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Dirk Wedel

FDP 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuelle Finanzlage der Kommunen in NRW ist alles andere als „vergleichsweise robust“. Dies behauptet jedoch die Gesetzesbegründung zum vorliegenden Entwurf eines Gemeindefinanzierungsgesetzes 2024. Steigende Ausgaben für soziale Leistungen, Energie, Tarifsteigerungen, Flüchtlinge, Zinsausgaben, Sachaufwand und vieles mehr führen aktuell zu einer Schieflage bei den kommunalen Finanzen. Nach positiven Werten in den Jahren 2017 bis 2021 ist der Finanzierungssaldo der NRW-Kommunen bereits im Jahr 2022, wenn auch nur geringfügig, ins Minus geraten. Nach der EY-Kommunenstudie 2023 war der Anteil der Kommunen, die 2022 den Hebe-Landtag satz der Grundsteuer B erhöht haben, in NRW mit 26 % unter den deutschen Flächenländern mit Abstand am höchsten. Auch der Hebesatz der Grundsteuer B war mit durchschnittlich 565 Punkten einsame Spitze. Zudem planten 39 % der nordrhein-westfälischen Kommunen Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer. Im Anfang des Monats vorgelegten Kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung ist beschrieben, dass die NRW-Kommunen im Vergleich zu den meisten anderen Flächenländern auch bei den Investitionen abgehängt sind. Nur in den Kommunen des Saarlands sei 2022 weniger pro Kopf investiert worden. Die Prognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände von Mitte Juli dieses Jahres geht von einem Einbruch des kommunalen Finanzierungssaldos in den Flächenländern um 8 Milliarden Euro auf minus 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 und von einem negativen Finanzierungssaldo im Jahr 2024 in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro aus. Das dürfte auch die Kommunen in NRW hart treffen. In einer aktuellen Umfrage des Städte- und Gemeindebunds NRW unter den 361 Mitgliedskommunen rechnen vier von zehn Kämmerern damit, 2024 in die Haushaltssicherung zu rutschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 gibt auf diese ernste Lage nur unzureichende Antworten. (Beifall von der FDP) Der Anstieg der Verbundmasse um 0,91 % auf 15,34 Milliarden Euro reicht nicht einmal aus, um die Inflation, die in NRW im August bei 5,8 % lag, auch nur ansatzweise zu kompensieren – von den eingangs genannten Herausforderungen der Kommunen ganz zu schweigen. In dieser Zeit mit der Rückführung der Coronakreditierung in Höhe von knapp 30 Millionen Euro pro Jahr zu beginnen, zeugt nicht gerade von einem guten Timing der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Auch ansonsten reagiert die Landesregierung auf die sich verschlechternde Lage der Kommunalfinanzen mit dem GFG 2024 nicht. Vielmehr weist der Gesetzentwurf nach der vorläufigen Absage der Altschuldenregelung durch Ministerin Scharrenbach eine große Kontinuität auf. Natürlich ist zu begrüßen, dass in Umsetzung eines FiFo-Gutachtens OGS-Betreute und Ganztagsbeschulte gleich gewichtet werden, weil die OGS-Betreuung mindestens ebenso hohe Bedarfe wie die Ganztagsbeschulung verursacht. Für den im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ohne jegliche Begründung vereinbarten Verzicht auf die 20.09.2023 Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktiven Hebesätze haben Sie sich eine neue Begründung einfallen lassen müssen, da Sie – anders als im letzten Jahr – die Grunddatenaktualisierung richtigerweise nunmehr vollständig umsetzen. Das zeigt aber auch, dass Ihre Begründung bereits im letzten Jahr an den Haaren herbeigezogen war. Diesmal soll nun das anhängige verfassungsgerichtliche Verfahren der Grund für die fehlende Umsetzung der zweiten Stufe sein. Frau Ministerin, überzeugend ist es nicht gerade, wenn man als Grund anführt, in Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sich möglichst realitätsnaher Berechnungs- und Bestimmungsparameter zu bedienen, um die Finanzkraft zwischen den Kommunen abzubilden – ebenso wenig wie das Festhalten an der Klima- und Forstpauschale, die wie 2021 als Titel in den Haushalt gehört und in nicht nachvollziehbarerweise Kreise als Empfänger ausschließt. Am bemerkenswertesten am diesjährigen GFG ist allerdings das, was gegenüber den ersten Eckpunkten vom 22. Juni 2023 nicht mehr drinsteht, nämlich die Vorwegabzüge für die von der Landesregierung am 19. Juni dieses Jahres angekündigte Altschuldenlösung und den sogenannten Investitionsfonds für Klimaschutz und Klimaanpassung in Höhe von zusammen 380 Millionen Euro, die ab dem Jahre 2025 noch auf das Doppelte steigen sollten. Die Finanzierung des Klimaprogramms zulasten der Investitionspauschale war für die Kommunen wegen der zusätzlichen Zweckbindung ausschließlich von Nachteil. Es ist kein Wunder, dass niemand dafür ist. (Beifall von der FDP) Mit dem völlig unausgegorenen Vorschlag zur Altschuldenlösung, der bedeutet hätte, dass die kommunalen Altschulden zur einen Hälfte vom Bund übernommen werden sollten und zur anderen Hälfte von den Kommunen selbst bezahlt werden müssten, sind Sie derart krachend gescheitert, dass Sie ihn am 22. August 2023 selbst wieder zurückziehen mussten. Die Gründe für Ihr Scheitern liegen auf der Hand. Ihr Modell einer Altschuldenlösung, Frau Ministerin Scharrenbach, war weder mit den Kommunen noch mit dem Bund abgestimmt. Parteiübergreifend haben die Kommunen Ihr Modell abgelehnt. Das Modell führte zu Widersprüchen, die beispielweise der Sachverständige Dr. Busch in der Anhörung des Ausschusses für Heimat und Kommunales am 18. August dieses Jahres mehrfach als absurd bezeichnete. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Vorstellung, dass die Kommunen 460 Millionen Euro pro Jahr für 40 Jahre zu zahlen hätten, ist eigentlich absurd. Wenn ich Landesfinanz-Landtag minister wäre, würde mir das gefallen, aber ansonsten eher nicht.“ Weiter Zitat: „Die erste Ungerechtigkeit ist, dass das Land nicht nur keine Hilfe bietet, sondern das Ganze zu 3,48 % verzinst haben möchte. Das ist absurd. Der Landesbeitrag muss umgekehrt genau darin bestehen, günstigere Konditionen zu bieten, als eine Kommune selbst erreichen könnte.“ Sowie: „Die dritte Ungerechtigkeit ist, dass es Kommunen in diesem Modell gibt, die besser stehen würden, wenn sie sich selber unter Kommunalkreditkonditionen entschulden, als wenn sie sich mit Landeshilfe entschulden lassen. Das kann nicht sein; das ist absurd.“ (Beifall von der FDP und der CDU) Jetzt versuchen Sie, Frau Ministerin, Legendenbildung zu betreiben und die Gründe für das Scheitern Ihres Modells dem Bund in die Schuhe zu schieben. Der Bund hat im März Eckpunkte für eine kommunale Altschuldenübernahme definiert. Diese Eckpunkte hat Ihr Modell nicht erfüllt. Anders als vom Bund gefordert, haben Sie beispielsweise die zunächst komplette Übernahme der übermäßigen Liquiditätskredite durch das Land, einen eigenen Beitrag des Landes und eine kommunale Schuldenbremse jeweils nicht vorgesehen. Dabei war es doch gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die als Voraussetzung für die Zustimmung zu der auf Bundesebene notwendigen Grundgesetzänderung am 9. Juni 2023 in der WELT gefordert hat, es brauche konkrete Vorschläge für kommunale Schuldenbremsen in den jeweiligen Landesverfassungen, und damit die Hürde am höchsten gelegt hat. Nun haben Sie das Vorhaben der Altschuldenlösung auf 2025 verschoben, obwohl der schwarz-grüne Koalitionsvertrag eine Lösung bereits für 2022 und in völliger Überschätzung der Finanzkraft des Landes im Zweifelsfall eine Lösung ohne den Bund angekündigt hat. Zitat: „Das Einzige, was man nicht machen darf, ist, es noch länger liegen zu lassen, […]“ So Ministerpräsident Wüst in der Rheinischen Post vom 24. Juni 2023. (Jochen Ott [SPD]: Ach!) Frau Ministerin Scharrenbach, in Ihrer Pressemitteilung vom 22. August 2023 haben Sie sich selbst gelobt. Zitat: „Diese Landesregierung ist die erste, die sich ernsthaft mit der Lösung der kommunalen Altschulden auseinandersetzt.“ 20.09.2023 Dass Ihnen nach diesem völlig untauglichen Versuch Gesichtswahrung ein besonderes Anliegen ist, kann ich verstehen. Das rechtfertigt aber nicht, die Fragen von Abgeordneten – wahlweise um viele Wochen verspätet – mit nicht zur Frage passenden Textbausteinen oder auch gar nicht zu beantworten. (Beifall von der FDP, der SPD und Sven Wer- ner Tritschler [AfD]) Ich frage mich dann schon mal, was eigentlich die Abgeordnete Scharrenbach in der 16. Wahlperiode dazu gesagt hätte. (Sarah Philipp [SPD]: Gute Frage! Sehr gute Frage!) Zum GFG habe ich da sogar eine Ahnung. Zitat: „Auch wenn dieses Gemeindefinanzierungsgesetz mehr als 9 Milliarden € in die Städte und Gemeinden umverteilt, wird es wie die Gemeindefinanzierungsgesetze der Vorjahre nicht dazu führen, dass die Kommunen sagen können: Wir sehen Licht am Ende des Tunnels. Wenn Sie einen Bürgermeister oder einen Landrat finden, der Ihnen das ernsthaft sagt, sieht der eher die Lichter des entgegenkommenden Zuges.“ Auch wenn es heute um mehr als 15 Milliarden Euro geht, Frau Ministerin, so trifft Ihre damalige Würdigung des GFG 2015 die Situation des GFG 2024 doch ziemlich genau. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗