindern alle Chancen und maximalen Schutz für die Zukunft zu geben – ganz im Sinne des heutigen Weltkindertages unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“ Das schaffen wir gemeinsam im Schulterschluss, so wie hier und heute. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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Berivan Aymaz

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnetenkollegin Norika Creuzmann.

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Norika Creuzmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kinder haben auch Rechte – so begann eine Diskussion am vergangenen Sonntag mit unserer zehnjährigen Pflegetochter, als sie helfen sollte, den Tisch zu decken. Folgender Vortrag folgte – denn sie lernte gerade die Kinderrechte in der Schule –: Die Kinderrechte sind sehr wichtig für Kinder – das Recht auf Gesundheit, aber auch das Recht auf Spiel und Freizeit; das haben Erwachsene nämlich nicht. Die Länder haben festgelegt, dass Kinder genug Zeit haben sollen, zu spielen und ihren Hobbys nachzugehen. Wenn Kinder nicht lesen und nicht schreiben können und sich deswegen vielleicht keinen Apfel kaufen können, ist es sehr wichtig, zur Schule zu gehen. Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Es gibt wirklich Länder, wo die Kinder nicht zur Schule gehen können, weil das Land kein Geld hat. In manchen Ländern müssen Kinder arbeiten, um ihre Familie zu ernähren. Das ist Kinderarbeit. Eigentlich sollen Kinder nicht arbeiten müssen. Kinder sollen mitreden und mitbestimmen, wie ihre Welt aussehen soll. Kinder dürfen auch nicht geschlagen werden. So unsere Tochter. Ihre Ideen hat sie hier für mich aufgeschrieben. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Heute am Weltkindertag erinnern wir uns bewusst daran, welch zentrale Rolle Kinder in unserer Gesellschaft spielen. Wir erinnern uns an unsere Verantwortung, ihre Rechte, ihre Würde und ihre Zukunft zu schützen. Kinder sind nicht nur das Erbe unserer Kultur, Traditionen und Werte, sie sind die Gestalter unserer Zukunft und das Fundament unserer Gesellschaft. Kinder haben Rechte. Jetzt würden Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen: ja, klar. – Aber welche Rechte haben Kinder denn? Kennen Sie die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention? In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bedeutende Fortschritte bei der Wahrung der Rechte des Kindes erzielt und doch gibt es immer noch viel zu tun. In vielen Teilen der Welt leben Kinder immer noch in Armut, werden ausgebeutet oder sind Opfer von Gewalt. Aber auch hier in unserem Land werden Kinderrechte beschnitten. In Nordrhein-Westfalen beschäftigen wir uns seit den Fällen von sexualisierter Gewalt in Lügde besonders intensiv mit dem Kindeswohl, ob im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder in der Kinderschutzkommission. 20.09.2023 Das Kindeswohl und der Kinderschutz sind wichtige Anliegen und wichtige Voraussetzungen für gutes Aufwachsen. Kinder haben Rechte. Das bedeutet aber auch, dass wir Kindern zuhören, richtig zuhören und ihre Anliegen sehen und wahrnehmen. Wir müssen sie außerdem beteiligen. Gerade das Recht auf Beteiligung wird immer wieder gerne übergangen. Dabei sind Kinder doch Experten in eigener Sache und für ihr eigenes Leben. (Beifall von den GRÜNEN und Marcel Hafke [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Dieser Tag erinnert uns daran, dass Kinderstimmen bei politischen Entscheidungen, in Schulen, Gemeinden und Familien gehört werden müssen. Aber wir müssen nicht nur zuhören, sondern auch handeln. In vielen Kommunen sind in den vergangenen Jahren Kinder- und Jugendgremien entstanden. Die Coronapandemie hat allerdings deutlich gezeigt, dass junge Menschen, obwohl sie von den Maßnahmen betroffen waren, kaum als Ansprechpartner*innen gesehen wurden. Auch die Proteste, an denen sich junge Menschen stark beteiligen, zeigen, dass sie mitreden wollen. Es geht um ihr Umfeld, ihr Leben, ihre Zukunft. Sie sagen: „Stopp!“, wenn rassistische Gewalt ihre Mitmenschen tötet. Sie sagen: „Nein“, wenn es darum geht, dass wir Politiker*innen ihre Anliegen nicht wahrnehmen. Auch deshalb erwägen wir die Einführung eines Jugend-Checks für Nordrhein-Westfalen, um so zu prüfen, welche Folgen Gesetze, wenn sie beschlossen werden, für Kinder und Jugendliche haben. Dieses Verfahren existiert bereits auf Bundesebene und in Thüringen. Wir glauben, dass wir mit dem oder der Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte einen richtigen und wichtigen Schritt gehen, um Sichtbarkeit und ein Bewusstsein für Belange im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderrechte zu schaffen. Er oder sie wird das Bewusstsein für Kinderrechte stärken können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe hier in diesem Parlament und in unserer Gesellschaft insgesamt ist es, sicherzustellen, dass jedes Kind, unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Hintergrund und egal, ob mit einer Behinderung, unbegleitet geflüchtet, von Rassismus betroffen oder queer, die gleichen Chancen erhält – Chancen, zu lernen und zu spielen, zu wachsen und ein erfülltes Leben zu führen. Wir Erwachsene müssen ab und zu daran erinnert werden, dass Kinderrechte existieren. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass es ein wichtiges und gutes Zeichen ist, dass wir als demokratische Fraktionen diesen Antrag gemein-Landtag sam einbringen und beschließen – an diesem Weltkindertag gemeinsam für Kinderrechte und Kinderschutz. (Beifall von den GRÜNEN und Marcel Hafke [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Ich fordere Sie alle auf, diesen Weltkindertag nicht nur als eine Gelegenheit zum Feiern zu sehen, sondern auch als einen Weckruf. Es liegt an uns, einen positiven Wandel für unsere Kinder und ihre Zukunft herbeizuführen. Abschließen möchte ich mit einem Zitat von Nelson Mandela: Es gibt nichts Enthüllenderes über eine Gesellschaft als die Art und Weise, wie sie ihre Kinder behandelt. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und Marcel Hafke [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Kollegin Creuzmann. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Maelzer.

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Dr. Dennis Maelzer SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Landtag ist oft ein Ort des Streitens. Wir suchen bei vielen Gelegenheiten den Punkt, den wir vielleicht doch noch ein bisschen besser herausarbeiten können, als es unsere politischen Mitbewerber getan haben, um dann vielleicht sagen zu können: Das ist nicht ausreichend erfüllt, das würden wir besser machen. Ich finde es gut, dass wir dieser Versuchung beim Thema „Kinderrechte“ nicht erlegen sind, als demokratische Fraktionen stattdessen an einem Strang ziehen und damit zeigen, wie wichtig uns allen gemeinsam Kinderrechte sind und dass wir bei diesem Thema vorankommen wollen. Ich glaube, dass die Beschlusspunkte dieses Antrages, wenn sie denn Wirklichkeit werden, die Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen werden. Darum wäre es gut und richtig, wenn wir das heute so beschließen würden. Es wurde verschiedentlich darauf abgestellt, dass diese Debatte am Weltkindertag stattfindet. Ja, das ist ein wichtiger Tag, um uns an dieses Thema zu erinnern, aber Kinderrechte sind eben nicht nur am Weltkindertag wichtig. Darum ist die Forderung nach einer Awareness-Kampagne richtig. Auch mehr als 30 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und mehr als 20 Jahre nachdem die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen wurden, können wir nicht davon sprechen, dass allen in diesem Land die Kinderrechte umfassend bekannt wären. Das wollen wir ändern, 20.09.2023 und wir sollten dafür insbesondere auch die Jugendverbände verstärkt mit ins Boot holen. Mir ist heute ein Fingerspiel der Falken in die Hände gefallen, das sich spielerisch mit dem Thema „Kinderrechte“ auseinandersetzt. Wenn man es auffaltet, findet man beispielsweise die Formulierungen: Du hast das Recht auf deine Meinung und deine Gedanken. Wenn dir etwas nicht gefällt, darf dich niemand zwingen, zu schweigen. Wenn du Informationen zu etwas brauchst, dann dürfen dir diese nicht verwehrt werden. – Das sind nur einige der wichtigen Kinderrechte. Ich finde, das ist ein positives Beispiel dafür, wie unsere Jugendverbände damit umgehen und die Kinderrechte in die Breite der Gesellschaft tragen wollen. Wir finden es auch gut, dass Nordrhein-Westfalen einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Kinderrechte bekommen wird. Dem Ansinnen, die Awareness-Kampagne dort anzusiedeln, wollen wir uns nicht verschließen. Aber wir müssen dazu auch sagen: Noch ist diese Stelle nicht eingerichtet. Ich hoffe sehr, dass der Beschluss dieses Antrages befördert, dass möglichst zeitnah Mittel für diese Stelle bereitgestellt werden, damit rasch mit der Arbeit der oder des Beauftragten begonnen werden kann. Selbstkritisch sollten wir an dieser Stelle vielleicht erwähnen, dass es besser gewesen wäre, die Anhörung zu diesem Thema abzuwarten, denn wir haben insbesondere vonseiten des Landesjugendrings Befürchtungen gehört, dass das Thema „Kinderrechte“ untergehen könnte, wenn gleichzeitig und in einer Person auch Fragen des Kinderschutzes bzw. des Schutzes vor sexuellem Missbrauch abgebildet werden sollen. Aber ich hoffe, dass es uns gemeinsam gelingt, diese Bedenken bei der noch anstehenden Ausgestaltung dieses Amtes auszuräumen. Wir finden es auch richtig, dass eruiert werden soll, wie die Vermittlung von Kinderrechten und Kinderschutz in pädagogischen Ausbildungs- und Studiengängen bereits verankert ist. Es ist ein Auftrag an uns Parlamentarier, beim Kinderschutzgesetz noch einmal genau hinzuschauen, ob wirklich alles abgebildet ist oder ob wir Erweiterungen brauchen. Ich vermute, wir werden Hinweise dazu bekommen, dass wir an dieser Stelle noch nicht am Ende angekommen sind. Eine Sache ist für mich wirklich eine Herzensangelegenheit. Darum finde ich es sehr gut, dass das in dem Antrag formuliert ist. Es geht um den Jugend-Check für Gesetzgebungsverfahren. Richtig heißt es in dem Antrag, dass er für Kinder und Jugendliche gedacht ist. Es ist ganz wichtig, dass Kindheit und Jugend eigenständige Lebensphasen sind und dass natürlich andere Fragen gestellt werden müssen, wenn ein Gesetz kindgerecht oder jugendgerecht ausgestaltet werden soll. Darum könnte man ihn eigentlich auch Kinder-und-Jugend-Check nennen. Landtag Wichtig ist: Lassen Sie uns aus dem Prüfauftrag konkretes Handeln machen. Das ist unsere Aufgabe in den nächsten Wochen und Monaten. Dieser Antrag ist dafür ein guter Auftakt. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Hafke.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder haben Rechte, und diese Rechte müssen in unserem alltäglichen Handeln ausreichend beachtet werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Rechte – insbesondere wenn es um Gewalt, Kindeswohl und Partizipation geht – nicht ausreichend gewahrt werden. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass die Vereinten Nationen bereits vor über 30 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet haben – einen internationalen Vertrag, den auch Deutschland ratifiziert hat. Diese Konvention legt vier grundlegende Prinzipien fest: Gleichbehandlung, Kindeswohl, Leben und Entwicklung sowie Anhörung und Partizipation. Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2002 die Kinderrechte in seine Landesverfassung aufgenommen und verbindet Kinderschutz und Kinderrechte im Landeskinderschutzgesetz. Wir fördern die Beteiligungsrechte der Kinder gemäß der UN-Konvention in Projekten und Maßnahmen in unserem Bundesland. Wir setzen auf Bildungsgrundsätze in Kindertagesbetreuungen und Schulen, um die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und das Bewusstsein für Kinderrechte zu stärken. Kinderrechte sind verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne in Nordrhein-Westfalen. Doch das ist nur der Anfang. Die Bedeutung von Kinderrechten im digitalen Raum muss mehr betont werden, und die Verantwortung für ihre Umsetzung liegt beim Staat. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen plant daher zum Glück die Einrichtung der Stelle einer unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte, um diese Rechte weiter zu stärken. Wir als Landtag stellen fest, dass es die Aufgabe von Politik und Gesellschaft ist, die Rechte der Kinder zu stärken, damit sie diese im Alltag auch wahrnehmen und durchsetzen können. Um den Kinderrechten mehr Durchsetzungskraft zu verleihen, bedarf es mehr Wissens und Aufklärung, sowohl aufseiten der pädagogischen Fachkräfte als auch aufseiten der Kinder selbst. Kinder müssen ihre 20.09.2023 Rechte durchsetzen können, und dazu müssen Kinderrechte besser im Bewusstsein der Menschen verankert werden. Der digitale Raum bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen und Gefahren für Kinder. Daher ist es notwendig, Kinderrechte im digitalen Raum konsequent anzuerkennen und auch durchzusetzen. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute diese Debatte führen und die Chance haben, die Kinderrechte tatsächlich zu verbessern. Man kann nicht oft genug nennen, was in diesem Antrag steht, beispielsweise: ein Monitoring für die Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen zu initiieren, um die vielfältige Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen überhaupt zu erfassen, sowie eine Awareness-Kampagne im Rahmen der Stelle des dann hoffentlich bald eingesetzten Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten nicht nur zu prüfen, sondern auch auf den Weg zu bringen. Und wir wollen, wie die Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld skizziert haben, einen Jugend-Check einführen, um die Folgen von Gesetzen, die wir hier verabschieden, für Kinder und Jugendliche tatsächlich unbürokratisch beurteilen zu können. Selbstverständlich ist es entscheidend, dass das Thema „Kinderrechte“ für Kinder so aufgearbeitet wird, dass Kinder damit tatsächlich etwas anfangen können und ihre Rechte früh erlernen. Weiterhin geht es darum, das Erlernen von Medienkompetenz in der frühkindlichen Bildung und in der Schule weiter zu fördern und Kinder dazu zu befähigen, ihre Rechte im digitalen Raum selbstbestimmt wahrzunehmen. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, dass wir uns als Gesellschaft unserer Verantwortung bewusst werden und die Rechte unserer Kinder schützen und fördern. Denn nur so können wir sicherstellen, dass unsere Kinder in einer Welt aufwachsen, in der ihre Rechte geachtet und respektiert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.

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Zacharias Schalley AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können es nicht lassen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nee, auf keinen Fall!) Wie so oft nutzen Sie blumige Worte, um Ihre wahren Anliegen zu verschleiern. Sie sprechen von Selbstbestimmung und Kinderrechten, Kinderschutz und Landtag digitaler Kompetenz, können jedoch mit diesen Worthülsen nicht verhehlen, wie es tatsächlich um die Kinder in unserem Land steht. Wo sind eigentlich die Kinderrechte, wenn man sich anschaut, wie viele ungeborene Kinder jedes Jahr straffrei und von staatlichen Stellen finanziert und bejubelt im Mutterleib getötet werden? (Beifall von der AfD) Wo waren eigentlich die Kinderrechte, als am vergangenen Samstag beim „Marsch für das Leben“ in Köln junge Familien von Ihren staatlich alimentierten Schlägertrupps drangsaliert wurden? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Schlägertrupps? Sprechen Sie über unsere Polizei? Unver- schämtheit!) Und wo waren eigentlich die Kinderrechte, als staatliche Behörden in Lügde, Münster und Bergisch Gladbach tausendfaches Leid geschehen ließen? Die Kinderrechte sollen nur der Türöffner sein, damit der Staat noch mehr Zugriff auf die Familien hat. (Beifall von der AfD – Charlotte Quik [CDU]: Was? Sie sollten sich schämen! – Christina Schulze Föcking [CDU]: Sie sollten sich schämen!) Was hat es für eine Bedeutung, wenn Sie schreiben, Kinderschutz heiße, dass Kinder ihre Rechte durchsetzen können? (Marcel Hafke [FDP]: Von Woche zu Woche radikaler!) Effizienter Kinderschutz kann niemals die Aufgabe eines Kindes sein. Die Verantwortung für den Schutz des Kindeswohls liegt bei den erwachsenen Eltern. (Zurufe von Marcel Hafke [FDP] und Christina Schulze Föcking [CDU]) Und wenn Sie ehrlich sind, dann wissen Sie auch, dass Ihnen genau das bewusst ist. Auf lange Sicht dienen Anträge wie diese nur einer weiteren Normalisierung von Kindern als politischen Entscheidungsträgern, die Ihre politische Ideologie unterstützen sollen. Nicht umsonst wurde zuletzt durch den Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen beschlossen, dass Kinder das Recht haben sollten, Regierungen zu verklagen, weil diese zu wenig gegen den Klimawandel getan haben. Die Frage, die sich bei dem Thema „Kinderrechte“ stellt, ist nicht die Frage nach Grundrechten für Kinder. Diese sind gemäß unserer Verfassung ohnehin gegeben. Die Frage, die sich stellt, ist, was mittels Kinderrechten eigentlich bezweckt werden soll. Kinder sind die gesellschaftliche Gruppe, welche am empfänglichsten ist für Indoktrinierung durch den Staat, und das tun Sie mit großer Energie und finan-20.09.2023 ziellem Aufwand durch Institutionen wie QUEERES NETZWERK NRW. Dieses Netzwerk empfiehlt, Kindern Werke wie „Julian ist eine Meerjungfrau“ vorzulesen. Das Buch handelt von einem kleinen Jungen, der sich als Meerjungfrau definiert und von seiner Oma auch darin unterstützt wird, eine Meerjungfrau zu sein – (Zuruf von Marcel Hafke [FDP] – Norika Creuzmann [GRÜNE]: Das ist richtig gut!) eine offenkundig plumpe Metapher und Glorifizierung von Transsexualität. Offenkundig und plump wird hier eine Geschlechtsidentitätsstörung glorifiziert – mit schweren Folgen. (Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) Denn was ist die Konsequenz, wenn sich ein Kind von Büchern wie diesem inspirieren lässt? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Unsere Kinder werden jetzt alle Meerjungfrauen! Das wird die Konsequenz sein!) Was ist die logische Konsequenz, wenn ein Kind auf sein Kinderrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung pocht? (Zuruf von Charlotte Quik [CDU]) Wie wird Ihrerseits damit umgegangen, wenn Eltern dagegen sind, dass ihre Kinder eine operative Geschlechtsangleichung durchführen lassen wollen? Der Staat wird sich auf die Kinderrechte berufen und sich bei der Selbstverstümmelung und der Einnahme von Hormonblockern staatlicherseits und gegen den expliziten Willen der Eltern für das Kind und diesen Schwachsinn einsetzen. Sie spielen Kinder und Eltern gegeneinander aus und zeigen durch die Kinderrechte Ihr Misstrauen gegenüber allen Eltern mit dem klaren Ziel: (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihre Rede ist so irre, dass noch nicht mal Ihre Fraktion klatscht!) Der Mensch soll von jeder natürlichen Bindung, von der Bindung zu seinem Volk und der Bindung zur eigenen Familie, losgelöst und vereinzelt werden. (Zuruf von Charlotte Quik [CDU]) Dann stehen die vereinzelten Individuen bindungsund hilflos und ganz allein dem Staat gegenüber, (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) einem Staat, der es nicht schafft oder schaffen will, Kinder vor Pädophilen zu schützen, angemessene Bildung und Betreuung zu ermöglichen oder Kinderarmut zu reduzieren, der aber gleichzeitig unglaubliche Energie darein steckt, dass möglichst viele Kinder schon vor der Geburt getötet werden und die Kinder, die das Licht der Welt dann erblicken, in der Landtag staatlichen Kinderbetreuung zu sexualisieren oder zu Vorlesungen von Transvestiten zu schicken. In keinem einzigen der von Ihnen gefeierten Punkte nennen Sie Dinge, die in der Praxis für eine Verbesserung der Lebensumstände der Kinder in Nordrhein-Westfalen sorgen würden. (Marcel Hafke [FDP]: Das ist unglaublich! – Zuruf von Charlotte Quik [CDU]) Vielmehr ist es das übliche Potpourri aus Ihren Lieblingsbegriffen. Doch eine Awareness-Kampagne sorgt nicht für die Wiederherstellung gesunder Familienverhältnisse, ein Monitoring schützt Kinder nicht vor sexueller Gewalt und Missbrauch, ein paar bunte Flyer bekämpfen keine Kinderarmut. (Weitere Zurufe) Es gibt nur eine Sache, die Kinder schützt und ihnen den bestmöglichen Start ins Leben ermöglicht, und das ist die traditionelle Familie. – Vielen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herr Abgeordneter Schalley, in Ihrer Rede haben Sie inhaltlich unter anderem staatliche Institutionen herabgewürdigt. Ich werde das jetzt nicht zitieren, weil mir auch das Protokoll noch nicht vorliegt. Dafür erteile ich Ihnen eine Rüge. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Weltkindertag stehen die Rechte von Kindern im Mittelpunkt. Was ich besonders erschreckend finde, ist, dass die AfD offensichtlich jeden Punkt der Tagesordnung nutzt, um Menschen gegeneinander auszuspielen und die Gesellschaft zu spalten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das lassen wir in diesem Haus nicht zu. Deshalb bin ich froh, dass mit diesem Antrag, den die anderen vier Fraktionen gemeinsam stellen, ein sehr deutliches Zeichen vom Landtag Nordrhein-Westfalens ausgeht – ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass wir Kinder in ihren Rechten ernst nehmen, Kinder in ihren Bedarfen und Bedürfnissen ernst nehmen. Das ist am Tag der Kinderrechte, am Weltkindertag, ein starkes Zeichen. Die Landesregierung – das kann ich vorwegnehmen – unterstützt die hierin enthaltenen Forderungen. Denn die Wahrung der Kinderrechte ist ein elementar wichtiger Baustein für ein gutes Aufwachsen, für Chancengerechtigkeit und gelingenden Kinderschutz. 20.09.2023 Wie elementar besonders ein gut aufgestellter Kinderschutz ist, haben uns die abscheulichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gezeigt, und sie verlieren mit keinem Tag etwas von ihrem Schrecken, erst recht nicht für die Opfer. Auch hier lassen sie nach wie vor niemanden kalt. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen seitdem das bundesweit fortschrittlichste Gesetz zum Schutz von Kindern vor Gewalt verabschiedet. Es zeigt, wozu Politik in der Lage ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenkommen und sachlich fundiert zusammenarbeiten. Mir ist besonders wichtig zu betonen, dass die Kinderrechte das Fundament unseres Landeskinderschutzgesetzes bilden. Denn Kinderschutz und Kinderrechte können nur gemeinsam gedacht werden. Kinder haben Rechte. Das müsste eigentlich längst selbstverständlich sein, dass es keines besonderen Einforderns mehr bedürfte. Aber was so selbstverständlich anmutet, ist noch lange nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen auch so fest verankert. Kinderrechte noch mehr mit Leben zu füllen, darum geht es nicht nur am Weltkindertag, sondern das ist unsere Aufgabe an jedem Tag. Obwohl beispielsweise die Beteiligungsrechte des Kindes seit Dekaden gesetzlich verankert sind und darüber hinaus das Recht des Kindes auf Persönlichkeitsentfaltung, ist die Beteiligung von Kindern noch längst nicht flächendeckend verbreitet. Altersgerechte Beteiligung bei sie betreffenden politischen Entscheidungen und die konsequente Durchsetzung des Rechts darauf, gehört zu werden, auch und gerade im Bereich des Kinderschutzes, sind ebenso Lehren aus den Fällen von Lügde, Münster, Bergisch Gladbach und leider auch anderen Fällen. Studien, die belegen, dass junge Menschen sich bei Entscheidungen nicht gehört und nicht beteiligt fühlen, sich in ihren Lebensrealitäten und Erfahrungen nicht gesehen fühlen, müssen uns genauso Auftrag sein, denjenigen mehr zuzuhören, denen die Zukunft gehört. Sehr geehrte Damen und Herren, wie stark und wie menschlich eine Gesellschaft ist, zeigt sich doch daran, wie sie mit ihren vulnerablen Gruppen umgeht. Kinder haben ein Recht auf Schutz. Genau deswegen darf ihre Vulnerabilität nicht ihre Eigenschaft als eigenständige Rechtsträger verwässern. Sie haben aber auch ein Recht auf eine gute und gesunde Entwicklung. Kinderrechte sollen Kinder schützen, aber sie machen sie eben auch stark. Kinderrechte stellen für uns kein Nice-to-have dar, sondern sind vor allem mit ihren Grundprinzipien – dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Beteiligung, dem Recht auf ein diskriminierungsfreies Aufwachsen und dem Recht auf Förderung – richtungs-Landtag weisend für die Umsetzung der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen und damit die Grundlage für das Landeskinderschutzgesetz und alle Dinge, die wir weiter gemeinsam entwickeln wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Mit der Schaffung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten im Land NRW wollen wir einen weiteren wichtigen Baustein für die Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen. Ich erinnere noch mal daran: Ich bin der Auffassung, dass Kinderschutz und Kinderrechte gemeinsam gedacht werden müssen. Aber natürlich wollen wir auch weiterdiskutieren. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Anliegen gemeinsam weiterverfolgen und Kinderschutz und Kinderrechte auch mit dieser Stelle noch stärker strukturell verankern wollen. Das unterstreicht unser gemeinsamen Bestreben, im Sinne von Kindern und Jugendlichen den eingeschlagenen Weg, den wir gemeinsam bei der Erarbeitung und Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes gegangen sind, konsequent weiterzugehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wir begrüßen den Antrag zur Stärkung der Kinderrechte in NRW ausdrücklich – auch mit den Forderungen nach Monitoring, nach Vermittlung und nach Information, denn Kinder müssen um ihre Rechte wissen. Dennoch sind es vor allem Erwachsene, die die Einhaltung und die Gewährleistung von Kinderechten verantworten. Deswegen ist es unabdingbar, Eltern, Bezugspersonen und Fachkräften, die in den Lebenswelten von Kindern täglich eine zentrale Rolle spielen, die kinderrechtsbasierte Haltung nahezubringen. Deswegen ist es wichtig, zu eruieren, inwiefern Kinderschutz und Kinderrechte im Studium und in Ausbildungsgängen thematisiert werden. Deswegen ist es auch richtig, Antworten auf die Frage zu finden, wie Lebensrealitäten bei Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Anstrengungen, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, bundesweit führend. Das darf und ist für uns aber kein Grund, nicht permanent weiter gemeinsam an strukturellen Verbesserungen zu arbeiten. Jeder Fall von Gewalt an Kindern ist einer zu viel. Gemeinsam wollen wir auch an der Stärkung der Rechte, an den guten Entwicklungsperspektiven und an der Chancengerechtigkeit für Kinder arbeiten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Kinderschutz immer weiter verbessern werden, wenn wir 20.09.2023 alle hinsehen und gemeinsam handeln. Dafür ist gerade – das ist ein wichtiges Zeichen heute – die Stärkung der Kinderrechte unabdingbar. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zur Kenntnis darf ich mitteilen, dass die Ministerin ihre Rede um 1 Minute und 1 Sekunde überzogen hat, was aber nicht mehr für alle Fraktionen zum Tragen kommt. Denn da waren auch schon Überziehungen zu verzeichnen, nicht so beim Kollegen Hafke, der jetzt noch einmal für die FDP das Wort hat.

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Marcel Hafke FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich das, was die AfD hier vorgetragen hat, nicht allein im Raum stehen lassen möchte. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Herr Abgeordneter Schalley, ich würde mich an Ihrer Stelle für diese Rede schämen. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Nein, wissen Sie was? Ich schäme mich dafür, dass Sie Volksvertreter sind, dass Sie die Menschen in diesem Land vertreten. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Sie, Herr Schalley, haben einen Eid geschworen, sich um die Menschen in diesem Land zu kümmern – 18 Millionen Menschen. Sie haben eine menschenverachtende, populistische Rede gehalten. Das stimmt mich nicht nur traurig, sondern ich finde es wirklich oberpeinlich, was Sie hier heute abgezogen haben. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich würde Ihnen empfehlen, sich hier vor dem Hohen Haus zu entschuldigen. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich möchte das noch einmal klar machen: Es ist eine der größten Errungenschaften unserer Demokratie, dass wir so eine Rede aushalten müssen. Aber ich will sie nicht aushalten. Ich möchte dagegenhalten und sagen, dass es gut ist, dass Frauen in unserer zivilisierten Welt die Möglichkeit haben, Abtreibungen vorzunehmen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Landtag (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Das hat etwas mit Menschenrechten zu tun und nichts mit dem, was Sie gesagt haben. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass es wichtig ist, dass es in unserem Land die Möglichkeit gibt, sich sexuell selbst zu bestimmen, und dass das nicht von Ihnen entschieden wird, sondern die Menschen selber diesen Weg gehen können. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich möchte Ihnen abschließend sagen, dass es richtig und notwendig ist, dass Familien in diesem Land die Unterstützung des Staates bekommen, weil sie sie brauchen und weil wir ein Sozialstaat und eine Gemeinschaft sind. Das möchte ich ihnen nicht absprechen, weil Sie ein ideologisch verqueres Weltbild in Ihrem Kopf haben. Meine Damen und Herren, ich schäme mich abschließend trotzdem für diese Rede und möchte eigentlich, dass sich so etwas nicht noch einmal wiederholt. (Anhaltender Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Bravo! – Vereinzelt erheben sich Abgeordnete von ihren Plätzen.)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5843 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihre Zustimmung hätten wir auch nicht gewollt! – Zurufe von CDU und SPD: Schämt euch! Widerlich!) Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5843 – Neudruck – mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex angenommen. Wir kommen zu: 11 Gute Arbeit braucht ausreichende personelle Ausstattung: Die Landesregierung muss den Landesbetrieb Straßenbau.NRW personell stärken 20.09.2023 Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5853 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Dudas das Wort.

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Gordan Dudas SPD

Lieber Kollege Hafke, ich danke Ihnen auch im Namen der SPD-Fraktion für diese klaren Worte. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Beschäftigte des Landesbetriebs Straßen.NRW! Trotz aller Bekenntnisse zur Notwendigkeit der Verkehrswende und der unerlässlichen Stärkung von ÖPNV und SPNV bleibt es dabei: Ein Großteil der Individualmobilität findet bis heute – auch auf absehbare Zeit – auf unseren Straßen statt. Menschen fahren zur Arbeit, sei es im Pkw, im Bus oder auch mit dem Rad. Viele Kinder und Jugendliche sind ebenfalls auf der Straße unterwegs, auf dem Weg zur Schule. Unzählige Güter werden transportiert, Rettungs- und Einsatzkräfte sind dort unterwegs. Man könnte die Liste noch lange fortsetzen. Neben den Straßen in kommunaler Verantwortung sind Tausende Kilometer Landes- und Bundesstraßen, teilweise auch Kreisstraßen und zunehmend immer mehr Radwege in der Zuständigkeit des Landes. Der Landesbetrieb Straßen.NRW mit seinen derzeit über 4.000 Beschäftigten kümmert sich intensiv um jeden Kilometer Straße in unserem Land, und zwar so gut es eben geht und, ja, auch so gut, wie wir ihn als Politik lassen. Denn auch bei der Infrastruktur gilt: Ohne Moos nix los! Meine Damen, meine Herren, wir alle wissen sehr genau, dass die Aufgaben in den vergangenen Jahren für die Kolleginnen und Kollegen beim Landesbetrieb stetig zugenommen haben. Die lange Zeit auf Verschließ gefahrene Infrastruktur sorgt von Jahr zu Jahr für immer mehr Baustellen, egal unter welcher Führung. Die Liste der kaputten Straßen und besonders auch der Brückenbauwerke wächst stetig. Die notwendigen Sanierungen werden nicht weniger, und sie gleichen einer Sisyphosarbeit. Und auch Radwege planen und bauen sich nicht von selbst. Also: Immer mehr Planungen, immer mehr Auftragsvergaben, immer mehr Prüfungen, immer mehr verkehrssichernde Maßnahmen – immer mehr, immer mehr, immer mehr! All das findet sich in der Arbeitsrealität der Beschäftigten wieder, und nein, die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs wird bei Landtag Weitem nicht so wertgeschätzt, wie es angemessen wäre. Ein Dankeschön in Form verbesserter Rahmenbedingungen wäre hier das Mindeste. Stattdessen hören wir von Arbeitsüberlastung. Wir hören von verbalen Ausfällen und auch Hass im Netz gegen die Beschäftigten. Wir hören von Getränkedosen, die auf Straßenwärter geworfen werden. Wir hören von Verkehrsteilnehmern, die wie die Irren mit ihren Fahrzeugen auf die Mitarbeiter zuhalten. Deshalb habe ich vorhin so deutlich gesagt: Die Beschäftigten erledigen die Aufgaben so gut, wie wir sie lassen. Ständiger Personal- und Fachkräftemangel zehren an der Leistungsfähigkeit der fleißigen und gewissenhaften Beschäftigten. Im aktuellen Haushaltsentwurf für 2024 stellen wir fest, dass der Status quo beibehalten werden soll: kein Stellenaufwuchs, keine zusätzlichen Ausbildungsstellen mit Blick auf die Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge und nur knapp 20 Stellen mehr für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst. Wie soll der immer weiter wachsende Berg an Aufgaben so bewältigt werden? Wie soll eine gleichbleibende Zahl von Beschäftigten die wachsende Zahl an Aufgaben bewältigen? Es braucht für einen leistungsfähigen Landesbetrieb Straßen.NRW eine vorausschauende und angemessene Personalplanung. Es braucht ausreichend Stellen, die langfristig im Haushalt verankert werden müssen. Und es bedarf auch des Vertrauens der Politik in den Landesbetrieb und seine Beschäftigten, die endlich die verdiente Wertschätzung erfahren müssen, (Beifall von der SPD und der FDP) indem die personelle Notlage anerkannt und entsprechend gehandelt wird. Es gibt keine Entschuldigung dafür, immer weiter zu zögern, nicht zu handeln. Wir müssen endlich mit allem Nachdruck handeln, mehr Personal ausbilden und auch einstellen. Wir müssen kluge Konzepte entwickeln, um mit einem gut aufgestellten Landesbetrieb den Zustand und die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit unserer Infrastruktur hier in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die anstehenden Beratungen im Ausschuss. (Beifall von der SPD und der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Dudas. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Krauß.

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Oliver Krauß CDU

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Am 7. Juli 2016 versendete der damalige Finanzminister Dr. Norbert 20.09.2023 Walter-Borjans den Jahresabschluss 2015 von Straßen.NRW. Auf Seite 4 lesen wir dort: „Insgesamt hat Straßen.NRW seit Gründung im Jahr 2001 weit über 1.200 Planstellen und Stellen abgebaut.“ Im Jahr 2018 fragt der Kollege Carsten Löcker in diesem Haus: „Wie viele Ingenieure und Planer wurden bei Straßen.NRW zwischen 2012 und 2017 eigentlich eingestellt […]?“ Die neue Landesregierung – Verkehrsminister ist jetzt Hendrik Wüst – antwortet am 20.02.2018 auf diese Kleine Anfrage – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Es wurden „überwiegend nur freigewordene Stellen besetzt“, die Schaffung neuer Stellen wurde „vernachlässigt“. – Die Landesregierung hat zwischen 2012 und 2017 „viel zu spät mit dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten begonnen“. Das, meine Damen und Herren, soll der im Jahr 2012/2013 eingeleitete Prozess der personellen Stärkung sein, von dem im vorliegenden Antrag die Rede ist? Verkehrsminister waren seinerzeit Harry Voigtsberger und Michael Groschek, beide bekanntlich SPD. Die Zahlen aus der Amtszeit von Verkehrsminister Hendrik Wüst haben Sie sich hier in diesem Haus mehrfach vorsagen lassen: für die Planerinnen und Planer beim Landesbetrieb Mittel für 61 neue Stellen in 2018, für 57 neue Stellen in 2019, für weitere 53 Stellen in 2020. Am 1. Januar 2021 geht die Verantwortung für die Autobahn an den Bund – mit zuständigem Personal. Mindestens 2.000 Kolleginnen und Kollegen, rechnet damals der Haushalt 2021. Diesen Übergang hat die Landesregierung bestmöglich gestaltet, und der Landesbetrieb Straßenbau – zuletzt 3.754 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 53 mehr als 2021 – ist leistungsstark geblieben. 13 der 15 Brücken, die nach der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 wieder aufgebaut werden mussten, waren zu diesem Frühjahr fertig. Das ist nur ein Beispiel für starke, beschleunigte Planungen, für moderne Bautechnik, vor allem aber für enormen Arbeitseinsatz und Solidarität. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dafür können wir nur danken. Umso verstörender, Herr Kollege Dudas, sind für uns, wenn Sie von Wertschätzung sprechen, Fotos, die Politiker dieses Hauses zeigen, die hinter Transparenten stehen, auf denen „Straßen.NRW, go home!“ steht. Das ist sicherlich kein Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall von der CDU) Landtag Für die gewaltigen Aufgaben – nachhaltig umbauen, kaputte Infrastruktur reparieren – fehlen auf allen Qualifizierungsebenen Kräfte. Der demografische Wandel schlägt hier durch. Der Personalmangel trifft uns nicht nur hier, sondern er trifft uns ja auch an den Schulen, in den Kitas, in der Pflege. Brücken aus den 60er- und 70er-Jahren, zahllose Baustellen – konsequent wird Verschleiß abgearbeitet. Im ÖPNV steigen die Fahrgastzahlen. Fahrradmietsysteme werden ausgebaut, und bei Straßen.NRW gibt es neun Stellen für das völlig neu geschaffene Sachgebiet „Radverkehr“, oder außerdem Radverkehrsbeauftragte in den Regionalniederlassungen. Für Erfolg und Tempo geht der Verkehrshaushalt auch in Krisen an Limits. Er sichert übrigens auch das Deutschlandticket, bei dem andere einfach ihren Beitrag deckeln. Nicht die Anzahl der Stellen ist das Problem, sondern der Fachkräftemangel. Dafür kooperiert NRW mit großer Dynamik im „Bündnis für Mobilität“ oder ebenso im Landesprogramm „Fokus Bahn NRW“. 6 Millionen Euro – das ist der Start der neuen Beschäftigungsoffensive des Ministers Krischer, eine einzigartige Zusammenarbeit mit der Branche. In den Regionalniederlassungen wird personeller Rückstand aufgeholt. O-Ton ist aber auch, dass zahlreiche Arbeitsverhältnisse auf Teilzeit abgeschlossen werden. Die vielen offenen Stellen, die nicht erst geschaffen werden müssen, die wir haben, konkurrieren am freien Arbeitsmarkt vor allem mit der freien Wirtschaft, die oftmals bessere Angebote macht. Ihre Forderungen springen daher zu kurz: „Personalgewinnung insgesamt stärken“, „erforderliche Stellen im Landeshaushalt nachhaltig verankern“. Das sind Formen, das sind Leerstellen. Stattdessen geht es darum, auszubilden, attraktive Berufsbilder in Vollzeit, in Teilzeit anzubieten, mit Aufstiegspotenzialen, spannende und sichere Arbeitsplätze. Das ist im rasanten Wandel alles andere als selbstverständlich. In dieser Hinsicht lässt Ihr Antrag zumindest die Hoffnung zu, dass Sie als Antragsteller dieses Mal mitmachen wollen. Denn bei unserem wichtigen Antrag zum Fachkräftemangels beim ÖPNV hat sich die SPD damals schlicht herausgehalten, sie hat sich enthalten. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Krauß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Metz. 20.09.2023

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Martin Metz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Übergang zur Autobahn GmbH war sicherlich die einschneidendste Reform in der Geschichte des Landesbetriebs Straßen.NRW, der 2001 gegründet wurde. Es war eigentlich allen politischen Kräften klar, dass das eine große Herausforderung würde, was das Thema „Personal“ angeht. Das zeigen auch die Debatten der letzten Legislaturperiode. An dieser Stelle möchte ich für die grüne Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Straßen.NRW für ihre Arbeit gerade auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen ausdrücklich danken. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zur Wahrheit gehört – und das haben beide Vorredner angesprochen –, dass bei Straßen.NRW über viele Jahre und Wahlperioden Personal abgebaut wurde bzw. verharrte. Vor 20 Jahren, im Jahr 2003, waren es noch ungefähr 6.900 Stellen im Landesbetrieb, und das ging dann bis zum Jahr 2010 herunter auf 6.000 Stellen – minus 900. Im Jahr 2020 waren es 6.010 Stellen. Davon waren knapp 5.500 besetzt. Dabei ist natürlich klar, dass man nicht alles miteinander vergleichen kann. Das kommt auf die Aufgabe an, je nachdem welches Personal was erledigen soll. Dann kam es 2021 zur Aufsplittung und Gründung der Autobahn GmbH, und gut 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselten von Straßen.NRW zur Autobahn GmbH. Dabei sind für eine Forderung des Antrag zwei Dinge wichtig, die auch der Kollege Krauß schon genannt hat. Erstens. Es sind bei Straßen.NRW nicht im gleichen Maße Stellen weggefallen wie zur Autobahn GmbH gegangen sind. Zweitens. Im Jahr 2023 gibt es bei Straßen.NRW 4.300 Stellen, von denen etwa 3.800 besetzt sind, was einer Quote von 88 % entspricht. Erstens und Zweitens zeigen: Das Problem ist wirklich nicht die Anzahl der Stellen im Großen und Ganzen. Die Forderung im Antrag der SPD-Fraktion, man müsse mehr Stellen schaffen, kann offenbar nur fehlgehen, denn die primäre Aufgabe ist es, die vorhandenen Stellen zu besetzen. Das ist eine Aufgabe, der sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen und Straßen.NRW mit großer Energie stellt. Der Arbeitskräftemangel ist kein exklusives Problem des Landes Nordrhein-Westfalen, man kann es sich bei den Kommunen anhören, man kann die Autobahn GmbH fragen, die das auch selber in ihrem Landtag Jahresbericht ausführt, wie groß der Fachkräftemangel auch für sie ist. Straßen.NRW hat im Jahresbericht 2022, Drucksache 18/1403, sehr deutlich gemacht, dass es eine große Herausforderung und ein großes Problem ist, Personal für die bestehenden Stellen zu finden, und dass in den nächsten zehn Jahren über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Dienst ausscheiden werden. Straßen.NRW hat ebenso sehr breit und ausführlich dargelegt, was sie machen, was das Thema „Ausbildung“ angeht, was die dualen Studiengänge, was Fortbildung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft. Sicherlich kann dort gerne diskutiert werden, was verbessert werden kann, aber das Land ist in dem Bereich der Personalgewinnung sehr aktiv tätig. Ein weiterer Punkt ist die Perspektive, dass vielleicht die Abspaltung der Autobahn GmbH – so groß die Probleme sein mögen, die sie verursacht hat – auch eine Chance für die inhaltliche Profilierung ist, die ja nun einmal auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls eine Rolle spielt, denn Straßen.NRW soll mehr sein als der klassische Straßenbaubetrieb. Da begrüße ich ausdrücklich die Äußerung von Herrn Dudas gerade in seiner Rede. Wir haben das NRW.Mobidrom, das diese Landesregierung gerade aktiv nach vorne bringt, das zum Beispiel den Bereich der Digitalisierung und der Intermodalität hervorhebt, das heißt die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger. Ein modern und nachhaltig orientierter Landesbetrieb verbessert die Infrastruktur für alle Verkehrsarten. Sehr pointiert könnte man sagen: Lass die anderen Autobahnbau machen, Straßen.NRW gestaltet die nachhaltige Mobilität von morgen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dazu wird auch gehören, dass man sich von dem Bauvolumen in Euro als einem entscheidenden Bewertungsmaßstab für die Leistungsfähigkeit des Landesbetriebs verabschiedet, denn entscheidend ist der reale Output der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für alle. Das bedeutet aber nicht, den klassischen Straßenbau zu vernachlässigen. Das ist das Kerngeschäft des Landesbetriebs. Dabei gilt – auch aufgrund des knappen Personals –, wie im Koalitionsvertrag vereinbart: Erhalt vor Neubau. Angesichts Hunderter Baby-Boomer-Brücken und einem großen Personalmangel muss beim Thema „Straßenbau“ die absolute Priorität auf den Erhalt gelegt werden, damit unser Straßennetz in den nächsten Jahren funktionsfähig bleibt und funktionsfähiger wird. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und von Oliver Krauß [CDU]) Die strategische Aufstellung unseres geschätzten Landesbetriebs ist immer eine politische Debatte wert. Ob der vorliegende Antrag dafür ein wertvoller 20.09.2023 Beitrag ist, werden wir in den Fachausschüssen besprechen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Metz. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Rasche.

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Christof Rasche FDP

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei den beiden Kollegen Krauß und Metz gesehen, dass sie den Blick in ihrer Rede ziemlich rückwärts gerichtet haben. Es ist natürlich schwierig, den nach vorne zu richten. Wenn man gar nicht viel unternimmt, dann schaut man lieber in die Vergangenheit und findet irgendwelche Punkte, die man kritisieren kann. Aber Politik heißt doch, die Zukunft zu gestalten und nach vorne zu schauen. Nach wie vor sehe ich bei Straßen.NRW hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; ich will da überhaupt kein Missverständnis aufkommen lassen. Die sind hochmotiviert und geben auch ihr Bestes, aber es sind zu wenige. Es ist zu wenig Personal da. Die Aufgaben haben in den vergangenen zwei bis drei Jahren sogar noch gewaltig zugenommen. Trotzdem wurde personell nicht nachgebessert. Das Problem ist, dass die Koalition zum Verkehrsträger Straße nach wie vor ein merkwürdiges Verhältnis hat. (Beifall von der FDP) Ich will vier Beispiele nennen: Autobahnlückenschlüsse werden auf einmal in Frage gestellt oder gekillt. Die A 46 im Sauerland ist das beste Beispiel. Zweites Beispiel ist die Ortsumgehung B 64 Herzebrock-Clarholz. Die CDU vor Ort ist brutal dafür. Das Planfeststellungsverfahren wird über Jahre nicht eingeleitet. Das dritte Beispiel sind Anträge: Zum Verkehrsträger Straße gibt es von dieser Koalition nichts. Das vierte Beispiel ist das Thema „Straßen.NRW“. Natürlich ist es bei dem Fachkräftemangel nicht leicht, Stellen zu besetzen. Das ist schon eine Aufgabe, aber die kann man vielleicht trotzdem zumindest weitgehend erfüllen. Man muss es jedoch auch wollen. Trotzdem muss man bei immer mehr Aufgaben auch zusätzliche Stellen schaffen. Das ist doch selbstverständlich. Ich muss beides tun. Ich kann nicht nur sagen: Es geht um bisherige Stellen. – Wenn Aufgaben wachsen, muss ich auch weitere Stellen im Haushalt schaffen. Ich will noch einmal deutlich sagen: Straßen.NRW ist eine nachgeordnete Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Verantwortung liegt beim Verkehrsministerium. Das ist dafür verantwortlich, dass der Laden läuft und in der Lage ist, Aufgaben abzuwickeln, von denen wir erwarten, dass sie wirklich erledigt Landtag werden. Alle Fachleute sind sich darin einig: Das läuft im Moment nicht ausreichend. Es ist eher mangelhaft. (Beifall von der FDP und der SPD) Deswegen haben wir da eine gewaltige Aufgabe vor uns. Wir freuen uns ganz gelassen auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank! (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. –Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Esser.

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Klaus Esser AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es den Grünen und dem grünen Verkehrsminister vielleicht nicht gefällt, ist und bleibt die Straße mit Abstand der wichtigste Verkehrsweg. Wir haben das hier in der Debatte schon gehört. 74 % aller Personenkilometer werden mit dem Auto zurückgelegt. 79 % der gesamten Beförderungsmenge im Güterverkehr werden mit dem LKW bewegt. In Zukunft wird beides weiter zunehmen. Die Straße ist und bleibt der wichtigste Verkehrsweg. Deshalb ist es richtig, dass wir als Politiker uns für den Erhalt und die Instandsetzung der Straße einsetzen. In einer idealen Welt sollten wir uns eigentlich sogar mit dem Ausbau der Straße beschäftigen. Aber da mangelt es an allen Ecken und Enden. Wie im Antrag der SPD richtig ausgeführt, ist der wesentliche Engpassfaktor das Personal. Wir haben vorhin schon vieles dazu gehört, wie sich die Personalsituation in den letzten Jahren verschlimmert hat. Beispielhaft für diese ganze Misere möchte ich einmal den Blick auf die Straßenbauingenieure bei Straßen.NRW richten. Im Landesbetrieb arbeiten 1.100 Ingenieure. Dann existieren noch weitere 300 Ingenieurstellen, die zurzeit unbesetzt sind. Sie schlagen jetzt vor, weitere Stellen zu schaffen. Das hört sich zwar gut an, ändert aber de facto erst mal nichts. Denn wenn wir jetzt schon 300 offene Ingenieurstellen haben, für die wir kein Personal finden, dann wird sich das auch nicht ändern, wenn wir heute entscheiden, dass es ab morgen 600 offene Stellen sind. Offene Stellen bleiben unbesetzt, weil wir zu wenige Bauingenieure haben. Ihr Antrag ist sicherlich nicht schädlich, aber er wird sehr wahrscheinlich auch nichts verändern. Er ist zu vage und zu unkonkret. Sie beantragen, dass der Landtag feststellen solle, dass man Personal braucht, um die Aufgaben im Straßenbau zu erfüllen. Sicherlich richtig, aber das ist wirklich kein geistiger Durchbruch und auch nicht neu. Der Landtag soll beschließen, die Personalgewinnung zu stärken. Auch das ist grundsätzlich richtig, aber was genau schlagen Sie denn bitte vor? Das muss dann im Verkehrsausschuss schon etwas konkreter werden. 20.09.2023 Aus Sicht der AfD müssten vor allem zwei Dinge passieren: Erstens müssen die Berufe attraktiver werden. Zweitens müssen wir mehr Aufmerksamkeit auf die für Arbeitnehmer sehr guten Berufsaussichten lenken. Um attraktiver zu werden, könnte man bessere Weiterbildungsangebote und mehr Lohn anbieten. Wir könnten auf mehr Flexibilität und Familienfreundlichkeit hinwirken und die Jobsicherheit erhöhen, zum Beispiel, indem wir garantieren, dass jedem erfolgreichen Bauingenieurabsolventen von uns ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten wird. Wie viele unentschlossene Abiturienten würden sich für den Straßenbau entscheiden, wenn man so ein attraktives Angebot offensiv und proaktiv bewerben würde? Aber dazu bräuchte es natürlich auch eine grundlegende Verschiebung in unserem Bildungssystem: an den Unis weniger Gender-Gaga und stattdessen mehr wertschöpfende Vorbereitung auf Berufe, an den Schulen weniger ideologische Indoktrination und stattdessen mehr Wissen und Fähigkeiten, allen voran in den Naturwissenschaften. Kurzfristig bleibt uns leider nichts anderes übrig, als den Mangel festzustellen, den Sie von den Altparteien jahrelang geschaffen haben. Im Untersuchungsausschuss zum Brückendesaster hat Ihnen dies zuletzt auch Professor Mertens sehr eindeutig ins Stammbuch geschrieben, indem er eindrücklich feststellte, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW in den Jahren 2001 und 2002 – übrigens Regierungszeit der SPD –, personell völlig heruntergewirtschaftet wurde. Fachfremde Theoretiker haben dort, wohl als Arbeitsnachweis für ihre hochdotierten Stellen, bewährte Strukturen zerschlagen und – so sagt es Professor Mertens – eine von Deutschlands besten Straßenbauverwaltungen nachhaltig zerstört. Es wäre wichtig, die knappen Planungskapazitäten auf die wirklich entscheidenden Aufgaben zu konzentrieren. Das sind Brücken, Tunnel und Straßen. Zur Erinnerung: 74 % aller Personenkilometer werden mit dem Auto gefahren, mit dem Fahrrad übrigens nur lächerliche 3 %. 79 % des Güterverkehrs werden mit dem LKW bewegt. Das Lastenfahrrad leistet hier übrigens gar keinen messbaren Beitrag. Kleine Randbemerkung: Wie kürzlich in einer meiner Anfragen zutage kam, hat die Landesregierung für all diese millionenschweren Stellen für Radbauingenieure, Radwege und Radmobilitätsprojekte eines nicht, nämlich verlässliche Zahlen wie Verkehrszählungsdaten. Alles ist irgendwie auf so einem allgemein vagen Gefühl aufgebaut. Hier trifft der Antrag tatsächlich einen wunden Punkt, nämlich die Fehlallokation im Haushaltsplan 2024 unserer wirklich einzigartigen schwarz-grünen Landesregierung. Statt Vermessungs- oder Bauingenieure einzustellen, genehmigt man sich 20 neue Stellen für Regierungsinspektoranwärter. Wo seit Jahr-Landtag zehnten Mangel beklagt wird, macht man nichts. Dafür wächst die Personaldecke in den Ministerien immer weiter auf. Der Überweisung dieses Antrages an den Verkehrsausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. Aber wir erwarten dann auch von Ihnen, der SPD, dass Sie diesem vagen und schwammigen Antrag im Verkehrsausschuss greifbare Lösungsansätze folgen lassen. – Einstweilen vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Danke, Herr Kollege Esser. – Für die Landesregierung spricht Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um etwa 3.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Straßen.NRW für ihre tägliche Arbeit zu danken. (Zuruf von der AfD: Das haben wir schon ge- macht!) Ich danke nicht nur den Ingenieurinnen und Ingenieuren, die Straßen und Radwege planen, bauen, sanieren und unterhalten. Ich danke vor allen Dingen auch den Straßenwärterinnen und Straßenwärtern, die tagtäglich rausgehen und dafür sorgen, dass unsere Straßen befahrbar sind und dass wir sie zu jeder Zeit, egal bei welchem Wetter, ob bei Hitze oder Schneefall, benutzen können. Dieser Job ist beileibe anstrengend, herausfordernd und an manchen Stellen auch nicht ungefährlich. Das muss einmal klipp und klar gesagt werden. Ich möchte diesen Menschen danken, dass sie den Job für uns alle ausüben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist in der Tat richtig und wurde mehrfach angesprochen: Straßen.NRW hat eine schwierige Geschichte hinter sich. Es gab in früheren Jahren Personalabbau in erheblichem Umfang, die Abtrennung der Autobahn GmbH, schwierige Strukturentscheidungen. Nun trifft uns genauso wie alle anderen Branchen der Fachkräftemangel. Da nützt es wenig, zusätzliche Stellen in einen Haushaltsplan zu schreiben, wenn Sie schon die vorhandenen Stellen nicht besetzen können. Deshalb konzentrieren wir als Landesregierung uns mit Straßen.NRW darauf, dass wir zunächst die vorhandenen Stellen besetzen können. Das ist die Aufgabe und der Job, den wir erledigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dabei geht es erst einmal darum, dass wir junge Menschen ausbilden. Wir haben die Zahl der Ausbildungsplätze im vergangenen Jahr von 240 auf 274 erhöht. Dazu kommen 102 Stellen insgesamt für die Vorbereitungsdienste für Beamtinnen und Beamte. 20.09.2023 Vorhin gab es diesbezüglich Kritik: Diese arbeiten anschließend selbstverständlich nicht im Ministerium, sondern organisieren den Landesbetrieb Straßenbau, erledigen dort die notwendigen Aufgaben für Bau und Planung und sind selbstverständlich Teil dieses Geschäftes. Ich bin ein bisschen stolz darauf, dass es uns anders als in der Vergangenheit gelungen ist, alle Ausbildungsplätze zu besetzen. Wir haben den Nachwuchs bei Straßen.NRW im Haus, und das ist eine gute Nachricht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ferner sorgen wir für den akademischen Nachwuchs. Wir verlassen uns dabei nicht nur auf die Universitäten, sondern wir bieten duale Studiengänge an. Wir haben dazu drei zusätzliche Hochschulen gewonnen, mit denen wir dies tun und weitere Ingenieurinnen und Ingenieure für Straßen.NRW ausbilden und gewinnen können. Wir nehmen das gesamte Portfolio in Anspruch: Auftritte auf Messen, Social Media; wir haben ein absolut modernes und professionell begleitetes Fachkräfte-Recruiting. All das tut Straßen.NRW, um am Ende Menschen dafür gewinnen zu können, die notwendige und wichtige Arbeit zu leisten. Wir sind an allen Jobbörsen präsent. Wir versuchen derzeit, die wenigen vorhandenen Bauingenieurinnen und Bauingenieure zu gewinnen. Ich habe vorhin gehört, dass man bei Straßen.NRW eine Jobgarantie erwarte. Wenn Sie einen Bauingenieur oder eine Bauingenieurin auf Jobsuche kennen, dann sagen Sie, dass sie sich bei Straßen.NRW bewerben sollen. Diese Bewerber haben die Chance, sofort eine Stelle zu erhalten. Das alles ist eine absolute Selbstverständlichkeit. In diesem Zusammenhang muss man klar benennen: Noch gibt es dort einen deutlichen Überhang an Männern. Wir wollen ganz gezielt Frauen für Straßen.NRW gewinnen, damit sie dort ihre Arbeit tun. Frauen sind in diesem Bereich unterrepräsentiert. Es gibt noch viele Möglichkeiten, diesbezüglich für eine Veränderung zu sorgen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Abschließend möchte ich eines deutlich machen: Die ganzen Aktivitäten von Straßen.NRW, um neue Beschäftigte zu bekommen, tragen bereits Früchte. Die Stellenbesetzungsquote wird besser. Die Zahl der unbesetzten Stellen nimmt deutlich ab. Die bei Straßen.NRW lange Zeit bestehende mangelnde Stellenbesetzung ist noch nicht überwunden. Durch unsere aktive Arbeit sorgen wir deshalb dafür, dass wir Schritt für Schritt vorankommen und dieses Tal durchschreiten. Das ist in der Tat notwendig, damit ein moderner Betrieb „Straßen.NRW“ mit einem Image pro Verkehrswende und pro moderne Mobi-Landtag lität in Nordrhein-Westfalen tagtäglich seine Aufgaben erfüllen kann. Wir gehen diesen Weg, und ich freue mich darauf, das mit Ihnen auch im Ausschuss ausführlich diskutieren zu können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Vielen Dank, Herr Minister. – Der guten Ordnung halber teile ich mit, dass Herr Minister seine Redezeit um 30 Sekunden überbezogen hat. – Es bleibt allerdings dabei, dass mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Somit befinden wir uns am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5853 an den Verkehrsausschuss – federführend –, an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses sowie an den Unterausschuss Landesbetriebe und Sondervermögen des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll in dem federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist auch niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 12 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/5834 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Wedel das Wort.

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Dirk Wedel FDP

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir Ihnen die Änderung der Landesverfassung in zwei Punkten vor. Gemeinsam haben diese beiden Punkte, dass der Verfassungstext jeweils der Rechtswirklichkeit angepasst werden soll. Zum Ersten soll Art. 72 Abs. 1 dahin gehend geändert werden, dass die Gerichte nach der sogenannten Weimarer Formel „im Namen des Volkes“ urteilen, also ohne den Zusatz des „Deutschen“ Volkes. Wegen der vorgeschalteten bundesrechtlichen Vor-20.09.2023 schriften in den jeweiligen Prozessordnungen und den landesrechtlichen Verweisungen auf diese Vorschriften in aufgrund bundesrechtlicher Öffnungsklauseln originär landesrechtlichen Verfahren entspricht dies seit 2005 ohnehin ausnahmslos der Rechtspraxis. Auch der Verfassungsgerichtshof verfährt so. Zudem entspricht es der Verfassungslage aller anderen Bundesländer, soweit sie eine Urteilspräambel vorsehen. Neben dem Umstand, dass die in Art. 72 Abs. 1 verwendete Urteilsformel erstmalig von den Nationalsozialisten eingeführt wurde, spricht auch der bei der ursprünglichen Verfassungsgesetzgebung ausschlaggebende Gesichtspunkt eines Bekenntnisses zur Rechtseinheitlichkeit heute für die Verwendung der Weimarer Formel. Denn während im Nachkriegsdeutschland des Jahres 1950 aufgrund von Besatzungszeit und deutscher Teilung unterschiedliche Rechtsentwicklungen zu verzeichnen waren, ist mehr als 30 Jahre nach der Vollendung der deutschen Einheit nunmehr der Art. 72 Abs. 1 selbst ein bundesweit einmaliger Solitär und Anachronismus. Zum Zweiten gilt es, dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur kommunalen Sperrklausel vom 21. November 2017 Rechnung zu tragen. Da das Urteil, in dem der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel des Art. 78 Abs. 1 Satz 3, soweit sie für Gemeinderäte und Kreistage galt, für verfassungswidrig erachtet, in einem Organstreit ergangen ist, konnte der Verfassungsgerichtshof die Norm nicht für nichtig erklären. Die Sperrklausel ist demnach durch das Urteil nicht außer Kraft getreten. Vielmehr ist der Landtag zu einer Aufhebung der verfassungswidrigen Norm verpflichtet. Den dezenten Wink des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs in der Fußnote seines vor Kurzem erschienenen Fachaufsatzes sollte der Landtag fast sechs Jahre nach dem betreffenden Urteil zum Anlass nehmen, seiner Verpflichtung aus § 26 Verfassungsgerichtshofgesetz, den Verfassungstext anzupassen, nunmehr ohne weiteres Zögern nachzukommen. (Beifall von der FDP) Anders als bei der letzten Befassung des Landtags mit dem Art. 78 Abs. 1 Satz 3 im Dezember 2018 sind die Sperrklauseln für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen sowie zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr, die der verfassungsgerichtlichen Prüfung standgehalten haben, zwischenzeitlich im Kommunalwahlgesetz einfachgesetzlich normiert. Somit kann diese wahlrechtliche Detailregelung auf Ebene des Verfassungsrechts entfallen. Mit Verfassungsänderungen sollte man behutsam umgehen. Andererseits bedarf es immer wieder Anpassungen der Verfassung, damit diese Schritt mit der Zeit hält. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt in Landtag diesem Sinne einen Beitrag zur Verfassungshygiene dar. Auf die weiteren Beratungen freue ich mich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Hagemeier.

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben“. So lautet die Präambel der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Geändert werden kann die Verfassung, wenn sich mindestens zwei Drittel aller Mitglieder des Landtages von Nordrhein-Westfalen oder zwei Drittel der Hälfte aller Wahlberechtigten in NRW dafür aussprechen. Wir beraten heute in erster Lesung eine weitere Initiative der Freien Demokraten zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei geht es einerseits um die Streichung der Sperrklausel des Art. 78 Abs. 1 Satz 3 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen, und es geht andererseits um eine Änderung von Art. 72 Abs. 1. Ich habe eingangs die Präambel unserer Landesverfassung zitiert und die Voraussetzungen für deren Änderungen genannt. Selbstverständlich unterliegt auch das Verfassungsrecht einer beständigen Weiterentwicklung. Das ist gut so. Ob seiner herausgehobenen Stellung in unserem Rechtsgefüge sind wir dabei gleichzeitig zu besonderer Bedachtsamkeit und zu besonderer Behutsamkeit aufgefordert und angehalten. In diesem Sinne tun wir gut daran, insbesondere die Sachargumente zu möglichen Änderungen von Art. 72 Abs. 1 im weiteren parlamentarischen Verfahren abzuwägen. Gleichzeitig sollten wir der beschriebenen besonderen Stellung unserer Landesverfassung auch in Zukunft dadurch Rechnung tragen, deren Weiterentwicklung in konsolidierter und konsentierter Form vorzunehmen. Die vertiefende Diskussion führen wir im zuständigen Fachausschuss. Ich werbe aber dafür, konsentierte Punkte zur Weiterentwicklung unserer Landesverfassung zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen einer Gesetzes-20.09.2023 initiative gebündelt einzubringen und im Parlament zu beraten. Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir selbstverständlich gerne zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Wolf.

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Änderungen der Verfassung sind im Parlament immer ganz besondere Momente, denn die Verfassung beschreibt ja die Grundwerte, die Grundrechte […] unseres Landes im Einklang mit dem Grundgesetz.“ So habe ich damals, im Juni, zum letzten Antrag der FDP zur Änderung der Verfassung begonnen. Soweit hat sich auch nichts geändert. Auf einen Punkt muss ich aber vielleicht etwas deutlicher hinweisen. Ich befürchte, dass ich ihn seinerzeit zu diplomatisch ausgedrückt habe. Ich will noch mal daran erinnern, und zwar die Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir Änderungen der Verfassung schrittweise machen – einen Schritt nach dem anderen – und auch in einem respektvollen Miteinander. Was der Kollege Daniel Hagemeier gesagt hat, will ich ausdrücklich unterstreichen, nämlich: gemeinsam. Wenn ein Änderungsantrag zur Verfassung eingebracht wird, wäre es hilfreich, wenn wir uns vorab austauschten und überlegten, ob es eine verfassungsändernde Mehrheit gibt. Das wären nämlich zwei Drittel der Mitglieder dieses Hauses. Diese Mehrheit hat keine Fraktion für sich alleine. Deswegen wäre das hilfreich. Das will ich noch mal ausdrücklich anmahnen, weil ich es doch ein bisschen ärgerlich finde, dass die FDP erneut einen Antrag einbringt, über den wir diskutieren können, der aber vorher nicht interfraktionell besprochen worden ist. Mich ärgert das insbesondere, weil – das weiß der Kollege auch – ich die kollegiale Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP und auch den rechtswissenschaftlichen Diskurs, der mich immer wieder erfreut, sehr schätze. Ganz kurz zu dem Anliegen der FDP. Tatsächlich irritiert die Formulierung, die wir in Art. 72 unserer Landesverfassung finden. Urteile „im Namen des Deutschen Volkes“ finden sich nämlich überhaupt nicht mehr. Wer schon mal ein Urteil gelesen hat, der weiß das. Das steht da nicht, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Landtag Wenn man in die Kommentierung schaut, beispielsweise in den Online-Kommentar beim Beck-Verlag von den Herausgebern Ogorek und Dauner-Lieb, findet sich wirklich eine sehr lesenswerte historische Erläuterung, warum diese Formulierung 1950 bei den Beratungen unserer Verfassung bewusst aus dem Gedanken und dem Wunsch nach der Einheit Deutschlands gewählt wurde, obwohl sie tatsächlich nie zur Anwendung kam, weil das Bundesrecht eine andere Urteilspräambel vorschreibt. Sie haben also tatsächlich eine Stelle gefunden, wo wir Juristen vom sogenannten toten Recht sprechen. Es bliebe also lediglich die historische Bedeutung der Formulierung, auf die man eventuell künftige Generationen weiterhin hinweisen könnte. Aber darüber können wir mit Sicherheit vertieft im Ausschuss diskutieren. Nun zum zweiten Problem, das die FDP scheinbar gefunden hat: Art. 78 mit einer Sperrklausel von 2,5 vom Hundert für die Wahl zu Räten, Kreistagen usw. – Ich wäre jetzt fast versucht, die gesamte Debatte der 16. Wahlperiode zur Sperrklausel hier noch mal zu wiederholen, weil die wirklich hörenswert und erlebenswert war. Dafür reicht die Zeit aber nicht annähernd. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich einfach aus dem abschließenden Parlamentsprotokoll zitiere. Eine Sperrklausel für Räte war damals für meine Fraktion notwendig, um die Funktionsfähigkeit von Räten zu erhalten. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Der sehr geschätzte Kollege Hans-Willi Körfges hat es wunderbar auf den Punkt gebracht: Sperrklauseln sind auch verfassungsrechtlich gesicherte Instrumente, die bei Verhältniswahlen einer Zersplitterung von Parlamenten vorbeugen sollen. – Das hat er seinerzeit so klar formuliert. Das gilt für mich auch heute noch. Am Ende stimmten hier 180 Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen für die Ergänzung der Verfassung. Die FDP enthielt sich seinerzeit. Das Verfassungsgericht wurde tatsächlich mit der Frage befasst und urteilte im November 2017, dass hiermit das Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt wurde. Es sei – nach Überzeugung des Gerichts – nicht vorgetragen worden, dass eine Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit notwendig sei, und die Regelung gilt nicht. Dennoch bleibt es aus der Sicht meiner Fraktion weiterhin Aufgabe dieses Hauses und dieses Parlaments, regelmäßig eine Prognose hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Räte in unserem Land zu fassen und sie auch weiterhin in den Blick zu nehmen. Das ist aus meiner Sicht ein gutes Argument, warum wir hier weiter diskutieren sollten. Die Argumente der FDP haben mich bisher noch nicht überzeugt. Späte Genugtuung der FDP ist scheinbar kein Argument, das Sie vorgetragen haben. 20.09.2023 Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Es gibt eine angemeldete Kurzintervention aus den Reihen der FDP vom Kollegen Witzel. Der hat jetzt das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Wolf, es geht in der Tat, wie Sie es zum Schluss Ihrer Ausführungen gesagt haben, hier nicht um die Frage von Rechthaberei, sondern schlichtweg um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die für uns bindend ist. Sie haben dargestellt, was legitimerweise seinerzeit Ihre Sichtweise als SPD-Landtagsfraktion gewesen ist. Das ist eine legitime Position, so, wie wir eine andere legitime Position haben. Aber es hat am Ende des Tages vom Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung gegeben, und diese ist umzusetzen und nachzuvollziehen. Deshalb verstehe ich nicht und bitte Sie da um entsprechende Erläuterung, warum es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts für Sie keine Selbstverständlichkeit ist, die Verfassung jetzt verfassungsrechtskonform auszugestalten, und ob Sie mir bei der Gelegenheit eine einzige Kommune von rund 400 in Nordrhein-Westfalen nennen können, die aufgrund des Wahlrechts, das aktuell in Nordrhein-Westfalen besteht, aktuell funktionsuntüchtig ist, also ihre öffentlichen Aufgaben nicht wahrnehmen kann, eine einzige wenigstens.

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. Ich darf darauf hinweisen, dass es eine Kurzintervention und keine Zwischenfrage war. Aber der Kollege Wolf hat die Gelegenheit zu einem Statement seinerseits.

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Sven Wolf SPD

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Witzel, ich danke Ihnen für Ihren Einwurf, der allerdings ein bisschen den Eindruck vermittelt, dass es Ihnen nicht, wie dem Kollegen Wedel, um eine sehr fundierte, juristische Debatte geht, sondern um eine Genugtuung zu der damaligen Entscheidung. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Der Verfassungsgesetzgeber dieses Hauses, das sind mit Blick auf das Quorum mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Landtags, hat damals entschieden. Natürlich kann der Verfassungsgesetzgeber eine andere Entscheidung treffen. Darüber sollten wir ganz sachlich und nüchtern, wie der Kollege Wedel es vorgetragen hat, diskutieren. Landtag Wenn Sie das jetzt wieder vermischen, und ich habe die Sperrklauseldebatte von damals bewusst nicht wieder aufgemacht, dann muss ich Ihnen für die SPD-Fraktion deutlich sagen: Wir werden weiterhin beobachten, ob die Funktionsfähigkeit der Räte in diesem Land gewährleistet ist. Das ist unsere Aufgabe in diesem Parlament. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion der Grünen hat der Kollege Mostofizadeh das Wort.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Kollegen Hagemeier und Wolf ausdrücklich dankbar, dass sie darauf hingewiesen haben, dass es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der immerhin zwei Drittel der Mitglieder des Landtags für eine Zustimmung braucht. Deswegen finde ich die Zuspitzung, die Herr Witzel am Ende eingebracht hat, alles andere als hilfreich, um diesen Sachverhalt adäquat abarbeiten zu können. Herr Wedel war immerhin vom 21.11.2017, wenn ich mich richtig erinnere, bis zum Abschluss der Legislaturperiode, also bis Juni 2022, Staatssekretär im Justizministerium. Warum hat damals keine entsprechende Vorlage den Landtag erreicht? Das könnte man sich in dem Zusammenhang ja auch mal fragen und fragen, warum das jetzt der Fall ist. Herr Kollege Wolf hat zu Recht darauf hingewiesen, und Herr Hagemeier hat das auch getan, dass wir einen weiteren Vorschlag einer verfassungsändernden Gesetzgebung seitens der FDP haben. Es wäre das Mindeste, und da würde ich beiden Kollegen folgen wollen, dass man im Verfahren darauf achtet, dass wir das jetzt gemeinsam und gebündelt besprechen und abarbeiten. Darüber sind wir uns wahrscheinlich auch einig. Aus meiner Sicht ist eine zweite Argumentationslücke bei Herrn Kollegen Wedel beim Thema „Verfassungshygiene“ zu erkennen. Sie stellen bei der Bearbeitung des Art. 78 darauf ab, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt werden soll. Sie wollen aber nicht nur die Umsetzung dieses Urteils, sondern Sie wollen darüber hinausgehen. Es soll nämlich auch des Thema „Bezirksvertretung und RVR-Verbandsversammlung“ aus der Verfassung gestrichen werden. Als Argumentation führen Sie dafür an, dass sich das einfachgesetzlich lösen ließe. Diesbezüglich wird sich der Kollege Wolf noch besser als ich an die Verfassungskommission in der Legislaturperiode 2012 bis 2017 erinnern. Damals haben wir Wahlgrundsätze und unter anderem das Thema des Wahlalters von 16 Jahren bei Landtagswahlen besprochen, und es gab hier eine verfas-20.09.2023 sungsändernde Mehrheit bzw. es zeichnete sich eine solche in der Kommission ab, die das Wahlalter von 16 Jahren möglich gemacht hätte. Die FDP hat dem jedoch obgleich der eigenen Beschlussfassung auch auf Parteitagen nicht zugestimmt. Darüber hinaus hat sie dem von dem Kollegen Römer und mir eingebrachten Kompromissvorschlag, das aus der Verfassung herauszunehmen und den einfachgesetzlichen Wahlgrundsätzen zugänglich zu machen und damit verbunden dem Versprechen, das in der damaligen Legislaturperiode nicht mehr abschließend regeln zu wollen, ausdrücklich nicht zugestimmt. Weil Sie damals selbst Abgeordneter dieses Landtags waren, ist die Kontinuität Ihrer Argumentation im Hinblick auf die Verfassungshygiene an dieser Stelle zumindest brüchig. (Beifall von den GRÜNEN) Bei Art. 72 wird man sich in der Diskussion im Rahmen der Beratung wahrscheinlich irgendwo treffen können. Bei Art. 78 habe ich hingegen zumindest eine gewisse Skepsis und teile die Einschätzung des Kollegen Wolf. Dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf irgendeine Art und Weise Rechnung zu tragen, wird man, glaube ich, irgendwie tun können. Ansonsten kann ich nur an die FDP appellieren, bei Verfassungsänderungen einmal miteinander zu reden, diese vernünftig vorzubereiten und sie dann in einem vernünftigen Verfahren abzuarbeiten. Das wäre dem Prozess deutlich zuträglicher. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Sven Wolf [SPD])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die AfD spricht nun deren Abgeordneter Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wolf, Herr Mostofizadeh, um etwas interfraktionell zu besprechen und um sich austauschen, haben wir die Ausschüsse. Was Sie meinen, ist auskungeln. Das kann man auch machen, aber das ist noch kein fester Bestandteil des Parlamentarismus, der einer Verfassungsänderung vorausgeschaltet werden muss. Deswegen kann man das der FDP hier nicht vorwerfen. Dafür haben wir also den Ausschuss, und dort können wir das Thema in Ruhe diskutieren. An diesem Antrag merkt man aber, dass die Freien Demokraten immer noch ein wenig auf der Suche nach sich selbst sind, aber noch nicht so viel gefunden haben. Außerdem muss man natürlich immer ein wenig aufpassen, denn einerseits regiert man in Berlin und andererseits darf man in NRW nicht verse-Landtag hentlich etwas beschließen, was man in Berlin ablehnt. Das gelingt nicht immer so gut. Regelmäßig hören sich Vertreter wie Herr Kubicki zum Beispiel beim Heizungsgesetz auch immer ein wenig so an, als wären sie auf der Bundesebene ein Teil der Opposition, aber nicken die Beschlüsse am Ende trotzdem ab. Hier sind Sie jetzt aber auf Nummer sicher gegangen. Sie haben sich einfach ein ganz anderes Thema vorgenommen, und Sie haben die Landesverfassung quergelesen. Dabei sind Ihnen ein paar Dinge aufgefallen, die möglicherweise nicht mehr ganz aktuell sind. Es ist richtig, dass die für Kommunalwahlen zwischenzeitlich eingeführte Hürde von 2,5 % vom Verfassungsgericht längst wieder kassiert ist. Das war damals der klägliche Versuch der großen Altparteienkoalition von SPD, CDU und Grünen – man hat auch gerade wieder gehört, wer diese Hürde verteidigt hat –, lästige Konkurrenz aus den Rathäusern unter dem Vorwand herauszuhalten, die Räte seien sonst nicht mehr funktionsfähig. Das glaubt Ihnen niemand. Das hat Ihnen auch das Verfassungsgericht nicht geglaubt. Nun muss man der FDP zugutehalten, dass sie dieser Novelle damals nicht zugestimmt hat. Seit 2017, als das entsprechende Urteil erging – das ist mittlerweile sechs Jahre, eine Kommunalwahl und immerhin viereinhalb Jahre FDP-Regierungsbeteiligung her –, hat die FDP in diesem Sinne aber überhaupt nichts unternommen. Es ist sogar noch schlimmer, weil Sie sogar das Gegenteil davon gemacht haben, was Sie jetzt fordern. Genau das, was Sie beantragen, hat meine Fraktion schon im Dezember 2017 beantragt. Wir haben nämlich eine Korrektur dieses verfassungswidrigen Fremdkörpers in der Verfassung gefordert und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Frau Freimuth, die heute Abend nicht hier ist, erklärte damals für die FDP im Plenum – Zitat –: „Ich rate deswegen von Schnellschüssen ausdrücklich ab. Wir sollten das Urteil und seine Begründung vielmehr genau analysieren, unsere Schlüsse daraus ziehen und dann mit Gründlichkeit und gleichzeitig mit dem gebotenen Zeitansatz eine Überarbeitung unseres Kommunalwahlrechts,“ – jetzt kommt der einschlägige Punkt – „das für die Kommunalwahlen im Jahr 2020 ja die Rechtsicherheit geben soll, entwickeln.“ Die Kommunalwahl war am 13. September 2020. Heute ist der 20. September 2023. Sie sind also gut drei Jahre über der Zeit. Das ist dann ein sehr gründlicher Gesetzentwurf geworden; wie auch immer. 20.09.2023 Im Gegensatz zu Ihnen bewerten wir einen Gesetzentwurf aber natürlich nach dem Inhalt und nicht nach dessen Urheber. Was in unserem Gesetzentwurf 2017 schon richtig war, ist heute nicht falsch. Wir werden deshalb gerne mitwirken, dieses überflüssige und von Anfang an demokratiefeindliche Relikt aus unserer Landesverfassung zu tilgen. Anders sieht es beim zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs aus. Art. 72 Abs. 1 bestimmt, dass die Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Namen des Deutschen Volkes urteilen. Es ist jedoch richtig, dass das durch konkurrierendes Bundesrecht mittlerweile weitgehend überholt ist. Wenn Sie aber überholte Normen aus der Landesverfassung werfen wollen, warum fällt Ihnen dann eigentlich nur das ein? Gucken Sie einmal ein wenig genauer hin. Dann fällt Ihnen zum Beispiel auf, dass es einen Artikel gibt, der die Wahlperiode des Landtags für 1970 regelt. Es gibt sogar noch einen Artikel, der die Eingliederung des Landes Lippe im Jahr 1947 regelt. Die FDP stört sich jedoch sozusagen am deutschen Volk in der Verfassung eines deutschen Bundeslands. Man darf annehmen, dass das kein Zufall ist, denn Sie haben schon 2017 mitgemacht, als das deutsche Volk aus dem Amtseid für die Landesminister herausgenommen wurde. Im Bund sind Sie gerade dabei, ein Staatsbürgerschaftsrecht zu schaffen, das die Zugehörigkeit zu eben diesem deutschen Volk zu einer billigen Ramschware macht, während die von Ihnen mitgetragene Innenministerin das Wahlrecht gleich jedem zubilligen will, der es hier irgendwie über die Grenze geschafft hat. Angesichts dieser und anderer Vorhaben mit Ihrer Billigung oder ausdrücklicher Unterstützung, meine Damen und Herren von der FDP, muss man den Eindruck gewinnen: Sie wollen das deutsche Volk nicht nur aus der Landesverfassung streichen, sondern am liebsten gleich ganz. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Geht’s noch? Das ist ja peinlich!) Es wird Sie nicht wundern, dass die Alternative für Deutschland da nicht mitgehen will, auch nicht symbolisch. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul.

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Herbert Reul

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es geht Landtag um zwei schon ein paar Mal vorgetragene Änderungswünsche für die Verfassung. Da geht es darum, dass Urteile „im Namen des Deutschen Volkes“ gesprochen werden. Das weicht ab, wie richtig vorgetragen, von der bundesweit ansonsten verwendeten sogenannten Weimarer Formel. Dort heißt es „Im Namen des Volkes“. Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung wollten mit dem Zusatz die Einheit der Rechtsprechung in der gesamten Bundesrepublik betonen. Nun wollen Sie dieses Wort „Deutschen“ streichen. Darüber kann man nachdenken. Aber akuter Änderungsbedarf, eine Notwendigkeit dafür gibt es überhaupt nicht. Denn das meist bundesgesetzlich geregelte Gerichtsverfahrensrecht sieht ohnehin die sogenannte „Weimarer Formel“ vor. Für die landesrechtlich geregelten Gerichtsverfahren ist eine Nichtbeachtung ohne Folgen. Das heißt auf gut Deutsch: Die hiervon betroffenen Urteile sind nicht anfechtbar oder unwirksam. Und bei der anderen Änderung, Streichung von Art. 78 Abs. 1 Satz 3 der Landesverfassung, geht es um die Sperrklausel für Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen und die Verbandsversammlung des Regionalverbands. Da hat der Verfassungsgerichtshof – das wurde auch schon vorgetragen – 2017 die Sperrklausel nur in Teilen für verfassungswidrig erachtet, nämlich hinsichtlich Gemeinderäte und Kreistage. Insoweit ist der Landtag auch grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Norm aufzuheben. Ich will aber daran erinnern, dass das Gericht die Sperrklausel für die Wahl der Bezirksvertretungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr als verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat. Das heißt, der vorgeschlagene Gesetzentwurf, der eine vollständige Streichung der Sperrklausel vorsieht, geht da viel weiter oder zu weit. In diesem Fall würde eine Sperrklausel für die Wahlen zu den Bezirksvertretungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbandes nur noch auf einfachgesetzlicher Grundlage beruhen. Das ist jedoch verfassungsrechtlich nach unserer Auffassung nicht ausreichend. Wenn man sich die Urteile anschaut, dann stellt man fest, dass es vielmehr der Verankerung der Sperrklausel auf Verfassungsebene bedarf. Das übersieht der Gesetzentwurf, der heute vorgelegt wird. Darüber hinaus sind Änderungen von Verfassungen keine Kleinigkeit. Das sollte man gut überlegen. Und wenn der Landtag darüber berät und nach einem erforderlich breiten Konsens sucht, dann sollte sich die Debatte, so finde ich, nicht in redaktionellen Änderungen erschöpfen. Da gibt es viel wichtigere Themen, über die man reden muss und sollte. Die sollten gut vorbereitet in die parlamentarischen Verfahren 20.09.2023 gebracht und unter Einbeziehung von Sachverständigen diskutiert werden. Da braucht es schon ein bisschen mehr. Den auf Formalitäten beschränkten Gesetzentwurf lehnen wir als Landesregierung ab, zumal sich daraus für die Praxis keinerlei Folgen ergäben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5834 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Gibt es jemanden, der gegen diese Überweisungsempfehlung ist? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 13 Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, des Hochschulgesetzes, der Universitätsklinikum-Verordnung und des Gesetzes zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5804 erstes Lesung Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Laumann das Wort. – Bitte schön, Herr Minister. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Mantelgesetz soll das Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das Hochschulgesetz sowie die Universitätsklinikum-Verordnung geändert und ein fehlerhafter Verweis im Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz korrigiert werden. Als Lehre aus der Pandemie sollen die Befugnisse des MAGS, die sich während der pandemischen Lage im Bereich des Infektionsschutzes aus dem bis Ende des Jahres 2022 befristeten Infektionsschutzgesetz und Befugnisgesetz ergeben, zukunftssicher gesetzlich geregelt werden. Landtag Im Krankenhausgestaltungsgesetz soll nach dem Vorbild des Infektions- und Befugnisgesetzes das für die Gesundheit zuständige Ministerium bei Ereignissen, die die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gefährden und infolge derer die gesundheitliche Versorgung in Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen ohne lenkende Maßnahmen nicht mehr sichergestellt werden kann, ermächtigt werden, Regelungen zur Steuerung der stationären Versorgung im Rahmen einer Rechtsverordnung zu erlassen. Durch die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung kann die jeweilige Landesregierung künftig flexibel auf Regelungsnotwendigkeiten in Krisensituationen in Nordrhein-Westfalen reagieren, um die stationäre Versorgung sicherzustellen, wenn diese aufgrund von Überlastungen nicht mehr wie im Regelfall durch die Ausnahmeentscheidung der einzelnen Krankenhäuser gewährleistet werden kann. Es handelt sich um Regelungsbefugnisse für folgende Bereiche: die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten, die Verschiebung elektiver Eingriffe, strukturelle Vorgaben zur Organisation von medizinischen Behandlungen, die Aussetzung regionaler Planungskonzepte und die Änderung des Versorgungsauftrags eines Krankenhauses ohne Bindung an die Vorgaben und Verfahren. Hiermit werden die bisher nur für den Fall einer epidemischen Lage geregelten Verordnungsbefugnisse auch auf andere Krisensituationen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gefährden, vorgesehen. Ebenso wie im Fall der pandemischen Lage wird die Verordnungsermächtigung mit einem Parlamentsvorbehalt versehen, sodass der Souverän bei der Feststellung der Verordnungsnotwendigkeit das letzte Wort hat. Mit der Regelung wird der Landesregierung eine grundsätzliche Handlungsfähigkeit im Fall von Krisenlagen eingeräumt, ohne jedoch die Möglichkeit zu haben, ohne den Souverän zu entscheiden. Zweitens. Durch die zweite Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes soll die flächendeckende Umsetzung des Krankenhausplans sichergestellt und vermieden werden, dass gleichzeitig Feststellungsbescheide nach neuem und altem Planrecht bestehen. Hierzu soll eingefügt werden, dass alle Rechtsbehelfe gegen einen Feststellungsbescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Bislang gilt dies ausschließlich für Rechtsbehelfe eines Dritten. Diese Änderung der Vorschrift ist notwendig, um eine einheitliche Verfahrensweise für die Umsetzung des Krankenhausplans sicherzustellen. Hintergrund ist, dass zahlreiche regionale Planungskonzepte im Dissens vorgelegt worden sind. Ob dieser Dissens in den nun folgenden Verhandlungen mit den Krankenhäusern durch das Land überall behoben werden kann, bleibt abzuwarten. 20.09.2023 Es ist wahrscheinlich, dass nicht überall Konsens hergestellt werden kann und die Krankenhäuser, die mit der Zuteilung der Leistungsgruppen nicht einverstanden sind, klagen werden. Dies könnte die Umsetzung des Krankenhausplans auf Jahre verzögern. Das Rechtsschutzbedürfnis der Kliniken wird gewahrt, da die Möglichkeit besteht, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Drittens. Darüber hinaus soll durch eine Ergänzung geregelt werden, dass die Gemeinden nicht, wie sonst bei der Investitionsförderung üblich, mit 40 % an den ab dem Jahre 2023 für die Umsetzung des Krankenhausplans veranschlagten Haushaltsbeträgen beteiligt werden. Zu den Änderungen im Hochschulgesetz und der Universitätsklinikum-Verordnung: Die vorgesehene Änderung des Hochschulgesetzes und der Universitätsklinikum-Verordnung setzt die gemeinsame Ressortverantwortung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Bereich der Universitätskliniken um. Dies war in den Koalitionsverhandlungen und dem entsprechenden Organisationserlass des Ministerpräsidenten vom 11. Juli 2022 so vereinbart worden. Durch die Änderungen werden die Positionen und das Stimmrecht des MAGS in den Aufsichtsräten der Universitätskliniken denen des MKW angeglichen. Zudem wird ein fehlerhafter Verweis im Gesetz zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes bereinigt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Als Nächsten begrüßen wir hier vorne am Rednerpult für die CDU-Fraktion zu seiner Geburtstagsrede den Abgeordneten Haug. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Sebastian Haug CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte, wenn ich schon mal am Geburtstag hier bin, kann ich auch gleich reden. – Worum geht es bei dem Gesetz mit dem etwas sperrigen Titel, das heute in den Landtag eingebracht wird? Der Minister hat es gerade ausgeführt: Es geht um sachlich notwendige Änderungen des Krankenhausgestaltungsgesetzes, um eine juristisch folgerichtige Änderung des Hochschulgesetzes und der Universitätsklinikum-Verordnung und um gesetzestechnisch erforderliche redaktionelle Änderungen in zwei Gesetzen. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass gesundheitspolitische Ausnahme- und extreme Krisensituationen zu einer erheblichen Belastung, unter Umständen zu Landtag einer Überlastung unserer Krankenhäuser führen können und dass der Staat dann die Möglichkeit haben muss, regelnd einzugreifen, um die Inanspruchnahme der stationären Versorgung zu koordinieren. Das Infektionsschutz- und Befugnisgesetz NRW hatte daher dem MAGS Regelungsbefugnisse zur Steuerung der Patientenströme per Rechtsverordnung eingeräumt. Dieses Gesetz ist aber am 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten. Durch die jetzt vorgesehene Ergänzung des Krankenhausgestaltungsgesetzes hat das MAGS nun grundsätzlich die Möglichkeit, bei unvorhergesehenen, nicht kalkulierbaren Ereignissen, bei denen mit einer großen Anzahl von verletzten oder erkrankten Personen zu rechnen und die stationäre Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist, per Rechtsverordnung einzugreifen, um den Zugang zu Krankenhäusern bedarfsgerecht zu steuern. Eine solche Rechtsverordnung steht auch wieder unter Parlamentsvorbehalt; wir müssen also zustimmen. Die Gesetzesänderung regelt die Befugnisse des MAGS, zukünftig rechtssicher in solchen Ausnahmeund Krisensituationen flexibel reagieren zu können, um die stationäre Versorgung in unserem Land zu garantieren, wenn die Aufnahmeentscheidung der einzelnen Krankenhäuser nicht mehr allein entscheidend sein kann. Einer Überlastung einzelner oder aller Krankenhäuser kann so zentral entgegengewirkt und ein möglicher Kollaps des Systems vermieden werden. Der neu gefasste § 16 Abs. 5 des Krankenhausgestaltungsgesetzes sorgt für einheitliche Verfahrensweisen bei Rechtsbehelfen gegen Feststellungsbescheide. Die geplante Ergänzung von § 17 des Gesetzes führt dazu, dass die Kommunen sich bei der Umsetzung des Krankenhausplans 2022 nicht mit 40 % an der geplanten Landesförderung beteiligen müssen, anders als bei den sonstigen Landeszuschüssen für Investitionskosten. Der Krankenhausplan 2022 sieht 2,5 Milliarden Euro Landesinvestitionen vor. Wir hätten hier also hypothetisch von 1 Milliarde Euro Komplementärmitteln der Kommunen gesprochen. Sie werden durch diese Regelung vermieden. Die Änderungen im Hochschulgesetz und in der Universitätsklinikum-Verordnung schließlich folgen unmittelbar daraus, dass das Aufgabengebiet der Universitätskliniken, soweit deren Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung betroffen ist, in die Ressortzuständigkeit des MAGS übergegangen ist. Diese neue Zuständigkeit muss sich auch in der Besetzung der Aufsichtsräte für die Universitätskliniken und der Stimmrechtsverteilung widerspiegeln. Der Rest sind, wie gesagt, gesetzestechnisch erforderliche redaktionelle Änderungen. 20.09.2023 Meine Damen und Herren, der wesentliche Teil des heute in den Landtag eingebrachten Regelungspakets ist eine sachlich absolut notwendige Autorisierung des MAGS, bei Epidemien oder vergleichbaren Extremlagen regelnd eingreifen zu können, um die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und das Funktionieren des Gesamtsystems zu garantieren. Die CDU-Fraktion begrüßt daher den vorgelegten Gesetzentwurf, stimmt der Überweisung in die Fachausschüsse selbstverständlich zu und wird ihn dort weiter konstruktiv begleiten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Haug. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Klute.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir noch einmal einen ganz herzlichen Glückwunsch an Sebastian Haug zum Geburtstag. Ich denke, da spreche ich auch im Namen der gesamten SPD-Fraktion. Ebenso danke ich aber Herrn Minister Laumann für die sehr nüchterne Darstellung des Sachverhalts. Das ist ja doch eine recht trockene Materie. Wenn man nicht so tief drinsteckt, kann man dem gar nicht immer ganz folgen; aber die Tribünen sind um diese Uhrzeit ja auch nicht mehr gefüllt. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Es geht um Änderungen im Krankenhausgestaltungsgesetz. Vieles davon erscheint auf den ersten Blick notwendig und unterstützenswert. Trotzdem ist es gut, wenn wir uns im Ausschuss noch einmal näher damit beschäftigen und die eine oder andere Frage stellen. Ich darf schon einmal ankündigen, ohne heute eine Festlegung in irgendeiner Richtung zu treffen, dass wir bei der Änderung von § 16 Abs. 5 Krankenhausgestaltungsgesetz noch einmal genau hinschauen wollen. Uns wird es sehr wichtig sein, wie die Krankenhäuser es denn selbst sehen, wenn die Rechtsschutzmöglichkeiten dort zunächst eingeschränkt werden. Es wird uns wichtig sein, dazu eine Stellungnahme der Krankenhäuser zu haben. Bei allem anderen spricht vieles dafür, so vorzugehen. Wir werden uns im Ausschuss sehr konstruktiv und intensiv damit beschäftigen und stimmen der Überweisung in die Fachausschüsse deshalb selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Kollege Klute. – Für die Grünen spricht Frau Thoms.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich der geplanten Gesetzesänderung möchte ich auf zwei Aspekte eingehen. Durch die Coronapandemie ist die Auslastung der Krankenhausbetten, insbesondere der Intensivbetten, bei uns auf eine völlig neue Art in den Fokus gerückt. Die stationäre Versorgung bei uns in Deutschland und in NRW hat Corona für eine lange Zeit vor eine harte Zerreißprobe gestellt. Die Intensivbetten waren knapp, das Krankenhauspersonal war bis an die Erschöpfungsgrenze und darüber hinaus belastet, und zahlreiche Behandlungen und Operationen wurden verschoben. Aufgrund dieser Erfahrungen braucht es auch in Zukunft eine gesetzliche Grundlage, um den Handlungsspielraum der obersten Gesundheitsbehörde in solchen Gefährdungsszenarien zu definieren. Die bisherige Regelung im Infektionsschutz- und Befugnisgesetz NRW war an die pandemische Lage gebunden und wurde nicht verlängert. Aus diesem Grund soll der Handlungsrahmen bei einer akuten Gefährdungslage von nun an im Krankenhausgestaltungsgesetz geregelt werden. Der Erweiterungsartikel 4 ermächtigt das Gesundheitsministerium, durch Rechtsverordnungen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der stationären Gesundheitsversorgung zu verfügen, beispielsweise zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen, elektive, also nicht notfallmäßige, Eingriffe zu verschieben oder strukturelle Vorgaben zur Organisation von medizinischen Behandlungen anzuordnen. Diese Gesetzesänderung stattet das Ministerium mit einem flexiblen und effektiven Instrument für Notlagen aus. Um die parlamentarischen Grundsätze zu wahren, schränkt der Entwurf die Befugnisse aber auch ein. Eine etwaige Rechtsverordnung ist zunächst auf zwei Monate begrenzt. Die mögliche Verlängerung bei weiterhin bestehender Gefährdungslage bedarf der Zustimmung des Landtags. Ich komme zu einer weiteren Änderung in unserem bestehenden System. Für die Umsetzung der Krankenhausplanung kommen 40 % der Haushaltsmittel von den Kommunen. Bei den zusätzlichen Mitteln für die Umsetzung der Krankenhausplanung wollen wir die klammen Kommunen in NRW hinsichtlich ihres Anteils entlasten; denn wir wissen natürlich um die schwierige Haushaltslage in vielen Kommunen. Umso stolzer sind wir darauf, dass wir auch in diesen Zeiten klammer Haushalte in den nächsten Jahren allein aus Landesmitteln 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausplanung stemmen. (Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE]) 20.09.2023 Das ist gegenüber unseren Kliniken und den Kommunen ein starkes Zeichen der Verantwortungsübernahme. Wir haben heute Mittag bei der Demo gesehen, wie wichtig finanzielle Mittel für die Kliniken sind. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Er macht den Weg frei für die Umsetzung der Krankenhausplanung in NRW, für die dringend notwendigen Investitionen in die Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft und vor allem für die zukunftsorientierten Investitionen in Klimafolgen- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die ein Drittel des Volumens ausmachen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Thoms. – Für die FDP spricht die Abgeordnete Frau Schneider.

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Susanne Schneider FDP

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion in diesem Haus macht gerne konstruktive Oppositionsarbeit. Deshalb fange ich jetzt mit den unstrittigen Aspekten in diesem Gesetzentwurf an. Die Änderungen im Zusammenhang mit dem Krankenhausplan sind grundsätzlich sinnvoll. Durch die Streichung in § 16 haben Rechtsbehelfe gegen einen Feststellungsbescheid künftig keine aufschiebende Wirkung. Damit wird eine schnellere und einheitlichere Umsetzung der Planung erleichtert. Beschleunigte Verfahren werden schließlich auch im Gesundheitswesen dringend benötigt. Mit der Ergänzung von § 17 sollen die Kommunen bei den zusätzlichen Fördermitteln zur Umsetzung des Krankenhausplans in Höhe von 2,5 Milliarden Euro von der Mitfinanzierung in Höhe von 40 % entlastet werden. Die Kommunen, die derzeit vor großen Herausforderungen stehen, werden diese Nachricht sicher mit Erleichterung aufnehmen. Mit den Änderungen in Art. 2 und Art. 3 sollen das Hochschulgesetz und die Universitätsklinikum-Verordnung angepasst werden und eine den beiden anderen Ressorts gleichberechtigte Position des Gesundheitsministeriums bei den Unikliniken geschaffen werden. Damit wird der Aspekt der Krankenversorgung in den Aufsichtsräten stärker berücksichtigt. Dies findet ebenso unsere Zustimmung wie die weiteren formalen Anpassungen. Aber damit genug der Lobhudelei! Denn anders sieht es bei dem wichtigsten Punkt in dem Gesetzentwurf aus. Dort geht es doch ein Stück zu weit ans Eingemachte. Denn der neue § 10 sieht vor, dass das Ministerium im Falle einer epidemischen Lage oder Landtag eines vergleichbaren Großschadensereignisses, bei dem die stationäre Versorgung der Bevölkerung regional oder landesweit akut gefährdet ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags Regelungen treffen kann. Möglich sind dabei die Schaffung temporärer zusätzlicher Behandlungskapazitäten, die Verschiebung elektiver Eingriffe, also Operationen, die die Krankenhäuser geplant haben, die Organisation von medizinischen Behandlungen, die Aussetzung regionaler Planungskonzepte und sogar die Änderung des Versorgungsauftrags eines Krankenhauses. Ich sage Ihnen schon hier und heute: Das ist mit der FDP-Landtagsfraktion nicht zu machen. (Beifall von der FDP) Denn dies entspricht weitgehend dem § 15 im bis Ende des Jahres 2022 befristeten Infektionsschutzgesetz, der Eingriffsrechte im Krankenhausbereich während der Coronapandemie geregelt hat. Die Regelung des Infektionsschutzgesetzes wurde während der Pandemie aber nicht in der Praxis angewandt, auch weil die Krankenhäuser selbst entsprechende Steuerungen zur Behandlung von Coronapatienten vorgenommen hatten. Selbst die während der Delta-Welle Ende 2021 auf Grundlage von § 15 Infektionsschutzgesetz erlassene Stationäre Versorgungskapazitäten-Verordnung hatte bis zu ihrem Auslaufen nicht zu konkreten Anordnungen und Maßnahmen geführt. Da stelle ich mir schon die Frage, wozu jetzt eine Regel eingeführt werden soll, die nicht einmal in sehr kritischen Phasen der Pandemie tatsächlich benötigt wurde. (Beifall von der FDP) Für uns Liberale jedenfalls gilt der Satz von Montesquieu: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen. Eine derartige erhebliche Ausweitung von Befugnissen unabhängig von der Coronapandemie war bereits in den vergangenen Jahren strittig. Bei der letzten Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes Anfang 2022 waren im allerersten Entwurf noch entsprechende Eingriffsrechte des Landes vorgesehen. Nachdem die FDP-Landtagsfraktion damals ordentlich Druck gemacht hatte, wurde die aus unserer Sicht problematische Ergänzung des § 10 nach der Verbändeanhörung der Landesregierung gestrichen. (Beifall von der FDP) Auch die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hatte in ihrer Stellungnahme gefordert, die Regelung zu überdenken. Die damals geplanten Änderungen hätten unverhältnismäßig tief in die Autonomie der Krankenhäuser eingegriffen, obwohl diese 20.09.2023 während der Coronapandemie ihre Handlungsbereitschaft bewiesen haben. Leider hat sich dann auch die neue schwarz-grüne Landesregierung im Evaluationsbericht zum Infektionsschutzgesetz dafür ausgesprochen, dass die entsprechende Regelung unbedingt dauerhaft beibehalten und auf andere Großschadensereignisse erweitert werden solle. Dies zeigt, welchen Unterschied es macht, ob Grüne oder Liberale der Koalitionspartner der Union sind. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Das ist derselbe Minister! Schönes bleibt und wird noch schöner!)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Schneider. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über eine Reihe von Änderungen, von denen die allermeisten völlig unproblematisch und eher formeller Natur sind. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail solcher Huckepack-Gesetze. So sollte es einen dann doch aufhorchen lassen, wenn sich ein Ministerium selbst eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen schaffen möchte. Wir erinnern uns da nur an das Jahr 2020 und hier besonders an das Infektionsschutz- und Befugnisgesetz. Man möchte, so kündigt man an, jetzt Lehren aus der Pandemie ziehen. Nun kann man sich die Frage stellen, welche Lehren man denn ziehen möchte. Vielleicht die Lehre, dass man die Bevölkerung übermäßig belastet hat? Wir sprachen erst in der vergangenen Woche im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen und darüber, dass Betroffene mittlerweile flächendeckend in NRW Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf nehmen müssen, wenn sie einen Therapieplatz bekommen wollen. Dieser Mangel, der letzten Endes auf einen starken Anstieg der Fallzahlen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist, ist auch eine Folge Ihrer Coronapolitik. Vielleicht aber auch die Lehre, dass der Staat unverhältnismäßig stark in die Grundrechte der Bürger eingegriffen hat, oder die Lehre, dass man eine Spaltung der Gesellschaft herbeigeführt oder sie zumindest deutlich vertieft hat? Aber Ihre Politik reflektiert nicht, und Ihre Politik arbeitet nicht auf; unsere Anträge dazu haben Sie Landtag abgelehnt. So zieht man nun also die Lehre, dass man mehr Ermächtigungen und Befugnisse auf staatlicher Seite braucht. Ganz spannend! Auch der Parlamentsvorbehalt rettet hier letztlich nichts. Corona hat es uns vor Augen geführt. Das Krankenhausgestaltungsgesetz soll um jene Normen angereichert werden, welche durch das Außerkrafttreten des in der Pandemie eingeführten Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes wegfielen. Der Gesundheitsminister – am Ende des Tages hier von den demokratischen, mehrheitstragenden Fraktionen bestimmt – kann dann durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtages – auch hier ist es eine Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen, die das dann wiederum abnicken sollen – gegenüber den Krankenhausträgern, den Versorgungsund Rehabilitationseinrichtungen und anderen die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten, die Organisation medizinischer Behandlungen und sogar die Verschiebung elektiver Eingriffe anordnen. Besonders letztere Maßnahme greift nicht nur erheblich in die Sphäre der Krankenhausbetreiber, sondern auch in diejenige der behandelnden Ärzte und vor allem in diejenige der betroffenen Patienten ein. Auch hier lohnt sich noch einmal ein Blick in die Vergangenheit. Wie viele Operationen wurden verschoben, Leiden verschlimmert und ernsthafte Erkrankungen infolge fehlender Vorsorgeuntersuchungen nicht entdeckt? Heute Vormittag sprach der Gesundheitsminister bei der Medikamentenversorgung doch noch selbst davon, dass es der Staat im Regelfall eben nicht besser macht als das selbstorganisierte und selbstverwaltete Gesundheitssystem in Deutschland. Woher nun also das Misstrauen? Warum diese Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen? Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt nach vorne gehen und die Geschehnisse der Coronajahre vernünftig aufarbeiten – aber kein Zurück in die Coronajahre, in denen die Verhältnismäßigkeit doch allzu oft überschritten wurde. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/5804 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. 20.09.2023 Ich rufe auf: 14 Wettbewerbsfähigkeit steigern, Wirtschaftsstandort stärken, das Klima schonen – mit Lang-Lkw werden diese Ziele erreicht – Nordrhein-Westfalen muss sich bekennen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5835 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache erfolgen soll. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5835 an den Verkehrsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die abschließende Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen soll. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 15 Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5803 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5803 an den Verkehrsausschuss. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 16 Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5940 erstes Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben(siehe Anlage 3). Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5940 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung auch hier einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 17 Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4532 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/5891 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden(siehe Anlage 4). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/5891, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4532 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf, wie gerade festgestellt, einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 18 Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5852 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5852 an den Ausschuss für Schule und Bildung. 20.09.2023 Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 19 Wahlvorschlag eines stellvertretenden Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5842 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Abgeordneten der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/5842, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 20 Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Vorlage 18/1511 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Möchte jemand dagegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 21 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen 2 BvF 2/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/5892 Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/5892, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren derzeit nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Landtag Wer stimmt ihr zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses einstimmig an. Wir kommen zu: 22 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2023 ab 25.000 Euro Vorlage 18/1514 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/5893 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 18/5893 – Neudruck –, die in Vorlage 18/1514 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist die in Vorlage 18/1514 erbetene Genehmigung erteilt. Wir kommen dann zu: 23 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 11 gemäß § 82 Abs 2 der GO Drucksache 18/5807 Die Übersicht 11 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 11 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Ich frage pro forma: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 18/5807 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Damit sind wir bei: 24 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/13 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindes-20.09.2023 tens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit Übersicht 18/13 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Pro forma frage ich: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Beides ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/13 einstimmig bestätigt. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:59 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 2: Zusagen ein regierung muss den Weg zur Einführung eines b chen – Drucksache 18/5855 Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Achtermeyer, Tim G Andrieshen, Nina S Aymaz, Berivan G Baer, Alexander S Bakum, Rodion S Baran, Volkan S Berger, Christian C Dr. Bergmann, Günther J. C Besche Krastl, Ina G Dr. Beucker, Hartmut A Bialas, Andreas S Blask, Inge S Dr. Blex, Christian fr Blöming, Jörg C Blondin, Marc C Blumenrath, Peter C Blumenthal, Ina S Börner, Frank S Bongers, Sonja S Bostancıeri, İlayda G Braun, Florian C Brems, Wibke G Brockes, Dietmar F Brüntrup, Tom C Dr. Büteführ, Nadja S Busche, Andrea S Butschkau, Anja S Clemens, Carlo A Cordes, Frederick S Creuzmann, Norika G Dahm, Christian S 20.09.2023 nhalten und selbst Blockaden beenden – die Landesbzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten freima-Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X AfD X SPD X SPD X raktionslos X CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X SPD entschuldigt SPD entschuldigt SPD X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Deppermann, Dorothea G Déus, Guido C Dudas, Gordan S Durdu, Tülay S Eggers, Matthias C Eğlence, Gönül G Eisentraut, Julia G Engin, Dilek S Engstfeld, Stefan G Erwin, Angela C Esser, Klaus A Falszewski, Benedikt S Fohn, Annika C Franken, Björn C Freimuth, Angela F Frieling, Heinrich C Fuchs-Dreisbach, Anke C Ganzke, Hartmut S Gebauer, Katharina C Gebauer, Yvonne F Dr. Geerlings, Jörg C Göddertz, Thomas S Goeken, Matthias C Görtz, Guido C Golland, Gregor C Gosewinkel, Silvia S Grothus, Antje G Grunwald, Jonathan C Hafke, Marcel F Hagemeier, Daniel C Hansen, Klaus C Hanses, Dagmar G Dr. Hartmann, Bastian S 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE X CDU X SPD X SPD X CDU X GRÜNE entschuldigt GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X SPD entschuldigt CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Haug, Sebastian C Dr. Heinisch, Jan C Dr. Höller, Julia G Höne, Henning F Höner, Markus C Hoppe-Biermeyer, Bernhard C Hovenjürgen, Josef C Jablonski, Frank G Jörg, Wolfgang S Kahle-Hausmann, Julia S Dr. Kaiser, Gregor G Kaiser, Klaus C Kamieth, Jens C Kämmerling, Stefan S Kampmann, Christina S Kapteinat, Lisa-Kristin S Dr. Katzidis, Christos C Kavena, Anna S Keith, Andreas A Kerkhoff, Matthias C Kirsch, Carolin S Klenner, Jochen C Klocke, Arndt G Klute, Thorsten S Dr. Korte, Robin G Korth, Wilhelm C Krauß, Oliver C Krückel, Bernd C Kuper, André C Kutschaty, Thomas S Laumann, Karl-Josef C Lehne, Olaf C Lienenkämper, Lutz C Lienesch, Sascha C 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung CDU X CDU abwesend GRÜNE X FDP X CDU X CDU entschuldigt CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X CDU X SPD entschuldigt AfD X CDU X SPD X CDU X GRÜNE abwesend SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU abwesend CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Löcker, Carsten S Löttgen, Bodo C Loose, Christian A Lucke, Martin C Lüders, Nadja S Lürbke, Marc F Dr. Maelzer, Dennis S von Marenholtz, Anja G Matzoll, Jan G Metz, Martin G Moor, Justus S Mostofizadeh, Mehrdad G Müller, Frank S Müller-Rech, Franziska F Müller-Witt, Elisabeth S Nettekoven, Jens-Peter C Neubaur, Mona G Neumann, Josef S Dr. Nolten, Ralf C Obrok, Christian S Odermatt, Vanessa C Oellers, Britta C Okos, Thomas C Dr. Optendrenk, Marcus C Osei, Christina G Ott, Jochen S Panske, Dietmar C Paul, Josefine G Dr. Peill, Patricia C Dr. Pfeil, Werner F Philipp, Sarah S Plonsker, Romina C Postma, Laura G Quik, Charlotte C 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung SPD X CDU X AfD entschuldigt CDU X SPD entschuldigt FDP entschuldigt SPD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt SPD X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU abwesend GRÜNE abwesend SPD entschuldigt CDU X GRÜNE X CDU X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Rasche, Christof F Rauer, Benjamin G Reul, Herbert C Ritter, Jochen C Rock, Simon G Röls-Leitmann, Michael G Rüße, Norwich G Schäffer, Verena G Schalley, Zacharias A Scharrenbach, Ina C Scheen-Pauls, Daniel C Schick, Thorsten C Schlottmann, Claudia C Schmeltzer, Rainer S Schmitz, Hendrik C Schmitz, Marco C Schneider, René S Schneider, Susanne F Schnelle, Thomas C Scholz, Rüdiger C Schrumpf, Fabian C Schulze Föcking, Christina C Schwarzkopf, Ralf C Seli-Zacharias, Enxhi A Siebel, Christin S Sonne, Dennis G Stamm, Christin-Marie S Stich, Kirsten S Stinka, André S Stock, Ellen S Stoltze, Ralf S Sträßer, Martin C Stullich, Andrea C Tarner, Hedwig G 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung FDP X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X SPD X FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Teschlade, Lena S Thoms, Meral G Tigges, Raphael C Tritschler, Sven W. A Troles, Heike C Dr. Untrieser, Christian C Dr. Vincentz, Martin A Vogelheim, Astrid G Vogt, Alexander S Voussem, Klaus C Wagner, Markus A Watermeier, Sebastian S Wedel, Dirk F Wendland, Simone C Weng, Christina S Wenzel, Jule G Wermer, Heike C Dr. Wille, Volkhard G Winkelmann, Bianca C Witzel, Ralf F Woestmann, Eileen G Wolf, Sven S Wolters, Stephan C Wüst, Hendrik C Yüksel, Serdar S Prof. Dr. Zerbin, Daniel A Zimkeit, Stefan S Zimmermann, Marc G Zingsheim-Zobel, Lena G Ergebnis 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X AfD X CDU entschuldigt CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X SPD X AfD X SPD X GRÜNE X GRÜNE X 50 127 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 15 – „Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personalnahverkehr in Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz werden Änderungen des ÖPNVG NRW umgesetzt, die durch die Einführung des Deutschlandtickets und andere Entwicklungen erforderlich geworden sind. Lassen Sie mich dies im Folgenden kurz im Detail erläutern, welche offenen Fragen es gab und welche Lösungen wir hierfür vorschlagen. Das in diesem Jahr eingeführte, bundesweit gültige Deutschlandticket ist ein großer Erfolg. Viele Einwohner unseres Landes sind bereits auf das Deutschlandticket umgestiegen. Das liegt vor allem an einem attraktiven Preis von 49 Euro im Monat. Ebenso nutzen immer mehr Unternehmen das vergünstigte Angebot als Jobticket für ihre Mitarbeitenden. Diese Nachfrageentwicklung ist sehr positiv und ein bedeutender Schritt für die Mobilitätswende. Jedoch ergeben sich durch die Einführung des Deutschlandtickets auch Auswirkungen auf das bisherige Tarif- und Finanzierungsgefüge des öffentlichen Personennahverkehrs in unserem Lande. Die bislang ausgegebenen Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr übersteigen den Preis des Deutschlandtickets teilweise erheblich. Aufgrund dessen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Branchen- und den kommunalen Spitzenverbänden ein Modell erarbeitet, dass Schülerinnen und Schülern einen vergünstigten Zugang zum Deutschlandticket ermöglicht. Das bedeutet aber auch, dass die bisherigen Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs nicht mehr verkauft werden. Daneben sehen die Regelungen für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen eine Hinwirkungspflicht auf Gemeinschaftstarife vor, nicht jedoch in Bezug auf das Deutschlandticket. Ein weiteres Handlungserfordernis für uns ergibt sich aus der Aufnahme des Grunderneuerungstatbestands und der Förderung von Barrierefreiheitsmaßnahmen in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) im Rahmen der letzten Novelle im Jahr 2020. Die Novellierung des GVFG vor beinahe drei Jahren hat zu einem Widerspruch in den Regelungen des ÖPNVG NRW zur Bedarfsplanpflicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Grunderneue-20.09.2023 rung und der Modernisierung von Bahnhöfen und Umsteigeanlagen geführt. Dieser Widerspruch wird bislang nur durch die Auslegung des gesetzgeberischen Willens aufgelöst. Ebenfalls nur durch Auslegung wurde bisher die, dem gesetzgeberischen Willen entsprechende, Verwendung zurückerhaltener Mittel der Zweckverbände aus § 12 ÖPNVG NRW für 18 weitere Monate ermöglicht. Es bedarf daher dringender Änderungen des ÖPNVG NRW, um diese Widersprüche und Unklarheiten auszuräumen. In enger Abstimmung mit den Verbünden und Verkehrsunternehmen haben wir daher diese neunte Änderung des ÖPNVG NRW in Angriff genommen. Die Ausbildungsverkehr-Pauschale des Landes wird für die Unternehmen anhand der Fahrgeldeinnahmen im Ausbildungsverkehr bestimmt. Dafür müssen die verkauften Tickets um mehr als 20 Prozent reduziert sein. Das ist mit dem Deutschlandticket, wie von mir eingangs erwähnt, nicht mehr möglich. Daher werden wir die Regelungen zur Ausbildungsverkehr-Pauschale für eine Übergangszeit so anpassen, dass den Verkehrsunternehmen auch weiterhin das bisher zur Verfügung gestellte Geld ausgezahlt wird. Ansonsten würde bei den Verkehrsunternehmen eine Ausgleichslücke in der Höhe der bisher gezahlten Ausbildungsverkehr-Pauschale entstehen. Um einen effektiven Anreiz zur Anwendung des Deutschlandtickets zu schaffen, werden wir zudem die Regelungen zu den Hinwirkungspflichten der Zweckverbände um eine Hinwirkungspflicht auf bundesweite Tarife ergänzen. Der Widerspruch in Bezug auf die Bedarfsplanpflicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Grunderneuerung und der Barrierefreiheit nach dem GVFG werden wir durch präzise Klarstellung dahingehend auflösen, dass eine Bedarfsplanpflicht für derartige Maßnahmen auch dann nicht besteht, wenn sie aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden. Die Auslegungsbedürftigkeit aus § 12 Absatz 6 ÖPNVG NRW wird ebenfalls durch eine Klarstellung beseitigt werden. Mit dem Ihnen nun vorliegenden Gesetz werden also die durch die Einführung des Deutschlandtickets erforderlichen Änderungen des ÖPNVG NRW umgesetzt. Zudem aktualisieren wir das ÖPNVG NRW mit diesem Änderungsgesetz dahin gehend, dass die entstandenen Widersprüche in Bezug auf die Bedarfsplanpflicht aus der Novellierung des GVFG des Jahres 2020 ausgeräumt Landtag werden. Diese Änderungen ermöglichen nicht nur der Verwaltung, sondern gerade auch den Verkehrsunternehmen, Transparenz und Gewissheit über den rechtlichen Rahmen. Sie schaffen die Antworten auf die gegenwärtig unbeantworteten Fragen im öffentlichen Personennahverkehr. 20.09.2023 Landtag Anlage 3 Zu TOP 16 – „Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das Heilberufsgesetz novelliert werden. Mit dem Gesetz stärken wir den Schutz der Patientinnen und Patienten. Mit der Änderung von § 29 des Heilberufsgesetzes werden die Grundlagen der Berufsausübung enger gefasst, um der zunehmenden Kommerzialisierung der approbierten Heilberufe Einhalt zu gebieten. Die Ausübung von patientenbezogener ärztlicher, psychotherapeutischer und zahnärztlicher Tätigkeit in gewerblicher Form ist nach dem Gesetzentwurf unzulässig. Bei gewerblichen Einrichtungen steht zumeist die Gewinnmaximierung und nicht das Patientenwohl an erster Stelle. Aus unserer Sicht muss das Wohl der Patientinnen und Patienten jedoch an erster Stelle stehen, weshalb wir Geschäfte mit der Gesundheit eindämmen wollen. Dazu leistet der Gesetzentwurf mit der Neuregelung von § 29 einen wichtigen Beitrag. Aus demselben Grund wird die gemeinsame Führung einer Praxis und die Führung von Praxen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Rechtsklarheit neugefasst. Das Gesetz legt nun genau fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Wahl der Rechtsform nicht ein Einfallstor für kommerzielle Interessen sein kann. Dadurch werden mögliche Interessenkonflikte zulasten der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir darüber hinaus ein sehr wichtiges Anliegen: den Kinderund Jugendschutz. Bisher ist es nämlich nur Ärztinnen und Ärzten erlaubt, sich untereinander auszutauschen, wenn sich bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit der Verdacht ergibt, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind. Durch den Gesetzentwurf erhalten nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte diese Befugnis zum interkollegialen Austausch. Durch die Aufnahme erweitern wir also den Kreis der Personen, die hinschauen und ihren Verdacht äußern dürfen. Damit tragen wir entscheidend dazu bei, dass Kinder- und Jugendschutzgefährdungen nicht unentdeckt bleiben. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Wahlberechtigung zur Kammerversammlung von Menschen, die unter Betreuung stehen. Diese Men-20.09.2023 schen sind nach der noch geltenden Fassung des Heilberufsgesetzes nicht wahlberechtigt. Wir sind der Auffassung, dass das nicht richtig ist, daher soll die bisherige Ausnahme von unter Betreuung stehenden Personen aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit setzen wir zudem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, das entschieden hat, dass eine solche Regelung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Im Bereich des Wahlverfahrens zu den Kammerversammlungen der Kammern für Heilberufe ist eine weitere Änderung erforderlich. Das Gesetz sieht bisher die Möglichkeit vor, dass Wahlvorschläge auch mittels einer elektronischen Namenswiedergabe unterzeichnet werden können. Hiergegen wurden Bedenken geäußert, dass die Wahlvorschläge manipuliert werden könnten. Wir wollen die Digitalisierung sicher gestalten, weshalb der Gesetzentwurf vorsieht, dass die elektronische Namenswiedergabe bei Wahlvorschlägen an ein von den Kammern zu entwickelndes Verfahren geknüpft wird. Dadurch wird, entsprechend der Bedeutung der Wahlen zu den Kammerversammlungen, den Kammern die Möglichkeit gegeben, ein gesichertes elektronisches Wahlverfahren einzurichten. Darüber hinaus stärken wir mit dem Gesetzentwurf die tierärztliche Versorgung durch die Einführung eines tierärztlichen Notdienstes in der Zuständigkeit der Kammern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Tieren eine schnelle tierärztliche Behandlung zur Verfügung steht. Das Gesetz sieht vor, dass zur Teilnahme am Notfalldienst Tierärzte mit angeschlossener tierärztlichen Hausapotheke verpflichtet werden, soweit nach den örtlichen Gegebenheiten ein Bedarf für eine Notfallversorgung besteht. Im Rahmen der Weiterbildung der Heilberufe mit Approbation ist zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen. Hier geht es um gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten. Konkret wird geregelt, dass jedem Prüfungsausschuss drei Mitglieder angehören müssen. Schließlich wird mit dem Gesetz eine Übergangsregelung für die Zuständigkeit der Weiterbildungen der Pflegefachpersonen geregelt. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Pflegekammer für die Weiterbildungen zuständig. Damit die bereits begonnenen Prüfungsverfahren im bisherigen Weiterbildungsverfahren abgeschlossen werden können, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung hierzu vor. Dadurch können die Prüfungsverfahren, die vor diesem Stichtag begonnen haben, nach dem alten Verfahren und in der alten Zuständigkeit abgeschlossen werden. Dies ist auch Landtag sinnvoll, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf wichtige Schritte zur Stärkung des Patientenschutzes und des Kinder- und Jugendschutzes getan. Darüber hinaus verbessern wir die tierärztliche Versorgung und gestalten die Wahl- und Prüfungsverfahren fairer. 20.09.2023 Landtag Anlage 4 Zu TOP 17 – „Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW)“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Der Landtag berät den Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung mit dem Ziel, dass das Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz) für die betroffenen Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2023/2024 zum ersten Mal greifen kann. Denn es ist und bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, allen jungen Menschen nach der Schule eine Anschlussperspektive zu eröffnen und ihnen damit eine berufliche Zukunft zu ermöglichen. Wir dürfen die Schülerinnen und Schüler, denen es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, nach Beendigung der Schule in eine Anschlussperspektive einzumünden, nicht verloren geben. Als Landesregierung arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen sehr intensiv daran, den jungen Menschen noch in der Schule konkrete Angebote für eine Anschlussperspektive nach der Schulzeit zu unterbreiten. Dazu haben wir gemeinsam im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) bereits im Jahr 2021/2022 einen Prozess gestartet, in dem Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Abschlussjahr noch keine Anschlussperspektive haben, frühzeitig identifiziert werden. Wir sind davon überzeugt: Wer beruflich ausgebildet ist, hat die beste Grundlage für ein glückliches und selbstbestimmtes Leben. Eine Berufsausbildung eröffnet jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Wie wichtig dies ist, zeigt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen über keine Berufsausbildung verfügen. Eine Berufsausbildung schafft vielfältige Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie ist somit eine verlässliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, sie bietet einen hohen Schutz vor Arbeitslosigkeit und bewahrt vielfach vor Armut. Mein Ministerium hat zusammen mit dem Ministerium für Schule und Bildung den Entwurf des „Gesetzes zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten im Übergang von der Schule in den 20.09.2023 Beruf“ erarbeitet, mit dem Ziel, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen, die sowohl die Datenerhebung zu den konkreten beruflichen Anschlussperspektiven als auch die Datenübermittlung zwischen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, sodass die örtlichen Agenturen ihrem Auftrag nach § 31 a SGB III, die Schülerinnen und Schüler zu kontaktieren und über ihre Informations- und Beratungsleistungen zu informieren, nachkommen können. Leitgedanke des Gesetzes ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf frühzeitig und noch besser zu erkennen, um ihnen einen erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen. Einige dieser jungen Menschen sehen für sich häufig keine Anschlussperspektiven, aber auch keine bzw. keine adäquaten Ansprechpersonen, die ihnen weiterhelfen können. Darüber hinaus sollen mit der Einführung des Gesetzes unnötig Warteschleifen und nicht zielführende Maßnahmen für junge Menschen vermieden werden. Der § 31 a SGB III ist dazu ein hilfreicher, ergänzender Baustein für diejenigen jungen Menschen, die trotz aller bis dahin erfolgten Bemühungen am Ende der Schulzeit immer noch ohne Anschlussperspektive sind. Ziel des § 31a SGB III ist, dass die Agenturen für Arbeit Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive unmittelbar anschreiben können und auf das Angebot der beruflichen Orientierung und Berufsberatung hinweisen können, gerade auch wenn sie nicht mehr in der Schule sind. Hierfür benötigen die Agenturen für Arbeit von den Schulen Daten von Schülerinnen und Schülern ohne Anschlussperspektive. Um die Übermittlung der Daten zu ermöglichen, ist in Nordrhein-Westfalen nach § 120 Absatz 7 Satz 2 Schulgesetz eine entsprechende landesgesetzliche Regelung erforderlich. Der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben in ihren Sitzungen im September dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen zählt jeder einzelne junge Mensch. Diese Landesregierung ist nicht bereit, auch nur einen aufzugeben. Dafür haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen unter dem Dach der Fachkräfteoffensive NRW gebündelt. Mit unseren Maßnahmen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder Ausbildungswege NRW unterstützen wir beispielsweise junge Menschen beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Das vorliegende Gesetz ist daher ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der Maßnahmen unserer Fachkräfteoffensive. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Landtag

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Marco Schmitz CDU

Viele Schülerinnen und Schülern schaffen den Übergang von der Schule in den Beruf nicht. Rund 18,5 Prozent der 18- bis 34-Jährigen haben keine Berufsausbildung. Genau hier soll dieser Gesetzentwurf ansetzen und die jungen Erwachsenen an dieser wichtigen Schwelle begleiten und unterstützen. Junge Menschen ohne konkrete Zukunftspläne sollen durch das Gesetz unterstützt und informiert werden. Ihnen sollen Anschlussperspektiven aufgezeigt werden. Sei es bei der Berufsfindung, oder bei der Gestaltung eine Übergangs bis in den Beruf. Bisher bleiben leider viele Schülerinnen und Schüler an dieser Schwelle auf der Strecke. Die gezielte Bekämpfung des Fachkräftemangels ist der CDU ein wichtiges Anliegen. Deshalb wollen wir vielen jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben ermöglichen und damit auch einer späteren Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Wir wollen den Schülerinnen und Schülern berufliche Möglichkeiten und Chancen aufzeigen. Wir wollen niemanden zurücklassen. Mit den neunen Möglichkeiten können dann Schülerinnen und Schüler frühzeitig aktiv angesprochen und über das Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit informiert werden. Gerade der Übergang von der Schule in den Beruf ist für junge Menschen eine sehr unsichere und verunsichernde Zeit. Hier ist es wichtig, aktiv auf sie zuzugehen und konkrete Beratungsangebote zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten die Schülerinnen und Schüler beim Übergang der Schule in den Beruf zu unterstützen und diejenigen aufzufangen, die noch keine konkrete Anschlussperspektive haben. Die CDU Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten beim Übergang von der Schule in den Beruf zu.

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Lena Teschlade SPD

Endlich! Wir begrüßen es als SPD-Fraktion, dass jetzt endlich das Gesetz zur Übermittlung von Schüler- und Schülerinnendaten kommt. Die SPD-Fraktion hat bereits im März 2023 einen Antrag mit dem Titel „Allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen – Anschlussperspektive nicht an Datenübermittlung scheitern lassen“ ins Plenum eingebracht, um diese Lücke im Gesetz endlich zu schließen. 20.09.2023 Leider wurde unser Antrag damals abgelehnt. Wir könnten schon viel weiter im Verfahren sein. Aber hier gilt: besser spät als nie. Ich möchte noch mal darlegen, warum dieses Gesetz so wichtig für junge Menschen in unserem Bundesland ist. In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2021 4.055 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. Nach Zahlen des DGB hängen 44.000 junge Menschen in den sogenannten Übergangssystemen zwischen Schule und Beruf. Sie sitzen im Wartesaal ihres beruflichen Lebens, und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. Viele wissen nach der Schule nicht direkt, was sie machen möchten. Vielen hat Corona schwer zugesetzt. Andere haben bereits in der Schule negative Erfahrungen gemacht. Ihnen wurde der Mut genommen und sie haben immer wieder gehört, dass es schwierig für sie werden wird im Berufsleben. Wieder andere haben motiviert zahlreiche Bewerbungen geschrieben und trotzdem nur Ablehnungen erhalten. Die Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss und in den Übergangssystemen sind hochdramatisch. Wir können diese Zahlen nicht ignorieren. Es ist als Politik unsere Aufgabe keinen dieser jungen Menschen einfach aufzugeben. Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Arbeit sind Hauptrisikofaktoren für Armut. Wer ohne Schulabschluss oder weitere berufliche Ausbildung bleibt, hat ein entsprechend hohes Risiko in Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Tätigkeiten zu geraten. Fast jeder fünfte Jugendliche bleibt in NRW ohne Berufsqualifikation. Insofern ist jede politische Anstrengung notwendig, um keinen jungen Menschen zurückzulassen und mit entsprechenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, die 44.000 in den Übergangssystemen doch noch zu erreichen. Gleichzeitig erfordert auch der akute Fachkräftemangel im Land, dass wir alle bisher ungenutzten Potenziale heben. Auch deshalb müssen wir Jugendliche, die noch nicht den Weg in die für sie passende Ausbildung gefunden haben, in den Blick nehmen. Denn hier schlummert ein erhebliches Potenzial für den Arbeitsmarkt. Mit diesem Gesetz geben wir den Arbeitsagenturen, Berufsberatungen und Jugendhilfen endlich die Möglichkeiten, mit den Jugendlichen in Kontakt zu treten und junge Menschen doch noch mit gezielten Werbekampagnen und weiterführenden Maßnahmen für eine qualifizierte Berufsausbildung zu gewinnen. Gleichzeitig erinnere ich gerne noch einmal daran, dass die Rednerin der CDU-Fraktion hier im Hohen Haus jungen Menschen quasi unterstellt hat, Landtag diese bemühten sich nicht genug um einen Ausbildungsplatz. Das ist nicht nur falsch, sondern zeugt auch davon, dass unser Antrag im März nicht verstanden wurde. Es geht bei der Datenübermittlung darum, die Menschen zu erreichen, die es nicht von alleine schaffen und solche, die bereits unzählige Bewerbungen geschrieben haben, aber keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung und keine Verurteilung von oben herab. Offensichtlich ist man von dieser Haltung inzwischen abgewichen, und das begrüßen wir sehr. Es ist gut, dass Minister Laumann unsere parlamentarische Initiative aufgegriffen hat und wir heute den Gesetzentwurf verabschieden können. Der Datenübermittlung steht nun nichts mehr im Wege und die Arbeitsagenturen, Berufsagenturen und Jugendhilfen können zeitnah mit den Jugendlichen in Kontakt treten. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf ganz selbstverständlich und stimmen ihm gerne zu.

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Benjamin Rauer GRÜNE

Heute darf ich zum Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf reden. Wir freuen uns, dieses Gesetz nun abschließen zu können. Es ist ein wichtiger Baustein der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Schüler*innen stellt somit sicher, dass keine Schüler*innen vom System „vergessen“ werden. So bekommen dann alle Schüler*innen die gleiche Chance, von der Bundesagentur für Arbeit kontaktiert und mit Anschlussangeboten versorgt zu werden. Rund 18,5 Prozent der 18- bis 34-jährigen haben in Nordrhein-Westfalen keinen beruflichen Abschluss, obwohl auf der anderen Seite 2 Millionen Stellen in Deutschland nicht besetzt sind. Die Arbeitsagentur hat in NRW in den letzten Jahren bereits verschiedene Initiativen und Projekte gestartet, um mehr Schulabgänge zu erreichen. Das zu beschließende Gesetz ist eine Aktivität der Landesregierung, die auch die Zuführung junger Menschen in das Ausbildungssystem in NRW steigern soll. Es gibt beispielsweise seit 2020 das neue Dienstleistungsangebot der Berufsberatung im Erwerbsleben für Erwachsene durch die BA. Diese Beratung unterstützt Menschen, angefangen bei der Berufsorientierung, und hilft ihnen bei der Berufswegplanung und Entscheidung. Da wir mehr gut qualifizierten Nachwuchs brauchen, um den Fach- und Arbeitskräftemangel in NRW entgegenwirken zu können, ist dieses Gesetz 20.09.2023 für mich persönlich als arbeitspolitischer Sprecher meiner Fraktion ein wichtiges Anliegen. Ich freue mich sehr, dass wir durch das Gesetz endlich die Übermittlung der personenbezogenen Daten auf den Weg bringen. Durch dieses Gesetz werden die Schulen und Berufskollegs künftig direkt personenbezogene Daten der nach Absatz 2 identifizierten Schülerinnen und Schüler an die örtliche zuständige Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Die Daten von Schüler*innen werden damit spätestens jedes Jahr bis zum 10. Juni an die örtlich zuständige Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Wir als Zukunftskoalition werden in NRW die Lücken beim Übergang ins Berufsleben konsequent weiter schließen und junge Menschen aktiv beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben unterstützen. Daher bitte ich um breite Unterstützung für dieses Gesetz.

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Susanne Schneider FDP

Viele junge Menschen stehen beim Übergang von Schule zu Ausbildung vor großen Herausforderungen. Ansätze wie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) erreichen längst nicht alle Schulabgänger. In Nordrhein-Westfalen verließen im Jahr 2021 über 4.000 junge Menschen die Schule ohne Schulabschluss. Über 44.000 junge Menschen befanden sich 2022 im Übergangssystem zwischen Schule und Beruf. Fast jeder fünfte Jugendliche bleibt in NRW ohne Berufsqualifikation. Das sind erschreckende Zahlen. Ein wesentliches Problem ist die Umsetzung von § 31a SGB III zur Datenübermittlung von Informationen zu jungen Menschen ohne Anschlussperspektive. Die Arbeitsagenturen sollen junge Menschen ohne Anschlussperspektive aktiv kontaktieren, um dann über Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung informieren zu können. Zu diesem Zweck sollen sie von den Ländern die entsprechenden Daten erhalten. Werden die Angebote der Arbeitsagenturen nicht in Anspruch genommen, sollen diese Sozialdaten übermitteln, die erforderlich sind, damit das Land jungen Menschen weitere Angebote unterbreiten kann. Eine Datenübermittlung darf jedoch nur erfolgen, wenn die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen die Erhebung der Daten erlauben. Die technische Übertragungsmöglichkeit SDN zur Datenübermittlung zwischen den Ländern und der BA ist bereits länger eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen fehlte jedoch bisher eine landesrechtliche Grundlage. Ohne diese Datenübermittlung sind junge Menschen ohne Anschlussperspektive jedoch nur schwierig oder gar nicht zu ermitteln und zu erreichen. Landtag Die Regionaldirektion der BA sowie die Kammern haben daher schon lange eine landesrechtliche Umsetzung gefordert, die jetzt endlich erfolgen kann. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, junge Menschen ohne Anschlussperspektive zu erreichen und ihnen den Weg in eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nun endlich diese landesrechtliche Umsetzung. Die FDP-Landtagsfraktion stimmt ihm daher zu.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Was bedeutet es heutzutage, ein selbstbestimmtes Leben zu führen? Es bedeutet, die Kontrolle über sein eigenes Leben zu haben, eigenverantwortlich Entscheidungen treffen zu können. 18,5 Prozent der jungen Menschen zwischen 18 und 34 Jahren in Nordrhein-Westfalen verfügen nach aktuellen Zahlen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht über einen beruflichen Abschluss, damit einher gehen häufig Perspektivlosigkeit und fehlende gesellschaftliche Teilhabe. Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen hierzulande verfügt ebenfalls nicht über eine Berufsausbildung. Dies veranschaulicht, wie wichtig es ist, bereits frühzeitig Perspektiven aufzuzeigen, um einen erfolgreichen Start in das Berufsleben zu ermöglichen. Um sich gar nicht erst in dieser Spirale zu verlieren, benötigen viele Schüler eine Anschlussperspektive, insbesondere wenn Elternhaus und das soziale Umfeld versagen. Die Landesregierung hat im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bereits im Jahr 2021/2022 eine Initiative in Leben gerufen, in dem Schüler, die zu bestimmten Zeitpunkten noch keine Anschlussperspektive haben, frühzeitig identifiziert werden und in dem weiteren Prozess unterstützt werden können, sofern gewünscht. Diese Initiative hat bereits vielen Schülern, die womöglich ebenfalls in diese Spirale geraten wären, den Einstieg in ein Berufsleben ermöglicht. Um die Möglichkeit zu haben, dass die Agenturen für Arbeit Schüler ohne Anschlussperspektive unmittelbar anschreiben und auf das Angebot der beruflichen Orientierung und Berufsberatung hinweisen können, gerade auch wenn sie nicht mehr in der Schule sind, bedarf es nun im Folgenden einer Anpassung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalens. Das „Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW“ ermöglicht es der Agentur für Arbeit, auf die Daten eben dieser Schüler zugreifen zu können. Das ist ein wichtiger Schritt raus aus dem Kreislauf der Arbeitslosigkeit und rein selbstbestimmtes Leben. Wir stimmen daher zu. 20.09.2023

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