Angela Freimuth
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben in der Plenarsitzung am 23. August dieses Jahres ausgeführt, dass die Landesregierung nicht die Absicht habe, das Ausschüttungsverbot in der Satzung der NRW.BANK zu ändern. Warum handelt es sich bei den von der NRW.BANK seit dem Jahr 2002 generierten Erträgen aus dem Glücksspiel aus Ihrer Sicht offenbar nicht um Finanzmittel, die dem Ausschüttungsverbot der NRW.BANK-Satzung unterliegen oder unterfallen?
