Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für diese Nachfrage. Ich hatte eben bereits erläutert, dass es sich bei der Frage der Haushaltswirksamkeit dieser Zahlung nicht um einen Vorgang im Verhältnis zwischen der NRW.BANK und der BVG handelt, sondern darum – das knüpft an Ihre Frage zu den Rechtsgründen bzw. zu den Rechtsgeschäften an –, dass wir im Moment erst in der Prüfung und Abwicklung der Rechtsgeschäfte sind. Diese werden im ersten Halbjahr 2024 soweit abgeschlossen sein, dass wir mit den Rechtsänderungen, die wir beispielsweise möglicherweise bei der NRW.BANK auf der Ebene der Satzung noch benötigen, in der Lage sind, den Haushalt 2024 so zu vollziehen, wie ihn der Haushaltsgesetzgeber dann beschlossen hat. Im Moment ist die Situation so, dass wir über einen Haushaltsentwurf der Landesregierung sprechen, bei dem wir sicher sind, dass wir ihn rechtlich umsetzen können. Das Budgetrecht und damit auch die Entscheidung, ob wir eine solche Ausführung machen können, liegt aber beim Parlament. Insofern bereiten wir alles vor, um den Haushaltsplan zu vollziehen, wenn er entsprechend verabschiedet wird. Sollten Sie noch Änderungsvorschläge haben und beispielsweise zu der Erkenntnis kommen, dass wir nicht nur 250 Millionen Euro, sondern die gesamte Summe von 296,3 Millionen Euro ausschütten sollten, dann hätten Sie die Möglichkeit, im Haushaltsverfahren möglicherweise die Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu einem Antrag zu bekommen. Dem wollte ich natürlich nicht vorgreifen.
