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Sven Werner Tritschler

AfD 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wolf, Herr Mostofizadeh, um etwas interfraktionell zu besprechen und um sich austauschen, haben wir die Ausschüsse. Was Sie meinen, ist auskungeln. Das kann man auch machen, aber das ist noch kein fester Bestandteil des Parlamentarismus, der einer Verfassungsänderung vorausgeschaltet werden muss. Deswegen kann man das der FDP hier nicht vorwerfen. Dafür haben wir also den Ausschuss, und dort können wir das Thema in Ruhe diskutieren. An diesem Antrag merkt man aber, dass die Freien Demokraten immer noch ein wenig auf der Suche nach sich selbst sind, aber noch nicht so viel gefunden haben. Außerdem muss man natürlich immer ein wenig aufpassen, denn einerseits regiert man in Berlin und andererseits darf man in NRW nicht verse-Landtag hentlich etwas beschließen, was man in Berlin ablehnt. Das gelingt nicht immer so gut. Regelmäßig hören sich Vertreter wie Herr Kubicki zum Beispiel beim Heizungsgesetz auch immer ein wenig so an, als wären sie auf der Bundesebene ein Teil der Opposition, aber nicken die Beschlüsse am Ende trotzdem ab. Hier sind Sie jetzt aber auf Nummer sicher gegangen. Sie haben sich einfach ein ganz anderes Thema vorgenommen, und Sie haben die Landesverfassung quergelesen. Dabei sind Ihnen ein paar Dinge aufgefallen, die möglicherweise nicht mehr ganz aktuell sind. Es ist richtig, dass die für Kommunalwahlen zwischenzeitlich eingeführte Hürde von 2,5 % vom Verfassungsgericht längst wieder kassiert ist. Das war damals der klägliche Versuch der großen Altparteienkoalition von SPD, CDU und Grünen – man hat auch gerade wieder gehört, wer diese Hürde verteidigt hat –, lästige Konkurrenz aus den Rathäusern unter dem Vorwand herauszuhalten, die Räte seien sonst nicht mehr funktionsfähig. Das glaubt Ihnen niemand. Das hat Ihnen auch das Verfassungsgericht nicht geglaubt. Nun muss man der FDP zugutehalten, dass sie dieser Novelle damals nicht zugestimmt hat. Seit 2017, als das entsprechende Urteil erging – das ist mittlerweile sechs Jahre, eine Kommunalwahl und immerhin viereinhalb Jahre FDP-Regierungsbeteiligung her –, hat die FDP in diesem Sinne aber überhaupt nichts unternommen. Es ist sogar noch schlimmer, weil Sie sogar das Gegenteil davon gemacht haben, was Sie jetzt fordern. Genau das, was Sie beantragen, hat meine Fraktion schon im Dezember 2017 beantragt. Wir haben nämlich eine Korrektur dieses verfassungswidrigen Fremdkörpers in der Verfassung gefordert und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Frau Freimuth, die heute Abend nicht hier ist, erklärte damals für die FDP im Plenum – Zitat –: „Ich rate deswegen von Schnellschüssen ausdrücklich ab. Wir sollten das Urteil und seine Begründung vielmehr genau analysieren, unsere Schlüsse daraus ziehen und dann mit Gründlichkeit und gleichzeitig mit dem gebotenen Zeitansatz eine Überarbeitung unseres Kommunalwahlrechts,“ – jetzt kommt der einschlägige Punkt – „das für die Kommunalwahlen im Jahr 2020 ja die Rechtsicherheit geben soll, entwickeln.“ Die Kommunalwahl war am 13. September 2020. Heute ist der 20. September 2023. Sie sind also gut drei Jahre über der Zeit. Das ist dann ein sehr gründlicher Gesetzentwurf geworden; wie auch immer. 20.09.2023 Im Gegensatz zu Ihnen bewerten wir einen Gesetzentwurf aber natürlich nach dem Inhalt und nicht nach dessen Urheber. Was in unserem Gesetzentwurf 2017 schon richtig war, ist heute nicht falsch. Wir werden deshalb gerne mitwirken, dieses überflüssige und von Anfang an demokratiefeindliche Relikt aus unserer Landesverfassung zu tilgen. Anders sieht es beim zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs aus. Art. 72 Abs. 1 bestimmt, dass die Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Namen des Deutschen Volkes urteilen. Es ist jedoch richtig, dass das durch konkurrierendes Bundesrecht mittlerweile weitgehend überholt ist. Wenn Sie aber überholte Normen aus der Landesverfassung werfen wollen, warum fällt Ihnen dann eigentlich nur das ein? Gucken Sie einmal ein wenig genauer hin. Dann fällt Ihnen zum Beispiel auf, dass es einen Artikel gibt, der die Wahlperiode des Landtags für 1970 regelt. Es gibt sogar noch einen Artikel, der die Eingliederung des Landes Lippe im Jahr 1947 regelt. Die FDP stört sich jedoch sozusagen am deutschen Volk in der Verfassung eines deutschen Bundeslands. Man darf annehmen, dass das kein Zufall ist, denn Sie haben schon 2017 mitgemacht, als das deutsche Volk aus dem Amtseid für die Landesminister herausgenommen wurde. Im Bund sind Sie gerade dabei, ein Staatsbürgerschaftsrecht zu schaffen, das die Zugehörigkeit zu eben diesem deutschen Volk zu einer billigen Ramschware macht, während die von Ihnen mitgetragene Innenministerin das Wahlrecht gleich jedem zubilligen will, der es hier irgendwie über die Grenze geschafft hat. Angesichts dieser und anderer Vorhaben mit Ihrer Billigung oder ausdrücklicher Unterstützung, meine Damen und Herren von der FDP, muss man den Eindruck gewinnen: Sie wollen das deutsche Volk nicht nur aus der Landesverfassung streichen, sondern am liebsten gleich ganz. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Geht’s noch? Das ist ja peinlich!) Es wird Sie nicht wundern, dass die Alternative für Deutschland da nicht mitgehen will, auch nicht symbolisch. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Protokoll ↗