Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bekenntnis von SPD und FDP zum Zukunftsvertrag für NRW wärmt mein Herz und freut die Landesregierung. So kann der Nachmittag beginnen, Herr Pfeil. Die Studierenden in Nordrhein-Westfalen brauchen einen integrierten Bachelor. Die politische Entscheidung seitens der Landesregierung für dessen Einführung ist längst gefallen. So steht es, wie gesagt, auch im Koalitionsvertrag. Zahlreiche Studierende begrüßen das. Das haben die verschiedenen Befragungen ergeben, die erwähnt worden sind. Auch die Dekaninnen und Dekane der juristischen Fakultäten sowie die Professorinnen und Professoren begrüßen es mehrheitlich. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit in der Feinabstimmung. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf voraussichtlich noch in diesem Jahr vorlegen. Dieser akademischer Grad soll dann von Gesetzes wegen verliehen werden. Über die von der Fraktion der FDP aufgegriffenen Punkte hinaus sehen wir aber noch weiteres Potenzial. Durch den integrierten Bachelor werden die universitären Ausbildungsressourcen in einem weitaus größeren Umfang zielführend eingesetzt. Das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss „erste Prüfung“ wird so insgesamt gesteigert. Zudem wird es für eine größere Personenzahl attraktiv, weil der integrierte Bachelor neben dem Weg zu den reglementierten juristischen Berufen weitere Möglichkeiten für die individuelle Bildungsbiografie eröffnet. Nein, eine Verzögerung durch ein abgestimmtes und geordnetes Gesetzgebungsverfahren und die damit einhergehende Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung nimmt jungen Menschen weder Sicherheit noch Chancen. Die Landesregierung plant die Rückwirkung der Verleihung dieses akademischen Grades. Ebendiese Rückwirkung sichert die Chancen junger Menschen. Nein, die Landesregierung wird den integrierten Bachelor nicht durch Änderung des Juristenausbildungsgesetzes einführen. Richtigerweise ist dieser Abschluss im Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen – Sorgfalt Landtag geht vor Schnelligkeit, Herr Abgeordneter Pfeil – und nicht im Juristenausbildungsgesetz zu verankern. (Beifall von Stefan Engstfeld [GRÜNE]) Systematisch beschäftigt sich das Juristenausbildungsgesetz mit der Ausbildung zu den reglementierten juristischen Berufen. Beim integrierten Bachelor handelt es sich jedoch um einen Hochschulabschluss, der systematisch im Hochschulgesetz zu regeln ist. Durch die systematische Einordnung in das Hochschulgesetz wird in aller Klarheit herausgestellt, dass die Einführung des integrierten Bachelors die staatliche Pflichtfachprüfung und die Voraussetzungen für die reglementierten juristischen Berufe unangetastet lässt. Ein weiteres Nein: Einer expliziten Beauftragung der Landesregierung, mit den Hochschulen in den Dialog zu treten, um eine praktikable Einführung zu ermöglichen, bedarf es wirklich nicht. Dieser Dialog findet ohnehin statt. Indem der integrierte Bachelor von Gesetzes wegen verliehen wird, entfällt im Übrigen die Notwendigkeit für die Hochschulen, einen separaten Bachelorstudiengang aufzusetzen und diesen zu akkreditieren und zu modularisieren. In der Konsequenz bedarf es auch keiner impraktikablen doppelten Einschreibung in zwei Studiengänge oder zusätzlichen Prüfung. Eine Anpassung der Studien- und Prüfungsordnungen ist ebenso wenig notwendig. Schließlich ergeben sich die Voraussetzungen der Verleihung des LL. B. unmittelbar aus dem Gesetz. Wir nehmen die Wortbeiträge und das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion aber mit Freude entgegen. Es war in der Vergangenheit häufig Usus in diesem Haus, Gesetze zur Juristenausbildung einstimmig zu verabschieden. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
