Dr. Marcus Optendrenk
Zu den Geschäftsvorgängen bei der NRW.BANK kann ich aus bankrechtlichen Gründen nichts sagen. Sie kennen die Eigenkapitalsituation der NRW.BANK aber aus öffentlich zugänglichen Quellen. Wir sind froh, dass wir eine sehr starke Förderbank haben, die auch über eine ausreichende Liquidität, die Sie öffentlich nachvollziehen können, jedenfalls in den Halbjahres- und Jahresabschlüssen, verfügt. Es handelt sich hier um keinen Vorgang des Jahres 2023, sondern um einen geplanten Vorgang des Jahres 2024. Wenn der Haushaltsgesetzgeber einen Haushalt dieser Art beschließen sollte – und die NRW.BANK weiß ja, dass das beraten wird –, ist es insofern sicherlich möglich, dass sie das in ihrem Wirtschaftsplan 2024 ohne Einschränkung irgendeines Fördergeschäfts oder Kapitalmarktgeschäfts oder sonstige Schwierigkeiten berücksichtigen kann. Das ist auch der aktuelle Sachstand, soweit er mir bekannt ist.
