Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegin Freimuth, ich glaube, ich hatte in der Antwort eben schon darauf hingewiesen, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt. Das eine ist die Übertragung auf die BVG, die in der Tat abgeschlossen ist. Darüber hatte ich, wie besprochen, sehr zeitnah den Haushalts- und Finanzausschuss mit der von Herrn Witzel zitierten Vorlage schriftlich informiert. Der zweite Vorgang ist ein anderer, nämlich: Wir machen dem Haushaltsgesetzgeber Landtag den Vorschlag, etwas zu tun, was wir nur vorbereiten und erst vollziehen können, wenn ein Haushaltsplan dies vorsieht. Der Haushalt 2023 sieht eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht vor. Wir können also keine Ausschüttung erwarten. Insofern gibt es keine haushaltrechtliche Grundlage für Vereinnahmungen in diesem Jahr. Wir schlagen dem Parlament vor, eine solche Rechtsgrundlage für das Jahr 2024 mit dem vorliegenden Haushalt unverzüglich zu schaffen.
