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Thorsten Klute

SPD 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir noch einmal einen ganz herzlichen Glückwunsch an Sebastian Haug zum Geburtstag. Ich denke, da spreche ich auch im Namen der gesamten SPD-Fraktion. Ebenso danke ich aber Herrn Minister Laumann für die sehr nüchterne Darstellung des Sachverhalts. Das ist ja doch eine recht trockene Materie. Wenn man nicht so tief drinsteckt, kann man dem gar nicht immer ganz folgen; aber die Tribünen sind um diese Uhrzeit ja auch nicht mehr gefüllt. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Es geht um Änderungen im Krankenhausgestaltungsgesetz. Vieles davon erscheint auf den ersten Blick notwendig und unterstützenswert. Trotzdem ist es gut, wenn wir uns im Ausschuss noch einmal näher damit beschäftigen und die eine oder andere Frage stellen. Ich darf schon einmal ankündigen, ohne heute eine Festlegung in irgendeiner Richtung zu treffen, dass wir bei der Änderung von § 16 Abs. 5 Krankenhausgestaltungsgesetz noch einmal genau hinschauen wollen. Uns wird es sehr wichtig sein, wie die Krankenhäuser es denn selbst sehen, wenn die Rechtsschutzmöglichkeiten dort zunächst eingeschränkt werden. Es wird uns wichtig sein, dazu eine Stellungnahme der Krankenhäuser zu haben. Bei allem anderen spricht vieles dafür, so vorzugehen. Wir werden uns im Ausschuss sehr konstruktiv und intensiv damit beschäftigen und stimmen der Überweisung in die Fachausschüsse deshalb selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag

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