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Dr. Hartmut Beucker

AfD 20.09.2023 Sitzungen 18/42

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Reform der Juristenausbildung ist kein neues Thema. Polemische Beiträge zum Bachelor of Laws vermitteln den Eindruck, das sei ein Loser-Abschluss, ein Jodeldiplom, und es gebe dafür in Deutschland keinen Markt. Solchen Begriffen muss man entgegentreten. Aber wenn man wie die Vorrednerin davon spricht, man habe erfolgreich studiert und doch keinen Abschluss, dann ist das ein Widerspruch, den ich nicht so stehen lassen möchte. Das Ministerium arbeitet daran, wie der Justizminister noch im Januar im Rechtsausschuss versicherte. Warum also stellen die Antragsteller diesen Antrag? Es geht ihnen nicht schnell genug. Zeitplan, Gesetzentwurf und Einbeziehung der Hochschulen werden verlangt. Das Ganze soll auch noch zeitnah passieren; denn, so wird gemeint, NRW braucht den integrierten Bachelor. Das soll den Eindruck vermitteln, dass der Bachelor für eine Modernisierung der juristischen Ausbildung stehen könnte, die allen zugutekommt. Das ist allerdings bei Weitem nicht so. NRW kann – da mögen FDP und SPD ruhig schlafen – auch ohne Bachelor of Laws hervorragend auskommen. Anders ist es vielleicht mit den Studenten, die das erste Staatsexamen nicht bestehen und über Jahre hinweg zwar Leistungsnachweise erbracht haben, aber am Ende ohne Abschluss dastehen, also quasi mit Abitur und Führerschein. Nun ist es aber so, dass die Anerkennung eines abschlusslosen Studiums durch den Bachelor als Trostpflaster nicht folgenlos für den Studiengang bleiben wird. Insofern gilt es, der Frage nachzugehen, ob der Bachelor wirklich für eine sachgerechte Modernisierung der Juristenausbildung steht oder einer Marginalisierung des ersten Staatsexamens Vorschub leistet – etwa so, dass Durchfaller sich nicht mehr den Mühen einer verbesserten Vorbereitung auf den zweiten Versuch unterziehen, sondern den LL. B. zu einem leichteren Masterstudiengang mitnehmen, etwa zu Völkerrecht in London, wo man eher Erfolg Landtag vermelden kann. Damit wäre dem Gedanken der Nachwuchssicherung für die anspruchsvollen juristischen Berufe auch ein Bärendienst erwiesen. Das auch, wenn im weiteren zeitlichen Verlauf die sinnvollerweise bestehenden Ansprüche an die juristischen Berufe gesenkt würden, da wäre nach einer solchen Einführung genau darauf zu schauen, wo das in Deutschland bereits erfolgt ist und welche Effekte des LL. B. damit verbunden sind. Ich habe heute nichts darüber gehört, welche Erfahrungen dort gemacht worden sind. Außerdem ist es natürlich ein Widerspruch, wenn gesagt wird, dass das Studium für Studenten geöffnet werden solle, die nachher etwas anderes machten, und gleichzeitig betont wird, dass in klassischen Juristenberufen ein Mangel herrsche, dem dadurch abgeholfen werden könne. Die größten Kritiker sehen mit der Einführung des Bachelors bereits den Weg für die Abschaffung der Staatsexamina geebnet. Die Justizminister treten dem zwar entgegen. Aber die Sache erinnert doch stark an Frau Dr. Merkel, die ihren Ministern noch kurz vor der Entlassung ihr absolutes Vertrauen versicherte. Tatsache ist, dass der LL. B. keine echte zusätzliche Qualifikation bringt. Insofern würde es ausreichen, die Zulassung zum Examen mit der Verleihung des LL. B. zu verbinden. Aber auch das wäre schon überflüssig, weil jeder Arbeitgeber in Deutschland weiß, wie es unabhängig vom Ergebnis zu werten ist, wenn ein Student zum ersten juristischen Staatsexamen zugelassen wird. Diese Zulassung muss auch ohne Zertifikat Qualifikation genug sein. Mehr gibt ein LL. B. auch nicht her. Die bedauernswerten erfolglosen Studenten sollten in der Tat besser unterstützt werden. Am besten wäre ihnen jedoch erst einmal mit einem kräftigen Schuss Beratung gedient, welche Berufswege sich ihnen denn jetzt öffnen, damit sie mit ihrem staatsexamenlosen Wissen möglichst viel anfangen können. Sodann wäre der Staat gefragt, seine Einstellungsmodalitäten so anzulegen, dass auch solche Menschen unter Berücksichtigung ihres erworbenen Wissens als Rechtspfleger – das klang schon an – und als Gerichtsvollzieher im Staatsdienst landen können. Ob die freie Wirtschaft entsprechend reagiert, bliebe abzuwarten. Dort ist entscheidend, ob sich Unternehmen von der Einstellung solcher Kandidaten etwas versprechen und deren Fähigkeiten verwertet werden können. Das hängt aber nicht an einem etwa einzuführenden Zertifikat „LL. B.“, sondern an den real vermittelten Kompetenzen. Es gibt also viel Lärm um nichts. Aber das kennen wir ja schon. Heute haben wir hier eigentlich nichts gehört, was die Einführung des LL. B. rechtfertigen 20.09.2023 würde. Vielleicht wird es ja im Ausschuss anders. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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