Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird umfassend auf eine vermeintliche Praxis der Bundesregierung verwiesen. Es werden weitere Beispiele aufgezählt, die mit Nordrhein-Westfalen nichts zu tun haben. Nur sehr am Rande geht es tatsächlich um die Situation in Nordrhein-Westfalen. Erlauben Sie mir deshalb zu Beginn meiner Ausführungen zwei grundsätzliche Bemerkungen: Erstens. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bezieht keine Stellung zur Praxis der Bundesregierung in ihrem Umgang mit den genannten Dienstleistungen. Landtag Zweitens. Kleine Anfragen zu diesen Themenkomplexen hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens bisher dezidiert und transparent beantwortet. Es geht also in diesem Antrag wie üblich um plumpe Effekthascherei. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) In ihren Antworten hat die Landesregierung mit Blick auf die in Rede stehenden Dienstleistungen darauf hingewiesen, dass keine regelmäßigen Aufträge erfolgen. Aus den Antworten ergibt sich ebenfalls, dass Aufträge anlassbezogen erteilt werden, unter anderem für professionelle Porträtfotos der Mitglieder der Landesregierung. Solche Porträtfotos sind für die Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums unabdingbar. Die Bürgerkommunikation, das heißt die vollumfängliche und transparente Information der Öffentlichkeit, ist für die Landesregierung ein verfassungsrechtliches Gebot. Die Taktzahl der Kommunikationsanlässe hat sich dabei für die Landesregierung in allen Bereichen erhöht. Dies korrespondiert mit der berechtigten Erwartung der Menschen in unserem Land, dass sich Politik in einer immer komplexer werdenden Welt erklärt. Sie erwarten, dass die Regierung umfassend und zeitnah über ihr Handeln informiert, und zwar auf den Kanälen, die die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich nutzen. Dazu nutzt die Landesregierung die Möglichkeit einer zeitgemäßen und professionellen Kommunikation. Gerade für das digitale Angebot ist eine anlassbezogene und professionelle fotografische oder videografische Begleitung notwendig. Die Honorare beispielsweise für Fotografen sind vertraglich geregelt und entsprechen einer marktüblichen Höhe. Selbstverständlich beachtet die Landesregierung dabei die haushaltsrechtlichen Prinzipien der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD])
