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Dr. Martin Vincentz

AfD 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über eine Reihe von Änderungen, von denen die allermeisten völlig unproblematisch und eher formeller Natur sind. Der Teufel steckt aber wie so oft im Detail solcher Huckepack-Gesetze. So sollte es einen dann doch aufhorchen lassen, wenn sich ein Ministerium selbst eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen schaffen möchte. Wir erinnern uns da nur an das Jahr 2020 und hier besonders an das Infektionsschutz- und Befugnisgesetz. Man möchte, so kündigt man an, jetzt Lehren aus der Pandemie ziehen. Nun kann man sich die Frage stellen, welche Lehren man denn ziehen möchte. Vielleicht die Lehre, dass man die Bevölkerung übermäßig belastet hat? Wir sprachen erst in der vergangenen Woche im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die psychotherapeutische Versorgung in Nordrhein-Westfalen und darüber, dass Betroffene mittlerweile flächendeckend in NRW Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf nehmen müssen, wenn sie einen Therapieplatz bekommen wollen. Dieser Mangel, der letzten Endes auf einen starken Anstieg der Fallzahlen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist, ist auch eine Folge Ihrer Coronapolitik. Vielleicht aber auch die Lehre, dass der Staat unverhältnismäßig stark in die Grundrechte der Bürger eingegriffen hat, oder die Lehre, dass man eine Spaltung der Gesellschaft herbeigeführt oder sie zumindest deutlich vertieft hat? Aber Ihre Politik reflektiert nicht, und Ihre Politik arbeitet nicht auf; unsere Anträge dazu haben Sie Landtag abgelehnt. So zieht man nun also die Lehre, dass man mehr Ermächtigungen und Befugnisse auf staatlicher Seite braucht. Ganz spannend! Auch der Parlamentsvorbehalt rettet hier letztlich nichts. Corona hat es uns vor Augen geführt. Das Krankenhausgestaltungsgesetz soll um jene Normen angereichert werden, welche durch das Außerkrafttreten des in der Pandemie eingeführten Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes wegfielen. Der Gesundheitsminister – am Ende des Tages hier von den demokratischen, mehrheitstragenden Fraktionen bestimmt – kann dann durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtages – auch hier ist es eine Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen, die das dann wiederum abnicken sollen – gegenüber den Krankenhausträgern, den Versorgungsund Rehabilitationseinrichtungen und anderen die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten, die Organisation medizinischer Behandlungen und sogar die Verschiebung elektiver Eingriffe anordnen. Besonders letztere Maßnahme greift nicht nur erheblich in die Sphäre der Krankenhausbetreiber, sondern auch in diejenige der behandelnden Ärzte und vor allem in diejenige der betroffenen Patienten ein. Auch hier lohnt sich noch einmal ein Blick in die Vergangenheit. Wie viele Operationen wurden verschoben, Leiden verschlimmert und ernsthafte Erkrankungen infolge fehlender Vorsorgeuntersuchungen nicht entdeckt? Heute Vormittag sprach der Gesundheitsminister bei der Medikamentenversorgung doch noch selbst davon, dass es der Staat im Regelfall eben nicht besser macht als das selbstorganisierte und selbstverwaltete Gesundheitssystem in Deutschland. Woher nun also das Misstrauen? Warum diese Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen? Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt nach vorne gehen und die Geschehnisse der Coronajahre vernünftig aufarbeiten – aber kein Zurück in die Coronajahre, in denen die Verhältnismäßigkeit doch allzu oft überschritten wurde. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])

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