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André Kuper

20.09.2023 Sitzungen 18/42

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 18/5804 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. 20.09.2023 Ich rufe auf: 14 Wettbewerbsfähigkeit steigern, Wirtschaftsstandort stärken, das Klima schonen – mit Lang-Lkw werden diese Ziele erreicht – Nordrhein-Westfalen muss sich bekennen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5835 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache erfolgen soll. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5835 an den Verkehrsausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die abschließende Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen soll. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 15 Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5803 erste Lesung Herr Minister Krischer hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5803 an den Verkehrsausschuss. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 16 Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5940 erstes Lesung Landtag Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben(siehe Anlage 3). Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/5940 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung auch hier einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 17 Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4532 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/5891 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden(siehe Anlage 4). Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/5891, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4532 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf, wie gerade festgestellt, einstimmig angenommen. Ich rufe dann auf: 18 Chancengleichheit JETZT: Die Landesregierung muss die tatsächlichen Kosten für den Schulbesuch in NRW erheben Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/5852 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/5852 an den Ausschuss für Schule und Bildung. 20.09.2023 Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 19 Wahlvorschlag eines stellvertretenden Schriftführers des Landtags Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/5842 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Abgeordneten der AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/5842, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 20 Jahresbericht 2023 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022 Vorlage 18/1511 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Vorlage 18/1511 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Möchte jemand dagegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 21 Verfassungsgerichtliches Verfahren Aktenzeichen 2 BvF 2/23 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/5892 Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/5892, zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren derzeit nicht Stellung zu nehmen. Wir stimmen über diese Empfehlung ab. Landtag Wer stimmt ihr zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit schließt sich der Landtag der Empfehlung des Rechtsausschusses einstimmig an. Wir kommen zu: 22 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im II. Quartal des Haushaltsjahres 2023 ab 25.000 Euro Vorlage 18/1514 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/5893 – Neudruck Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 18/5893 – Neudruck –, die in Vorlage 18/1514 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Vorlage selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist die in Vorlage 18/1514 erbetene Genehmigung erteilt. Wir kommen dann zu: 23 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 11 gemäß § 82 Abs 2 der GO Drucksache 18/5807 Die Übersicht 11 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 11 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Ich frage pro forma: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit sind die in Drucksache 18/5807 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Damit sind wir bei: 24 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/13 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindes-20.09.2023 tens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit Übersicht 18/13 Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Pro forma frage ich: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Beides ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/13 einstimmig bestätigt. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 18:59 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Namentliche Abstimmung zu TOP 2: Zusagen ein regierung muss den Weg zur Einführung eines b chen – Drucksache 18/5855 Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Achtermeyer, Tim G Andrieshen, Nina S Aymaz, Berivan G Baer, Alexander S Bakum, Rodion S Baran, Volkan S Berger, Christian C Dr. Bergmann, Günther J. C Besche Krastl, Ina G Dr. Beucker, Hartmut A Bialas, Andreas S Blask, Inge S Dr. Blex, Christian fr Blöming, Jörg C Blondin, Marc C Blumenrath, Peter C Blumenthal, Ina S Börner, Frank S Bongers, Sonja S Bostancıeri, İlayda G Braun, Florian C Brems, Wibke G Brockes, Dietmar F Brüntrup, Tom C Dr. Büteführ, Nadja S Busche, Andrea S Butschkau, Anja S Clemens, Carlo A Cordes, Frederick S Creuzmann, Norika G Dahm, Christian S 20.09.2023 nhalten und selbst Blockaden beenden – die Landesbzw. einer unabhängigen Polizeibeauftragten freima-Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X AfD X SPD X SPD X raktionslos X CDU X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X FDP X CDU X SPD entschuldigt SPD entschuldigt SPD X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Deppermann, Dorothea G Déus, Guido C Dudas, Gordan S Durdu, Tülay S Eggers, Matthias C Eğlence, Gönül G Eisentraut, Julia G Engin, Dilek S Engstfeld, Stefan G Erwin, Angela C Esser, Klaus A Falszewski, Benedikt S Fohn, Annika C Franken, Björn C Freimuth, Angela F Frieling, Heinrich C Fuchs-Dreisbach, Anke C Ganzke, Hartmut S Gebauer, Katharina C Gebauer, Yvonne F Dr. Geerlings, Jörg C Göddertz, Thomas S Goeken, Matthias C Görtz, Guido C Golland, Gregor C Gosewinkel, Silvia S Grothus, Antje G Grunwald, Jonathan C Hafke, Marcel F Hagemeier, Daniel C Hansen, Klaus C Hanses, Dagmar G Dr. Hartmann, Bastian S 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung GRÜNE X CDU X SPD X SPD X CDU X GRÜNE entschuldigt GRÜNE X SPD X GRÜNE X CDU X AfD X SPD entschuldigt CDU X CDU X FDP X CDU X CDU X SPD X CDU X FDP X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X FDP X CDU X CDU X GRÜNE X SPD X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Haug, Sebastian C Dr. Heinisch, Jan C Dr. Höller, Julia G Höne, Henning F Höner, Markus C Hoppe-Biermeyer, Bernhard C Hovenjürgen, Josef C Jablonski, Frank G Jörg, Wolfgang S Kahle-Hausmann, Julia S Dr. Kaiser, Gregor G Kaiser, Klaus C Kamieth, Jens C Kämmerling, Stefan S Kampmann, Christina S Kapteinat, Lisa-Kristin S Dr. Katzidis, Christos C Kavena, Anna S Keith, Andreas A Kerkhoff, Matthias C Kirsch, Carolin S Klenner, Jochen C Klocke, Arndt G Klute, Thorsten S Dr. Korte, Robin G Korth, Wilhelm C Krauß, Oliver C Krückel, Bernd C Kuper, André C Kutschaty, Thomas S Laumann, Karl-Josef C Lehne, Olaf C Lienenkämper, Lutz C Lienesch, Sascha C 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung CDU X CDU abwesend GRÜNE X FDP X CDU X CDU entschuldigt CDU X GRÜNE X SPD X SPD X GRÜNE X CDU X CDU X SPD X SPD X SPD X CDU X SPD entschuldigt AfD X CDU X SPD X CDU X GRÜNE abwesend SPD X GRÜNE X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU abwesend CDU X CDU X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Löcker, Carsten S Löttgen, Bodo C Loose, Christian A Lucke, Martin C Lüders, Nadja S Lürbke, Marc F Dr. Maelzer, Dennis S von Marenholtz, Anja G Matzoll, Jan G Metz, Martin G Moor, Justus S Mostofizadeh, Mehrdad G Müller, Frank S Müller-Rech, Franziska F Müller-Witt, Elisabeth S Nettekoven, Jens-Peter C Neubaur, Mona G Neumann, Josef S Dr. Nolten, Ralf C Obrok, Christian S Odermatt, Vanessa C Oellers, Britta C Okos, Thomas C Dr. Optendrenk, Marcus C Osei, Christina G Ott, Jochen S Panske, Dietmar C Paul, Josefine G Dr. Peill, Patricia C Dr. Pfeil, Werner F Philipp, Sarah S Plonsker, Romina C Postma, Laura G Quik, Charlotte C 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung SPD X CDU X AfD entschuldigt CDU X SPD entschuldigt FDP entschuldigt SPD X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X SPD X GRÜNE entschuldigt SPD X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X SPD X CDU X SPD X CDU X CDU X CDU X CDU abwesend GRÜNE abwesend SPD entschuldigt CDU X GRÜNE X CDU X FDP X SPD X CDU X GRÜNE X CDU X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Rasche, Christof F Rauer, Benjamin G Reul, Herbert C Ritter, Jochen C Rock, Simon G Röls-Leitmann, Michael G Rüße, Norwich G Schäffer, Verena G Schalley, Zacharias A Scharrenbach, Ina C Scheen-Pauls, Daniel C Schick, Thorsten C Schlottmann, Claudia C Schmeltzer, Rainer S Schmitz, Hendrik C Schmitz, Marco C Schneider, René S Schneider, Susanne F Schnelle, Thomas C Scholz, Rüdiger C Schrumpf, Fabian C Schulze Föcking, Christina C Schwarzkopf, Ralf C Seli-Zacharias, Enxhi A Siebel, Christin S Sonne, Dennis G Stamm, Christin-Marie S Stich, Kirsten S Stinka, André S Stock, Ellen S Stoltze, Ralf S Sträßer, Martin C Stullich, Andrea C Tarner, Hedwig G 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung FDP X GRÜNE X CDU X CDU X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X GRÜNE X AfD X CDU X CDU X CDU X CDU X SPD X CDU X CDU X SPD X FDP X CDU X CDU X CDU X CDU X CDU X AfD X SPD X GRÜNE X SPD X SPD X SPD X SPD X SPD X CDU X CDU X GRÜNE X Landtag Lfd. Name des Abgeordneten F Nr. Teschlade, Lena S Thoms, Meral G Tigges, Raphael C Tritschler, Sven W. A Troles, Heike C Dr. Untrieser, Christian C Dr. Vincentz, Martin A Vogelheim, Astrid G Vogt, Alexander S Voussem, Klaus C Wagner, Markus A Watermeier, Sebastian S Wedel, Dirk F Wendland, Simone C Weng, Christina S Wenzel, Jule G Wermer, Heike C Dr. Wille, Volkhard G Winkelmann, Bianca C Witzel, Ralf F Woestmann, Eileen G Wolf, Sven S Wolters, Stephan C Wüst, Hendrik C Yüksel, Serdar S Prof. Dr. Zerbin, Daniel A Zimkeit, Stefan S Zimmermann, Marc G Zingsheim-Zobel, Lena G Ergebnis 20.09.2023 Abstimmung Fraktion Stimmentja nein haltung SPD X GRÜNE entschuldigt CDU X AfD X CDU entschuldigt CDU X AfD X GRÜNE X SPD X CDU X AfD X SPD X FDP X CDU X SPD X GRÜNE X CDU X GRÜNE X CDU X FDP X GRÜNE X SPD X CDU X CDU X SPD X AfD X SPD X GRÜNE X GRÜNE X 50 127 0 Landtag Anlage 2 Zu TOP 15 – „Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personalnahverkehr in Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Rede Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz werden Änderungen des ÖPNVG NRW umgesetzt, die durch die Einführung des Deutschlandtickets und andere Entwicklungen erforderlich geworden sind. Lassen Sie mich dies im Folgenden kurz im Detail erläutern, welche offenen Fragen es gab und welche Lösungen wir hierfür vorschlagen. Das in diesem Jahr eingeführte, bundesweit gültige Deutschlandticket ist ein großer Erfolg. Viele Einwohner unseres Landes sind bereits auf das Deutschlandticket umgestiegen. Das liegt vor allem an einem attraktiven Preis von 49 Euro im Monat. Ebenso nutzen immer mehr Unternehmen das vergünstigte Angebot als Jobticket für ihre Mitarbeitenden. Diese Nachfrageentwicklung ist sehr positiv und ein bedeutender Schritt für die Mobilitätswende. Jedoch ergeben sich durch die Einführung des Deutschlandtickets auch Auswirkungen auf das bisherige Tarif- und Finanzierungsgefüge des öffentlichen Personennahverkehrs in unserem Lande. Die bislang ausgegebenen Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr übersteigen den Preis des Deutschlandtickets teilweise erheblich. Aufgrund dessen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Branchen- und den kommunalen Spitzenverbänden ein Modell erarbeitet, dass Schülerinnen und Schülern einen vergünstigten Zugang zum Deutschlandticket ermöglicht. Das bedeutet aber auch, dass die bisherigen Fahrausweise des Ausbildungsverkehrs nicht mehr verkauft werden. Daneben sehen die Regelungen für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen eine Hinwirkungspflicht auf Gemeinschaftstarife vor, nicht jedoch in Bezug auf das Deutschlandticket. Ein weiteres Handlungserfordernis für uns ergibt sich aus der Aufnahme des Grunderneuerungstatbestands und der Förderung von Barrierefreiheitsmaßnahmen in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes (GVFG) im Rahmen der letzten Novelle im Jahr 2020. Die Novellierung des GVFG vor beinahe drei Jahren hat zu einem Widerspruch in den Regelungen des ÖPNVG NRW zur Bedarfsplanpflicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Grunderneue-20.09.2023 rung und der Modernisierung von Bahnhöfen und Umsteigeanlagen geführt. Dieser Widerspruch wird bislang nur durch die Auslegung des gesetzgeberischen Willens aufgelöst. Ebenfalls nur durch Auslegung wurde bisher die, dem gesetzgeberischen Willen entsprechende, Verwendung zurückerhaltener Mittel der Zweckverbände aus § 12 ÖPNVG NRW für 18 weitere Monate ermöglicht. Es bedarf daher dringender Änderungen des ÖPNVG NRW, um diese Widersprüche und Unklarheiten auszuräumen. In enger Abstimmung mit den Verbünden und Verkehrsunternehmen haben wir daher diese neunte Änderung des ÖPNVG NRW in Angriff genommen. Die Ausbildungsverkehr-Pauschale des Landes wird für die Unternehmen anhand der Fahrgeldeinnahmen im Ausbildungsverkehr bestimmt. Dafür müssen die verkauften Tickets um mehr als 20 Prozent reduziert sein. Das ist mit dem Deutschlandticket, wie von mir eingangs erwähnt, nicht mehr möglich. Daher werden wir die Regelungen zur Ausbildungsverkehr-Pauschale für eine Übergangszeit so anpassen, dass den Verkehrsunternehmen auch weiterhin das bisher zur Verfügung gestellte Geld ausgezahlt wird. Ansonsten würde bei den Verkehrsunternehmen eine Ausgleichslücke in der Höhe der bisher gezahlten Ausbildungsverkehr-Pauschale entstehen. Um einen effektiven Anreiz zur Anwendung des Deutschlandtickets zu schaffen, werden wir zudem die Regelungen zu den Hinwirkungspflichten der Zweckverbände um eine Hinwirkungspflicht auf bundesweite Tarife ergänzen. Der Widerspruch in Bezug auf die Bedarfsplanpflicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Grunderneuerung und der Barrierefreiheit nach dem GVFG werden wir durch präzise Klarstellung dahingehend auflösen, dass eine Bedarfsplanpflicht für derartige Maßnahmen auch dann nicht besteht, wenn sie aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden. Die Auslegungsbedürftigkeit aus § 12 Absatz 6 ÖPNVG NRW wird ebenfalls durch eine Klarstellung beseitigt werden. Mit dem Ihnen nun vorliegenden Gesetz werden also die durch die Einführung des Deutschlandtickets erforderlichen Änderungen des ÖPNVG NRW umgesetzt. Zudem aktualisieren wir das ÖPNVG NRW mit diesem Änderungsgesetz dahin gehend, dass die entstandenen Widersprüche in Bezug auf die Bedarfsplanpflicht aus der Novellierung des GVFG des Jahres 2020 ausgeräumt Landtag werden. Diese Änderungen ermöglichen nicht nur der Verwaltung, sondern gerade auch den Verkehrsunternehmen, Transparenz und Gewissheit über den rechtlichen Rahmen. Sie schaffen die Antworten auf die gegenwärtig unbeantworteten Fragen im öffentlichen Personennahverkehr. 20.09.2023 Landtag Anlage 3 Zu TOP 16 – „Viertes Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll das Heilberufsgesetz novelliert werden. Mit dem Gesetz stärken wir den Schutz der Patientinnen und Patienten. Mit der Änderung von § 29 des Heilberufsgesetzes werden die Grundlagen der Berufsausübung enger gefasst, um der zunehmenden Kommerzialisierung der approbierten Heilberufe Einhalt zu gebieten. Die Ausübung von patientenbezogener ärztlicher, psychotherapeutischer und zahnärztlicher Tätigkeit in gewerblicher Form ist nach dem Gesetzentwurf unzulässig. Bei gewerblichen Einrichtungen steht zumeist die Gewinnmaximierung und nicht das Patientenwohl an erster Stelle. Aus unserer Sicht muss das Wohl der Patientinnen und Patienten jedoch an erster Stelle stehen, weshalb wir Geschäfte mit der Gesundheit eindämmen wollen. Dazu leistet der Gesetzentwurf mit der Neuregelung von § 29 einen wichtigen Beitrag. Aus demselben Grund wird die gemeinsame Führung einer Praxis und die Führung von Praxen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Rechtsklarheit neugefasst. Das Gesetz legt nun genau fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Wahl der Rechtsform nicht ein Einfallstor für kommerzielle Interessen sein kann. Dadurch werden mögliche Interessenkonflikte zulasten der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir darüber hinaus ein sehr wichtiges Anliegen: den Kinderund Jugendschutz. Bisher ist es nämlich nur Ärztinnen und Ärzten erlaubt, sich untereinander auszutauschen, wenn sich bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit der Verdacht ergibt, dass Minderjährige von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung betroffen sind. Durch den Gesetzentwurf erhalten nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte diese Befugnis zum interkollegialen Austausch. Durch die Aufnahme erweitern wir also den Kreis der Personen, die hinschauen und ihren Verdacht äußern dürfen. Damit tragen wir entscheidend dazu bei, dass Kinder- und Jugendschutzgefährdungen nicht unentdeckt bleiben. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Wahlberechtigung zur Kammerversammlung von Menschen, die unter Betreuung stehen. Diese Men-20.09.2023 schen sind nach der noch geltenden Fassung des Heilberufsgesetzes nicht wahlberechtigt. Wir sind der Auffassung, dass das nicht richtig ist, daher soll die bisherige Ausnahme von unter Betreuung stehenden Personen aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit setzen wir zudem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um, das entschieden hat, dass eine solche Regelung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Im Bereich des Wahlverfahrens zu den Kammerversammlungen der Kammern für Heilberufe ist eine weitere Änderung erforderlich. Das Gesetz sieht bisher die Möglichkeit vor, dass Wahlvorschläge auch mittels einer elektronischen Namenswiedergabe unterzeichnet werden können. Hiergegen wurden Bedenken geäußert, dass die Wahlvorschläge manipuliert werden könnten. Wir wollen die Digitalisierung sicher gestalten, weshalb der Gesetzentwurf vorsieht, dass die elektronische Namenswiedergabe bei Wahlvorschlägen an ein von den Kammern zu entwickelndes Verfahren geknüpft wird. Dadurch wird, entsprechend der Bedeutung der Wahlen zu den Kammerversammlungen, den Kammern die Möglichkeit gegeben, ein gesichertes elektronisches Wahlverfahren einzurichten. Darüber hinaus stärken wir mit dem Gesetzentwurf die tierärztliche Versorgung durch die Einführung eines tierärztlichen Notdienstes in der Zuständigkeit der Kammern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Tieren eine schnelle tierärztliche Behandlung zur Verfügung steht. Das Gesetz sieht vor, dass zur Teilnahme am Notfalldienst Tierärzte mit angeschlossener tierärztlichen Hausapotheke verpflichtet werden, soweit nach den örtlichen Gegebenheiten ein Bedarf für eine Notfallversorgung besteht. Im Rahmen der Weiterbildung der Heilberufe mit Approbation ist zudem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen. Hier geht es um gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten. Konkret wird geregelt, dass jedem Prüfungsausschuss drei Mitglieder angehören müssen. Schließlich wird mit dem Gesetz eine Übergangsregelung für die Zuständigkeit der Weiterbildungen der Pflegefachpersonen geregelt. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Pflegekammer für die Weiterbildungen zuständig. Damit die bereits begonnenen Prüfungsverfahren im bisherigen Weiterbildungsverfahren abgeschlossen werden können, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung hierzu vor. Dadurch können die Prüfungsverfahren, die vor diesem Stichtag begonnen haben, nach dem alten Verfahren und in der alten Zuständigkeit abgeschlossen werden. Dies ist auch Landtag sinnvoll, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf wichtige Schritte zur Stärkung des Patientenschutzes und des Kinder- und Jugendschutzes getan. Darüber hinaus verbessern wir die tierärztliche Versorgung und gestalten die Wahl- und Prüfungsverfahren fairer. 20.09.2023 Landtag Anlage 4 Zu TOP 17 – „Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW)“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Der Landtag berät den Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung mit dem Ziel, dass das Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz) für die betroffenen Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2023/2024 zum ersten Mal greifen kann. Denn es ist und bleibt erklärtes Ziel der Landesregierung, allen jungen Menschen nach der Schule eine Anschlussperspektive zu eröffnen und ihnen damit eine berufliche Zukunft zu ermöglichen. Wir dürfen die Schülerinnen und Schüler, denen es trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt, nach Beendigung der Schule in eine Anschlussperspektive einzumünden, nicht verloren geben. Als Landesregierung arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen sehr intensiv daran, den jungen Menschen noch in der Schule konkrete Angebote für eine Anschlussperspektive nach der Schulzeit zu unterbreiten. Dazu haben wir gemeinsam im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) bereits im Jahr 2021/2022 einen Prozess gestartet, in dem Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Abschlussjahr noch keine Anschlussperspektive haben, frühzeitig identifiziert werden. Wir sind davon überzeugt: Wer beruflich ausgebildet ist, hat die beste Grundlage für ein glückliches und selbstbestimmtes Leben. Eine Berufsausbildung eröffnet jungen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Wie wichtig dies ist, zeigt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen über keine Berufsausbildung verfügen. Eine Berufsausbildung schafft vielfältige Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie ist somit eine verlässliche Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, sie bietet einen hohen Schutz vor Arbeitslosigkeit und bewahrt vielfach vor Armut. Mein Ministerium hat zusammen mit dem Ministerium für Schule und Bildung den Entwurf des „Gesetzes zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten im Übergang von der Schule in den 20.09.2023 Beruf“ erarbeitet, mit dem Ziel, eine landesrechtliche Regelung zu schaffen, die sowohl die Datenerhebung zu den konkreten beruflichen Anschlussperspektiven als auch die Datenübermittlung zwischen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, sodass die örtlichen Agenturen ihrem Auftrag nach § 31 a SGB III, die Schülerinnen und Schüler zu kontaktieren und über ihre Informations- und Beratungsleistungen zu informieren, nachkommen können. Leitgedanke des Gesetzes ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf frühzeitig und noch besser zu erkennen, um ihnen einen erfolgreichen Berufseinstieg zu ermöglichen. Einige dieser jungen Menschen sehen für sich häufig keine Anschlussperspektiven, aber auch keine bzw. keine adäquaten Ansprechpersonen, die ihnen weiterhelfen können. Darüber hinaus sollen mit der Einführung des Gesetzes unnötig Warteschleifen und nicht zielführende Maßnahmen für junge Menschen vermieden werden. Der § 31 a SGB III ist dazu ein hilfreicher, ergänzender Baustein für diejenigen jungen Menschen, die trotz aller bis dahin erfolgten Bemühungen am Ende der Schulzeit immer noch ohne Anschlussperspektive sind. Ziel des § 31a SGB III ist, dass die Agenturen für Arbeit Schülerinnen und Schüler ohne Anschlussperspektive unmittelbar anschreiben können und auf das Angebot der beruflichen Orientierung und Berufsberatung hinweisen können, gerade auch wenn sie nicht mehr in der Schule sind. Hierfür benötigen die Agenturen für Arbeit von den Schulen Daten von Schülerinnen und Schülern ohne Anschlussperspektive. Um die Übermittlung der Daten zu ermöglichen, ist in Nordrhein-Westfalen nach § 120 Absatz 7 Satz 2 Schulgesetz eine entsprechende landesgesetzliche Regelung erforderlich. Der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der federführende Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben in ihren Sitzungen im September dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen zählt jeder einzelne junge Mensch. Diese Landesregierung ist nicht bereit, auch nur einen aufzugeben. Dafür haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen unter dem Dach der Fachkräfteoffensive NRW gebündelt. Mit unseren Maßnahmen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ oder Ausbildungswege NRW unterstützen wir beispielsweise junge Menschen beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Das vorliegende Gesetz ist daher ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der Maßnahmen unserer Fachkräfteoffensive. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Landtag

Alle Reden von André Kuper Protokoll ↗