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André Kuper

20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Verehrte liebe Frau Moron! Vorgestern, am Montag, haben wir unseren Landtagsvizepräsidenten Edgar Moron in Liblar in Erftstadt, in seiner Heimat, beerdigt. Es war eine bewegende Trauerfeier, an der auch Etliche von uns, aber auch viele politische Wegbegleiter teilgenommen haben. Die Nachricht von seinem Tode hat dieses Haus vorletzte Woche erreicht. Seitdem liegt ein Kondolenzbuch am Eingang zum Plenarsaal aus, in das viele von uns Abgeordneten, aber auch viele frühere Parlamentarier und Weggefährten einen Gedanken oder eine Erinnerung hineingeschrieben haben, mit der sie sich an Edgar Moron erinnern. Für die unter uns, die mit ihm oder seiner Familie in Kontakt standen, kam die Nachricht von seinem Ableben nicht plötzlich oder unerwartet. Edgar Moron selber wusste um die Schwere seiner Krankheit, an deren Folgen er am 7. September, kurz nach Vollendung seines 82. Lebensjahres, verstorben ist. Mehr als 20 Jahre lang, eine ganze Generation quasi, hat er die Landespolitik und dieses Parlament mitgeprägt – als Abgeordneter, als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner, der Sozialdemokratischen Fraktion, als deren Vorsitzender von 2000 bis 2005 und als Erster Vizepräsident dieses Parlaments von 2005 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag 2010. Wie sehr er mit der Politik und der Demokratie in unserem Land verbunden war, zeigt sich auch daran, dass er bereit war, von 2014 bis 2022 den Vorsitz im Verein der ehemaligen Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Wir gedenken seiner heute im Landtag. Aber wir vergessen dabei auch nicht sein mannigfaches kommunales und auch regionales politisches Engagement. Politik für die Menschen vor Ort, die hat er zu seiner Sache gemacht. Mit Edgar Moron verlieren wir in Nordrhein-Westfalen einen gleichsam überzeugten wie überzeugenden Parlamentarier. Er war ein waschechter Demokrat, sicherlich auch mit Ecken und Kanten, der freilich vielen von uns als ein Politiker in Erinnerung ist, der das politisch Trennende niemals über das Verbindende und das Einende gestellt hat. Kompromisslos war er freilich gegenüber den Extremen. In diesem Sinne kann Edgar Moron uns heute und wohl auch in Zukunft ein Ansporn wie Vorbild für unser politisches Wirken sein. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird Edgar Morons Andenken bewahren. 20.09.2023 Ihnen, Frau Moron, seiner Witwe, wünsche ich und wünschen wir alle Kraft und Zuversicht trotz und in aller Trauer. Ich möchte Sie nun alle bitten, sich zum Gedenken an unseren verstorbenen ehemaligen Kollegen Edgar Moron von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten und die Ministerinnen und Minister erheben sich von ihren Plätzen.) – Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 42. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Sebastian Haug von der Fraktion der CDU. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen) Vor dem eigentlichen Beginn der Sitzung komme ich auf die 41. Sitzung des Landtags am 25. August 2023 zurück, um Folgendes richtigzustellen: In der Debatte zu Tagesordnungspunkt 7 wurde der Abgeordnete Esser von der AfD-Fraktion für einen unparlamentarischen Zuruf gerügt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass dieser Zuruf versehentlich dem Abgeordneten Esser zugeschrieben und dieser in Folge versehentlich hierfür gerügt wurde. Tatsächlich erfolgte die fragliche Äußerung durch den Abgeordneten Wagner der AfD-Fraktion. Ich spreche deshalb gegenüber Herrn Abgeordneten Wagner für die unparlamentarische Äußerung eine nichtförmliche Rüge aus. Herr Abgeordneter, ich ermahne Sie und bitte Sie, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Außerdem habe ich noch einen Ordnungsruf auszusprechen in Richtung von Herrn Abgeordneten Mostofizadeh. Sie haben sich nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 1 der 41. Plenarsitzung am 25. August 2023 unparlamentarisch gegenüber dem Sitzungsvorstand, insbesondere dem sitzungsleitenden Präsidenten verhalten und geäußert. Ich werde die Formulierung hier nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, ich rufe Sie zur Ordnung und fordere Sie auf, ein derartiges Verhalten sowie derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Damit starten wir mit: Landtag 1 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2024 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 – GFG 2024) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5800 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache zum Entwurf dieses Gesetzes und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die öffentlichen Haushalte – seien das Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen – stehen in diesem Jahr wie auch in den kommenden Jahren unter Druck. In diesem Lichte möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf für die Gemeindefinanzierung 2024 in diesen Landtag einführen. Die kommunalen Haushalte insbesondere für das Jahr 2024 werden von enormen Ausgabensteigerungen geprägt sein, die sich zum jetzigen Zeitpunkt schon abzeichnen. Auf der einen Seite wird das insbesondere der Tarifabschluss der Kommunen mit dem Bund sein, der in einigen Kommunen deutlich zweistellige Millionenbeträge mehr erfordert. Hinzu kommen Mehrausgaben für die dauerhafte Integration und Unterbringung von Asylsuchenden im Land Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommen Ausgaben für die Umsetzung von Rechtsansprüchen oder auch Ausgaben für neue Aufgaben, die bundesseitig den Kommunen übertragen werden sollen, die nicht refinanziert sind. Gleichzeitig zeichnen sich Ausgabensteigerungen auf der Sozialleistungsseite ab. Ich nenne hier als Stichwort die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die derzeit nicht refinanziert ist, weil es seit 2018 keine Erhöhung der Bundeszuweisungen für das Bundesteilhabegesetz gegeben hat. Das heißt, wir haben auf der einen Seite deutliche Ausgabensteigerungen und auf der anderen Seite wie im Land Nordrhein-Westfalen Unsicherheiten bei den Einnahmen. Das merken wir eben auch im Zusammenhang mit den Beratungen über die Gemeindefinanzierung 2024. Wir legen Ihnen daher einen Gesetzentwurf vor, der auf Basis der Mai-Steuerschätzung – das betone ich ausdrücklich: das ist die Mai-Steuerschätzung – mit rund 15,3 Milliarden Euro zur Verteilung an die kommunale Familie auskommt. 20.09.2023 Sie wissen, dass der relevante Steuerverbundzeitraum für die Zuweisung an die Städte und Gemeinden, die Kreise und die Landschaftsverbände am 30. September in diesem Jahr endet. Aktuell liegen die Steuereinnahmen unterhalb der Mai-Steuerschätzung. Deswegen haben wir jetzt miteinander noch zehn Tage, bis feststeht, wie viel Geld die Städte und Gemeinden, die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 wirklich erwarten können. Von den 15,3 Milliarden Euro zur Verteilung an die kommunale Familie sind rund 12,9 Milliarden Euro als finanzkraftabhängige Schlüsselzuweisungen vorgesehen. Sie wissen – das haben Sie verfolgt –, dass die Landesregierung im August 2023 den Eckwertebeschluss vom 21. Juni erneuert hat, und das aus gutem Grunde: Wir sind gemeinsam in die parlamentarische Sommerpause eingetreten mit einem Eckwertebeschluss, der unter anderem vorsah, in die Lösung der kommunalen Liquiditätskredite einsteigen zu wollen. Nach diesem Eckwertebeschluss vom 21. Juni haben zahlreiche Gespräche stattgefunden mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Finanzausschüssen der kommunalen Spitzenverbände, mit einzelnen Kommunen, mit Kreisen und allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. Wir haben dann im Zuge der Arbeitskreisrechnung, die traditionell über die Sommerpause erstellt wird, gesehen, dass vor dem Hintergrund der Entlastungsbeschlüsse, die bundesseitig gefasst worden sind, den Kommunen rund 603 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und auch an den Kompensationsleistungen. In der Sommerpause kam der Entwurf des Bundesfinanzministers für ein Wachstumschancengesetz, der auch vorsieht, in die Erträge der Kommunen und der Länder einzugreifen. Vor diesem Hintergrund und vieler weiterer Facetten hat die Landesregierung im August einen neuerlichen Eckpunktebeschluss über die Gemeindefinanzierung getroffen, sodass wir sagen: Vor dem Hintergrund dieser massiven Einschnitte in die kommunalen Steuererträge ist es auf der einen Seite nicht vertretbar, 2024 in eine Lösung von kommunalen Liquiditätskrediten einzutreten, zumal wir noch ziemlich viel miteinander zu klären haben, und auf der anderen Seite die Massen zur Verfügung stehen zu lassen. In zehn Tagen endet der Steuerverbundzeitraum, und ich wiederhole: Wir werden dann sehen, wie viel Geld den Städten und Gemeinden in unsicherer Zeit tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Deswegen arbeitet die Landesregierung sehr intensiv daran, die Landtag Handlungsoptionen, die wir zur Verfügung haben, um die kommunalen Haushaltsplanungen 2024 fortfolgende zu stabilisieren, auch in die Tat umsetzen zu lassen. Wir legen Ihnen zugleich mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz wenige Änderungen an der Systematik vor. Dies betrifft im Besonderen den sogenannten beschulten Ansatz. Das heißt: Im laufenden Haushaltsjahr 2023 werden die sogenannten Offenen Ganztagsschüler als Halbtagsschüler in der Verteilung berücksichtigt, und ab 2024 möchten wir die Offenen Ganztagsschüler als Langzeitschüler sehen. Das hat Veränderungen in der Verteilung zur Folge, wird aber dazu beitragen, dass die, die heute schon intensiv im Offenen Ganztag unterwegs sind, eine entsprechende Mehrzuwendung erfahren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben miteinander die Herausforderungen – und das werden wir auch in den Haushaltsplanberatungen zum Landeshaushalt merken –, dass die haushalterischen Spielräume, ob auf Landesebene oder in den Kommunen, weniger werden. Wir werden im weiteren Verlauf dieses Jahres – so hoffe ich – mehr Sicherheit in die gerade unsichere Zeit bekommen. Dazu gehört auch – das ist zumindest mein Appell an die Bundesebene –, dass wir Klarheit brauchen. Wir brauchen dem Grunde nach ein bundesseitiges Aufgaben- und Belastungsmoratorium. Wenn Sie sich derzeit bestimmte Beratungen anschauen, die auch im Bundesrat stattfinden, über möglicherweise neue Aufgaben, die auf die Kommunen verlagert werden sollen, finden Sie quer durch alle Landesregierungen, egal, welche Parteien regieren, immer den einen Satz: Wer bestellt, zahlt. – Das ist die Anforderung der Länder an die Bundesregierung. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Heute ist die erste Lesung zur Gemeindefinanzierung 2024. In den kommenden Wochen wird sich das Ganze von den Beträgen her noch weiter konkretisieren, sodass die Städte und Gemeinden, die Kreise, die Landschaftsverbände belastbare Finanzdaten für die Haushaltsplanung 2024 haben. Ich bin froh, dass inzwischen viele Kommunen dazu übergehen, die Haushalte erst ab November zu beraten, um somit auch mit den Räten und den Kreistagen in den Austausch darüber zu kommen. Die Zeit, in der wir sind, erfordert nämlich eine Prioritätensetzung, auch auf kommunaler Seite und, soweit das möglich ist, von den übergeordneten Ebenen her. Ich bin mir sicher, denn dafür steht diese Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, dass wir eng an der Seite der kommunalen Familie sind, weil wir wissen, 20.09.2023 dass die Kommunen die Keimzelle unserer Demokratie sind. Es gehört zu unserer Aufgabe, die Kommunen zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, weil es um nichts anderes geht als um die Sicherung der kommunalen Demokratie, der Demokratie insgesamt. Außerdem geht es darum, Sorge dafür zu tragen, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene und Ältere vor Ort verlässliche Strukturen vorfinden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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