Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mischung von Bemerkungen und Fragen mit Vokabeln, die ich für nicht angemessen halte, im Raum stehen zu lassen, veranlasst mich, hierzu noch zwei Sätze zusätzlich zu sagen. Erstens. Die Überlegungen auf Fachebene resultieren selbstverständlich aus der Tatsache des vom Gesetzgeber in Gang gesetzten und auch von uns betriebenen BVG-Übertragungsvorgangs. In dem Zusammenhang hat es Überlegungen gegeben, die sich aber nicht auf die Höhe bezogen haben. Insofern ist da niemand vorgeprescht. Vielmehr ist einfach die Abwicklung dieses Gesamtgeschäftes so erfolgt, wie man das tut: Was hat es denn für Folgen, wenn das Anliegen, WestLotto von der NRW.BANK Landtag auf die BVG zu übertragen, umgesetzt wird? Was hat das für konkrete Folgen auf der finanziellen Seite? Das hat eine Fachebene vorzubereiten. Das erwarte ich auch. Da ging es aber nicht um konkrete Summen, sondern da geht es um Erwartungshaltungen: Was ist denn das, was dann entsprechend an Transaktionen entsteht? Dass die Fachebene entsprechend vorarbeitet, finde ich mehr als nachvollziehbar. Alles andere wäre fachlich nicht in Ordnung. Daher erschrecken mich Ihre Vokabeln doch ein bisschen. Zum Zweiten will ich an der Stelle noch einmal sagen: Das, was hier mit „Griff in die Kasse“ beschrieben wird, ist kein Griff in die Kasse. Wir haben jetzt eine Dreiviertelstunde miteinander über die Frage gesprochen, dass 2002 bei der Aufspaltung von WestLB und NRW.BANK eine Aufgabe, die bis dahin WestLotto in der WestLB-Girozentrale hatte, auf den verbleibenden öffentlich-rechtlichen Förderbankteil im Wege eines quasi treuhänderischen Verwaltungsmodells übertragen worden ist, wie sie vorher West-Lotto in der WestLB-Girozentrale hatte. Deshalb ist es in der Tat so, wie wir es eben miteinander besprochen haben, dass die Erträge daraus dem Land nach unserer Rechtsauffassung durchaus zustehen. Deshalb ist das kein Griff in die Kasse. Es ist einfach falsch, es immer wieder so zu qualifizieren. Es ist ein normaler Vorgang, dass bei einem Sachverhalt dieser Art derjenige, der das übernimmt, dann auch sagt: Ich möchte gerne, dass es, wenn das Treuhandverhältnis endet, dann auch die Erträge gibt, die zwischenzeitlich angefallen sind. – Dann können Sie darüber reden, ob das, was zwischenzeitlich geleistet worden ist, nämlich die Beteiligung zu verwalten, mit dem verbliebenen Abschlag ausreichend honoriert ist. Ob die 46 Millionen Euro, weil die Steuern faktisch von WestLotto bezahlt worden sind, als durchlaufender Posten, bei der NRW.BANK verbleiben sollen oder nicht, können Sie als Haushaltsgesetzgeber mitentscheiden. Wir haben nur einen Abschlag vorgenommen, weil wir gesagt haben: Wenn irgendetwas jetzt vom Haushaltsgesetzgeber verlangt wird, um zu beraten, dann nehmen wir eine runde Summe. Wir haben die 141,3 Millionen Euro, an deren Entstehung Sie dankenswerterweise maßgeblich beteiligt waren, um eine Summe X ergänzt und haben daraus eine runde Summe gemacht. Sie dürfen aber gerne weniger rheinisch arbeiten, als wir das gemacht haben, und dürfen auch aus der NRW.BANK Mittel bis zu 46,3 Millionen Euro zusätzlich an den Landeshaushalt überführen.
