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Sascha Lienesch

CDU 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde heute zum Antrag der SPD zur Polizeibeauftragten schon gesagt. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Opposition greift sich Ideen und Vorhaben der Zukunftskoalition aus dem Koalitionsvertrag heraus, behauptet, es gäbe irgendwelche Blockaden und Streitereien in der Koalition, und stellt dann Anträge fürs Plenum. Ein kleiner Fortschritt: Immerhin gab es von der SPD im letzten Plenum gar keinen Antrag. Also erlauben wir Ihnen gerne, unseren Koalitionsvertrag als Ideenspeicher zu nehmen. Bitte, bedienen Sie sich gerne. Wir haben gute Ideen, die können Sie gerne übernehmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Schlimmer geht es nicht!) Auch wenn es mittlerweile 12 Jahre her ist, dass Sie in NRW Koalitionsverhandlungen geführt haben, wissen Sie doch auch, dass ein Koalitionsvertrag nicht für 15 Monate gilt, sondern für 5 Jahre, nämlich eine volle Legislaturperiode. Wir haben uns vorgenommen, das umzusetzen. Sie merken: Wir brauchen Ihre Anträge eigentlich gar nicht, die sich auf unseren Koalitionsvertrag beziehen. An der Umsetzung unserer Pläne arbeiten wir schon selbst; darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die CDU setzt ein Grundvertrauen in die Arbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Tausenden von Beamtinnen und Beamten leisten eine hervorragende Arbeit im Dienst der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Es gilt, ihnen aus der Politik heraus den Rücken zu stärken und ihnen immer die nötige Rückendeckung zukommen zu lassen, die sie für ihre teils schwierigen Einsätze benötigen. Richtig ist aber auch – dazu hat Herr Kollege Katzidis eben schon ausgeführt –, dass es auch zu Beschwerden über Polizeimaßnahmen kommt, wenn auch in der Relation zu sehr, sehr wenigen Beschwerden. Diesen wird auch jetzt bereits nachgegangen, dienstrechtliche Konsequenzen können aus Fehlverhalten erwachsen und werden das auch in der Regel tun. Wir wollen das Beschwerdemanagement mit einem unabhängigen Polizeibeauftragten beim Parlament überarbeiten und noch weiter verbessern. Das ändert aber nichts an unserer positiven Grundeinstellung gegenüber der Polizei. Ich glaube auch, dass der oder die Beauftragte dann vor allem über Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge in inneren Angelegenheiten der Polizei angerufen wird, ähnlich wie der Wehrbeauftragte beim Bundestag aufgreift, wenn Dinge der Bundeswehr zu berichten sind. Wir haben schon sehr hohe Standards in NRW, aber es gibt ja kein System, das nicht noch verbessert werden kann. Innenminister Herbert Reul hat in den vergangenen sechs Jahren gezeigt, dass er Dinge pragmatisch und unideologisch angeht und sich der Herausforderungen annimmt, um die Polizei in NRW weiter zu verbessern. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Zukunftskoalition arbeitet an der Umsetzung ihrer Vorhaben fleißig und beständig. Wir diskutieren deshalb natürlich auch das Thema „Polizeibeauftragte/Polizeibeauftragter“. Wir lassen uns dafür so lange Zeit, wie es braucht, weil wir es gut machen wollen. Wie im Antrag der SPD ja erwähnt, haben ein paar andere Bundesländer bereits einen Beauftragten etabliert. Die Ausgestaltung in den verschiedenen Ländern – das habe ich mir alles herausgesucht – ist aber höchst unterschiedlich. In manchen Ländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz ist der Polizeibeauftragte gleichzeitig auch ein allgemeiner Bürgerbeauftragter und als solcher an den Petitionsausschuss gekoppelt. Eine Beschwerde an den Polizeibeauftragten oder die Polizeibeauftragte geht nach ersten Ermittlungen zum Sachverhalt an den Petitionsausschuss und wird dort bewertet und beantwortet, wie das bei uns der Petitionsausschuss tut. 20.09.2023 In Baden-Württemberg zum Beispiel darf der Polizeibeauftragte hingegen gar nicht tätig werden, wenn ein Petitionsverfahren anhängig ist. Da bleibt der Petitionsausschuss federführend. In Bremen ist der Beauftragte auch für allgemeine Behörden, für die Polizei, aber auch für die Feuerwehr zuständig. Im Land Berlin ist das auch so. – Wollen wir das? Gehen wir einen anderen Weg? Darüber werden wir beraten. Liebe SPD, Sie behaupten in Ihrem Antrag schon in der Überschrift, dass wir eine Selbstblockade hätten; Kollegin Höller hat es auch angesprochen. Sie behaupten, dass eine aktuelle Gefahr bestehe, dass eine wesentliche Vereinfachung des Koalitionsvertrages aufgrund Uneinigkeit und Zerstrittenheit der beiden Koalitionspartner nicht umgesetzt würde. Das ist natürlich völliger Quatsch: CDU und Grüne sind eine Koalition eingegangen und mit dem Eintritt in die gemeinsame Regierungsverantwortung im vergangenen Jahr nicht fusioniert. Natürlich gibt es auch in Koalitionen unterschiedliche Herangehensweisen im Hinblick auf gemeinsam gesteckte Ziele. Das ist auch gut so, denn CDU und Grüne sind nach wie vor unterschiedliche Fraktionen. Das Projekt wird aber weder verzögert, noch steht es zur Disposition. Wir besprechen das in Ruhe und werden dann einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag in den Landtag einbringen. Jetzt noch mal zum Handwerklichen: Im Beschlussteil Ihres Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, ein Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung des Organs beziehungsweise einer unabhängigen und weisungsfreien Polizeibeauftragten in NRW auf den Weg zu bringen. Warum soll das eigentlich die Landesregierung tun? Sie soll natürlich mitwirken; der Minister hat das auch angeboten und angekündigt. Er ist an dem Prozess auch schon beteiligt, aber der oder die Beauftragte soll doch unabhängig sein. Wir wollen doch nicht, dass der Polizeibeauftragte bei der Landesregierung angesiedelt wird, sondern am Parlament. (Beifall von den GRÜNEN) Ein Gesetzgebungsverfahren sollte dann schon aus der Mitte des Landtags kommen und nicht von der Landesregierung; (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) so viel Selbstbewusstsein sollten wir als Parlament schon haben. (Beifall von den GRÜNEN und von Dr. Gün- ther Bergmann [CDU]) Dass Sie heute eine namentliche Abstimmung fordern und den Antrag nicht in den Ausschuss verweisen wollen, zeigt doch Ihre ganze politische Show: Sie wollen sich mit dem Thema inhaltlich doch gar nicht Landtag auseinandersetzen, sondern heute einen Showantrag stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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