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Heinrich Frieling

CDU 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und Grüne stehen an der Seite unserer Kommunen und stellen ihre Handlungsfähigkeit sicher. Das wurde gestern einmal mehr deutlich. Die Landesregierung hat beschlossen, den freien Kitaträgern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe beizuspringen und sie zu unterstützen. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Obwohl wir als Land keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen hatten, die die Kommunen gemeinsam mit dem Bund geführt haben und die auch die freien Kitaträger betreffen werden, (Christian Dahm [SPD]: Das ist auch gut so!) sehen wir die Handlungsnotwendigkeit und die Verantwortung der Kommunen in diesem Bereich. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Letztendlich sind es die Kommunen, die die Kinderbetreuung sicherstellen müssen. Sie müssen sogar einspringen, wenn ein freier Träger ausfällt. Deswegen sind die 100 Millionen Euro ein klares Signal an unsere Kommunen: Ihr könnt euch auf uns verlassen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Auch strukturell hilft die gestrige Entscheidung. Mit der zusätzlichen Erhöhung der KiBiz-Pauschalen um 10 % zum neuen Kitajahr sichern wir die Kindertagesbetreuung nachhaltig. Davon profitieren die Kommunen als Träger unmittelbar. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Auch in schwierigen Zeiten gilt: Kinder, Eltern und Kommunen können sich auf uns verlassen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Für Stabilität und Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten steht aber auch das Gemeindefinanzierungs-Landtag gesetz 2024, das wir heute beraten. Mit dem Gesetz erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen voraussichtlich rund 15,34 Milliarden Euro. Das sind knapp 139 Millionen Euro mehr als im Vorjahr; ein Anstieg von 0,91 %. Die Ministerin hat schon gesagt, dass wir den relevanten Steuerzeitverbundraum abwarten müssen, um die endgültigen Zahlen vorliegen zu haben. Wir alle wissen: Das Geld wird in den Kommunen gebraucht, und zwar dringend. Die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden. Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen, die Energiewende und die Klimaanpassung, der Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur, die Digitalisierung und der Ganztagsausbau erfordern eine finanziell gut aufgestellte kommunale Familie. Gleichzeitig macht sich die bundesweit schwache Konjunkturlage auf allen staatlichen Ebenen bemerkbar. Genauso wie der Landeshaushalt müssen auch die Kommunen mit sinkenden Steuereinnahmen rechnen, und das bei hoher Inflation und entsprechenden Tarifabschlüssen. Umso härter trifft es die Kommunen in dieser Zeit, wenn sich die Ampelregierung in Berlin einmal mehr von einer kommunalfeindlichen Seite zeigt. Noch immer ist der Bund nicht bereit, sich strukturell an den Flüchtlingskosten zu beteiligen, obwohl nur er die Möglichkeit hat, Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Sämtliche Hilferufe aus den Kommunen werden überhört oder ignoriert. Die Bundesregierung hat kein Ohr für unsere Kommunen. Schlimmer noch: Immer wieder werden politische Projekte aus dem gemeinsamen Steuerverbund finanziert. Die aktuelle Bundesregierung greift damit Ländern und Kommunen regelmäßig in die Tasche. Nach dem Inflationsausgleichsgesetz und dem Jahressteuergesetz, die unsere Kommunen über 600 Millionen Euro kosten werden, soll nun das Wachstumschancengesetz folgen. Damit legt Finanzminister Lindner die Axt unmittelbar an die kommunale Gewerbesteuer. Die Kommunen fürchten, dass ihnen bundesweit weitere 1,9 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entzogen werden. Gänzlich anders verhält sich die Zukunftskoalition gegenüber unseren Kommunen. Ein zentrales Projekt, das wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist die Altschuldenlösung, in die wir eigentlich in diesem Jahr einsteigen wollten. (Christian Dahm [SPD]: Wann kommt denn das Projekt?) Ziel ist es, die Kommunen in einem gemeinsamen Kraftakt mit dem Bund von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten zu befreien und ihre Handlungsfähigkeit zu erhalten. 20.09.2023 Da der Bund durch die hälftige Schuldenübernahme eine Beteiligung in Aussicht gestellt hat, sollte der Einstieg in die Altschuldenlösung durch einen Vorwegabzug im GFG mitfinanziert werden, um das auch in Zeiten knapper Landeshaushaltskassen darstellen zu können. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Im Gegenzug hätte das Land das anteilige Aufkommen an der Grunderwerbsteuer im Gemeindefinanzierungsgesetz in Höhe von 460 Millionen Euro trotz sinkender Steuereinnahmen sichergestellt. Als CDU-Fraktion wäre es unser Anspruch gewesen, den Beitrag des Landes in den folgenden Jahren zu erhöhen. Um jedoch das GFG in dieser schwierigen Situation nicht unnötig zu belasten, hat die schwarz-grüne Landesregierung nach vielen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen selbst – Ministerin Scharrenbach hat es gerade dargestellt – richtigerweise entschieden, den Einstieg in die Altschuldenlösung zu verschieben, ebenso wie das Auflegen eines kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Der Eckpunktebeschluss zum GFG wurde daher neu gefasst. Die Mittel stehen den Kommunen nun im vollen Umfang zur Verfügung. Das zeigt: Wir sprechen mit unseren Kommunen, wir verstehen unsere Kommunen, und wir kennen ihre Sorgen. Der Einstieg in die Altschuldenlösung soll nun im Jahr 2025 erfolgen. Für eine echte Altschuldenlösung braucht es jedoch den Willen aller Beteiligten, also auch den der Bundesregierung. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Mit dem ersten Eckpunktebeschluss hat die Landesregierung zum Ausdruck gebracht, dass wir unseren Koalitionsvertrag sehr ernst nehmen. Würde die Ampelkoalition in Berlin ihren Koalitionsvertrag genauso ernst nehmen, hätte der Einstieg in die Altschuldenlösung gemeinsam gelingen können. Mit der ins Schaufenster gestellten hälftigen Übernahme der Altschulden durch den Bund in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro wäre dies ein echter Gewinn für die nordrhein-westfälischen Kommunen gewesen, aber die Absage aus Berlin kam schneller als erwartet. Der Bundesfinanzminister brauchte keine 15 Minuten, um dem Projekt eine Absage zu erteilen und neue Bedingungen aufzustellen. (Christian Dahm [SPD]: Recht hat er!) Besprechungstermine zur Lösung des Problems lassen indes Monate auf sich warten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag Herr Dahm, Sie haben es gerade herausgefordert: Auch der Bund unternimmt in der Hinsicht nichts. Der Bundeskanzler Olaf Scholz unternimmt nichts, um sein einziges Lieblingsprojekt nach vorne zu bringen. Vielleicht sucht er noch nach einem passenden Titel. Nach der „Bazooka“ und dem „Doppelwumms“ fällt ihm vielleicht nichts ein, um die große Ankündigung dann irgendwie mit kleinen Taten umzusetzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von Anja Butsch- kau [SPD] – Zuruf von René Schneider [SPD]) Nach dem Eckpunktebeschluss sieht das GFG nun eine konstante Fortführung auch der Aufwands- und Unterhaltungspauschale mit einem Volumen von 170 Millionen Euro vor, die transparent nach einem hälftigen Schlüssel bezüglich Einwohner und Fläche verteilt werden. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Gleiches gilt für die Erhöhung der Allgemeinen Investitionspauschale um gut 11,7 Millionen Euro auf nun mehr als 1,114 Milliarden Euro sowie die proportionale Anpassung der Investitionspauschalen für Sozialhilfeträger und die Eingliederungshilfe. Richtig und für die schadbetroffenen Kommunen wichtig ist auch die konstante Weiterführung der Klima- und Forstpauschale. Durch das FiFo gutachterlich empfohlen ist die Überarbeitung des Beschultenansatzes. Die Ministerin hat dazu auch schon Entsprechendes ausgeführt. Die OGS-Betreuung verursacht einen ebenso hohen Bedarf wie die Ganztagsbeschulung. Deswegen ist es folgerichtig, beide bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen als Langzeitbeschulte zu betrachten. Konsequent ist auch die vollständige Umsetzung der Grunddatenaktualisierung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2024. Als CDU stehen wir weiterhin für eine kommunalfreundliche Landespolitik und haben die Stabilität, die Sicherheit und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen im Blick. Unsere Gemeinden, unsere Städte, unsere Kreise und unsere kommunalen Verbände können sich auf uns verlassen. Sie leisten Vielfältiges und stehen vor großen Herausforderungen, die wir nur gemeinsam meistern können. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 leisten wir einen Beitrag dazu, dass unsere Kommunen lebenswerte Orte und eine starke Heimat bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 20.09.2023

Protokoll ↗