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Ralf Witzel

FDP 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Wolf, es geht in der Tat, wie Sie es zum Schluss Ihrer Ausführungen gesagt haben, hier nicht um die Frage von Rechthaberei, sondern schlichtweg um eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die für uns bindend ist. Sie haben dargestellt, was legitimerweise seinerzeit Ihre Sichtweise als SPD-Landtagsfraktion gewesen ist. Das ist eine legitime Position, so, wie wir eine andere legitime Position haben. Aber es hat am Ende des Tages vom Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung gegeben, und diese ist umzusetzen und nachzuvollziehen. Deshalb verstehe ich nicht und bitte Sie da um entsprechende Erläuterung, warum es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts für Sie keine Selbstverständlichkeit ist, die Verfassung jetzt verfassungsrechtskonform auszugestalten, und ob Sie mir bei der Gelegenheit eine einzige Kommune von rund 400 in Nordrhein-Westfalen nennen können, die aufgrund des Wahlrechts, das aktuell in Nordrhein-Westfalen besteht, aktuell funktionsuntüchtig ist, also ihre öffentlichen Aufgaben nicht wahrnehmen kann, eine einzige wenigstens.

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