Sven Wolf
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Änderungen der Verfassung sind im Parlament immer ganz besondere Momente, denn die Verfassung beschreibt ja die Grundwerte, die Grundrechte […] unseres Landes im Einklang mit dem Grundgesetz.“ So habe ich damals, im Juni, zum letzten Antrag der FDP zur Änderung der Verfassung begonnen. Soweit hat sich auch nichts geändert. Auf einen Punkt muss ich aber vielleicht etwas deutlicher hinweisen. Ich befürchte, dass ich ihn seinerzeit zu diplomatisch ausgedrückt habe. Ich will noch mal daran erinnern, und zwar die Kolleginnen und Kollegen der FDP, dass wir Änderungen der Verfassung schrittweise machen – einen Schritt nach dem anderen – und auch in einem respektvollen Miteinander. Was der Kollege Daniel Hagemeier gesagt hat, will ich ausdrücklich unterstreichen, nämlich: gemeinsam. Wenn ein Änderungsantrag zur Verfassung eingebracht wird, wäre es hilfreich, wenn wir uns vorab austauschten und überlegten, ob es eine verfassungsändernde Mehrheit gibt. Das wären nämlich zwei Drittel der Mitglieder dieses Hauses. Diese Mehrheit hat keine Fraktion für sich alleine. Deswegen wäre das hilfreich. Das will ich noch mal ausdrücklich anmahnen, weil ich es doch ein bisschen ärgerlich finde, dass die FDP erneut einen Antrag einbringt, über den wir diskutieren können, der aber vorher nicht interfraktionell besprochen worden ist. Mich ärgert das insbesondere, weil – das weiß der Kollege auch – ich die kollegiale Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP und auch den rechtswissenschaftlichen Diskurs, der mich immer wieder erfreut, sehr schätze. Ganz kurz zu dem Anliegen der FDP. Tatsächlich irritiert die Formulierung, die wir in Art. 72 unserer Landesverfassung finden. Urteile „im Namen des Deutschen Volkes“ finden sich nämlich überhaupt nicht mehr. Wer schon mal ein Urteil gelesen hat, der weiß das. Das steht da nicht, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Landtag Wenn man in die Kommentierung schaut, beispielsweise in den Online-Kommentar beim Beck-Verlag von den Herausgebern Ogorek und Dauner-Lieb, findet sich wirklich eine sehr lesenswerte historische Erläuterung, warum diese Formulierung 1950 bei den Beratungen unserer Verfassung bewusst aus dem Gedanken und dem Wunsch nach der Einheit Deutschlands gewählt wurde, obwohl sie tatsächlich nie zur Anwendung kam, weil das Bundesrecht eine andere Urteilspräambel vorschreibt. Sie haben also tatsächlich eine Stelle gefunden, wo wir Juristen vom sogenannten toten Recht sprechen. Es bliebe also lediglich die historische Bedeutung der Formulierung, auf die man eventuell künftige Generationen weiterhin hinweisen könnte. Aber darüber können wir mit Sicherheit vertieft im Ausschuss diskutieren. Nun zum zweiten Problem, das die FDP scheinbar gefunden hat: Art. 78 mit einer Sperrklausel von 2,5 vom Hundert für die Wahl zu Räten, Kreistagen usw. – Ich wäre jetzt fast versucht, die gesamte Debatte der 16. Wahlperiode zur Sperrklausel hier noch mal zu wiederholen, weil die wirklich hörenswert und erlebenswert war. Dafür reicht die Zeit aber nicht annähernd. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich einfach aus dem abschließenden Parlamentsprotokoll zitiere. Eine Sperrklausel für Räte war damals für meine Fraktion notwendig, um die Funktionsfähigkeit von Räten zu erhalten. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Der sehr geschätzte Kollege Hans-Willi Körfges hat es wunderbar auf den Punkt gebracht: Sperrklauseln sind auch verfassungsrechtlich gesicherte Instrumente, die bei Verhältniswahlen einer Zersplitterung von Parlamenten vorbeugen sollen. – Das hat er seinerzeit so klar formuliert. Das gilt für mich auch heute noch. Am Ende stimmten hier 180 Abgeordnete von SPD, CDU und Grünen für die Ergänzung der Verfassung. Die FDP enthielt sich seinerzeit. Das Verfassungsgericht wurde tatsächlich mit der Frage befasst und urteilte im November 2017, dass hiermit das Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt wurde. Es sei – nach Überzeugung des Gerichts – nicht vorgetragen worden, dass eine Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit notwendig sei, und die Regelung gilt nicht. Dennoch bleibt es aus der Sicht meiner Fraktion weiterhin Aufgabe dieses Hauses und dieses Parlaments, regelmäßig eine Prognose hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Räte in unserem Land zu fassen und sie auch weiterhin in den Blick zu nehmen. Das ist aus meiner Sicht ein gutes Argument, warum wir hier weiter diskutieren sollten. Die Argumente der FDP haben mich bisher noch nicht überzeugt. Späte Genugtuung der FDP ist scheinbar kein Argument, das Sie vorgetragen haben. 20.09.2023 Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der SPD)
