landtag.nrw.de ↗

Dr. Werner Pfeil

FDP 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Seit 1869 gibt es die zweistufige Juristenausbildung, eingeführt im damaligen Preußen. (Sven Wolf [SPD]: 1869! – Zuruf von der SPD: Oh!) Das wollen wir nicht ändern, sondern ergänzen. Die Einführung eines integrierten Bachelors entspricht einer sich verändernden Berufswelt und stellt eine Antwort auf die Notwendigkeiten der Zukunft dar. Sie macht den akademischen Wert der universitären Studien- und Prüfungsleistungen, die die Studierenden erbracht haben, sichtbar. Dadurch wird sichergestellt, dass die universitären Ausbildungsressourcen breit genutzt werden und auch juristischer Nachwuchs umfassend eingesetzt werden kann. Studentinnen und Studenten sollen nach unserem Wunsch daher den Bachelor of Laws als Abschluss bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen erhalten – unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen des ersten Staatsexamens. Der integrierte Bachelor sollte einen Bachelorgrad im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Hochschulgesetz darstellen. Danach ist dieser Abschluss im Sinne von § 49 Abs. 6 Satz 1 berufsqualifizierend, womit dieser Abschluss auch den Weg in den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2 ermöglicht. Landtag Mit diesem rechtlichen Rahmen erreichen wir dann Folgendes: Erstens. Studierenden, die die Befähigung zum Richteramt nicht anstreben, wird durch Zuerkennung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in Form eines Bachelor of Laws ein alternativer Weg in weitere Masterstudiengänge eröffnet. Zweitens. Das Potenzial des Jurastudiums wird dadurch insgesamt gesteigert, weil weitere Aufbaustudiengänge im Bereich von KI, Digitalisierung, Verwaltungsrecht etc. genutzt werden können. Drittens. Das Studium wird für einen größeren Personenkreis attraktiver, weil es neben dem Weg zu den reglementierten juristischen Berufen noch weitere Möglichkeiten für die individuelle Bildungsbiografie eröffnet. Viertens. Ein integrierter Bachelor kann auch einen Quereinstieg in andere Justizberufe ermöglichen, wenn denn die Landesregierung die Voraussetzungen dafür schafft. Ich nenne hier zum Beispiel die Rechtspflegerlaufbahn. Jetzt werden Sie mir entgegenhalten: Die Einführung eines integrierten Bachelors steht doch ohnehin auf Seite 86 des Zukunftsvertrages von CDU und Grünen. – Ja, das ist richtig. Trotzdem hat sich seit den Neuwahlen hier nichts getan. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Januar 2023 hat Herr Justizminister Dr. Limbach auf Anfrage mitgeteilt, dass man noch ganz am Anfang der Überlegungen stehe; bezüglich der Ausgestaltung seien noch Fragen offen, und einen Zeitplan gebe es auch noch nicht. Wir haben daher gewartet – neun Monate. Aber bis heute gibt es keinen Gesetzentwurf, (Sven Wolf [SPD]: 45 Wochen! Das ist ein Zeitraum!) keine öffentliche Diskussion, keine Einbeziehung der NRW-Jurafachschaften und keine Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Universitäten zu möglichen Vorstellungen. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Entweder werden Sie sich nicht einig, oder Sie sehen es als nicht so wichtig an, (Widerspruch von den GRÜNEN) oder es gibt eine Taskforce wie bei KI; man weiß ja nie. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE] – Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Keine Sorge!) Sollten Sie nun doch eine zeitnahe Umsetzung planen, dann können Sie unserem Antrag ja bedenkenlos zustimmen. (Beifall von der FDP) 20.09.2023 Gerade angesichts der schwierigen Personalsituation in nahezu allen Justizberufen können wir es uns einfach nicht mehr leisten, noch länger zu warten und potenziell neuen Nachwuchs für die Justiz zu verlieren, weil Sie möglicherweise nicht in die Pötte kommen. Ich weiß, dass jetzt gleich kommt: Herr Pfeil, Sie sind zu schnell. Wir sind doch schon längst dran, und alles ist schon fertig. Ihren Antrag benötigen wir gar nicht. – Wenn dieser Satz kommt, weiß ich, dass ich hier den richtigen Antrag gestellt habe. (Beifall von der FDP, der SPD und der AfD) Denn dasselbe habe ich beim Resozialisierungsgesetz und auch bei verschiedenen KI-Anträgen gehört, bei denen selbst die von Ihnen benannten Sachverständigen in der Anhörung unseren FDP-Antrag richtig fanden. Dasselbe habe ich auch beim Antrag zur Verbesserung der Situation der Gerichtsvollzieher gehört; wir alle haben die Anhörung noch im Ohr. Dabei wünschen sich doch auch die Studierenden eine aktivere Tätigkeit des Gesetzgebers beziehungsweise des Justizministeriums. Laut dem Abschlussbericht des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften für das Jahr 2022 haben sich bei der Befragung von insgesamt 1.384 Absolventinnen und Absolventen fast 88 % für einen integrierten Bachelor ausgesprochen. Bevor Sie nun auch diesen guten Antrag wieder grundlos ablehnen, reiche ich Ihnen die Hand. (Zurufe von CDU und Grünen: Oh!) Es tut ja gar nicht weh, die Hand anzunehmen. (Lachen von Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz) Lassen Sie uns Nordrhein-Westfalen zu einem modernen und attraktiven Studienort machen, der den Bedürfnissen der Studierenden und der Zukunft gerecht wird, und stimmen Sie diesem wiederum sehr guten Antrag zu – der Überweisung in den Ausschuss, der Anhörung und dann noch einmal nach der Anhörung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

Alle Reden von Dr. Werner Pfeil Protokoll ↗