Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. Eben hatte ich eine fast gleiche Frage schon einmal beantwortet. Ich kann das gerne wiederholen. Die Übernahme von WESTSPIEL und WestLotto im Jahr 2002 erfolgte quasi treuhänderisch als eine für das Land stattfindende Beteiligungsverwaltung und unterliegt halt nicht dem normalen Geschäft der NRW.BANK als Förderbank des Landes. Auf diese Fördergeschäfte des Landes und das Kapitalgeschäft, das mit dahintersteht, bezieht sich das Ausschüttungsverbot und eben nicht auf die quasi treuhänderisch gehaltene Beteiligung.
