Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Auch wenn ich den Kolleginnen und Kollegen Landtag von der SPD-Fraktion inhaltlich nicht zustimmen kann, bin ich und ist meine Fraktion dankbar für diesen Antrag; denn er zeigt erneut, wie sich diese schwarz-grüne Koalition selber lähmt. Christos Katzidis, ja, wir haben es mit Beispielen zu tun, die bisher nicht funktioniert haben. Zum Beispiel will im Bereich „Clankriminalität“ der eine Law-and-Order-Politik durchziehen, während der andere das Thema stigmatisierend findet. Bei der Diskussion über Klimakleber will die CDU am liebsten Haftstrafen umsetzen, während die Grünen mit vielen blumigen Worten Straftaten immer wieder relativieren. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Nicht zu belegen, was Sie da sagen!) Diese innenpolitische Paralyse setzt sich beim Thema „Polizeibeauftragter“ leider fort, und dabei gibt es schon einen Polizeibeauftragten. Diese Koalition belauert sich zulasten von Fortschritt und guter Rahmenbedingungen für die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die CDU betont bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit, dass die bestehenden Strukturen ausreichend seien. Hört man aber den Grünen zu, dann erkennt man, dass der inquisitorische Eifer, mit dem man den Beamtinnen und Beamten über die Schultern guckt und auf die Finger klopfen will, nur noch bedenklich ist. Auch bei der Frage eines Polizeibeauftragten gilt dort das Motto: „schneller, höher, weiter“. Am liebsten soll es sofort ein Polizeibeauftragter mit weitreichenden Befugnissen sein. Dabei – wie sollte es anders sein? – gibt es natürlich keine Kompromissbereitschaft, sondern Maximalforderungen. Man muss daher den Eindruck gewinnen, dass es nur vordergründig um einen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, den Landtag sowie die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst geht, sondern vielmehr um eine zusätzliche Ermittlungsstelle. In dieser Form ist das schlicht Ausdruck von Misstrauen. Daher mal ein kurzer Realitätscheck: 80.000 Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte gab es in Deutschland im vergangenen Jahr. Das sind 220 pro Tag. Dazu liest man von dieser Koalition, aber auch in diesem Antrag der SPD einfach zu wenig. Stattdessen köchelt weiter munter der Generalverdacht gegen die Institution Polizei. Das haben die Beamtinnen und Beamten nicht verdient. Das ist der falsche Weg, und darauf muss man hinweisen. Leider schlägt die SPD mit ihrem Antrag genau in diese Kerbe. Ich will mal mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner anfangen: Natürlich muss polizeiliches Handeln in einem Rechtsstaat stets überprüfbar sein. Das ist für uns sonnenklar. Aber – und das wird in der Debatte oft unterschlagen – die Strukturen dafür gibt es schon. Rot-Grün hat seinerzeit das unabhängige Beschwerdemanagement eingeführt, damit 20.09.2023 Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle haben, wenn sie polizeiliches Verhalten beanstanden wollen. Und wir haben in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU einen Polizeibeauftragten eingeführt, der als Ansprechpartner für die Beamtinnen und Beamten zur Verfügung steht. Sie sehen, dass es die Strukturen bereits heute gibt. Lassen Sie uns gerne schauen, was wir da noch besser machen können. Wir wollen starke Bürgerrechte, aber bitte ohne Misstrauenskultur gegen unsere Polizei. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Vielmehr sollten wir bestehende Strukturen verbessern und stärken, anstatt wieder und immer wieder neue Befugnisse zu verteilen. Der Polizeibeauftragte muss unabhängig sein – einverstanden. Den Beauftragten gibt es aber seit wenigen Jahren schon. Mehr Unabhängigkeit könnte etwa schon dadurch erreicht werden, dass der Polizeibeauftragte künftig nicht mehr im Innenministerium angedockt ist. Darüber können wir diskutieren. Dafür braucht es aber nicht dermaßen weitgehende zusätzliche Befugnisse, wie sie der Antrag vorsieht. Ich muss das so deutlich sagen: Ihr Forderungskatalog liest sich wie die Stabsstelle „geborenes Misstrauen“. Einräumung von Befugnissen parallel zu straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren – diese sollen geschaffen werden, „wenn damit ein eigenes Erkenntnisinteresse verbunden ist“. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Justiz in Nordrhein-Westfalen, in der heute natürlich schon Staatsanwaltschaften und Gerichte polizeiliches Handeln prüfen und, wenn nötig, ahnden. Hier gilt die Inquisitionsmaxime. „Eine Verpflichtung aller Landesbehörden zur Weiterleitung von Hinweisen, die sie erhalten und die den Aufgabenbereich des oder der Polizeibeauftragten betreffen“, „Einräumung eines Akteneinsichtsrechts“ – liebe SPD, das liest sich wie das Kapitel aus dem Lehrbuch: „Wie falle ich Exekutive und Rechtsstaat aus Profilierungssucht in den Rücken?“ oder: „Sind Doppelstrukturen erlaubt?“. Das kann nicht im Ernst der Anspruch sein, den wir für eine Polizeibeauftrage fordern und wünschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass es genug zu tun gibt. Die Koalition sollte sich dieser Punkte programmatisch annehmen, ohne weiter ideologieversessen bestehende Strukturen über Bord zu werfen. Denn eines ist klar: Wenn NRW auch in dieser Frage gelähmt bleibt, gewinnen weder wir Sicherheit noch die Bürger Bürgerrechte. (Beifall von der FDP) Ich mache es kurz: Was die SPD fordert, werden wir ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
