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Rainer Schmeltzer

20.09.2023 Sitzungen 18/42

Herr Abgeordneter Schalley, in Ihrer Rede haben Sie inhaltlich unter anderem staatliche Institutionen herabgewürdigt. Ich werde das jetzt nicht zitieren, weil mir auch das Protokoll noch nicht vorliegt. Dafür erteile ich Ihnen eine Rüge. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Weltkindertag stehen die Rechte von Kindern im Mittelpunkt. Was ich besonders erschreckend finde, ist, dass die AfD offensichtlich jeden Punkt der Tagesordnung nutzt, um Menschen gegeneinander auszuspielen und die Gesellschaft zu spalten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das lassen wir in diesem Haus nicht zu. Deshalb bin ich froh, dass mit diesem Antrag, den die anderen vier Fraktionen gemeinsam stellen, ein sehr deutliches Zeichen vom Landtag Nordrhein-Westfalens ausgeht – ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass wir Kinder in ihren Rechten ernst nehmen, Kinder in ihren Bedarfen und Bedürfnissen ernst nehmen. Das ist am Tag der Kinderrechte, am Weltkindertag, ein starkes Zeichen. Die Landesregierung – das kann ich vorwegnehmen – unterstützt die hierin enthaltenen Forderungen. Denn die Wahrung der Kinderrechte ist ein elementar wichtiger Baustein für ein gutes Aufwachsen, für Chancengerechtigkeit und gelingenden Kinderschutz. 20.09.2023 Wie elementar besonders ein gut aufgestellter Kinderschutz ist, haben uns die abscheulichen Missbrauchsfälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gezeigt, und sie verlieren mit keinem Tag etwas von ihrem Schrecken, erst recht nicht für die Opfer. Auch hier lassen sie nach wie vor niemanden kalt. Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen seitdem das bundesweit fortschrittlichste Gesetz zum Schutz von Kindern vor Gewalt verabschiedet. Es zeigt, wozu Politik in der Lage ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenkommen und sachlich fundiert zusammenarbeiten. Mir ist besonders wichtig zu betonen, dass die Kinderrechte das Fundament unseres Landeskinderschutzgesetzes bilden. Denn Kinderschutz und Kinderrechte können nur gemeinsam gedacht werden. Kinder haben Rechte. Das müsste eigentlich längst selbstverständlich sein, dass es keines besonderen Einforderns mehr bedürfte. Aber was so selbstverständlich anmutet, ist noch lange nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen auch so fest verankert. Kinderrechte noch mehr mit Leben zu füllen, darum geht es nicht nur am Weltkindertag, sondern das ist unsere Aufgabe an jedem Tag. Obwohl beispielsweise die Beteiligungsrechte des Kindes seit Dekaden gesetzlich verankert sind und darüber hinaus das Recht des Kindes auf Persönlichkeitsentfaltung, ist die Beteiligung von Kindern noch längst nicht flächendeckend verbreitet. Altersgerechte Beteiligung bei sie betreffenden politischen Entscheidungen und die konsequente Durchsetzung des Rechts darauf, gehört zu werden, auch und gerade im Bereich des Kinderschutzes, sind ebenso Lehren aus den Fällen von Lügde, Münster, Bergisch Gladbach und leider auch anderen Fällen. Studien, die belegen, dass junge Menschen sich bei Entscheidungen nicht gehört und nicht beteiligt fühlen, sich in ihren Lebensrealitäten und Erfahrungen nicht gesehen fühlen, müssen uns genauso Auftrag sein, denjenigen mehr zuzuhören, denen die Zukunft gehört. Sehr geehrte Damen und Herren, wie stark und wie menschlich eine Gesellschaft ist, zeigt sich doch daran, wie sie mit ihren vulnerablen Gruppen umgeht. Kinder haben ein Recht auf Schutz. Genau deswegen darf ihre Vulnerabilität nicht ihre Eigenschaft als eigenständige Rechtsträger verwässern. Sie haben aber auch ein Recht auf eine gute und gesunde Entwicklung. Kinderrechte sollen Kinder schützen, aber sie machen sie eben auch stark. Kinderrechte stellen für uns kein Nice-to-have dar, sondern sind vor allem mit ihren Grundprinzipien – dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Beteiligung, dem Recht auf ein diskriminierungsfreies Aufwachsen und dem Recht auf Förderung – richtungs-Landtag weisend für die Umsetzung der Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen und damit die Grundlage für das Landeskinderschutzgesetz und alle Dinge, die wir weiter gemeinsam entwickeln wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Mit der Schaffung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten im Land NRW wollen wir einen weiteren wichtigen Baustein für die Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen. Ich erinnere noch mal daran: Ich bin der Auffassung, dass Kinderschutz und Kinderrechte gemeinsam gedacht werden müssen. Aber natürlich wollen wir auch weiterdiskutieren. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Anliegen gemeinsam weiterverfolgen und Kinderschutz und Kinderrechte auch mit dieser Stelle noch stärker strukturell verankern wollen. Das unterstreicht unser gemeinsamen Bestreben, im Sinne von Kindern und Jugendlichen den eingeschlagenen Weg, den wir gemeinsam bei der Erarbeitung und Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes gegangen sind, konsequent weiterzugehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Wir begrüßen den Antrag zur Stärkung der Kinderrechte in NRW ausdrücklich – auch mit den Forderungen nach Monitoring, nach Vermittlung und nach Information, denn Kinder müssen um ihre Rechte wissen. Dennoch sind es vor allem Erwachsene, die die Einhaltung und die Gewährleistung von Kinderechten verantworten. Deswegen ist es unabdingbar, Eltern, Bezugspersonen und Fachkräften, die in den Lebenswelten von Kindern täglich eine zentrale Rolle spielen, die kinderrechtsbasierte Haltung nahezubringen. Deswegen ist es wichtig, zu eruieren, inwiefern Kinderschutz und Kinderrechte im Studium und in Ausbildungsgängen thematisiert werden. Deswegen ist es auch richtig, Antworten auf die Frage zu finden, wie Lebensrealitäten bei Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Anstrengungen, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, bundesweit führend. Das darf und ist für uns aber kein Grund, nicht permanent weiter gemeinsam an strukturellen Verbesserungen zu arbeiten. Jeder Fall von Gewalt an Kindern ist einer zu viel. Gemeinsam wollen wir auch an der Stärkung der Rechte, an den guten Entwicklungsperspektiven und an der Chancengerechtigkeit für Kinder arbeiten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Kinderschutz immer weiter verbessern werden, wenn wir 20.09.2023 alle hinsehen und gemeinsam handeln. Dafür ist gerade – das ist ein wichtiges Zeichen heute – die Stärkung der Kinderrechte unabdingbar. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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