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Dr. Marcus Optendrenk

20.09.2023 Sitzungen 18/42

Wir sind in der Erarbeitung – auch das habe ich eben erläutert – der konkreten Rechtsgeschäfte und Rechtsgrundlagen zur Umsetzung vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. Was wir im Haushaltsentwurf planen, basiert darauf, dass wir als Gewährträger berechtigt sind, diese Mittel zu übernehmen. Wir schlagen dem Parlament vor, das genau so zu tun. Wir brauchen dazu möglicherweise noch Rechtsänderungen auf der Ebene der NRW.BANK, und wir werden uns dazu auch noch vertraglich bzw. rechtlich entsprechend absichern müssen, weil das dann in der Umsetzung des Haushalts ein ganz normales Geschäft ist.

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