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Rainer Schmeltzer

20.09.2023 Sitzungen 18/42

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/5831 – Neudruck. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/5831 – Neudruck – abgelehnt. Wir kommen zu: Landtag 9 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/5959 Ihnen liegen mit Drucksache 18/5959 die Mündliche Anfrage 26 aus der Fragestunde vom 23. August 2023 sowie die Mündlichen Anfragen 27 und 28 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer von der Fraktion der SPD auf, zu dem Thema: „Wann haben Sie welche Meldungen von welchen Trägern über deren finanzielle Lage erhalten?“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Paul antworten wird. Frau Ministerin Paul hat jetzt Gelegenheit zur Beantwortung. Ich weise darauf hin, Frau Ministerin, dass Ihr Mikrofon eingeschaltet bleibt. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung stellt die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt, auch unter den bestehenden Herausforderungen für Einrichtungen und Träger angesichts des Fachkräftemangels und der gestiegenen finanziellen Aufwendungen sowie der schwierigen haushalterischen Rahmenbedingungen des Landes. Für mehr Chancengerechtigkeit brauchen wir auch entsprechende Strukturen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Kinderbetreuung. Den hinter dieser frühkindlichen Bildung stehenden Trägern sozialer Einrichtungen entstehen durch die Umsetzung des Tarifbeschlusses hohe finanzielle Belastungen. Das Land war an den Vereinbarungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst am 22. April nicht beteiligt und konnte somit keinen Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung nehmen. Unabhängig von der Bedeutung für die Beschäftigten stellt das Ergeb-20.09.2023 nis die Träger vor eine große finanzielle Belastung, die besonders die freien Träger herausfordert. Die Träger müssen ebenfalls mit den stark gestiegenen Energiekosten umgehen, die vor allem durch den menschenverachtenden Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entstanden sind. Die Landesregierung sieht hier deutlich die herausfordernde Situation für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege, und wir nehmen dies zum Anlass, zu handeln. Wir werden daher – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – im Rahmen der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 den Ansatz der für 2024/2025 geplanten KiBiz-Pauschalen um fast vier Prozentpunkte gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 auf dann fast 10 % erhöhen. Damit erhalten die kommunalen und freien Träger mit der nächsten gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung des KiBiz im August 2024 beinahe 10 % mehr Mittel für ihre Arbeit. So unterstützt das Land alle Träger dabei, die finanziellen Belastungen der Tarifsteigerungen zu tragen und ihren Beschäftigten in den Einrichtungen die Lohnerhöhungen zukommen zu lassen. Bis die Entlastung durch die Dynamisierung der KiBiz-Pauschale greift, unterstützt die Landesregierung die freien Träger zudem mit einer einmaligen Überbrückungshilfe. Mit der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2024 werden – natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – weitere 100 Millionen Euro als einmalige finanzielle Überbrückungshilfe ins System der frühkindlichen Bildung gegeben werden, um die freien Träger zu entlasten. Diese 100 Millionen Euro helfen den freien Trägern dabei, die bereits vor August 2024 spürbaren finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses abzufedern. Sie werden nach Beschluss des Haushalts 2024, also ab 2024, ausgezahlt. Die Überbrückungshilfen für die freien Träger – das betrifft mit drei von vier Einrichtungen einen Großteil der Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen – unterstützen mittelbar auch die Kommunen, die für die Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz zuständig sind und daher bei einem Rückzug der freien Träger die Kitas übernehmen müssten. Mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz sprechen wir neben der geplanten Dynamisierung im Bereich der Kindpauschalen und der Überbrückungshilfen auch von weiteren Mitteln, die im Zuge der Zuwächse im KiBiz steigen, nämlich von insgesamt von mehr als 550 Millionen Euro zusätzlich im System der frühkindlichen Bildung im nächsten Jahr. Wir bauen also eine Brücke für die freien Träger, bis der Mechanismus im KiBiz greift, der zum allergrößten Anteil die Preissteigerung abbildet, und das im August mit 10 %. Das ist ebenfalls eine unge-Landtag wöhnlich hohe Anpassung, und damit schaffen wir eine ganz klare Perspektive für die Träger. Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den konkreten beiden Fragen. Zu Ihrer ersten Frage. Seit dem Abschluss der Tarifverhandlungen zum TVöD Ende April dieses Jahres sind in den vergangenen Monaten verschiedene Schreiben der Träger eingegangen. Mein Haus hat diesbezüglich eine Reihe von Eingaben mit Rückfragen zu den Folgen der Tarifanpassung erhalten. Exemplarisch seien die Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen sowie das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände genannt. Darüber hinaus haben wir Schreiben von lokalen Trägern, Landräten und einzelnen Kindertageseinrichtungen erhalten. Darüber hinaus sind die aktuellen Herausforderungen in unterschiedlichen Gesprächen mit den freien und öffentlichen Trägern erörtert worden. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Landesregierung befand sich bereits seit Ende April in internen und externen Gesprächsformaten, um die Folgen des Tarifabschlusses im TVöD für das System der frühkindlichen Bildung zu bewerten. Auch fanden hierzu mehrere Gespräche mit den Vertretungen der Spitzenverbände statt, um die Herausforderungen klarer zu definieren. Die Landesregierung und mein Haus nehmen die Herausforderungen und die Sorgen sehr ernst. Wir haben daher intensiv an Lösungen gearbeitet, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch die Landesregierung vor Herausforderungen stellt.

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