Dr. Marcus Optendrenk
Die NRW.BANK ist eine Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist alleiniger Eigentümer und Gewährträger. Wir haben eben schon darüber gesprochen, dass die Frage, in welcher Weise noch rechtliche Beschlüsse gefasst werden müssen – möglicherweise in der Gewährträgerversammlung –, gerade noch geprüft wird. Die Gremien der NRW.BANK sind insoweit zu beteiligen, als der Vorstand schon im Jahr 2022 darüber informiert worden ist, dass diese Absicht besteht. Wir entscheiden aber auf der Ebene von Gewährträger und Eigentümer darüber, inwieweit die Erträge dessen, was treuhänderisch verwaltet worden ist, gegebenenfalls an den Landeshaushalt abgeführt werden.
