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Daniel Hagemeier

CDU 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Medikamenten ist der Zukunftskoalition von CDU und Grünen ein wichtiges Anliegen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb unlängst zum Beispiel im Rahmen einer von CDU und Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit der Thematik auseinandergesetzt. Dabei sind schon seinerzeit die Problemlage und die Faktoren, die sie auslösen und ausmachen, hinlänglich beleuchtet und diskutiert worden. 20.09.2023 Es geht um Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, um Zuverlässigkeit von Lieferketten, um Vorgaben zur Vorratshaltung, um Verteilungsmechanismen zwischen den Bundesländern und um Kompetenzen und Zuständigkeiten sowohl mit Blick auf vorgelagerte Genehmigungsverfahren als auch im medizinischen System selbst. Zusammengefasst: Die hinter den Lieferengpässen stehenden Ursachen sind insbesondere auf die Globalisierung des Arzneimittelmarktes und den Kostendruck im Gesundheitswesen zurückzuführen. Deshalb bedarf es grundlegender regulatorischer Anpassungen durch den Bundesgesetzgeber. Arzneimittel sind für eine hochwertige medizinische Versorgung unverzichtbar. Das wissen wir alle. Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Ausgabenfaktor im Gesundheitswesen. Der Ausgleich zwischen Kostenkontrolle und einer hochwertigen Versorgung ist deshalb von hoher Bedeutung. Schließlich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die direkt oder indirekt von beiden Faktoren betroffen sind. Damit der beschriebene Ausgleich gelingt, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Seinige getan. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung von seinem grundgesetzlichen Rechtsetzungsrecht Gebrauch gemacht und das System der Arzneimittelversorgung abschließend bundesrechtlich insbesondere im Arzneimittelgesetz, im Apothekengesetz sowie im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die landeseitige Etablierung einer staatlichen Stelle oder von trägerübergreifenden Strukturen in Nordrhein-Westfalen ist bundesrechtlich nicht vorgesehen. Am 27. Juli dieses Jahres ist außerdem das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln in Kraft getreten. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Reform als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Das Land NRW hat sich durch zahlreiche Änderungsanträge, die in großen Teilen Eingang in das Gesetz gefunden haben, eingebracht. Nun sind wir im Herbst des Jahres 2023, und der vorliegende AfD-Antrag fordert die Sicherstellung der Medikamentenversorgung für diesen Herbst. In Deutschland erfolgt die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf bundesrechtlicher Grundlage durch die jeweiligen Marktakteure und nicht durch den Staat selbst. Der vorliegende Antrag ist vor dem Hintergrund meiner Ausführungen damit obsolet und kann keine Zustimmung finden. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen wird auch in Zukunft alles dafür tun, die Versorgungssicherheit zu verbessern – gemeinsam mit allen wesentlichen Akteuren, denn das ist im Interesse der Menschen in Nordrhein-Westfalen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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