Dr. Marcus Optendrenk
Die NRW.BANK hat Aufwendungen für die Beteiligungen nur in der Höhe gehabt, wie sie im Nachgang zu den Ausschüttungen Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Im Übrigen hat die NRW.BANK davon profitiert, dass sie Geld aus den Ausschüttungen hat anlegen können. Wir haben insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass wir an dieser Stelle keine Eins-zu-eins-Abführung vorgesehen haben, die Summe von 250 Millionen Euro angesetzt. Wir wollten insbesondere nicht, dass mögliche Kosten der Bewirtschaftung der Beteiligung jetzt auch noch abgeführt werden. Wenn Sie das als Haushaltsgesetzgeber aber anders entscheiden würden, würden wir es auch umsetzen.
