landtag.nrw.de ↗

Susanne Schneider

FDP 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund, der Bund, der Bund – das scheint das Mantra der schwarz-grünen Landesregierung zu sein. Ich bin aber überrascht, dass die SPD da auch ein bisschen mit einstimmt; immerhin ist der Bundesgesundheitsminister doch Ihr Parteifreund. Vielleicht können wir das nach der Debatte bilateral klären. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Bezüglich der Gestaltung der zukünftigen Krankenhausstruktur und einer auskömmlichen Finanzierung unserer Kliniken stehen wir nicht am Anfang der Debatte. Wir alle kennen seit Jahren die großen Herausforderungen, vor denen die Krankenhauslandschaft steht: demografischer Wandel, Landtag Fachkräftemangel, Digitalisierung, Sicherstellung der Notfallversorgung. Zugleich befinden sich viele Krankenhäuser in einer wirtschaftlich schwierigen Lage. Die Ausgleichszahlungen im Zuge der Coronapandemie sind mittlerweile ausgelaufen. Die Inflation und die umzusetzenden Tarifabschlüsse, insbesondere im öffentlichen Dienst, erhöhen die Sorgen. Diese Mehrbelastungen können nicht durch den jährlichen Anstieg des Landesbasisfallwertes ausgeglichen werden, da dieser erst mit Zeitverzug angepasst werden kann. Bezüglich der Tarifsteigerungen wird zwar die Pflege am Bett über das Pflegebudget voll refinanziert, für andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder technisches Personal gilt dies aber nicht. Angesichts bereits erfolgter und drohender Insolvenzen ist die heutige Protestaktion der Krankenhausgesellschaft daher wenig überraschend. Die Bundesregierung hat die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser für das laufende Jahr noch einmal verbessert. Bis zu 6 Milliarden Euro sind als ergänzendes Hilfsprogramm zum Ausgleich energiebedingter Mehrkosten vorgesehen. Nach den Anpassungen im Juli sind davon bis zu 4 Milliarden Euro als pauschale Erstattungen für indirekte Energiemehrkosten, also zum Beispiel für Kostensteigerungen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen, vorgesehen. Bis zu 2 Milliarden Euro sind für den Ausgleich von direkten Energiemehrkosten bestimmt. Mit dieser Optimierung hat der Bund für die wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser gesorgt, die aufgrund von Mehrkosten infolge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Darüber hinaus soll mit der neuen Krankenhausplanung und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reform der Krankenhausfinanzierung die langfristige Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser erreicht werden. Für die Krankenhäuser wäre in der aktuellen Situation ein Ausgleich der inflations- und tarifbedingten Mehrkosten auch im kommenden Jahr sicherlich hilfreich. Allerdings sind aus unserer Sicht auch die aktuellen Haushaltslagen des Bundes sowie der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen, und die sind bekanntlich sehr angespannt. Es ist richtig, dass wir in Bund und Ländern zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse zurückkehren. Dies ist auch eine Frage der ökonomischen Vernunft, denn eine solide Haushaltspolitik leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Inflation zu bremsen. Auch eine weitere Anhebung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann keine zielführende Lösung darstellen, da sie Beschäftigte und Unternehmen zusätzlich belasten würde. Die Sozialversicherungsbeiträge haben bereits jetzt die 20.09.2023 Schwelle von 40 % gerissen. Ein weiterer Anstieg würde die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsplätzen in Deutschland stärker gefährden. Vonseiten des Bundes besteht also bei einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser kaum noch Spielraum. Daher muss auch das Land seine Hausaufgaben machen. Der vorgelegte Antrag zeigt aber wieder einmal, dass Schwarz-Grün Verantwortung nur zu gerne auf den Bund schiebt. (Beifall von der FDP und der SPD) Um einen kalten Strukturwandel und ungeordnete Schließungen zu vermeiden, muss jedoch auch das Land selbst handeln. Bei der Gefahr von Überschuldung bzw. Insolvenzen müssen im Einzelfall Lösungen gefunden werden. Standorte, die für die künftige Versorgung benötigt werden, müssen auch in der Übergangsphase bis zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung gesichert und unnötige Schließungen vermieden werden. Zudem müssen mit den vom Land vorgesehenen zusätzlichen Mitteln zur Investitionsförderung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro tatsächlich Maßnahmen zur Strukturveränderung finanziert werden und nicht nur die Klimaanpassung von Standorten. Wir werden die Landesregierung an der Unterstützung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen messen. Einem Antrag, der vor allem mit beiden Händen nach Berlin zeigt, kann die FDP-Landtagsfraktion nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

Alle Reden von Susanne Schneider Protokoll ↗