Dr. Ralf Nolten
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die verheerende Flut vom Juli 2021 traf auf gesetzliche Grundlagen und Strukturen, die auch nach der Novelle des BHKG 2016 auf Punkt- und nicht auf Flächenereignisse mit Tausenden Betroffenen eingestellt war. Das war insbesondere bei der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene, kurz PSNV-B, erkennbar. Schon zwei Wochen nach der Flut war mit Ende der Akutphase und dem Verschwinden der „lila Westen“ klar: Es braucht über das Regelsystem hinaus Überbrückungsstrukturen hin zur Regelversorgung. Denn Reaktionen bei den Betroffenen können erst spät auftreten, nach dem Aufräumen, der Renovierung, dem Neubau; sie können sich verstärken, wiederkommen. Naturkatastrophen sind aber weniger Traumata auslösend als andere Ereignisse. So sind vor Ort Kommunen und Hilfsorganisationen in den Aufbau von Überbrückungsstrukturen eingestiegen, unterstützt durch finanzielle Zuwendungen vom Innenministerium, vom MAGS und vom MHKBD. Sie betraten Neuland. Denn Anzahl und Ausmaß der psychischen Verletzungen und Schäden waren nicht erkennbar. Frühere Studien konnten allenfalls Orientierungsgrößen liefern. Anfang August 2021 beschloss die Stadt Schleiden die befristete Einrichtung der Beratungs- und Koordinierungsstelle „Schleidener Tal“ zu Fragen der Soforthilfe, der Wiederaufbauhilfe, aber auch als niederschwelliges psychologisches Beratungsangebot, getragen durch Kommunen, Malteser, Caritas, AWO sowie Johanniter und die Kirchen. In Einzelfällen gab es die Weiterleitung an die Traumaambulanz oder an psychotherapeutische Regelversorgung. Nach etwa 2.500 Gesprächen erfolgte im Dezember 2021 die Überführung in das Hilfszentrum „Schleidener Tal“. Es ist für zwei Jahre mit einer Option auf ein drittes Jahr projektiert. Unter Federführung der Malteser bietet seit einem halben Jahr die sogenannte Interkommunale Psycho-Landtag soziale Unterstützung, IPSU, in einem multiprofessionellen Team aus Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen mit Zusatzausbildung, Kreativpsychologen und Notfallseelsorgern ein Angebot an, das niederschwellige psychologische Beratung bis hin zur stabilisierenden Psychotherapie mit häufig nur wenigen Sitzungen umfasst. Das Innenministerium ist in der Erstellung seines Landeskonzepts, PSNV-E, schon weit vorangeschritten. Das MAGS hat übermorgen zu einem Expertenworkshop eingeladen. Mit entsprechenden Gesetzesinitiativen kann vielleicht noch in diesem Jahr gerechnet werden. Es mag als spät erscheinen, es ist aber richtig, die in den letzten beiden Jahren gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen. Gerade evaluiert Professor Karutz von der Medical School Hamburg das psychologische Krisenmanagement im „Schleidener Tal“ mit Blick auf die Übertragbarkeit und das Optimierungspotenzial. Denn anders, als der SPD-Antrag vermittelt, kommt es eben nicht nur auf die Regelversorgung, also die Langzeitpsychotherapie, mit ihren über zwölf Sitzungen an. Vielmehr zeigt sich, dass die im Mai 2022 erteilte zusätzliche Ermächtigung von zunächst auf zwei Jahre befristeten acht KV-Sitzen nicht auf eine übermäßige Nachfrage trifft. Viele Fragen stehen dennoch im Raum: Macht eine PSNV-Landeszentralstelle Sinn? Wo ist sie angesiedelt – beim IM oder beim MAGS? Wie sehen die Strukturen, gegebenenfalls Planungen auf regionaler und kommunaler Ebene aus? Wenn es Verbindungspersonen in die Krisenstäbe gibt – jeweils für PSNV-E und für B? Wenn nur PSNV-E, wie erfolgt dann die Alarmierung und der Aufwuchs bei PSNV-B? Gelten für beide Linien die Mindeststandards in der psychologischen Akuthilfe? Was regelt das zu überarbeitende BHKG? Ehrenamtliche PSNV-Kräfte haben derzeit keine Freistellungsregelung. Wie erfolgen ihre Anforderung und ihr Einsatz? Ist dies besser im Rettungsgesetz oder in einem sondergesetzlichen Rahmen zu verankern? Freiwillige Helfer: Sind sie Einsatzkräfte oder Betroffene? Das zeigt: Der SPD-Antrag greift zu kurz. Er blendet wichtige Aspekte aus und bringt keine neuen Ideen in die laufende Debatte. Das weiß der Antragsteller auch und hat diesen entbehrlichen Antrag daher nicht zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Wir lehnen in entsprechend ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
