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Lena Teschlade

SPD 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Endlich! Wir begrüßen es als SPD-Fraktion, dass jetzt endlich das Gesetz zur Übermittlung von Schüler- und Schülerinnendaten kommt. Die SPD-Fraktion hat bereits im März 2023 einen Antrag mit dem Titel „Allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen – Anschlussperspektive nicht an Datenübermittlung scheitern lassen“ ins Plenum eingebracht, um diese Lücke im Gesetz endlich zu schließen. 20.09.2023 Leider wurde unser Antrag damals abgelehnt. Wir könnten schon viel weiter im Verfahren sein. Aber hier gilt: besser spät als nie. Ich möchte noch mal darlegen, warum dieses Gesetz so wichtig für junge Menschen in unserem Bundesland ist. In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2021 4.055 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. Nach Zahlen des DGB hängen 44.000 junge Menschen in den sogenannten Übergangssystemen zwischen Schule und Beruf. Sie sitzen im Wartesaal ihres beruflichen Lebens, und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. Viele wissen nach der Schule nicht direkt, was sie machen möchten. Vielen hat Corona schwer zugesetzt. Andere haben bereits in der Schule negative Erfahrungen gemacht. Ihnen wurde der Mut genommen und sie haben immer wieder gehört, dass es schwierig für sie werden wird im Berufsleben. Wieder andere haben motiviert zahlreiche Bewerbungen geschrieben und trotzdem nur Ablehnungen erhalten. Die Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss und in den Übergangssystemen sind hochdramatisch. Wir können diese Zahlen nicht ignorieren. Es ist als Politik unsere Aufgabe keinen dieser jungen Menschen einfach aufzugeben. Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Arbeit sind Hauptrisikofaktoren für Armut. Wer ohne Schulabschluss oder weitere berufliche Ausbildung bleibt, hat ein entsprechend hohes Risiko in Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Tätigkeiten zu geraten. Fast jeder fünfte Jugendliche bleibt in NRW ohne Berufsqualifikation. Insofern ist jede politische Anstrengung notwendig, um keinen jungen Menschen zurückzulassen und mit entsprechenden Maßnahmen darauf hinzuwirken, die 44.000 in den Übergangssystemen doch noch zu erreichen. Gleichzeitig erfordert auch der akute Fachkräftemangel im Land, dass wir alle bisher ungenutzten Potenziale heben. Auch deshalb müssen wir Jugendliche, die noch nicht den Weg in die für sie passende Ausbildung gefunden haben, in den Blick nehmen. Denn hier schlummert ein erhebliches Potenzial für den Arbeitsmarkt. Mit diesem Gesetz geben wir den Arbeitsagenturen, Berufsberatungen und Jugendhilfen endlich die Möglichkeiten, mit den Jugendlichen in Kontakt zu treten und junge Menschen doch noch mit gezielten Werbekampagnen und weiterführenden Maßnahmen für eine qualifizierte Berufsausbildung zu gewinnen. Gleichzeitig erinnere ich gerne noch einmal daran, dass die Rednerin der CDU-Fraktion hier im Hohen Haus jungen Menschen quasi unterstellt hat, Landtag diese bemühten sich nicht genug um einen Ausbildungsplatz. Das ist nicht nur falsch, sondern zeugt auch davon, dass unser Antrag im März nicht verstanden wurde. Es geht bei der Datenübermittlung darum, die Menschen zu erreichen, die es nicht von alleine schaffen und solche, die bereits unzählige Bewerbungen geschrieben haben, aber keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Diese Menschen brauchen unsere Unterstützung und keine Verurteilung von oben herab. Offensichtlich ist man von dieser Haltung inzwischen abgewichen, und das begrüßen wir sehr. Es ist gut, dass Minister Laumann unsere parlamentarische Initiative aufgegriffen hat und wir heute den Gesetzentwurf verabschieden können. Der Datenübermittlung steht nun nichts mehr im Wege und die Arbeitsagenturen, Berufsagenturen und Jugendhilfen können zeitnah mit den Jugendlichen in Kontakt treten. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf ganz selbstverständlich und stimmen ihm gerne zu.

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