Dr. Marcus Optendrenk
Die 250 Millionen Euro können dann fällig werden, wenn der Haushalt vom Landtag verabschiedet worden ist, dies im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist und dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die innerhalb der Satzung der NRW.BANK gegebenenfalls noch angepasst werden müssen, auf den Weg gebracht und rechtskräftig geworden sind. Ich hatte in der einleitenden Antwort darauf hingewiesen, dass wir davon ausgehen, dass das im ersten Halbjahr 2024 der Fall ist.
