Plenarprotokoll 8/130
06.05.2026 · 328 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (29)GRÜNE (29)CDU (24)AfD (23)FDP (22)Die Linke (15)fraktionslos (5)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen, damit wir mit der 130. Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 130. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 130., 131. und 132. Sitzung liegt Ihnen vor. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 42 und 45 zu tauschen. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 130., 131., 132. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Ich möchte zwei Mitglieder dieses Landtages beziehungsweise ein Mitglied auf der Regierungsbank ganz besonders begrüßen. Zum einen freue ich mich, den Wirtschaftsminister Herrn Dr. Blank zu begrüßen. Lieber Wolfgang, du hast uns, und mit deinem Fahrer zusammen, einen sehr großen Schrecken eingejagt. Die Bilder waren furchtbar, und insofern freut es uns sehr, dass du heute hier bei uns im Landtag bist. Alles Gute für dich und deinen Fahrer! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und ein zweites Mitglied des Landtages möchte ich besonders hervorheben. Am 26. April 2026 wurde unser Kollege und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der CDU Sebastian Ehlers zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin gewählt. Im Sommer dieses Jahres wird er sein Amt antreten. Lieber Sebastian, ich gratuliere dir ganz herzlich und wünsche dir im Namen des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern viel Erfolg und Glück bei der neuen Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank – Sebastian Ehlers, CDU: Danke schön! Danke!) Und wir kommen an dieser Stelle noch auf die zurückliegenden Geburtstage. Ich gratuliere ganz herzlich im März Simone Oldenburg zu ihrem Geburtstag nachträglich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und im April gratuliere ich recht herzlich nachträglich zum Geburtstag Jan-Phillip Tadsen, Nils Saemann, Katy Hoffmeister, Enrico Schult, Martina Tegtmeier, Jens-Holger Schneider, Horst Förster und Rainer Albrecht. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der CDU hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Gegen das Kitasterben und für mehr Qualität und sichere Jobs – Volksbegehren begrüßen“ beantragt. Aktuelle Stunde Gegen das Kitasterben und für mehr Qualität und sichere Jobs – Volksbegehren begrüßen Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben in diesen Tagen eine seltene, aber umso intensivere Mobilisierung gegen die derzeitige Kita- und Hortpolitik, die – das will ich gleich vorwegnehmen – ohne sofortiges Handeln massiven Schaden verursachen würde. Ich habe mir das heute Morgen noch mal herausgeschaut beziehungsweise mir angeschaut. Es sind dann mittlerweile – wahrscheinlich werden es schon mehr sein – 32.416 Menschen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Und ich prognostiziere einfach mal, sie werden die 100.000 Unterschriften erreichen, weil schon in den letzten Tagen, in wenigen Tagen diese Menge an Unterschriften zusammengekommen ist. Und ich will all denjenigen auch ganz herzlich danken, dass sie dort unterschreiben. Und ich will auch begrüßen, diese Volksinitiative, dieses Volksbegehren begrüßen, denn es ist richtig so, dass hier etwas, nicht etwas, dass hier massiv Druck gemacht wird, denn es droht eine Situation, die wir eigentlich alle miteinander nicht wünschen können und wollen. Denn Fakt ist, wenn sich so viele Erzieherinnen und Erzieher, Eltern, Großeltern, Familien, Gewerkschaften auf den Weg machen, diese Unterschriften zu sammeln, dann hat das einen guten Grund. Und der Grund ist, wenn jetzt nichts passiert, dann werden hoch qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher entlassen, Kitas geschlossen, Eltern ins Ungewisse geschickt und Kinder aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld gerissen. Meine Damen und Herren, das dürfen wir nicht zulassen, und deswegen begrüßen wir als CDU-Fraktion diese Initiative ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Und noch mal, auch wenn es immer wieder falsch dargestellt wird, auch vor allem von der Regierungsseite: Wir stehen zur beitragsfreien Kita, auch wenn, wie ich schon sagte, immer wieder das Gegenteil in den, (Patrick Dahlemann, SPD: Auch wenn das im letzten Jahr noch anders klang. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) in den Medien behauptet wird. Aber ich erinnere daran, es ist zu einer Zeit entstanden, als wir mitregiert haben, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) als wir das mit auf den Weg gebracht haben. Es gibt bis heute nicht eine einzige Äußerung von uns, die das infrage stellen würde. Das Einzige, was wir immer wieder angemerkt haben: Die Verantwortung gegenüber unseren Kommunen ist, dass wir uns darüber Gedanken machen müssen, dass es eine finanzielle Stabilität für dieses Thema gibt und dass unsere Kommunen weiterhin auch Luft zum Atmen haben. Dazu führen wir nicht nur hier und jetzt aus in dieser Aktuellen Stunde, sondern auch morgen in einem Antrag. Und ja, wir wollen uns heute und morgen mit dem Thema Kita beschäftigen – nicht nur aufgrund der Volksinitiative, nicht nur, weil im Moment erheblicher politischer Druck erzeugt wird, zu Recht, sondern weil es ein großes Erfordernis gibt. Doch was nützt diese beitragsfreie Kita, wenn das Kitasystem ins Wanken geraten könnte, meine Damen und Herren? Wir haben viele Erzieher, die eine intensive Ausbildung hinter sich gebracht haben, im Vertrauen darauf, dass sie gebraucht werden, dass sie mit diesem Beruf – für die allermeisten würde ich sogar sagen, es ist eine Berufung und nicht nur ein Beruf –, dass sie in diesem Land auch eine Perspektive bekommen. Und ich will an dieser Stelle mich für diese Arbeit, diese ganz wichtige Arbeit auch, entsprechend bedanken. Aber Arbeitskreise, endlose Gesprächsrunden und die bekannte Taktik der Zermürbung werden ihnen nichts nützen, wenn nicht jetzt tatsächlich etwas passiert, wenn nicht in dieser Legislaturperiode angepackt wird und eine Lösung herbeigeführt wird. Ein Gesetzentwurf erst 2027, das will ich in aller Deutlichkeit sagen, reicht vom Zeitablauf nicht. Wenn wir dann erst eine Lösung herbeiführen, erst nach den Landtagswahlen, werden Menschen schon in die Arbeitslosigkeit geschickt (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und es werden auch Kitastandorte geschlossen werden müssen. Das ist die blanke Wahrheit. Und wer die Dramatik nicht erkennen will, der braucht sich ja nur mit der GEW auseinanderzusetzen oder mal die Stellungnahmen der GEW zu lesen: 3.000 Menschen, sagt die GEW … Ich glaube, die GEW steht nicht im Verdacht, der CDU-Fraktion in einer besonderen Nähe gegenüberzustehen. Wir arbeiten sehr gut miteinander zusammen, aber ich glaube, dass die GEW irgendeine Kampagne der CDU-Fraktion unterstützt, das wird es wohl auch in Zukunft nicht geben. Aber das, was sie hier niedergeschrieben haben, ist, 3.000 Erzieherinnen und Erzieher könnten, wenn nichts passiert, ihren Job verlieren. Und besonders hart trifft es ja dann diejenigen, die die sogenannte ENZ-Ausbildung absolviert haben, also diese Ausbildung der Erzieher/-innen für 0- bis 10-Jährige. Die würde es besonders hart treffen, denn diese Ausbildung hat eine Anerkennung nur in Mecklenburg-Vorpommern. Man stelle sich vor, sie verlieren ihren Job, müssten Mecklenburg-Vorpommern verlassen, hätten sie selbst in anderen Bundesländern mit dieser jahrelangen Ausbildung … (Heiterkeit und Unruhe bei Christine Klingohr, SPD) Frau Klingohr, Sie lachen. … keine Chance auf dem Arbeitsmarkt in anderen Ländern. Ich finde das nicht lustig, muss ich ehrlicherweise sagen. (Christine Klingohr, SPD: Nee!) Und ich schaue mir auf die, (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) schaue mir die Internetseite des Bildungsministeriums an, (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) da steht: „Wer gerne mit Kindern arbeiten möchte, hat in Mecklenburg-Vorpommern gute Berufschancen. Überall im Land werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, um den Personalbedarf in der Kindertagesförderung zu decken. Das Land hat deshalb zum Schuljahr 2017/2018 die Ausbildung ‚Staatlich anerkannte Erzieherin für 0 bis 10-Jährige‘ oder ‚Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige‘ (kurz ENZ) aufgelegt.“ So, was erklären wir denjenigen Menschen dann jetzt? Das ist doch die große Frage. Und deswegen schlagen wir Ihnen morgen und heute auch schon im Vorgriff vor, ein klares Konzept miteinander auf den Weg zu bringen, um das drohende Kitasterben und die Arbeitslosigkeit von Erzieherinnen und Erziehern zu verhindern. Wir wollen die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation auf 1 : 5 absenken in der Krippe und im Hort von 1 : 20 als ersten Schritt. Weiterhin brauchen wir dann einen verbindlichen Stufenplan, weil wir eine Qualitätsverbesserung wollen. Wir wollen einen Runden Tisch mit allen gesellschaftlichen Akteuren. Und an anderer Stelle wird das ja immer gegenüber dem Bund, gegenüber dem Bundeskanzler eingefordert: ein Runder Tisch, wo dann auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu Wort kommen. Mag ja alles gut und richtig sein, aber das verlange ich auch in Eigenverantwortung hier im Land Mecklenburg-Vorpommern zu Themen, zu denen man originär auch zuständig ist, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Und wenn wir uns diesen Personalschlüssel oder die Personalschlüssel genau angucken und uns mit – das, hoffe ich, tun Sie auch –, mit Erzieherinnen und Erziehern sprechen, dann wissen Sie auch, das eine ist das Papier und das andere die Realität. Und wenn mir eine Erzieherin von der Insel Rügen berichtet, dass sie selbst schon betroffen war – also das eine ist das Papier, die da niedergeschriebenen Personalschlüssel, das andere die Realität –, alleine mit neun Kindern in der Krippe 1- bis 3-Jährige, da kann ich nur den Hut ziehen vor so einer wahnsinnigen Leistung. Aber das sind eben auch Realitäten. Oder eine Realität im Hort von 1 : 27, warum? Natürlich durch Krankheitsfälle auch, die im Moment noch gar nicht berücksichtigt sind in diesen Personalschlüsseln. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Und deswegen ist auch die Forderung richtig, dass wir hier zu einem Mindestpersonalansatz kommen müssen, um solche Situationen eigentlich zu unterbinden. Und deswegen sage ich ganz klar: Diese Situation, die zurückgehenden Kinderzahlen sind ja eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft, sie sind aber auch eine wahnsinnig große Chance. Sie sind eine Chance, über einen besseren Betreuungsschlüssel zu einer anderen Qualität zu kommen, zu einer individuelleren Betreuung. Und wir alle wissen, dass diese individuelle Betreuung erforderlich ist. Wir haben es mit heterogeneren Gruppen zu tun, mit einer anderen Herausforderung als noch vor vielen, vielen Jahren. Ich will als ein Beispiel das Thema der Sprache herausstellen. Wir diskutieren ja alle miteinander, ob es nicht wichtig und richtig ist, verbindliche Sprachstandsfeststellungen einzuführen. Wir fordern das zwischen dem vierten und fünften Lebensjahr. Und auch dazu wird Personal benötigt. Insgesamt für die individuellere Betreuung braucht es Personal. Also ist auch in der Situation eine große Chance enthalten, sich hier eben dann mit einer Situation auseinanderzusetzen, die da heißt, wir brauchen dieses Personal, wir brauchen es für die individuellere Förderung. Und ich sage auch, allein beim Thema Sprache wissen wir, wer nicht mit oder wer mit großen Defiziten in der deutschen Sprache den schulischen Alltag beginnt in der 1. Klasse, der hat es dann schwerer im Leben, im weiteren Bildungsweg. Das ist alles mittlerweile wissenschaftlich fundiert nachgewiesen. Deswegen müssen wir genau an der Stelle ansetzen. Und wir sagen auch ganz deutlich, erst die deutsche Sprache, dann die 1. Klasse. Denn nur so können wir individuelle Förderungen für Kinder auch entsprechend garantieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Also wir können die Forderungen des Volksbegehrens nicht eins zu eins umsetzen. Das habe ich auch klar gesagt. Die Forderungen sind sehr weitreichend und mit einem hohen finanziellen Aufkommen verbunden. Aber wir müssen das als Auftrag verstehen, jetzt zu handeln. Und ich will auch deutlich sagen, wenn wir jetzt handeln, müssen wir auch die Kommunen dabei im Blick haben. Deswegen plädieren wir in unserem Antrag, den wir morgen Ihnen hier vorlegen werden, auch für eine bessere finanzielle Ausgestaltung in der Gesamtsituation für die Kommunen: Zwei Prozent mehr in der Kostenaufsplittung zwischen Land und Kommunen. Das ist sehr wichtig, denn der Mehraufwand, der finanziell entsteht, darf nicht zulasten der Kommunen erfolgen. Das ist eine weitere wichtige Forderung, die wir hiermit entsprechend aufmachen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Ich freue mich auf eine gute Debatte, auf eine Debatte. Im Sinne dieser Volksinitiative, des Volksbegehrens unterstützen wir das Ansinnen und bieten wir Ihnen heute eine faire und gute parlamentarische Debatte zu diesem Thema. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn will ich namens der SPD-Fraktion sagen, es ist gut so, dass wir heute in der Aktuellen Stunde über die Kita in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, weil gute Kitas, gute Bildung und Betreuung der Kleinsten von Anfang an, das sind mit die wichtigsten gesellschaftlichen Ziele, die wir gemeinsam in Mecklenburg-Vorpommern verfolgen, Ziele für die Kleinsten selber, für ihre Eltern und Familien, für die engagierten Beschäftigten in den Einrichtungen, aber vor allem auch in letzter Schlussfolgerung für den gesamten Bildungserfolg unseres Landes, für die Zukunft von Mecklenburg-Vorpommern. Beim Stichwort „Kita“, da geht es in der Debatte natürlich oft unmittelbar um Schlüssel, um Quoten, um viel Geld. Und das ist ja auch wichtig und richtig, am Ende ist natürlich immer nur ein realistisch finanziertes Vorhaben auch etwas, was dann in der Praxis richtig funktioniert. Aber in Wirklichkeit, meine Damen und Herren, geht es natürlich bei der Kita um viel mehr als Schlüssel, Quoten und Geldbeträge. Es geht um die Chancen von Kindern auf ein gutes Aufwachsen, auf ein Entdecken, auf ein Erlernen dieser bunten, dieser – wenn die Erwachsenen das endlich mal wollten – auch wirklich sehr schönen Welt. Es geht bei der Kita um nichts Geringeres als das Vertrauen der Eltern, die morgens ihre Kinder in gute Hände geben, die dadurch Familie und Berufsleben vereinbaren können und die übrigens auch wissen in Mecklenburg-Vorpommern, dass eine beitragsfreie Bildung von der Krippe bis zum Berufsabschluss, bis zum Studienabschluss in Mecklenburg-Vorpommern große Chancen bietet – nicht nur für die Kinder, sondern eben auch die Spielräume in der Familienkasse. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und, meine Damen und Herren, und, meine Damen und Herren, neben den Chancen für die Kinder, neben dem Vertrauen von den Eltern geht es bei der Kita eben auch um Tausende engagierte Menschen, Frauen und Männer, die mit großem Herzen, aber die mit noch mehr pädagogischem Fachverstand als Erzieherinnen, Erzieher, als Beschäftigte in den Kitas – egal ob Krippe, Kindergarten, Hort – wirklich jeden Tag Großartiges leisten. Sie alle machen unser Bundesland, machen Mecklenburg-Vorpommern unter dem Strich zu dem Kitaland in ganz Deutschland mit der höchsten Quote an Fachpersonal, mit dem höchsten Betreuungsumfang für die Kinder und dementsprechend auch für die Familien. Wir wissen, das ist definitiv nicht alles, aber das ist viel, auf das wir auch stolz sein können in Mecklenburg-Vorpommern, auf diese Leistung, und was wir uns auch klar vor Augen halten müssen, weil in Mecklenburg-Vorpommern bekommen Eltern eben nicht gesagt, dass es keinen Platz für ihr Kind gibt im Augenblick und sie übergangsweise mal schauen sollen, wie sie klarkommen. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen die Eltern eben nicht gesagt, dass sie, ja, einen Platz haben, aber bitte das Kind gleich am Mittag wieder abholen sollen. Und vor allem bekommen die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern das alles von so viel Fachkunde, von so vielen Fachkräften in den Kitas gesagt, wie es sie in keinem anderen Bundesland gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und dafür der große Dank, meine Damen und Herren, auch im Namen der SPD-Fraktion, für diese Leistung, die dort in den Kitas vollbracht wird! Meine Damen und Herren, gerade weil das so ist, sage ich gleich zu Beginn dieser Aktuellen Stunde ganz klar: Die Sorgen, die aktuell zum Ausdruck kommen rund um die Folgen der demografischen Entwicklung, rund um die sinkenden Kinderzahlen, rund um die Risiken, die dafür, auch für die Struktur und auch für das Personal, bestehen, meine Damen und Herren, das sind auch unsere Sorgen. Wir nehmen diese Sorgen ernst, wir nehmen sie sehr ernst, meine Damen und Herren. Und mehr noch, ich kann für uns als SPD hier im Landtag festhalten, wir verfolgen angesichts dieser Entwicklung dieselben Absichten und wollen dasselbe erreichen: erstens Sicherheit für die Beschäftigten und zweitens wie schon in der Vergangenheit – in den vielen Jahrzehnten, die wir gemeinsam am Thema Kita in wechselnden politischen Konstellationen in SPD-geführten Landesregierungen arbeiten –, wie schon in der Vergangenheit weitere Schritte für kleinere Gruppen, für gute Arbeitsbedingungen und eben eine verbesserte Betreuungssituation in den Kitas, meine Damen und Herren. Darüber gibt es keinen Streit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Darüber gibt es keinen Streit, das ist wirklich unser gemeinsamer Anspruch: Sicherheit für die Beschäftigten, weitere Schritte für mehr Qualität. Und das diesbezügliche Engagement, was Sie auch angesprochen haben, von den Eltern, von den Gewerkschaften, von den Trägern, das verdient Respekt. Sie setzen ein wichtiges Thema für uns alle, und jetzt muss es darum gehen, Lösungen zu produzieren und gemeinsam den wirklich machbaren, den wirklich gangbaren Weg auszuloten. Und, meine Damen und Herren, die gute Nachricht in dieser Situation ist ja, dass wir es in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahrzehnten, man muss wirklich sagen, mit politischem Mut, aber vor allem auch mit Entschlossenheit, an dem Thema dranzubleiben, aber eben auch mit dem Augenmaß für das mit vereinten Kräften wirklich Leistbare ja immer und immer und immer wieder geschafft haben, genau diese Wege zu Veränderungen und zu Verbesserungen auszuloten, und dass wir es auch immer wieder geschafft haben, diese gemeinsamen Schritte auch zu gehen und die Kita unter dem Strich zu verbessern. Das ist Schritt für Schritt gegangen, das ist Maßnahme für Maßnahme gegangen, aber vor allem – und darauf will ich an dieser Stelle einmal ausdrücklich Wert legen –, das ist auch immer gemeinsam mit der kommunalen Familie gegangen, die immer mitgezogen hat, für die das auch ein wichtiges Anliegen war, für gute Bedingungen für die Kinder und für die Familien vor Ort zu sorgen, und für die das ebenfalls ein absoluter finanzieller Schwerpunkt und aus der Perspektive der kommunalen Haushalte auch immer ein absoluter finanzieller Kraftakt war und ist und bleibt. Und deshalb will ich an dieser Stelle auch einmal Dankeschön sagen für dieses Miteinander zwischen Land und Kommunen bei diesem uns verbindenden Thema „Gute Kitas in Mecklenburg-Vorpommern“, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich habe es gesagt, es gibt die aktuelle Entwicklung der Demografie, es gibt die damit verbundenen berechtigten Sorgen, die uns alle beschäftigen. Aber es gibt eben auch eine Tradition in Mecklenburg-Vorpommern, dass man miteinander spricht und das im Ergebnis verlässliche, kontinuierliche, gemeinsame Koordinaten eines Kurses für gute Kitas stehen, die sich dann auch als wirkungsvoll erweisen, die nicht einfach gesagt werden, sondern die auch gemacht werden. Und da ist unser Landeshaushalt im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung in den letzten 15 Jahren wirklich zu einem richtigen Schwerpunkt geworden. Und wenn wir heute und jetzt hier im Landtag also über weitere Verbesserungen der Kitas bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, dann machen wir das nicht mit einem weißen Blatt vor uns und der Überlegung, ob vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern mal etwas passieren könnte in Richtung bessere Qualität und auch gute Situation für die Kinder und ihre Familien, sondern wenn wir heute hier über Verbesserungen in der Kita sprechen, die wir uns alle wünschen, dann starten wir weder aus der Perspektive der Kinder noch aus der Perspektive der Erzieherinnen und Erzieher noch aus der Perspektive der Eltern bei null. Ganz im Gegenteil, wir haben gemeinsam in den letzten Jahren viel bewegt, als Land mit den Kommunen gemeinsam, mit den Gewerkschaften, mit den Trägern und auch mit den Eltern. Vieles davon ist, ich habe es erwähnt, eng verbunden mit politischem Mut und auch politischem Willen an der Regierungsspitze, dafür einzutreten und dafür zu kämpfen. Und deshalb haben wir in Mecklenburg-Vorpommern jede sich ergebende Möglichkeit in den letzten Legislaturen, muss man ja sagen, wirklich immer genutzt, um für die Kinder und die Beschäftigten, aber eben auch die Eltern und Familien Verbesserungen hinzubekommen. Die Gruppengröße hat sich Schritt für Schritt verbessert. Da sind wir noch nicht am Ziel, aber es waren auch in Kita, im Kindergarten – Verzeihung! – 1 : 18 in der Vergangenheit, inzwischen sind wir schrittweise bei 1 : 14 gelandet. Der Mindestpersonalschlüssel, (Torsten Renz, CDU: Krippe, Hort lassen wir jetzt mal geflissentlich weg.) also die Anzahl der Köpfe pro Stelle, hat sich in allen Landkreisen zwischenzeitlich verbessert. Und es gibt einen Landesrahmenvertrag, der gemeinsame Ziele zur Qualitätsentwicklung beinhaltet. Die beitragsfreie Kita, viel diskutiert, ist vollständig umgesetzt worden, eine wirklich große Entlastung von über 18.000 Euro im Betreuungszeitraum für Familien pro Kind. Und generell und gerade jetzt, wo es um die Bezahlbarkeit des Lebens geht, ist das ein hohes Gut. Die Vor- und Nachbereitungszeiten, also die sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit für die Erzieherinnen und Erzieher hat sich schrittweise ausgeweitet. Es gibt ein neues Finanzierungssystem der Kita insgesamt zwischen Land und Kommunen, das dazu geführt hat, dass endlich die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher steigen konnte – ein wichtiger Faktor, wenn es um die Frage „gute Arbeit“ geht. Es ist DESK als Instrument für die besondere … (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Herr PGF, wir hatten ein bisschen mehr Redezeit … (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Das müssen Sie mit der Präsidentin klären. – Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)
Birgit Hesse
Ich habe keine zusätzliche Redezeit. (Schriftführer Henning Foerster: Es sind elf Minuten angemeldet. – Zuruf von Enrico Schult, AfD – Der Abgeordnete Philipp da Cunha tritt an das Präsidium heran. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Julian Barlen SPD
Okay, also, meine Damen und Herren, wir haben für zusätzliches Personal in Schwerpunktkitas während DESK gesorgt, vieles, vieles mehr. In der Summe …
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, ich weise darauf hin, dass die Redezeit jetzt abgelaufen ist und mir keine zusätzliche Redezeit vorliegt.
Julian Barlen SPD
Dann beende ich an dieser Stelle meine Rede und werde nachher noch genug Gelegenheit haben zu sagen, wie wir diesen gemeinsamen Weg verlässlich und mit ausfinanzierten Vorschlägen (Unruhe im Präsidium) gemeinsam gehen werden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Unruhe im Präsidium)
Birgit Hesse
Sorry, das geht gar nicht! (Minister Dr. Till Backhaus: Mikrofon ist an!) Herr Fraktionsvorsitzender, es tut mir sehr leid, es ist ein Büroversehen unsererseits gewesen. Es waren tatsächlich weitere elf Minuten angemeldet, die jetzt hier nicht notiert waren. (Julian Barlen, SPD: Kein Problem!) Das werden wir selbstverständlich im Nachgang noch mal aufbereiten. Insofern haben Sie jetzt noch zusätzliche Redezeit.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich will ganz ehrlich sagen, das ist überhaupt kein Problem. Wir arbeiten hier immer unter Hochdruck zusammen, Tausende Prozesse, also ein Riesendank an die Landtagsverwaltung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke) Dass so was, dass so was mal passieren kann, ist doch das Normalste von der Welt. Ich habe es auch nicht immer, dass in der Mitte meiner Rede die Aufmerksamkeit auf dem Maximum ist im Auditorium. (allgemeine Heiterkeit) Also insofern kann ich dem auch was Positives abgewinnen. Also ich war dabei, das zu sagen, wir haben Schritte gehabt für kleinere Gruppen, das Thema Mindestpersonalschlüssel, das Thema beitragsfreie Kita, das Thema mittelbare pädagogische Arbeit, (allgemeine Unruhe) das Thema zusätzliches Personal in Schwerpunktkitas per DESK, Fortführung des Sprachprogramms der Sprach-Kitas – da hatten wir die ganze Diskussion, Frau Oehlrich, Sie erinnern sich, wo der Bund plötzlich die Sprach-Kitas weggekürzt hat, haben wir weitergemacht –, das Thema Ausbildung, Bezahlung, Nichtanrechnung auf den Personalschlüssel, jetzt also zum Schuljahr 26/27 das ganze Thema Ganztag und, und, und, und, und. Ich will doch vor allem nur eines sagen: Lassen Sie uns auf unsere gemeinsame Stärke in Mecklenburg-Vorpommern vertrauen in der Gemeinschaft aller, die zu diesem Ziel, gute Kita für die Kinder, für die Eltern, aber vor allem auch für die Beschäftigten, bauen und das immer wieder geleistet haben in den letzten Jahrzehnten und auch in den letzten Legislaturperioden. Lassen Sie uns diesem gemeinsamen Weg vertrauen und anerkennen, dass wir genau in diesem Miteinander in den letzten Jahren erreicht haben, dass die gute Kita ein absoluter Schwerpunkt in den Haushalten von Land und Kommunen ist. Zusammen werden inzwischen über 1 Milliarde Euro jährlich investiert in das System der Bildung und Betreuung. Das ist keine Theorie, das ist nicht eine politische Forderung, die ich heute mal aufstelle und übermorgen vielleicht eine andere, sondern dass ist konkrete, ausfinanzierte, dauerhaft gewährleistete Kraftanstrengung zum Wohle der Kinder, der Eltern und der Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und vor allem ist es aber der Beleg dafür, dass wir uns in Kitas eben nie damit zufriedengegeben haben, was wir erreicht haben, sondern dass wir gemeinsam als Landespolitik mit den Kommunen, mit den Gewerkschaften, mit den Trägern, mit den Eltern immer auch gesagt haben, wir kämpfen verlässlich weiter dafür, dass es noch besser wird. Ich wollte das einmal aufzählen, um zu zeigen, dass wir uns da einander vertrauen können bei einem solchen Weg und dass wir das auch genau jetzt in dieser Situation weiterhin tun sollen und auch werden. Darum geht es jetzt gerade im Kitabündnis, wo die Kommunen, wo die Träger, wo die Eltern, wo die Gewerkschaften, wo das Land zusammensitzen, daran arbeiten, einen belastbaren, im Sinne von ausfinanzierten finanziellen Fahrplan zu verabreden, vorzulegen. Dieser Fahrplan, der zielt doch genau darauf ab, Beschäftigung zu sichern und weitere Schritte auch für die Qualität zu machen, im Sinne von Gruppen zu verkleinern. Meine Damen und Herren, zu dem ganzen Thema schwirren ja immer etliche Zahlen umher, was alles denkbar ist, was auch wünschenswert sein könnte. Auch Herr Peters von der CDU hat da gerade ein paar Takte dazu gesagt. Da will ich zum jetzigen Zeitpunkt, also hier und heute am Rednerpult aber natürlich einmal auf den fundamentalsten Unterschied hinweisen zwischen Regierung und Opposition. Das ist nämlich folgender: dass von Regierung und von uns als SPD in der Regierungsverantwortung, aber auch hier im Parlament natürlich seit Jahrzehnten völlig zu Recht verlangt und erwartet wird, dass wir nicht einfach nur einen Vorschlag machen, sondern dass wir auch eine Finanzierung dazu präsentieren und eine Finanzierung nicht nur als Geldbetrag, sondern auch eine Finanzierungsquelle vorlegen, woher kommt das Geld, dass wir das rechnen, dass das plausibel ist, dass wir das abliefern. Und dazu, meine Damen und Herren, habe ich von der Union, Stand jetzt, nichts gehört, im Gegenteil, das war einigermaßen verwirrend. Im letzten Jahr haben Sie bezüglich der Gesamtausgaben des Landes und der Kommunen noch gesagt, das ist alles viel zu teuer, und auch die Beitragsfreiheit ist ein Kostenfaktor, (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Renz, CDU) der die Kommunen vor eine unlösbare Aufgabe stellt. Das war übrigens damals die Begleitmusik der CDU dazu, dass beispielsweise die Kommunale Vereinigung der CDU, das beispielsweise der CDU-Beigeordnete Dietger Wille in Vorpommern-Greifswald ja einer der Ersten war, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) der die Klage gegen die Elternbeitragsfreiheit vorbereitet und dann im Übrigen verloren hat. Das zeigt schon, meine Damen und Herren, (Beate Schlupp, CDU: Das war der Beschluss des Kreistages.) es geht beim Thema Politik also immer um gute Vorschläge, (Zurufe von Beate Schlupp, CDU, und David Wulff, FDP) aber es geht vor allem auch darum, diese Vorschläge dann umzusetzen und nicht heute das eine und morgen das andere zu sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Jetzt, jetzt, ein Jahr später, höre ich von der CDU, dass offensichtlich Geld in rauen Mengen da ist. Das soll ja zusätzlich aus dem Landeshaushalt genommen werden. Wie gesagt, wir sind gespannt, (allgemeine Unruhe) an welcher Stelle die Einsparung dann erfolgen muss. Den Vorschlag muss man auch machen. So einfach funktioniert das nicht. Jeder Vorschlag, der ohne konkrete Berechnung, der ohne belastbare Finanzierung daherkommt, der ist einfach nicht seriös, meine Damen und Herren, der beinhaltet in allerhöchstem Maße das Risiko, dass durch die Hintertür erhebliche Elternbeiträge wieder eingeführt werden müssen. Und ich sage ganz klar, das wäre in der jetzigen Situation, das wäre generell, aber besonders in der jetzigen Situation überall gestiegener Preise, gestiegener Belastungen für die Familien ein richtiges Problem. Und das wird es mit uns nicht geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir stehen für Bildung und Betreuung, wir stehen für sichere Arbeitsplätze, wir stehen für eine anständige Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, aber auch eine Entlastung der Eltern, und das gleichzeitig, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Harry Glawe, CDU: Den Fahrplan, dazu haben wir noch nicht ein Wort gehört.) Und vor allem, damit will ich schließen, geht eines, geht eines ganz und gar nicht, meine Damen und Herren, jeder Versuch einer parteipolitischen Vereinnahmung dieses Themas verbietet sich. Und da will ich ganz klar sagen, auch im Blick, (Harry Glawe, CDU: Herr Barlen, wo ist der Fahrplan?) auch mit Blick auf das Bündnis, Hut ab in Richtung GEW und Bündnis, die gegenüber auch der AfD ganz klar unterwegs sind und knallhart auch in der Öffentlichkeit sich verbitten, dass da Fake News gestreut werden, die das entsprechend ganz klar zurückgewiesen haben – das finde ich genau richtig für diesen Gesprächsprozess –, unter anderem nämlich mit der Feststellung, dass in Mecklenburg-Vorpommern erstens anhand klar belegbarer Zahlen so viel in Kita investiert wird wie nie zuvor und zweitens, dass es jetzt gilt, dieses Niveau zu sichern, dass eine Finanzierung langfristig stabil sein muss und stabil gehalten werden muss, und drittens es eben jetzt um diese konstruktive politische Auseinandersetzung geht, dass es jetzt um gemeinsame Lösungen geht. So sieht es aus, meine Damen und Herren, deshalb sind die Gespräche im Bündnis, im Forum so wichtig mit einem klaren Ziel: mehr Qualität, sichere Perspektiven für die Beschäftigten, aber klar gerechnet, solide finanziert, ohne Elternbeiträge durch die kalte Küche, davor kann ich nur warnen, und damit wir am Ende gemeinsam eben den besten Weg gehen und das gemeinsame Ziel erreichen. Gute Bildung von Anfang an, gute Arbeit in der Kita für starke Familien und ein in jeder Hinsicht verlässliches, attraktives Mecklenburg-Vorpommern mit einem klaren Plan, klaren Finanzen. Das ist das Ziel, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) daran muss jetzt gemeinsam gearbeitet werden. Das ist gut und richtig so! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Rostock. Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Herr Barlen, ich habe Ihre Worte vernommen. Sie sagen, Sie nehmen die Sorgen ernst. Da frage ich mich wirklich, wir standen ja vor zwei Jahren schon einmal genau an dieser Stelle und haben über den Betreuungsschlüssel hier in Mecklenburg-Vorpommern debattiert, zwei Jahre, sehr geehrte Damen und Herren, ist nichts passiert, zwei Jahre hat sich der Betreuungsschlüssel nicht geändert hier in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute über dieses Thema uns austauschen. Denn damals, sehr geehrte Damen und Herren, gab es eine Volksinitiative im Land, 16.000 Unterschriften wurden zusammengetragen. Damals wurde auch gefordert, den Betreuungsschlüssel zu verbessern, in der Krippe auf 1 : 4, in der Kita auf 1 : 10 und im Hort auf 1 : 17. Passiert ist bis dahin nichts, im Gegenteil, wir als AfD-Fraktion haben dieser Volksinitiative als einzige Partei, als einzige Fraktion damals zugestimmt, und wir haben natürlich auch Deckungsquellen genannt im Landeshaushalt, wo wir beispielsweise diese Kosten, wo wir das sozusagen hernehmen wollen, das Geld, wo wir diese Kosten decken. Damals – und das ist als Hilfeschrei der Eltern zu sehen, diese Volksinitiative – hieß es, wir haben zu wenig Erzieher und wir haben kein Geld dafür, es ist einfach zu teuer. Der Betreuungsschlüssel der damaligen Volksinitiative – Frau Pfeifer wird sich daran erinnern können – hätte 278 Millionen Euro gekostet. Wir haben gesagt, wir würden es in Migrationsprojekten, Klimaprojekten und in der Verwaltungsmodernisierung hätten wir dieses Geld sozusagen aufbringen können. Das wurde leider abgelehnt, sehr geehrte Damen und Herren. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir jetzt an dieser Stelle noch mal über dieses Volksbegehren debattieren, diskutieren. Und ja, wir als AfD begrüßen dieses Volksbegehren, wir als AfD unterstützen dieses Volksbegehren sogar, denn natürlich sind auch viele AfD-Mitglieder in unseren Kitas unterwegs und sammeln Unterschriften ein, um dieses Volksbegehren sozusagen noch mal auf die Tagesordnung zu setzen. Und deshalb sage ich Dankeschön an all diejenigen da draußen, die dieses Volksbegehren unterstützen und sich dafür einsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich sagte es bereits, heute stehen wir, zwei Jahre später stehen wir vor den gleichen Voraussetzungen. Wir haben nichts großartig erreicht, der Betreuungsschlüssel hat sich nicht verbessert. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wann, wenn nicht jetzt, wollen wir da ran? Wir haben einen Geburtenrückgang in Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden, in der Zukunft werden wir viele, viele Erzieher haben, die gegebenenfalls arbeitslos werden. Das wollen wir nicht, da wenden wir uns ganz klar dagegen. Und wir brauchen doch gutes, pädagogisch ausgebildetes Personal. Wir können doch nicht riskieren, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Erzieher sozusagen in andere Bundesländer wechseln. Und die Notwendigkeit, die Notwendigkeit ist hier klar gegeben. Wir als AfD-Fraktion haben eine Kleine Anfrage gestellt zu den Schuleingangsuntersuchungen, und da möchte ich Ihnen mal gerne aus der Antwort der Landesregierung zitieren, dass im Jahr 25/26 6,5 Prozent der Kindergartenkinder zurückgestellt wurden, die sozusagen nicht in die Schule gekommen sind. Dieser Prozentsatz hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. Im Schuljahr davor waren es 5,5 Prozent, die zurückgestellt wurden, und im Schuljahr 2021 waren es 4,8 Prozent. Wir haben in den Kindertagesstätten immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung. Wir haben hohe Auffälligkeiten bei zentralen Vorläuferfertigkeiten wie Körperkoordination, selektive Aufmerksamkeit, Zahlen und Mengenverständnis sowie Sprachverarbeitung. Meine Damen und Herren, wir haben das Problem, dass in unseren Kindertagesstätten mittlerweile fast jedes vierte Kind sprachliche Defizite hat. Fast jedes vierte Kind hat sprachliche Defizite. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir natürlich die Betreuungssituation verbessern. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir den Schlüssel verbessern, indem wir natürlich mehr Erzieher einstellen und indem sich mehr Erzieher um weniger Kinder kümmern können, sehr geehrte Damen und Herren. Dieses wichtige Thema greift dieses Volksbegehren auf, und ich sage gleich von dieser Stelle aus, natürlich ist uns auch als AfD-Fraktion, diese Ziele, diese Forderung sind uns zu ambitioniert, die kann man tatsächlich nicht in dieser Form umsetzen. Das eine ist natürlich eine Frage des Geldes, 800 Millionen Euro, aber was möglich ist, was möglich ist, wäre natürlich diese Forderung der Volksinitiative, wie gesagt, damals von der Landesregierung berechnet, 278 Millionen Euro hätte das gekostet. Und jetzt haben wir auch die Erzieher oder in den nächsten Jahren, das war damals ein Argument, dass wir nicht die Erzieher haben, um diese Volksinitiative umzusetzen. Aber jetzt kommen wir mal zu den Ursachen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ja, Herr Renz, genau, wir kommen zu den Ursachen, denn Sie waren damals beteiligt, als es um die Ursachen ging. Denn 2020 wurde das Gute-Kita-Gesetz hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht beschlossen, (Zuruf von Christian Brade, SPD) aber es gibt ein Gute-Kita-Gesetz, ein Bundesgesetz. Und, sehr geehrte Damen und Herren, (Christian Brade, SPD: Der erzählt ja einen Quatsch.) Sie werden sich erinnern, am 01.01.2020, das ganze Land war vollgestellt mit Plakaten: „Gutes Neues Jahr! Die Kita ist jetzt kostenfrei!“. Darauf war die Ministerpräsidentin zu sehen, in einer Kindergruppe sitzend. Damals hat der Städte- und Gemeindetag gesagt, als das Gesetz zur Beitragsbefreiung beraten wurde, hatte der Städte- und Gemeindetag gefordert, die Qualitätsverbesserungen in den Blick zu nehmen. Das haben wir aber nicht gemacht als Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern war das einzige Bundesland, das sämtliche Mittel des Gute-Kita-Gesetzes für die Beitragsfreiheit aufgewandt hat. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Das einzige Bundesland hat sämtliche Mittel für die Beitragsfreiheit aufgewandt, natürlich, weil mit einem Betreuungsschlüssel, mit einem besseren Betreuungsschlüssel ist es natürlich nicht so toll zu werben wie mit einer beitragsfreien Kita. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Das gehört zur Wahrheit dazu, Frau Schwesig, das müssen Sie sozusagen anerkennen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und dann müssen Sie natürlich auch handeln. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal klarstellen, weil ja Herr Barlen ja auch immer mit diversen Fake News unterwegs ist in den sozialen Medien, auch die AfD spricht sich, (Julian Barlen, SPD: Das sollten Sie mal belegen!) auch die AfD, … Das will ich Ihnen ja gerade belegen. … auch die AfD spricht sich für die Beitragsfreiheit aus in den Kindertagesstätten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: In Ihrem Programm stand was anderes. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das haben wir seit jeher gemacht und das stand natürlich auch schon in unserem Wahlprogramm, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) aber, sehr geehrte Damen und Herren, (Glocke der Präsidentin) mein Kollege hat damals auch diesbezüglich Änderungsanträge gestellt, dass Sie eben auch den Betreuungsschlüssel in den Blick nehmen müssen als Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das haben Sie nicht getan, deshalb stehen wir natürlich, deshalb stehen wir vor dieser Herausforderung, deshalb haben wir tatsächlich diese Probleme in unseren Kindertagesstätten. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Ich möchte Frau Schwesig zitieren, 2019, Erste Lesung KiföG, ich zitiere: „Damit lösen wir mehr ein, als wir versprochen haben. Politik wird ja oft vorgeworfen, ihr haltet nicht, was ihr versprecht. Wir haben lediglich versprochen, die Gebühren um 50 Euro abzusenken und um die Hälfte für die Geschwisterkinder, aber wir sagen nein, wir wollen die große Lösung …“, war damals die Aussage von Manuela Schwesig. Ist in Ordnung, Frau Schwesig, sehr gut, (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Richtig!) aber Sie haben vergessen, die Betreuungsschlüssel diesbezüglich anzupassen, und ich sagte, wir haben hier Änderungsanträge gestellt, die haben Sie in Bausch und Bogen abgelehnt, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und jetzt stehen wir nämlich vor dem Dilemma, dass wir eine kostenfreie Kita haben, aber den schlechtesten Betreuungsschlüssel bundesweit, Herr Dahlemann. Und ich möchte Ihnen das ganz kurz mal ausführen, wie sich das nämlich zusammensetzt. Wir haben damals im Gute-Kita-Gesetz, im Übrigen 5 Millionen Euro waren, 5 Milliarden Euro waren dort veranschlagt, 5,5 Milliarden Euro, waren elf Handlungsfelder, die man sozusagen umsetzen konnte in den Kindertagesstätten, elf Handlungsfelder, zum Beispiel guter Betreuungsschlüssel, hätte man das Geld nehmen können, investieren in den guten Betreuungsschlüssel und in qualifizierte Fachkräfte. (Julian Barlen, SPD: Das passiert ja auch!) Das hat das Land Brandenburg im Übrigen gemacht, sehr geehrte Damen und Herren, (Julian Barlen, SPD: Haben Sie eben nicht zugehört? Ich habe alle Maßnahmen aufgezählt.) das hat das Land Sachsen-Anhalt im Übrigen gemacht, sehr geehrte Damen und Herren, (Glocke der Präsidentin) und das hat das Land Thüringen im Übrigen gemacht, (Julian Barlen, SPD: Ja, ja.) sehr geehrte Damen und Herren. Mecklenburg-Vorpommern war das einzige Bundesland, das nicht aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes in einen Betreuungsschlüssel (Julian Barlen, SPD: Ja, weil es eine andere Finanzierung gibt.) und in qualifizierte Fachkräfte investiert hat. Wir waren das einzige Bundesland, das ausschließlich, das gesamte Geld ausschließlich in die Beitragsfreiheit gesteckt hat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das nehmen Sie bitte zur Kenntnis, Herr Barlen, das nehmen Sie bitte zur Kenntnis! Das ist natürlich eine Ursache, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) das ist auch eine Ursache des jetzigen Dilemmas, vor dem wir stehen. (Zuruf von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Schult! Einmal die Zeit bitte stoppen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Redner hier hat das Wort. Ich bitte davon Abstand zu nehmen, mit ihm Zwiegespräche zu führen, auch nicht von der Regierungsbank. Herr Schult, Sie haben jetzt wieder das Wort.
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich will Ihnen das mal darlegen. Zahlen, die lügen ja nicht. Ich habe mir mal die Betreuungsschlüssel jetzt angeschaut von Brandenburg 1 : 4, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) 1 : 4 und 1 : 10. Wie gesagt, in Mecklenburg-Vorpommern 1 : 6 und 1 : 14, Sachsen-Anhalt 1 : 5 und 1 : 10, Mecklenburg-Vorpommern 1 : 6 und 1 : 14, Thüringen 1 : 5 und 1 : 11, Mecklenburg-Vorpommern habe ich ausgeführt. Das ist doch ein kausaler Zusammenhang, dass sozusagen die anderen Bundesländer uns da voraus sind, dass die anderen Bundesländer das Geld des Gute-Kita-Gesetzes, ein Bundesgesetz, sozusagen dort auch investiert haben. Herr Barlen, ich kann Sie noch mal mitnehmen, wie es damals war 2019, als die Ministerpräsidentin unten in der Orangerie stand mit der Bundessozialministerin, da waren nämlich elf Würfel aufgebaut, elf Würfel, diese ganzen Handlungsfelder, womit man sozusagen das finanzieren konnte, Gute-Kita-Gesetz. Und wir haben lediglich einen Würfel gehabt, ein Würfel Beitragsfreiheit oder geringere Gebühren. Andere Bundesländer, ich kann Ihnen die Liste gerne zur Verfügung stellen, haben das Geld gut und richtig investiert. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Deshalb sage ich ganz klar von dieser Stelle, kommen Sie ins Handeln! Sie haben die Beitragsfreiheit eingeführt, da sind wir dafür, aber jetzt sind Sie, da müssen Sie sorgen dafür, (Torsten Koplin, Die Linke: Wir haben das Geld auch gut und richtig investiert.) dass sozusagen der Betreuungsschlüssel verbessert wird. Das ist dringend notwendig, und dafür hat sich die AfD von Beginn an eingesetzt, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Es wird ja immer gesagt, ja, das ist alles gar nicht finanzierbar. Ich sagte es bereits, wir haben 2023/24 im Haushalt, haben wir Änderungsanträge, 320 Millionen Euro hätten wir dort eingespart, 249 Millionen allein für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten, Transformation der Energiewende und Energiewende-Verwaltungsmodernisierung. Das Geld ist also da, sehr geehrte Damen und Herren, nicht für diesen ganz großen Wurf, den das Volksbegehren jetzt fordert, aber für die Volksinitiative. Und das wäre oder ist schon eine deutliche Verbesserung der Situation in unseren Kindertagesstätten. Und ich sage es noch mal im Brustton der Überzeugung, es ist dringend notwendig, auch die Erzieher in den Kindertagesstätten, die Leitung, die kommen auf uns zu und haben Angst davor, dass ihre Kita vor der Schließung steht. Also mein Appell, unser Appell der AfD-Landtagsfraktion: Handeln Sie, kommen Sie jetzt nicht mit großen Worten! Vor zwei Jahren standen wir schon mal an dieser Stelle, es ist bis dahin nichts passiert. Das Volksbegehren werden wir inhaltlich unterstützen, inhaltlich, sage ich noch mal ganz klar, und wir unterstützen das natürlich auch in der Fläche, denn so ein Volksbegehren dient nicht dazu, es parteipolitisch zu instrumentalisieren, sehr geehrte Damen und Herren! (Zuruf aus dem Plenum: Genau!) Meine Pressemitteilung galt natürlich auch unseren ganz vielen Wählern da draußen, die da sagen, (Julian Barlen, SPD: Da lachen die Hühner! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen die Hühner?!) ja, liebe AfD, wie sollen wir damit jetzt umgehen, mit diesem Volksbegehren. Da habe ich gesagt, zustimmen und unterstützen. (Julian Barlen, SPD: Ja, ja.) Und das machen wir an dieser Stelle noch mal deutlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde, die die Kinder und ihre Startbedingungen im Blick hat, begrüßt meine Fraktion sehr. Für uns heißt das, darüber zu reden, wie wir Verantwortung übernehmen: ehrlich, finanzierbar und mit Blick auf die Realität. Wir sprechen über die Frage, wie wir mit einer gesellschaftlichen Veränderung umgehen, die längst angekommen ist: sinkende Kinderzahlen und gleichzeitig hohe Erwartungen an gute Bildung, Betreuung und soziale Teilhabe. Die CDU beschreibt vor allem eine Krise. Sie spricht vom „Kitasterben“, von „Unsicherheit“ und vom „Rückbau“. Und ja, niemand kann ignorieren, dass in vielen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns die Geburtenzahlen zum Teil deutlich zurückgehen. Im Jahr 2025 wurden nur noch 8.385 Kinder geboren, der niedrigste Wert seit 1960. In manchen Städten und Gemeinden stehen heute schon mehr Kitaplätze zur Verfügung, als tatsächlich benötigt werden. Und ja, es gibt Einrichtungen, die nicht ausgelastet sind. Kommunen und Träger stehen unter finanziellem Druck und diskutieren über Zusammenlegungen oder Schließungen. In so einer Situation, meine Damen und Herren, ist es doch die Frage: Wie reagieren wir? Machen wir Angst oder schaffen wir Perspektiven? (Torsten Renz, CDU: Na, dann machen Sie doch mal eine Perspektive!) Und genau deshalb braucht es einen Weg, der weder Alarmismus noch unrealistische Versprechen produziert, (Torsten Renz, CDU: Wer macht denn Alarmismus?) sondern Planungssicherheit, Fachkräftesicherung und eine echte Strategie für die demografische Entwicklung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Marc Reinhardt, CDU: Dann jetzt mal her mit irgendwas!) Auch wir als Linke sagen, die Sorgen sind real, und ihnen stellen wir uns auch vor Ort. (Torsten Renz, CDU: In den Weg.) Meine Damen und Herren, viele Erzieherinnen und Erzieher arbeiten an der Belastungsgrenze. Große Gruppen, hohe Anforderungen, Sprachförderung, Dokumentation, Elternarbeit und individuelle Entwicklungsbegleitung gehören zum Alltag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seit 92. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wer einmal einen Tag in der Kita erlebt hat – und ich kann das nur empfehlen –, weiß, wie anspruchsvoll diese Arbeit ist. Wir haben allerhöchsten Respekt und danken allen Erzieherinnen und Erziehern, allen, die tagtäglich für unsere Kleinsten da sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der feuchte Händedruck reicht aber nicht.) Denn, meine Damen und Herren, was gibt es Schöneres, als wenn das Kind freudestrahlend das Liedchen summt, das es gerade in der Kita gelernt hat?! In Anerkennung der großen Leistung der Erzieherinnen und Erzieher sagen wir ganz klar, die Qualität in der Kindertagesförderung muss weiter verbessert werden, die Fachkräfte brauchen weitere Entlastung. Und genau deshalb nehmen wir auch die Anliegen des Volksbegehrens sehr ernst. Es ist völlig richtig, sich Gedanken zu machen und Vorschläge zu unterbreiten. Hinter diesem Volksbegehren steht ein absolut nachvollziehbarer Wunsch: kleinere Gruppen, bessere Betreuung, mehr Zeit für pädagogische Arbeit. Doch in der Politik zählt nicht allein der Wunsch, sondern zuerst die Verantwortung für die Umsetzbarkeit. (David Wulff, FDP: Das interessiert Sie doch sonst auch nicht.) Und nach Berechnungen des Bildungsministeriums würde die Umsetzung des Volksbegehrens zusätzliche Kosten von bis zu 800 Millionen Euro pro Jahr verursachen. Und gleichzeitig wären bis zu 13.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher notwendig. Hier müssen wir ehrlich sein, diese Größenordnung ist kurzfristig weder finanziell noch personell realistisch. Meine Damen und Herren, auch die CDU weicht ja tatsächlich in ihren eigenen Forderungen von dem Volksbegehren ab. (Torsten Renz, CDU: Aber wir haben wenigstens einen Plan.) Sie fordert in ihrem Antrag auf keinen Fall die umfassende Umsetzung der Forderungen, (Torsten Renz, CDU: Sie haben ja nicht mal einen Plan. – Beatrix Hegenkötter, SPD: Doch.) sondern einen wesentlich moderateren Weg, (Unruhe bei Beatrix Hegenkötter, SPD, und Torsten Renz, CDU) nämlich eine schrittweise Verbesserung. Auch die CDU erkennt also an, dass es nur schrittweise geht. (Torsten Koplin, Die Linke: Vielleicht hören Sie mal auf!) Die Finanzierung, meine Damen und Herren, ist da aber die Gretchenfrage, und die muss auch die CDU beantworten. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und um es nochmals klar zu sagen, nicht die Ziele sind falsch, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) vielmehr geht es darum, Wege zu finden, die tatsächlich gangbar sind, die finanziell nachhaltig auch untersetzt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ja, und gleichzeitig, meine Damen und Herren, dürfen wir eben halt nicht übersehen – mein Kollege Julian Barlen ist sehr darauf eingegangen –, was unser Land bereits getan hat. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Hier so zu tun, als wäre hier nichts passiert, ist grob unwahr. (Harry Glawe, CDU: Vom Fahrplan hat er nichts gesagt. – Torsten Koplin, Die Linke: Er hat es gesagt, Sie wollen es bloß nicht hören. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und die frühkindliche Bildung ist heute einer der größten Ausgabenbereiche im Bildungs- und Sozialhaushalt. Die Landesmittel für die Kindertagesförderung wurden in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Gemeinsam mit den kommunalen Mitteln fließen inzwischen 1 Milliarde Euro pro Jahr in die Kindertagesförderung. Erzieherinnen und Erzieher verdienen endlich deutlich mehr, und durch zusätzliche Anstrengungen wie etwa der bessere Mindestpersonalschlüssel und vieles mehr, was hier alles schon aufgezählt worden ist, konnten über 1.200 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Alltagshilfen entlasten die Fachkräfte jeden Tag. Das Fachkraft-Kind-Verhältnis im Kindergartenbereich wurde von 1 : 15 auf 1 : 14 verbessert. Allein diese Veränderung bedeutet zusätzliche jährliche Kosten von rund 11,8 Millionen Euro. Die Sprach-Kitas wurden dauerhaft in die Landesförderung übernommen. Profilkitas mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten, etwa in den Bereichen Sprache, Gesundheit, Inklusion oder Bewegung, wurden gestärkt. Rund 95 Prozent des Kitapersonals sind bei uns ausgebildete pädagogische Fachkräfte, und unsere Einrichtungen bieten umfängliche Betreuungszeiten, sodass sich die Eltern keine Sorgen machen müssen. Und hinzu kommen der Ganztagsanspruch und die Beitragsfreiheit, sozialpolitische Entscheidungen, die Familien spürbar entlasten. Aber natürlich reicht das noch nicht aus. Gerade in der Krippe brauchen Kinder mehr Zeit, mehr Bindung und intensivere Hinwendung. Im Hortbereich entstehen neue Herausforderungen. Und gerade Familien mit besonderen Bedarfen oder in schwierigen Situationen benötigen nicht nur gezielte Hilfen, sondern auch Verständnis, Vertrauen und Professionalität. Und diese haben unsere Erzieherinnen und Erzieher. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, wir setzen als Linke auf konkrete schrittweise Verbesserungen statt auf Versprechen, die am Ende nicht eins zu eins eingelöst werden können. Im Übrigen bedeuten sinkende Kinderzahlen eben nicht automatisch, dass Fachkräfte überflüssig werden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Im Gegenteil, die eigentliche Herausforderung besteht darin, diese Fachkräfte im sozialen System zu halten, denn wir brauchen sie. Wir brauchen sie in der Frühförderung, wir brauchen sie in Familienzentren, wir brauchen sie in der Jugendhilfe, in Beratungsstellen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah, das habe ich mir gedacht!) in der Schulsozialarbeit und in präventiven Angeboten für Familien. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zweckentfremden wollen Sie sie.) Deshalb ist es richtig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben den Job aber gelernt, weil sie Erzieher sein wollen.) Weiterqualifizierung zu ermöglichen, Übergänge zu schaffen und neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie verarschen die Leute! Sie bieten erst Ausbildungen an und haben nichts davon.) Erzieherinnen und Erzieher können mit zusätzlichen Qualifikationen stärker in sozialpädagogische Tätigkeiten wechseln, nicht als Ersatzlösung, sondern als bewusste Stärkung der sozialen Infrastruktur. Wir wollen Fachkräfte sichern, statt sie zu verlieren, wir wollen perspektivisch kleinere Gruppen, wir wollen mehr Zeit für individuelle Förderung schaffen. Und wir wollen verhindern, dass gesellschaftlich wichtige Kompetenzen verloren gehen. Deshalb begrüßen wir außerordentlich den Dialogprozess Forum „Gute Kita 2030“. Dort beraten bereits jetzt schon Kommunen, Gewerkschaften, Eltern, Träger und Fachkräfte gemeinsam über konkrete Entwicklungsschritte. (Torsten Renz, CDU: Gibt es denn Zwischenergebnisse, die man umsetzen könnte?) Und dort geht es eben nicht um schnelle Schlagzeilen, sondern um die Frage, wie Qualität nachhaltig verbessert werden kann, und zwar finanziell tragfähig, personell untersetzt und in der Fläche langfristig wirksam. Gute Politik muss mehr als nur Hoffnungen erzeugen. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Sie muss echte Wege für konkrete Lösungen aufzeigen. (Torsten Renz, CDU: Ja, wann und wo?) Insofern kann man das Volksbegehren in seiner jetzigen Form, (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) in dem jetzigen Inhalt durchaus auch kritisch sehen, nicht, weil wir gegen bessere Kitas sind, sondern weil wir mehr Qualität wollen, die wirklich umgesetzt werden kann. Unser Ziel bleibt klar: Gute Kitas für alle Kinder, wohnortnah, sozial gerecht, qualitativ hochwertig und eingebettet in eine starke soziale Infrastruktur, die Fachkräfte hält statt verliert. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Julian Barlen, SPD: Gott, was sind das für Geräusche?! Ach, Telefon!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde darum bitten, dass alle jetzt noch einmal ihre Handys, Mobilphone checken und die auf lautlos stellen. Vielen Dank! Frau Wegner, Sie haben das Wort.
Jutta Wegner GRÜNE
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute in der Aktuellen Stunde zum Thema „Gegen das Kitasterben und für mehr Qualität und sichere Jobs“. Wenn dieser Titel ernst gemeint ist, dann müssen wir vor allem über die Realität sprechen, nicht über Absichten, sondern über Kinder, (Torsten Renz, CDU: Oder über die Vergangenheit.) über Kinder, die jeden Morgen in unsere Kitas kommen, die Bindung brauchen, Zeit brauchen, Zuwendung brauchen, Verlässlichkeit brauchen. Die Erzieher/-innen hier im Land leisten hier Großartiges, das ist keine Frage, und sie verdienen unsere Anerkennung. Aber genau hier liegt das Problem. In Mecklenburg-Vorpommern gelten aktuell folgende Fachkraft-Kind-Relationen: in der Kita – und es ist ja schon mehrfach gesagt worden, aber Wiederholung festigt –, in der Krippe 1 : 6, in der Kita 1 : 14, im Hort 1 : 22. Das bedeutet, 6 Kleinkinder pro Fachkraft in der Krippe, 14 Kinder pro Fachkraft in der Kita, 22 Kinder pro Fachkraft im Hort. Stellen Sie sich das bitte einmal vor, Sie müssten Verantwortung tragen für eine so große Zahl von Kindern jeden Tag! Das ist keine abstrakte Statistik, das ist Alltag. Und dieser Alltag bedeutet zu wenig Zeit, zu wenig Nähe, zu wenig Bindung für ein Kind mit Bedürfnissen. Dabei wissen wir doch längst aus der Bildungsforschung, frühkindliche Bildung ist kein Nice-to-have, sie ist das Fundament für gelingende Bildung und eine gute Entwicklung. Studien zur frühkindlichen Entwicklung zeigen immer wieder, die Qualität der Beziehung zwischen Kind und Fachkraft ist entscheidend für Sprachentwicklung, soziale Kompetenzen (Daniel Peters, CDU: Richtig!) und spätere Bildungserfolge. Oder zugespitzt gesagt, was wir heute in der Kita versäumen, holt uns morgen in der Schule ein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Daniel Peters, CDU) Wenn Kinder nicht ausreichend begleitet werden, wenn Bindung fehlt, wenn Förderung zu kurz kommt, dann entstehen genau die Probleme, über die wir später in Schule und Gesellschaft klagen. Ein Kind merkt keine Relation, es merkt nicht, wie viele Erzieherinnen für ihn oder sie zuständig sind. Aber es merkt, ob jemand Zeit hat, ob jemand zuhört, ob jemand bleibt, wenn es das braucht. Und genau deshalb führt an einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels kein Weg vorbei. Ausgangspunkt unserer heutigen Debatte ist auch ein Bericht des Landesrechnungshofes zur Lage in unseren Kitas. Es geht um die Frage der Finanzierung. Natürlich geht es um die Frage nach der Finanzierung! Es geht um die Herausforderung in den Kommunen. Aber der Landesrechnungshof beschreibt die Lage nicht nur, er zeigt auch, welche Entscheidungsmöglichkeiten wir haben. Er zeigt die Chance, die sich aus der aktuellen Lage ergibt, mindestens ergeben kann. Sinkende Kinderzahlen können genutzt werden, und ich zitiere sinngemäß aus dem Bericht, entweder zum Sparen oder zur Verbesserung der Betreuung. Das ist doch die Entscheidung, vor der wir stehen. Und wir als bündnisgrüne Fraktion sagen ganz klar, wer hier spart, spart an den Kindern, (Jeannine Rösler, Die Linke: Es spart doch niemand!) spart an der Zukunft unserer Gesellschaft. (Torsten Koplin, Die Linke: Es spart doch gar keiner! – Jeannine Rösler, Die Linke: Ganz im Gegenteil!) Wer hier investiert, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) investiert in die Zukunft. Und ja, natürlich, Investitionen, auch diese Investition kostet Geld. Das ist bei Investitionen nun mal so. (Zurufe von Christian Albrecht, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und wir reden immer wieder, wir brauchen Investitionen in Bildung, bundesweit, weil das gleiche Problem, das wir hier in Mecklenburg-Vorpommern mit der Finanzierung haben, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) haben alle anderen Bundesländer doch auch. Aber wir müssen das nicht nur in Sonntagsreden sagen, dass wir diese Investitionen brauchen, sondern wir müssen auch mal gucken, was wird denn aus dieser Investition. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Die zahlt sich nämlich aus. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Wie wollen wir es denn bezahlen?) Eine frische, eine ganz junge Studie der Prognos AG zeigt doch, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Investitionen in frühkindliche Bildung (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und David Wulff, FDP) bringen langfristig erhebliche volkswirtschaftliche Renditen – (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist doch unstrittig.) durch bessere Bildungsabschlüsse, höhere Erwerbsbeteiligung und geringere Folgekosten im Sozialsystem. Und auf die Frage, wie wollen wir denn das finanzieren, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) kann ich nur mit Heiner Geißler antworten, wir haben in dieser Gesellschaft Geld wie Heu, es ist falsch verteilt. (Torsten Koplin, Die Linke: Dann machen Sie mal mit bei der Vermögensteuer!) Und da müssen wir hin. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, Die Linke: Machen Sie mal mit bei der Vermögensteuer! – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Machen Sie mal mit! – Glocke der Präsidentin) Jeder Euro, den wir hier in Bildung einsetzen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) kommt also mehrfach zurück. Es ist also nicht nur pädagogisch richtig, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) es ist auch ökonomisch klug, hier zu investieren, anstatt zu sparen. Gleichzeitig erleben wir eine zweite Realität: Die von SPD und Die Linke geplante KiföG-Novelle verändert das bestehende System, und zwar nicht risikofrei. Träger berichten bereits jetzt, Übernahmequoten für Erzieher/-innen sinken drastisch, Fachkräfte sind verunsichert, Planungssicherheit fehlt, und das, nachdem wir noch vor zwei Jahren massiv in die Ausbildung investiert haben. Das ist ein Warnsignal, denn ein System, das Fachkräfte ausbildet, aber ihnen keine Perspektive gibt, verliert Qualität, verliert Vertrauen und verliert Menschen. 80 Prozent der Kosten in Kitas sind Personalkosten. Das bedeutet, jede Reform ist eine Personalfrage, und jede Personalfrage ist eine Qualitätsfrage. Wenn Betreuung neu organisiert wird, drohen Unsicherheit, Überhänge und Personalabbau und im schlimmsten Fall schlechtere Betreuung. Wird die Novelle so umgesetzt, kann selbst der Betreuungsschlüssel von 1 : 22 im Hort nicht mehr gehalten werden, (Torsten Renz, CDU: Wahnsinn!) und das kurz vor dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das ist der falsche Weg, denn wir haben schon heute den schlechtesten Betreuungsschlüssel im Bundesvergleich. (Enrico Schult, AfD: Das stimmt.) Wir liegen am Ende der Skala, nicht im Mittelfeld. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Und da hilft es auch nicht, dass wir die höchste Quote gut ausgebildeter Erzieher/-innen haben. Diese gut ausgebildeten Erzieher/-innen können nämlich aufgrund der großen Zahl an Kindern in ihren Gruppen ihre Fähigkeiten gar nicht ausspielen, egal, wie motiviert sie sind, egal, wie engagiert sie sind. Und dieser tägliche Spagat macht müde, er kostet mehr Kraft als notwendig und er macht sich in den Krankenstatistiken bemerkbar. Wir geben nicht nur den Kindern nicht, was sie brauchen, wir verbrennen auch Erzieher/-innen. Die Frage ist also nicht, ob wir handeln, sondern wie. Wir haben zwei Wege: Verwaltung von Mangel oder echte Verbesserung. Wir sagen, nutzen wir die demografische Rendite für bessere Betreuung, (Torsten Koplin, Die Linke: Ein finsteres Bild.) für stabile Fachkräfte, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das wollen wir doch auch.) für echte Qualität im Alltag! Das Volksbegehren Kita zeigt, dass auch in der Gesellschaft die Notwendigkeit einer Veränderung gesehen wird. Und wir sagen ganz deutlich, dieses Volksbegehren ist kein Störfaktor, es ist ein Auftrag, ein Auftrag an uns alle und insbesondere an die Landesregierung. Setzen Sie sich an einen Tisch mit den Initiator/-innen! (Jeannine Rösler, Die Linke: Machen wir doch.) Verhandeln Sie ernsthaft! (Zuruf von Falko Beitz, SPD) Legen Sie den seit 2024 versprochenen Stufenplan endlich vor – (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) verbindlich, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nachvollziehbar, umsetzbar, denn dieses Anliegen ist zu wichtig. Es geht um unsere Kinder, um Fachkräfte, um Jobs und nicht um Parteitaktik. Ein gutes Kitasystem erkennt man nicht an sonnigen Worten, sondern am Alltag eines Kindes am Morgen, am Mittag, am Nachmittag, an Zeit, an Aufmerksamkeit, an Beziehung. Und genau daran müssen wir uns messen lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe die Petition, das Volksbegehren unterschrieben, lag bei uns in der Kita aus. (Christian Brade, SPD: Da hast du nicht drüber nachgedacht, ne? Einfach unterschrieben!) Und glauben Sie mir, die Erzieherinnen und Erzieher haben da schon sehr viel Wert drauf gelegt, dass auch alle Eltern, die vorbeikommen, entsprechend unterschreiben. Und da schwang nicht nur mit, bitte unterschreiben Sie doch, das ist richtig, sondern da schwang durchaus eine Angst mit, eine Angst um eigene Arbeitsplätze, eine Angst, die Qualität in der Kita, die ich bei uns über alle Maßen schätze, nicht mehr aufrechterhalten zu können. Das war beim Betreten der Kita sofort spürbar, und deswegen habe ich unterschrieben. Und ich habe auch unterschrieben, weil ich hier eine historische Chance sehe, eine historische Chance, das Personal an ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern, die wir jetzt haben, halten zu können und die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern. Und ich erinnere mich auch an Zeiten, über Qualität in der Kinderbetreuung wurde hier schon immer gestritten, und das Argument bisher war doch immer, wir haben doch gar nicht das Personal, das kriegen wir doch gar nicht hin. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und jetzt ist das Personal da und heute reden wir darüber, oh, das können wir ja gar nicht bezahlen. Machen wir das doch mal ganz praktisch! Viele hier haben doch auch Kinder, viele hier hatten Kinder in der Kita. Bei dem einen ist das vielleicht schon ein bisschen länger her als bei dem anderen. (Rainer Albrecht, SPD: Es gibt Enkel.) Aber dieses Gefühl, das Kind aus der Krippe abzuholen, mit einer vollgeschissenen Windel, wundgescheuert, (Nadine Julitz, SPD: Oh!) was an Kindeswohlgefährdung grenzt, (Beatrix Hegenkötter, SPD: Oh nee!) das kann passieren. (Torsten Koplin, Die Linke: Wo nehmen Sie das denn wahr? Wo nehmen Sie das denn wahr? – Jeannine Rösler, Die Linke: Wo ist denn das passiert? – Glocke der Präsidentin – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das ist keine Beleidigung, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Koplin, Die Linke: Sie schüren jetzt die Ängste.) meine Damen und Herren, das kann passieren. Und das hat nichts mit Angst zu tun an der Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Torsten Koplin, Die Linke: Sie schüren Ängste.)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Wulff! (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Henning Foerster, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Wulff ist nicht mehr zu verstehen, er hat jetzt aber das Wort. Insofern bitte ich um etwas mehr Ruhe jetzt. (Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Enrico Schult, AfD)
David Wulff FDP
Ich berichte aus persönlicher Erfahrung, werte Kollegen.
Birgit Hesse
Herr Wulff, Sie haben wieder das Wort. (Torsten Koplin, Die Linke: Sie haben eben gerade die Kita gelobt. – Zuruf von Christian Brade, SPD)
David Wulff FDP
Ich lobe sie über alle Maßen, (Torsten Koplin, Die Linke: Aha!) aber auch in einer Kita kann es passieren, und es passiert ständig, Erzieher/-innen werden krank, Erzieher/- innen haben Urlaub, Erzieher/-innen fallen aus. Das ist nicht die Schuld der Erzieherinnen und Erzieher, (Torsten Koplin, Die Linke: Aber deswegen sind die Kinder doch nicht wund.) das ist Schuld des Systems. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Des Systems!) Wir geben denen doch gar nicht die Chance, entsprechende Notfallkapazitäten aufzubauen. Wir geben denen doch gar nicht die Chance, entsprechend das Ganze so zu organisieren, dass sie ihre Arbeit so machen können, wie sie wollen. Und deswegen glaube ich, dass wir hier eine Chance verspielen, wenn wir diese Debatte falsch führen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Die wissenschaftliche Evidenz ist es doch, die wissenschaftliche Evidenz sagt doch ganz klar, frühkindliche Bildung, je früher wir damit anfangen, je besser wir das organisieren, umso besser sind die Chancen fürs ganze Leben. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Ach nee!) Das ist hinreichend ausgeforscht. (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist doch unbestritten! – Zuruf von Christian Brade, SPD) Das ist unbestritten. (Torsten Koplin, Die Linke: Und Sie tun so, als wäre das Kindeswohl hier gefährdet!) Und früher hat man dazu ganz einfach gesagt, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr – eine alte Volksweisheit, die heute wie damals genauso gilt. Und dann machen wir uns doch mal über unsere Aufgaben klar, was sind die Kernaufgaben des Staates. Die Kernaufgaben des Staates sind Sicherheit, Bildung, Infrastruktur – in dieser Reihenfolge. Zum Thema Sicherheit kommen wir gleich im Anschluss, aber Bildung gehört ganz zentral dazu. Und ich erinnere mich noch wirklich lebhaft an meine hochschulpolitische Zeit zum Thema Studiengebühren. Und dann war doch die Argumentation aus liberaler Sicht, warum sollte man nicht Studiengebühren erheben können, für die Kitas bezahlt man doch immerhin auch. Und wenn wir uns diesen Bildungsweg angucken, dann sind doch die zentralen Grundlagen in der Kita zu legen. Die gleiche Argumentation, ich spreche jetzt hier nicht für Studiengebühren, aber die gleiche Argumentation möchte ich doch jetzt mal für die Kitas bemühen. Ich habe in Vorlesungen gesessen, kostenfrei, mit einem besseren Betreuungsverhältnis von Dozent zu Student als in der Kita. Das ist doch auch eine Realität, die wir haben. Und da frage ich: Setzen wir die Prioritäten richtig? Und beim Thema Prioritäten, meine Damen und Herren, (Unruhe bei Christian Albrecht, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) das ist es doch, was wir hier diskutieren müssen, (Torsten Koplin, Die Linke: Das kommt doch auf den Studiengang an.) was wir hier debattieren müssen, was wir entscheiden müssen, wir reden übers Geld. Wir reden darüber, ob die Staatskanzlei mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Social Media bekommt, wir reden über generellen Personalaufbau, wir reden über Steuergeldverschwendung und nicht nachvollziehbare Fördermittel im Wirtschaftsministerium. (Julian Barlen, SPD: Ist das jetzt FDP, oder was machen Sie da gerade?) Es geht um Geld, es geht ums Geld, Herr Kollege. Und Sie sagen, Sie haben keins. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) 1998 gab es hier eine Koalition aus SPD und PDS. Sie haben ein Lehrerpersonalkonzept verabschiedet. Damals standen Sie vor der gleichen Entscheidung, und damals haben Sie die Entscheidung getroffen, wir entlassen lieber Lehrer, bevor wir den Betreuungsschlüssel verbessern. Und genau vor dieser Entscheidung stehen wir heute, Beitragsfreiheit oder Qualität. (Julian Barlen, SPD: Was?! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und wenn ich mich entscheiden muss, (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) entscheide ich mich immer für die Qualität. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Christian Brade, SPD: Dann lieber Homeschooling, was? – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich begrüße ausdrücklich die Volksinitiative und das Volksbegehren. Für mich haben die Redner von SPD und Linken das Thema einfach nicht verstanden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ah!) Das Thema lautet nämlich: Zukunftsplan Kita jetzt. (Julian Barlen, SPD: Ja.) Und Sie suggerieren, möglicherweise etwas tun zu wollen. Deswegen müssen wir immer wieder der Öffentlichkeit sagen, in Ihrem Koalitionsvertrag steht nichts anderes drin (Julian Barlen, SPD: Als das, was wir abgeliefert haben.) als die Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation auf 1 : 14. Das haben Sie erfüllt. (Julian Barlen, SPD: Und ausfinanziert.) Jetzt haben Sie viele Gesprächsrunden. (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist schon mal zu würdigen.) Warum sollte man Ihnen heute glauben, (Julian Barlen, SPD: Ja.) dass Sie über den Koalitionsvertrag hinausgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Und wenn der Fraktionsvorsitzende der SPD sagt, Unterschied Regierung und Opposition, dann sage ich sehr wohl, ja, die CDU hat einen seriösen Vorschlag vorgelegt, (Heiterkeit und Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) aber Sie erkennen nicht den Ernst der Lage, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Julian Barlen, SPD: Na, dann erklären Sie doch noch mal den Vorschlag! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Es muss jetzt gehandelt werden, jetzt stehen Schließungen bevor, (Julian Barlen, SPD: Finanzierungsquelle, bitte!) jetzt steht Arbeitslosigkeit für Erzieher beziehungsweise Abwanderung bevor. Und deshalb geht es um Glaubwürdigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und ich erwarte jetzt im nächsten Redebeitrag, dass endlich Fakten hier benannt werden, damit ich darauf dann auch seriös eingehen kann. – Herzlichen Dank! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Christian Brade, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Unruhe bei Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Das Wort, (Torsten Koplin, Die Linke: Das hatte keine Substanz.) meine sehr geehrten Damen und Herren, (Torsten Koplin, Die Linke: Das hatte keine Substanz.) liebe Kolleginnen und Kollegen, (Torsten Koplin, Die Linke: Er hat nichts anzubieten.) hat jetzt die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich finde es wichtig, dass mit dem Volksbegehren ein Thema in den Mittelpunkt gerückt ist, anders als bei thematischen Debatten der vergangenen Jahre, was nicht erst heute wichtig ist, sondern schon immer, seit Beginn der Politik der verschiedenen Landesregierungen, die ich anführen durfte. Die frühkindliche Bildung ist ein ganz wichtiger Baustein in der Bildungskette von Kindern. Es ist nicht nur ein Baustein, sondern es ist der Beginn. Das, was in frühkindlicher Bildung vermittelt wird an Sprache, an Motorik, aber vor allem an Sozialkompetenzen, an frühem guten Aufwachsen, prägt unsere Kinder in ihrer ganzen Bildungskette und auch im späteren Leben. Und deshalb ist die frühkindliche Bildung mehr als nur Betreuung, sondern ein wichtiger Baustein in der Bildungspolitik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Neben der Bedeutung der frühkindlichen Bildung geht es natürlich auch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nur durch ein flächendeckendes, gutes, aber auch gebührenfreies Angebot von Kindertagesbetreuung können wirklich alle Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, Bildung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die dazu führt, dass sie auch Beruf und Familie vereinbaren können. Das ist eine Frage von guter Familienpolitik, aber vor allem auch von Gleichberechtigung für Frauen und Männer, denn es sind vor allem die Frauen, vor allem die alleinerziehenden Frauen, die als Allererstes nicht arbeiten können, wenn es nicht genügend Betreuungsangebote gibt und wenn die Betreuungsangebote wie in anderen Ländern zu teuer sind, also neben der Bildungspolitik auch eine wichtige Frage von Familien- und Gleichstellungspolitik. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deshalb ist es gut, dass durch das Volksbegehren der Fokus auf das Thema „Frühkindliche Bildung“ gelegt wird. Und ich will es für die Landesregierung und für mich auch persönlich ganz deutlich sagen, ich habe es hier schon bei verschiedenen Debatten gesagt, für mich steht nicht die Frage im Raum, Beitragsfreiheit, Betreuungsumfang oder -qualität, sondern wir brauchen alle drei Dinge. Wir brauchen ein gutes, flächendeckendes Angebot mit umfangreichen Betreuungsangeboten, wir brauchen gleichzeitig eine Beitragsfreiheit, um Familien zu entlasten, und wir brauchen eine gute Qualität, und dazu gehört auch für mich, den Betreuungsschlüssel weiter zu verbessern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich muss sagen, dass ich es sehr bedauere, dass dieses Volksbegehren, was darauf angelegt ist, nicht die bisherige Hort- und Kitapolitik, dagegen zu mobilisieren, wie Sie es behauptet haben, Herr Peters. Sie haben wortwörtlich gesagt, das ist eine Mobilisierung gegen die derzeitige Hort- und Kitapolitik. Und auch die AfD sagt, es spricht gegen die Politik der Landesregierung. So fasse ich das Volksbegehren und so fasse ich übrigens auch die Gespräche, die ich mit den Initiatoren des Volksbegehrens und auch allen weiteren Partnern aus dem Bündnis für „Gute Kita“ habe, nicht auf. (Julian Barlen, SPD: Genau!) Ich verstehe es so, dass das Volksbegehren und die Unterschriftensammlung darauf aufmerksam machen, dass das, was bisher passiert ist, gut ist, aber dass das eben auch nicht ausreicht. Und das ist auch kein Widerspruch zu unserer Politik, denn auch ich sage, es muss mehr passieren, als wir bisher gemacht haben. Es ist völlig klar, dass wir weiter die Qualität durch kleinere Gruppen im Land verbessern müssen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wer sagt, dass die Landesregierung mit endlosen Arbeitskreisen – Zitat Herr Peters – die „Taktik der Zermürbung“ macht, (Torsten Koplin, Die Linke: Was für eine Wortwahl!) der zeigt auch, dass es ihm weniger um den Inhalt geht (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja.) als wieder Angriff auf die Landesregierung. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Für mich als Ministerpräsidentin gilt bei wichtigen und schwierigen Themen, alle an einen Tisch. (Torsten Renz, CDU: Auch die Opposition, auch die Opposition, ja?!) Und deshalb habe ich im Oktober darum gebeten, dass wir ein Bündnis für Kitas machen. Wir haben selber gemeinsam in der Regierung, Herr Renz – aber davon haben Sie auch vieles schon vergessen und verdrängt –, (Torsten Renz, CDU: Im Leben nicht!) dafür gesorgt, dass bei der Corona-Pandemie alle an einen Tisch kommen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir haben dafür gesorgt, dass in der Energiekrise 2022 alle an einen Tisch kommen. So sind wir jetzt auch unterwegs bei der aktuellen Energiekrise. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen war es mir wichtig, auch bei „Gute Kita“ zu sagen, alle, die Kita in unserem Land ermöglichen, die Träger, die Kommunen, die bestimmen nämlich darüber, welche Kita vor Ort ist und welche nicht und wie umfangreich die ist, und auch die Gewerkschaften mit Landesregierungen kommen alle an einen Tisch, und das ist für uns das Forum „Gute Kita“. (Rainer Albrecht, SPD: Läuft!) Und ich will mich erst mal für dieses Engagement dort bedanken. Und parallel dazu gibt es noch weitere Gespräche. Also ich selber spreche zum Beispiel mit den Akteuren des Volksbegehrens. Und deswegen frage ich mich, Herr Peters, warum Sie mich auffordern, einen Runden Tisch „Gute Kita“ zu machen, (Beifall Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) und behaupten, dass unsere Praxis die Taktik der Zermürbung ist. Da muss bei mir der Eindruck entstehen, dass es nicht um die Sache, sondern um parteipolitische Auseinandersetzung geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich weise es zurück, dass wir … (Torsten Renz, CDU: Das ist eine böswillige Unterstellung, Frau Schwesig!) Ich weise zurück, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ich weise zurück, dass das Forum „Gute Kita“ eine Taktik der Zermürbung ist. Im Gegenteil, ich bin sehr dankbar, was da für ein Engagement von allen Seiten investiert wird. Und ich will Ihnen sagen, worum es geht. Ich kann das Ergebnis gleich vorwegnehmen. Ich möchte gerne drei Dinge, erstens, dass wir als Land eine Beschäftigungsgarantie aussprechen können für die aktuelle Situation von Erzieherinnen und Erziehern, die um ihren Arbeitsplatz bangen. Zweitens, ich möchte gerne eine neue, angepasste Kitabedarfsplanung in den Kommunen auf Basis eines Perspektivplans mit abgesenktem Betreuungsschlüssel. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und drittens möchte ich gerne erreichen, dass wir natürlich die gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher in unserem Land halten und dass wir die freiwerdenden Mittel weiter im System halten. All das wollen wir erreichen, aber ich will das sagen, diese konkrete lokale Politik … (Harry Glawe, CDU: Wann wollen Sie fertig sein, Frau Ministerpräsidentin? Wann wollen Sie fertig sein damit? – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Hören Sie zu!)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Glawe! Einen Moment, Frau Ministerpräsidentin! Herr Glawe, wir sind in der Aktuellen Stunde. Dort sind Zwischenfragen nicht möglich. (Harry Glawe, CDU: Ich frag trotzdem.) Wenn Sie sie hier machen wollen würden, müssten Sie sie sowieso anzeigen. (Torsten Koplin, Die Linke: Sie ist doch gerade dabei, das zu erklären.) Und ich bitte, davon dann auch Abstand zu nehmen. Bitte, Frau Ministerpräsidentin!
Manuela Schwesig
Das möchte ich jetzt erreichen, ist doch völlig klar. (Harry Glawe, CDU: Jetzt, seit heute oder morgen?) Wir wollen es als Regierung jetzt mit allen Akteuren dieses Systems zusammen erarbeiten und beschließen. Und anders kann es doch gar nicht gehen. Es kann ja gar nicht eine Fraktion oder ein Landtag alleine entscheiden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir müssen es entscheiden hier im Landtag, aber es muss doch mit denen, die die Verantwortung für Kita haben, und das ist nun mal die kommunale Ebene, und mit denen, die es berechnen können, und auch mit den Gewerkschaften und Trägern zusammen entwickelt werden. Und das ist doch richtig so! Ich will sagen, worum es geht. Es geht auch um die Frage, wie viel Erzieherinnen und Erzieher sind zum Beispiel in diesem Jahr von Absenkung von Stunden und von Kündigungen bedroht. Das möchte ich gerne wissen. (Christine Klingohr, SPD: Genau!) Und diese Frage habe ich gestellt. Und diese Frage kann aber – dafür bitte ich um Verständnis – das Bildungsministerium gar nicht beantworten, weil anders als bei Schule wir nicht die Zahlen über Erzieherinnen und Erzieher, über Altersabgänge und lokale Planungen haben. Und die Zahl, die im Raum steht von 3.000, die gestaltet sich ja in den Regionen unterschiedlich. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten dazu verschiedene Gespräche geführt, mit Trägern, mit Gewerkschaften, mit der kommunalen Ebene, und es gibt lokal und regional Situationen, wo die Zahlen sehr runtergehen, wo auch eine Absenkung, so, wie Sie die zum Beispiel vorschlagen, gar nicht reichen würde, um die Kita zu halten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Da bin ich aber zum Beispiel der Meinung, wenn eine Dorf-Kita weiter unterhalb des abgesenkten Schlüssels ist, aber weit und breit nichts ist, dann müssten wir einmal darüber reden, ob wir nicht sagen, die Dorf-Kita wird trotzdem erhalten, (Torsten Renz, CDU: Selbstverständlich!) So, wie wir heute auch sagen, eine Schule im Dorf mit kleinen Schulklassen wird erhalten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) obwohl die Klassenstärke in der Stadt größer ist. Das möchte ich gerne konkret wissen, weil ich erlebe gerade beides. In Rostock hatte ich einen Bürgerdialog, da ist die eine Kitaerzieherin aufgestanden und hat gesagt, ich mache mir Sorgen, bei uns geht die Zahl zurück von Kindern, und eine andere Erzieherin eines anderen Trägers ist aufgestanden und hat gesagt, bei uns fehlen die. (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) Und ich war gerade in Sternberg am Samstag beim Landesrapsblütenfest. Da habe ich die Einladung für eine neu eröffnete Kita in Sternberg bekommen. Und dann habe ich gefragt: Wie kommt es, dass ihr diese Kita neu eröffnen könnt mit soundso vielen Kindern, wo wir gleichzeitig jetzt diese zurückgehenden Geburtenzahlen haben? Da wurde mir für Sternberg gesagt, dass es stabil bleibt. Daraufhin habe ich mit dem Landrat gesprochen, und Landrat Stefan Sternberg – die machen gerade die aktuelle Kitabedarfsplanung – sagt, im Landkreis ist das sehr verschieden. Aber ein Beispiel: In der Stadt Boizenburg gehen in den nächsten zehn Jahren 24 Prozent der Fachkräfte in Rente, aber es werden nicht 24 Prozent weniger Kinder. Also ich will Ihnen damit sagen, dass es regional und lokal sehr unterschiedlich ist. Und ich finde schon, dass unabhängig von dem Perspektivplan jetzt wichtig ist zu wissen, wie stehen wir in 2026 da, 2027, 2028. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Parallel dazu einen Perspektivplan und eine Möglichkeit, auch die Mittel weiter zu investieren, und über all diese Dinge und noch viel mehr, ich will nicht … (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ja also, Entschuldigung, Sie haben, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Herr Abgeordneter Glawe, die CDU hat diese Aktuelle Stunde beantragt, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und ich hatte gedacht, dass es Sie interessiert, wie wir vorgehen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und dann, finde ich, müsste man einmal zuhören! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und ich will einmal was zur AfD sagen: (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Schult, ich meine, das Zeichen war ja deutlich, dass die Akteure des Begehrens sogar bei Ihrer Rede rausgegangen sind. (Enrico Schult, AfD: Peinlich! War das so? Das hab ich gar nicht mitbekommen. War das so?) Das war so mein Eindruck. (Enrico Schult, AfD: Oh, das ist wirklich peinlich! – Zuruf vonseiten der Fraktion Die Linke: Nee, Sie sind peinlich! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Präsidentin) Ich glaube, dass es dem Begehren darum geht, dass das Begehren kein Interesse daran hat, dass irgendjemand fünf Monate vor der Landtagswahl – und das ist ja auch alles sehr durchschaubar – dieses Begehren parteipolitisch instrumentalisiert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das machen Sie gerade!) Ich finde es sogar schade, dass Ihre Rede vielleicht nicht gehört worden ist, weil Ihre Rede hat gezeigt, wie Sie es parteipolitisch instrumentalisieren. (Horst Förster, AfD: Ihnen müssen die Fakten nicht gefallen. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sie erzählen, dass AfD-Mitglieder diese Unterschriften sammeln. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Enrico Schult, AfD) Das ist ein Volksbegehren der GEW und des Landeselternrates. Beide Partner sind bei uns im Forum „Gute Kita“. Beide Partner schätze ich sehr, und ich finde, es steht Ihnen null zu, das jetzt zu instrumentalisieren! Und es war auch richtig, dass da klar gegengesprochen worden ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und jetzt will ich etwas zu Ihrem Vorwurf sagen, dass wir die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz für die Beitragsfreiheit genutzt haben. (Horst Förster, AfD: Ausschließlich!) Ich will einmal berichten, dass ich als Sozialministerin 2009 ein Kitasystem übernommen habe, insbesondere mit Blick auf Gruppengrößen und Beiträge, die viel zu hoch waren, viel zu schlecht, wo viele Jahre nichts passiert war. Und dann haben wir uns auf den Weg gemacht zu sagen, nicht erst Beitragsfreiheit, sondern wir haben gesagt, wir wollen die Qualität verbessern. Und wir haben damals eingeführt den Schlüssel 1 : 18, 1 : 17. Das war das erste Mal, dass der Schlüssel in der Geschichte des Landes überhaupt abgesenkt wurde. Wir haben damals außerdem eingeführt, dass Vor- und Nachbereitungszeiten verbessert werden – das gehört nämlich auch zur Qualität – und dass wir insbesondere in sozialen Brennpunkten mehr machen. Und gleichzeitig haben wir die Beiträge nur um 100 Euro abgesenkt, aber die Beiträge sind dann immer weiter gestiegen. Deswegen habe ich auch, als ich Bundesfamilienministerin wurde, nicht den Blick auf diese Entwicklung verloren, sondern habe mit allen Bundesländern das Gute-Kita-Gesetz vorbereitet. Ich habe damals gesagt, der Bund muss seinen Beitrag dafür leisten, dass Beiträge gesenkt und sogar ganz abgeschafft werden können, weil die Beitragsfreiheit eine entscheidende Entlastung und auch ein entscheidendes Qualitätsmerkmal ist. Daraufhin gab es dann die Koalitionsverhandlungen, an denen ich dann schon als MP-in teilgenommen habe. Und ich habe ganz deutlich gesagt damals, ich stimme einem Koalitionsvertrag nur zu, wenn es Mittel des Bundes für die Beitragsfreiheit gibt. Das ist damals von uns so gesagt worden, von mir persönlich. Und daraufhin haben wir das dann auch so gemacht. Alles, was Sie schildern, haben wir genau so gesagt. Wir haben von Anfang an gesagt als Große Koalition damals, wir werden die Mittel des Bundes nutzen, nachdem wir Qualität verbessert haben, nachdem die Beiträge immer weiter gestiegen sind und die kleinen und mittleren Einkommen in diesem Land belastet wurden. Wir nehmen diese Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz und führen mehr ein als nur 50 Euro Absenkung, sondern die komplette Beitragsfreiheit. Und wenn Sie kritisieren, dass ich und die Regierung damals etwas umgesetzt haben, wofür ich verhandelt habe, wofür wir uns eingesetzt haben und was wir gesagt haben, dann finde ich das richtig gut, weil das unterscheidet uns. Ich sage, was wir vorhaben, darauf können sich die Leute verlassen. Das haben wir gemacht. Und ich bin der CDU dankbar, dass wir damals diesen entscheidenden Schritt für die Beitragsfreiheit gegangen sind. Das ist das erste Mal, dass Politik echt eingelöst hat, mehr Netto vom Brutto. Dass eine alleinerziehende Mutter mir geschrieben hat, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) dass eine alleinerziehende Mutter mir geschrieben hat, Frau Schwesig, es ist ungerecht, ich stehe morgens auf, bringe mein Kind früh in die Kita, fahre noch 20 Kilometer zur Arbeit, zahle 265 Euro – und das ist für heutige Verhältnisse sogar wenig, das wären heute mit Kostensteigerung viel, viel mehr Euro –, aber meine Nachbarin geht nicht arbeiten und sie kriegt den Platz gebührenfrei, weil sie Sozialleistungen bezieht, und weil wir auch wollen, dass dieses Kind auch in diese gute Bildungseinrichtung geht, das war ungerecht und diese Ungerechtigkeit haben wir abgeschafft. Wir entlasten Eltern mit der beitragsfreien Kita um 18.000 Euro in der Bildungskette. Und das ist das, was wir als Land dazu beitragen können, erst recht in Zeiten, die so belastet sind für unsere Familien durch viele Preissteigerungen. Und das unterscheidet uns. Sie erzählen nur und haben noch nicht einen einzigen Erfolg erreicht in diesem Bereich. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Wir sind ja auch noch nicht in der Regierung.) Ja, aber auf Sie kann man gar nicht vertrauen. Und wir haben genau damals gemacht, was wir auch versprochen haben, und dazu stehen wir. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr viele Personen vertrauen auf uns.) Wir haben aber auch gesagt, dass wir Schritt für Schritt diese Mittel aus Landesmitteln zahlen wollen und zukünftig für das Gute-Kita-Gesetz, komplett für Qualität nutzen wollen. Und das haben wir längst gemacht. Deshalb ist das, was Sie behaupten, völlig falsch. Mittlerweile zahlen wir komplett die gebührenfreie Kita. Das zahlt auch nicht die Kommune, sondern komplett das Land aus Landesmitteln. Und die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz werden längst für Qualitätsverbesserungen genutzt. Deshalb stimmt das nicht, was Sie behaupten. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das Gute-Kita-Gesetz des Bundes wird für Qualität genutzt und nicht für die Gebührenfreiheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: So was weiß die AfD ja aber nicht, so was interessiert sie doch nicht!) Und an dieser Stelle will ich noch einmal deutlich sagen, dass für uns die Gebührenfreiheit unangetastet bleibt, aber nicht heißt, dass es deshalb keine weiteren Qualitätsverbesserungen gibt. Deshalb, Herr Schult, stimmt auch das Nächste nicht, was Sie behauptet haben, dass in den letzten zwei Jahren nichts bei der Qualität passiert ist. Wir haben, so wie vor der Wahl versprochen, bei der Absenkung des Betreuungsschlüssels im Kindergarten weitergemacht auf 1 : 14. (Enrico Schult, AfD: Das war aber schon bei der Volksinitiative der Fall.) Und Sie waren ja lange nicht dabei und haben sich auch lange für das Thema nicht interessiert. (Julian Barlen, SPD: Ja. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist auch gelogen.) Deshalb können Sie es auch nicht wissen. Das sehe ich Ihnen nach. Aber 2009, als es das erste Mal in unserem Land darum ging, dass das, was Gewerkschaften und Träger lange gesagt haben, Absenkung des Betreuungsschlüssels, endlich mal angegangen wurde, habe ich persönlich alle gefragt: Wo sollen wir denn anfangen? Krippe ist zu hoch, Kindergarten, Hort, und damals lag der Fokus auf dem Kindergarten, weil es um die frühkindliche Bildung, um die Vorbereitung auf die Schule ging. Deswegen haben wir konsequent beim Kindergarten weitergemacht und das haben wir eingelöst. Wir haben auch eingelöst einen Punkt, den Mindestpersonalschlüssel. Der Mindestpersonalschlüssel ist jetzt im Rahmenvertrag und führt zu 700 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern im Land, und er wird jetzt Schritt für Schritt mit den Kommunen umgesetzt. Also diese Erzieherinnen und Erzieher brauchen wir und wir haben mit dem Mindestpersonalschlüssel und der Absenkung 1 : 14 für 1.200 neue Erzieherinnen und Erzieher gesorgt. Also sagen Sie einfach nicht, dass nichts passiert ist! Worum es geht beim Volksbegehren – und das kann ich total gut nachvollziehen –, wir müssen weitere Schritte gehen und die wollen wir gehen. Und deswegen ist auch nach meinem Verständnis, nachdem wir jetzt im Kindergarten viel gemacht haben, sind jetzt vor allem die Krippe als Allererstes und auch der Hort im Fokus. Und an dieser Stelle will ich einmal sagen, dass es auch darum gehen muss zu sagen, wo diese Gelder herkommen, denn, sehr geehrte Vertreterin der GRÜNEN, es stimmt auch nicht, was Sie sagen. Sie haben gesagt, dass wir sparen. Wir sparen nicht bei den Kitamitteln. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Kitamittel wachsen seit Jahren Schritt für Schritt an, wir sind jetzt mittlerweile bei 530 Millionen Euro. Mit den Kommunen zusammen sind wir bei einem Kitasystem von 1 Milliarde Euro bei einem 12-Milliarden-Haushalt. Da kann man nicht davon reden, dass wir sparen. Und wenn Sie die Mittelfristige Finanzplanung kennen, wissen Sie auch, dass alleine, wenn jetzt Status quo ist, trotz zurückgehender Kinderzahl das System aufwächst, weil wir etwas ganz Entscheidendes erreicht haben. Und zu dem stehe ich. Erzieherinnen und Erzieher werden endlich viel besser bezahlt. Eine Erzieherin und ein Erzieher bekommt im Durchschnitt 1.000 Euro mehr im Monat. Das ist entscheidend. Und das ist nur gekommen durch die Beitragsfreiheit, weil wir endlich dadurch, dass wir die Gebühren von den Eltern genommen haben, Qualitätsverbesserungen und bessere Bezahlung, neue Tarifverträge nicht mehr auf die Eltern umlegen, sondern die tragen jetzt Land und Kommunen. Und deswegen steigt dieses System. Also ich will es noch einmal sagen: Es geht uns gar nicht darum zu sparen. Es geht uns auch darum, dass wir das Geld im System halten und weiter für Qualitätsverbesserungen nutzen. Aber es wurde gespart. Es wurde bei den Sprach-Kitas gespart. (Torsten Renz, CDU: Hört, hört!) Es war die grüne Familienministerin, die gegen unseren Widerstand die Sprach-Kitas gestrichen hat. Und wer ist eingesprungen für die Qualität, für die Sprachförderung, die Herr Peters heute zu Recht deutlich gemacht hat? Wir als Land. Und was haben wir gemacht? Wir haben mit der neuen Koalition auf Bundesebene verhandelt, dass der Bund wieder in Sprach-Kitas einsteigt und die sogar ausweitet. Damit würden auch wir wieder Spielräume erhalten, unsere Mittel nicht rauszuziehen, sondern für weitere Qualität zu nutzen. Das haben wir verhandelt, und ich sage es hier deutlich, ein Jahr Bundesregierung, es wird Zeit, dass wir das hinbekommen, was da auch verhandelt worden ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass die Bundesfamilienministerin, die jetzige, dafür sorgt, dass die Sprach-Kitas, der Bund wieder einsteigt und wie versprochen ausweitet. Das ist das, sehr geehrter Herr Peters, wo ich finde, dass Sie sich auch mit einsetzen können, das ist das, was jetzt der Bund einlösen muss, damit wir auch weitere Qualitätsverbesserungen machen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, muss man sich aber im Klaren sein, dass jede weitere Absenkung des Betreuungsschlüssels – und die muss kommen und die wird kommen – zusätzlich Geld kostet. (Torsten Renz, CDU: Diese Legislatur noch?) Und das ist das, was ich vermisse in dem Antrag der CDU. Sie sagen nicht, woher das Geld kommt. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und ja, wir haben gerade, wir haben gerade sozusagen im Landeshaushalt mit dem Finanzminister den Prüfauftrag gemacht, (Enrico Schult, AfD: Oha!) an welcher Stelle können wir diese Gelder nutzen. (Enrico Schult, AfD: Dann lassen Sie uns mal die Haushaltsstellen zukommen! Ich hab ja vorhin schon Vorschläge gemacht.) Und diese Frage können wir noch nicht abschließend beantworten, (Torsten Renz, CDU: Aber die Lösung ist schon da.) nein, weil wir mit dem Bund bei einem ganz anderen Thema gerade in Verhandlungen sind und schauen wollen, ob, wenn wir da etwas erreichen, wir diese Gelder nutzen können. Ich will Ihnen nur sagen, wenn Sie es ernst meinen mit dem Thema, dann müssen Sie zu Ihrem Vorschlag auch einen Finanzierungsvorschlag machen, weil, was nicht reicht, ist, alle haben heute über die Sorgen und Ängste der Erzieherinnen und Erzieher gesprochen, und die können wir nachvollziehen, was nicht reicht, ist, einfach nur zu sagen, wir werden da was machen, aber am Ende ist das Geld gar nicht da. Wer das Thema ernst nimmt, da geht es auch um Vertrauen und Verlässlichkeit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da haben wir ja jetzt Vorschläge gemacht.) und bei mir und unserer Regierung können sich alle darauf verlassen. Was wir vorschlagen, passiert auch. Genauso haben wir es bisher gemacht und so möchte ich es weitermachen. Wenn ich jetzt Ihren Antrag nehme und keine Finanzierungsquelle habe, dann bleibt nur das Thema Elternbeiträge. (Torsten Renz, CDU: Im Leben nicht!) Dann würden Sie durch die Hintertür 300 Euro Elternbeiträge pro Monat einführen. (Torsten Renz, CDU: Nein!) Und das ist nicht mit uns zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wir wollen zusätzliche Mittel in die Hand nehmen. Und ich nehme diesen Prozess, den wir im „Gute Kita“- Forum haben, sehr ernst. Ich nehme auch meine Gespräche mit den Initiatoren des Volksbegehrens ernst, und deshalb ist es unser Ziel, in den nächsten Wochen einen konkreten Vorschlag vorzulegen, erstens, wie wir zur Beschäftigungssicherheit kommen für die Erzieherinnen und Erzieher, zweitens, wie wir zu einem Perspektivplan kommen, in dem wir weiter den Betreuungsschlüssel absenken, und drittens, wie auf Basis dieses Perspektivplans dann die Kitabedarfsplanung in den Kommunen inklusive Altersabgänge angepasst wird. Und da sind wir nicht nur in Gesprächen, sondern in konkreten Verhandlungen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber dafür sind auch die konkreten Zahlen der Kommunen und der Träger notwendig. Die haben wir jetzt abgefordert, wer genau diesen konkreten Plan machen will. Und wer sagen will, dass die Erzieher/-innen im System abgesichert werden, der muss sich mit diesen konkreten Zahlen beschäftigen. Das machen wir im „Gute Kita“- Forum, und deshalb zeigt es, dass wir nicht jetzt erst handeln, sondern mittendrin sind. Und ich verstehe das Volksbegehren so, dass es genau darum geht, dass wir jetzt zu dieser Lösung kommen, und das ist das Ziel der Landesregierung zur Sicherheit für die Familien im Land, zur Sicherheit der Qualität, zur Sicherheit der frühkindlichen Bildung für die Kinder in unserem Land, aber auch zur Sicherheit und Perspektive für die Erzieherinnen und Erzieher. Und was das aktuelle KiföG angeht, möchte ich es einmal sagen, das ist dringend notwendig, um diese Absicherung zu machen, denn der Bund schlägt einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung vor, der in vielen Bundesländern, vor allem im Westen, dazu führen wird, dass viel, viel mehr gemacht wird. Aber bei uns würde er dazu führen, dass wir den Betreuungsumfang einschränken, denn der Bund schlägt 40 Stunden vor, wir haben aber für die arbeitenden Mütter und Väter 50 Stunden. Deswegen wollen wir gerade mit dem KiföG unseren Beitrag dazu leisten, dass wir jetzt nicht noch zu kürzeren Betreuungsumfängen kommen, sondern dass wir das, was wir bisher haben, im Land, im Hort, auch halten können. Und dazu müssen weitere Schritte für die Gruppengrößen kommen, das ist unstrittig. Aber ich bitte um Verständnis, wir haben jetzt zu diesem Dialog eingeladen, wir sind im Gespräch mit den Akteuren, dass wir erst mit diesem Dialog und mit diesen Akteuren einen gemeinsamen Plan vorlegen wollen. Und mein Anspruch ist auch, die kommunale Ebene mitzunehmen. Die kommunale Ebene lehnt derzeit durchweg die Absenkung des Betreuungsschlüssels ab, weil sie Sorge hat – selbst wenn wir sagen, wir übernehmen es finanziell – vor weiteren Kosten. Und deshalb liegt mir am Herzen, dass wir einen verlässlichen Zukunftsplan haben mit Trägern, mit Gewerkschaften und kommunaler Ebene. Das ist unser Ziel als Landesregierung, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Ziel auch erreichen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD noch einmal Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ja, ich muss noch einmal ans Mikro treten. Ja, in der Tat, Sie haben recht, Frau Schwesig, das sagt ja auch viel über die Initiatoren des Volksbegehrens aus, wenn man beispielsweise jetzt noch mal dieses Volksbegehren nutzen möchte, um Politik zu machen. (Julian Barlen, SPD: Jetzt aber nicht Eltern und Gewerkschaften schlechtmachen!) Nein, das ist nicht das, das ist nicht das, das ist nicht das, Herr Barlen, weshalb ich hier noch mal ans Mikrofon getreten bin, es ist nämlich so, dass natürlich auch ganz viele AfD-Mitglieder und AfD-Mitglieder und Sympathisanten und Wähler, sehr geehrte Damen und Herren, Wähler sind auch Eltern, und das wird natürlich uns auch widergespiegelt, wenn Sie das ernst nehmen wollen, sehr geehrte Damen und Herren des Volksbegehrens, die Initiatoren, und die spreche ich jetzt explizit an, dann müssten Sie ja jede dritte Unterschrift runterstreichen vom Volksbegehren, denn jede dritte Unterschrift ist ein AfD-Wähler, da drauf, wenn ich mir die aktuellen Umfragewerte anschaue. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das ist eine Behauptung.) Nein, uns geht es um die Sache. Ich stehe hier für die Eltern, und ich stehe nicht für irgendwelche Verbände oder irgendwelche getarnten Verbände, die sich jetzt als Privatperson sozusagen darlegen oder präsentieren und im Endeffekt irgendwie noch ein Parteibuch in der Tasche haben. Das ist überhaupt gar nicht meine Intention, sondern ganz klar, wir unterstützen dieses Anliegen. Wir haben damals die Volksinitiative unterstützt. Und das muss ich Ihnen noch mal ganz klar so sagen, Frau Schwesig, seit der Volksinitiative ist nichts großartig passiert. Ich stand vor zwei Jahren schon mal hier an dieser Stelle, und vor zwei Jahren wurde auch schon gefordert, den Betreuungsschlüssel auf 1 : 4 abzusenken, der ist immer noch bei 1 : 6, den Betreuungsschlüssel abzusenken auf Kinder im Kindergarten auf 1 : 10, er ist auf 1 : 14 immer noch. Und der Hortbetreuungsschlüssel ist immer noch bei 1 : 22. Die Volksinitiative hat 1 : 17 gefordert. Und es ist mir eigentlich egal, ob Sie sagen, Sie haben das damals schon angekündigt, diese Beitragsfreiheit, Fakt ist, dass wir jetzt den schlechtesten Betreuungsschlüssel deutschlandweit haben. Und Fakt ist, dass Mecklenburg-Vorpommern das gesamte Geld in die Beitragsfreiheit gesteckt hat. Und Fakt ist, dass andere Bundesländer – Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt – jetzt einen besseren Betreuungsschlüssel haben, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) weil sie das gesamte Geld oder das Geld des Gute-Kita-Gesetzes eben nicht ausschließlich in die Beitragsfreiheit gesteckt haben, (Julian Barlen, SPD: Nein, der Kausalzusammenhang ist Unsinn. Sie wissen das!) sondern sie haben damit andere Handlungsfelder in den Kitas gestärkt. (Julian Barlen, SPD: Sie wollen es nicht wissen.) Guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, (Julian Barlen, SPD: Er sagt es wider besseres Wissen.) starke Kitaleitung – all das hätte man damals damit finanzieren können, sehr geehrte Damen und Herren. Und das ist ja das, Frau Schwesig, was ich Ihnen vorwerfe – ich sagte es ja auch an dieser Stelle schon –, wir sind nicht gegen die beitragsfreie Kita, im Gegenteil, wir begrüßen sie ausdrücklich, weil da natürlich auch gerade die arbeitende Bevölkerung damit entlastet wird, dass diejenigen – und da haben Sie das Beispiel trefflich gewählt –, dass diejenigen, die morgens aufstehen und zur Arbeit fahren, eben natürlich auch eine Entlastung bekommen. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass natürlich auch vorher, bevor die Beitragsfreiheit beschlossen wurde, ohnehin schon 50 Prozent der Eltern schon keine Gebühren bezahlt haben. Also das muss man mal ganz klar sagen. Es ist ja nicht, dass die vorher Geld bezahlt haben, vor der Beitragsfreiheit haben ohnehin schon 50 Prozent der Eltern keine Gebühren zahlen müssen, weil sie halt zu wenig verdient haben. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und dass jetzt der Schritt gekommen ist, das begrüßen wir außerordentlich als AfD, aber wir sagen auch ganz klar, jetzt muss der nächste Schritt kommen, jetzt muss der nächste Schritt kommen für einen besseren Betreuungsschlüssel. Und wir haben ja sozusagen damals auch Deckungsquellen genannt im Haushalt. Sie haben gesagt, die GRÜNEN mögen Deckungsquellen benennen, die CDU möge Deckungsquellen benennen. Wir haben es gemacht, wir haben gesagt, wir würden 278 Millionen, so hätte sozusagen diese damalige Volksinitiative, hätte die gekostet, hätten wir im Bereich Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten, im Bereich der Klimapolitik, im Bereich der Verwaltungsmodernisierung, hätten wir diese 278 Millionen – das habe ich damals hier an dieser Stelle auch ausgeführt –, hätten wir Ihnen oder haben wir Ihnen präsentiert. Sie wollten es aber nicht und haben diese Volksinitiative abgelehnt. Und jetzt möchte ich noch mal zum Verfahren kommen. Sie sagten, Sie sind da in konkreten Gesprächen und Gesprächsangebote unterbreitet, aber vielleicht haben Sie den Sinn eines Volksbegehrens nicht verstanden, also, wir können jetzt hier nicht mehr miteinander verhandeln. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ein Volksbegehren wird initiiert, wenn, wie gesagt, eine Volksinitiative abgelehnt wurde, dann müssen 100.000 Unterschriften zusammenkommen, Herr Albrecht, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und dann wird in einem Volksentscheid über einen konkreten Gesetzentwurf abgestimmt. (Rainer Albrecht, SPD: Trotzdem kann man verhandeln.) Und da können Sie jetzt nicht sagen, wir werden den Gesetzentwurf noch einmal ändern. Nein, diese Menschen da draußen in den Kindertagesstätten, die unterschreiben für diesen Gesetzentwurf, der mir hier auf meinem Pult vorliegt. Und da ist eben ganz klar geregelt, wie sich der Betreuungsschlüssel verändern soll. (Julian Barlen, SPD: Darüber machen Sie sich mal keine Sorgen!) Der Gesetzentwurf soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und, Herr Barlen, das würde ja bedeuten, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) dass Sie diesen Menschen da draußen jetzt in den Kindertagesstätten, dass Sie denen ja irgendwie das Blaue vom Himmel erzählen und irgendwie was vorlügen, weil die unterschreiben explizit für diesen Gesetzentwurf. Und Sie können diesen Gesetzentwurf nicht mehr ändern, denn der wird, sofern 100.000 Unterschriften zusammenkommen, wird der abgestimmt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) ohne dass Sie jetzt noch mal Hand anlegen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie doch mal in die Landesverfassung!) Das müssen Sie ganz klar noch mal den Leuten da draußen sagen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn die denken, dieser verbindliche Mindestpersonalschlüssel, der wird auch so eingeführt, der wird denn so eingeführt. Und Frau Schwesig führte ja aus, dass ihr jetzt ein Gesprächsangebot unterbreitet wurde. Das ist falsch, und das muss man natürlich den Leuten da draußen auch klipp und klar noch mal so kommunizieren. Ja, und dann noch mal der Hinweis darauf, dass die AfD nur erzählt und nichts macht: Ja, Frau Schwesig, ich bitte Sie, ich meine, es ist ja noch nicht der 20.09., aber wir sind nicht in der Landesregierung, wir sind in der Opposition, und glauben Sie mir, wir haben diverse Änderungsanträge gestellt, im Übrigen auch damals bei der Einführung der Beitragsfreiheit. Da hat mein Kollege de Jesus Fernandes auch gefordert, den Betreuungsschlüssel zu verbessern, das haben wir konkret gefordert in mehreren Änderungsanträgen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig!) Das haben Sie in Bausch und Bogen abgelehnt, und deshalb müssen Sie sich das jetzt auch anhören, dass wir mit dieser Beitragsfreiheit auch billigend in Kauf genommen haben, dass die Betreuungsqualität in unseren Kindertagesstätten gelitten hat. Das ist ein Fakt. Das bitte ich an dieser Stelle zur Kenntnis zu nehmen. Und ich sage Ihnen ganz offen, Sie waren hier jahrelang in der Landesregierung zusammen mit der CDU. Ich weiß auch gar nicht, warum Sie jetzt hier die Backen aufblasen, Herr Peters. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Im Gegenteil, Sie haben das alles mitgetragen, 2019 haben Sie das alles mitgetragen, konnten sich nicht durchsetzen in der Landesregierung, haben es mitgetragen, dass beispielsweise der Betreuungsschlüssel darunter gelitten hat. Sie haben auch die damaligen AfD-Änderungsanträge abgelehnt. Das ist die Klarstellung, die von meiner Seite hier noch mal dringend notwendig war, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch den Hinweis, doch bei der Wortwahl gegenüber anderen Kolleginnen und Kollegen etwas sorgsamer umzugehen. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Es ist nicht wirklich respektvoll, was eben gerade geäußert worden ist. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Der Abgeordnete Philipp da Cunha tritt an das Präsidium heran. – Torsten Renz, CDU: Ich warte, bis du fertig bist und alles geklärt hast.)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Satz zu Herrn Schult: Lesen Sie noch mal nach, ob das wirklich so ist, was Sie ausführen zum Thema Volksbegehren! (Enrico Schult, AfD: Ja.) Aus meiner Sicht ist es so, sollte der Landtag zum Beispiel einen Stufenplan noch im Rahmen zum Beispiel der jetzigen fünften Novelle beschließen und die Volksinitiative, das Volksbegehren erklärt sich bereit, damit ihr Verfahren zu stoppen, dann ist das auch eine Möglichkeit, an der man arbeiten sollte, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Enrico Schult, AfD: Wir müssen den Leuten das ja sagen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch zu Beginn feststellen, da reichen auch im Prinzip ein/zwei Sätze, es ist gut und richtig, dass das KiföG im Bildungsministerium gelandet ist, aber ich muss auch feststellen, dass linke Politik mit diesem Politikbereich nichts mehr zu tun hat. Man sitzt da, ich will nicht sagen gelangweilt, aber teilnahmslos, und hier findet nur noch die SPD statt. Und deswegen will ich auch mehr mit der SPD reden, um hier vielleicht eine Lösung hinzubekommen. Und da bin ich gleich beim Thema „reden“: Wen lädt man ein, Frau Schwesig? Und wenn ich mich richtig erinnere, war ich es damals, der unter anderem den Vorschlag gemacht hat zu Corona-Zeiten, die Opposition in Gespräche immer mit einzubeziehen, und wir haben das dann gemeinsam umgesetzt. Ich warte aber bis heute noch auf die Einladung von Ihnen, dass wir beim Thema KiföG auch mitarbeiten dürfen, obwohl ich schon mehrmals seit mindestens zwei/drei Jahren immer wieder gesagt habe, lassen Sie uns dieses Thema aus dem Wahlkampf heraushalten – schon vor zwei/drei Jahren –, lassen Sie uns einen Stufenplan gemeinsam auf den Weg bringen. Das haben Sie immer verweigert. Ich habe noch nie eine Einladung von Ihnen bekommen, insofern muss man das, finde ich, auch deutlich sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich werde nicht den Eindruck los, dass der 20. September Sie jetzt zum Handeln drängt. Sie haben hier Dinge aufgeführt, meine sehr geehrten Damen und Herren, die sind doch nicht vom Himmel gefallen. Jetzt fordern Sie plötzlich auf, eine Bedarfsplanung auf den Weg zu bringen. Also das ist doch (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Arbeitsverweigerung vorher, ja, genau.) kein verantwortungsvolles politisches Handeln, wenn Sie das jetzt feststellen, zwei Wochen, nachdem die Volksinitiative über 30.000 Unterschriften gesammelt hat. Jetzt fangen Sie an, solche Dinge festzustellen, (Rainer Albrecht, SPD: Nein.) und dann frage ich mich, wie wollen Sie das dann so kurzfristig alles realisieren. Und kurzfristig heißt, deswegen heißt es auch handeln jetzt, Schließungen von Kitas zu verhindern und insbesondere das Thema – da will ich Ihren Begriff tatsächlich aufgreifen –, die Sicherung der Arbeitsplätze, die Arbeitsplatzgarantie für die Erzieher. Und ich will Ihnen auch noch mal deutlich sagen, was das für eine historische Verantwortung ist, das ist nicht nur eine Begrifflichkeit. Ich habe es selbst miterlebt 90/91/92. (Horst Förster, AfD: Genau, massenhaft.) Und Sie sind es doch auch immer wieder, die davon sprechen, wie hoch die Arbeitslosigkeit war – zu Recht –, wie viele Familien davon betroffen waren. Aber wir haben noch nie thematisiert die Berufsgruppe der Erzieher. Meine Frau war Erzieherin. Wir wurden glücklich Eltern im Jahre 1990. Und was folgte? Alle jungen Erzieher/-innen wurden freigestellt von der Arbeit, sie wurden entlassen. Und es erfolgte eine Abwanderung, eine Abwanderung. (Christine Klingohr, SPD: Das stimmt ja nicht, das stimmt ja nicht.) In Größenordnungen wurden diese Erzieher umgeschult, Hochqualifizierte zu DDR-Zeiten, Kindergärtnerinnen und Krippenerzieher mit Fachschulabschluss, und ältere Kollegen wurden in den Stunden runtergesetzt. Und das war ein historischer Fehler. Und deswegen ist diese Situation vergleichbar, und deswegen sind Sie jetzt zum Handeln aufgefordert, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Und wenn Sie von der demografischen Rendite sprechen – endlich –, dann frage ich mich, wie glaubwürdig sind diese Ausführungen, Frau Schwesig. Sie haben einen Doppelhaushalt beschließen lassen. Wir haben es kritisiert. Ich will Ihnen nur beispielhaft sagen, 44 Stellen – kw-Vermerk, „wegfallend“ – im Schulbereich, weil die Schülerzahlen, wenn wir nichts ändern an der Verbesserung der Qualität an Schulen, diese 44 Stellen mathematisch nicht mehr benötigt werden. Und hier hätten Sie schon das erste Mal beweisen können, wenn Sie von einer demografischen, pädagogischen Rendite sprechen, dass Sie auf Qualität ausgerichtet Politik machen. Und das Gleiche kündigen Sie heute – aus meiner Sicht unter Druck der Öffentlichkeit – an für den Kitabereich. Ich kann Ihnen nur sagen, wenn Sie das wirklich wahrhaben und wahrmachen wollen, haben Sie uns an Ihrer Seite. Deswegen, prüfen wir nicht nur ernsthaft unseren Vorschlag – und der ist sehr wohl ausfinanziert, das werden wir Ihnen auch dann sagen –, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber jetzt sind wir – und deswegen will ich das noch mal explizit wiederholen – beim Thema Glaubwürdigkeit. Es wurde des Öfteren angesprochen die Volksinitiative, die gelaufen ist, 02.11.23. Es geht um Glaubwürdigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere auch die Vertreter der SPD-Landtagsfraktion. Sie haben eine Entschließung auf den Weg gebracht, unter Punkt 7: Der Landtag will „einen langfristigen Perspektivplan … entwickeln“. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Das ist Ihr Beschluss. Ich hatte Sie damals immer dazu aufgefordert, das parteipolitisch unabhängig mit uns zusammen zu machen. Nein, Sie haben diesen Beschluss gefasst, im Punkt 7. Und im Punkt 10, der dann wie folgt lautet: „Die Landesregierung wird gebeten, den Landtag bis Ende dieses Jahres“ – Ende des Jahres ist 24 – „über die Ergebnisse ihrer Prüfungen zu den Nummern 7 bis 9 zu unterrichten“, es ist doch nichts passiert, meine sehr geehrten Damen und Herren, und deswegen bin ich beim Thema Glaubwürdigkeit. Und wenn Sie immer wieder hier hervortun, in welchen guten Gesprächen Sie sind, dann sage ich Ihnen, diese Lenkungsgruppe „Gute Kita 2030“ hat im März einen Beschluss gefasst. Es wurde ein Beschluss gefasst, einen Stufenplan im laufenden Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen. Warum machen Sie sich nicht auf den Weg, das umzusetzen? Nein, bestimmte Interessenvertreter fühlen sich verschaukelt, es geht um Glaubwürdigkeit, und deswegen haben sie sich möglicherweise auf den Weg gemacht, hier ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen. Und dieser Beschluss, der im März gefasst wurde mehrheitlich, der sagt auch ganz klar aus, zu Recht, dass die Mehrkosten nicht bei den Kommunen hängen bleiben. Auch das fordert unsere Fraktion seit mehreren Jahren. Vor uns hat es die Opposition auch immer wieder gefordert, die Quote der Landesbeteiligung um mindestens zwei oder sogar noch mehr Prozente zu erhöhen. Das ist etwas, was Sie beweisen müssen. Unsere Hand ist ausgestreckt, wir sind dabei. Laden Sie uns dann endlich ein, nicht nur vollmundig hier am Rednerpult, sondern auch in der Praxis! Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, der letzte Punkt noch mal zum Thema Glaubwürdigkeit. Sie suggerieren ja hier – Herr Barlen hat damit begonnen –, wir sind auf gutem Weg, eine Lösung zu finden. Frau Schwesig, ich hatte so den Eindruck, die SPD-Fraktion war überrascht von ihrem 3-Punkte-Plan, aber sie hat wenigstens einen Plan benannt, hat immer wieder gesagt, den will sie jetzt noch umsetzen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und ich sage Ihnen noch mal, Glaubwürdigkeit, Koalitionsvertrag – das Einzige, was da drinsteht, ist die Umsetzung 1 : 14 für den Kitabereich. Und wenn ich an Frau Pfeifer denke, wie stur Sie alle von der SPD die 1 : 14 verteidigt haben im Gesetzgebungsverfahren – ich glaube, bei der dritten Novelle war es –, und alle Fachleute haben gesagt, machen Sie etwas für den Krippenbereich, machen Sie etwas für den Hortbereich, 1 : 6, 1 : 22 ist nicht mehr zumutbar, da muss endlich was passieren, weil die Kita ja schon von 1 : 18 auf 1 : 15 runtergegangen ist, auch nein, Sie haben nicht nur die Opposition weggewischt, sondern auch die Fachleute. Und insofern sage ich immer wieder, Glaubwürdigkeit ist jetzt angesagt, jetzt muss gehandelt werden, dass Erzieher eben nicht abwandern wie Anfang der 90er-Jahre, dass Kitas geschlossen werden. Wir sind im Boot, wenn Sie es wünschen, wir haben seriöse Finanzierungsquellen. (Julian Barlen, SPD: Die Sie nicht parat haben.) Und wenn Sie so tun, als wenn unser Vorschlag, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Christine Klingohr, SPD) und wenn Sie so tun, dass unser Vorschlag 1 : 5 und 1 : 20 nicht ausfinanziert ist – ich sage Ihnen ganz ehrlich, in diesem Haushalt von 11 Milliarden Euro, da werden wir Ihnen in den nächsten Tagen, in Kürze einen Finanzierungsvorschlag präsentieren, (Jeannine Rösler, Die Linke: Na, da sind wir ja gespannt.) und ich bereite Sie jetzt schon darauf vor, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) entsprechende Begründungen zu suchen, dieses abzulehnen. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Volksbegehren und hofft auf einen Stufenplan im Sinne der Erzieher der Kitas, insbesondere aber auch der Eltern und Kinder in diesem Land. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, mir liegt eine Kurzintervention durch Herrn Barlen vor. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Julian Barlen SPD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Renz, Sie haben jetzt sehr häufig das Wort „Glaubwürdigkeit“ sehr demonstrativ in den Mund genommen. Also glaubwürdig wäre gewesen, wenn Sie Ihren ausführlichen Redebeitrag genutzt hätten, um einfach mal eine kardinale Frage zu beantworten, nämlich, was ist das Finanzierungskonzept und was ist die Finanzierungsquelle. Und glaubwürdig wäre zusätzlich gewesen, wenn Sie einmal den Eindruck vermittelt hätten hier, dass Sie jahrelang ja selber, Sie sogar als Minister, Verantwortung übernommen haben in einer SPD-geführten Landesregierung, die im Übrigen viel erreicht hat auf der Wegstrecke für bessere Kitas, weil Sie wissen aus eigener Anschauung ganz genau, dass am Ende ein politisches Ziel nur erreichbar ist, wenn man auch einen belastbaren gemeinsamen Fahrplan mit den Kommunen, mit allen weiteren Beteiligten vorlegt. Und sich jetzt hier hinzustellen und anderen mangelnde Glaubwürdigkeit vorzuwerfen, die sagen, genau diesen Weg definieren wir gerade, genau diese Aushandlungen finden gerade statt, um am Ende nicht einfach nur heiße Luft zu verbreiten, sondern zu sagen, wie es geht, das ist wirklich widersprüchlich. Am Ende haben Sie ja sich noch ein bisschen als Geheimnisträger eines, ja, vorliegenden CDU-Finanzierungsplans, der dann in ein paar Tagen präsentiert wird, präsentiert. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das, so eine Spannung wünsche ich mir vielleicht am Ende einer Netflix-Serie, aber nicht hier im Parlament. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Oh! – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Sie hätten jetzt die Gelegenheit gehabt, hier mal die Karten auf den Tisch zu legen. Die Ministerpräsidentin hat sie auf den Tisch gelegt: Wir treten ein für Beschäftigungssicherung, wir treten ein für Verbesserungen, auch bei den Gruppengrößen, aber das Ganze finanzierbar und belastbar, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) gemeinsam mit den Beteiligten im Bündnis, gemeinsam mit den Kommunen. Und da will ich übrigens einmal sagen, das wissen Sie ebenfalls aus Ihrer Praxis in der Landesregierung, das ist immer ein Prozess mit den Kommunen. Wir arbeiten beispielsweise mit dem Landrat Michael Sack von der CDU, …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, ...
Julian Barlen SPD
… aber eben auch mit Herrn Sternberg ...
Beate Schlupp
... Ihre zwei Minuten sind …
Julian Barlen SPD
… gut zusammen.
Beate Schlupp
… abgelaufen für die Kurzintervention. (Patrick Dahlemann, SPD: Deshalb ist die CDU eingebunden.) Ich frage Sie, Herr Renz, möchten Sie darauf antworten?
Torsten Renz CDU
Selbstverständlich, Frau Präsidentin!
Beate Schlupp
Bitte schön!
Torsten Renz CDU
Sehr geehrter Herr Kollege, auch jetzt zum Schluss muss ich wieder an Ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln. Ich habe Ihnen gesagt, im Koalitionsvertrag steht 1 : 14. Hier kündigen Sie wieder an, wortreich, dass Sie die Gruppengrößen reduzieren wollen. Ich habe dieses Handeln noch nicht erkannt. Und ich habe mehrere Beispiele genannt, die in den letzten viereinhalb Jahren dazu geführt haben, Ihre Glaubwürdigkeit als Koalition infrage zu stellen. Ich bin aber optimistisch, ich bin aber optimistisch, dass Sie vielleicht noch, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Landtagswahlen, die Kurve bekommen. Und deswegen habe ich schon mal Vorarbeit geleistet, Herr Kollege. Ich habe nämlich im Bildungsausschuss angefragt – und die Stellungnahme liegt heute vor –, ob es möglich ist, über einen Stufenplan im jetzigen Verfahren der fünften Novelle noch rechtzeitig eine Lösung herbeizuführen. Die Ausführung liegt vor, auf solche Ideen sind Sie noch gar nicht gekommen, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) insofern haben wir schon mal Ihnen die Hand gereicht. Ich habe auch zum Zweiten darum gebeten, dass endlich mal dann seriös vorgelegt wird, was denn die Herabstufung zum Beispiel von 1 : 6 auf 1 : 3 in 05er-Schritten bedeutet an Auswirkungen der Finanzen und an Auswirkungen am Erzieherbedarf. Auch darum habe ich mich schon für Sie gekümmert. Die Zuarbeiten werden Sie auch demnächst erhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wenn Sie immer wieder – und wenn das schon der gesamte Inhalt ist, den Sie, (Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) und wenn das schon der gesamte Inhalt ist, den Sie darstellen, dass ich nicht hier am Rednerpult sofort die Haushaltsquelle benenne, dann will ich noch mal sagen, um was es überhaupt geht. Es geht nach unseren Berechnungen – und da nehme ich immer wieder die Grundlage, ich weiß nicht, ob die noch aktuell ist, vom Bildungsministerium –, es geht eben bei dieser 2-Prozent-Quote erst mal um 40 Millionen, die das Land übernehmen soll, aus unserer Sicht zu Recht, das haben schon immer alle gefordert. Das ist die Anfangslücke, seitdem es die beitragsfreie Kita gibt. Dann sind das die 40 Millionen, die die Kommunen entlasten, und dann geht es am Ende nur noch um eine Differenz von 6 Millionen Euro. Und, Herr Barlen, das schaffen wir nicht in ein paar Tagen, das schaffen wir beide zusammen innerhalb von einer halben Stunde, die 6 Millionen …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, ...
Torsten Renz CDU
… in diesem Landeshaushalt zu finden, ...
Beate Schlupp
... auch Ihre Zeit ...
Torsten Renz CDU
… damit die Qualität ...
Beate Schlupp
... für die Kurzintervention ...
Torsten Renz CDU
… in diesem Lande ...
Beate Schlupp
... ist abgelaufen.
Torsten Renz CDU
… für unsere Kinder endlich … (Der Abgeordnete Torsten Renz beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Jeannine Rösler, Die Linke: Sehr seriös, das ist aber sehr seriös. – Julian Barlen, SPD: Das ist keine Antwort, ne? Keine Antwort!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Um das Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn wir alles, wenn ich jetzt versuchen würde, alles, was an Fake News durch die AfD hier in der Debatte eingebracht wird, zu widerlegen, dann würden wir heute Abend noch darüber reden. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Deswegen werde ich mir nicht alles vornehmen. Aber ich finde, dass ein paar Dinge schon klargestellt werden müssen, weil leider die demokratische, die vernünftige demokratische Debatte zu einem sehr, sehr wichtigen Thema – das haben hier heute alle gesagt – darunter leidet, dass Sie, sehr geehrte Kollegen der AfD, immer wieder falsche Behauptungen in den Raum stellen. (Enrico Schult, AfD: Na dann bitte!) Deswegen, erster Punkt, Herr Schult: Die Beitragsfreiheit gab es nicht für 50 Prozent der Kinder im Land. Das ist einfach schlicht falsch, eine falsche Zahl, (Christine Klingohr, SPD: Richtig! Genau!) es waren lange nicht 50 Prozent. (Christine Klingohr, SPD: Niemals! – Zuruf von Thore Stein, AfD) Zweiter Punkt: Es stimmt nicht, dass die Regierung von SPD und CDU in der vergangenen Legislatur nicht neben der Beitragsfreiheit auch die Qualität verbessert hat. SPD und CDU haben gemeinsam die Beitragsfreiheit eingeführt und den Betreuungsschlüssel weiter abgesenkt und zum Beispiel auch Vor- und Nachbereitungszeiten verbessert. Was Sie sagen, dass wir gar nichts gemacht haben, stimmt einfach nicht. (Christine Klingohr, SPD: Richtig!) Zweite Fake News. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und drittens: Sie verdrehen hier die Dinge. Ich habe nicht gesagt, dass wir in den Gesetzentwurf des Volksbegehrens eingreifen wollen. Das habe ich überhaupt gar nicht gesagt. (Christine Klingohr, SPD: Richtig!) Das Volksbegehren steht für sich. Das Volksbegehren macht auf ein wichtiges Anliegen aufmerksam, das haben heute alle gesagt. Und ich habe sogar Respekt vor denen, die heute hier ehrlich gesagt haben, dass die Möglichkeit der Halbierung der Gruppen, was 800 Millionen Euro jedes Jahr kostet, und 13.000 zusätzliche Erzieher/-innen – so die Berechnung des Bildungsministeriums –, dass das nicht möglich ist. So habe ich die CDU verstanden. Das haben Sie sogar erst gesagt. Und dann sagen Sie aber, Sie sammeln persönlich für die Unterschriften. Und das zeigt eigentlich auch, wie unseriös die AfD ist. (Torsten Koplin, Die Linke: Sie machen den Leuten was vor! – Zuruf aus dem Plenum: Unglaublich!) Zum einen zu sagen, geht eigentlich alles gar nicht, aber wir sammeln persönlich die Unterschriften, das zeigt Ihre Unglaubwürdigkeit. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig!) Und letzter Punkt: Wie Sie hier den Fraktionsvorsitzenden der CDU ansprechen und überhaupt Ihre ganze Sprache, auch außerhalb dieses Parlamentes, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die von Respektlosigkeit, Hass und Hetze geprägt ist, da sage ich mal deutlich, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) als Ministerpräsidentin und Mutter und Bürgerin dieses Landes, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) was unsere Kinder mit Sicherheit nicht brauchen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ist Ihre Respektlosigkeit, Ihre Sprache. Das verroht die Kinder, das hat nichts mit Bildung zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie sollten niemals, Sie sollten niemals die Bildungspolitik dieses Landes in Ihre Hände kriegen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb danke ich Ihnen auch, dass Sie sich so verhalten, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil genau das werden wir den Leuten auch deutlich machen, was eigentlich passiert, wenn Menschen wie Sie hier über Bildung im Land sprechen würden. Was die CDU angeht, Herr Renz, die Einbindung in solche gemeinsamen Arbeitsformate, die ja gute Tradition haben, und ich finde – das wird immer wieder gesagt, es wurde auch letztens im Sprit-Gipfel wieder honoriert –, das Thema, beim schwierigen Thema alle an einen Tisch, das funktioniert. Und bei der Corona-Pandemie war es so, da haben wir das gemeinsam als Regierung auch gemacht mit den damaligen Akteuren. Die Opposition war nicht im Corona-Gipfel. Wir haben aber mit der Opposition gesprochen. Aber Frau Oldenburg hat auch darum gebeten. Sie hat gesagt, Frau Schwesig, bitte sprechen Sie mit uns, wie ist die Lage und was wollen wir. Sollte ich aufgrund vieler Gesprächsanfragen es verpasst haben, dass der Fraktionsvorsitzende Herr Daniel Peters mich persönlich gebeten hat, darüber zu sprechen, dann möchte ich mich an der Stelle entschuldigen. Bisher habe ich das nicht wahrgenommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich will eines zurückweisen, dass Sie behaupten, dass wir erst fünf Monate jetzt wegen dem Volksbegehren handeln. Dieses „Gute Kita“-Forum ist bereits im Oktober letzten Jahres eingerichtet worden. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wenn Sie nicht wollen, dass hier der Eindruck entsteht, dass Sie jetzt erst fünf Monate vor der Wahl wegen dem Volksbegehren die Aktuelle Stunde beantragt haben (Torsten Renz, CDU: Das stimmt doch nicht, Frau Schwesig! Nein! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und jetzt fordern, dass es einen Runden Tisch gibt, obwohl wir ihn schon längst machen, (Torsten Renz, CDU: Das ist jetzt unter Ihrem Niveau.) wenn Sie nicht wollen, dass der Eindruck bei Ihnen entsteht, dann tun Sie mir den Gefallen, bleiben Sie so fair und unterstellen Sie uns das nicht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn diese Landesregierung ist schon viel länger an diesem Thema dran. Und um einmal eine Sache noch mal beim Volksbegehren zu erklären, Herr Schult, das Volksbegehren steht für sich. Und wenn das Volksbegehren seine Stimmen zusammenbekommt und freigegeben wird und darüber abgestimmt wird (Enrico Schult, AfD: Dann ist es Gesetz!) und die Bevölkerung darüber abstimmt, dann wird dieser Gesetzentwurf in Kraft treten. (Enrico Schult, AfD: Sehen Sie!) Und dann wird eine neue Landesregierung einen Gesetzentwurf umsetzen müssen, (Enrico Schult, AfD: Richtig!) der genau das dort beinhaltet und der diese finanziellen Folgen für den Landeshaushalt und auch für die Kitaplanung hat. Und Sie kennen ja alle die Mittelfristige Finanzplanung, 2028 – das haben Sie alles bisher kritisiert – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) gibt es noch eine große Lücke, eine Lücke von 1 Milliarde Euro, die geschlossen werden muss. Und deshalb müsste schon jeder seriös erklären, wie er das nachher umsetzen will. Dieses Volksbegehren ist aber, also unabhängig von den Gesprächen, die wir haben im „Gute Kita“-Forum, und die Initiatoren des Volksbegehrens sind auch Teil davon. Und selbstverständlich spreche ich auch mit Initiatoren von Volksbegehren. Es ist meine Aufgabe als Ministerpräsidentin schon lange. Wir haben damals mit denen gesprochen, die demonstriert haben für die Abschaffung der Straßenanliegerbeiträge, wir haben während der Corona-Pandemie uns zu den Demos … Das ist doch normal, dass man dort auch spricht und verhandelt. Aber Sie sagen auch zu Recht, das würde erst ab 28 gelten. Was mich interessiert und meine Landesregierung, ist, was machen wir eigentlich in diesem Jahr, was machen wir ab 27? Denn jetzt stehen, haben erste Erzieherinnen und Erzieher Sorge davor, ob sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Und deshalb – ich weiß nicht, Herr Renz, ob Sie diese Liste haben –, ich habe sowohl die Kommunen gefragt als jetzt auch die GEW, wo ist die Liste der Kitaschließungen und Kündigungen von Erziehern in diesem Jahr, die in diesem Jahr jetzt anstehen würden, weil ich wissen will, wie groß und konkret ist das Problem in diesem Jahr. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei jedem größeren Betreiber brennt die Luft intern. Wissen Sie doch!) Und es ist nicht so, dass wir das jetzt erst abfordern. Wir haben, genau um diese Zahlen hat die Bildungsministerin im „Gute Kita“-Forum jetzt schon seit sehr Langem gebeten. Da sind wir schon länger dran, und bisher haben wir keine konkreten Zahlen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deswegen haben wir noch mal gesagt, Leute, wir kommen hier nicht weiter, die Probleme uns für 26/27 anzuschauen, wenn wir keine konkreten Zahlen haben, und ich habe es Ihnen an einem Beispiel deutlich gemacht. Und ich möchte nicht, dass wir erst in 28 zu einer Lösung kommen, sondern ich möchte, dass wir bereits für dieses Jahr und für das nächste Jahr Lösungsvorschläge haben. Und deshalb würde aus meiner Sicht das Volksbegehren jetzt nicht reichen, sondern wir müssen eher anfangen. Und da mit verlässlichen und soliden Zahlen zu sprechen, ist, glaube ich, ist vernünftig. Und deswegen war es mir noch mal ein Anliegen, das hier klarzustellen, wie das Verfahren ist. Und ich bitte wirklich um Verständnis, die Kommunen, die Träger und die Gewerkschaften, die sind unsere natürlichen Partner bei Kita. Wir als Land haben ja anders als bei Schule gar nicht den Auftrag für Kita, sondern wir unterstützen ihn inhaltlich und finanziell. Und ich will es auch noch mal sagen, Herr Renz, wenn Sie jetzt – ich habe mich gerade gefragt, welche 6 Millionen, ich konnte dem, Entschuldigung, nicht so schnell folgen. (Torsten Renz, CDU: Das macht nichts!) Es geht doch nicht um 6 Millionen für dieses Jahr. Es geht doch darum, dass, wenn man jetzt verspricht, in der Krippe wird abgesenkt, im Hort wird abgesenkt, und einige sagen in den Gesprächen, ihr könnt aber nicht den Kita-, also Kindergartenbereich jetzt ganz noch aus dem Perspektivplan außen vor lassen, dann muss doch diese Summe jedes Jahr bereitgestellt werden. (Torsten Koplin, Die Linke: Richtig!) Wir können doch nicht jetzt eine kurzfristige Lösung haben für dieses Jahr, ohne zu wissen, wie sind die Schritte in den nächsten Jahren. Und noch mal was zur Kitabedarfsplanung. Die Kitabedarfsplanung gibt es schon, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber eine Kitabedarfsplanung müsste jetzt noch einmal angepasst werden vor Ort, in den Kommunen aufgrund der demografischen Entwicklung und eines Perspektivplans mit abgesenkten Betreuungsschlüsseln. Dann ergibt sich doch ein anderer Plan. Und in so eine Bedarfsplanung gehören auch die Altersabgänge. Und anders als bei Schule, das wissen Sie als Bildungspolitiker, haben wir diese Daten nicht. Und deswegen brauchen wir die anderen Player, und deswegen ist es auch richtig, dass wir da zusammensitzen. Und das ist mein letzter Punkt, dass ich heute rede und nicht die Bildungsministerin. Also Entschuldigung, wenn jetzt die CDU eine Aktuelle Stunde macht und es denn auch nicht mehr richtig ist, dass sogar die Ministerpräsidentin zu dem von Ihnen wichtig und richtigen Thema spricht, (Torsten Renz, CDU: Habe ich nicht gesagt. Können ja beide reden. – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) und daraus macht, sie würde hier irgendwie teilnahmslos sitzen, dann will ich das hier hart zurückweisen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Ja.) Unsere Bildungsministerin arbeitet an diesem Thema länger, als Sie es hier im Landtag überhaupt angesprochen haben. Aber wir haben uns entschieden, deutlich zu machen, dass das für uns ein wichtiges Thema ist (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: So ist es.) und dass die ganze Landesregierung dahintersteht. Und ich kann nur sagen, es gibt eine sehr gute und hervorragende Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner Die Linke. Und deswegen weise ich die Kritik, die Sie an dieser Stelle hatten, zurück. Wir sind uns einig, wir sind uns aber einig in dem Ziel, einen verlässlichen, durchfinanzierten Plan angesichts der Haushaltslage zu machen. Und das, der Satz darf mir als Letztes erlaubt sein: Wir haben noch nie so viel für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben, wir haben noch nie so viel in die Kita gesteckt, wir haben noch nie so viel Geld in Schule gesteckt, wir haben noch nie so viel Geld über das Bundesteilhabegesetz für Kinder ausgegeben. (Torsten Koplin, Die Linke: Ja.) Es ist Ihr Kanzler, der überall sagt, das ist alles zu viel und wir müssen kürzen. (Jeannine Rösler, Die Linke: So ist es. – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Da liegen im Kanzleramt Streichlisten, mit denen wir als Land nicht einverstanden sind. Und ich will es hier deutlich sagen: Wir haben so viel Geld wie noch nie in diesem System, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und an der Stelle zu behaupten, wir würden nichts tun, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber auf der anderen Seite immer den Druck zu bekommen, wir müssten da jetzt mal irgendwie alle reinstreichen, das passt einfach nicht zusammen. Ehrlich ist, zu sagen, wir haben die höchsten Kosten aus einem guten Grund, weil wir auch endlich besser bezahlen, weil wir auch mehr Probleme haben als vielleicht vor fünf Jahren in dieser Gesellschaft. Und ehrlich ist auch, zu sagen, dass der Landeshaushalt, dass das Geld nicht irgendwo rumliegt, sondern dass es sogar ein strukturelles Defizit gibt, was wir auch noch schließen müssen. Und ehrlich wäre auch, zu sagen, dass wir weniger Geld zukünftig kriegen wegen weniger Kindern, und übrigens unsere Kommunen auch. Und diese Komplexität, die konkrete Berechnung, die nur vor Ort gemacht werden kann, von Trägern und Kommunen, weil wir gar nicht der Arbeitgeber sind, weil wir gar nicht die Daten haben, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja.) ehrlich zu sagen, wir haben schon steigende Kosten und diese steigenden Kosten können wir aktuell noch nicht mal im Haushalt abbilden, und wenn wir noch mehr machen wollen, zusätzlich obendrauf, dann müssen wir auch sagen, wo das Geld herkommt, diese Komplexität mit den Plänen, die für Kita in diesem Land stehen, mit Trägern, mit Kommunen und Gewerkschaften gemeinsam zu besprechen, das ist doch der richtige Weg. (Julian Barlen, SPD: Anders gehts ja gar nicht.) Und dazu steht die komplette Regierung. Und wir können das auch dann, wenn dieser Plan mit denen besprochen ist, auch besprechen. Aber Sie müssen uns schon die Möglichkeit geben, das zu erarbeiten. Und ich weise zurück, dass hier irgendjemand teilnahmslos wäre, schon gar nicht die Bildungsministerin. Die Bildungsministerin führt diesen Prozess, sie ist hoch engagiert in diesem Prozess. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber alle in dieser Regierung sagen, wir müssen diesen Prozess verlässlich, verbindlich unterlegen. Und wenn wir einen Vorschlag machen, dann können die Leute sich darauf verlassen, dass er kommt. Und bei dieser Glaubwürdigkeit, weil wir bei dem Thema waren, bleibe ich. Ich weiß ja, was in den Parteiprogrammen aller Parteien immer vor der Wahl drinsteht. Wir haben bisher das, was wir konkret vor der Wahl versprochen haben, umgesetzt, sogar schon mehr, und sind bereit, noch mehr zu machen. Und ich glaube, am Ende, gerade weil Ängste im Spiel sind vor Kündigungen, weil Sorgen im Spiel sind von Müttern, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ist es ganz, ganz wichtig, dass wir verlässlich und verbindlich etwas vorschlagen – nicht nur, was für dieses Jahr gilt, sondern was auch für die Zukunft gilt, (Torsten Renz, CDU: So machen wir das auch in der CDU.) wo es dann hoffentlich nach dem 20. September eine demokratische Regierung gibt, die dann nämlich genau diesen Perspektivplan, den wir entwickeln wollen, auch tatsächlich umsetzt und nicht jetzt irgendwas versprochen wird, was nachher nicht kommt. Das wäre aus meiner Sicht falsch. Und deswegen arbeiten wir an diesem seriösen Plan. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sehr richtig!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Es hat noch mal um das Wort gebeten für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist guter Brauch, dass, wenn jemand von der Regierung spricht, insbesondere die Ministerpräsidentin, dass man auch das Wort der Erwiderung hat, und insbesondere, wenn hier solche Falschnachrichten vorgebracht werden. Und, Frau Schwesig, da ist es mir eine Herzensangelegenheit, da sozusagen auch noch mal darauf zu erwidern und das klarzustellen. Ich weiß nicht, Sie sind ja wahrscheinlich oder sind mit Sicherheit nicht dabei, wenn die Ausschusssitzungen im Bildungsausschuss sozusagen abgehalten werden. Da haben wir, zur Volksinitiative haben wir eine Ausschusssitzung abgehalten/durchgeführt, und da hat der Finanzdezernent, der stellvertretende Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Herr Dietger Wille, gesagt, dass ganz wenig Geld vor der Beitragsfreiheit überhaupt aus Elternbeiträgen gekommen ist. Also 16 Prozent von diesen 100 Millionen sind überhaupt aus Elternbeiträgen sozusagen gekommen, zusammengekommen. Das meiste wurde damals schon aus dem Landeshaushalt bezahlt. Und der sagt sogar, dass 30 bis 50 Prozent der Eltern sozusagen oder dass bis zu 70 Prozent der Eltern schon damals keine Beiträge gezahlt haben. Also das ist nicht eine Sache, die ich mir ausgedacht habe, sehr geehrte Damen und Herren. Und deshalb bitte ich Sie, da auch vorsichtig zu sein mit Ihren Unterstellungen, die AfD würde hier Falschnachrichten verbreiten. Kommen Sie gerne in den Bildungsausschuss oder sprechen Sie mit Ihren Fachpolitikern, die können es nachweisen, die können es nachprüfen. Und ich kann Ihnen auch gerne das Protokoll zur Verfügung stellen, wo es da drinsteht, wo Herr Wille das sozusagen klar ausführt als Finanzdezernent in Vorpommern-Greifswald. Und wenn ich dann sehe, dass Sie der AfD Hass und Hetze vorwerfen, dann muss ich mich fragen, (Thomas Krüger, SPD: Das ist die Wahrheit.) ja, der Wahlkampf, der Wahlkampf rückt ja offensichtlich schon näher. Und dann muss ich wirklich schmunzeln, wenn Sie das sagen, die AfD verbreite Hass und Hetze, dass dann Herr Peters sogar, Herr Peters klatscht. Und, sehr geehrte Damen und Herren, wissen Sie, wahrscheinlich freut er sich immer noch, dass sein Parteikollege Herr Kretschmer sozusagen jetzt Frau Schwesig unterstützt für die nächste Landtagswahl. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann stellt der Mann sich hin und klatscht hier noch und sagt hier noch, super, Frau Schwesig, da haben Sie recht gehabt. Da sieht man mal wieder, dass in der Tat das so wahrscheinlich darauf hinauslaufen wird, (Patrick Dahlemann, SPD: Da sieht man mal wieder, Ihnen geht es nicht um die Sache!) dass es sozusagen auch nur eine Wahlentscheidung geben wird. (Patrick Dahlemann, SPD: Nicht um die Sache!) Meine Damen und Herren, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) ich möchte Ihnen, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) ich möchte Ihnen das noch einmal klarstellen, weil ich nicht möchte, dass das so falsch hier im Raum steht: Wir als AfD haben 2019 die Änderungsanträge zum damaligen KiföG gebracht, (Torsten Koplin, Die Linke: Indem Sie eine Personengruppe gegen die andere ausspielen.) wir als AfD haben 2024 die Volksinitiative gestützt, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) haben wir unterstützt mit ganz klaren, mit ganz klaren Deckungsquellen im Haushalt. Und deshalb haben wir als AfD, die eine Opposition sind – (Patrick Dahlemann, SPD: Zum Glück! Zum Glück!) noch, Herr Dahlemann, (Patrick Dahlemann, SPD: Und das wird auch so bleiben.) noch sind wir in der Opposition, (Patrick Dahlemann, SPD: Das wird so bleiben.) vielleicht kommen wir in irgendeiner Konstellation ja am 20.09. aus dieser Oppositionsrolle heraus –, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wir tragen nun offensichtlich die Verantwortung für den schlechten Betreuungsschlüssel hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Das glauben Sie doch nicht ernsthaft! Und dann der AfD Hass und Hetze vorzuwerfen, nein, sehr geehrte Damen und Herren, die Verantwortung dafür tragen Sie. Ich sage es noch mal, Sie haben das Geld ausschließlich, anders als alle anderen Bundesländer, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) ausschließlich in die Beitragsfreiheit gesteckt und haben sozusagen die Betreuung irgendwo vernachlässigt. Das ist Mut zur Wahrheit, und das muss ich Ihnen an dieser Stelle noch mal ganz klar aufs Brot schmieren. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Oskar-Picht-Gymnasiums aus Pasewalk. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So was können wir hier nicht stehen lassen. Ich will mal sagen, wir sind hier heute zusammengekommen zur Aktuellen Stunde rund um die Situation in den Kitas, wo sich Eltern, wo sich Beschäftigte, wo sich aber am Ende auch Träger, Kommunen und das Land Gedanken machen, wie erhalten wir eine leistungsfähige Struktur der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Und da ist die Lage zwischen Pasewalk, zwischen Parchim und Rostock überall so, dass es gute Bildung und Betreuung in den Kitas für die Kleinsten gibt. Aber die Lage ist auch sehr unterschiedlich, (Patrick Dahlemann, SPD: Ganz unterschiedlich, so ist es.) was die Personalsituation angeht, (Patrick Dahlemann, SPD: Ja, richtig!) was die kommunalen Haushalte angeht. Und ich muss sagen, die Ministerpräsidentin, die Rednerinnen und Redner der Koalition haben hier eigentlich nur eines getan – und das ist auch das Gebot der Stunde –, für einen gemeinsamen, für einen belastbaren, für einen Weg zu sorgen, der auch das Vertrauen in diese Struktur, in diese Einrichtung, das die Eltern, das die Beschäftigten zu Recht haben, am Ende einlöst. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Um nichts anderes darf es uns gehen. Und genau dieses Versprechen werden wir auch weiter einlösen. Und da bin ich für die Verhandlungen der Ministerpräsidentin, der Bildungsministerin, allen Beteiligten auch ausgesprochen dankbar, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und vieles andere, was wir heute gehört haben, muss ich sagen, trägt eher zum Rauschen und zur Verunsicherung der Beteiligten bei. Und da würde ich alle wirklich aufrufen, auch bei den Tatsachen zu bleiben. Herr Renz, es ist nicht nur so, dass letztes Jahr die CDU – sogar im Januar dieses Jahres –, der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern Daniel Peters, Ihnen bestens bekannt, in großen Medien, unter anderem der „Welt“, zum Besten gegeben hat mit Blick auf die Beitragsfreiheit und das Finanzierungssystem: „Ich kann nicht versprechen“, und das ist ein Zitat, „dass das in den nächsten vier, fünf Jahren“ alles „noch finanzierbar ist“, Zitatende. Heute wiederum völlig andere Linie der CDU. Auf die Nachfrage, wie es denn genau geht, keine Antwort, auch auf Nachfrage keine Antwort. Da muss ich wirklich sagen, Herr Renz, sorry, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) das trägt hier eher zur Chaotisierung und zur Verunsicherung bei, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) als dass wir mal einen vernünftigen Weg miteinander beschreiten. Da bitte ich Sie wirklich, einfach mal zur Kenntnis zu nehmen, dass hier viele einfach für einen vernünftigen gemeinsamen, aber auch redlichen und finanzierbaren Weg eingetreten sind. (Marc Reinhardt, CDU: Kann ich bei Ihnen nicht feststellen.) Und, Herr Schult, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) da kann man nur sagen, also das Pirouettendrehen beherrschen Sie schon sehr gut. (Unruhe bei Beatrix Hegenkötter, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Vielleicht sollten Sie da noch mal über eine berufliche Perspektive nachdenken. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist nicht an den Tatsachen messbar, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) was Sie erzählt haben. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD) 2016 hatte die AfD in ihrem Programm drin, dass lediglich ein Grundbedarf für Kitas zu decken sei. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Den Rest sollten die selber bewirtschaften, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) erwirtschaften, zum Beispiel über Elternbeiträge. Als es 2019 hier im Parlament darum ging, die Beitragsfreiheit einzuführen, hat die AfD sie abgelehnt. (Enrico Schult, AfD: Ja, haben wir Änderungsanträge gestellt.) Auch in der Zwischenzeit, (Enrico Schult, AfD: Haben wir Änderungsanträge gestellt, Herr Barlen.) 2016 bis 2019, (Torsten Koplin, Die Linke: Hört, hört! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) keine Initiative der AfD zu dem Thema hier messbar. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und als es dann darum ging, für 2026 und 2027 insgesamt 1 Milliarde Euro Landesmittel für die Qualität, für die Beschäftigten, für die Gruppen in den Kitas zur Verfügung zu stellen, ja, da hat die AfD einfach das Ganze insgesamt noch mal abgelehnt. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist die Wahrheit. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist das Verhalten der AfD, wenn es um das Thema „Beschäftigung und Betreuung“ geht. Und so etwas machen wir hier nicht mit. Wir müssen vernünftig miteinander umgehen – Land und Kommunen mit Trägern, Eltern und Gewerkschaften. Und genau das findet aktuell statt. Nur dann ist in den letzten Jahrzehnten immer eine Lösung herausgekommen und nur so wird auch in Zukunft eine Lösung herauskommen. – Vielen herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, Drucksache 8/5405, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6498. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6503, ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6523 sowie ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6529 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5405 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6498 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6503 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6523 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6529 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Mucha.
Ralf Mucha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geben wir unserem Land ein modernes und wirksames Instrument zur Gefahrenabwehr in die Hand, denn eines ist klar, Sicherheit ist eine der zentralen Aufgaben des Staates, und sie ist die Grundlage für Freiheit, für Vertrauen und für Zusammenarbeit in unserer Gesellschaft. Gerade in einer Zeit wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen, von denen auch Mecklenburg-Vorpommern nicht verschont bleibt, müssen wir sicherstellen, dass unsere Sicherheitsbehörden über klare, zeitgemäße und praktikable rechtliche Grundlagen verfügen. Genau das leistet dieses Gesetz. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Neubestimmung des Gefahrenbegriffs, die von der Mehrheit der Sachverständigen im Innenausschuss ausdrücklich unterstützt wurde. Durch eine sprachliche Vereinfachung schaffen wir mehr Klarheit für die Polizei in der Anwendung und für die Bürgerinnen und Bürger im Verständnis. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit stellen wir sicher, kein lebensrettender Einsatz unserer Polizeikräfte darf durch rechtliche Unsicherheiten behindert werden. Und gleichzeitig stärken wir das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat und in unsere Polizei. Ein weiteres Beispiel ist die Videoüberwachung von Polizeigewahrsamsräumen. Natürlich nehmen wir die datenschutzrechtlichen Bedenken ernst, aber ebenso klar ist, wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht, dann hat dieser Schutz höchste Priorität – für die Betroffenen ebenso wie für die Einsatzkräfte. Besonders hervorheben möchte ich die neuen und deutlich erweiterten Regelungen im Kampf gegen häusliche Gewalt. Wir schaffen stärkere Möglichkeiten für Wohnungsverweisungen und Rückkehrverbote. Wir ermöglichen verbindliche Kontakt- und Näherungsverbote, auch über digitale Kommunikationsmittel. Wir stärken die Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Interventionsstellen, und wir eröffnen die Möglichkeit elektronischer Aufenthaltsüberwachung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Sehr gut!) Das ist ein klares Signal, ein Signal an die Betroffenen, der Staat steht an ihrer Seite, und ein Signal an die Täter, häusliche Gewalt wird in unserem Land konsequent bekämpft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ergänzt durch die erleichterte Lokalisierung von Standorten, entsteht mit diesem Gesetz ein umfassendes Sicherheitspaket, das den aktuellen Herausforderungen gerecht wird. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Innenausschuss gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Wir schaffen klare Befugnisse im Umgang mit unbemannten Fahrzeugsystemen an Land, in der Luft und auf dem Wasser. Auch hier sorgen wir für Rechtssicherheit, für moderne Instrumente der Gefahrenabwehr. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz stärkt unsere Sicherheitsbehörden. Es schützt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und es sorgt dafür, dass unser Rechtsstaat handlungsfähig bleibt. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam Verantwortung übernehmen. Stimmen Sie dem Gesetz zu und stärken wir gemeinsam die Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten, sowohl im Ausschuss als auch im Vorwege dieses Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Die Novellierung hat einen längeren Vorlauf, es hatte eine umfangreiche Beteiligung verschiedenster Beteiligter hinter sich. Wir haben zum einen den Evaluierungsauftrag von vor einigen Jahren umgesetzt, wir haben aber diese Evaluierung – also die Frage, brauchen wir andere Paragrafen, brauchen wir andere Tatbestandsmerkmale, ist das wirksam, was wir tun, ist es für die Polizei praktisch umsetzbar –, all das umfangreicher, als vom Gesetz vorgegeben, auf alle typischen Normen, mit denen die Polizei täglich umgehen muss, ausgedehnt. Und wir haben das Ganze insbesondere in einem wissenschaftlichen Symposium an der Fachhochschule Güstrow breit diskutiert, und im Übrigen nicht nur mit der Polizei- und Justizseite, sondern auch mit den betroffenen und beteiligten Gruppen, die in der Vergangenheit durchaus kritisch auf das geschaut haben, was an polizeilichen Befugnissen gegeben ist. Von daher haben wir einen sehr umfangreichen gemeinsamen Prozess losgetreten, der vor allen Dingen drei große Überschriften uns an die Hand gegeben hat. Die erste große Überschrift war, es gibt einen Sack voll Bereiche, wo sich Polizeikräfte genau wie Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz wünschen, dass das Gesetz handhabbarer, praktisch relevanter, einfacher umsetzbar wird. Wir hatten die zweite große Überschrift, dass wir technische Innovationen bitte in das Gesetz aufnehmen und dafür für die Polizei zugänglich machen mögen. Und ein dritter großer Punkt ist eben angesprochen worden, die häusliche Gewalt hat in der polizeilichen Praxis, aber leider auch in der Praxis vieler anderer Beteiligter von Jahr zu Jahr eine größere Relevanz. Kein anderer Straftatenbereich ist in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik dieses Landes so kontinuierlich über die letzten zehn Jahre leider immer weiter aufgewachsen. Gesetz handhabbarer machen – es ist eben angesprochen worden vom Ausschussvorsitzenden –: Jawohl, wir werden uns einem, ich sage mal, bundesweit ganz mehrheitlich vertretenen Gefahrenbegriff anschließen. Was ist der Gefahrenbegriff? Der ist quasi der Anknüpfungspunkt, ab dem polizeiliche Abwehrmaßnahmen möglich sind. Da hat sich Mecklenburg-Vorpommern – ein Stück weit der Aufbauhilfe aus Schleswig-Holstein geschuldet – Anfang der 90er gemeinsam mit den Schleswig-Holsteinern für einen etwas eigeneren Weg entschieden. Dieser Weg macht es aber extrem schwierig, wenn Sie Rechtsprechung aus anderen Bundesländern oder des Bundesverfassungsgerichts anwenden wollen, weil die meisten Polizeigesetze inklusive des Bundespolizeigesetzes etwas abweichende Begrifflichkeiten verwenden. Wir schwenken jetzt um auf genau diese bundesweiten Begriffe, was im Übrigen auch die Grundlage dafür schafft, nicht nur die dortige Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit anwenden zu können, sondern, wenn es, was lange versprochen ist, von der Deutschen Polizeihochschule weitere Vorschläge für Musterparagrafen, die man bundesweit verwenden möge, geben sollte – das ist avisiert in den kommenden zwei bis drei Jahren –, dann werden die auf diesen bundesweit mehrheitlich vertretenen Gefahrbegriff abstellen. Wir können dann sehr viel leichter diese Tatbestände künftig auch bei uns im Gesetz implementieren. Die zweite große Überschrift, die die Polizeikolleginnen und -kollegen sehr umtrieb: Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in den letzten Jahren dazugekommen sind, haben das Gesetz im Umfang quasi verdoppelt. Da gab es einen dringenden Wunsch, mehr Praktikabilität einzubauen. Auch an der Stelle haben wir uns bemüht zu entschlacken. Das gilt im Übrigen auch für die Kontrollquittung, die für anlasslose Kontrollen eingeführt ist. Auch die wird eben nicht – das Bremer Beispiel, was immer mal negativ hervorgehoben wird – mit Papierblöcken verbunden sein, die jeder sofort mit sich tragen muss, sondern wer anlasslos kontrolliert wird, kann von der Polizei verlangen, dass sie ihm diese anlasslose Kontrolle quittiert. Aber das Verlangen bedeutet lediglich, innerhalb von 14 Tagen eine entsprechende Mitteilung zu geben. Also auch da sorgen wir, achten wir auf praktikable, relativ einfach umsetzbare Bestimmungen. Die Polizeikolleginnen und -kollegen hatten darüber hinaus den Wunsch von Videoüberwachungsmöglichkeiten in Gewahrsamsräumen, zu gut Deutsch in der polizeilichen Zelle, wenn jemand unter stärkerem Alkoholeinfluss ist, gesundheitlich vielleicht nicht gut berechenbar oder insgesamt in einem psychischen Ausnahmezustand in eine polizeiliche Gewahrsamszelle kommt. Die Möglichkeit, dort mit Videoüberwachung tätig zu werden, war ein ganz breit getragener Wunsch in diesem Symposium und in der Evaluierung. Wir haben da momentan Bestimmungen, die aus Sicht der Polizeikolleginnen und -kollegen ihnen relativ viele rechtliche Risiken aufbürden. Genau die nehmen wir jetzt, im Übrigen im Zuge der Anhörung noch einmal nachgeschärft heute mit dem entsprechenden Änderungsantrag. Die professoralen Einwände lauteten, gebt dort bitte dann verbindliche Vorgaben, damit möglichst wenig Ermessen ausgeübt werden muss, für alle möglichst klar ist, wie es funktioniert. Und genau diese Klarheit stellen wir her. Idee ist, wenn in Gewahrsamsräumen Dinge geschehen, dass man über Videoüberwachung die Chance hat, es mitzubekommen, rein praktisches Abholen. Die Polizeikolleginnen und -kollegen, die in der Regel auf den Gewahrsamsraum achtgeben, tun parallel ihren Dienst, indem sie mit den Funkstreifenwagen Kontakt halten, indem sie mit dem Bürger Kontakt haben, und dann habe ich eine Chance, über eine Videoüberwachung bei jemandem, der gefährdet sein mag, gleichwohl immer mal einen kurzen Blick darauf zu werfen, und muss nicht alle zwei Minuten zur Gewahrsamszellentür gehen und durch das Guckloch reingucken, sondern kann sehr viel praktikabler entsprechende Überprüfungen vornehmen. Und zu guter Letzt gab es eine dringende Bitte der Praxis, der gleichermaßen mit diesem Gesetzentwurf gefolgt werden soll. Die dringende Bitte ist, dass sie dann, wenn sie Handys orten – davon sind 99 Prozent/98 Prozent der Fälle entweder abhandengekommene Kinder und Jugendliche, verlaufen/weggelaufen, was auch immer, oder aber Sie haben Menschen, die besonders schwer krank sind oder im psychischen Ausnahmezustand –, dann geht es in der Regel darum, nur kurz zu finden, wo hält sich die Person auf, um sie zu retten, zu schützen, vor sich selbst oder auch vor Dritten. Nur ganz wenige Fälle greifen quasi in die eigentliche Kommunikation ein, wollen mehr als nur wissen, wo jemand ist. Für diese Fälle – noch mal, das Gros der Sachverhalte, wo ich wissen möchte, wo jemand ist – werden wir künftig mit einfacheren Möglichkeiten die entsprechenden Ortungen vornehmen können. Für alle anderen Fälle bleibt es selbstverständlich bei der komplexeren Vorgehensweise, die dafür Sorge trägt, dass die Belange derer, deren Telefone ich andocke, auch entsprechend geschützt werden. Das ist der große Bereich: Gesetz handhabbarer machen, den Polizeikolleginnen und -kollegen ihren Job erleichtern, ohne damit rechtliche Hürden zu senken, aber dort, wo wir Klarheit schaffen können, wo wir Praktikabilität schaffen können, das umzusetzen. Die zweite große Überschrift und das Evaluierungsergebnis waren, wir mögen technische Innovationen zugänglich machen. Die erste ist eine im Übrigen, die hier schon wiederholt eine Rolle gespielt hat. Wenn Sie die 110 rufen, ist es technisch möglich, dass derjenige einen Telefonanruf annimmt, auf den GPS punktgenau ortet, wo Sie sich befinden. Dafür braucht man eine rechtliche Grundlage. Die werden wir jetzt einführen. Immer dann, wenn jemand irgendwo im Wald steht, in einem ihm unvertrauten Gebiet, ein Tourist nicht genau weiß, wo er ist, kann das das Auffinden von Menschen deutlich erleichtern. Ich würde aber auch hier jeden an die Hand nehmen, selbst wenn sie an ihrer Wohnanschrift sind und eine Situation einer Straftat eintritt, die sie unter Stress setzt, braucht es manchmal unglaublich viel Ruhe und polizeiliches Gesprächsvermögen, um diejenigen zu einem sehr geordneten Mitteilen der Adresse, an der sie sich gerade aufhalten, wo ja geholfen werden soll, zu geben. All diese Situationen werden künftig – technisch ist das möglich – rechtlich zulassen, dass mit dem entsprechenden Knopfdruck der GPS-Punkt an die Streifenwagen weitergegeben werden kann, um sehr schnell zu helfen und damit sehr schnell das zu tun, was wir wollen: Leben retten, Leben schützen, Straftaten aufklären und vermeiden. Zweite große Überschrift, die schon in der Einbringung eine Rolle gespielt hat, ist die Frage: Brauchen wir eine gesonderte Regelung für Drohnen, für also unbemannte Luftfahrtsysteme? Und nicht nur auf die bezieht es sich jetzt, sondern auch auf Boden- und Wasserfahrzeuge. Die Diskussion habe ich damals schon mit dem Hinweis eröffnet, wir gucken uns das gern an. Die Anhörung war durchwachsen. Die professoralen Stellungnahmen waren, es ginge auch mit der Generalklausel weiterhin ganz gut. Wir haben gleichwohl zwischenzeitlich – gemeinsam dankenswerterweise, die Koalitionsfraktionen – eine sehr differenzierte Regelung ausgearbeitet, die erstens das, was vermutlich unter dem allgemeinen Gefahrenbegriff, die Polizei darf einer gefährlichen Drohne selbstverständlich auf die Pelle rücken, auch jetzt schon möglich gewesen wäre, aber wir haben insbesondere zwei weitere Bestimmungen darin, die mit Sicherheit bundesweit auch noch mal hier und da Nachahmer finden werden. Die erste ist quasi die Streifenerlaubnis, Streifentätigkeitserlaubnis für Polizei in der Luft, das regelmäßige Detektieren, ohne dass ich einen konkreten Anlass habe, um überhaupt feststellen zu können, wo sind Drohnen, denen wir uns zuwenden. Und zweitens, für kritische Infrastrukturen ist es ja in der Regel nicht so, dass ein Streifenwagen neben dem Zwischenlager für Atommüll steht, sondern die jeweilige Gesellschaft lässt das durch private Sicherheitsfirmen prüfen und dort die entsprechenden Kontrolltätigkeiten durchführen. Denen werden wir, sofern Sie den entsprechenden Anträgen heute folgen, mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Befugnis erteilen, den Sicherheitsfirmen nicht nur das, was sie heute schon tun am Zaun mit Videoüberwachung, mit Personenkontrollen, die so ein Gelände betreten, für die Sicherheit zu sorgen, sondern künftig das auch in der Luft mit Detektionstechnik tun zu dürfen und im Zweifel eben auch das, was nicht nur auf dem Boden an Gefahren für solche kritischen Infrastrukturen droht, sondern auch aus der Luft als Sicherheitsfirma gleichermaßen beseitigen zu dürfen. Meine Damen und Herren, zu guter Letzt, das große Thema „häusliche Gewalt“ haben wir schon bei der Einbringung und wiederholt diskutiert, ein eigentlich extrem trauriges Thema, dass Menschen an dem Ort, wo sie sich am sichersten fühlen sollen, dürfen, dürfen müssten, dass sie das genau nicht können. Wir wissen leider aus vielfältigen polizeilichen Rückkopplungen, dass die ursprünglich mal extrem moderne Regelung – das ist sie auch heute noch –, nämlich das Wegweisungsrecht der Polizei, wenn sie auf Fälle häuslicher Gewalt trifft, vor zwei Jahrzehnten war das bundesweit eine echte Vorreiterregelung, die wir heute noch im SOG haben, aber wir wissen, dass uns leider mancher Frust der Polizeikolleginnen und -kollegen erreicht, erstens, weil festzustellen ist, dass das alleine zuweilen nicht hilft, Menschen, die in häuslichen Gewaltsituationen als Opfer betroffen sind, tatsächlich wirksam zu schützen. Deshalb sind die Vorschläge, erstens, das Wegweisungsrecht bleibt, zweitens, es wird erweitert, dass im Zweifel auch Verhaltensregeln bis zu drei Monaten aufgegeben werden dürfen, zum Beispiel jemandem aufzugeben, du darfst zu Hause keinen Alkohol trinken, Punkt, weil wir wissen, dass das leider immer wieder dazu führt, dass jemand aus der Rolle fällt. Zweitens. Wir dürfen künftig sogar Tarnpapiere ausstellen. Das ist der Versuch, besonders betroffenen Opfern von häuslicher Gewalt im Zweifel für eine Übergangsphase Ruhe zu ermöglichen, eben nicht auffindbar zu sein, die Sorge zu nehmen, dass der gewalttätige Partner – leider sind es häufig Männer, es gibt auch andere Situationen, aber in der Regel sind es leider gewalttätige Männer in den jeweiligen häuslichen Gewaltsituationen – eben jemanden nicht findet. Wir wollen künftig ermöglichen – besser als bislang –, dass die Interventionsstellen von den Polizeidienststellen Informationen bekommen können. Die Idee ist, dass eine Interventionsstelle möglichst kurzfristig mit den Opfern Kontakt aufnimmt. Zurzeit wissen die nicht mehr als Namen und Telefonnummer. Das führt für das Opfer dazu, dass in der Regel all das, was in den letzten Stunden, Tagen, Wochen, Jahren erfahren worden ist, noch mal wiederholt werden muss. Wir wollen jetzt eine Ermächtigungsgrundlage schaffen, die es der Polizei wieder ermöglicht – das war vor einigen Jahren schon denkbar –, wieder ermöglicht, mehr Details an die Interventionsstelle zu geben, um der sehr viel früher die Facharbeit zu ermöglichen und nicht quasi nur grobe Daten an die Hand zu geben, obwohl die Polizei durch die Ermittlungsarbeit längst mehr Daten hat. Und zu guter Letzt, wir werden auch ein digitales Kontakt- und Näherungsverbot im Sicherheits- und Ordnungsgesetz vorsehen. So ist leider die moderne Zeit, Sie können jemandem über WhatsApp, über Instagram, über den Facebook-Account – jetzt können Sie alles andere fortsetzen, wenn Sie mögen –, können Sie digital mindestens genauso sehr seelisch Schaden zufügen, auf die Ketten gehen, wie Sie es im Körperlich-Persönlichen, Direkten können. Deswegen ist das entsprechende Portfolio künftig größer. Polizeibeamte können nicht nur körperlich wegweisen, sondern sie können auch sagen, und es wird auch keine SMS geschrieben, kein Anruf gestartet und keine Nachricht auf allen möglichen anderen Messengerkanälen geschickt, um Menschen zu schützen. Zu guter Letzt, für die wirklich hartnäckigsten Fälle – und auch die haben wir leider, auch die haben wir leider –, die regelmäßig durch brutales und extrem gegen die polizeilichen Auflagen verstoßendes Verhalten auffallen, im extremsten Fall soll es künftig auch die Möglichkeit einer Fußfessel geben, mit der Polizeikräfte selber überprüfen können, ob jemand sich an die entsprechenden Abstandsregelungen hält, die ihm vorgegeben sind. Und wir würden das Modell gerne um das sogenannte spanische Modell ergänzen. Das ist der Absatz 3, wenn Sie in die entsprechende Regelung hineinschauen, die sagt, der Täter trägt die Fußfessel, und das Opfer kann, wenn es das möchte, eine technische Vorrichtung erhalten, die dafür Sorge trägt, dass, wenn derjenige mit der Fußfessel sich in einem gewissen Abstand nähert, man ein Warnsignal bekommt. Dann können potenzielle Opfer, diejenigen, die Betroffene sind von häuslicher Gewalt, sich entscheiden, ob sie sich der Situation schlicht entziehen, um selbst dem zufälligen Aufeinandertreffen auf jeden Fall vorbeugen zu können. Ich freue mich sehr, dass das Letztere vor allen Dingen, das große Paket „häusliche Gewalt“, sehr breite Zustimmung aller Anzuhörenden erfahren hat. Ich hoffe, dass wir damit in der Tat einen Instrumentenkasten den Polizeikolleginnen und -kollegen an die Hand geben können und das den Frust ein bisschen reduziert. Nichts ist frustrierender, als wenn die Kolleginnen und Kollegen drei-, vier- oder fünfmal in einer Nacht oder quasi jedes Wochenende immer an die gleichen Wohnanschriften wegen immer der gleichen Sachverhalte fahren müssen. Am Ende des Tages kann Polizei so etwas nicht reparieren, aber sie kann zumindest versuchen, Gefahren abzuwehren. Und genau dafür wollen wir mehr Instrumente geben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den konstruktiven gemeinsamen Prozess bisher! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Innenminister, selbstverständlich ist es Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Unsere Polizei braucht dafür moderne Befugnisse, eine gute Ausstattung und vor allem politische Rückendeckung. Wer schwere Straftaten begeht, Menschen bedroht oder gar Gewalt ausübt, von wem erhebliche Gefahren ausgehen, muss konsequent verfolgt werden. Und auch schon bei der Ersten Lesung habe ich gesagt, wir als AfD-Fraktion begrüßen einen großen Teil dieser Neuerungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, als da wären zum Beispiel die Erhebung der Standortdaten – der Innenminister hat es angesprochen –, wenn man den Notruf wählt. Auch das Nutzen von Bild- und Tonaufzeichnungen im polizeilichen Gewahrsam – der Innenminister hat es eben ausgeführt – ist eine erhebliche Erleichterung für die eingesetzten Polizeibeamten, dient aber auch der Sicherheit der in Gewahrsam genommenen Personen. Und ganz wichtig ist für uns auch die Ausweitung der Möglichkeiten, alles im Zusammenhang mit dem Thema „häusliche Gewalt“. Aber genauso klar ist auch, meine Damen und Herren, Sicherheit darf nicht zum Vorwand werden, Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken. Sicherheit und Freiheit müssen in einem Gleichgewicht bleiben. Und gerade bei dieser Novelle sehen wir die Gefahr, dass der Staat zunehmend auf Überwachung setzt, Datensammlungen und präventive Eingriffe, noch bevor überhaupt konkrete Straftaten begangen worden sind. Der Begriff „drohende Gefahr“ – an sich diesen neuen Gefahrenbegriff begrüße auch ich – bleibt dabei dennoch problematisch, unbestimmt und eröffnet erhebliche Spielräume. Besonders kritisch sehen wir als AfD aber die vorgesehenen Bescheinigungen beziehungsweise Dokumentationspflichten bei polizeilichen Maßnahmen, bei den sogenannten anlasslosen Kontrollen. Unsere Polizisten brauchen Zeit für ihre eigentliche Arbeit, nämlich die Gefahrenabwehr und die Kriminalitätsbekämpfung, und nicht immer neue bürokratische Zusatzaufgaben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und in Kürze wird der Finanzminister nachher den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes einbringen, und wir schaffen hier ein neues Bürokratiemonster für unsere Polizeibeamten. Es entsteht der Eindruck, die Polizei müsse sich bei jeder Kontrolle zunächst rechtfertigen und absichern. Damit sendet man aus unserer Sicht das falsche Signal an die Beamten auf der Straße. Natürlich muss staatliches Handeln rechtsstaatlich und überprüfbar bleiben. Dafür gibt es aber bereits Dienstvorschriften, gerichtliche Kontrolle, bestehende Dokumentationspflichten. Zusätzliche Bescheinigungen schaffen vor allem ein Mehr an Bürokratie, ein Mehr an Verwaltungsaufwand und ein Mehr an Misstrauen gegenüber den eigenen Sicherheitsbehörden. Unsere Polizei steht ohnehin unter enormem Druck. Personalmangel, steigende Gewaltkriminalität und eine zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften sind längst Realität. Was unsere Beamten jetzt brauchen, sind Rückhalt und Vertrauen, keine neuen Formulare. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde werden wir auch dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Wir sagen deshalb ganz klar: harte Maßnahmen gegen echte Gefährder, ja, aber keine schleichende Entwicklung hin zu einem überbürokratisierten Überwachungs- und Misstrauensstaat. Leider ist es mit dieser Novelle überdies versäumt worden, Distanz-Elektroimpulsgeräte, also die sogenannten Taser, einzuführen für alle im operativen Dienst befindlichen Einheiten der Landespolizei. Die sogenannten Taser können in gefährlichen Einsatzlagen helfen, Angreifer schnell und zugleich deutlich schonender als durch den Einsatz der Schusswaffe außer Gefecht zu setzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Damit stärken wir sowohl den Schutz unserer Polizeibeamten als auch den Schutz der Bürger und der Verdächtigen, weil Eskalation im Ernstfall verhindert und tödliche Folgen vermieden werden könnten. Leider fanden unsere bisherigen Anträge immer wieder nicht die Mehrheit und somit keinen Eingang hier in den vorliegenden Entwurf. Aus diesem Grunde werden wir als AfD-Fraktion uns zu dem Gesamtentwurf enthalten, denn wir als AfD stehen für einen starken Rechtsstaat, der Kriminelle konsequent bekämpft, aber zugleich für die Freiheit der Bürger ist und Selbige schützt und seine Polizei nicht immer durch neue Auflagen lähmt. Das wird durch dieses Gesetz nicht erreicht, auch nicht mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN, den wir selbstverständlich ablehnen. Insgesamt enthalten wir uns. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zweite Gesetz zur Änderung des SOG, das wir heute in Zweiter Lesung behandeln, befasst sich im Wesentlichen mit der effektiven Unterbindung und der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Dass dazu die Befugnisse für die Landespolizei in einem ganzheitlichen Maßnahmenpaket erweitert werden, begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Besonders findet unsere Zustimmung, dass die bisher nur zur Verhinderung terroristischer Straftaten zulässige elektronische Aufenthaltsüberwachung bei bestimmten Voraussetzungen nach dem spanischen Modell nun auch in Fällen häuslicher Gewalt eingesetzt werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind natürlich auch sehr damit einverstanden, dass mit der gesetzlichen Befugnis für die Landespolizei, Standortdaten bei eingehenden Notrufen auf die Notrufnummer 110 abzurufen, und unser Antrag aus April letzten Jahres „Mit der 110 schneller Leben retten – Ortung des Polizeinotrufes in MV sofort ins SOG“ endlich realisiert wird, nachdem es leider abgelehnt wurde. Aber es ist egal, es kommt jetzt rein, und das ist gut so. (Beifall Christiane Berg, CDU) Gut ist auch die grundsätzliche Videoüberwachung von Gewahrsamsräumen bei Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamten. Wir teilen die Auffassung im Übrigen nicht, dass es dort zur Einschränkung der Speicherdauer und zu erweiterten Löschvorschriften kommen sollte. Nicht mal der Datenschutzbeauftragte hat das gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, betroffen gemacht hat uns allerdings ein wenig die Art und Weise, wie die Regierungskoalition und das Innenministerium mit dem Thema Drohnenabwehr umgegangen sind. Nachdem wir in der Ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht haben, dass in diesem Gesetzentwurf die dringend notwendige Regelung zur Abwehr unbemannter Luftverkehrsobjekte fehlt, war ich echt zunächst froh, dass die Kritik aufgenommen wurde. Und der Minister hatte das ja in der Anhörung gleich auch schon so angekündigt, dass er sich damit noch einmal befassen wollen würde. Dann kam auch die Ankündigung, dass Änderungsanträge kommen sollen von der Regierungskoalition. Darauf, meine Damen und Herren, ließ sich dann aber wirklich lange warten. Dann wurde das schon einmal wieder abgesetzt von der Tagesordnung des Innenausschusses, und dann kam der Vorschlag per Tischvorlage in den Innenausschuss, und zwar drei Tage vorher. Das ist alles wieder sehr kurzfristig. Wir wurden leider wieder nicht mit eingebunden, wir konnten uns damit nicht mehr eingehend befassen. Das ist sehr, sehr schade. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber ich gehe mal davon aus, dass es davor ein bisschen gehakelt hat innerhalb der Regierungskoalition, um da, ich sage mal, einen guten Vorschlag zu entwickeln, der Ihnen beiden irgendwie dient. Aber Sie haben dann auch leider etwas geschafft, was ich nicht gut finde und was ich hier deutlich kritisieren möchte, nämlich, Sie wollen einführen – und das haben wir eben schon mehrfach gehört, auch vom Innenminister selbst – die Bescheinigung über die Identitätsfeststellung bei anlasslosen Kontrollen. (Horst Förster, AfD: Ziemlich absurd.) Und das finde ich wirklich bedauerlich, denn es ist jetzt so, nach Paragraf 29 soll die Polizei nun der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Person einige Bescheinigungen über die Feststellung und ihren Grund ausstellen, wenn sie diese verlangt. Die Bescheinigung soll dem Betroffenen innerhalb von 14 Tagen übermittelt werden. (Horst Förster, AfD: Absurd ist das.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Feststellungsbescheinigung bedeutet nicht nur mehr Papier, mehr Speicherplatz, mehr IT, sondern zusätzlichen Zeitaufwand pro Kontrolle, die Bindung von Einsatzkräften in ohnehin angespannten Lagen. Und das Verhältnis von Aufwand und tatsächlichem Nutzen stehen meines Erachtens in keinem Verhältnis. (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Das polizeiliche Handeln ist schon heute überprüfbar und nachvollziehbar. Eine zusätzliche Quittung schafft keine neue Kontrolltiefe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie dürfen sich auch fragen, wird durch diese Maßnahme wirklich mehr Vertrauen geschaffen oder eher Misstrauen verstärkt. Besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass jede Kontrolle formalisiert und zulasten einer einfachen, bürgernahen Verständigung verrechtlicht wird? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine Damen und Herren, ich sehe hier die Gefahr, dass eine solche Regelung von Teilen der Öffentlichkeit als generelles Misstrauenssignal gegenüber der Polizei verstanden wird, obwohl die Mehrheit, die große Mehrheit die Maßnahmen unserer Polizei für rechtmäßig hält und auch für verhältnismäßig. Wir sollten vielmehr zeigen, und damit meine ich wir als Politik, wir als Parlament, dass wir dem rechtsstaatlichen Handeln und damit unseren Polizeibeamtinnen und -beamten vertrauen und nicht immer mehr kontrollieren müssen. Sie haben sich jetzt für einen anderen Weg entschieden, das ist bedauerlich. Ich komme zurück auf den Änderungsantrag der Koalition im Innenausschuss. Da wäre es sinnvoll gewesen, zu diesen umfangreichen Änderungen meiner Meinung nach noch einmal Sachverständige zu hören, Polizei und auch IT-Fachleute, die sich zu den Kriterien verständigen. Aber das haben Sie jetzt nicht für notwendig gehalten. Liegt vermutlich auch daran, da Sie ja sowieso eine Entscheidungsmehrheit haben. Meine Damen und Herren, außerdem hat sich das Innenministerium in den Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung einfügen lassen, mit dem es selbst die Betreiber kritischer Infrastruktureinrichtungen bestimmen kann, denen die Abwehr von Drohnen über ihren Bereichen erlaubt werden soll. Zur Begründung wurde hier ausgeführt, dass eine Verordnung des Innenministers hinreichende Rechtsklarheit bei Abgrenzungsproblemen gewährleisten würde, weil das KRITIS-Dachgesetz des Bundes noch nicht in Kraft getreten sei. Meine Damen und Herren, das Zweite Gesetz zur Änderung des SOG soll im Wesentlichen mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten in Kraft treten, um dem praktischen Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, und das wäre dann der 1. November dieses Jahres. Wann das Innenministerium die Verordnung zum Einsatz technischer Mittel gegen Fahrzeugsysteme erlassen wird, das steht in den Sternen. Bei den derzeitigen Laufzeiten des Innenministeriums für Gesetzentwürfe steht zu befürchten, dass das noch lange auf sich warten lässt. So sehr wir die Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Teilen – in großen Teilen sogar – befürworten, so sehr lehnen wir erstens den Umgang mit dem Parlament und den Oppositionsfraktionen ab und natürlich, wie ich auch genannt habe, die jetzt im Nachhinein noch hineingeflochtenen neuen Bestimmungen bezüglich der Identitätsfeststellung. Auch das lehnen wir ausdrücklich ab. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Und auch unterschreiben wir hier keine Blankoverordnungsmöglichkeiten, auch das lehnen wir grundsätzlich ab. Deswegen können wir nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Wir möchten aber deutlich machen, …
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, …
Ann Christin von Allwörden CDU
… eine grundsätzliche Ablehnung …
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit ist schon eine ganze Weile abgelaufen.
Ann Christin von Allwörden CDU
Ja.
Beate Schlupp
Ich habe jetzt hier schon geleuchtet.
Ann Christin von Allwörden CDU
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich auch noch einmal betonen, dass ich die Herangehensweise des Ministeriums mit dem Symposium und der frühzeitigen Einbindung von Praxis und Politik sehr gut finde und hoffe, dass dieses Beispiel Schule macht. Im Ergebnis stieß der Gesetzentwurf bereits hier im Landtag in der Ersten Lesung auf positive Rückmeldungen. Es handelt sich bei Sicherheitsgesetzgebungen jedoch nie um Konsenspapiere. Demzufolge haben wir in der Anhörung weitere wertvolle und gute Hinweise bekommen, an welchen Stellen wir noch mal nachsteuern müssten. Und das haben wir als rot-rote Koalition selbstverständlich gerne gemacht. Mit dem Änderungsantrag im Innenausschuss haben wir die notwendigen Anpassungen und sinnvolle Anregungen übernommen. Und ich bin mir sehr sicher, dass uns der Spagat gelungen ist zwischen dem Festschreiben notwendiger Eingriffsbefugnisse für die Polizei und der Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten für Bürgerinnen und Bürger. Damit unterscheiden wir uns grundlegend vom Stil eines schwarz geführten Innenministeriums der Vergangenheit, das dem Land sehenden Auges eine Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht einholte, und das nicht nur ein Mal. Meine Damen und Herren, das vorliegende SOG ist vor allem ein Meilenstein in der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Die Fälle häuslicher Gewalt sind anhaltend hoch, und regelmäßig werden neue traurige Höchststände vermeldet. Das eigene Zuhause bleibt nach wie vor der gefährlichste Ort für Frauen. Das ist mir unbegreiflich. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Es spricht für sich, was der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Herr Dirk Peglow, Frauen angesichts der erneuten gestiegenen Zahlen von Vergewaltigung und Sexualdelikten rät. Im Interview im ZDF sagte er, ich zitiere: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von physischer oder psychischer Gewalt zu werden.“ Das mag zynisch klingen, ist im Kern aber leider wahr. Anders, als die rassistischen Blender vom rechten Rand und die AfD-Kandidatin für die Schweriner Bürgermeisterwahl den Menschen weismachen wollen, sind es eben doch Männer, egal, welcher Herkunft, vor denen Frauen sich fürchten müssen. Mit den neuen Regelungen wollen wir Frauen schützen, wenn es Anzeichen gibt, dass sie Betroffene von Gewalttaten werden können. Und die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die Fußfessel als Ultima Ratio ein probates und effektives Mittel dafür sein kann. Wir wollen mit der Ergänzung im SOG schwere körperliche Eingriffe bis hin zu Femiziden bekämpfen und bestenfalls verhindern. Meine Damen und Herren, einen weiteren Punkt aus dem Gesetzentwurf will ich noch einmal hervorheben. Wir normieren den Umgang mit Drohnen und schaffen Regelungen, wie die Polizei und auch Betreiber kritischer Infrastruktur bei Gefährdungen damit umgehen können. Wir sind dabei nicht die Ersten, aber dennoch einen Schritt weiter als andere Bundesländer und betreten da teilweise auch juristisches Neuland. Ich finde das gut und mutig, weil es wichtig ist, den veränderten sicherheitspolitischen Anforderungen gerecht zu werden. Und die teilweise auch hier geäußerte Kritik, dass zum Beispiel der eine Seite lange Paragraf zu unbestimmt wäre, halte ich, wie auch die übrige Kritik, an den Haaren herbeigezogen und wenig überzeugend. Aber wenn man nichts zu kritisieren findet, dann denkt man sich halt was aus. Es kann ja nicht sein, dass eine rot-rote Landesregierung mal was richtig macht, und dann auch noch im Bereich der Sicherheit und Ordnung. (Torsten Renz, CDU: Die Wahrscheinlichkeit ist auch gering.) Konstruktive Opposition geht anders, aber es geht Ihnen da leider nicht immer um unser Land. Meine Damen und Herren, die Einführung des Drohnen-Paragrafen ist eine Ergänzung im SOG neben einer Reihe von weiteren sinnvollen Änderungen im Gefahrenabwehrrecht des Landes. Zur Kameraüberwachung in Gewahrsamszellen, der Möglichkeit der Standortdatenerfassung und den Kontrollquittungen wurde vieles, nicht nur Richtiges gesagt, was ich nicht alles wiederholen möchte. Ich muss nur einmal kurz ehrlich sagen, ich verstehe die Aufregung um die Kontrollquittung überhaupt nicht. Ich finde sie geradezu absurd. Es gehört zum Grundwesen einer liberalen und rechtsstaatlichen Demokratie, dass Menschen, die persönlich von behördlichem Handeln betroffen sind, einen Nachweis hierüber erhalten können. Es ist nicht mehr als ein rechtsstaatlicher Ausgleich zur erweiterten Kontrollbefugnissen, wie sie der Polizei mit dem sogenannten Sicherheitspaket zugestanden wurden. Jedes staatliche Handeln muss überprüfbar sein. Das ist kein Generalverdacht gegenüber den Polizistinnen und Polizisten des Landes, denn dann hätten wir da hineinformuliert, dass alle Kontrollen zu quittieren sind, aber selbst das wäre rechtsstaatlich nicht zu kritisieren und erst recht nicht der Untergang des Abendlandes. Und es geht auch nicht um Racial Profiling, auch wenn die Idee der Kontrollquittung dort ihren Ursprung hat. Das war in keiner unserer Begründungen irgendwo zu lesen, zu hören, und es gibt in MV auch viel zu wenig Hinweise darauf. Wir integrieren in das SOG die Möglichkeit einer sogenannten Kontrollquittung, das heißt, Menschen, deren Identität an einem kriminalitätsbelasteten Ort von der Polizei festgestellt wurde, können – wohlgemerkt können – sich eine Bescheinigung über diese hoheitliche Maßnahme ausstellen lassen, nicht mehr und nicht weniger. Und, lieber Herr Kollege Wulff, Juristen sagen ja gerne, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ein Blick ins Gesetz hilft auch manchmal, Dinge zu verstehen und einzuordnen. Und wenn Sie in das Gesetz geschaut hätten und dies verstanden hätten, dann hätten Sie verstehen können, dass die von uns eingeführte Kontrollquittung keine nennenswerten Kosten auslöst, weil es gerade keine extrabedruckten Vordrucke braucht. (Marc Reinhardt, CDU: Schreiben Sie das auf ein leeres Blatt, oder was?!) Und dass sich die FDP gegen die Stärkung von Bürgerrechten wendet, seien sie aus Ihrer Sicht auch nur symbolisch, (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist schon erstaunlich.) zeigt den Zustand dieser ehemals liberalen Partei und wie sehr Sie Ihren Kompass verloren haben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Und all jene, und all jene, die meinen, das Instrument wäre überflüssig, weil es so wenig Anwendung gefunden hat oder Anwendung finden wird, die fordere ich auf, auch alle anderen Instrumente abzuschaffen, die gar nicht oder kaum eingesetzt werden, zum Beispiel die Quellen-TKÜ, auf die trifft es nämlich ganz genauso zu. Und ich weiß schon jetzt, dass Sie da dieses Argument nicht zählen lassen, denn da ist Haben besser als Brauchen. Und dann sollten Sie doch bitte in Ihrer Argumentation stringent sein. Also ich bitte dann noch mal alle lautstarken Kritiker, ihre ideologischen Scheuklappen abzunehmen und zur Sachlichkeit zurückzukehren. (Marc Reinhardt, CDU: Abgelehnt!) Ich schließe mich im Übrigen den Ausführungen des Ministers an und bitte um Zustimmung zu diesem wirklich guten Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ein gutes Polizeigesetz schafft Sicherheit, ohne Freiheit unnötig einzuschränken. Es schützt Menschen und es schützt ihre Rechte. An diesem Maßstab muss sich auch diese Novelle messen lassen. Der Entwurf eines Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist durchaus ein Schritt nach vorn. Er ist besser als der ursprüngliche Entwurf. Und das ist auch Ergebnis der beharrlichen Arbeit meiner Fraktion. (Michael Noetzel, Die Linke: Ganz sicher?!) Wir haben Defizite benannt, Reformen eingefordert und konkrete Vorschläge gemacht (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei der Evaluation in der Ersten Lesung und in den Ausschussberatungen. Einige unserer Forderungen finden sich nun im Gesetzentwurf wieder. Ein wichtiger Fortschritt ist die neue Befugnis zur Drohnenabwehr. Lange zeigte sich der Innenminister skeptisch und meinte, die bestehende Rechtslage reiche aus, aber ein modernes Polizeirecht braucht eine praxistaugliche Antwort auf neue Herausforderungen und auf neue Bedrohungen. Und die sind durch Drohnen besonders vielfältig. Es ist deshalb gut, dass nicht nur die Polizei, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Betreiber/-innen kritischer Infrastrukturen bessere Möglichkeiten erhalten, gegen Drohnen vorzugehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Richtig ist auch die Einführung von Kontrollquittungen. Das haben wir Bündnisgrünen schon im Jahr 2022 gefordert. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer ohne konkreten Verdacht kontrolliert wird, hat ein Recht auf Transparenz. Kontrollquittungen dokumentieren staatliches Handeln, machen es nachvollziehbar und helfen, diskriminierende Kontrollen zu verhindern. Sie sind ein wichtiges Instrument gegen Racial Profiling. Sie stärken das Vertrauen in die Polizei, und genau dieses Vertrauen ist eine unverzichtbare Grundlage wirksamer Polizeiarbeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch beim Schutz vor häuslicher Gewalt enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn gerade hier entscheidet staatliches Handeln oft ganz unmittelbar über die Sicherheit von Gewaltopfern und manchmal auch über Leben und Tod. Wenn Betroffene besser geschützt werden, ist das ein echter Fortschritt. Aber es bleibt bei halben Schritten. Warum sich SPD und Linke geweigert haben, häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention klar zu definieren, bleibt ihr Geheimnis. Wer schützen will, muss auch benennen, wovor geschützt wird. Eine klare gesetzliche Definition schafft Rechtssicherheit, verbessert die Anwendung und setzt ein wichtiges gesellschaftliches Signal. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso unverständlich ist die Ablehnung einer verpflichtenden Bodycamnutzung bei Zwangsmaßnahmen. Gerade dann, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird, braucht es größtmögliche Transparenz. Wenn Aussagen auseinandergehen, können Videoaufnahmen objektiv zur Aufklärung beitragen. Das schützt Bürger/-innen vor rechtswidriger Gewaltanwendung, und es schützt Polizeibeamt/-innen vor unberechtigten Vorwürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann ist da noch das geradezu verbissene Festhalten an den sogenannten Staatstrojanern. Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ beruhen darauf, Sicherheitslücken nicht zu schließen, sondern auszunutzen. Das ist so, als würde man ein Fenster offen halten, absichtlich, um später nach Einbrechern Ausschau zu halten. Spätestens nach dem Hackerangriff auf Polizeidiensthandys sollte klar sein, IT-Sicherheit stärkt man nicht, indem man Schwachstellen konserviert. Wer Sicherheitslücken bewusst offen hält, schafft Risiken für Behörden, für Unternehmen und für jede Bürgerin und jeden Bürger. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist eine bittere Ironie, dass die Landespolizei genau das nun schon seit einem Jahr täglich in ihrer Arbeit zu spüren bekommt. Diese Novelle enthält Fortschritte, aber sie bleibt hinter dem zurück, was ein modernes, grundrechtsorientiertes Sicherheitsrecht leisten muss. Sie verbessert manches, aber sie nutzt nicht alle Chancen. Ein wirklich modernes Polizeigesetz schafft nicht nur neue Befugnisse, es schafft Vertrauen, es stärkt Grundrechte, und es sorgt dafür, dass Sicherheit und Freiheit gemeinsam geschützt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können noch heute dazu beitragen, indem Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Andernfalls werden wir uns enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für uns Freie Demokraten gilt, eine starke Polizei braucht Rückhalt, moderne Ausstattung und klare rechtsstaatliche Grenzen. Und wie ich im vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt habe, zu den staatlichen Kernaufgaben gehören Sicherheit, Bildung und Infrastruktur – in dieser Reihenfolge, Sicherheit zuerst. Deswegen haben wir uns zu diesem staatlichen Gebilde zusammengeschlossen. Und Sicherheit und Freiheit sind für uns kein Widerspruch. Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass der Staat immer mehr darf, Sicherheit entsteht dann, wenn der Staat seine Kernaufgaben verlässlich erfüllt – personell, technisch und rechtlich sauber. Und deswegen gehen wir doch jetzt einmal in diesen Gesetzentwurf ein bisschen genauer rein. Und, Herr Noetzel, Sie haben die Vorlage ja exzellent hingelegt. Es wäre mir tatsächlich schwerer gefallen, diesen Gesetzentwurf richtig hart zu kritisieren, wenn Sie nicht kurz vor Toresschluss mit dieser komischen Kontrollquittung gekommen wären. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja.) Die Kontrollquittung, die Sie hier einbringen, das ist ein Fantasieproblem, das Sie mit Symbolpolitik lösen wollen. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Nichts anderes ist das. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und … Später! Später! Später gerne eine Frage. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke)
Beate Schlupp
Ich weiß jetzt nicht, also es sollte eine Zwischenfrage sein, die der Abgeordnete jetzt – ich hoffe, Sie haben gestoppt – abgelehnt hat und zu einem späteren Zeitpunkt, also am Ende seiner Rede, vermute ich mal, bereit wäre ... (Der Abgeordnete David Wulff wendet sich an das Präsidium.) Wir haben gestoppt, wir haben gestoppt, wir passen auf. Bitte, jetzt können Sie Ihre Rede fortsetzen!
David Wulff FDP
Die Kontrollquittung macht das, was hier am Ende beschlossen werden soll, wirklich absurd, wie gesagt, ein Fantasieproblem, welches mit Symbolpolitik gelöst werden soll. (Michael Noetzel, Die Linke: Dann schafft es auch diese Demokratie.) Denn was ist denn doch der tatsächliche Grund dahinter, dass Sie das machen? Sie sagen, Sie haben Racial Profiling gar nicht als Grund angegeben, Frau Oehlrich, Sie haben das denn noch mal mit eingebracht, und das ist der tatsächliche Hintergrund dafür. Und ja, das mag in anderen Bundesländern durchaus ein Problem gewesen sein, teilweise auch sein. In Mecklenburg-Vorpommern, für uns sehe ich dieses Problem tatsächlich nicht. Wenn dann der Innenstaatssekretär bei dem Gewerkschaftstag der GdP die Hälfte seiner Grußwortzeit darauf verwendet, zu erklären, warum das am Ende doch richtig toll ist, dass wir das brauchen, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) und hinterher in der Podiumsdiskussion sich alle einig sind, wir müssen unsere Beamtinnen und Beamten von der Bürokratie entlasten, dann ist das für mich ein richtig harter Widerspruch. Wir haben reale Aufgaben, reale Herausforderungen, (Beifall Ann Christin von Allwörden, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) die unsere Polizistinnen und Polizisten da draußen lösen müssen. Und von wegen kein Umsetzungsaufwand! Da seien wir doch mal ehrlich, wie soll das denn laufen? Wie beim Bäcker, Kassenbon? Nein danke, brauche ich nicht? (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Da muss doch die Polizei zumindest irgendwie auch die Kontrollierten darauf hinweisen, dass sie das Recht haben, und dann sagen sie, ja, gerne, nehme ich, kein Problem, ich gehe zurück zum Wagen und drucke das. Wir sind noch nicht mal in der Lage, unsere Beamten mit unseren Smartphones wieder auszustatten, Geräte, die sie tatsächlich brauchen, und jetzt wollen wir auf jedem Streifenwagen noch einen Thermodrucker installieren, damit wir die Quittung ausdrucken wollen?! (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist doch Quatsch! Wie kommen Sie darauf?) Also jetzt mal rein praktisch: Und wenn Sie jetzt, (Michael Noetzel, Die Linke: Wie kommen Sie darauf?) und wenn Sie jetzt, Herr Noetzel – Wie komme ich darauf? –, wenn Sie jetzt das in der Praxis sagen (Michael Noetzel, Die Linke: Lesen Sie unseren Gesetzentwurf!) und der Minister sagt, na ja, die haben ja 14 Tage Zeit, das zu bekommen, dann ist doch der Sinn und Zweck dieses „Ich werde am Tag mehrfach kontrolliert, weil ich in einer Gegend bin, wo ich nicht kontrolliert werden möchte“, (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist eine Scheindebatte!) genau dann bin ich doch an einem Punkt, wo ich sage, dass diese Quittung völlig ad absurdum ist, wenn ich sie nicht sofort ausstelle und am gleichen Tag vor Ort sein kann, sehr geehrter Herr Beamte, ich wurde heute schon kontrolliert, wäre nett, wenn ich heute weitermachen darf, um meinen Einkauf zu erledigen, ich kriege noch einen Bon vom Bäcker. (Horst Förster, AfD: Wie soll man das denn noch wissen nach 14 Tagen?) Das ist doch am Ende der tatsächliche bürokratische Wahnsinn, über den wir uns unterhalten. Deswegen, es ist ein Fantasieproblem, gelöst mit Symbolpolitik. Und das Ganze macht das Gute in diesem Gesetz – die Drohnenabwehr, die wir jetzt doch vernünftig untergebracht haben, die Klarstellung von Rechtsbegriffen, der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und die Ortung auch bei Notrufen –, ja, das macht das Ganze doch jetzt wieder total lächerlich, dass wir die guten Sachen jetzt unter den Teppich kehren müssen, weil wir uns mit so etwas befassen müssen. Und – das tut mir leid –, und deswegen behalte ich auch als Liberaler mit starkem Bürgerrechtskompass ... (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, auch Ihnen den Hinweis, …
David Wulff FDP
Enthaltung.
Beate Schlupp
… die Redezeit ist abgelaufen. Und Sie hatten zugesagt, eine Zwischen…, jetzt nur noch Frage zuzulassen. Bitte schön, Frau Fraktionsvorsitzende … (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Danke schön, Frau Präsidentin! Also ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung um das Thema Kontrollquittung hier so gar nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Ann Christin von Allwörden, CDU: Na, das ist ja klar!) Und deswegen die Frage, Herr Kollege Wulff: Wissen Sie, dass das SOG schon lange Kontrollquittungen vorschreibt, und zwar, wenn Sachen durchsucht werden, also Taschen, Rucksäcke oder der Kofferraum eines Autos? Auf Verlangen muss die Polizei das bescheinigen, und zwar auch den Grund der Maßnahme, selbst, wenn nichts gefunden wird. Das steht seit der Einführung des SOG in Paragraf 58 Absatz 2. (Michael Noetzel, Die Linke: Ah! Das ist ja verrückt.) Haben Sie jemals gehört, dass es mit dieser Vorschrift Probleme gibt? Und warum soll das jetzt …
Beate Schlupp
Also, jetzt …
Constanze Oehlrich GRÜNE
… mit den Quittungen …
Beate Schlupp
… wäre das …
Constanze Oehlrich GRÜNE
… nach Ihren Vorstellungen …
Beate Schlupp
… die dritte Frage.
Constanze Oehlrich GRÜNE
… anders sein?
Beate Schlupp
Ich weise nur darauf hin: eine Frage! Jetzt hat Herr Wulff die Möglichkeit, in einer Minute eine, beide oder auch drei Fragen zu beantworten, aber nach unseren Regeln ist immer nur jeweils eine Frage zulässig. Bitte schön, Herr Wulff!
David Wulff FDP
Vielleicht können ja noch weitere Fragen dann gestellt werden. Aber im Kern, ja, natürlich, aber der Eingriff, den ich hier mache, der hat auch eine völlig andere Qualität. Wenn ich quasi jetzt einen Beamten habe, der reingeht und sagt, okay, ich mache jetzt eine Taschendurchsuchung, ich durchsuche persönliche Gegenstände, dann ist das doch ein viel stärkerer Eingriff als, ich mache jetzt mal eine Personalausweiskontrolle. (Michael Noetzel, Die Linke: Das hat die FDP früher als Bürgerrechtspartei anders gesehen.) So, und deswegen sehe ich das doch hier gar nicht als das Problem. Wenn Sie jetzt aber sagen, das Ganze war schon immer drin und das ist völlig ausreichend, warum machen wir dann jetzt noch mal einen obendrauf? Weil das, also das, was jetzt obendrauf gesetzt ist, das macht es doch unnötig kompliziert. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Frau Tegtmeier, Sie können da gerne noch Kommentare zu machen oder Sie können auch gerne beratend das Innenministerium zu Hilfe bitten, dann können wir uns auch inhaltlich auseinandersetzen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Der war nicht schlecht!) Aber ansonsten ist das hinreichend schwierig. Deswegen, also mir ist das bekannt, dass es funktioniert, (Michael Noetzel, Die Linke: Arrogant, und hat überhaupt nichts mit der Beantwortung der Frage zu tun.) und weitere Maßnahmen halte ich hier für überflüssig, gegenüber der Polizei auch respektlos im Sinne von, wir unterstellen, sie machen ihre Arbeit nicht ordentlich. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und das ist aber …
Beate Schlupp
So, jetzt ist das eine gute Gelegenheit zu unterbrechen, denn die Zeit für die Beantwortung der Frage ist abgelaufen, und ich weise noch einmal darauf hin, dass es kein Zwiegespräch sein darf. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch mal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Mucha.
Ralf Mucha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, schönen Dank für die Erteilung des Wortes! Ich möchte nur kurz auf ein paar Sachen eingehen. Als Erstes möchte ich mich aber über die im Grunde sachliche Debatte hier im Plenum bedanken, bis auf kleinere Ausnahmen. Lieber David, ich bin schon, also ich will jetzt nicht sagen entsetzt, aber ich bin schon erstaunt darüber, mit welcher Vehemenz du hier die anlasslose Kontrollquittung als Fantasieproblem und als ein Druckerproblem darstellst. (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Also ich glaube, auch im Innenausschuss – ich weiß nicht, ob du, du warst eigentlich regelmäßig dabei – haben wir klar gesagt, worum es geht. Es geht um die Stärkung der Transparenz, Akzeptanz und das Vertrauen in polizeiliches Handeln, insbesondere im Zuge verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten Kriminalitätshotspots. Und wenn ich mich richtig erinnere – der Innenminister kann mich gerne berichtigen –, dann haben wir, glaube ich, nur einen in Mecklenburg-Vorpommern, zwei Kriminalitätshotspots, wo man annehmen kann, dass, und so weiter. Ich bin kein Fachmann, ich bin kein, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist das nächste Thema, Ralf, das ist das nächste Thema!) ich bin kein gelernter Polizeivollzugsbeamter, um das mal klarzustellen. Und wir brauchen auch keine Drucker in den Fahrzeugen, das möchte ich auch noch mal sagen. Und auf Anfrage auf dem Revier, ja, es ist eine zusätzliche Belastung, aber es gelten, wie ich es gesagt habe, Transparenz und Akzeptanz. Liebe Kollegin Oehlrich, die Wahrnehmung, die du hier vertrittst, die hätte ich gerne. Ich weiß nicht, wie du das machst, aber das, was du hier vom Stapel geredet hast, also es tut mir leid, kann ich null nachvollziehen. Das nur, das nur nebenbei. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für dich immer noch Sie!) Und, lieber Kollege Nikolaus Kramer, über die DEIGs haben wir in der Vergangenheit schon öfter gesprochen, über die Einführung, und mein Standpunkt ist da klar, den habe ich auch mehrfach gesagt, dass ich da sehr nah beim Innenministerium bin und ich keine Einzelfallregelung für das Land Mecklenburg-Vorpommern mir wünsche, sondern eine Regelung, die deutschlandweit gilt, was auch deutlich zur Vereinfachung in der Anwendung beitragen wird. Und deshalb werden wir den Änderungsantrag auch dementsprechend ablehnen. Ansonsten bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, Frau Abgeordnete Shepley ist rechtzeitig ans Mikrofon geeilt, um eine Zwischenfrage zu stellen. Und auch wenn Sie schon beendet haben, frage ich Sie, ob Sie die Frage zulassen.
Ralf Mucha SPD
Gerne, Frau Präsidentin!
Beate Schlupp
Bitte schön, Frau Abgeordnete!
Anne Shepley GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege Mucha, für die Zulassung der Frage! Ich habe mich doch sehr gewundert gerade, Sie haben ja die Ausführungen meiner Kollegin Oehlrich hier mit so einer Handbewegung und entsprechenden Worten komplett vom Tisch gefegt. Haben Sie denn die Möglichkeit, uns mal konkret zu sagen, was Sie daran gestört hat? Denn so eine generalistische Ablehnung, ich finde, das wird dem Thema nicht gerecht. Ich selbst bin keine Innenpolitikerin, aber wenn ich eins sagen kann, dann ist es, dass meine Kollegin sehr gewissenhaft arbeitet. Insofern bitte ich doch um mehr detaillierte Ausführungen von Ihrer Seite.
Ralf Mucha SPD
Schönen Dank, Frau Shepley, für die Frage! (Die Abgeordnete Anne Shepley spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Habe ich verstanden. Schönen Dank für die Nachfrage! Ich werde Ihnen da gerne auch ein Beispiel geben. Ich schätze die Arbeit Ihrer Kollegin, und ich weiß, wie fleißig und wie viel Intensität sie in die Arbeit steckt, aber ich kann es eben nicht mehr hören, und das gilt nicht nur für Ihre Fraktion, dass in jeder Debatte in irgendeiner Form hier dargestellt wird, wer hat es erfunden, wir haben es erfunden, und auf unsere Anregung ist das schon 2014, 2017 ... Deshalb habe ich es so allgemein wie möglich gehalten, um keine konkreten Anschuldigungen ... Aber so was, tut mir leid, ich kann es nicht mehr hören. Und ich gehe des Öfteren in der Vergangenheit schon auf die Debatten ein und sage, Leute, in eurer Wahrnehmung hier zu sagen, wir haben das und das mal entwickelt – wir haben es nach vorne gebracht und es ist viel Zeit ins Land gegangen. Und wie gesagt, das ist nur ein Punkt, wo ich sage, he, tut mir leid. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, es war mir klar, dass diese Reaktion von Ihrer Seite kommen muss. Wir warten da auf so ein Gesamtpaket zum Einsatz des sogenannten Tasers, des Distanz-Elektroimpulsgerätes bundesweit. Wir verhandeln hier über eine Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und genau da hat der Einsatz des Tasers auch niedergeschrieben zu sein und nicht in irgendwelcher Bundesgesetzgebung, weil wir haben dort ja auch den Schusswaffengebrauch, wir haben dort andere polizeiliche Eingriffsmaßnahmen, weil Polizei ist nämlich Ländersache und nicht Bundessache. Und deswegen kommt genau hier dieser Antrag zur richtigen Zeit, aber es ist ja klar, Sie wollen das nicht, weil der Antrag von der Opposition kommt und Sie da andere Hinderungsgründe haben. In erster Linie komme ich hier aber noch mal nach vorne wegen dieser sogenannten Kontrollquittung. Dass also die Kollegin Oehlrich von den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier sagt, ja, wir müssen ja diese Kontrollquittung schon bei Durchsuchungen und so weiter ausstellen, das ist Vergleichen von Äpfel und Birnen. Hier geht es um die anlasslosen Kontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten. Und zu Recht hat der Ausschussvorsitzende gesagt, schon allein diese Definition ist ja relativ schwierig zu greifen, was ist hier ein Kriminalitätsschwerpunkt. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt versetzen Sie sich mal in die Lage eines Polizeibeamten und eines Bürgers! Stellen Sie sich mal bildlich so eine anlasslose Kontrolle vor! Und ich sage Ihnen, diese Beleggeschichte wird zur Eskalation führen. Denn womit habe ich denn in der Regel als Polizeibeamter zu tun mit meinem sozialen Konfliktpartner? (Michael Noetzel, Die Linke: Jetzt würde ich vorsichtig sein.) In der Regel ist es ja nicht eine anlasslose Kontrolle, wir haben ja einen Grund dazu. Und dann muss ich dem Bürger erklären, das ist jetzt hier keine anlasslose Kontrolle, das ist keine Kontrolle im Sinne des Paragrafen 29 des SOG. Weil in der Zeitung wird nur stehen, die Polizeibeamten müssen jetzt eine sogenannte Kontrollquittung ausstellen, und das wird der Bürger einfordern, jedes Mal, bei jeder Kontrolle, (Christian Albrecht, Die Linke: Das ist ja auch sein Recht.) egal, ob sie anlasslos gewesen ist, egal, ob es dazu einen Hintergrund gegeben hat, ob das eine Verkehrskontrolle ist. Und wenn der Polizeibeamte dann sagt, nee, muss ich nicht, weil das Gesetz sagt, nur bei anlassloser Kontrolle, dann habe ich ein Konfliktpotenzial und es wird zur Eskalation kommen, das verspreche ich Ihnen heute. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deswegen warne ich davor, das so zu beschließen, wie das hier vorgesehen ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Noetzel, Die Linke: Wir können das auch für alle Kontrollen beschließen, das ist kein Problem!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5405. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/6523 sowie einen Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6529 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6523 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6523 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6529 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6529 bei Zustimmung durch die Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der fraktionslosen Abgeordneten, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6498 zustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke, ansonsten Stimmenthaltung angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6498 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6498 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6503 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6503 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes, Drucksache 8/5416, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 8/6499. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6521 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6524 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5416 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6499 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6521 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6524 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Sicherheit und Freiheit sind für uns keine Gegensätze, sie gehören zusammen. Wir geben unserem Nachrichtendienst heute zeitgemäße und glasklare Spielregeln. Damit setzen wir auch die neuen strengen Leitplanken des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Gesetze in Bayern und Hessen für die nachrichtendienstliche Arbeit hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ganz konsequent um. Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht, je schwerer der Eingriff in unsere Privatsphäre ist, desto dringender muss die Gefahr sein. Darum muss bei einem harten Eingriff künftig vorher auch eine unabhängige Instanz, die G10-Kommission, zustimmen. Das Verfassungsgericht hat in seinem Hessen-Beschluss unmissverständlich klargestellt, es reicht nicht, einfach das Label „Staatsschutz“ auf eine Akte zu kleben, um Daten beliebig weiterzureichen. Eine mittlere Straftat wird nicht automatisch zu einer besonders schweren, nur weil sie politisch motiviert ist. Deshalb legen wir im Gesetz jetzt einen konkreten, messbaren Straftatenkatalog fest. Die Polizei bekommt diese Daten künftig nur noch bei objektiv – im Gesetz festgeschriebenen – besonders schweren Straftaten oder konkretisierten Gefahren für unsere wichtigen Rechtsgüter, also dem Grunde nach nur dann, wenn sie die Daten auch nach eigenen strengen Polizeigesetzen selber heben dürfte. Vage Paragrafen aus anderen Ländern hat Karlsruhe einkassiert. Diesen Fehler machen wir hier in MV nicht. Zudem holen wir den Dienst aus dem Dunkeln. Das Kontrollgremium wird künftig einmal im Jahr öffentlich tagen, um Transparenz zu schaffen. Da haben wir in den vergangenen Jahren schon angefangen, und das werden wir jetzt hier auch noch einmal verbindlich festlegen und ins Gesetz schreiben. Lassen Sie uns aber auch über ein schwieriges Thema sprechen, die Datenspeicherung bei Jugendlichen unter 14 Jahren. Ja, Sie haben recht, wenn man im Vorfeld auch gelesen hat, was es damit auf sich hat, und wenn Sie dann sagen, dass Kinder auf den Bolzplatz gehören und nicht in Geheimdienstakten, aber stellen Sie sich mal vor, was auf dem Handy unserer Kinder heute los ist. Extremisten stehen nicht mehr nur mit Flugblättern an der Straßenecke, (Michael Noetzel, Die Linke: Oder an der Schule.) sie lauern in Chatgruppen auf Social Media direkt im Kinderzimmer. Und sie manipulieren gezielt unsere Jüngsten. Wenn ein 13-Jähriger im Netz von Salafisten oder von Rechtsextremisten radikalisiert wird und lernt, wie man Anschläge plant, (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) dann dürfen wir nicht einfach wegschauen, nur weil das Geburtsdatum nicht passt. Wir erlauben die Speicherung bei unter 14-Jährigen nur unter extrem strengen Auflagen, sozusagen als Notfallschutzschild. Wir tun das, um diese Kinder rechtzeitig da rauszuholen, bevor sie endgültig in den Extremismus abrutschen. Niemand darf hier einfach den Tätern überlassen werden. All diese Schutzmechanismen unserer wehrhaften Demokratie will die AfD mit ihrem Änderungsantrag wieder einreißen. Wir werden diesen Änderungsantrag deswegen natürlich ablehnen. Es geht Ihnen nicht um Bürgerrechte, was ja vielleicht vorgehalten ist, es geht Ihnen um ein juristisches Hintertürchen zur Selbstimmunisierung Ihrer Partei. Sie wollen den öffentlichen Verfassungsschutzbericht abschaffen, der Bürgermeister oder der Sportverein, der soll nicht länger wissen, wenn sie da jemanden im Verein haben, der möglicherweise ein Extremist ist, den sie sich da ins Boot holen. Sie wollen unsere Demokratie blind machen, denn das ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, ein Frühwarnsystem zu sein und damit Teil sozusagen der Alarmanlage einer wehrhaften Demokratie. Zudem fordern Sie zwingend einen Sitz im Geheimdienstkontrollausschuss. Dazu sage ich ganz klar und pragmatisch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wer unsere demokratischen Spielregeln bekämpft, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wann machen wir das denn?) dem übergeben wir nicht noch die Baupläne für diese Alarmanlage. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Werden Sie mal konkreter, Herr da Cunha!) Gerichte haben längst bestätigt, es gibt kein Abo auf diesen Sitz. Den muss man sich durch das Vertrauen der demokratischen Mehrheit hier im Parlament verdienen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Martin Schmidt, AfD: An den Satz erinnern wir uns. – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und auch den Änderungsantrag der GRÜNEN werden wir ablehnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich denke, (Glocke der Vizepräsidentin) wir haben mit unserem Weg über die G10-Kommission (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist die zweite Seite der Medaille. Das Problem ist, dass Sie das Vertrauen der Bürger verspielen.) einen sehr guten und verfassungskonformen Weg gefunden, wie wir mit der Frage umgehen. Auch die Frage der Eingriffsschwellen haben wir hier abgewogen, wenn wie gesagt am Ende ein Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit auszubalancieren ist. Meine Damen und Herren, wir geben dem Verfassungsschutz heute die Werkzeuge, die er 2026 braucht, und legen ihm gleichzeitig eine starke rechtsstaatliche Schutzfunktion, eine Schutzkleidung an. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und der Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst für die extrem sachliche, (Torsten Koplin, Die Linke: Extrem!) nach meinem Gefühl extrem sachliche und lösungsorientierte Diskussion bei diesem Gesetzentwurf bedanken. Ich weiß, dass es ein hochemotionales Thema für nicht wenige darstellt. Nachrichtendienste/Verfassungsschutz klingt immer nach einer gewissen Heimlichkeit, hat durchaus Vorbehaltswelten, trifft auf ganz unterschiedliche Einschätzungen. Daran gemessen haben wir nach meinem Eindruck sowohl hier, aber insbesondere in der Ausschussbefassung eine sehr sachorientierte, lösungsorientierte gemeinsame Beratung durchführen können. Ich bedanke mich an der Stelle insbesondere für den ergänzenden, in Teilen ändernden Antrag, der heute noch gestellt ist, der insbesondere Hinweise aus der Anhörung aufgreift. Wir haben ja verschiedene Sachverständige aus sehr unterschiedlichen, auch inhaltlich, politischen Richtungen gehabt. Und vor dem Hintergrund glaube ich, dass es klug und richtig ist, Dinge aufzugreifen, sie umzusetzen, und insbesondere das, was in der PKK geleistet worden ist, was hier natürlich weniger darstellbar ist, hat uns deutlich geholfen. Die PKK hat vor allen Dingen für ihre eigenen Kontrollbefugnisse, für die Frage, was das Gesetz an Kontrollbefugnissen enthalten soll, zielführende und umfangreichere Diskussionen untereinander geführt und die jetzt in die entsprechende Beschlussfassung mit eingebracht. Was ist Inhalt des Gesetzes? Wir katapultieren – Philipp da Cunha hat es dankenswerterweise gesagt – das Gesetz ins Jahr 2026. Wir greifen umfänglich Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit der letzten Jahre auf, die weitgehend nicht zu unserem Landesgesetz, sondern zu anderen Landesgesetzen, zum Bundesgesetz erlassen worden ist, die aber nicht selten auf ähnliche oder gleichlautende Normen bei uns natürlich gleichermaßen Anwendung findet. Und von daher war es erforderlich, hier entsprechende Anpassung zu schaffen. Erstens. Das Gericht, vor allem das Bundesverfassungsgericht, hat wiederholt mehr Verhältnismäßigkeitsabwägungen den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden abgefordert. Das heißt also, in vielen Einzelfallentscheidungen muss sehr viel mehr Pro und Contra gewogen, auch aufgeschrieben werden, haben wir eben im Übrigen in der SOG-Debatte auch schon gehabt. Ja, das macht Dinge komplexer, aber umgekehrt sorgt es dafür, dass diejenigen, die Entscheidungen treffen, die im Zweifel in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen – und das tun wir häufig mit nachrichtendienstlichen Vorgehensweisen –, dass diese Eingriffe vorher noch einmal intensiver abgewogen werden müssen, schon behördenintern. Zweitens. Das Bundesverfassungsgericht hat an sehr viel mehr Stellen eine unabhängige Vorabkontrolle verlangt. Man hat also ein stärkeres Einschränken, vor allen Dingen bei stärker grundrechtsbeeinträchtigenden Maßnahmen erwartet, entweder durch ein Gericht oder durch eine unabhängige Kommission, die also losgelöst von dem Kreis, der mit der Sacharbeit im Verfassungsschutz betraut ist, also der eigentlichen Beamtinnen und Beamten, aber auch der PKK, die zu dessen Kontrolle eingesetzt ist, also losgelöst von einer dritten, kontrollierenden Instanz verlangt. Auch das setzen wir mit dem Gesetz jetzt um. Zu guter Letzt hat das Bundesverfassungsgericht umfänglich den Datenaustausch mit anderen Behörden, mit anderen Beteiligten zum Gegenstand von Rechtsprechung gemacht. Auch darauf stellen wir das Gesetz ein. Ich will gleichwohl hier in den Raum hinein sagen, dass in mancher Situation, wo uns schwere und schwerste Straftaten geschehen, das, was wir hier an Eingrenzungen erfahren, durchaus auch noch mal Fragen der Öffentlichkeit an die Hand geben wird. Nach dem schweren Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, nach der schrecklichen terroristischen Mordserie des NSU hat es durchaus intensive öffentliche Debatten gegeben, ob es eigentlich den Austausch zwischen den verschiedenen polizeilichen Behörden, zwischen den verschiedenen Verfassungsschutzbehörden und auch wiederum zwischen diesen unterschiedlichen Sicherheitsbehörden gegeben hat und ob bei mehr Austausch, bei früherem Austausch, bei mehr Kenntnis der jeweiligen Kenntnisse des anderen einzelne oder umfängliche Sachverhalte hätten vermieden werden können. Daraufhin sind insgesamt in den bundesweiten Gesetzen sowohl auf Polizeiseite als auch auf Verfassungsschutzseite Anpassungen erfolgt, und das Verfassungsgericht hat die in den letzten Jahren immer wieder auch kritisch beäugt. Mit dem Respekt einer Exekutive vor der Verfassungsgerichtsbarkeit setzen wir das selbstverständlich um. Ich gebe aber auch an die Hand, sollte es erneut zu Straftaten in einer solchen Dimension kommen, werden wir erneut, wenn dabei festgestellt wird, dass eigentlich unterschiedliche staatliche Institutionen Dinge wussten, die sie aber den anderen, die hätten reagieren können dann, nicht an die Hand gegeben haben, werden wir erneut Diskussionen bekommen, die immer in dem Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit stehen und die das Verfassungsgericht für uns in eine gewisse Abwägung gebracht hat. Ich weise aber darauf hin, ganz ohne wird es bei Sachverhalten ähnlicher Qualität, wo wir auf Holz klopfen dürfen miteinander, dass sie nicht erneut auftreten, gleichwohl wird es dann im Zweifel Diskussionen geben, die man nicht nur juristisch, sondern im Zweifel auch politisch beantworten muss. Ein Punkt ist ganz ausdrücklich von Philipp da Cunha angesprochen worden: Ja, wir wollen mit diesem Gesetz auch ermöglichen, neueren Phänomenen vernünftig nachgehen zu können. Das hängt insbesondere auf der einen Seite mit der leider zuweilen feststellbaren sehr frühen, im kindlichen Jugendlichenalter beginnenden Radikalisierung, vor allen Dingen bei islamistischen Bereichen an. Das Gleiche – und das ist hier im Land leider der häufiger auftretende Fall – gilt auch für den rechtsextremistischen und rechtsterroristischen Bereich. Wenn heute der Generalbundesanwalt zum wiederholten Male – nicht nur in diesem Bundesland, ganz ausdrücklich gesagt – Wohnungen durchsuchen lässt zwischen 14 und 20 Jahren, wenn wir zwischenzeitlich Verfahren des Generalbundesanwaltes gegen Gruppen haben, die zwischen 14 und 20 liegen, und zwar mit dem Vorwurf der Gründung rechtsterroristischer, rechtsextremistischer Vereinigungen, die sich zur dauerhaften, wiederholten Begehung schwerer und schwerster staatsgefährdender Straftaten zusammengeschlossen haben, dann ist das ein Phänomen, was erschreckend neu ist und was gleichwohl die Frage aufwirft, ist das Frühwarnsystem, der Verfassungsschutz, in der Lage, die dann berechtigte Frage zu beantworten: Warum seht ihr das eigentlich nicht früher? Seid ihr da eigentlich dicht genug dran? Und ja, unsere Speicherregelungen sind zu Recht bei Unter-18-Jährigen streng, das bleiben sie auch, aber wir wollen mit diesen Regelungen die Möglichkeit geben, genau an der Stelle im Zweifel diesen besonderen Jugendphänomenen, die ganz, ganz stark im Übrigen mit der digitalen Welt zusammenhängen, das sind Radikalisierungsprozesse, die nahezu ausschließlich, Organisationsprozesse, nahezu ausschließlich in sozialen Medien beginnen, die hinterher leider analog, haptisch, körperlich in der realen Welt schrecklichste Straftaten hervorrufen, die aber in der Organisation, in der Radikalisierung in der digitalen Welt passieren, dass der Verfassungsschutz damit umgehen kann. Und, meine Damen und Herren, zu guter Letzt werden Sie neue Vorschläge finden, Philipp da Cunha hat Sie aber detaillierter dargestellt, wie die bisherige PKK, die Parlamentarische Kontrollkommission – künftig, so habe ich es verstanden, ein Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG), auf die Formulierung kommt es dann aber, glaube ich, nicht entscheidend an –, sondern mit dem klaren Vorhaben, erstens zumindest einmal im Jahr eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen und auf die Art und Weise die Transparenz zu erhöhen, soweit sie das denn mit geheimhaltungsbedürftigen Gegenständen ist, und zum anderen auch ansonsten Regelungen anzupassen, die die PKK-Arbeit gegenüber dem Verfassungsschutz stärken und unterstützen sollen. Dabei folgen wir in der Tat nicht dem Vorschlag, daraus jetzt einen allgemeinen Ausschuss möglichst groß und nach dem zu machen, wie es in allen anderen 13 Ausschüssen geschieht, sondern wir folgen weiterhin der Überschrift, dass das, was dort passiert, oft hoch geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte sind, dass es nicht selten um Arbeitsweisen geht, die eben nicht dazu geeignet sind, in großer öffentlicher Debatte zu erfolgen, die im Übrigen im Zweifel denjenigen, die dem Staat helfen, solche schrecklichen Phänomene, solche rechtsterroristischen, linksterroristischen, islamistisch-terroristischen Phänomene früh zu erkennen und deren schlimmen Wirkungen vorbeugen zu können, dass die Quellen, die wir dabei nutzen, eben gleichermaßen verdient haben, dass es einen Schutz für sie gibt, dass sie nicht mit der Gefahr laufen und mit dem Staat zusammenarbeiten, im Zweifel von den eigenen Gesinnungsgenossen dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die würde im Zweifel relativ bitter sein. Vor dem Hintergrund bleiben wir in dem Vorschlag hier, bei dem im Übrigen über viele verfassungsgerichtliche Entscheidungen klar abgesicherten Instrument eines gesonderten Gremiums, das mit einem gesonderten Zugang erfolgt, bei dem aber nicht, wie jetzt zuweilen der Eindruck und die Zwischenrufe schon unterwegs waren, da macht sich die Regierung irgendwie ihr eigenes Gremium, sondern es gibt eine weiterhin klare Verpflichtung, und die gab es bislang schon, dass Oppositionsbeteiligte natürlich in dieses Gremium hineingehören, dass damit von allen Seiten beleuchtet wird, dass aber die sehr kleine Einheit und die eben auch nicht öffentliche Einheit sicherstellt, dass die besonderen Aufgaben, die hier im Sicherheitsbereich ausgeübt werden, auch tatsächlich dem entsprechenden Schutzbedarf weiterhin entsprechend beackert werden können. Zu gut Deutsch, geheim bleibt geheim, wir gefährden keine Informationen, die im Zweifel diejenigen, die wir stellen wollen, die wir nicht zum Tragen kommen lassen wollen, an ihren schlimmen Taten hindern sollen. Meine Damen und Herren, allen Versuchen, zu suggerieren, es werde außerhalb des Gesetzes rein politisch agiert, trete ich schon mal prophylaktisch deutlich entgegen. Schon bislang war klar, unter welchen Umständen der Verfassungsschutz agiert. Und mit diesem Gesetz wird es noch einmal klarer gefasst, gerade im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Es geht um das höchste Gut, was dieses Grundgesetz kennt, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen jene, die sie abschaffen, beseitigen, verletzen wollen und dabei in der Regel keine Skrupel haben, auch über die Gesundheit, über die Integrität und über den Schutz vieler anderer Menschen, die tief in dieser freiheitlichdemokratischen Grundordnung verankert sind, zu gehen. Von daher bleibt es dabei, wir werden ein solches Gremium, eine solche Institution brauchen. Sie ist das Frühwarnsystem und sie ist der Schutzfaktor, sie ist der Schutzmagnet für das, was das Grundgesetz 1949 eingeführt hat. Sie schützt die Freiheit, die Demokratie, die Menschenwürde und den Rechtsstaat gegen diejenigen, die das aus verschiedensten Gründen, die allesamt das Grundgesetz aber nicht akzeptiert, infrage stellen. Damit ist nicht die Meinungsfreiheit infrage gestellt. Ich darf auch den größten Unfug weiterhin vertreten, aber ich darf mich nicht organisieren, um die freiheitlichdemokratische Grundordnung zu gefährden oder abzuschaffen. Wenn aus der Meinung eine staatsgefährdende Tat wird, dann kommt der Verfassungsschutz genau wie im Zweifel die Polizei zum Tragen. Und der Verfassungsschutz soll uns früh warnen, damit wir eben gar nicht erst in Straftatenbereiche hineingelangen. Ich danke für die bisher ausdrücklich oder außerordentlich konstruktive und zielorientierte Debatte, freue mich und hoffe heute auf die Fortsetzung dergleichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Tadsen.
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger, die hier die Debatte heute verfolgen! Zwei Redner waren vor mir dran, zweimal die SPD – einmal Herr da Cunha, einmal der Innenminister Herr Pegel –, und beide Redner, sie haben es verpasst, das Meinungsklima in diesem Land zu adressieren, sie haben es verpasst, ein Problembewusstsein dafür zu schaffen, was mit einem Wort namens „Verfassungsschutz“ zusammenhängt. Und es sind Dinge, die da als Stichwörter zunächst benannt werden müssen. Es sind Terroranschläge, es sind Fake Accounts, es sind Niederlagen vor Gericht, es ist die Kriminalisierung von Meinungen und ein fragwürdig recherchierter Frontalangriff auf die AfD. Und all das verbinde ich leider heute nur mit einem Wort, und dieses Wort heißt „Verfassungsschutz“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Liste der Kritik, die man mit der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes verbinden muss, sie ist leider unangenehm lang. Das hat nicht zuletzt Frau Faeser mit ihrem vor Amtsende noch herausgepeitschten AfD-Gutachten gezeigt, ein Dokument von über tausend Seiten, Zeugnis eines hemmungslosen Wildwuchses. Diesem Wildwuchs wurden nach dem Kölner Verwaltungsgerichtsurteil aber eine gehörige Zahl vergifteter Pfeile abgeschnitten. Das instrumentalisierte Schwert Verfassungsschutz verliert an Wirkung, und das ist gut so! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun ist heute Gelegenheit, über das neue Verfassungsschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern zu streiten. Bevor ich auf unsere Änderungsanträge eingehe, zunächst noch zwei Beispiele für das behördliche Arbeitsversagen in diesem Land, in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern. Zunächst das erste Beispiel, „Junge Alternative“. Da wurde im Verfassungsschutzbericht des Landes meiner ehemaligen Jugendorganisation vorgeworfen, und ich darf zitieren, „Aktivitäten, die den historischen Nationalsozialismus zwar nicht befürworten, aber ... Unrecht relativieren. Dies geschieht ... durch ... Verschweigen des Unrechtscharakters des NS-Staats ..., beispielsweise zum Volkstrauertag“, Zitatende. Ja, meine Damen und Herren, indem man etwas nicht explizit erwähnt, heißt es nicht, dass man etwas relativiert oder verleugnet. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Ja, was soll denn das heißen? Wenn der Verfassungsschutz das schon hier als Anhaltspunkt versucht geltend zu machen, um einen ideologischen Moment aufzuzeigen, wenn junge Menschen am Volkstrauertag der eigenen Opfer gedenken, wird dies vom Verfassungsschutz schon als NS-Relativierung bezeichnet. Man kann ja bezüglich der Ausgestaltung dieses Gedenktages unterschiedlicher Meinung sein, man kann auch die Existenz des deutschen Volkes in Abrede stellen, man kann so vieles mit der Meinungsfreiheit tun, aber was nicht passieren darf, ist eine faktische Zwangsbestimmung von Gedenkkultur durch den Verfassungsschutz selbst. Der Verfassungsschutz darf nicht das Recht dazu haben, aus dem Volkstrauertag praktisch einen Tag der Kollektivschuld oder einen Völkertrauertag zu machen. Nein, das wollen wir nicht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Er darf sich nicht einmischen. Für diese Freiheit stehen wir hier heute ein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das zweite Beispiel gilt meinem Kollegen Thore Stein, Landtagsabgeordneter, Parlamentarischer Geschäftsführer. Ihm wurden Jagdschein und Waffenbesitzkarte entzogen (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Gott sei Dank!) aufgrund einer Regelabfrage beim Landesamt. Es gab eine Ausarbeitung des Bundesamtes noch hinzugefügt, mit Antifa-Quellen gespickt. Das rechtskräftige Urteil zur WBK, zur Waffenbesitzkarte, betont nun aber, es handele sich nicht um verfassungsfeindliches Auftreten des Herrn Stein, (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) sondern um legitime Meinungsäußerung. Wer aber kann sich den mühseligen juristischen Abwehrkampf einer solchen Denunziation überhaupt leisten? Viele Bürger können das nicht. Und deswegen müssen wir da ran an das Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Richtig!) Und, liebe Bürger unseres schönen Bundeslandes, schon diese beiden Beispiele zeigen, wie abenteuerlich der Verfassungsschutz in jüngerer Vergangenheit gearbeitet hat. Dass die Behörde so arbeitet, könnte aber auch mit den öffentlichen Auftritten des Innenministers Herrn Pegel zusammenhängen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ gab Herr Pegel Folgendes zum Besten, ich darf zitieren: „Ich möchte die kommunalen Behörden ermutigen, wie Pioniere neue Wege zu gehen und auszutesten, welche Möglichkeiten das Gesetz ihnen für den Waffenentzug gibt. Das heißt auch, dass es okay ist, wenn sie vor Gericht mal scheitern. Wir müssen schon den Versuch als Erfolg“ bewerten. Zitatende. Ja, Niederlagen vor Gericht sind selbstverständlich kein Erfolg für eine vertrauensschaffende Kommunalverwaltung. Herrn Pegels Aufforderung ist eher eine indirekte Einladung, auch einmal rechtswidrig zu handeln. Das ist dann das Gegenteil von dem, was man sich als Bürger aber eigentlich von einer gesetzmäßigen Verwaltung erhoffen darf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So müssen wir das Zitat des Innenministers wohl interpretieren, um diesen Begriff hier noch einmal zu setzen. Und deshalb ist es auch wenig überraschend, wenn mittlerweile 49 Prozent der Bürger in Ostdeutschland der Meinung sind, dass diese Demokratie eben nicht mehr richtig funktioniert. Diesen Menschen kann man aber heute sagen, dass Veränderung innerhalb des Rechtsstaates natürlich jederzeit möglich ist und man auch solche Fragestellungen über die Abwahl einer Landesregierung ganz konkret fassen kann. Und genau deshalb haben wir heute auch Änderungsanträge eingebracht. Die Landesregierung präsentiert uns diesen Gesetzesentwurf als notwendige Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, doch wer genau hinsieht und die Problemfelder, die ich angesprochen habe, erkennt, der weiß, dieser Entwurf ist nicht mehr als eine Reparatur am offenen Herzen, während der Patient, unsere demokratische Diskurskultur, an einer Überdosis Bevormundung leidet. Und auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek warnt zu Recht davor, dass der Verfassungsschutz das Lebenselixier der Demokratie gefährdet, wenn er Kritik an der Regierung mit Staatsfeindlichkeit verwechselt. Und auch Mathias Brodkorb, in der Sozialdemokratie eine bekannte Persönlichkeit, hat in seinen Analysen, die ich nur jedem als lesenswert empfehlen kann, ganz treffend dargestellt, wie häufig falsche Analyse, wie häufig Interpretation von Meinungen dazu geführt hat, dass immer mehr Menschen von einer Gesinnungsinstanz mittlerweile sprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir wollen mit unseren Änderungsvorschlägen vor allem eines, und da geht es nicht um Beobachtungsbedürftigkeit, da geht es um Begründungsbedürftigkeit, es geht darum, die Rechte des Parlaments zu stärken, um genau hinzuschauen, wo der Missbrauch stattfindet und wo eben auch nicht. Es darf nicht ausreichen, dass eine Behörde im Verborgenen angebliche Anhaltspunkte sammelt und dann Brandmarkung betreiben kann. Wer Menschen als extremistisch bezeichnet, greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Ein solches Urteil muss daher strikt kontrolliert werden können. In unserem umfassenden Änderungsantrag wollen wir daher einen neuen Paragrafen 6b einfügen, damit der Verfassungsschutz gegenüber einer parlamentarischen Kontrollinstitution grundsätzlich rechenschaftspflichtig auch ist. Zukünftig wird hierüber sichergestellt, wesentliche tatsächliche und rechtliche Gründe eben auch im Zweifel benennen zu müssen. Meine Damen und Herren, solche Fälle wie von mir dargelegt belegen – und das ist ganz entscheidend –, die Behörde neigt zur hermeneutischen Überforderung, sie interpretiert Meinungen, wo sie aber Fakten prüfen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deshalb fordern wir, meine Damen und Herren, das Parlament als echte Kontrollinstitution. Wir müssen kontrollieren, wer nach welchen Kriterien gebrandmarkt wird. Und genau deshalb wollen wir auch einen neuen Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes schaffen, der jeder im Landtag vertretenen Fraktion einen Sitz sichert. Und das, nebenbei bemerkt, liebe Kollegen, das würde auch bei einer AfD-Landesregierung dazu führen, dass diese Opposition in Zukunft dann auch ein Recht hat, ganz anders, als es heute geübte Praxis ist, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Zweitens wollen wir die Information zuständiger Stellen ohne Missbrauch der Öffentlichkeit in Zukunft sicherstellen. Die Praxis der bisherigen Brandmarkung im Verfassungsschutzbericht ist aufgrund der Missbrauchsanfälligkeit gescheitert. Die Berichte sind in der Endkonsequenz eben viel zu oft kein Frühwarnsystem gewesen, sondern wirkten wie ein Verdachtssystem, das im Vergleich zu anderen demokratischen Staaten Europas wahrlich seinesgleichen sucht. Und stattdessen muss dieser Verfassungsschutz zukünftig ausschließlich staatliche Stellen über die wahren, die echten, die evidenten Gefahren für unsere Grundordnung und damit auch für die Sicherheit des Staates informieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir brauchen keine Behörde, die Schiedsrichter darüber ist, was in diesem Land noch sagbar ist. Lassen Sie uns die Begründungspflichten so scharf fassen, dass Stigmatisierung unmöglich wird! Nur ein Verfassungsschutz, der sich streng an Beweisketten hält, verdient neues Vertrauen der Bürger. Dafür stehen wir ein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes ist eine Anhörung und ein überfallartiger Änderungsantrag der rot-roten Regierungsfraktionen im federführenden Innenausschuss vorausgegangen. Mit den Änderungen, denen meine Fraktion zugestimmt hat, weil sie viel zu wichtig sind, werden verfassungsrechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, um einen verfassungskonformen Vollzug des Gesetzes zu gewährleisten. Das betrifft besonders die Überarbeitung von Rechtsgrundlagen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die Einführung einer unabhängigen Kontrolle von bestimmten Maßnahmen und die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Übermittlung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes. Die neu eingeführten Regelungen als Rechtsgrundlage für die Auskunft an das Bundeszentralamt für Steuern und für die Eingabe von Bediensteten des Verfassungsschutzes an die PKK tragen wir mit. Auch die Kontrolle von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen durch die G10-Kommission und die Herabsetzung des Alters minderjähriger Personen, ab dem bei besonders schwerwiegenden Bestrebungen eine Datenspeicherung erfolgen kann, sind wichtige Mechanismen für Kontrolle und die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wo wir allerdings wiederholt die Rechte des Parlaments und vor allem die der Opposition mit Füßen getreten sehen, ist die Art und Weise, wie die SPD ihre Änderungen an den Gesetzentwürfen ihres eigenen Ministers auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch in die Manege wirft. Mit Änderungsantrag von SPD und Linken bei der abschließenden Beratung im Innenausschuss, der noch nicht einmal eine Begründung hatte und dessen fehlende Rechtsförmlichkeit jeden Ausschusssekretär zum Weinen brächte, wurde die „Parlamentarische Kontrollkommission“ in „Parlamentarisches Kontrollgremium“ umbenannt und eine Anwerbe- und Erprobungszeit vor dem kontrollpflichtigen Einsatz von Vertrauensleuten eingeführt. Das neue Parlamentarische Kontrollgremium gibt sich eine Geschäftsordnung und führt einmal jährlich eine öffentliche Anhörung mit dem Innenministerium durch. Zudem können die Fraktionen einen Referenten zur Unterstützung der eigenen Mitglieder im Gremium benennen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion – denn dass Die Linke dabei irgendein Mitspracherecht hatte, glaube ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht –, wie wenig, wie wenig muss Ihnen der Schutz unserer Verfassung und das dazu geschaffene Gesetz wert sein, wenn Sie es nicht einmal für nötig halten, darüber im Fachausschuss ausreichend zu beraten und die Änderung wenigstens zu begründen! Frau Tegtmeier ist mittlerweile dazu übergegangen, bei der Einführung von Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen der eigenen Fraktion auf das beratende Innenministerium zu verweisen und den Innenminister den Antrag begründen zu lassen. Sorry, aber diese Vorgehensweise ärgert mich einfach, und deswegen rede ich auch heute dazu. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen, in unserem Land ist das das Ministerium für Inneres und Bau. Und nach Artikel 26 der Verfassung unseres Landes hat die parlamentarische Opposition die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle von Landesregierung und Landesverwaltung zu ergreifen sowie Regierungsprogramme und Regierungsentscheidungen kritisch zu bewerten. Die parlamentarische Opposition hat in Erfüllung ihrer Aufgabe das Recht auf politische Chancengleichheit. Sehr geehrte Damen und Herren der SPD und Linke, Sie brauchen uns keine Gesetze zur Änderung der Verfassung unseres Landes und des Landesverfassungsschutzgesetzes vorzulegen, wenn das die Art und Weise ist, wie Sie mit unserer Verfassung umgehen. Meine Fraktion kennt ihre Verantwortung und ihre Aufgaben genauso wie ihre Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag. Wir werden diesem Gesetzentwurf deshalb trotzdem zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann fange ich vielleicht gleich mal als Erwiderung an: Also, liebe Kollegin von der CDU, Sie können davon ausgehen, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) dass wir selbstverständlich bei der Erarbeitung auch des Änderungsantrages involviert waren. Und ja, weil wir wissen, wie groß unsere Verantwortung ist, sind wir da sehr genau und haben da auch sehr viel diskutiert und sehr lange. Und deswegen war es etwas kurzfristig, das gebe ich zu. Richtig ist aber auch, dass an dem Donnerstag, wenn ich mich recht entsinne, die Veranstaltung der GdP war und dort die Vertreter, also einmal ich als jemand, der in der PKK sitzt, als auch Philipp da Cunha, der in der PKK sitzt, dort bei der GdP auf der Podiumsdiskussion waren, weil uns das genauso wichtig war, dort anwesend zu sein. Also insofern mag es sein, dass Sie das in dem Fall bitte entschuldigen mögen, wenn Frau Tegtmeier, die nicht Mitglied der PKK ist und dort sozusagen ... (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Ja, natürlich, aber es geht um den Verfassungsschutz und wir haben es in der PKK besprochen und wir haben es auch vorher besprochen, und deswegen finde ich das nicht so dramatisch, wie das hier dargestellt wird. Das Gegenteil ist der Fall, wir haben da sehr lange und kontrovers diskutiert. Mit dem Landesverfassungsschutzgesetz haben wir ein zweites Gesetz, das verfassungsgerichtlichen Anforderungen angepasst werden musste. Jetzt vielleicht wissen Sie, warum wir da so lange diskutiert haben, weil nämlich vor allem CDU- und CSU-geführte Ministerien es auch hier gerne mal nicht so genau nehmen mit grundgesetzlich verbrieften Rechten und auch Pflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat in drei Entscheidungen zum bayerischen und hessischen Landesverfassungsschutz und zum Bundesamt deutlich gemacht, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) in welchen Grenzen der Verfassungsschutz agieren darf und wann seine Befugnisse zu weit reichen. Aus Sicht meiner Fraktion am wichtigsten sind neben der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes und der Definition der Beobachtungsbedürftigkeit die Erweiterung der unabhängigen Kontrolle durch die entsprechenden Stellen, also die PKK, die in Zukunft „Parlamentarisches Kontrollgremium“ heißen wird, oder die G10-Kommission. In diesem Bereich haben wir aufgrund der Hinweise in der Anhörung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorabkontrolle beim Einsatz von Vertrauenspersonen in diesem Bereich den ursprünglichen Entwurf noch einmal angepasst und die Kontrollbefugnisse erweitert. Dazu ist vorgetragen worden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten hier gerne eine noch frühere Information an die unabhängige Kontrolle und ich habe da natürlich durchaus Sympathie für, allerdings sagt das Bundesverfassungsgericht hier auch sehr eindeutig, dass es gerade am Anfang eben noch keiner expliziten Information bedarf. Insofern, mehr geht immer, dafür müssen wir dann eben auch mehr sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder und sehr deutlich gemacht, dass jedes Handeln des Verfassungsschutzes verhältnismäßig sein muss. Und je größer die Eingriffe in die Rechte der Betroffenen sind, je größer müssen auch die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit sein. Es bedarf also einer ständigen Anpassung und Kontrolle der Maßnahmen. Das bedeutet zum Teil einen größeren Begründungsaufwand für die Behörden, der jedoch durch die Eingriffsintensität gerechtfertigt ist. Unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind wir zum Beispiel auch gegen eine Regelung, die eine Veröffentlichung von als Verdachtsfälle geführten Bestrebungen ermöglicht. Die stigmatisierende Wirkung einer derartigen Veröffentlichung ist unbestreitbar, und die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden zu Unrecht vermeintliche Bestrebungen ins Visier genommen haben und dies öffentlich gemacht haben, wobei die AfD da ganz eindeutig nicht dazugehört, wie das OVG Münster, meine ich, bereits festgestellt hat. Als Letztes möchte ich dann noch die Übermittlungsvorschriften erwähnen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Warum sagen Sie nichts zum Kölner Gerichtsurteil, Herr Noetzel?) Auch hier bedurfte es aufgrund eines Urteils zum Bundesamt für Verfassungsschutz einer Neuregelung, die klarer definiert, wann die Übermittlungen erlaubt sind und wann nicht. Und, sehr geehrte Damen und Herren, bei aller verbleibenden grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz, ich bin optimistisch, dass wir einen verfassungskonformen, den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Gesetzentwurf geschaffen haben. Und ich sage es einmal, wie der Enkel des ersten Rostocker Bürgermeisters gestern bei der Veranstaltung zur Einweihung eines der ersten KZ-Denkmäler in Deutschland, das in Rostock steht, gesagt hat: An der Ablehnung unserer Erinnerungskultur erkennt man die Antidemokraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Einen kleinen Moment! Ich begrüße auf der Besuchertribüne noch Gäste, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem, nein, Mitglieder des Vereins „Die Klette e. V.“ aus Barth. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Bitte schön, Frau Fraktionsvorsitzende!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nach der Reform des SOG beraten wir heute das zweite große Sicherheitsgesetz dieser Legislaturperiode. Anlass sind neue Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dahinter steht insbesondere der Grundsatz, wer dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse einräumt, muss zugleich für wirksame Kontrolle und einen starken Grundrechtsschutz sorgen. Genau daran muss sich dieses Gesetz messen lassen. Erstens. Der Umgang mit Vertrauenspersonen ist einer der sensibelsten Bereiche nachrichtendienstlicher Arbeit. Gerade deshalb irritiert es, dass die Koalition ausgerechnet hier in letzter Minute eine Änderung per Tischvorlage in den Innenausschuss eingebracht hat, ohne jede Begründung, das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt. Die Möglichkeit, V-Leute ohne unabhängige Vorabkontrolle einzusetzen, wird in diesem Änderungsantrag bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeweitet. Und die dabei gewonnenen Daten sollen weiterhin verwendet werden dürfen, auch wenn der Einsatz im Nachhinein für unzulässig erklärt wird. Das ist rechtsstaatlich hoch problematisch. Wer V-Leute erwiesenermaßen unzulässig einsetzt, darf nicht einfach die Früchte dieser Maßnahme behalten. Und wir sehen noch eine weitere klare Grenze: Intime Beziehungen zwischen V-Leuten und den von ihnen überwachten Personen dürfen nicht stattfinden. Genau das wollen wir in unserem Änderungsantrag ausdrücklich ausschließen, auch vor dem Hintergrund aktueller Fälle, die zeigen, wie gravierend die Folgen solcher Grenzüberschreitungen sind. Gerade beim Einsatz von V-Leuten sollte uns die Geschichte zur Vorsicht mahnen. Das V-Leute-Desaster im NSU-Komplex hat gezeigt, wie groß die Risiken sind, wenn Kontrolle versagt. Umso erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet Die Linke, die das V-Leute-Wesen in der Öffentlichkeit gerne und stark kritisiert, eben diese Kontrolle nun aufweichen will. Das passt nicht zusammen. (Michael Noetzel, Die Linke: Das haben Sie missverstanden.) Zweitens. Insgesamt bleibt die unabhängige Kontrolle des Verfassungsschutzes hinter dem zurück, was verfassungsrechtlich geboten und politisch sinnvoll ist. Bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen braucht es eine professionelle und hauptamtliche Vorabkontrolle. Die vom Landtag eingesetzte G10-Kommission erfüllt diese Anforderungen nicht. Ihre Mitglieder sind Abgeordnete, die diese anspruchsvolle Aufgabe neben ihrem Mandat wahrnehmen. Das garantiert nicht die nötige fachliche Routine und Erfahrung. Die Entscheidung über das Ob eingriffsintensiver Überwachungsmaßnahmen ist in den Händen von Richter/-innen deutlich besser aufgehoben. (Michael Noetzel, Die Linke: Die einen sagen so, die anderen sagen so.) Und auch die parlamentarische Kontrolle muss weiter gestärkt werden. Es ist richtig, dass das Parlamentarische Kontrollgremium künftig einmal jährlich öffentlich tagen soll. Aber das reicht nicht. Wir wollen, dass das Kontrollgremium den Landtag regelmäßig über eingriffsintensive Maßnahmen informiert. Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen ist eine zentrale Voraussetzung für die Arbeit eines Nachrichtendienstes in einer Demokratie. Drittens. Der Verfassungsschutz braucht für seine Arbeit einen klaren Maßstab. Dieser Maßstab ist die freiheitliche demokratische Grundordnung. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Was geschützt werden soll, muss im Gesetz auch präzise benannt sein.
Elke-Annette Schmidt
Frau Fraktionsvorsitzende, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Constanze Oehlrich GRÜNE
Nein. Und das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kern in den vergangenen Jahren klar beschrieben. Im Zentrum steht die Würde des Menschen, hinzu kommen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese moderne Definition gehört ins Verfassungsschutzgesetz, denn der Verfassungsschutz schützt nicht den Staat um seiner selbst willen, er schützt die Grundlagen unseres freiheitlichen Zusammenlebens, damit Freiheit, Gleichheit und demokratische Teilhabe für alle gesichert bleiben. Liebe Kolleg/-innen, unsere Demokratie steht unter Druck, durch Rechtsextremismus, hybride Bedrohungen, Desinformationen und autoritäre Einflussnahme. Gerade deshalb brauchen wir einen modernen und leistungsfähigen Verfassungsschutz. Aber Stärke zeigt sich nicht in möglichst weitreichenden Befugnissen. Ein gutes Verfassungsschutzgesetz schützt unsere Demokratie, ohne dabei ihre Grundprinzipien preiszugeben. Stärke zeigt sich in Rechtssicherheit, wirksamer Kontrolle und gesellschaftlichem Vertrauen. Es hat in den vergangenen Jahren Fortschritte gegeben, zum Teil, weil Karlsruhe sie eingefordert hat, zum Teil aber auch, weil der Verfassungsschutz selbst erkannt oder auf öffentlichen Druck reagiert hat, dass er aus Fehlern lernen muss, nicht zuletzt aus dem Versagen im NSU-Komplex. Diesen Weg zu mehr Transparenz, mehr Rechenschaft und mehr rechtsstaatlicher Klarheit müssen wir konsequent weitergehen. Unser Änderungsantrag zeigt, wie das gehen kann. Ich bitte für diesen Änderungsantrag um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Einen kleinen Moment bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch den Abgeordneten Herrn Tadsen. Bitte schön!
Jan-Phillip Tadsen AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Oehlrich, Sie sind ja jetzt auf die inhaltlichen Beiträge, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion nicht wirklich eingegangen, jedenfalls habe ich das nicht ernsthaft vernehmen können. Mich interessiert aber dennoch an der Stelle, und das möchte ich feststellen, doch Ihre Einschätzung dazu, inwieweit man doch auch den Missbrauch von falschen tatsächlichen Anhaltspunkten, von Dingen, die einfach skandalträchtig in der öffentlichen Debatte immer wieder stattgefunden haben – es gibt so viele Einzelbeispiele, es gibt Professoren in verschiedensten Ländern, es gibt Beispiele dafür, die ich heute hier in meiner Rede genannt habe –: Sollte man nicht endlich auch einmal ganz offen in die Begründungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes hineingehen und damit auch einmal echte Rechtssicherheit und Kontrolle dadurch ermöglichen? Diese Frage stelle ich mir heute, wenn ich Ihrem Beitrag hier gefolgt habe.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?
Constanze Oehlrich GRÜNE
Ja, gerne.
Elke-Annette Schmidt
Bitte schön!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Herr Tadsen, Ihr AfD-Änderungsantrag sieht vor, öffentliche Berichtspflichten des Verfassungsschutzes zusammenzustreichen. Die soll es nicht mehr geben. Wie soll dann eine öffentliche Debatte über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes stattfinden? (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Michael Noetzel, Die Linke: Ja, sehr widersprüchlich, Herr Tadsen, sehr widersprüchlich!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sicherheit, Bildung, Infrastruktur – die Kernaufgaben des Staates. Wir bewegen uns weiterhin in Themenfeld eins, Sicherheit. Ein handlungsfähiger Verfassungsschutz ist für unseren freiheitlichen Rechtsstaat notwendig. Aber ebenso notwendig ist, dass gerade dieser Verfassungsschutz an klare, verhältnismäßige und verfassungsfeste Regeln gebunden ist. Und genau deshalb kommt dieser Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung auf den Tisch, weil das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren die Maßstäbe für die Eingriffsschwellen, Überwachungsmaßnahmen und Datenermittlungen deutlich präzisiert hat und der Landesgesetzgeber jetzt darauf reagieren muss. Und mein bürgerrechtsliberaler Kompass sagt, wird auch Zeit. Das ist richtig und wichtig, dass wir das machen. Und deshalb positiv vorneweg – bevor Herr Noetzel wieder aus dem Anzug springt –, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Er hat gar keinen Anzug an.) der Entwurf schafft es ausdrücklich, Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und zur unabhängigen Kontrolle besonders eingriffsintensiver Maßnahmen durch die G10-Kommission zu schaffen, und das ist richtig und überfällig. Und die Arbeit in der G10-Kommission, muss ich sagen, nötigt mir wirklich ganz großen Respekt ab. Das, was dort bearbeitet und entschieden wird, das empfinde ich als deutlich intensiver als die Verfahren, die wir hier im Landtag führen. Und deswegen ist es auch ebenso anzuerkennen, dass der Entwurf an mehreren Stellen differenzierter wird. Aber bei Minderjährigen gelten jetzt strengere Voraussetzungen, Überprüfungen und Löschfristen. Und gerade bei Minderjährigen – habe ich auch in der Ersten Lesung schon gesagt –, da haben mich die Bauchschmerzen sehr, sehr stark geplagt. Und das ist mein größtes Problem mit diesem Entwurf. Dennoch müssen wir anerkennen, wir haben da einen Bereich, den wir uns angucken müssen. Da passiert etwas, was gefährlich ist, und deswegen dürfen wir auch als wehrhafter Rechtsstaat, als wehrhafte Demokratie die Augen dort nicht verschließen. Deswegen denke ich, so, wie es jetzt gelöst ist, ist es halbwegs ausgewogen, bedarf aber auch im weiteren Verlauf noch mal einer genauen Kontrolle und Prüfung, wie es am Ende nachher tatsächlich angewandt wird. Das wird die Aufgabe der nächsten Parlamentarischen Kontrollgremien dann auch entsprechend sein. Aber, meine Damen und Herren, an dieser Stelle, dieser Gesetzentwurf ist eben nicht nur eine verfassungsrechtlich gebotene Reparatur, er geht auch an mehreren Stellen einen Schritt weiter. Und genau da liegen bei uns liberale Zweifel. Neue Kategorien der Beobachtungsbedürftigkeit, systematische Desinformationen, Verächtlichmachung von Institutionen, das ist alles sehr grenzwertig. Und die Eingriffstiefe hier überzeugt uns nicht vollständig. Und auch hier, der bürgerrechtsliberale Kompass ist hier nicht überzeugt, und deswegen enthalten wir uns auch an der Stelle bei diesem Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP – Der Abgeordnete David Wulff wendet sich an das Präsidium.)
Elke-Annette Schmidt
Jaja, alles gut. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP, für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verfassungsschutz hat sich vor allem damit profiliert, dass er die AfD ins Visier genommen und Testate in unterschiedlichen Abstufungen zu angeblichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen in dieser Partei erteilt hat. Damit hat er zu Recht oder zu Unrecht die Munition für eine historisch beispiellose Ächtungs- und Ausgrenzungsstrategie gegenüber dieser Partei geliefert. So etwas gibt es in keiner anderen Demokratie. Allein das sollte uns zu denken geben, denn die Vorwürfe gründen sich im Wesentlichen allein auf nicht strafbewehrte Meinungsinhalte, über die in einer funktionierenden Demokratie alleine der Wähler und nicht eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Unbestreitbar hat diese vom Verfassungsschutz gestützte Ausgrenzungsstrategie die politischen Machtverhältnisse in unserem Land zum Vorteil der Regierenden maßgeblich beeinflusst und tut das weiter so. Diese sich in der sogenannten Brandmauer manifestierende Strategie stellt das Demokratieprinzip auf den Kopf. Der Verfassungsschutz schaut zu und billigt diesen Entdemokratisierungsprozess damit. Ich bin mir sicher, dass diese Phase in der deutschen Geschichte im historischen Rückblick eine ganz andere Beurteilung erfahren wird, als Sie sich das hier heute vorstellen können, (Petra Federau, AfD: Genau so ist es.) denn wie dieser Verfassungsschutz arbeitet, wie er die Gesinnung der Bürger überwacht und mit seinen Bewertungen stigmatisiert, dazu hat mein Kollege Tadsen bereits mit Beispielen ausgeführt. Ich möchte dazu aus eigenem Erleben berichten. In dem bereits erwähnten Verfassungsschutzgutachten aus Mai 2025 werde ich als Beispielfall für Rechtsextremismus aufgrund eines Facebook-Eintrags von 2022 geführt. Darin hatte ich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kritisiert. Konkret habe ich unter Hinweis auf die damalige frühere Präambel des Grundgesetzes die Auffassung des Gerichts angegriffen, dass dem Grundgesetz ein ethnischer Volksbegriff fremd sei. Der Verfassungsschutz hat darin ein Indiz für verfassungsfeindliche Bestrebungen gesehen, aus meiner Sicht mit einer absurden Begründung, die ich hier leider aus Zeitgründen nicht näher darlegen kann, aber alles nachzulesen auf Seite 128 folgend des Gutachtens. Da ich als ehemaliger Richter auch im Ruhestand zur Verfassungstreue verpflichtet bin und der Dienstaufsicht des Ministeriums unterliege, habe ich zur Klärung der Angelegenheit im Mai 2025 ein Disziplinarverfahren gegen mich beantragt. Mit Bescheid des Landgerichtspräsidenten vom Dezember 2025 wurde mir nach umfänglicher Prüfung der Sach- und Rechtslage mitgeteilt, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte (Enrico Schult, AfD: Hört, hört!) für ein Dienstvergehen vorlägen. (Enrico Schult, AfD: Sehr interessant! Sehr schön!) Meine Damen und Herren, ich konnte das hier nur kurz anreißen, aber das, was hier klar dokumentiert vorliegt, führt bei mir zu der Erkenntnis, eine freiheitliche Demokratie verträgt einen solchen Verfassungsschutz nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dieser muss von Grund auf saniert werden. Ein paar Änderungen an den Eingriffsschwellen und der parlamentarischen Kontrolle reichen dazu nicht aus. Zum Schluss eine kurze Bemerkung zum Kollegen Noetzel. Er meinte doch ernsthaft hier, an der Ablehnung der Erinnerungskultur erkennt man den Antidemokraten. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! Niemand stellt die Erinnerungskultur in Abrede, aber es gibt gute Gründe, diese Einseitigkeit in Abrede zu stellen. Und damit soll man in diesem Land nach der Auffassung dieser Koalition, für die Sie stehen, ein Verfassungsfeind sein?! Das zeigt die ganze Absurdität. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5416. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6521 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6524 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6521, soweit er Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/5621 bei Zustimmung der Fraktion ..., soweit er den Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6524 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6524 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6521 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag, soweit er Artikel 2 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6521, soweit er Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 2 sowie der Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6499 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6499 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung aller übrigen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes, auf Drucksache 8/5681, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/6500. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6514, zwei Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/6522 und 8/6531, zwei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 8/6525 und 8/6526 sowie ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6530 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und des Architekten- und Ingenieurgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5681 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6500 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6522 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6514 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6525 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6526 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6530 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6531 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Rainer Albrecht.
Rainer Albrecht SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Nachdem der Landtag vor einigen Monaten die kleine Novelle zur Landesbauordnung beschlossen hat, liegt Ihnen nun die große Novelle zur Zweiten Lesung und Beschlussfassung vor. Vorausgegangen war eine breite und intensive Abstimmung mit allen am Bau Beteiligten. Dafür unseren Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) In der Anhörung im Innenausschuss haben sich alle Sachverständigen äußerst positiv für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Innenministerium geäußert. Auch dafür unseren Dank, denn diese Aussagen sind nicht selbstverständlich! Meine Damen und Herren, warum brauchen wir überhaupt eine Bauordnung? Erstens, weil die Ordnung und Sicherheit des Bauens eingehalten werden müssen, zweitens, um für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse zu sorgen, und drittens das Nachbarschaftsrecht gesichert werden muss. Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, hier noch einmal die wichtigsten Änderungen beziehungsweise Anpassungen darlegen. Um Wohnraum zu schaffen, wird das Bauen erleichtert. Es werden Abweichungen zugelassen und damit einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglicht und auf unbürokratische Weise gefördert, so zum Beispiel zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Im Dachgeschossausbau reicht jetzt die lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 Meter. Bei Wohnungsteilung oder der Schaffung von Wohnraum durch Nutzungsänderung bedarf es einer Raumhöhe von mindestens 2,30 Meter, bisher waren es 2,40 Meter. Auch die Abstandsflächen wurden zur Vereinfachung neu geregelt. Es gelten jetzt pauschalierte Abstandsregeln zum Nachbargrundstück. Je nach Gebäudetyp gelten für die Gebäudeklassen 1 und 3 drei Meter, für die Gebäudeklasse 4 vier Meter und für die Gebäudeklasse 5 fünf Meter. Meine Damen und Herren, der Einbau eines Aufzugs ab dem vierten Geschoss wird jetzt zur Pflicht, jedoch nicht bei nachträglichem Ausbau oder Aufstockung, trägt so zur Schaffung von mehr barrierearmen Wohnungen bei, war aber auch schon lange gängige Praxis. Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten wie Garagen, Carports und beheizte Wintergärten können im Innenbereich bis zu einer Bruttogrundfläche von nunmehr 40 Quadratmetern verfahrensfrei errichtet werden. Bisher waren es 30 Quadratmeter. Auch wurden weitere bürokratische Hürden abgebaut. Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren können nun Nichtwohngebäude/Bürogebäude errichtet werden, wenn der Brandschutznachweis nicht bauaufsichtlich geprüft werden muss. Das heißt, dass bei klaren Vorgaben im kommunalen Bebauungsplan ein kleines Bürogebäude ohne komplexes Baugenehmigungsverfahren gebaut werden kann, weil es genehmigungsfrei ist. Außerdem kann künftig die Bauherrenschaft wählen, ob sie die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nutzt oder eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach Paragraf 63 Landesbauordnung haben möchte. Solaranlagen können jetzt auf Garagen an Grundstücksgrenzen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Meter aufgebaut werden, war bisher nicht möglich, da sonst der Verlust der Abstandsprivilegierung eintrat. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Bauvorbescheids wurde von drei auf vier Jahre verlängert. Und, ganz wichtig zu erwähnen, es sollen die Bauaufsichtsbehörden zukünftig entsprechend Paragraf 67 Abweichungen von den Anforderungen der Landesbauordnung zulassen – bisher war dies nur eine Kannbestimmung, jetzt wird es eine Sollbestimmung –, damit soll das Bauen möglich und nicht verhindert werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Windenergieanlagen und freistehende Mobilfunkmasten sind keine Sonderbauten mehr, sodass sie im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Paragraf 63 Landesbauordnung geprüft werden können. Der Brandschutznachweis entfällt damit. Die Genehmigung nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Verfahrensfrei können jetzt ortsveränderlich genutzte und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe zum Zweck der Freilandhaltung oder der ökologischen Geflügelhaltung aufgestellt werden sowie Gewächshäuser mit einer Grundfläche von höchstens 1.600 Quadratmetern – bisher waren das nur 250 Quadratmeter. Zur Vereinheitlichung der Größenangaben in der Landesbauordnung können Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von bis zu 40 Quadratmetern – bisher waren es 30 Quadratmeter – ebenfalls verfahrensfrei errichtet werden. Keiner Genehmigung im Geltungsbereich der Landesbauordnung bedarf es mehr für die Modernisierung und den Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Meine Damen und Herren, entsprechend unserem Entschließungsantrag zur vorherigen kleinen Novelle wurden auch Änderungen beziehungsweise Vereinfachungen des Architekten- und Ingenieurgesetzes aufgenommen. So kann jetzt durch Satzungsermächtigung ein Fachregister eingeführt werden. Auch die Pflicht zur Briefwahl für die Kammern wurde gestrichen. Des Weiteren haben wir eine neue Entschließung beantragt. Um den Wandel der Berufsausführungsform der Architekten und Ingenieure Rechnung zu tragen, sollen bei der nächsten Gesetzesnovelle eine Pflichtmitgliedschaft für Berufsgesellschaften der am Bau beteiligten Ingenieure und Architekten sowie die Einbindung von Planungsgesellschaften in die jeweilige Kammer geprüft werden. Meine Damen und Herren Abgeordnete, abschließend möchte ich mich an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Fraktion noch einmal bei allen Beteiligten für ihre im Interesse ihrer Vertretung fairen und respektvollen Diskussionen, Anregungen und Vorschläge im Beteiligungsverfahren bedanken. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass nicht immer alle Wünsche und Forderungen der doch sehr unterschiedlichen Interessensvertretungen berücksichtigt werden können. Teilweise widersprachen sich auch die Forderungen. Aber ich denke, wir haben Ihnen mit diesem Gesetz einen sehr guten Kompromiss vorgelegt. Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetz in der Beschlussfassung des Innenausschusses inklusive des Änderungsantrages der SPD und der Fraktion Die Linke zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Rainer Albrecht zunächst für den, glaube ich, umfassenden Blick über das, was wir angehen, würde mich vor allen Dingen darauf beschränken wollen, mich herzlich zu bedanken. Und da Frau von Allwörden in der letzten Debatte sagte, wir bräuchten immer so lange im Innenministerium – ja, brauchen wir, weil wir genau diese Prozesse machen, wo auf einmal lauter Anzuhörende sitzen und sagen: Danke schön, dass ihr nicht einen Gesetzentwurf uns vor die Füße kegelt und erwartet, dass wir jetzt alle dankbar sind, und wir kommen dann in große Konfliktlagen, sondern wir uns nahezu bei jedem großen Gesetzesvorhaben – und so auch bei der Landesbauordnung – tatsächlich zwei/zweieinhalb Jahre Zeit nehmen, indem wir sagen, wir setzen uns alle an einen Tisch, wir gucken gemeinsam, was wir aufarbeiten müssen, wir schauen auch gemeinsam, wo die Reise hingehen kann. Das haben wir bei der Kommunalverfassung gemacht, und Sie haben eine große, breite Unterstützung kennenlernen dürfen in den Ausschüssen, wir haben es bei der Landesbauordnung gemacht, wir haben es beim Sicherheits- und Ordnungsgesetz mit der Evaluierung und dem Symposium gemacht, wir haben sogar beim Landesverfassungsschutzgesetz früh mit der PKK begonnen. und wir haben es auch jetzt beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz und dem Katastrophenschutzgesetz so gemacht. Und Sie erleben dann, dass in der Landesbauordnungsanhörung ganz ausdrücklich genau das goutiert wird. Das befreit uns nicht davon, dass natürlich eine Vielzahl von einzelnen Wünschen dann noch mal wieder geäußert wird, aber das Mitgenommenwerden und das auch im Übrigen Punkte-Einsammeln, die die Praxis berühren, das ist nach meiner Überzeugung Aufgabe eines demokratischen Miteinanders. Es hilft uns wenig, möglichst konfrontativ zu sein, sondern es hilft uns, die Beteiligten mitzunehmen. Und hier war die große Überschrift, wir wollen vereinfachen, wir wollen beschleunigen, wir wollen entbürokratisieren und wir wollen damit kostengünstigeres Bauen ermöglichen. Und das war unisono die Rückkopplung – Rainer Albrecht widerspricht mir einfach, wenn ich mich irre –, unisono die Rückkopplung, wenn ich mich erinnere, von den verschiedensten Sachverständigen, beteiligten Baupraktikerinnen und Baupraktikern, Planungspraktikerinnen und Planungspraktikern. Wir trennen vor allen Dingen einen Sachverhalt – und den müssen alle Beteiligten zumindest vor Augen haben –, wir trennen die Neubauvorschriften ein Stück weit von den Umbauvorschriften. Warum? Weil die zum Teil sehr hohen Anforderungen an Barrierefreiheitsfragen, an Brandschutzfragen, wenn Sie einen Umbau vonstattengehen lassen, der eine Baugenehmigung braucht, in einem Bestandsgebäude selten mit leichter Hand umsetzbar sind. Das bedeutet nicht, dass wir Menschen gefährden, ganz im Gegenteil, aber es bedeutet, dass wir nicht die gleichen Anforderungsprofile wie für Neubau auch an den Umbau in das Gesetz aufnehmen. Oder umgekehrt, wir lassen für den Umbau, für die Umnutzung künftig Dinge entspannter genügen, weil sie eben in einem Bestandsgebäude nicht ganz so leicht umsetzbar sind. Sie kriegen einen Fahrstuhl nicht mal eben in ein Bestandsgebäude hineingedrückt, Sie bekommen einen zweiten Fluchtweg nicht mal eben in ein denkmalgeschütztes Gebäude hinein und Sie bekommen es meistens auch nicht von außen an das denkmalgeschützte Gebäude drangebaut. Und dann werden wir – und das tut die Landesbauordnung jetzt stärker –, werden wir differenzieren müssen zwischen den beiden Möglichkeiten, die in diesen Bereichen eben unterschiedlich sind. Angesprochen ist, es ist mehr verfahrensfrei, es ist mehr genehmigungsfrei, es ist mehr in vereinfachten Verfahren. Und ich würde es mal umdrehen, in dem klassischen Baugenehmigungsverfahren wird künftig mit seiner Zeitdauer, mit seiner Komplexität nur noch hineingehören, was quasi Sonderbau ist – Industriebauten, Hochhäuser, alle die Geschichten, bei denen es a) sehr individuell vonstattengeht und zum Zweiten wir wegen der hohen Brandlasten, der hohen Gefahren auch einen guten Grund haben, detaillierter hinzuschauen. Alle anderen Verfahren, alle anderen Bauprojekte werden künftig weitgehend in die Kategorien genehmigungsverfahrensfrei beziehungsweise zumindest vereinfachtes Verfahren hineingehören. Und beim vereinfachten Verfahren haben wir schon länger die 3-Monats-Genehmigungsfiktion – das heißt, von der Antragstellung bis zu einer Entscheidung der Behörde sind maximal drei Monate möglich – und da mit der letzten kleinen Novelle, weil wir gemerkt haben, dass sich auch das leider zuweilen noch etwas länger gestreckt hat, neben der Genehmigungsfiktion von drei Monaten davor eine einmonatige Vollständigkeitsprüfungsverpflichtung der Behörde eingebaut. Das heißt, ich muss innerhalb von einem Monat mitteilen, ob die Bauantragsunterlagen vollständig sind. Wenn sie das nicht sind, muss ich nach einem Monat ein Signal geben, dann kann ich natürlich nachfordern und erst danach beginnen die drei Monate, aber das zum Teil vielleicht auch taktisch eingesetzte Instrument, alle zweieinhalb Monate eine neue Unterlage nachzufordern, damit am Ende auch auf zwei Jahre zu kommen, ist damit gleichermaßen deutlich unterbunden. Meine Damen und Herren, vielen Dank in die Runde auch hinein! Ich glaube, dass wir auch hier noch mal konstruktiv Dinge vorangetrieben haben. Ich weiß, dass hier und da noch Wünsche sind, werbe bei David Wulff noch einmal sehr dafür, dass die Vereinfachungen bei den Abstandsflächen außer bei den Planern von nahezu allen Beteiligten sehr goutiert werden, also nicht mehr eine höhenabhängige, im Einzelfall auszurechnende Abstandsfläche zu nehmen, sondern zu sagen, es gibt Gebäudeklassen, und bei Gebäudeklasse 1 bis 3 sind es immer drei Meter, bei Gebäudeklasse 4 sind es immer vier Meter und darüber hinaus sind es fünf Meter. Wir machen damit auch im Abstandsflächenrecht vieles wesentlich leichter und hören auf, jedes Mal so zu tun, als ob man dafür eine Doktorarbeit schreiben müsste. Ich weiß, dass die Planer sagen, haben wir doch seit 70 Jahren gut etabliert. Ja, für denjenigen, der nicht in dem Themenfeld drinsteckt, ist die jetzige Regelung trotzdem leichter. Meine Damen und Herren, helfen Sie uns beim Vereinfachen, beim Beschleunigen! Vielen Dank, dass es bisher gelungen ist! Und vor allen Dingen denen, die mitgewirkt haben, herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Stephan Reuken.
Stephan J. Reuken AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bauen in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren an vielen Stellen unnötig kompliziert geworden. Genehmigungsverfahren dauern oft zu lange, sind für Bürger nur schwer nachzuvollziehen und führen zusammen mit steigenden Anforderungen und Baukosten dazu, dass sowohl private als auch kommunale Bauvorhaben zunehmend erschwert werden. Gerade beim Wohnungsbau können wir uns diese Situation nicht länger leisten. Was wir brauchen, sind schnellere, einfachere und vor allem praxistauglichere Verfahren, die es ermöglichen, Vorhaben zügig umzusetzen. Unser Anspruch muss deshalb ganz klar sein, weniger Papier, weniger unnötige Hürden und mehr tatsächliches Bauen, sehr geehrte Damen und Herren. Der vorliegende Gesetzentwurf greift durchaus einige richtige Ansätze auf. Die vorgesehenen Vereinfachungen von Verfahren, die Beschleunigung von Genehmigungen sowie die Anpassung an neue technische und praktische Anforderungen weisen grundsätzlich in die richtige Richtung. Das erkennen wir als Fraktion ganz ausdrücklich an. Gleichzeitig bleibt der Entwurf in seiner Gesamtheit jedoch zu vorsichtig. Es handelt sich nicht um eine dringend benötigte umfassende Reform des Bauordnungsrechtes, sondern vielmehr um eine punktuelle Nachbesserung. Viele bürokratische Hürden bleiben bestehen, und damit wird auch ein erheblicher Teil des vorhandenen Entlastungspotenzials leider nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund ist es für uns entscheidend, welchen Maßstab wir an eine moderne Landesbauordnung anlegen. Sie muss das Bauen tatsächlich erleichtern, sie muss für Bauherren ebenso wie für die Verwaltung verständlich und handhabbar sein und sie muss dort Sicherheit gewährleisten, wo Risiken bestehen. Entbürokratisierung darf dabei kein bloßes politisches Schlagwort bleiben, sondern muss sich im Alltag konkret bemerkbar machen. Als AfD-Fraktion fordern wir schon lange weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Freiheit für Bürger, Bauherren und Unternehmen. Dazu gehört auch, Gesetze und Verordnungen regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen, Nachweispflichten abzubauen und Verfahren konsequent zu vereinfachen. Genau an diesem Punkt bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, weil er zwar einzelne Verfahren vereinfacht, aber keine grundlegende strukturelle Entlastung schafft. Besonders deutlich wird das Ganze im Umgang mit den Windkraftanlagen. Und hier ziehen wir eine ganz klare Grenze, denn solche Anlagen können nicht wie gewöhnliche bauliche Anlagen behandelt werden. (Rainer Albrecht, SPD: Sie widersprechen sich aber jetzt gerade.) Aufgrund ihrer Dimension, ihrer technischen ... Hören Sie zu! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) ... Komplexität und der damit ... (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Es gibt Grenzen! Wo es gefährlich wird, (Glocke der Vizepräsidentin) gibt es Grenzen, Herr Albrecht, in Bezug auf Sicherheit, Standsicherheit, Brandschutz, Gefahrenabwehr. All das sind besondere Risiken, (Enrico Schult, AfD: Ja, so ist es.) die hier berücksichtigt werden müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb halten wir es für erforderlich, (Enrico Schult, AfD: Wieder was dazugelernt.) dass Windkraftanlagen auch weiterhin als Sonderbauten eingestuft werden, (Rainer Albrecht, SPD: Aber nicht in der Landesbauordnung.) denn nur so können die erhöhten Prüfanforderungen auch bestehen bleiben. Eine Absenkung dieser Anforderungen würde eben keine sinnvolle Entbürokratisierung herbeiführen, (Enrico Schult, AfD: So ist es.) sondern vielmehr einfach nur Sicherheitsstandards absenken, und das ist mit uns nicht zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein entsprechender Änderungsantrag unserer Fraktion liegt Ihnen dazu auch vor. Und neben diesen grundsätzlichen Fragen zeigt sich der Verbesserungsbedarf eben auch im Detail, etwa bei den Regelungen zu Dachüberständen. Gerade an solchen Punkten wird deutlich, ob eine Bauordnung wirklich praxistauglich ausgestaltet ist. Die im Entwurf vorgesehene Grenze von einem halben Meter scheint uns da zu eng gefasst. Wir plädieren an dieser Stelle für eine komplette Streichung von vorgeschriebenen Abstandsflächen bei traufseitigen Dachüberständen. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Thore Stein, AfD) Das würde Bauherren mehr Gestaltungsspielraum eröffnen und zugleich ganz praktische Vorteile mit sich bringen, etwa einen besseren Witterungsschutz, (Rainer Albrecht, SPD: Lesen und richtig verstehen!) eine einfachere Planung und die Vermeidung unnötiger Einzelfallkonflikte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das Interessante ist, es handelt sich dabei um eine wirklich vergleichsweise kleine Anpassung, die tatsächlich dann eine spürbare Wirkung in der Baupraxis auch mal entfalten könnte. Auch zu diesem Punkt liegt Ihnen ein Änderungsantrag unserer Fraktion vor. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ansatz lässt sich ganz klar zusammenfassen: Wir wollen das Bauen für die Bürger erleichtern, Bürokratie konsequent abbauen und zugleich Eigentum sowie den Mittelstand stärken. (Julian Barlen, SPD: Was haben Sie gesagt, Demokratie?) Dabei darf es jedoch keine Privilegierung von Anlagen geben, bei denen besondere sicherheitsrelevante Anforderungen bestehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist schon reflexartig, das falsch zu verstehen, richtig, ne?!) Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Wie gesagt, wir haben vor diesem Hintergrund zwei Änderungsanträge eingebracht, nicht mit dem Ziel, den Gesetzentwurf grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihn an zwei ganz entscheidenden Punkten zu verbessern und praxistauglich zu machen. (Rainer Albrecht, SPD: Das wird nicht verbessert, das wird verkompliziert.) Und nun noch zwei Sätze zu den anderen Änderungsanträgen. Dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU sowie der Gruppe der FDP, dem können wir zustimmen. Den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN sowie den Entschließungsantrag lehnen wir ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn vielleicht zu Minister Pegel, der ja auf meine geschätzte Kollegin von Allwörden eingegangen ist, die ja beklagt hat, dass es manchmal doch etwas sehr lange dauert im Innenministerium mit den Gesetzentwürfen: Ja, das ist manchmal viel Vorarbeit, aber es gehört ja auch zur Realität dazu, dass oft auch äußerst spät begonnen wird im Innenministerium und wir dann doch bei vielen Gesetzentwürfen hier auch im Parlament dazu genötigt sind, das in so einer Art Harakiri-Verfahren durchs Parlament zu bekommen. Also manchmal ja, ich glaube, das war gut so, wie das, (Torsten Koplin, Die Linke: Das heißt doch „Selbstmord“.) ich glaube, es war gut so, wie man das hier bei der Landesbauordnung gemacht hat. Wir haben selbst in der Fraktion eine interne Anhörung dazu mit allen Beteiligten gemacht, die uns auch sehr viel weiter gebracht hat. Das sieht man ja auch an unserem Änderungsantrag. Und ich glaube, es geht einiges in die richtige Richtung, aber einiges kann man durchaus auch noch verbessern. Wir haben das alles gehört, auch vom Minister und von den Vorrednern, wo ist die Erleichterung bei den Abstandsflächenermittlungen, beim Abstandsflächenrecht, beim Bauordnungsrecht, überall gibt es Erleichterungen. Es gibt auch Erleichterungen im Wohnungsbau, bei Umnutzung im Bestand, bei Aufstockungen in Dachgeschossbauten und Erweiterung des Katalogs für verfahrensfreie Maßnahmen. Ich erspare uns das jetzt alles noch mal, weil wir es ja heute tatsächlich auch schon alles gehört haben, und will nur so weit sagen, meine Fraktion begrüßt diese Vereinfachungen, die auch im Entwurf vorgelegt sind. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat im Innenausschuss schon einen Änderungsantrag vorgelegt, und wir legen ihn ja auch heute vor. Damit wollen wir die bestehenden Regelungen zur Aufzugspflicht bei Neubauten ab 13 Meter behalten, statt eine Änderung durch den Gesetzentwurf mit einer Auszugspflicht ab dem dritten Geschoss einzuführen. Es gab das auch in der Anhörung, da hat das zu einer Debatte geführt, und aus unserer Sicht hat sich die Mehrheit der Anzuhörenden dafür ausgesprochen, es bei dieser Regelung zu belassen. Man kann es natürlich auch anders machen, wir halten das aber für den richtigen Weg. Und zu Recht wurde im Ausschuss von den Sachverständigen darauf hingewiesen – und das war ja, glaube ich, der Kern der Debatte –, dass der Einbau eines Aufzuges auch abhängig sein kann, zu welchem Zweck das Gebäude benutzt wird. Das Wohnheim eines Sportinternates wird weniger einen Fahrstuhl ab dem dritten Geschoss benötigen als ein Seniorenheim oder auch behindertengerechtes Wohnen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. (Torsten Koplin, Die Linke: Sportverletzungen?) Die Wohnungsbaugesellschaften haben uns gesagt, dass sie Neubauten für die bessere Vermietbarkeit ohnehin mit Fahrstuhl bauen, also da sowieso eine andere Herangehensweise. Die Änderung der bestehenden Regelung ist also aus unserer Sicht nicht notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gleiches gilt bei den Abstandsflächen für Einfamilienhäuser. Da braucht es die neue Regelung nicht, dass nur noch Dachüberstände bis 0,5 Meter genehmigungsfrei sind. Und es stapelt auch nicht jeder Hauseigentümer Holzscheite unter seinem Dachüberstand oder stellt dort Gerümpel hin und erhöht so die Brandlast und Gefahr für seinen Nachbarn, wenn er 75 Zentimeter und nicht 50 Zentimeter Flächentiefe unter seinem Dachüberstand hat. Gleiches gilt für unseren Änderungsantrag zur Genehmigungsfreiheit für Bauvorhaben wie Stellplätze und Garagen bis 50 Quadratmeter statt der neu geregelten 40 Quadratmeter in dem Entwurf. Auf die Frage an das Innenministerium, aus welchen Gründen im Gesetzentwurf denn nicht 50 Quadratmeter für Stellplätze und Garagen genehmigungsfrei gestellt wurden, wie auch die Musterbauordnung es vorsieht, hat der zuständige Referent erklärt, das sei ihnen doch etwas groß vorgekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wo und wie dieser Referent wohnt, aber 50 Quadratmeter gelten als das Standardmaß für die übliche Nutzung von Wohngrundstücken und reichen aus, um zwei bis maximal drei Pkw-Stellplätze und den notwendigen Rangierraum dazu zu schaffen, eventuell auch in Kombination mit einem Carport. Deshalb gibt die Musterbauordnung diese Größe vor und die meisten Bundesländer haben sie übernommen. Und viele Menschen in den Gemeinden in unserem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Pkw angewiesen. Das muss ich Ihnen ja sicherlich nicht erklären. Wenn erwachsene Kinder noch im Haus wohnen – auch das kommt ja gelegentlich bei uns vor – oder Gäste kommen, sind drei Stellplätze äußerst schnell belegt. Ich kann das auch privat sehr gut nachvollziehen, da das bei meinen vielen Nachbarn relativ regelmäßig der Fall ist. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Meine Damen und Herren, und auch bei der Abstandstiefe für Gebäude der Gebäudeklasse 4 – auch das haben wir heute schon gehört –, die im Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung noch mit drei Metern, wie die Gebäudeklassen 1 bis 3, geregelt werden sollen, konnte mir in der Anhörung im Innenausschuss niemand sagen, aus welchen Gründen das jetzt vier Meter Abstandsflächen sein müssen. Wir wollen insbesondere die Wohnungsbaugesellschaften in ihren Bauvorhaben unterstützen, deshalb geben wir mit unserem Änderungsantrag die Abstandsfläche für Gebäudeklasse 4 mit drei Metern wie für die Gebäudeklassen 1 bis 3 vor. Damit waren in der Verbandsanhörung auch noch alle einverstanden. Warum das jetzt geändert wurde, erschließt sich uns nicht wirklich. Wir alle wissen, dass diese Gesetzesänderung nicht ausreichen wird, um unsere Bauwirtschaft nachhaltig zu stärken und Bauen effektiv, wirtschaftlich und kostengünstig zu machen. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir wenigstens für eine Anpassung an die Musterbauordnung und damit Vereinheitlichung auch innerhalb des Bundesgebietes sorgen. Also schlage ich vor, Sie stimmen unserem Änderungsantrag zu, mit großer Freude, und wir müssen uns dann nicht zum Gesetzentwurf enthalten. Das, denke ich, ist ein sehr guter Kompromiss. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (allgemeine Unruhe – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. Und wenn es jetzt noch Redebedarf gibt, dann kann man das vielleicht draußen tun.
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte diese Rede heute für meinen erkrankten Kollegen Dr. Daniel Trepsdorf. Wir beraten heute die Novelle der Landesbauordnung und des Architekten- und Ingenieurgesetzes in Zweiter Lesung. Und das möchte ich gleich zu Beginn sagen, wir begrüßen diese Änderungen. Die Landesbauordnung gehört zu den Grundpfeilern unserer baurechtlichen Infrastruktur. Sie bestimmt, wie schnell wir bauen können, wie sicher Gebäude, wie klimafreundlich und barrierefrei sie sind. Sie entstehen und zeigen damit auch, wie gut wir auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren, denn dieser Gesetzentwurf setzt an vielen Punkten an, die uns seit Langem wichtig sind. Das reicht vom Abbau unnötiger Bürokratie über die Förderung erneuerbarer Energien bis hin zur Stärkung des Wohnungsbaus. Ein entscheidender Punkt ist der Klimaschutz und die Energiewende. Maßgeblich hierbei ist der Wegfall der Einstufung von Windenergieanlagen und freistehenden Mobilfunkmasten als Sonderbauten. Das bedeutet, dass kürzere Prüfverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gelten und dadurch auch weniger bürokratische Hürden durchlaufen werden müssen. Für uns ist klar, dass wir jede Beschleunigung der Energiewende mittragen, sofern sie fachlich verantwortbar ist. Eine weitere längst überfällige Entwicklung sind die Änderungen, die die Barrierefreiheit betreffen. Besonders hervorzuheben ist die Aufzugspflicht ab vier Geschossen. Das bedeutet echten Fortschritt für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kinderwagen und für alle, die darauf angewiesen sind, dass Wohnen im Alltag ohne Barrieren möglich ist. Die Barrierefreiheit ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Der aktuelle Bestand an barrierefreien Wohnungen ist viel zu gering. In Rostock beispielsweise ist weniger als ein Prozent der Wohnungen rollstuhlgerecht. Deshalb sagen wir, wenn wir jetzt barrierearm bauen, müssen wir zukünftig nicht teuer nachrüsten. Jeder Mensch verdient es, einen geeigneten Wohnraum zu bewohnen. Vieles wurde bereits angesprochen, wie die vereinfachten Abstandsflächenregelungen, erweiterte Verfahrensfreiheit für kleinere bauliche Anlagen, erleichterte Umbauten, Aufstockung und Dachgeschossausbauten sowie eine verlängerte Geltungsdauer von Baugenehmigungen. Darauf werde ich nicht noch mal weiter eingehen. Festzuhalten ist jedoch, das alles trägt dazu bei, dass Wohnraum schneller und kostengünstiger zu beschaffen ist. In Zeiten steigender Mieten und einer zunehmenden Wohnungsnot ist das dringend notwendig. Ein Wort möchte ich an dieser Stelle auch zur durchgeführten Verbandsanhörung sagen. Diese hat deutlich gezeigt, dass in vielen zentralen Fragen Einigkeit zwischen den beteiligten Akteuren herrscht, insbesondere dort, wo es um die Beschleunigung von Verfahren, den Bürokratieabbau und die Förderung des Wohnungsbaus geht. Gleichzeitig wurden wie gewöhnlich einzelne Aspekte unterschiedlich bewertet, was nicht überraschend ist. Entscheidend für uns war jedoch, dass die Anhörung insgesamt sehr konstruktiv war. Die Anregungen haben wir mitgenommen und sie haben Eingang in die vorliegende Novelle gefunden. Zuletzt möchte ich noch die Änderungen hervorheben, die die Digitalisierung und Entbürokratisierung voranbringen. Mit den Änderungen werden die Zuständigkeiten klar geregelt, Doppelstrukturen entfallen und die Gemeinden, die Verwaltung und die Bauern werden entlastet. Das ist ein notwendiger Schritt, um das Bauwesen zu modernisieren und zu entlasten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Formulierung gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz, mehr Barrierefreiheit, mehr Wohnraum, mehr Entbürokratisierung und mehr Planungssicherheit. Dieser Gesetzesentwurf ist damit nicht nur notwendig, sondern ein entscheidender Fortschritt für ein modernes und zukunftsfähiges Bauwesen in MV. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die aktuelle baupolitische Debatte wird vor allem dadurch geprägt, dass die Baukosten massiv gestiegen sind, und zwar durch höhere Material-, Energie-, Finanzierungs- und Lohnkosten, durch engmaschige Nachweispflichten, lange Verfahren und gestörte Lieferketten. Corona, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Irankrieg zeigen, dass internationale Krisen Energie-, Transport- und Materialkosten jederzeit weiter erhöhen können. Eine Antwort auf die Kostenfrage liegt darin, vorhandene Potenziale besser zu nutzen. Für uns als Bündnisgrüne ist der Gedanke einer echten Umbauordnung zentral. Unser Baurecht wurde über Jahrzehnte vor allem vom Neubau her gedacht. Heute müssen wir neuen Wohnraum aber viel stärker auch im Bestand, in Baulücken und in lebendigen Ortskernen schaffen. Mit der Novellierung der Landesbauordnung geht die Regierungskoalition einen Schritt hin zu einfacheren Regeln, mehr Spielräumen im Bestand und weniger unnötigen Hürden beim Bauen. Zugleich hat die Sachverständigung zu dem Gesetzentwurf aber deutlich gemacht, im materiellen Bauordnungsrecht nähern wir uns dem Punkt, an dem weitere Vereinfachungen schwieriger werden und sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Landesbauordnung schafft wichtige neue Möglichkeiten, ob daraus aber tatsächlich weniger Neubau, mehr Umbau, schnellere Verfahren und sinkende Kosten resultieren, entscheidet sich in der praktischen Anwendung. Die Antwort kann also nicht allein in einer neuen gesetzlichen Regelung liegen. Wenn Bauen spürbar einfacher und günstiger werden soll, brauchen wir einen Dreiklang aus besseren Standards, optimierten Prozessen und schnelleren Verfahren. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht es gerade nicht darum, Sicherheit, Gesundheit oder Barrierefreiheit preiszugeben. Aber wir müssen anerkennen, Standards im Bau sind über Jahre gewachsen. In der Summe machen sie Bauen teurer und Abweichungen schwer. Wer einfacher bauen will, braucht deshalb anerkannte, rechtssichere Standards. Der Gebäudetyp E kann das zivilrechtlich zusätzlich unterstützen. (Rainer Albrecht, SPD: Die regeln wir aber nicht über die Landesbauordnung, Frau Oehlrich.) Ist klar, Herr Kollege. Damit solche Standards aber überhaupt die gewünschte Wirkung zeigen, müssen auch die Prozesse stimmen: klare Anforderungen an Unterlagen und Nachweise, eindeutige Zuständigkeiten, transparente Verfahrensschritte und eine möglichst einheitliche Vollzugspraxis im ganzen Land. Das gilt besonders für den Umbau im Bestand. Gesetzliche Spielräume nutzen wenig, wenn sie im Vollzug nicht genutzt werden. Deshalb brauchen wir Leitfäden, Schulungen, Musterbeispiele und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Es muss einfacher werden, im Bestand gute Lösungen zu finden, (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns einig.) statt an Unsicherheit zu scheitern. Dazu gehört auch die grüne Grundfrage des Bauens: (Rainer Albrecht, SPD: Na ja!) Was nutzen wir weiter? Was verbrauchen wir neu und wie verhindern wir den Bauschutt von morgen? Kreislauffähigkeit und nachhaltiges Bauen sind keine Randthemen, sie gehören ins Zentrum moderner Baupolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben diese Punkte bewusst nicht als kleinteilige Änderungsanträge in die Landesbauordnung geschrieben oder Ihnen hier vorgelegt, denn bei Lebenszyklusbetrachtungen, Kreislauffähigkeit, digitalen Bauproduktinformationen, Wiederverwendung von Baustoffen und künftigen Materialkatastern kommen europäische und bundesrechtliche Entwicklungen auf uns zu, die wir sauber aufnehmen müssen. Genau dafür braucht es aber jetzt Vorbereitung: auswerten, im Landesbau modellhaft erproben und für Kommunen, Bauwirtschaft und Handwerk praxistauglich aufbereiten, ohne neue landeseigene Nachweisberge für private Bauherrschaften oder Betriebe aufzubauen. (Rainer Albrecht, SPD: Wird alles gemacht.) Dazu gehört auch flächensparendes Bauen, das ist ein grüner Klassiker, aber eben auch ganz praktische Bau- und Wohnungspolitik. Brachen, Baulücken, Konversionsflächen und leerstehende Gebäude sollten systematisch identifiziert und aktiviert werden. Dafür brauchen Kommunen Unterstützung, Beratung, Planungsleistungen, Förderinstrumente und eine klare Ausrichtung des Landes auf Innenentwicklung, Nachverdichtung und Nachnutzung. Schneller werden Verfahren auch dort, wo wir nicht jedes Mal alles neu erfinden. Serielles, modulares und typisiertes Bauen kann gerade bei Wohnungen, Schulen, Kitas oder Verwaltungsgebäuden helfen. Wenn eine Lösung funktioniert, wenn sie geprüft ist, wenn sie sicher ist, dann sollte sie wiederholbar sein. Das spart Zeit, das spart Geld und es entlastet auch die Verwaltung. Und schließlich muss das Land selbst zeigen, dass es diesen Weg ernst meint mit Umbau vor Neubau, kreislauffähigem Bauen und einfachen, robusten, langlebigen Lösungen. Unser Änderungsantrag stärkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für eine flächensparende, kostendämpfende und klimafreundliche Mobilitätsentwicklung im Zusammenhang mit Bauvorhaben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mit unserem Entschließungsantrag wollen wir zeigen, die Novelle der Landesbauordnung kann nicht der Schlusspunkt sein, sondern muss der Auftakt für den nächsten Reformschritt werden. Das wäre gut für die Bauwirtschaft, für die Kommunen, für die Mieterinnen und Mieter und für den Klimaschutz. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich bitte um Zustimmung zu beiden Anträgen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bauen in Mecklenburg-Vorpommern muss einfacher, schneller und günstiger werden. Und genau daran muss sich jede Novelle der Landesbauordnung messen. Und der vorliegende Entwurf setzt an vielen richtigen Stellen an, das darf man durchaus anerkennen. Er will Verfahren vereinfachen, Bauvorhaben beschleunigen, mehr Klarheit schaffen und den Spielraum für Abweichungen erweitern. Und gerade für die Schaffung von Wohnraum ist das durchaus der richtige Ansatz. Und aus Sicht der FDP ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass hier nicht nur geredet, sondern an konkreten Stellschrauben gedreht wird. Wenn Genehmigungen vereinfacht werden, Verfahren gestrafft und Zuständigkeiten praktikabler organisiert werden, dann ist das ein Gewinn für Bauherren, Handwerk, Kommunen und am Ende auch für Mieterinnen und Mieter, die dann in die neu gebauten Wohnungen einziehen dürfen. Und jeder Monat weniger Bürokratie hilft gegen Wohnraummangel und gegen unnötige Kostensteigerungen. Aber, meine Damen und Herren, wir sagen auch, das kann nur ein weiterer Schritt sein, der nicht der Schlusspunkt ist. Wer wirklich eine Bauwende will, muss konsequenter entbürokratisieren. Wir brauchen praxistaugliche Regeln, digitale einheitliche Verfahren, verlässliche Auslegungen in den Bauämtern und mehr Mut zum einfachen Bauen. Und genau das haben auch viele Sachverständige in der Anhörung deutlich gemacht. Und wir haben mit unserem Änderungsantrag noch mal ein paar Impulse gesetzt, eine Vereinheitlichung des deutschlandweiten Baurechts voranzutreiben. Und ebenso werden wir auch dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen. Da ergänzen sich unsere Vorschläge, denke ich, auch ganz gut. (Marc Reinhardt, CDU: Machen wir auch.) Und wenn wir konsequent bei dem Thema voranschreiten und hier nicht Schluss machen, dann wird auch in Zukunft Bauen in Mecklenburg-Vorpommern einfacher, schneller und günstiger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP – Rainer Albrecht, SPD: Da müssen die Bauordnungsämter nur mitziehen.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hannes Damm. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und David Wulff, FDP)
Hannes Damm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Abgesehen davon, was unsere Landesbauordnung sonst noch gebraucht hätte – dazu gleich mehr –, ist der vorliegende Entwurf in der Sache handwerklich gut gemacht. Ziel war Vereinfachung, Entbürokratisierung, mehr Flexibilität für Bauherrenschaft. Und die drei Dialogrunden mit Verbänden und Kommunen waren sicherlich auch der richtige Weg. Was ist also gut an der Novelle geworden? – Windkraftanlagen und Mobilfunkmasten raus aus dem Sonderbaustatus, das halte ich im Gegensatz zur AfD für sehr richtig. Ein vereinfachtes Verfahren ist hier richtig und längst überfällig gewesen. – Solaranlagen bis drei Meter Höhe auf den Grenzgaragen, das freut mich persönlich ganz erheblich. – Repowering für Windkraftanlagen verfahrensfrei und Abstandsflächenrecht vereinfacht, Beiträge sind das zur Energiewende, die ich begrüße, wobei man aber sagen muss, wenn jetzt hier 3 Monate angestrebt wird für die Genehmigung, ganz ehrlich, wenn wir momentan noch bei 15 Monaten sind und eigentlich 7 momentan ja der Standard wäre, jetzt auf 3 zu reduzieren, frage ich mich, wie dann diese Novelle auch am Ende in den Behörden abgefedert werden soll. Da haben Sie, glaube ich, noch eine ganz schön große Hausaufgabe vor sich. – Was ich auch begrüße, ist die Aufzugspflicht als bauliche Vorsorge für Barrierefreiheit – wir hatten ja gestern den Tag für Menschen mit Behinderungen –, auch das sicherlich ein Fortschritt. Und da gehen wir als Bundesland den richtigen Weg. – Und Planungssicherheit durch die vier Jahre gültige Baugenehmigung. All das sind Punkte, da kann man zustimmen. Das werde ich auch tun. Trotzdem fehlen Dinge. Es sind zum Beispiel Vereinfachungen, die zwar drinstehen, aber Klimatisierung und Klimaschutz durch Dämmung, dazu finden wir nichts in der Bauordnung. Kein Wort über verschärfte Effizienzanforderungen, zum Beispiel im Neubau, wie Sie das ja bei den Landesliegenschaften durchaus durchsetzen. Das wird gehen, offensichtlich, technisch ist das möglich, es fehlt in Ihrer Novelle. Auch klimafreundliche Baustoffe sind nicht verankert, obwohl die Architektenkammer und der BUND – also nicht nur der Umweltverband, sondern auch die Architekten – das ausdrücklich gefordert haben. Da lassen Sie aus meiner Sicht eine ganz große Chance für Mecklenburg-Vorpommern, (Rainer Albrecht, SPD: Das wollen wir aber nicht vorschreiben, das sollen die Bauherren selbst entscheiden.) da lassen Sie eine riesige Chance, beim Thema regionale Wertschöpfung, Klimaschutz, Paludikultur graue Emissionen einzusparen, liegen. Und die Fragen müssen Sie sich gefallen lassen, wie Sie das in Ihrem Klimaschutzgesetz verankerte Ziel dann auch erreichen wollen. Serielle Sanierungen fehlt, Gebäudetyp E, haben wir gerade schon gehört, und in der Bestandsnutzung und Aufstockung, da sind zwar hilfreiche Änderungen, meiner Meinung nach nicht weit genug, um der Wohnungsnot, die wir insbesondere in unseren Städten haben, hier ausreichend zu begegnen. Herr Wulff, da stimme ich zu, da müssen wir in weiteren Novellen noch besser werden. Auch im Bestand ist ja die Barrierefreiheit dann nicht aufgelöst worden. Auch da bleibt eine Aufgabe bestehen. Also, es ist ein solider Schritt. (Rainer Albrecht, SPD: Wir wollen das Bauen doch nicht teurer machen. Es ist schon teuer genug.) Es ist ein solider Schritt, kein großer, kein mutiger, aber sicherlich in Einzelfällen ein nützlicher und richtiger. Daher stimme ich zu. Meine Erwartung an die nächste Novelle ist, hören Sie auf die Sachverständigen, die Sie ja so toll beteiligt haben, insbesondere dann auch eben die Architektenkammer und die Umweltverbände, wenn Sie sie schon beteiligen. Klimaschutz und soziale Komponenten müssen bei der nächsten Novelle mitgedacht werden. Es kann eben nicht nur um Beschleunigung gehen. Auch wir haben einen sozialen Auftrag hier im Landtag, und der Schutz unserer Lebensgrundlage, der gehört dazu. – Vielen Dank!
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5681. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6500 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Ich lasse zunächst über die zum Artikel 1 vorliegenden Änderungsanträge abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6514 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Gegenstimmen? – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und Stimmenthaltungen? – Kann ich noch mal das Abstimmungsverhalten der Fraktion DIE GRÜNEN sehen? (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!) Hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Änderungsantrag zugestimmt? – Vielen Dank! Das ist mir hier abgerutscht. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6514 gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, ansonsten Zustimmung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6522 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6522 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6525 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Kann ich noch mal ... Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihr seid zu wenig. Wie war das Stimmverhalten? (allgemeine Unruhe) Ach so, ihr habt ja, ist ja euer eigener Antrag. Entschuldigung! (Heiterkeit bei Minister Christian Pegel) Alles klar! Dann brauche ich noch mal das Abstimmungsverhalten der CDU. Entschuldigung! (Marc Reinhardt, CDU: Wir haben abgelehnt, Frau Präsidentin.) Abgelehnt. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Vielen Dank! (Torsten Renz, CDU: Wir sind auch so wenig.) Und die Gruppe der FDP hat sich enthalten, richtig? Ich mache es jetzt noch mal. Entschuldigung! Es ist jetzt ein großes Durcheinander. Ich bitte noch mal ums Abstimmungsverhalten. Wer zustimmen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – (Marc Reinhardt, CDU: Harald!) Danke schön! Die Gegenstimmen? – Aha! Und die Stimmenthaltungen? – Sind dann keine. Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6525 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eines fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Es war so einfach. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6530 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Jetzt habe ich aber, die CDU war wirklich sehr, ... (Zuruf aus dem Plenum: Zustimmung! Zustimmung!) Zustimmung. ... sehr zögerlich. Danke schön! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6530 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU und AfD und der Gruppe der FDP und Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6531 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6531 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Ablehnung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6500 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung aller übrigen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6500 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung aller übrigen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/6500 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6500 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6500 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6526 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wie war die AfD? (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Wir stimmen dagegen. – Thore Stein, AfD: Gegenstimme der AfD!) Gegenstimme, vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6526 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abgeordneten, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über das Katastrophen-schutz-Ehrenzeichen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/6161, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/6496. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6515 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6532 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen in Mecklenburg-Vorpommern (Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz – KatSEzG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6161 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6496 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6515 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6532 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha.
Ralf Mucha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mandat einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten bringt viele Momente der Freude und des Stolzes mit sich, (Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) insbesondere dann, wenn angekündigte Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich umgesetzt werden. Eine besondere Stärke parlamentarischer Arbeit zeigt sich jedoch vor allem dann, wenn politische Vorhaben kollegial, parteiübergreifend und im Geist demokratischer Verantwortung gemeinsam getragen werden. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Na, beim KiföG sind wir ja noch nicht. Wir sind jetzt beim KatSchutz-Ehrenzeichen-Gesetz, lieber Herr Kollege, (Torsten Renz, CDU: Jawoll!) falls Ihnen das entgangen sein sollte. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich glaube, die Präsidentin hat dementsprechend auch eingeführt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Zeit zunehmender politischer Zuspitzung und gesellschaftlicher Polarisierung ist genau das keine Selbstverständlichkeit mehr. Umso bedeutsamer ist es, dass die demokratischen Fraktionen dieses Hohen Hauses über parteipolitische Grenzen hinweg zusammengefunden haben, um ein gemeinsames Vorhaben für die Menschen in unserem Land auf den Weg zu bringen, das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz. Ich möchte es heute ausdrücklich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die daran mitgewirkt haben, ich bin stolz auf Sie, ich bin stolz auf uns. Und mein besonderer Dank gilt dem Kollegen der Gruppe der FDP David Wulff, der als KatSchützer das Thema immer vorangetrieben hat. Danke, David, für deine Vehemenz und deine Geduld! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Die Einführung eines Ehrenzeichens für die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland ist ein starkes Zeichen. Sie zeigt die Entschlossenheit der Koalitionspartner, gemeinsam mit den demokratischen Kräften dieses Hauses die Sicherheit unserer Bevölkerung unter allen Umständen verlässlich und nachhaltig zu stärken, denn hinter diesem Ehrenzeichen steckt weit mehr als nur ein Stück Metall. Dahinter steht eine klare, kraftvolle Botschaft: Trotz aller wichtigen Investitionen der vergangenen Jahre in Ausrüstung, in Ausbildung, Übung und Nachwuchsgewinnung bleibt der Mensch das wichtigste Element im Katastrophenschutz. Die Frauen und Männer, die oft ehrenamtlich unter hohem persönlichen Einsatz und manchmal unter Gefahr für das eigene Leben handeln, sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes. Die Botschaft dieses Ehrenzeichens an die Einsatzkräfte lautet deshalb unmissverständlich, ihr Einsatz wird gesehen, ihr Einsatz wird gewürdigt, ihr Einsatz ist unverzichtbar. (Beifall David Wulff, FDP) Mit dem Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz, das im Rahmen der Anhörung von den beteiligten Verbänden einstimmig begrüßt wurde, setzen wir ein sichtbares Zeichen der Anerkennung, ein Ehrenzeichen für 10, 25, 40 und 50 Jahre Engagement, eine Sonderstufe für besonders mutiges Handeln und eine Jubiläumszuwendung, die deutlich macht, Dankbarkeit darf nicht nur aus Worten bestehen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt von Tausenden Einsatzkräften in unserem Land, darunter mehr als 30.000 Ehrenamtlichen. Und solche Verbesserungen müssen nachhaltig gesichert werden. Deshalb werden wir auch künftig weiter in den Katastrophenschutz investieren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und David Wulff, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat schließen wir einen längeren Diskussionsprozess ab, der auch immer geprägt war von einem Gefühl der Ungleichheit, weil wir für den Randbereich, für die Feuerwehren das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz schon viele Jahre haben und jetzt ein Stück weit für eine sicherlich nicht gleiche, aber in ähnlichen Bereichen tätige ehrenamtliche Gruppe gleichermaßen eine entsprechende Ehrung einführen. Ein bisschen Wasser in den Wein des Vorredners muss ich schütten. Wir sind bei 10, 25 und 40 Jahren. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Die 50 werden wir nachher mit einem ersten Gesetzentwurf in das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz einzufügen vorschlagen. Beim jetzigen Gesetz ist es in der Tat noch nicht drin. Ich weiß, dass die CDU an der Stelle Besorgnis hat. Ich werbe dafür, das ist keine Diskussion, die uns heute graue Haare machen müsste, mir ohnehin nicht. Warum nicht? Das ist ein Diskussionspunkt, den wir auch schon hatten, weil die Dienstzeiten, die wir in diesem Ehrenzeichen jetzt zählen, ab dem 3. Oktober 1990 beginnen, heißt, das erste Mal 50-jährige Mitgliedschaft wird nur jemand erreichen können, der im Jahr 2040 am 3. Oktober bereits oder noch dabei ist, schon dabei war. Das verhält sich anders als bei Feuerwehren. Ich habe hier – ich bin gar nicht sicher, ich glaube, im Ausschuss haben wir es diskutiert – auch schon dafür geworben, die Anerkennung der verschiedenen Organisationen, die im Katastrophenschutz und katastrophenschutznah zu DDR-Zeiten tätig waren, wäre uns sonst nicht ganz einfach gefallen. Wir haben versucht, auf die Art und Weise keine Ungleichgewichte und keine schwierigen Diskussionen entstehen zu lassen, und deshalb hier anders als bei Feuerwehren, und deshalb gibt es im Brandschutz längst auch 50-jährige Jubiläen, die bisher der Landesfeuerwehrverband über eine dortige Ehrung abbildet, gibt es die im Katastrophenschutz, zumindest so, wie das Gesetz ausgestaltet ist, frühestens am 3. Oktober 2040. Und deswegen hat man den Eindruck, es käme jetzt auf eine schnelle Änderung an der Stelle nicht zwingend an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, wir wollen aber die 10, die 25 und die 40, und selbst die 40 können also das erste Mal 2030 eintreten. Wir wollen aber gerne an der Stelle jetzt auch ein klares Zeichen setzen. Wir würden allerdings in der Systematik des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes bleiben wollen. Es gibt ja einen Vorschlag zu sagen, es gibt einfach alle fünf Jahre noch mal pauschaliert Geld obendrauf. Ich glaube, dass wir achtgeben müssen, dass wir a) mit unseren Haushaltsmitteln klarkommen, und zum Zweiten, dass wir auch achtgeben müssen, dass es eine Menge anderer ehrenamtlicher Bereiche gibt, denen man auch zugestehen muss, dass sie für unser Gemeinwesen bedeutsam sind. Wir glauben, beim Katastrophenschutz genau wie bei den Feuerwehren gibt es aber einen besonderen zusätzlichen Anlass, dass ist nämlich ein Ehrenamt, das völlig unvorhersehbar 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag im Zweifel initialisiert werden muss und wo die Kameradinnen und Kameraden, die Helferinnen und Helfer jeweils bereitstehen. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Jahr den Aufschlag machen können, gerade hier ein Zeichen zu setzen, wenn Sie mit uns gemeinsam nachher dann auch das Landeskatastrophenschutzgesetz auf die Reise schicken. In den Beratungen haben wir auch in den Bereich in dieser Legislatur wesentliche wichtige Signale mitgesendet. Die Ehrungen waren ein ganz intensives Anliegen, sind ein ganzes intensives Anliegen der entsprechenden Katastrophenschutzorganisationen. Dem würden wir gerne unterstützend beiseitetreten. Vielen Dank für die bisherigen Beratungen! Ich hoffe dann, dass wir in diesem Jahr das erste Mal mit Ihrer Unterstützung 10 und 25 Jahre (Tilo Gundlack, SPD: Aber so was von!) im Katastrophenschutz ehren dürfen. Ich freue mich auf das Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem hier vorliegenden Gesetz wird endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Katastrophenschutz-Ehrenzeichen geschaffen. Das ist richtig und längst überfällig. Unsere Einsatzkräfte im Katastrophenschutz, ob bei Hochwasser, Waldbränden, Sturmereignissen oder technischen Hilfeleistungen, leisten einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Viele von ihnen engagieren sich über Jahrzehnte hinweg ehrenamtlich. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb unterstützt auch die AfD-Landtagsfraktion ausdrücklich die Einführung dieses Ehrenzeichens. Allerdings, sehr geehrte Damen und Herren, sehen wir bei dem Paragrafen 9 Änderungsbedarf, deshalb auch unser vorliegender Änderungsantrag. Die Landesregierung will nämlich die Möglichkeit schaffen, das Ehrenabzeichen vollständig abzuerkennen. Wir halten das für unangemessen, denn, meine Damen und Herren, die Auszeichnung wird tatsächlich für erbrachte Verdienste verliehen. Und jahrzehntelanger Einsatz im Katastrophenschutz wird durch ein späteres mögliches Fehlverhalten nicht nachträglich ungeschehen gemacht werden können. Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag einen anderen Weg, Ihnen einen anderen Weg vor. Nicht die Auszeichnung selbst soll aberkannt werden, sondern lediglich die Befugnis, das Ehrenzeichen zu tragen. Damit bleibt dem Land die Möglichkeit erhalten, sich von unwürdigem Verhalten zu distanzieren, ohne zugleich bereits erbrachte Verdienste zu negieren. Zudem schaffen wir mit unserem Änderungsantrag mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, denn wir benennen ausdrücklich die entehrende Straftat als Regelbeispiel und verankern eine Anhörung der betroffenen Personen. Unsere Regelung orientiert sich dabei ausdrücklich am Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Sehr geehrte Damen und Herren, Anerkennung für jahrzehntelangen Dienst am Gemeinwesen darf nicht beliebig politisiert werden. Wer über viele Jahre Verantwortung im Katastrophenschutz übernommen hat, dessen Verdienste bleiben Verdienste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb erwartet meine Fraktion die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Und insgesamt stimmen wir diesem Antrag, also diesem Gesetzentwurf so zu. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon von Ralf Mucha gehört, mit dem interfraktionellen Beschluss des Landtages im Juni 25 wurde die Landesregierung aufgefordert, ein Katastrophenschutz-Ehrenzeichen einzuführen. Jetzt hat es ein Jahr gedauert immerhin schon, vorher hatten wir zweieinhalb. Insofern kann man ja Verbesserungen erkennen, bis wir dann heute zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen. Das Gesetz soll sich inhaltlich am Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz orientieren, auch das haben wir schon gehört, um die Kameradinnen und Kameraden im Katastrophenschutz genauso würdig wie diejenigen bei der Feuerwehr und im Brandschutz zu würdigen – dazu, auch der Minister hat es gesagt, 10, 25 und 40 Jahre sind hier zunächst angedacht – mit einem Ehrenzeichen und der Jubiläumszuwendung. Und zusätzlich ist ein Ehrenzeichen der Sonderstufe für besonders mutiges Verhalten im Einsatz oder für besondere Verdienste im Katastrophenschutz in unserem Land vorgesehen. Soweit zur Einigkeit. Ja, und dann in der Tat das Thema mit den 50 Jahren. Wir werden das ja in das Brandschutzgesetz einführen dort, die 50 Jahre. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch legitim, das auch jetzt hier zu tun, auch jetzt bereits im Katastrophenschutz die 50 Jahre vorzusehen. Auch das ist aus unserer Sicht Helfergleichheit. Der Innenminister hat gesagt, das stimmt auch, dass bei uns der Katastrophenschutz ja erst im Jahr 1990 so richtig an den Start gegangen ist und wir ja dann jetzt erst so bei 36 wären. Das stimmt, aber, Herr Minister, da hätten wir etwas mal, wenn das tatsächlich ganz so wäre, das könnte man einfach einführen, das kostet mal noch nichts, weil das ja dann tatsächlich erst in 14 Jahren der Fall wird. Aber wir haben mal recherchiert, es gibt tatsächlich Fälle, da sind sie vor 1990 im Katastrophenschutz in Westdeutschland tätig gewesen, in unterschiedlichen Organisationen, und sind zum Teil auch heute hier, und die würden die 50 Jahre zum Teil schon jetzt oder aber deutlich früher erreichen als die, die erst 1990 angefangen haben. Also es wird auch hier vereinzelt sehr wenige Fälle – das gebe ich zu – geben. Aus dieser Sicht sehen wir es, dass es eigentlich nur logisch ist, wenn wir es beim Brandschutzzeichen ja vorhaben. Das ist ja Konsens, dass wir das machen wollen, das dann hier heute auch gleich mitzumachen. Und wir haben tatsächlich von uns aus gesehen, um auch den Dienst attraktiver nicht nur bei den Feuerwehren, sondern auch beim Katastrophenschutz vorzusehen, sind wir, sprechen wir uns dafür aus, dass alle fünf Jahre es so eine Auszeichnung und auch eine Gratifikation gibt. Wir haben das ja auch schon mit einem Antrag zum Doppelhaushalt beantragt, dort auch die Haushaltsquelle benannt, wo das herkommen kann. Insofern ist es aus unserer Sicht auch durchfinanziert. Wir bitten noch mal alle zu prüfen, ob Sie diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werden. Wenn Sie sich dazu nicht durchringen können, werden wir uns zum Gesamtgesetz enthalten, finden die Maßnahme aber durchaus sinnvoll, richtig. Und hier endet, glaube ich, ein langer Prozess, wo ich auch noch mal David Wulff live dafür danke, der ja beim Katastrophenschutz immer so ein bisschen die treibende Feder hier im Parlament ist. Da danke ich noch mal recht herzlich für und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Einen kleinen Moment bitte noch! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Förster. Bitte schön!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank, Herr Reinhardt! Es herrscht ja wahrscheinlich große Übereinstimmung im Prinzip, aber ich vermisse und vermute, dass Sie nicht ohne Grund nichts dazu ausgeführt haben zu unserem Änderungsantrag, dem Problem der Entziehung. Mein Kollege Nikolaus Kramer hat ja, denke ich, überzeugend dargelegt, dass es da andere Möglichkeiten gibt. Er hat sich an dem Bundesverdienstkreuz orientiert, dass da eine sanfte Lösung trifft, der man eigentlich aus meiner Sicht mit vernünftigen Argumenten nicht widersprechen kann, es sei denn, man fährt auf der Linie von dem Kollegen Noetzel, der heute Morgen ja klargestellt hat aus seiner Sicht, dass jemand, der die Erinnerungskultur infrage stellt, ein Antidemokrat sei. Und hier werden ja auch neuerdings – und da hat sich Herr Mucha ja auch interessanterweise beteiligt – auch selektiert von demokratischen Parteien und anderen, was ich immer mehr, ich persönlich jedenfalls, als außerordentlich empörend empfinde. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) So, ich würde von Ihnen gerne hören, warum Sie dazu nichts gesagt haben. Ich vermute, es liegt alleine daran, dass Sie innerlich im Grunde dem nur zustimmen können, aber meinen, nicht zustimmen zu können aufgrund eines von der sogenannten Brandmauer neu definierten Demokratieverständnisses.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Marc Reinhardt CDU
Ja, sehr gerne mache ich das. Sehr geehrter Herr Förster, ich kann ja immer mit diesem Brandmauerargument nichts anfangen, weil als Feuerwehrmann weiß ich, die hält höchstens 180 Minuten und die sind lange vorbei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Ralf Mucha, SPD) Insofern weiß, ich bin seit Jahren, weiß ich nicht, bringt die Diskussion mich da tatsächlich nicht weiter. Sie befeuern das ja immer gerne, aber ich will Ihnen das gerne erklären. Ich habe ganz zu Anfang meiner Rede gesagt, wir haben uns interfraktionell mit einem Antrag vor einem Jahr auf den Weg gemacht, das auch mit den anderen Fraktionen besprochen, und wir haben uns dicht an das Brandschutz-Ehrenzeichen angelegt. Deshalb ist das im Gesetzentwurf hier so geregelt wie auch beim Brandschutz-Ehrenzeichen. Und deshalb haben wir auch gesagt, so, wie Sie es vorschlagen mit Ihrem Änderungsantrag, benötigen wir es nicht. Und wir bleiben da bei unserer Linie, die von Anfang an ganz klar war. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort hat noch mal gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur um frühes Erwartungsmanagement zu betreiben, würde ich den oder sehe ich mich in der Aufklärungspflicht, Herr Reinhardt. Ich sehe Sie zwar nicht, aber ich weiß, dass Sie da sitzen. Jetzt, vielen Dank! Das Gesetz ist so ausgestaltet, dass die Fristen von 10, 25 und 40 Jahren – nur Zeiträume, egal ob in Ost, West, Nord, Süd, oben oder unten – ab 3. Oktober 1990 erfasst werden. Das war ein längerer Prozess. Wir haben darüber, glaube ich, auch einmal im Ausschuss kurz beraten, weil ich gefragt worden bin. Es war das Bemühen, eben keinerlei Ungleichheiten entstehen zu lassen, und Diskussionen, nur auch wenn sie in der Szene und mit den Beteiligten im Gespräch sind, wäre mir wichtig, dass wir da keine Hoffnungen wecken, die wir nicht erfüllen können. Das Gesetz würde versuchen, wirklich alle, egal mit welchen Wurzeln sie in den Katastrophenschutz gestartet sind, gleichzubehandeln und zu sagen, wir zählen ab 3. Oktober die jeweiligen Dienstzeiten, egal, wo vorher was in welcher Form gewesen ist, nur einmal zur Klarstellung. – Herzlichen Dank!
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einführung des Katastrophenschutz-Ehrenzeichens werden wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung und Anerkennung an alle Menschen senden, die im Bereich des Bevölkerungsschutzes hier im Land aktiv sind. Und auch ich möchte diesen Moment nutzen, um im Namen meiner Fraktion allen ehren-, wie hauptamtlich Engagierten im ASB, dem DRK, den Johannitern, dem DLRG, den Maltesern für ihre wichtige Arbeit zu danken. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eure Arbeit ist in den vergangenen Jahren stärker ins Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Das ist gut so und das freut mich. Aber das hängt insbesondere auch damit zusammen, dass diese Arbeit angesichts der klimatischen, sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Krisen und Herausforderungen leider immer wichtiger wurde. Ich erinnere da an die Unterstützung während der Corona-Pandemie, an die schnelle Hilfe bei Extremwetterereignissen oder an die Abmilderung der Folgen des Ukrainekrieges. Vielen Dank auch hier noch mal für dieses Engagement! Meine Damen und Herren, es ist wichtig und längst überfällig, dass wir dieses Engagement auch sichtbar würdigen. Die Einführung des Katastrophenschutz-Ehrenzeichens ist dafür ein guter Weg. Besonders freue ich mich, dass dieser Entwurf auf eine Initiative aller demokratischen Kräfte hier im Landtag zurückgeht. Gemeinsam haben wir mit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP ein starkes Zeichen für die Katastrophenschutzstrukturen hier im Land gesetzt. Und ich danke dem Innenministerium für die doch recht zügige Umsetzung des Landtagsbeschlusses aus dem Juli vergangenen Jahres. Ich halte die grundsätzliche Anlehnung an das bereits bestehende Brandschutz-Ehrenzeichen für sinnvoll. Deswegen werden wir auch den Änderungsantrag der CDU ablehnen. Es drückt für uns zudem die Gleichwertigkeit aller Organisationen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes aus. Im Zweifel können wir auf keinen und keine Einzelne verzichten. Und ich bin mir sehr sicher, dass wir das auch künftig nicht müssen. Meine Damen und Herren, warme Worte und eine schicke Anstecknadel zum 10-, 25- oder 40-jährigen Jubiläum samt der damit verbundenen finanziellen Zuwendungen reichen aber natürlich nicht aus. Die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen müssen insgesamt passen. Dem haben wir uns als rot-rote Koalition bereits angenommen und wir werden uns ja auch heute noch damit weiter beschäftigen. Mit den letzten Haushalten und einem millionenschweren Nachtragshaushalt sind bereits deutlich mehr Mittel in Bevölkerungs- und Katastrophenschutz geflossen. Das wird sich künftig insbesondere im Fuhrpark der Katastrophenschutzstrukturen sichtbar bemerkbar machen. Mit der Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes wollen wir zudem die organisatorischen Weichen neu stellen und an die Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Die Inhalte sollten dann aber, ich habe es gerade erwähnt, nämlich noch mal später unter dem entsprechenden TOP und dann noch später im Innenausschuss diskutiert werden. Deutlich aber wird, wir machen keine reine Symbolpolitik, sondern wollen die Strukturen des Bevölkerungsschutzes umfassend und nachhaltig stärken. Dazu gehört aber eben auch mal eine symbolische Wertschätzung des Engagements. Und daher bitte ich – aber ich bin mir sehr sicher – um eine breite Zustimmung für die Einführung des Katastrophenschutz-Ehrenzeichens. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Bereits der interfraktionelle Antrag von SPD, CDU, Die Linke und meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP greift es auf, der Klimawandel bringt es mit sich, extreme Wetterereignisse nehmen zu, auch bei uns, Stürme, Starkregen, Überschwemmungen. Sie hinterlassen Schäden, zerstören Existenzen und fordern unsere Gesellschaft heraus. Und doch sehen wir in genau diesen Momenten auch etwas anderes, Menschen, die Verantwortung übernehmen, Menschen, die helfen. Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, getragen von Haupt- und Ehrenamtlichen, sind das Rückgrat unserer Krisenbewältigung. Ihr Einsatz ist nicht selbstverständlich. Er verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch sichtbare Anerkennung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau hier setzt dieser Gesetzentwurf an: Erstens. Das Katastrophenschutz-Ehrenzeichen schafft einen klaren und würdigen Rahmen der Anerkennung. Engagement wird sichtbar gemacht. Das stärkt nicht nur die Motivation der bereits Aktiven, sondern ermutigt auch andere, sich einzubringen. Gerade in Zeiten, in denen freiwilliges Engagement nicht mehr selbstverständlich ist, ist das ein wichtiges Signal. Zweitens. Dieses Ehrenzeichen steht für Zusammenhalt. Katastrophenschutz verbindet über soziale, kulturelle und wirtschaftliche Grenzen hinweg. Diejenigen, die helfen, und diejenigen, die Hilfe benötigen, kommen aus allen Teilen unserer Gesellschaft. Die Anerkennung dieses Engagements macht deutlich, in Krisen lassen wir niemanden allein. Drittens. Wir investieren damit auch in unsere Zukunftsfähigkeit. Resilienz entsteht nicht erst im Ernstfall, sondern durch Vorbereitung, Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer Engagement stärkt, stärkt auch Prävention, schnelle Hilfe und nachhaltigen Wiederaufbau. Und ja, Anerkennung ist dabei kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Baustein. Gleichzeitig ist klar, ein Ehrenzeichen allein genügt nicht. Wenn wir es ernst meinen mit einem leistungsfähigen Katastrophenschutz, dann müssen wir auch die Rahmenbedingungen weiter verbessern bei Ausstattung, Ausbildung und Koordination. Die Herausforderungen wachsen und wir müssen Schritt halten. Der Gesetzentwurf ist deshalb ein guter und wichtiger Schritt. Er würdigt das Engagement derjenigen, die für uns alle Verantwortung übernehmen, und setzt ein Zeichen für eine solidarische und widerstandsfähige Gesellschaft. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich auch an der Stelle ganz ausdrücklich für die Zusammenarbeit, lieber Ralf Mucha, bedanken, auch an das Ministerium, weil ich glaube, hier ist tatsächlich etwas gelungen, wie ich mir Demokratie auch vorgestellt habe, dass man halt mit Ideen kommt, dass man sie berät, Vor- und Nachteile abwägt und am Ende zu Lösungen kommt. Und ich glaube, das ist hier zu einem großen Teil gelungen, und dafür bin ich tatsächlich auch sehr dankbar. Und ich nehme das Gesetz vielleicht auch ein kleines Stück als meine persönliche Anstecknadel für diese Legislatur mit nach Hause, (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) denn es geht hier nicht ums Geld für die Helferinnen und Helfer, sondern es geht um Gleichberechtigung für alle, die da draußen im Einsatz sind. Um vielleicht nur noch mal kurz den Hintergrund zu erläutern, es sind Situationen wie zum Beispiel Großbrände oder Hochwasserereignisse, wo dann die Kameraden und die Kameradinnen von der Feuerwehr an der gleichen Stelle im gleichen Einsatz sind wie die Kollegen vom DRK, vom ASB, von der DLRG, aber auch vom THW und Co. Das heißt, das ist eine breite, breite Front an Helferinnen und Helfern mit unterschiedlichsten Ausbildungen und Fähigkeiten, aber alle im gleichen Einsatz. Und dieses Gefühl der Ungleichbehandlung, das hat tatsächlich bisher auch immer was gemacht mit den Helferinnen und Helfern. Und alleine dem können wir heute mit stolzer Brust und geradem Rücken entgegentreten und sagen, so, ja, wir haben einen wichtigen Teil hier erreicht. Ich möchte aber auch sagen, natürlich ist es nicht der Schlusspunkt, den wir hier machen können. Aber ich freue mich da auch schon, gerade beim Katastrophenschutz-Gesetz, was wir ja heute noch behandeln werden einmal, da sind auch weitere wichtige Punkte mit dabei, die gerade beim Thema der Helfergleichstellung mit dabei sind. Auch da sind Sachen mit dabei, die mir vielleicht noch fehlen, aber das sind zu anderer Stelle mehr. Generell freue ich mich, dass halt der Katastrophenschutz und die Helferinnen und Helfer hier mehr Würdigung erfahren haben. Ich hoffe auch, dass sich das in Haushaltsmitteln künftig deutlicher widerspiegeln wird. Das heißt, der nächste Landtag, der den nächsten Haushalt dann beschließen wird, sollte da doch noch mal ausdrücklicher darauf achten, damit nicht nur Anstecknadeln irgendwie verteilt werden können, sondern auch die Fahrzeuge, auf denen die Helferinnen und Helfer am Ende unterwegs sind. Ich freue mich, diesem Gesetz zustimmen zu dürfen, dass das Ganze am Ende auf dem Weg seine Veröffentlichung findet und wir nach draußen auch verkündigen können, wir haben hier doch ein bisschen was geschafft, auch wenn es nicht das Größte ist, aber es macht was mit den Leuten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6161. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6496, den Entwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 11 einschließlich der Anlage sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6515 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6532 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6515 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6515 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Zustimmung aller übrigen Fraktionen und Gruppen und der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6532 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6532 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer den Paragrafen 1 bis 11 einschließlich der Anlage sowie der Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6161 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 bis 11 einschließlich der Anlage sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6161 bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU, ansonsten Zustimmung aller übrigen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/6161 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6161 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts, auf Drucksache 8/6170, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 8/6502. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6527 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6170 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Bau (2. Ausschuss) – Drucksache 8/6502 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6527 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Rainer Albrecht.
Rainer Albrecht SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Umsetzung der EU-Verordnung aus 2024/1028 ist es notwendig, dieses Gesetz zu beschließen, um somit das Recht der Gemeinden für den Erlass von Zweckentfremdungssatzungen in das Ermessen der Gemeinden zu legen. Durch das Gesetz wird eine Handlungsoption eingeräumt, ohne eine Verpflichtung aufzuerlegen. Das Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht es den Gemeinden, Wohnraum vor anderen Nutzungen zu schützen, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, insbesondere durch die Nutzung von Ferienwohnungen. So soll die Ferienvermietung in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, nur räumlich und/oder zeitlich begrenzt möglich sein. Bisher scheiterte die Regulierung der Zweckentfremdung von Wohnraum am Widerstand der Onlineplattformen, weil sie der Weitergabe der Daten nicht nachkamen. In Mecklenburg-Vorpommern hatte daher bisher keine Gemeinde eine Zweckentfremdungssatzung außer Schwerin mit Beschluss vom 12.12.2025. Meine Damen und Herren, die EU-Verordnung gilt ab dem 20.05.2026 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Ziel dieser Verordnung ist es, verpflichtend einen regelmäßigen Datenaustausch zwischen Plattformbetreibern, Behörden und Gastgebern, die ihren Wohnraum an Feriengäste vermieten, zu gewährleisten. Damit wird eine einheitliche digitale Zugangsstelle auf der Ebene des jeweiligen Mitgliedsstaates, hier die Bundesnetzagentur, geschaffen. So soll das Registrierungsverfahren auf Gemeindeebene geschaffen werden mit der Zuteilung einer individuellen Registrierungsnummer, denn bei der Angebotseinstellung auf einer Onlineplattform muss diese dann angegeben werden. Das digitale Registrierungssystem wird höchstwahrscheinlich nicht von jeder einzelnen Gemeinde zu schaffen sein, sondern nur im Verbund mit anderen Gemeinden. Die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste ist zum größten Teil Ursache für den Verlust von Wohnraum, denn die Erzielung von kurzfristig höheren Einnahmen durch die Ferienvermietung verdrängt die Bereitschaft an eine längerfristige Wohnraumvermietung. Durch das System zum Datenaustausch erhält die öffentliche Hand die Möglichkeit, unzulässige Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen zu verhindern und somit bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern prüft, ob mit anderen Bundesländern eine einheitliche Plattform aufgebaut werden kann beziehungsweise sich an bestehenden Plattformen aus anderen Bundesländern anzuschließen. So hat zum Beispiel Nordrhein-Westfalen seit 2022 eine solche Plattform in Arbeit. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir Sie mit dem Gesetz behelligen müssen, hat zwei Gründe. Erstens. Wir haben dieses Gesetz vor einigen Jahren beschlossen und selbst eine Evaluierung vorgenommen. Die stand jetzt an, sodass wir schon deshalb zu Ihnen auf jeden Fall zurückkehren wollten und mussten. Zweitens. In der Tat, eine EU-Richtlinie, die parallel ebenfalls Handlungsbedarf auslöst, hat das Ganze ergänzt, sodass wir jetzt nach meinem Gefühl auf eine deutliche Entbürokratisierung schauen können, weil wir eben nicht mehr die analogen Prozesse im Gesetz abbilden, sondern das weitgehend digital abbilden können. Rainer Albrecht hat das umfänglich dargestellt. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir den Kommunen die Möglichkeit erhalten. Die Evaluierung wäre unsererseits zunächst im Übrigen pessimistischer ausgegangen. Wir hatten nämlich mitgezählt, wie viele bisherige Satzungen und Beschlüsse es gab, null, und das hat den Verdacht nahegelegt, dass man das Gesetz möglicherweise auch aufheben könne. Dem war allerdings der Städte- und Gemeindetag ganz ausdrücklich entgegengetreten, sondern hatte vielmehr darum gebeten, diese Erleichterungen vorzunehmen und die Digitalisierung zu ermöglichen, um auf die Art und Weise sehr viel einfacher damit verfahren zu können. Wir glauben als Land weiterhin, dass eine gemeinsame Plattform vorteilhaft wäre. Ich weiß, dass es hier im Raume auch Anträge geben wird, die sagen, soll doch einfach das Land machen und dann ist gut. Ganz so einfach ist, glaube ich, mit kommunalen Aufgaben nicht umzugehen, sondern es bleibt in der Tat eine kommunale Aufgabe, wenn man es denn möchte. Wir verpflichten keinen, sondern wir ermöglichen lediglich, weil wir weiterhin davon ausgehen, dass in einzelnen touristischen Ortslagen der Zweitwohnungsmarkt, der Ferienwohnungsmarkt durchaus eine reale Konkurrenz zum, ich sage mal, regulären, normalen Vermietungsprozess ist. Ich habe dann allerdings mit einem gewissen Schmunzeln zur Kenntnis genommen, dass zumindest zwei Verbände in der schriftlichen Anhörung das ganz ausdrücklich bestritten haben. Das eine ist der Verband, der die großen Plattformen zusammenfasst, und das andere ist der Verband, der die Ferienwohnungsvermieterinnen und -vermieter zusammenfasst, die vermutlich recht haben, weil sie mit einer sehr kleinen Prozentzahl argumentiert haben, die überhaupt nur als Ferienwohnung im normalen Mietmarkt wirksam wird. Ich gehe davon aus, weil es einfach eine gesamtbundesweite Betrachtung ist – und dann hätte ich hier auch im Land kein Problem –, natürlich habe ich, wenn ich auf die gesamten 742 Gemeinden und Städte im Lande gucke, nur einen kleinen Teil, bei dem Ferienwohnungen ernsthaft in die Lage kommen können, dem regulären Mietwohnungsmarkt Konkurrenz zu machen. Aber in den besonders küstennahen Bereichen, in den touristischen Hotspots, da verhält es sich dann punktuell anders, und nur so ist das Gesetz bitte auch zu verstehen. Es geht natürlich nur um ein Angebot für diejenigen, wo das als Problem überhaupt auftritt. Und da ist, ohne dass wir jetzt wiederum eine repräsentative Statistik bereithalten könnten, zumindest die wiederholte Rückkopplung derer, die dort kommunalpolitische Verantwortung tragen, zum Teil auch derer, die dort touristische Infrastruktur betreiben, die Rückkopplung lautet, in einigen Hotspots gibt es diese Konkurrenzsituation, und in diesen Hotspots ist wiederum erbeten worden zu helfen. Das wollen wir an dieser Stelle tun. Natürlich ersetzt es nicht die soziale Wohnraumförderung. Es ersetzt nicht die jeweiligen kommunalen Satzungen, die als Bebauungspläne überhaupt ermöglichen zu bauen und gerne auch in den B-Plänen dann eben auch sehr detailliert festsetzen können, dass es keine Ferienwohnungen sein dürfen und dass es keine Zweitwohnungen sein dürfen. Also es gibt an den Stellen Gestaltungsmöglichkeiten, aber für bestehenden Wohnraum, für den es keine B-Pläne gibt, soll das hier ein ergänzendes Instrument sein, noch einmal, nicht alleine selig machen, aber hoffentlich ergänzend zu den eben genannten Instrumenten. Vielen Dank für die Beratungen dazu! Vielen Dank für, wie ich glaube, den sehr flüssigen gemeinsamen Beratungsprozess! Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Beratungen hierzu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist je nach Blickrichtung bewundernswert oder unerträglich, um was sich Brüssel alles kümmert. Ich frage mich bei diesem Gesetz, das eine Geburt einer EU-Verordnung über Daten zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verdankt, wieso sich Brüssel darum sorgt, ob auf Usedom oder sonst wo in unserem Land durch die Vermietung an Feriengäste ein Wohnungsmangel für Einheimische entsteht. Nein, der aus Brüssel überschwappenden Bürokratie müssen wir nicht demütig folgen. Wir brauchen das Gesetz schon deshalb nicht, weil keine einzige Kommune bislang eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat und die Stellungnahmen den Schluss zulassen, dass dies auch nicht beabsichtigt ist. (Rainer Albrecht, SPD: Schwerin!) Die Hürden für eine Zweckentfremdung bleiben hoch, denn eine Zweckentfremdungssatzung darf nach Paragraf 1 des Gesetzes nur erlassen werden, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln abhelfen kann. Und die Erfahrung zeigt, dass das, wenn es dann zu Gericht kommt, recht schwierig nachzuweisen ist. Im Mittelpunkt der EU-Verordnung steht der verpflichtende Datenaustausch zwischen Plattformen, Behörden und Vermietern von Ferienwohnungen. Damit soll den Behörden eine bessere Übersicht über das Vermietungsgeschehen und eine effizientere Durchsetzung ihrer Regelungen ermöglicht werden. Das zentrale Element für die Datenübermittlung ist eine einheitliche digitale Zugangsstelle auf Bundesebene. Damit soll die Bundesnetzagentur betraut werden. Eine weitere zentrale Voraussetzung ist das Registrierungsverfahren für Unterkünfte. Dieses soll nach Paragraf 9 des Gesetzes auf Gemeindeebene eingerichtet werden. Das wird zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der viele Gemeinden überfordert. (Rainer Albrecht, SPD: Muss doch nicht!) In der Gesetzesbegründung ist von einer großen Herausforderung die Rede. Das dürfte eher untertrieben sein und stärkt die Vermutung, dass mit diesem Gesetz auf kommunaler Ebene kein Anreiz geschaffen wird, sich dieser Herausforderung zu stellen und eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen. Der Städte- und Gemeindetag hat sich auch deshalb sehr kritisch geäußert und eine Anpassung dieses Gesetzes gefordert. Das Gesetz ist nicht geeignet, die Wohnungsknappheit, um die es ja eigentlich geht, zu beseitigen. Es schafft dafür neue Probleme und neue Bürokratie und öffnet den Weg zu einer zunehmenden staatlichen Überwachung. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hier eben schon vorgetragen wurde, gab es mit dem bestehenden Zweckentfremdungsgesetz für die Gemeinden die Möglichkeit, Zweckentfremdungssatzungen zum Schutz des Wohnraums zu erlassen. Weil die Zahl der Kurzzeitvermietung von möbliertem Wohnraum in der EU über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com erheblich zugenommen hat, gibt es jetzt diese neue EU-Verordnung, von der wir schon gehört haben, und mit dem Ablösegesetz zum Zweckentfremdungsgesetz werden die EU-Regeln gemäß EU-Verordnung ergänzt. Die Gemeinden müssen dazu eigene digitale Registrierungsverfahren einrichten, wenn sie eine Zweckentfremdungssatzung erlassen wollen. Für Bürger können nun auch Gebühren entstehen, wenn sie ihren Wohnraum einer anderen Nutzung zuweisen wollen oder wenn die Wiederherstellung von Wohnraum angeordnet wird oder Ausgleichsmaßnahmen zu treffen sind. Meine Damen und Herren, ein eigenes digitales Registrierungsverfahren, das die Gemeinden mit einer Zweckentfremdungssatzung einrichten müssten, kann kostspielig und arbeitsintensiv in der Einrichtung und auch in der Unterhaltung sein. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindetages können durchaus Probleme entstehen, wenn die Gemeinden dieses digitale Registrierungsverfahren in Angriff nehmen müssen. Das geht über den finanziellen Aufwand für Entwicklung, Betrieb und Wartung der notwendigen IT-Systeme, den Personalaufwand für Konzeption, Vergabe, Betrieb und Support des Systems bis zu dann entstehenden uneinheitlichen Datenstandards und Verfahren. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Systeme und Schnittstellen kann zudem die notwendige Zusammenarbeit mit den Onlineplattformen erschwert werden. Damit werden gerade kleinere Gemeinden davon abgehalten, von der Satzungsermächtigung überhaupt Gebrauch zu machen. Der Städte- und Gemeindetag hat empfohlen, dass die Landesregierung den Gemeinden landesweit zentrale digitale Registrierungsplattformen zur Registrierung von Kurzzeitvermietung zur Verfügung stellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir sehen, dass das Satzungsrecht der Gemeinden aus diesem Grunde möglicherweise erst gar nicht ausgeübt wird. Die Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts nützt nichts, wenn die Gemeinden diese Möglichkeit aus wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen nicht nutzen können oder wollen. Wir finden, dass so, wie die Landesregierung bei den Bezahlkarten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein einheitliches System vorgegeben hat, auch hier für eine effektive Nutzung des Gesetzes und eine Unterstützung der Gemeinden die Bereitstellung einer zentralen Registrierplattform sinnvoll und notwendig wäre, und werden uns deshalb zu diesem Gesetz enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich vertrete hier den Kollegen Dr. Daniel Trepsdorf, der krankheitsbedingt verhindert ist und dem ich schnelle Genesung wünsche. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zum Thema: Der zunehmende Entzug von Wohnraum durch Zweckentfremdung und hier insbesondere der Faktor der Kurzzeitvermietung stellt ein Problem dar, welches vor allem in touristisch geprägten Regionen des Landes eine Rolle spielt, denn während es für dort beheimatete Menschen immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden, werden dem regulären Mietmarkt durch Kurzzeitvermietung Wohnungen entzogen und stehen somit nicht mehr zur Verfügung. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, indem er den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand gibt, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Dass dieser Handlungsbedarf real nötig ist, zeigen auch wissenschaftliche Untersuchungen. Bereits 2021 hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Auswirkungen von Kurzzeitvermietung am Beispiel von Berlin untersucht. Die Ergebnisse weisen eindeutige Auswirkungen von Kurzzeitvermietung auf die Mietentwicklung nach. Bereits eine zusätzliche Airbnb-Wohnung kann die Angebotsmieten im direkten Umfeld um 13 Cent pro Quadratmeter erhöhen. Durch das Zweckentfremdungsverbot ist das Angebot auf dem Wohnungsmarkt in Berlin wieder gestiegen und die Mieten sind ein Stück weit gesunken. In Berlin konnte die monatliche Miete bei einer 65 Quadratmeter großen Wohnung um bis zu 38 Euro verringert werden. Die Studie zeigt insbesondere, dass dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnungen den Preis-und-Verfügbarkeitseffekt beeinflussen. Auch international spielt das Thema zunehmend eine Rolle. Spanien hat im vergangenen Jahr begonnen, gegen illegale Kurzvermietungen vorzugehen, denn auch dort wird bezahlbarer Wohnraum in vielen Regionen langsam knapp, vor allem natürlich in den Metropolen. Die Regierung will daher dort mehr als 53.000 illegale Ferienwohnungen von den Plattformen nehmen und sie dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, nun ist Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht Berlin, Madrid oder Barcelona, aber auch hierzulande gibt es zweifelsohne Probleme und Entwicklungen, die in die falsche Richtung gehen. Deshalb hat zum Beispiel die Stadtvertretung Schwerin im vergangenen Dezember eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Wohnungen in der Innenstadt als Ferienwohnungen ausgewiesen werden können, denn seit der Verleihung des UNESCO-Weltkulturerbe-Titels war das ein zunehmend festzustellender Trend hier in der Landeshauptstadt. Fehlende bezahlbare Wohnungen für Studierende, Azubis oder Familien finden wir jedenfalls auch im Nordosten. Besonders bizarr wird es dann natürlich, wenn diejenigen, die als Beschäftigte den Laden im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern am Laufen halten, keine Chance haben, in der Nähe ihres Arbeitsortes in den vom Minister als Hotspots bezeichneten Orten zu halbwegs vertretbaren Preisen eine Mietwohnung zu finden. Und genau deshalb besteht ja auch Handlungsbedarf. Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb ein wichtiger und notwendiger Schritt. Er sorgt aus unserer Sicht dafür, dass Kommunen dort eingreifen können, wo Wohnraum tatsächlich zweckentfremdet wird. Er schafft klare Regelungen und eröffnet den Kommunen Handlungsoptionen. Und natürlich, dass dieses Gesetz nicht die allgemein angespannte Situation in bestimmten Regionen auf dem Wohnungsmarkt löst, das ist jedem hier in diesem Haus klar. Wir brauchen künftig auch wieder mehr sozialen Wohnungsbau, und wir müssen dazu insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen stärken. Dennoch ist die Auffassung meiner Fraktion, dass dieses Gesetz dazu beitragen kann, die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ein Stück weit zu entspannen, und zwar da, wo es notwendig ist. Daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und wollen damit ein Signal an die Kommunen und die Menschen in unserem Land senden, wir lassen beide nicht mit den Herausforderungen am Wohnungsmarkt allein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wohnraum ist keine beliebige Ware, wohnen ist Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung dafür, dass Menschen in den Städten und Gemeinden unseres Landes arbeiten, Familien gründen und alt werden können. Gerade in touristisch stark nachgefragten Orten erleben wir seit Jahren einen wachsenden Preisdruck, weil Wohnungen, die ein dauerhaftes Zuhause sein könnten, dem regulären Wohnungsmarkt entzogen und dauerhaft oder faktisch dauerhaft als Ferienunterkünfte vermietet werden. Natürlich besteht dieses Problem nicht überall in demselben Ausmaß, und klar ist auch, Ferienwohnungen gehören zu Mecklenburg-Vorpommern, sie sind Teil des Tourismussektors und der erheblichen Wertschöpfung in diesem Bereich, das stellt niemand infrage, aber wenn die Servicekraft im Hotel, der Erzieher in der Kita oder die Pflegekraft im Ort keine Wohnung mehr findet, dann wird Wohnraummangel zum Standortproblem. Wer hier arbeitet, soll hier auch wohnen können. Wohnorte dürfen nicht zu Ferienkulissen werden. Sie sollen ein Zuhause für die Menschen bleiben, die hier leben und arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Bündnisgrünen haben nichts gegen Ferienwohnungen, aber wir haben etwas gegen ungeregelte Dauerzweckentfremdungen, dort, wo Wohnungen für Einheimische und Beschäftigte fehlen. (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns alle einig.) Und genau dafür braucht es ein wirksames Zweckentfremdungsrecht. Das bisherige Gesetz fand aber kaum Eingang in die kommunale Praxis. Ein Gesetz, das den Kommunen Befugnisse verleiht, ihnen aber die Instrumente vorenthält, um diese zu nutzen, hilft am Ende niemandem. Deswegen ist es richtig, das Zweckentfremdungsrecht zu novellieren und an die Europäische Kurzzeitvermietungsverordnung anzupassen. Registrierung, digitale Verfahren, bessere Daten und klare Plattformverpflichtungen können dafür sorgen, dass dieses Gesetz vor Ort tatsächlich angewendet wird. Aber an einem Punkt hat der Gesetzentwurf noch eine erhebliche Schwäche, und der Kollege von der CDU-Fraktion hat schon darauf hingewiesen, das kam in der Sachverständigenanhörung zutage: Wenn jede Gemeinde ihr eigenes digitales Registrierungsverfahren entwickeln, beschaffen und betreiben muss, sorgen wir nicht für einen wirksamen Vollzug, sondern schaffen einen digitalen Flickenteppich. Wenn das Land den Gemeinden ein neues Instrument an die Hand gibt, dann muss es auch die technischen Grundlagen dafür bereitstellen. Deshalb legen wir Ihnen heute dazu einen Änderungsantrag vor. Unser Vorschlag beinhaltet ganz konkret, dass das Land den Kommunen eine Plattform zur Verfügung stellt mit Registrierungsnummern, einheitlichen Schnittstellen, klaren Zuständigkeiten und auf diese Weise dafür sorgt, dass sich nicht jede Gemeinde ihre eigene kleine Insellösung schaffen muss. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Idee! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ein zentrales System spart Geld, vereinfacht den Vollzug und stärkt die Rechtssicherheit. Ein zentrales System hilft den Kommunen, den Anbieter/-innen und den Plattformen und schafft am Ende die durch das Gesetz bezweckte Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Gleichzeitig sollten wir weiterdenken. Auch Mecklenburg-Vorpommern sollte prüfen, ob aus dem Zweckentfremdungsrecht ein umfassendes Wohnraumschutzgesetz werden kann. Dann ginge es auch um Wohnraumerhalt, Leerstand, Abriss, Umnutzung, Überbelegung und um menschenwürdige Unterkünfte für Erntehelfer/-innen und Servicekräfte. Für heute gilt, dass das uns vorliegende Gesetz ein Fortschritt werden kann, aber nur, wenn es auch praktisch funktioniert. Und genau darum geht es uns mit unserem Änderungsantrag. Ich bitte für unseren Änderungsantrag um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Entwurf zur Neuregelung des Zweckentfremdungsrechts beschreibt tatsächlich ein reales Problem. Das wurde ja hier nun hinreichend dargelegt. Insbesondere die nachgefragten Regionen haben halt dieses Problem bei uns im Land, aber genau dafür schafft der Entwurf weiterhin die Möglichkeit kommunaler Zweckentfremdungssatzung, befristet auf höchstens fünf Jahre, und dann auch nur dann, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln in angemessener Zeit begegnen kann. Das ist ein sehr zentraler Punkt, weil hier auch gesagt wird, man sollte doch vielleicht zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor ich in die Eigentumsrechte – darüber reden wir ja hier auch –, bevor ich in die Eigentumsrechte der Menschen eingreife. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Hier setzt unsere Kritik auch an, denn der Gesetzentwurf vermittelt den Eindruck, man könne ein strukturelles Wohnungsproblem vor allem mit Verwaltungsrecht und Verboten lösen. Und das kann nicht funktionieren. Das ist aus unserer Sicht der falsche Schwerpunkt. Und wer zu wenig Wohnraum hat, muss in erster Linie mehr Wohnraum schaffen, schneller planen, schneller genehmigen, mehr Bauland aktivieren, Nachverdichtung erleichtern, Investitionen ermöglichen. Einen Teil haben wir gerade mit der Landesbauordnung versucht ein bisschen besser zu machen, aber auch das ganze Thema, Bauland auszuweisen, ist gerade für kleinere Gemeinden durchaus ein Problem, weil der Landesraumentwicklungsplan da entsprechend Hürden mit drin hat, der eigentlich in dieser Legislatur fortgeschrieben werden sollte, aber es am Ende wohl doch nicht schaffen wird. Und man muss nun aufpassen, dass man hier nicht über das Ziel hinausschießt, denn der Entwurf enthält Ausnahmen für Hauptwohnungen, etwa bei der Nutzung von weniger als 50 Prozent der Wohnfläche oder bei zeitlich begrenzter Nutzung von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bei Nebenwohnungen mit bestimmten Genehmigungen. Das wird doch schon alles sehr bürokratisch. (Horst Förster, AfD: Sehr!) Das muss man ja alles erst einmal irgendwie verstehen, durchdringen, darf ich jetzt, darf ich jetzt nicht, ist das zulässig oder auch nicht. Und der Gesetzentwurf sagt ja auch selbst, dass bislang in Mecklenburg-Vorpommern davon keine Gemeinde Gebrauch gemacht hat, was ja unter anderem damit begründet wird, das war vielleicht doch ein bisschen zu kompliziert für die Gemeinden und nicht hinreichend rechtssicher. Ich habe ganz starke, erhebliche Zweifel daran, dass dieser neue Entwurf das einfacher macht, sodass es jetzt am Ende mehr Gemeinden machen. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist schwierig.) Auf der einen Seite bin ich natürlich froh darüber, weil ich das für grundsätzlich falsch halte, auf der anderen Seite frage ich mich aber auch, warum wir hier Gesetze machen, die am Ende keinerlei Auswirkungen haben, außer mehr Papier zu produzieren. (Rainer Albrecht, SPD: Weil die EU das vorschreibt.) Und das ist am Ende mein Problem und meine Kritik. (Rainer Albrecht, SPD: Sonst würden wir ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren.) Für uns Freie Demokraten ist klar, Wohnraum schützen Ja, aber mit Augenmaß und vor allem, wirklich vor allem mit Respekt vor Eigentum und dann wenig Bürokratie. Und deswegen werden wir das Ganze ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6170. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6502, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6527 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6527 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und im Übrigen Ablehnung, Gegenstimmen abgelehnt, so ist es. Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6170 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltung durch die Fraktion der CDU, Gegenstimmen durch die Gruppe der FDP, AfD sowie der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 und 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6170 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/6170 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6170 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, Drucksache 8/6162, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/6495. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbeschränkungsgesetz – EVTZHaftbG) Zweite Lesung und Schlussabstimmung – Drucksache 8/6162 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/6495 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6162. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6495 anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen – Moment noch mal! –, den bitte ich jetzt bitte deutlich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Paragrafen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6495 bei Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten und im übrigen Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/6495 zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6495 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6466. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6466 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Finanzen und Digitalisierung Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der für die Beamtinnen und Beamten und für unsere Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von unmittelbarer Bedeutung ist. Es sind rund 49.000 Menschen, die von dem Gesetzentwurf direkt betroffen sind. Sie wissen, am 14. Februar 26 haben die Tarifparteien für die Beschäftigten der Länder eine Einigung erzielt. Diese sieht eine stufenweise Erhöhung der Entgelte vor, zunächst um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro zum 1. April 2026, gefolgt von weiteren 2 Prozent zum 1. März 2027 und 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Erlauben Sie mir den Hinweis hier an dieser Stelle, wenn es da schon den Iran-Krieg mit den Preissteigerungen an den Tankstellen und anderen gegeben hätte, würde dieser Abschluss wahrscheinlich heute schon anders aussehen. Umso wichtiger, dass wir jetzt dieses Gesetz vorlegen. Sie wissen, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer zeit- und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bekannt. Genau das setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um, meine Damen und Herren. Wir setzen damit ein klares Signal, auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten können sich die Beschäftigten auf die Landesregierung verlassen. Und ja, das kostet Geld, Landeshaushalt in diesem Jahr 33 Millionen, etwas über 33, im nächsten Jahr etwas über 68 und im Jahr 28 dann knapp 88 Millionen Euro. Damit haben wir dann Gesamtkosten des Tarifabschlusses von 65 Millionen in diesem Jahr, 106 Millionen im nächsten und 175 Millionen ab dem Jahr 28. Das ist gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage eine große Herausforderung, auf die wir uns aber in unseren Planungen – wir planen natürlich schon immer auch mit entsprechenden Tarifabschlüssen –, wir hatten uns in unseren Planungen im Wesentlichen darauf vorbereitet. Gerade in den gegenwärtigen Zeiten mit den enormen Preissteigerungen, nicht nur an den Zapfsäulen, ist das für die Beamten und Versorgungsempfänger besonders wichtig, dass sie sich auf die Landesregierung verlassen können. Die erhöhten Bezüge – und ich glaube, auch das ist wichtig für unsere Beschäftigten, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich danken möchte für die immer gute Arbeit, die Sie leisten, Handlungsfähigkeit des Staates, wir brauchen Sie, deswegen ganz herzlichen Dank an dieser Stelle –, und deswegen wollen wir auch die Bezüge rückwirkend bereits ab Juni 2026 auszahlen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die zeitliche Lücke zwischen Beschluss und tatsächlicher Auszahlung so klein wie möglich zu halten. Natürlich immer Auszahlung vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, das ist ganz klar. Meine Damen und Herren, neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung. Wir schaffen im Landesbeamtengesetz eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystem in der Beihilfebearbeitung. Das ist wichtig und notwendig, weil die Zahl der Beihilfeanträge kontinuierlich steigt. Gleichzeitig erwarten die Anspruchsberechtigten zu Recht eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung. Mit dem Einsatz moderner automatis…, automati…, automatisier…, – okay, (allgemeine Heiterkeit) automatisierung…, autom…, (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) automatisierungsgestützter, (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) automatisierungsgestützter Verfahren – ich wusste gar nicht, dass das so schwierig ist, dieses Wort –, (allgemeine Heiterkeit) also dieser Verfahren, können wir genau das erreichen, schneller, als ich es gerade gesagt habe: mehr Effizienz, mehr Tempo und eine Entlastung für die Verwaltung. Zudem haben wir mit den Gewerkschaften vereinbart, die Erschwerniszulagenverordnung bis Ende dieses Jahres weiterzuentwickeln. Auch das zeigt, wir bleiben im Dialog und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen, so, wie das unser Stil ist als Landesregierung, meine Damen und Herren, oder? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Immer wieder im Dialog, so ist es doch richtig. Was nicht in diesem Gesetzesentwurf enthalten ist, meine Damen und Herren, ist die Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September letzten Jahres zur amtsangemessenen Alimentation. Die dort formulierten, erheblich fortentwickelten Vorgaben sind von sehr großer Tragweite. Ihre Umsetzung erfordert weitere sorgfältige Analysen, umfassende Berechnungen – es ist wirklich hochkomplex, kann ich Ihnen sagen –, und wir brauchen weitere intensive Abstimmungen, auch mit den Gewerkschaften und dem Richterbund. Deshalb haben wir uns im Dialog mit den Gewerkschaften dazu entschieden, dieses komplexe Thema in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu behandeln und uns dafür die notwendige Zeit zu nehmen. Notwendig ist eine rechtssichere und tragfähige Lösung. Daran arbeitet mein Haus mit den Gewerkschaften, mit dem Richterbund unter Beteiligung des Landesrechnungshofs im Besoldungsdialog weiter, damit dann im neuen Landtag – das werden wir in dieser Legislaturperiode natürlich nicht mehr schaffen –, im neuen Landtag nach der Konstituierung des Landtags zügig ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6466 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6467. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6467 – Das Wort zur Einbringung hat erneut der Minister für Finanzen und Digitalisierung Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche immer wieder gerne zu Ihnen. Mit dem heutigen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung setzt die Landesregierung wesentliche Bestandteile der föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern um. Unser gemeinsames Ziel ist klar, wir wollen staatliches Handeln effizienter, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher machen. Sie haben es von mir schon gehört, ich wiederhole es aber gerne noch einmal: Keine Digitalisierung ohne Entbürokratisierung. Ich will, dass wir einfache, schnelle und unbürokratische Verfahren digitalisieren. Ich möchte nicht die Bürokratie, die wir jetzt noch haben, auch noch digitalisieren. Wir brauchen auch Entbürokratisierung. Deswegen lassen Sie mich zuallererst zunächst eines sagen: Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sehr intensiven Zusammenarbeit. Ich danke allen Ressorts, Verbänden und Institutionen im Land ausdrücklich für ihre Mitarbeit und für ihre gemeinsame Bereitschaft, neue Wege zu gehen, insbesondere vor dem Hintergrund des doch sehr engen Zeitplans. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wird die Bürger entlasten und der Wirtschaft mehr Planungssicherheit geben. Das ist auch dringend notwendig nach all den Jahren, in denen immer mehr Bürokratie dazugekommen ist, mehr Aufgaben und mehr staatliches Handeln, das langsamer geworden ist, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland. In viel zu vielen Bereichen gibt es eine Vielzahl formaler Anforderungen, die sich über Jahre aufgebaut und immer mehr verdichtet haben. Ich meine zum einen Schriftformerfordernisse, ich meine die Vorlage beglaubigte Kopien oder auch von Originalunterlagen oder die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprachen. All das ist häufig noch Standard in deutschen Amtsstuben, obwohl digitale Lösungen längst verfügbar sind. Für Bürgerinnen und Bürger führt das zu unnötigen Wegen, zu Zeitaufwand, zu Frustration. Für Unternehmen ergeben sich daraus vermeidbare Kosten, im schlimmsten Fall Investitionshemmnisse und Wettbewerbsnachteile. Das darf nicht so bleiben, meine Damen und Herren, und hier genau setzt der Gesetzentwurf an. Wir haben uns ganz bewusst für ein ressortübergreifendes Artikelgesetz entschieden, denn die bestehenden Belastungen entstehen nicht nur durch einzelne Vorschriften, sondern durch das Zusammenwirken vieler Regelungen. Deswegen ändern wir mit dem vorliegenden Artikelgesetz 93 Gesetze und Verordnungen, um gezielt dort anzusetzen, wo Bürokratie im Alltag tatsächlich spürbar ist. Ganz konkret bedeutet das: Erstens. Wir reduzieren Formerfordernisse. Die bisher häufig erforderliche Schriftform wird in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt. Eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr notwendig. Anträge und Erklärungen können somit künftig einfach elektronisch, zum Beispiel per E-Mail eingereicht werden. Ein bisschen Modernisierung ist doch nicht schlecht. Das gilt beispielsweise für Planfeststellungsverfahren, in denen Einwendungen künftig auch digital ohne Unterschrift übermittelt werden können. Zweitens. Wir vereinfachen Nachweis- und Vorlagepflichten. In vielen Fällen entfällt künftig die Pflicht zur Vorlage von Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien. Ich glaube, jeder von uns hat das schon erlebt, was für ein Aufwand das ist, gerade wenn man vielleicht irgendwo anders auch geboren ist, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) dann wieder beglaubigte Kopien oder Originaldokumente vorzulegen, nachzureichen. In Zukunft: Einfache Kopien oder digitale Nachweise werden ausreichen, das spart Gebühren, Wege und Zeit. Gerade im Bereich von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ist es ein spürbarer Fortschritt und ein wichtiger Beitrag zur Entlastung junger Menschen. Das ist doch mal einen Applaus wert, oder? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Drittens. Wir digitalisieren die Verfahren konsequent. (Nikolaus Kramer, AfD: Sie haben unseren Applaus per E-Mail bekommen.) Sehr schön, ich nehme auch Applaus per E-Mail entgegen. Öffentliche Bekanntmachungen werden künftig grundsätzlich digital veröffentlicht. Auch Planungs- und Planunterlagen werden online bereitgestellt. Eine parallele physische Auslegung wird in der Regel nicht mehr erforderlich sein. Das führt zu weniger Papier, weniger Kosten, schnelleren Verfahren und gleichzeitig zu einer besseren Zugänglichkeit von Informationen. Für Härtefälle wird selbstverständlich Vorsorge getroffen. Viertens. Wir reduzieren Berichtspflichten. Wir überprüfen systematisch, welche Berichte tatsächlich notwendig sind, und streichen oder reduzieren zumindest dort, wo sie keinen echten Mehrwert mehr bieten. Damit konzentrieren wir uns auf das Wesentliche. Und Fünftens. Wir beschleunigen Genehmigungsverfahren mit der sogenannten Genehmigungsfiktion. Das heißt übersetzt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Entscheidung der Behörde innerhalb von drei Monaten getroffen worden ist, wird eine Genehmigung in den geeigneten Fällen, die aufgerufen sind, als erteilt gelten, eine Genehmigung also nach drei Monaten als erteilt gelten, zum Beispiel in der Gewerbeordnung oder auch beim Gaststättengesetz. Hier geht es also auch ganz konkret um Wirtschaftsförderung. Meine Damen und Herren, alle diese Maßnahmen führen zu einer spürbaren Entlastung für die Wirtschaft, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Verwaltung selbst. Was ich aber auch betonen möchte, was wichtig ist, die Schutzstandards werden dadurch nicht abgesenkt. Rechtsstaatlichkeit, Beteiligungsrechte und gerichtlicher Rechtsschutz bleiben unberührt, ganz wichtig. Der vorliegende Gesetzentwurf reiht sich damit in eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung der Landesregierung ein, zum Beispiel in unsere seit 2025 geltende 1,2-Prozent-Stellenstreichungsregel für die Ressorts, mit der der Modernisierungsfonds finanziert wird. Er reiht sich ein in die zwei Maßnahmenpakete zur Modernisierung des Fördermittelmanagements, mit denen wir für mehr Pauschalierung, für mehr Standardisierung und Harmonisierung von Wertgrenzen gesorgt haben und weiter sorgen werden. Er reiht sich ein in unsere Anhebung von Wertgrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen aus dem Land oder den Kommunen bei Bauinvestitionen, Erhöhung von 10.000 Euro auf 150.000, Direktverträge, und bei Dienstleistungen von 5.000 auf 100.000 zur beschleunigten Vergabe von Aufträgen. Und er reiht sich ein in unseren Ansatz, den Hessen zu folgen, und beginnt mit diesem Jahr, zunächst für bis zu 78.000 Steuerbürger die vorausgefüllte Steuererklärung anzubieten und damit die Steuererklärung deutlich zu erleichtern. Meine Damen und Herren, es kommt nicht nur darauf an, welche Politik wir machen. Es kommt auch darauf an, wie wir diese Politik machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass staatliches Handeln einfacher, schneller und zugänglicher wird. Dementsprechend bitte ich Sie um eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfs. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Ich weise darauf hin, dass der Minister seine angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten hat, das heißt also, den nachfolgenden Rednern zusätzliche Redezeit zur Verfügung steht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Zuerst einmal muss man feststellen, dass dies hier ein doch ein sehr eigenwilliger Vorgang ist. Statt Gesetze im Einzelnen mit den Fachleuten zu besprechen, wird einem hier ein Wälzer von 191 Seiten ressortübergreifendes Artikelgesetz vorgelegt. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) 93 Rechtsvorschriften, der Minister sprach es an, (Julian Barlen, SPD: Das artet noch in Arbeit aus für Sie, da haben Sie nicht mit gerechnet. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) werden urplötzlich in einem Gesetz per Hauruckverfahren geändert, im Wissen, Herr Barlen, dass bei der Anhörung rein zeitlich und mit der Anzahl der Experten ohnehin nicht alles besprochen werden könnte. Und es kommt einem so vor, als ob der Finanzminister aufgrund einer, na ja, (Julian Barlen, SPD: Richtig viele Sachen in einem Gesetz.) Gefühlswallung nun eine Art Schwungkraft vor der Wahl zeigen möchte. (Enrico Schult, AfD: Nein!) Unbenommen sei Ihnen das, das ändert aber nichts an den Fakten. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir geht hervor, dass seit Ende 2023 bis Ende 2025 die Zahl der Landesgesetze von 422 auf 442 angewachsen ist. Die Zahl der Verordnungen stieg unentwegt von 944 im Jahr 2023 auf 961 Verordnungen Ende 2025 an. Nein, da nützt es jetzt nichts, wenn Sie ein paar Absätze umformulieren. Streichen Sie doch endlich mal ordentlich Vorschriften weg! Und vor allen Dingen entlasten Sie uns doch mal von den ganzen Bürokraten, das wäre mal ein Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Stattdessen, an dutzenden Stellen werden einzelne Absätze oder Sätze gestrichen, die sowieso kaum jemand noch beachtet hat – ist ungefähr so, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) als ob man seine Wohnung entrümpeln würde, Herr Barlen, und alte Zeitungen von 2017 in den Müll wirft und dazu eine Pressekonferenz einberuft. (Horst Förster, AfD: Sehr schön!) Viel kleinteiliger Hickhack, (Julian Barlen, SPD: Das ist Ihr Verhältnis zu Recht und Gesetz, ja, alter Krempel?) den man grob in vier Beiträge einteilen kann – (Zuruf von Julian Barlen, SPD) das tue ich jetzt für Sie, Herr Barlen –: (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) 1. wenige Neuerungen, die tatsächlich Bürokratie abschaffen, (Julian Barlen, SPD: Da hört der Verfassungsschutz bestimmt aufmerksam zu.) 2. einige Neuerungen, die beispielsweise elektronische Verwaltung ermöglichen (Julian Barlen, SPD: Er redet über Gesetze. – Stephan J. Reuken, AfD: Hör doch mal auf zu krakeelen, mein Gott!) und den Bürger etwas entlasten, aber damit natürlich auch neuen Aufwand schaffen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) 3. ein paar Neuerungen, die neue Rechte und Pflichten schaffen und eigentlich mehr Bürokratie aufbauen, aber hier trotzdem als Entlastung geführt werden, und 4. viele kleine redaktionelle und formale Änderungen. Da will ich Ihnen mal gleich ein Beispiel von Punkt vier vor Augen führen, Artikel 37 Änderung des Landesbienengesetzes Mecklenburg-Vorpommern: „In Absatz 2 wird die Angabe ,Das für die Bienenzucht zuständige Ministeriumʻ durch die Angabe ,Das für Landwirtschaft zuständige Ministeriumʻ ersetzt. … In Absatz 3 wird die Angabe ,Halbmesserʻ durch die Angabe ,Radiusʻ ersetzt“ (Thore Stein, AfD: Ui!) und „In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe ,Das für Bienenzucht zuständige Ministeriumʻ durch die Angabe ,Das für Landwirtschaft zuständige Ministeriumʻ ersetzt.“ (Stephan J. Reuken, AfD: Richtungsweisend!) Das ist jetzt ein richtig krasses Beispiel für Bürokratieentlastung. Vielleicht gibt es zwei Imker hier in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht wissen, was ein Halbmesser ist, und dadurch drei Sekunden weniger Googlen müssten. Aber jetzt mal ganz ehrlich, hätten wir nicht einfach warten können bis zur nächsten Novellierung des Landesimkergesetzes für solche redaktionellen Änderungen?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Jo! – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Genauso sinnlos ist jetzt zum Beispiel die Änderung von zwei Heilwaldverordnungen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, das zum Thema Wirtschaftsförderung, was hier nicht alles erzählt wurde. Da wurden zwei Verordnungen geändert, da wurde ein Paragraf sozusagen angepasst, der lediglich beinhaltete, dass die Verordnung 2030 ausläuft. Ja, also das sind einfach nur formale Anpassungen, die sind weder eilbedürftig, noch dient das irgendwie zur Entlastung von Bürokratie, so, wie es der Gesetzestitel verspricht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wenn wir noch weiter gehen, dann schafft auch einiges neue Bürokratie, zum Beispiel Artikel 74 Paragraf 9 Verordnungsermächtigungen zum Pflegefachassistenzgesetz und zur Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Willkommen in Deutschland! „Das für Gesundheit zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung …. eine Ombudsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten“ zwischen Azubi und Ausbilder einzurichten. „Führung der Geschäfte der Ombudsstelle, das Verfahren und die Verfahrensgebühren, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung der Mitglieder der Ombudsstelle sowie die ihnen zu gewährende Erstattung von Barauslagen und Entschädigungen für Zeitaufwand“ kann dann geregelt werden. Also wir schaffen eine neue Institution, neue Abläufe, neue Möglichkeiten, also genau das Gegenteil von Bürokratieabbau. Weiteres Beispiel, der Herr Minister hat es auch gerade genannt, das sind die ganzen Beglaubigungs- und Formulierungsakrobatiken hier. Vielfach wurde einfach das Wort „beglaubigt“ gestrichen oder „schriftlich“ wurde ergänzt durch „oder elektronisch“. Ja, das ist ganz toll! (Julian Barlen, SPD: Haben Sie mal darüber nachgedacht, was da steht?) Natürlich habe ich darüber nachgedacht, Herr Barlen. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) Hören Sie doch einfach zu, ich lese es Ihnen doch vor! (Julian Barlen, SPD: Und was könnte es bringen, Dinge nicht mehr amtlich beglaubigen zu lassen?) Als ob das Hauptproblem, meine Damen und Herren, unserer Verwaltung die fehlende Möglichkeit gewesen wäre, ein Dokument per E-Mail zu schicken oder irgendwelche Dokumente beglaubigt zu bekommen! Das sind bestenfalls kleine Randprobleme. Und Sie, Herr Barlen, als Volkswirt, (Julian Barlen, SPD: Ja, ja, da kennen Sie sich sicherlich mit aus.) können mir sicherlich vorrechnen, wie hoch das BIP jetzt in die Decke schießt, dadurch, dass diese Regelung verändert worden ist. Ich bitte drum, rechnen Sie es mir vor. (Horst Förster, AfD: Das sind eine ganze Menge Unkosten.) Und Sie schreiben es ja selbst, dass Bürokratie und Investitionen gehemmt werden dadurch, und das bedeutet für mich im Klartext auch, hoffentlich etwas Selbsterkenntnis, Ihre Politik hat Wachstum verhindert, Chancen blockiert, und jetzt verkaufen Sie diese kleinen Korrekturen als großen Fortschritt. Das sehen wir nicht so. Trotzdem überweisen wir natürlich gerne diesen Gesetzentwurf in all die Ausschüsse für die 93 Rechtsvorschriften. Und ich freue mich auch sehr auf den kommenden Tagesordnungspunkt 10, Landesjagdgesetz, der hier in diesem Gesetz auch schon behandelt wird (Enrico Schult, AfD: Ah!) in Artikel 32. Das zum Thema Bürokratieabbau. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Wolgast und Usedom. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie da sind! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es kurz zu machen, auch wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Fachausschüsse natürlich zustimmen. Positiv zu bewerten ist, dass das Gesetz viele Themen aus der föderalen Modernisierungsagenda aufgreift, darunter auch wesentliche Elemente wie die generelle Ersetzung der Schriftform durch die Textform, die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses in Kombination mit einer Genehmigungsfiktion, die Einführung von Bagatellverwaltungsverfahren sowie Vereinfachungen bei Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Einschränkend muss aber auch ich feststellen, dass die Effekte dieses Gesetzes zum Bürokratieabbau begrenzt sein dürften. Daher kann es nur ein erster Schritt sein, dem wirkungsvollere folgen müssen. Immerhin hat die Landesregierung bereits angekündigt, dass sie daran arbeitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere eine Reduzierung von Berichts-, Dokumentations- und Auskunftspflichten für Wirtschaft und Verwaltung muss im Fokus stehen. In der föderalen Modernisierungsagenda ist beispielsweise die Abschaffung von mindestens einem Drittel aller Berichtspflichten für die Wirtschaft und die Hälfte der Berichtspflichten für die Verwaltungen beschlossen worden. Und aus unserer Sicht besonders wichtig, wenn auf Berichts-, Dokumentations- und Auskunftspflichten nicht verzichtet werden kann, dann muss mit Hochdruck daran gearbeitet werden, wie wir sie für Bürger, Unternehmen, Verwaltung mit geringerem Aufwand erfüllen können. Sie ahnen vielleicht, was jetzt folgt, es bleibt aber unverändert richtig, durch Digitalisierung und künstliche Intelligenz ist es weit mehr möglich, als in Deutschland bisher praktiziert wird. Daher nutzen wir die Chancen, diese Prozesse für alle Beteiligten zu optimieren und dadurch den Aufwand zu verringern. Ebenso muss die Bündelung von Verwaltungsleistungen deutlich stärker vorangetrieben werden. In der föderalen Modernisierungsagenda wurde festgelegt, dass Bund und Länder überall dort Verwaltungsleistungen bündeln, wo dies wesentliche Vorteile oder Entlastung verspricht und eine entsprechende Aufgabenverlagerung verfassungsrechtlich möglich ist. Auch das sage ich an dieser Stelle nicht zum ersten Mal: Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern mit einer Bündelung von Kompetenzen ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern eine große Chance, Verwaltungsleistung effektiver zu erfüllen. Wenn wir … Ein weiterer Punkt sind stärkere Vereinfachungen, Vereinheitlichung und Standardisierung in Förderverfahren. Mit der Modernisierungsagenda wurde auch beschlossen, dass Bund und Länder das Zuwendungsrecht vereinfachen. Der Aufwand der Beantragung und die Förderhöhe sollen zukünftig in angemessenem Verhältnis stehen. Immerhin will ich zugestehen, Herr Geue, dass das Finanzministerium diesen Punkt bereits seit geraumer Zeit verfolgt. Allein auf die abschließenden Ergebnisse warten wir noch. Es bleibt also viel zu tun. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wir werden der Überweisung zustimmen! – Vielen Dank! (Beifall Beate Schlupp, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit großem Interesse habe ich den Redebeiträgen zugehört, weil ich gerne wissen wollte, wie Sie seitens der Opposition diese Gesetzesinitiative aufnehmen werden, denn es ist ja festzustellen, das ist das erste Entbürokratisierungsgesetz in der Geschichte dieses Landes. Vorherige Regierungskonstellationen, auch solche, wo meine Vorgängerpartei daran beteiligt war, viel geredet über Entbürokratisierung aber nichts gemacht letztendlich im Wege eines solchen kompakten Gesetzeswerkes. Das ist hoch zu würdigen. Wenn man sich dann anschaut, wie viel zusammengetragen wurde, über 90 Politikbereiche sind angesprochen, dann kann sich das auch bundesweit sehen lassen. Ich habe mir mal angeschaut, die Bundesregierung ist ja auch mit dem umtriebigen Herrn Amthor unterwegs in Sachen Entbürokratisierung, die sind auch vorstellig geworden mit einer Gesetzesinitiative. Da handelt es sich um 60 Projekte und Maßnahmen. Wir haben also schon eine deutlich sehenswerte Dynamik entwickelt. Da gibt es jetzt natürlich auch die Skepsis, wird das letztendlich die Effekte zeigen, die wir uns erhoffen. Ich denke schon, insgesamt ist es eine Lernkurve. Wofür ich kein Verständnis habe, ist die süffisante und zugleich abfällige Art seitens der AfD. Ist ja klar, dass Sie das madig machen wollen und dass Sie dann hochziehen, welche Gesetzestexte es gibt in ihrer Anzahl und Verordnungen. Und Sie wissen natürlich auch, wie viel davon über die Europäische Union bestimmt ist. Aber was mich geärgert hat, (Der Abgeordnete Horst Förster bittet um das Wort für eine Anfrage.) ist dieser fulminante Ausspruch von Ihnen, entlasten Sie uns doch von den Bürokraten. (Christine Klingohr, SPD: Ja.) Das ist so abfällig gegenüber den Beschäftigten in den Verwaltungen, die für die Menschen dieses Landes da sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Torsten Koplin Die Linke
Ich würde jetzt meinen Gedanken zu Ende führen und dass wir am Ende dann in den Dialog treten. Herr Kollege, wissen Sie, landauf, landab wollen Sie sich rühmen, regierungsbereit zu sein, und wollen hier in die Regierung drängen. Wer aber mit solcher Abschätzigkeit und Respektlosigkeit gegenüber den Menschen, die für andere Menschen in diesem Land da sind, unterwegs ist, der hat es ganz einfach nicht verdient, gewählt zu werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) sage ich Ihnen ganz deutlich, ganz deutlich! Der Minister hat davon gesprochen, dass es erforderlich ist, Entbürokratisierung immer auch mit dem Thema Digitalisierung zu verbinden, und Frau Klingohr, Frau Hoffmeister und weitere, wir haben gestern in Rostock auf dem Podium gesessen, und wir durften zur Kenntnis nehmen, dass es eine Menge Menschen gibt, die mit Blick auf solche Prozesse, wie wir sie hier gerade besprechen, natürlich ihre Sorgen haben: Kann ich, wenn ich eben nicht so fit bin in Sachen Umgang mit digitaler Technik, kann ich dann immer noch jemanden finden, der sich meiner Sorgen und Nöte annimmt? Wie ist das eigentlich, wenn ich mit einem Handicap zu leben habe, wenn ich eine Behinderung habe, die Barrieren darstellt, um das, was jetzt gerade entbürokratisiert wird, dann letztendlich ummünzt für die betreffende Person in eine soziale Schranke? Das wollen wir nicht, und deswegen ist die Aussage des Ministers für mich aus meiner Sicht, die er vorhin getätigt hat, auch eine ganz zentrale: Rechtsschutz – bei aller Entbürokratisierung, die wir betreiben wollen –, Rechtsschutz ist gesichert! Und insofern haben wir da auch sozial flankierend diesen Gesetzentwurf vorliegen und werden den selbstverständlich besprechen mit den Expertinnen und Experten. Auch da waren Sie ja so süffisant unterwegs in all den Ausschüssen. Ja, es geht uns alle an, wir müssen dann abwägen, ist das zweckmäßig, ist das hilfreich, könnte man noch weiter gehen, haben wir noch weitere Ideen. Wir sind doch selber gefordert. Die Regierung hat jetzt vorgelegt, und uns hindert niemand, unsere eigenen Ideen und Überlegungen dazuzupacken, auf dass es vielleicht noch mehr als hundert Projekte werden. Hindert uns keiner dran. Und wir selber sind ja in den Wahlkreisen eifrig unterwegs und erfahren dann, wo Menschen Hemmnisse erfahren, in der Wirtschaft ganz vorne. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Aber wenn ich mir auch Stellungnahmen zum Beispiel von der LIGA angucke, die sagen, na ja, für den Bereich Gesundheit und Soziales habt ihr noch nicht so viel niedergeschrieben. Das stimmt einerseits, andererseits ist es ja auch so – das hatten wir an anderer Stelle schon mal –, gerade im Gesundheitsbereich, es sind hochsensible Dinge, da ist es schon erforderlich, dokumentiert zu haben, wer hat was gemacht, um im Zweifelsfall zielgerichtet helfen zu können oder der Sache nachzugehen, wo ist etwas nicht so gelaufen, wie es hätte laufen müssen. Das wollte ich gern sagen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Und dann ist ja hier Rede angezeigt worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Koplin! Lassen Sie mich bitte einmal sortieren. Zunächst wäre eigentlich Herr Förster dran mit seiner Zwischenfrage. Verzichten Sie oder möchten Sie die dann nachstellen? (Thore Stein, AfD: Zieht zurück!) Sie ist zurückgezogen. Damit liegt mir nur noch die Kurz... – nein, was heißt nur noch –, liegt mir die Kurzintervention von Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt!
Martin Schmidt AfD
Vielen Dank für das Wort, Frau Präsidentin! Herr Koplin, Sie haben ja bewusst gerade eben meine Aussagen missinterpretiert. Und um das noch mal klarzustellen, hier noch einmal ganz klar, wenn ich sage, wir brauchen weniger Bürokraten, dann meine ich natürlich nicht damit die Landesverwaltung, denn die ist sicherlich immer auf der Suche nach fähigen Juristen, sondern wir brauchen weniger linke, rote, sozialdemokratische Gesetzgeber, die uns hier seit Jahren mit einer Flut an Gesetzen und Verordnungen nerven. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: So ist es.) Ich habe Ihnen die Zahl vorgetragen. Wir haben einen starken Anwuchs an Gesetzen und Verordnungen hier allein in dieser Legislaturperiode wieder erlebt, und da frage ich mich persönlich, wenn ich den Koalitionsvertrag lese von SPD und Linken – ich glaube, „Aufbruch“ oder so hieß der –, ich spüre davon nichts, dass Sie eine One-in-one-out-Regelung einführen wollten, das heißt, jedes neue Gesetz führt dazu, dass ein altes Gesetz abgeschafft wird, jede neue Verordnung führt dazu, dass eine veraltete rausgenommen wird. Und damit brechen Sie Ihren Koalitionsvertrag, und das habe ich angesprochen. Und nichts anderes erwartet auch zumindest die Wirtschaft, mit der ich rede da draußen, dass endlich mal viele, viele Regelungen vom Tisch kommen und eben nicht jedes kleinste Detail des Seins, des Lebens, des Wirtschaftens von der Politik mitbegleitet wird, jede Information irgendwo abgefragt wird, alles Mögliche versteuert werden muss oder mit Gebühren unterlegt. Das ist eben das, was die Bürger nicht mehr wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Herr Koplin, möchten Sie darauf erwidern?
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin, ich erwidere! Ich lasse mal das ideologisch Grundierte weg (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und konzentriere mich auf zwei Dinge. Das eine noch mal zu den Bürokraten: Sie haben das in einen Kontext gestellt und nicht differenziert, wen Sie denn meinen. Dass Sie uns politisch meinen, ja, das haben Sie jetzt nachgeschoben. Sie versuchen zu heilen, was nicht zu heilen ist, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das hat er doch gerade gemacht!) dass Sie nämlich Respektlosigkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Verwaltungen kundgegeben haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Lässig, ja. Ja, da lassen sich noch ein paar andere Attribute finden. (Julian Barlen, SPD: Das passt!) Das Zweite, was ich Ihnen sagen wollte, Sie, wissen Sie, Sie fressen gerade Kreide hier, wenn Sie uns hier, ähm, ähm, (Enrico Schult, AfD: Na, na?) faktisch an den Pranger stellen wollen. Da, wo Rechte, wo Rechtskonservative in die Regierung gekommen sind, in Ungarn, in Polen und so weiter, da waren sie ganz stark dabei, mit Gesetzen, Regelungen, Restriktionen Freiheiten einzuschränken. Sie … (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Was das mit Ihnen zu tun hat? Das sind Ihre Brüder im Geiste. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Horst Förster, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Bürokratieentlastung ist ein Artikelgesetz mit 95 Artikeln, welches mehr als 30 Gesetze ändert, dazu diverse Verordnungen sowie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Und das klingt ja erst einmal nach dem einen großen Wurf. Der Bedarf ist da, die Klage über überbordende bürokratische Verfahren ist ja quasi eine nie verstummende Begleitmusik allen politischen Handelns der letzten Jahre und Jahrzehnte. Und so findet man auch all die Schlagworte, die immer wieder gefordert werden: die Genehmigungsfiktion, der Grundsatz der elektronischen Kommunikation und Verzicht auf Schriftformerfordernis, um nur einige zu nennen. Und die sind ja auch zum Teil abgebildet. (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) Die Umkehr des Ausnahme-Regel-Verhältnisses mit der Genehmigungsfiktion als Regelfall, der Genehmigung als Ausnahme ist vermutlich auch der entscheidende Teil des Gesetzes, auch wenn sich ein Großteil der Betroffenen danach damit beschäftigen wird, wann diese Regelung in Zukunft eben nicht gilt. Ob hier das richtige Maß gefunden wurde und die vorgeschlagenen Verfahren und Fristen zum Eintritt der Vollständigkeitsfiktion und der Genehmigungsfiktion wirklich praxistauglich sind, darüber wird hoffentlich die anstehende Anhörung etwas Klarheit bringen. Allerdings kann man sich schon vorstellen, eine Anhörung über 95 Artikel zu machen, das wird eine Herausforderung, das glaube ich. Bei einem Gesetz dieses Umfangs ist allerdings klar, auch die umfangreichste Anhörung und Beratung des Entwurfs wird es nicht schaffen, jede der vorgeschlagenen Änderungen mit der notwendigen Sorgfalt zu beraten. Es lässt daher aufhorchen, wenn explizit im Gesetz steht, dass die vorgesehenen Vereinfachungen den Anspruch auf die Transparenz staatlichen Handelns unberührt lassen. Mag das für die Regelungen gelten, für das Verfahren gilt es nur begrenzt, denn zur Transparenz gehört auch, dass Zeit sein muss, die vorgesehenen Änderungen vollständig zu durchdringen, bevor darüber abgestimmt wird. Dass allein die in neun Punkten aufgefächerten Regelungen zum Inkrafttreten der einzelnen Artikel eine ganze Seite einnehmen, zeigt, vor welcher Herausforderung wir hier stehen. Dabei ist genaues Lesen durchaus sinnvoll, um zu entscheiden, ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich zu einer Bürokratieentlastung führen kann. Nur zwei Beispiele: Wenn die Landesregierung in diesem Gesetz vorschlägt, sie von der Pflicht zur Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsrechtssicherheit zu entlasten, dann scheint nicht in erster Linie der Bürger unseres Landes Ziel der Bürokratieentlastung zu sein, sondern die Regierung selbst, sich von den Pflichten befreien zu wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ob von den einzigen Änderungen im Landesbienengesetz, da war schon die Rede von, „Halbmesser“ statt „Radius“, (Enrico Schult, AfD: Ja.) „Bienenzucht“ und so weiter, ob das die entscheidende Bürokratieentlastung ist, das werden wir auch noch rauskriegen. Um es mit den Worten des Landesrechnungshofs zu sagen, Bürokratieabbau sieht anders aus. Was genau sich hinter den anderen Artikeln verbirgt, welche weiteren Dinge sich unter dem Mantel „Bürokratieentlastung“ verbergen, das sollen wir uns in den Ausschussberatungen sehr genau ansehen. Gut möglich, dass am Ende vom großen Wurf nicht so viel übrig bleibt wie gedacht. Dem Überweisungsvorschlag stimmen wir natürlich selbstverständlich zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir legen hier das Erste Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern vor, und ich kann sagen, dass das nicht nur ein kleiner Schritt ist, sondern tatsächlich ein Meilenstein, den wir hier gehen, denn ganz konkret entlasten wir die Menschen in diesem Land mit unterschiedlichen Sachen. Da würde ich jetzt auch gerne einfach mit dem einsteigen, was nämlich gerade schon gesagt wurde, weil mir ging es so ein bisschen wie dem Kollegen Koplin, einfach mal schauen, was hier angesprochen wird. Und da war ich dann doch erschrocken, deswegen haben wir ja auch tatsächlich eben da reagiert, wenn hier gesagt wird, dass da Sätze im Gesetz sind, die eh schon keiner mehr beachtet hat. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, da kann ich meine Hand ins Feuer legen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns in den Verwaltungen im Land die Gesetze in diesem Land beachten und ihnen wichtig ist, was da drinsteht, denn die Gesetze sind die Grundlage ihrer Arbeit. Und dementsprechend finde ich das, wenn man so etwas auch nur im Scherz meint oder wie auch immer hier, ziemlich entwürdigend. Was machen wir konkret? Vieles wurde schon gesagt, und dann wurde darauf hingewiesen, deswegen würde ich darauf gerne eher eingehen, was bringt so ein bisschen, so ein bisschen beglaubigte Kopien weg, so ein bisschen Unterschriften weg. Und wenn man sich jetzt anschaut, wie eigentlich komplexe Genehmigungsprozesse in diesem Land funktionieren, wenn wir uns Mehrfamilienhäuser zum Beispiel angucken, dann ist das nichts, wo man halt an einem Tag irgendwie eine Genehmigung bekommt, sondern tatsächlich bedeutet das oft Auszüge aus Liegenschaftskataster, Handelsregisterauszüge, statistische Berechnungen. All das muss als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Das heißt, wenn man in der ersten Phase ist, dann muss der Bauherr, der Architekt losrennen, Termine machen bei Notaren, bei Bürgerämtern und vielem mehr, Dokumente beglaubigen lassen, Terminvorlaufzeiten und Co. Da vergehen schon mal gut 14 bis 20 Tage, während man, wenn man das digital umsetzt, auf einmal eine Registerdatenbank hat und mit dem Once-Only-Prinzip die Sachen hochlädt, und auf einmal passieren die Sachen tatsächlich schnell. Wir haben da ja auch schon mit verschiedenen anderen Gesetzen was auf die Wege gebracht. Aber theoretisch ist genau das, wenn wir diese Schnittstelle, die ganze Frage, weg von Unterschriften, weg von beglaubigten, das ist, in vielen Punkten wird das ganz häufig genannt als einer der größten Hebel bei der Entbürokratisierung in all diesen Genehmigungsprozessen. Weil wenn man dann weitergeht, wie geht es eigentlich in die Verteilung, und wenn man dann nämlich anfängt, dass man so einen komplexen Bauantrag hat für ein Mehrfamilienhaus auf einmal, dann geht es um mehrere Aktenordner. Und wenn man die nämlich in mehrfacher Ausfertigung auf einmal braucht, dann vergehen auch schon wieder ein paar Tage, bis das Ganze halt eingereicht wurde, bis das Ganze verteilt wurde. All das erledigen wir damit, dass wir hier tatsächlich versuchen, elektronische Dokumente in die Form eines Schriftformerfordernisses zu setzen und nicht mehr als wirklich manuell vor Ort. Und genau das hört man nämlich, wenn man dann vor Ort hört, man plant das und am Ende muss man das wegen einer Unterschrift ausdrucken, damit es am Ende wieder eingescannt wird, und dann, selbst die behördeninterne Beteiligung läuft ja physisch über die Hauspost und vieles mehr. Und selbst da können auch noch mal bis zu 20, vielleicht sogar 70 Tage vergehen, sodass, wenn man das alles zusammennimmt, man tatsächlich anderthalb bis drei Monate Ersparnis hat, alleine deswegen, weil man das nicht mehr ständig ausdrucken muss, weil man keine beglaubigten Kopien, nicht zum Notar gehen muss und vieles mehr. Also all das als Turbo, den wir da zünden, als Möglichkeit wirklich da zu beschleunigen. Dazu kommen dann die weiteren Punkte ja noch, die Frage Genehmigungsfiktion, über die gesprochen wurde, was passiert eigentlich, wenn etwas vollständig eingereicht wird. Darum geht es, wenn wir die Familie in der Seenplatte haben oder ähnliche, die ihr Haus bauen wollen und die dann alles vollständig eingereicht haben, und es kommt nicht dran, da kann es ja auch gute Gründe geben, aber am Ende denen zu sagen, es ist schön, dass ihr jetzt schon ein halbes oder ein dreiviertel Jahr wartet und dann irgendwie mit den Zinsen hinkommen müsst, die die Bauleute irgendwie paratstellen sollen. Die Frage der Genehmigungsfiktion, aber auch die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung, all das sind Instrumente, die wir auf den Weg bringen, die auch lange geplant waren, die auch lange, wenn man sich anschaut, ich weiß noch, wie wir zuallererst darüber gesprochen haben, wie kriegt man eigentlich die Frage Unterschriftenerfordernis raus, braucht es wirklich ein Artikelgesetz oder kann man nicht ein kurzes schlankes Gesetz machen, indem man einfach sagt, überall, wo im Gesetz drinsteht, eine händische Unterschrift ist notwendig, dann macht man auf einmal, da schreibt man rein, auch digital ist möglich. Hat sich ergeben, so einfach ist es nicht, es geht im komplexeren Weg zum Artikelgesetz. Und wenn wir dann von 93 inhaltlichen Artikeln, aber 95 sind es ja insgesamt, sprechen, die auf fast 200 Seiten sind, dann sind das ja noch nicht mal zwei Seiten pro Gesetz. Wir haben ja mehrere Punkte gehört, einige sind sogar noch kürzer, eine Änderung. Und vor allem diese kleinen Hebel, dass wir wirklich diese kleinen Hebel als einen der größten Hebel zur Bürokratieentlastung nutzen, ist, glaube ich, ein guter Weg. Deswegen freuen wir uns auf die Ausschussbeteiligung, um den Weg freizumachen, denn tatsächlich, was wir wollen, ist, dass es schneller wird, effizienter, denn das haben die Menschen in diesem Land verdient, das haben aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen verdient, denn wir sehen die riesige Rentenwelle, die vor uns ist. Die Leute sozusagen können nicht mehr eins zu eins ersetzt werden, und wenn sie dann halt irgendwann komplett vom Papier erschlagen werden, das ist erst mal nicht mehr modern, aber gleichzeitig kriegen wir das nicht hin. Und dementsprechend freuen wir uns, hier den Weg freizumachen und zu zeigen, wie gut das funktioniert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und auf eine erfolgreiche Ausschussberatung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Normalerweise würde ich ja bei so einem Gesetz von der Regierungskoalition sagen, zu wenig, zu spät, kein Konzept. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es.) Aber, Herr Geue, Chapeau! Sie nehmen sich da eines Themas an, was scheinbar völlig festgefahren schien in dieser Republik. Und ich bin ein grundsätzlich optimistischer Mensch und ich möchte hier auch jetzt die Hoffnung reinlegen, dass tatsächlich was passiert. Das Bild von der Mottenkiste, was der Kollege Schmidt hier bemüht hat, das ist ja gar nicht falsch. Das ist ja nun wirklich so, wir versuchen jetzt ja Sachen hier auszumisten, die seit Jahrzehnten überfällig sind, die ungelesene Zeitung, die irgendwo noch auf dem Dachboden rumrümpelt. Und die Welt da draußen, die ist ja mittlerweile eine völlig andere. Wenn ich in meinem unternehmerischen Kontext da mal wieder reinschaue, dann denke ich mir so, gar kein Problem, Verträge DocuSign, fertig, alles durch. Gehe ich dann zum Amt – und die Bürokratie in ihren ganzen Verfahren und Anforderungen schon schlimm genug, deswegen geht mir am Ende auch alles nicht weit genug – aber wenn man dieses ganze Verfahren als Bürger dann am Ende schon durchläuft, dann gibt es am Ende immer noch mal diese extra Backpfeife dazu mit: Aber die Kopie brauchen wir jetzt bitte beglaubigt! (Julian Barlen, SPD: Genau!) Und das ist das, was wehtut. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Ja, diese, diese imaginäre Backpfeife, die sagt so: Nee, können Sie das bitte noch mal ausdrucken, unterschreiben und vorbeibringen?! Und ich glaube, das kann tatsächlich etwas bewirken, wenn wir genau den Teil hier endlich schaffen und auf den Weg bringen. Bei der Einbringung, ich hätte ja fast gesagt, wenn Sie jetzt noch einen ausgeglichenen Haushalt ohne Tricks auf die Beine kriegen, dann würde ich ja sogar sagen, Sie könnten bei der FDP mitmachen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das Thema Genehmigungsfiktion ... (Torsten Koplin, Die Linke: Das ist doch ein unmoralisches Angebot.) Na ja, ein ausgeglichener Haushalt ist schwerer, als es aussieht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP) So, aber allein das Thema Genehmigungsfiktion hier auch mit reinzunehmen, das sind für uns wirklich elementare Punkte, und ich muss aber auch sagen, das sind Punkte, die wir seit mindestens zehn Jahren kontinuierlich ansprechen. Und deswegen ist dieses Thema zu spät vielleicht, doch immer noch richtig, aber wie ein guter Freund und Kollege zu mir immer sagt: Der beste Zeitpunkt war gestern und der zweitbeste ist heute. Also versuchen wir es wenigstens an der Stelle auf den Weg zu bringen. Was ich mir aber trotzdem weiter wünsche, das sind jetzt sehr viele Artikelgesetze, ich hoffe, wir kommen hinter keinem zurück. Und lassen das auch wirklich so, dass wir da jetzt nicht sagen, oh, das brauchen wir ja doch noch irgendwie. Aber was wir brauchen, ist auch ein Monitoring, ein Messen von dem Ganzen, was wir hier machen. Im Gefühl sind wir uns, glaube ich, alle einig, wo wir sagen, natürlich kann das weg, das brauchen wir alles nicht. Aber es wird einen Effekt geben, wenn wir hier so ein umfangreiches Artikelgesetz auf den Weg bringen und umfangreich Sachen abschaffen, ändern, und wir kein Monitoring draufmachen, dann wird das alles anekdotische Evidenz bleiben. Wenn wir aber ein Monitoring draufpacken, Ziele hinterlegen, beweisen, was das am Ende für einen Erfolg bringt, dann ist das die Argumentation für alle anderen Artikelgesetze, die Sie hier noch angekündigt haben und im eigenen Hause nicht durchbekommen, weil dann ist das das Argument, mit dem wir nach vorne gehen können. Und das ist das, was ich ja auch in den Beratungen in den Ausschüssen nachher einfordern werde. Und ich hoffe, dass wir da noch auf den Punkt kommen werden, dass wir da wirklich auf messbare Ziele kommen. Und ja, es sind viele, viele einzelne Gesetze, und jedes einzelne mag total trivial und total billig wirken, aber auch hier: Das Ganze ist mehr wert als die Summe seiner Teile. Wenn wir in Gänze schaffen, so viel auf den Weg zu bringen, dann glaube ich auch, dass das viel mehr wirkt als jeder einzelne Artikel in diesem Gesetz. Und deswegen haben Sie uns an dieser Stelle jetzt einmal ausnahmsweise an Ihrer Seite, aber wir werden weiter drängen und treten, dass wir vorwärtskommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Vielen Dank! Herr Wulff, also Ihr Optimismus überrascht mich doch sehr, denn Sie sprechen genau das an, woran bisher alle Versuche gescheitert sind. Das ist ja nicht zum ersten Mal, dass die Idee aufkommt, dass wir entbürokratisieren müssen, denn auch Sie wollen, wahrscheinlich richtig, in typisch deutscher Art, das Systematisieren, Monitoring, all diese Dinge, und daran wird es scheitern. Sehen Sie doch hier heute, ich habe an keiner Stelle gehört, dass diese 90 oder wie viele Felder, Verordnungen, Gesetze, dass sie alle im Einzelnen durchgeprüft worden sind bis zum letzten Komma, was daran entrümpelt werden kann, sondern ich habe es so verstanden, wir haben uns das alle mal mit großer Sorgfalt angeguckt und haben uns erst mal auf das gestürzt, was wir jetzt relativ schnell sehen, was wir ändern können. Das ist keine Leistung, denn das bringt am Ende genau das, was hier gesagt worden ist, bringt am Ende mehr Bürokratie, als entrümpelt wird. Denn das muss ja alles jetzt in Papier oder digital alles reingegossen werden. Wenn das Gesetz geändert wird, auch nur geschlechtergerecht umformiert wird, wird es, muss es geändert werden, veröffentlicht werden. Das heißt also, auch diese kleinsten Änderungen schaffen neue Bürokratie. Es scheitert einfach daran, dass wir, ich will mal so sagen, wir müssten uns grundsätzlich ändern. Ich will ein Beispiel bringen. Als ich zur Schule ging, hatten wir Wandertage. Dazu gab es keine Verordnung. Ich habe mal aus diesem Gedanken heraus geprüft, was heute zu einem Wandertag an Verordnungen steht. Sie fallen um. Hausordnung, ich habe mir einmal die Hausordnung für dieses Parlament angesehen. Die ist überwiegend aus Schleswig-Holstein abgeschrieben. Machen Sie mal heute Abend ein Blick da durch und Sie werden sagen, wenn wir eine Hausordnung nicht brauchen dafür, für den Grundsatz, dass man sich hier anständig benehmen muss und nicht in der Badehose erscheint, dann können Sie 95 Prozent streichen. Wir haben einen Vorschlag, dass die Landtagsverwaltung sich etwas zur Hand nimmt und sagt, wir streichen die Hausordnung, denn Anstand brauchen wir nicht zu beschreiben, der ist selbstverständlich. Das gilt auch für Besucher. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Nazis in Naziklamotten muss man aushalten?!) Sehen Sie, „Nazis in Antiklamotten“! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und Sie bestimmen ... Das wird dann detailreich definiert. Da stehen dann Sachen drin, wo mir dann jemand sagt …
Beate Schlupp
Herr Förster, Ihre Zeit der Kurzintervention ist abgelaufen. Auch das ist geregelt. (allgemeine Unruhe) Möchten Sie darauf antworten, Herr Abgeordneter?
David Wulff FDP
Ja, selbstverständlich gerne. Zum einen, das Thema mit der Badehose finde ich fast ein bisschen schade. Immerhin ist eines meiner liebsten Ehrenämter das des Rettungsschwimmers, (allgemeine Unruhe) und da gehört die Badehose zur Dienstkleidung dazu. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Nichtsdestotrotz verstehe ich Ihren Ansatz, und ich gebe Ihnen recht, ich gebe Ihnen zu 100 Prozent recht, unser Entbürokratisierungsansatz wäre gewesen, wir nehmen Würfel, wir nehmen alle Verordnungen und Gesetze und jene bei einer geraden Zahl streichen wir. (allgemeine Unruhe) Und dann gucken wir mal nach einem halben Jahr … (Julian Barlen, SPD: Sie posieren aber auch mit einer Heckenschere!) Jaja, da kommen die ganzen Einwände, warum das alles nicht geht. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Sandy van Baal, fraktionslos) Wird bitte gestoppt? (allgemeine Unruhe)
Beate Schlupp
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Kurzintervention, und Herr Wulff richtet jetzt seine Worte an denjenigen, der interveniert hat. Und von daher bitte ich doch, von weiteren Debatten innerhalb dieses Plenarsaals abzusehen und zu lauschen, was Herr Wulff Herrn Förster zu antworten gedenkt. Bitte schön, Sie können fortfahren!
David Wulff FDP
Vielen Dank! Also, mein Vorschlag wäre gewesen, alle Gesetze, alle Verordnungen, wir nehmen Würfel und machen erst mal die Hälfte weg und gucken, was passiert, wer es vermisst. Dass das nicht funktioniert, haben Sie gerade hier schon gehört. Dass das völlig unmöglich ist in diesem bürokratischen Staat mit Juristen und anderen Bedenkenträgern, dass wir da nicht auf die Reihe kommen, denke ich, ist völlig offensichtlich. Deswegen nehme ich jetzt die zweitbeste Variante und sage, wenigstens das. Und nehmen Sie es mir nicht übel, meinen Optimismus, den können Sie mir nicht wegnehmen. Ich bin in der FDP, ohne Optimismus würde ich gar nicht überleben. (allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Das, das ist ja gar nicht möglich. Von daher, (Zuruf von Dagmar Kaselitz, SPD) von daher freue ich mich, dass es überhaupt vorwärtsgeht, auch mit den ganzen großen Bedenken. Und auch hier würde ich sogar die Bedenken äußern, selbst da kommen wieder die Bedenkenträger und sagen, so, also diesen Artikel, das Gesetz, die Verordnung, das bräuchten wir am Ende doch noch. Ja, und das wird es immer geben. Und deswegen, so sehr mir das widerstrebt, der Landesregierung jetzt hier den Rücken zu stärken, sage ich, ich glaube, diese Landesregierung braucht gerade diese Stärkung des Rückens, weil sie das sonst alleine wahrscheinlich auch im eigenen Apparat gar nicht durchstehen könnte. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Wir brauchen diesen politischen gemeinsamen Kraftakt zu sagen, das muss jetzt so sein, es gibt keinen Weg daran vorbei. Ansonsten ist das Geschäftsmodell der Bundesrepublik Deutschland am Ende. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6467 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes, Drucksache 8/6468. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6468 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nach einer Entbürokratisierungsdiskussion jetzt zum Wolf. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Ich will mal ausdrücklich sagen, ich glaube, dass wir Ihnen ein ... Bin ich eigentlich zu hören? (Minister Dr. Till Backhaus wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ja? Alles gut! Ich hoffe, Sie nehmen es wahr, dass wir hier Ihnen ein Gesetz vorlegen, das tatsächlich auch darauf ausgerichtet ist, möglichst unbürokratisch und relativ einfach das ganze Thema umzusetzen. Sie wissen, seit vielen Jahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern an dem Thema gearbeitet, mit dem Ziel, tatsächlich, was die Wölfe anbetrifft, zu einer rechtskonformen Lösung zu kommen. Artenschutzrechtlich ist es ein großer Erfolg, dass der Wolf wieder da ist. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland wieder Wölfe. Aktuell haben wir 219 Rudel in Deutschland, 26 jetzt ganz brandaktuell in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich glaube, dass man da auch sagen darf, ja, artenschutzrechtlich ist das ein Erfolg. Er ist wieder heimisch geworden. Und auf der anderen Seite nehmen wir natürlich auch zur Kenntnis, dass allein im letzten Jahr wie viele Tiere getötet worden sind in Deutschland 4.000. Und ich will ausdrücklich auch sagen, dass wir natürlich das zur Kenntnis genommen haben, welche Schäden entstehen auf der einen Seite ... Jetzt sind wir wieder besser zu hören. (Zuruf von Thore Stein, AfD) ... und auf der anderen Seite natürlich auch die Frage, wie gehen wir in der Zukunft damit um. Und ich glaube, dass es gut war, dass gerade auch wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür gearbeitet haben, die FFH-Richtlinie zu ändern, den Wolf von dem Anhang V in den Anhang IV beziehungsweise IV in Anhang V zu bekommen. Das heißt, er ist zwar noch eine geschützte Art, aber nicht mehr streng geschützt. Das war ein Erfolg, den wir in Brüssel erreichen konnten, und auch, dass die Berner Konvention gelockert worden ist. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, uns geht es nicht allein und primär darum, jetzt eine Quote oder eine gewisse Zahl von Wölfen zu erlegen, sondern uns geht es primär darum, auffällige Wölfe – vielleicht haben Sie heute gerade auch in Niedersachsen gehört, ein Wolf, eine Wölfin hat 52 Schafe in Niedersachsen gerissen innerhalb von einem Tag –, dass man solche Tiere dann auch entnehmen muss, glaube ich, liegt auf der Hand. Da ist, glaube ich, auch mittlerweile Einvernehmen quer durch die Reihen entstanden. Und deswegen ist es richtig, dass wir, ich selber den Koalitionsvertrag auf Berliner Ebene ja mitgeschrieben habe und wir ganz klar die Forderung aufgemacht haben, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Art der vernünftigen Bewirtschaftung vorzunehmen. Und das ist jetzt gelungen. Ich nehme zur Kenntnis, ausdrücklich, dass auf Bundesebene das Bundesjagdgesetz ja auch durch Zusammenarbeit dann auch mit der Länderkammer bestätigt worden ist und wir damit die Möglichkeit haben, in Deutschland in ein System einzusteigen, wenn der gute Erhaltungszustand vorhanden ist, und der ist in Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert, der ist auch gemeldet worden nach Brüssel, sodass dann, wenn ein tatsächlich Strategieplan vorgelegt wird, damit tatsächlich ja die Möglichkeit einer Bewirtschaftung vorhanden ist. Und Sie wissen vielleicht – und da bin ich dann auch bei der Entbürokratisierung –, dass, wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, dann ein Managementplan vorzulegen ist. Wer ist für den Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zuständig? Ich hoffe, Sie wissen das alle, es sind die Landkreise. Das würde bedeuten, dass unsere sechs Landkreise jeweils einen Managementplan entwickeln müssten. Und man weiß natürlich auch, dass die Wölfe kreisübergreifend, ja, sogar länder-, bundesländerübergreifend agieren, sodass wir in den norddeutschen Ländern dann auch eine enge Kooperation umsetzen wollen und damit im Übrigen entbürokratisiert wir in dem Landesjagdgesetz das aufnehmen werden, dass wir einen Landesmanagementplan entwickeln. Da wird auch mit Hochdruck dran gearbeitet, um damit dann auch zu einer Vereinfachung und ausdrücklich zu einer rechtssicheren und gerichtsfesten Entscheidung zu kommen. Ich glaube daran, dass das richtig ist. Und wir glauben auch, dass es richtig ist, dass die Landesbehörde damit die geeignetste Stelle ist, im Zusammenwirken mit den Verbänden, aber auch mit den Behördenvertretungen, und in der Arbeitsgruppe Wolf den landesweiten Managementplan aufzustellen, ist ausdrücklich auch von den Verbänden tatsächlich unterstützt und auch bejaht worden. In dem Sinne, denke ich, haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der hoffentlich Ihre Zustimmung findet. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das dann möglichst schnell umsetzen könnten, um dann auch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Man könnte ja fast schon sagen, na endlich, es funktioniert ja doch, denn, auch das gehört zur Wahrheit dazu, die Problematik, der wir nun langsam doch vielleicht Herr werden können, die ist ja nicht erst seit wenigen Monaten oder seit Jahren vakant, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) sondern es ist ja nun ein Problem, was uns hier im Land seit vielen, vielen Jahren begleitet. Und zur Wahrheit gehört auch ein bisschen dazu, Herr Minister Backhaus, auch Sie haben sich in den Anfangsjahren, als die Wolfsproblematik, um es mal so auszudrücken, hier aufkam, vehement geweigert, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Also ich erinnere mich hier an Redebeiträge von Ihnen, aber auch damals noch von Frau Aßmann, die also quasi sich ganz entschieden gegen eine perspektivische Jagd des Wolfes ausgesprochen haben. Aber wie das in der Politik so ist, hin und wieder kommen Kehrtwenden. Das dauert bei Wölfen zehn Jahre, bei Walen dauert es zehn Tage. Das ist ja nun auch hinreichend bekannt, dass Sie da auch mal schnell von links nach rechts schwenken, wie es gerade passt. Jetzt haben wir also hier tatsächlich einen Gesetzentwurf vorliegen, eine Novelle, eine Änderung, die ja in sich sehr kurz und prägnant ist und absolut unterstützenswert ist. Sie haben es auch richtig gesagt, natürlich können das nicht die Landkreise machen. Die Wolfspopulation, die ist hoch mobil, Wölfe wandern. Daher muss natürlich das Land hier insgesamt dafür sorgen, dass wir einen entsprechenden Managementplan aufstellen können und dann entsprechend auch die Bejagung zielgerichtet und auch effizient umsetzen. Hier möchte ich aber auch durchaus ermahnen, dass man hier auch den Blick darauf haben sollte, dass unter Umständen natürlich diese Entnahme, die Bejagung von Wölfen, nicht widerstandslos von der, ich nenne es jetzt mal ein bisschen Zivilgesellschaft hingenommen wird. Ja, und, Herr Minister Backhaus, Sie haben ja selber erlebt gerade, welche Emotionen da hochkommen können, wenn es um ein Tier geht. Und da bitte ich Sie auch darum, dass Sie im Ministerium die entsprechenden Schritte einleiten, dass man auch die Jägerschaft da entsprechend kommunikativ stark unterstützt und eben hier auch die Notwendigkeit der Bejagung der Wölfe ganz klar herausarbeitet, denn am Ende dürfen es nicht die Jäger sein, die dann quasi die Prügel einkassieren müssen dafür, dass man hier jahrelang den Anwachs der Wolfspopulation hingenommen hat. Das war natürlich nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, das war primär die Europäische Union, es war aber auch Berlin. Und es ist ja bekannt, dass dort Ihre Partei seit vielen Jahren mitregiert. Also das Ganze hätte durchaus schneller kommen können, dann hätten wir auch deutlich weniger Entnahmen vornehmen müssen, denn die Zahlen haben Sie ja gesagt, wir haben mittlerweile mehrere Hundert Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Und wenn wir jetzt in die Bejagung reingehen, das habe ich auch schon vor Jahren hier gesagt, dann wird natürlich die Anzahl der Tiere, die wir jetzt schießen müssen, um wieder hin zu einem erträglichen Maß zu kommen, deutlich höher sein, als wenn wir schon vor vielen, vielen Jahren angefangen hätten, hier zielorientiert an die Problematik heranzugehen und eben die von mir auch häufiger geforderten wolfsfreien Territorien durchzusetzen, in denen wir dann eben auch freie Weidehaltung ermöglichen können. Wir hätten entsprechende Schutzräume für Wölfe, Schutzgebiete für Wölfe einrichten können, in denen eben keine Bejagung stattfindet. Jetzt, nach ungefähr zehn Jahren, ist nun das Kind ein bisschen in den Brunnen gefallen. Wir haben 300, wir haben 400 Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin sehr gespannt auf die Entwicklung in den nächsten Monaten, wenn dann hoffentlich ein entsprechender Managementplan vorliegt, der dann eben auch einmal ganz klar skizziert, wie viele Wölfe sollen es denn sein, die jetzt pro Jahr dann erlegt werden sollen, wollen Sie das landesweit durchsetzen, wollen Sie sagen, es gibt eben die von mir skizzierten Regionen, in denen man Wölfen freie Lebensentfaltung quasi ermöglicht, und es gibt eben Räume, in denen man dann die menschlichen Nutzungsansprüche höher priorisiert. Also ich bin sehr gespannt auf die Diskussion. Heute stimmen wir natürlich diesem Gesetzesentwurf, dieser Änderung zu, denn sie entspricht ja letztlich einer Forderung, die wir seit vielen, vielen Jahren hier erhoben haben. Und ja, ich bin froh, dass es jetzt so weit gekommen ist, auch zum Wohle unserer Landwirte, und hoffe, dass die Jägerschaft die entsprechende Unterstützung erfährt, die sie jetzt auch dann nötig hat. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.
Beate Schlupp CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selten hat man, habe ich erlebt, dass die Landesregierung eine Änderung des Landesjagdgesetzes, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit dem Wolf, so zügig umsetzen wollte. Während sich die Landesregierung im Bundesrat noch gegen die Novelle des Bundesjagdgesetzes sträubte und dem Bund die maßgebliche Verantwortung übertragen wollte, ist nun Eile geboten. Mit der Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements bei Vorliegen eines günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist es für das zuständige Ministerium schwieriger geworden, auf fehlende rechtliche Grundlagen zu verweisen und nicht handeln zu müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es stellt sich nämlich schon die Frage, ob das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes die Entlastung der unteren Jagdbehörden ist, was ich sehr hoffe, oder aber die Möglichkeit eröffnet, die Entnahme von Wölfen auch künftig zu erschweren, was ich mit Blick in die Vergangenheit nicht ganz ausschließen kann. Wie dem auch sei, meine Fraktion hat bereits seit vielen Jahren gefordert, dass die Entnahme von auffälligen Wölfen rechtssicher zu regeln ist und die Zuständigkeit bei der obersten Landesbehörde liegen muss. Wir haben bereits im Jahr 2011 vor Problemen im Zusammenhang einer entstehenden Wolfspopulation gewarnt und nach deren Anwachsen das Überdenken des Schutzstatus für den Wolf gefordert. In einem Antrag vom 10. Januar 2024 haben wir dann konkret die Zuständigkeit für die Erteilung von Abschussgenehmigungen bei der obersten Jagdbehörde gefordert. Wölfe halten sich nun mal nicht an Verwaltungs- oder Reviergrenzen. Und genau deshalb ist es notwendig, dass derartige Entscheidungen über Verwaltungs- und Reviergrenzen hinaus durch die oberste Behörde getroffen werden. Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion der Überweisung des vorliegenden Antrages in den federführenden Ausschuss zustimmen. Und lassen Sie mich am Ende noch sagen, ich freue mich sehr, dass ich eine derartige Debatte in diesem Landtag noch erleben durfte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Dirk Bruhn Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in Erster Lesung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Die Linksfraktion begrüßt, dass die Landesregierung dieses Thema anfasst, und zwar so, dass es endlich möglich wird, zwei berechtigte Anliegen zusammenzubringen, die in den letzten Jahren viel zu oft gegeneinander ausgespielt wurden. Der Tierschutz und, ja, der Schutz des Wolfes stehen dabei über allem, aber zugleich der wirksame Schutz unserer Weidetiere. Ich möchte zu Beginn klar sagen, der Wolf ist Teil unserer heimischen Natur. Er ist streng geschützt, und das hat gute Gründe. Wer Naturschutz ernst meint, wer Biodiversität erhalten will, wer ökonomische Verantwortung nicht nur als Schlagwort benutzt, der akzeptiert auch, dass ein Beutegreifer in unsere Kulturlandschaft zurückgekehrt ist. Aber genauso klar ist, Weidetierhaltung ist keine Folklore, kein romantisches Hobby und kein Auslaufmodell. Weidetierhaltung ist eine von uns als Linke ausdrücklich gewollte und von breiten gesellschaftlichen Schichten unterstützte Haltungsform, weil sie Tierwohl konkret verbessert, weil sie Landschaftspflege leistet, weil sie regionale Wertschöpfung schafft und weil sie gerade im ländlichen Raum Arbeitsplätze und Betriebe trägt, die ohnehin unter enormem Druck stehen. Wenn wir also beides ernst nehmen, Wolfsschutz und Weidetierhaltung, dann dürfen wir uns nicht mit symbolischen Debatten zufriedengeben, dann brauchen wir praktikable Regeln, Rechtssicherheit und vor allem eine Politik, die nicht den Starken hilft, sondern denjenigen, die tagtäglich die Arbeit machen, den Schäferinnen und Schäfern, den Mutterkuhhaltern, den Betrieben, die ihre Tiere draußen halten bei Wind und Wetter, oft mit sehr knappen Margen. Diese Menschen erleben Risse nicht als abstraktes Problem, sondern als konkrete Belastung: emotional, organisatorisch und wirtschaftlich. Wer von ihnen fordert, Weidetierhaltung zu erhalten, der muss auch dafür sorgen, dass sie unter realen Bedingungen möglich bleibt. Aus linker Sicht ist dabei entscheidend, es geht nicht um Wolf gegen Mensch oder Naturschutz gegen Landwirtschaft, es geht um einen vernünftigen Ausgleich und um Verantwortung. Verantwortung heißt erstens: Prävention vor Eskalation. Wir brauchen wirksamen Herdenschutz als Standard, nicht als Ausnahme. Zäune, Untergrabschutz, Herdenschutzhunde, Beratung, schnelle Hilfe bei Schäden, das muss verlässlich finanziert, unbürokratisch organisiert und flächendeckend verfügbar sein. Gerade kleinere und mittlere Betriebe dürfen nicht an den Kosten und am Aufwand scheitern. Wenn die Gesellschaft den Wolf schützt, dann muss die Gesellschaft auch solidarisch die Lasten tragen, die daraus entstehen. Verantwortung heißt zweitens: klare Regeln für den Umgang mit Konfliktfällen. Niemand gewinnt etwas, wenn Fälle sich über Monate hinziehen, Zuständigkeiten unklar sind und Betroffene das Gefühl bekommen, alleingelassen zu werden. Genau hier ist eine Änderung des Landesjagdgesetzes ein wichtiger Schritt. Er schafft den Rahmen, damit in klar definierten Ausnahmesituationen gehandelt werden kann, fachlich begründet, rechtsstaatlich kontrolliert und mit eindeutiger Priorität für den Schutzstatus des Wolfes. Das ist keine Abkehr vom Artenschutz, sondern das Gegenteil. Ein funktionierendes, transparentes Konfliktmanagement stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz. Und Akzeptanz ist in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft ein zentraler Faktor dafür, dass der Wolf langfristig geschützt bleibt. Verantwortung heißt drittens: soziale Gerechtigkeit im ländlichen Raum. Wer über Wolf und Weidetierhaltung redet, redet auch über Lebensrealitäten außerhalb der Städte. Viele Betriebe wirtschaften ohnehin nur unter schwierigen Bedingungen – steigende Kosten, unsichere Märkte, Flächendruck. Wenn dann zusätzliche Risiken dazukommen, ohne dass die öffentliche Hand wirksam unterstützt, dann droht das, was wir alle nicht wollen: Rückzug aus der Weidetierhaltung, mehr Stallhaltung oder Aufgabe ganzer Betriebe. Das wäre tierwohlpolitisch ein Rückschritt, ökologisch ein Verlust und sozialpolitisch eine Bankrotterklärung. Weidetierhaltung ist ein öffentliches Gut. Sie erhält offene Landschaften, fördert Artenvielfalt auf dem Grünland, stärkt regionale Kreisläufe. Deshalb ist es richtig, sie politisch zu unterstützen, nicht nur in Sonntagsreden, sondern mit konkreten Instrumenten. Und noch ein Punkt ist wichtig: Sachlichkeit statt Stimmungsmache. In den Debatten der letzten Jahre haben wir zu oft erlebt, wie Angst geschürt und das Thema instrumentalisiert wurde, mal gegen den Naturschutz, mal gegen die Landwirtschaft. Das hilft niemandem, am wenigsten den Tieren. Was wir brauchen, ist eine Politik, die Fakten erkennt, die wissenschaftliche Expertise einbindet, die Verwaltung handlungsfähig macht und die Betroffenen ernst nimmt, ohne in Symbolpolitik zu verfallen. Genau deshalb bewerten wir es als positiv, wenn dieser Gesetzentwurf darauf abzielt, Verfahren zu ordnen, Zuständigkeiten zu klären und ein Handeln im Rahmen des hohen Schutzstandards zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, wir werden in den Ausschussberatungen sehr genau darauf achten, dass der Schutz des Wolfes als Leitlinie erhalten bleibt, dass Prävention und Herdenschutz die erste und wichtigste Säule sind und dass es dort, wo es nötig ist, klare und rechtssichere Wege gibt, die Weidetiere wirksam zu schützen. Wir wollen Lösungen, die funktionieren, für den Artenschutz, für die Tierhalterinnen und Tierhalter und für die gesellschaftliche Akzeptanz insgesamt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Landesjagdgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Und lassen Sie mich zu Beginn anmerken, wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn er schafft eine landesweite einheitliche Grundlage für das Wolfsmanagement und sorgt dafür, dass nicht acht unterschiedliche Pläne nebeneinander, sondern ein koordinierter Ansatz verfolgt wird. Das ist sinnvoll und praktikabel und es spart Verwaltungsabläufe. Lassen Sie mich aber anmerken, dass wir Bündnisgrüne es nach wie vor für einen Fehler halten, den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen zu haben und das Management nicht im Naturschutzrecht zu regeln, denn die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz suggeriert eine einfache Lösung, doch die Möglichkeit einer pauschalen Bejagung wird nicht automatisch zu geringeren Risszahlen führen. Wissenschaftliche Studien zeigen, wenn durch Abschüsse Rudelstrukturen zerstört werden, kann es sogar im Gegenteil zu steigenden Rissen führen. Die überwiegende Mehrheit der Wölfe jagt ausschließlich Wild. Und genau diese Tiere brauchen wir auch für ein funktionierendes Wildmanagement und für unsere Wälder, denn unsere Wildbestände sind vielerorts zu hoch. Die Verbissschäden erschweren den klimastabilen Waldumbau erheblich. Der Wolf leistet hier einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Regulierung und damit zur Waldverjüngung, auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass unsere Maßnahmen wirken. Welche Maßnahmen meine ich? Die Maßnahmen, die auch unsere Landwirte schützen, was den Verriss sozusagen von Tieren betrifft, von Nutztieren. Zuletzt sind die Wolfszahlen hier bei uns weiter gestiegen, aber die gemeldeten Nutztierrisse gesunken. Von 2024 auf 2025 nahm die Zahl der Wolfsrudel von 19 auf 26 zu. Die gemeldeten Angriffe auf Nutztiere sanken indes von 94 auf 54. Das ist das Ergebnis von funktionierendem Herdenschutz und zeigt doch, unsere bisherigen Anstrengungen zur Unterstützung der Weidetierhalter beginnen zu wirken. Hier müssen wir jetzt weitermachen. Unabhängig davon, wie wir nun in Zukunft den Abschuss von Wölfen regeln, unsere Weidetierhalter brauchen mehr Unterstützung. Es braucht einen Ausbau bei den Beratungsmöglichkeiten. Außerdem braucht es eine vollständige und verlässliche finanzielle Unterstützung, nicht nur bei der Anschaffung von Schutzzäunen, sondern auch beim enormen laufenden Unterhaltungsaufwand. Gleiches gilt für die Ausbildung, die Anschaffung und die laufenden Kosten von Herdenschutzhunden. Und es gilt ganz besonders für den Schadensfall. Wenn Risse passieren, muss die Entschädigung schnell und unbürokratisch erfolgen, denn Weidetierhaltung ist weit mehr als nur Landwirtschaft. Sie ist Naturpflege, Küstenschutz und Kulturlandschaftserhalt. Und genauso muss sie auch politisch behandelt und in unserer Agrarpolitik entsprechend honoriert werden. Wir tragen die Zentralisierung des Managements heute mit, um ein rechtssicheres und fachlich fundiertes Handeln des Landes zu ermöglichen. Wir werden aber auch sehr genau darauf achten, dass der angekündigte günstige Erhaltungszustand nicht als Freibrief für eine populistische Bejagung missbraucht wird. Und unser Fokus bleibt Schutz durch Prävention. Auf diese Unterstützung der Weidetierhaltung, auf die Unterstützung der Weidetierhaltung sollten wir jetzt unsere politischen Anstrengungen bündeln. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schröder. (Zuruf von Christine Klingohr, SPD) Nicht? Dann, bitte schön, Frau Dr. Rahm-Präger!
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben in unserem Bundesland nach langem Ringen um die bestmöglichen Lösungen am 19.03.2024 die Novelle unseres Landesjagdgesetzes verabschiedet. In Kraft getreten ist das Gesetz am 01.04.2024. Wir haben den Wolf bereits zu diesem Zeitpunkt unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen ins Landesjagdrecht aufgenommen, wie gesagt, unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen als streng geschützte Art und damit als Doppelrechtler. Jetzt, nahezu auf den Tag genau zwei Jahre später, ist die Novelle des Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.03.26 veröffentlicht – im Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 87, ausgegeben am 01.04. – und am 02.04. dieses Jahres in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt der Novelle des Bundesjagdgesetzes ist die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht und die Absenkung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Die zusätzlichen Regelungen für die Tierart Wolf sind in den Paragrafen 22b bis f und ganz wesentlich im Paragrafen 43 geregelt. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten drei Jahren eine Vielzahl von Debatten zum Thema Wolf geführt und unser Minister Dr. Backhaus hat sich in den letzten Jahren auf allen Ebenen für einen sachlichen Umgang mit dieser Spezies eingesetzt. Ich erinnere an die Entschließung des Bundesrates vom 19.03.25 auf Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Hier ging es auch um die Forderung an den Bund und die Europäische Union zur Verstärkung der Unterstützung für Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren, vor allem für die Deich-, Alm- und Weidewirtschaft. Und es ging um eine Verbesserung des Wolfsmonitorings, denn wir brauchen verlässliche Daten, denn der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor zu gewährleisten. Jetzt zum Bundesjagdgesetz und zu unserem Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Laut Bundesgesetz werden jetzt die Landkreise, das wurde hier schon gesagt, berichtspflichtig und pflichtig, die Managementpläne für den Wolf zu erstellen und für den guten Erhaltungszustand zu sorgen. Das wurde hier auch schon gesagt, die territorialen Ansprüche der Rudel sind sehr groß, die Rudel halten sich nicht an die Grenzen der Landkreise und auch schon gar nicht an die Landesgrenzen, also sie überschreiten die Territorien. Deswegen ist die Anzahl der Rudel auch nicht stabil. Im Moment sind es 26 gezählte Rudel. Das bedeutet, dass das Management für die Tierart Wolf bei der oberen Jagdbehörde unseres Bundeslandes angesiedelt werden muss. Das Wolfskompetenzzentrum unseres Landes wird ins Ministerium integriert. Das war in einer Pressemitteilung aus dem Landwirtschaftsministerium herauszulesen und ich denke, das ist allen bekannt. Was aber jetzt dieses Bundesjagdgesetz mit uns macht, und das ist sicherlich nicht ganz trivial, im Paragrafen 22d werden Ausnahmeregelungen von der Jagdzeit für die Spezies Wolf vorgenommen. Zu diesen Ausnahmeregelungen zählt, wenn ein Wolfsriss auch außerhalb dieser Jagdzeit festgestellt wurde. Ist dieser Wolf in einem Umfeld von nicht mehr als 20 Kilometern, in einem Umkreis von nicht mehr als 20 Kilometern und nicht länger als sechs Wochen, darf er dann bejagt werden, also außerhalb der Schonzeit. Ich muss mal sagen, das ist die Gretchenfrage, die jeweils territorial angepasst werden muss. Das ist eine sehr große Aufgabe, die jetzt sozusagen die obere Jagdbehörde hat, denn sie muss bei einem Rissvorfall definieren, wie groß ist nicht größer als 20 Kilometer, wie lang ist nicht länger als sechs Wochen. Also uns hilft das Bundesjagdgesetz. Und da möchte ich noch mal vielleicht kurz ergänzen: Unser Minister hat dem Entwurf ja damals nicht zugestimmt, weil es keine Rechtssicherheit für die Entnahme dieser Wölfe gibt, auch nicht mit dieser neuen gesetzlichen Regelung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Es wird wieder auf die Bundesländer verlagert. Also eine sehr nebulöse Forderung, die wir, oder Formulierung, die wir sicherlich ausfüllen müssen. Eine weitere Formulierung ist sicherlich dann zu definieren oder wie wir damit umgehen, das ist sozusagen eine Entnahme von Wölfen außerhalb der Jagdzeiten, unter Paragraf 22 Punkt 3d genannt. Hier sind Weidegebiete genannt oder Gebiete, die nicht schützbar sind, naturräumlich gegeben, oder aus anderen Gründen eben nicht schützbar sind, aber beweidet werden. Ich denke, dass wir hier noch einen weiten Weg vor uns haben, weil wir werden für diese Bereiche wildtierökologische Raumplanungen haben müssen. Wir werden die Nutzungsansprüche von Weidetieren, Menschen, Tourismus und allem übereinanderlegen, um solche Räume dann eventuell festlegen zu können. So aus dem Hut heraus wird es nicht funktionieren. Also es ist eine große Aufgabe, die auch zukünftig vor uns liegt. Und was noch, und da möchte ich Herrn Dr. Terpe beruhigen, im Paragrafen 43 ist die Berichtspflicht erwähnt. Die Berichtspflicht, das bedeutet, dass wirklich im Jahr 2030 das erste Mal ein Bericht vorzulegen ist, wie ist der Erhaltungszustand also, und das ist immer wieder vorzulegen. Insofern glaube ich schon, dass wir auf dem richtigen Weg sind und es, ich sage mal, vielleicht das, was wir jetzt Jagdzeit nennen, vielleicht gar nicht braucht, weil wir durch Entnahme auffälliger Wölfe einfach die Reduktion schon vornehmen und gar nicht zur Bejagung von Wölfen kommen werden. Aber das nur am Rand. Vielleicht noch eins: Die Kompensationszahlungen von 270.000 Euro, das ist nicht trivial, die wir geleistet haben – aus den Mitteln, die uns auch zur Verfügung gestellt worden sind – an die Weidetierhalter. Genau darum geht es. Und Herr Bruhn hat es hier auch schon noch mal deutlich gemacht, es geht darum, weiterhin die Weidetierhalter zu unterstützen, die Herdenschutzhunde weiter zu finanzieren, den Bau der Zäune weiter zu finanzieren, um im Prinzip die Weidetierhaltung und den Wolf parallel in unseren Breiten auch am Leben erhalten zu können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer.
Noah Böhringer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist richtig und wichtig, dass wir handeln. Ich freue mich, dass endlich was gemacht wird. Und ja, natürlich könnten wir jetzt darüber streiten, wer was zuerst, wer zuerst gesagt hat, was wir gegen den Wolf machen. Ich glaube, wir haben alle gehandelt. Viele von uns haben gehandelt. (Stephan J. Reuken, AfD: Jürgen Strohschein.) Und eine Sache, die mir persönlich sehr wichtig ist, auch wenn wir als FDP natürlich im ersten Moment, wenn es darum geht, etwas zu zentralisieren, erst mal ein bisschen auf die Barrikaden gehen, handeln wir natürlich immer mit Vernunft. Und in dieser Situation ist es vernünftig, weil wir sehen ganz klar, dass eine Entbürokratisierung damit geschafft werden kann. Und ein Punkt, der uns persönlich auch noch sehr wichtig ist, ist, dass wir durch einheitliche Regelungen auch einfach dafür sorgen können, dass Bürgerinnen und Bürger entkriminalisiert werden. Weil man muss ja einfach mal realistisch sein, die Leute, die von uns im ländlichen Raum unterwegs sind, die wissen doch, wie die Bürgerinnen und Bürgerinnen damit handeln. Es spricht zwar keiner darüber, aber die Leute werden selber aktiv und der Wolf wird am Ende irgendwo verscharrt. Deswegen finde ich es gut, dass wir dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei uns entkriminalisiert werden. Was mir persönlich auch noch wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger halt auch einfach Sicherheit haben, dass ich eine Sicherheit habe, dass mein Vieh nicht gerissen wird, dass ich eine Sicherheit habe, dass ich weiß, dass mein Tier geschützt ist. Und, ja, auch wenn der Wolf normalerweise keinen Menschen angeht, ich glaube, der letzte Fall war jetzt leider sehr zeitnah in Hamburg, aber davor sehr lange nicht mehr, dass einfach die Leute in unserem Land eine gewisse Sicherheit haben, dass es ihnen gut geht. Wir als Gruppe der FDP begrüßen den Gesetzesentwurf deswegen ganz klar. Wir werden natürlich darauf achten, dass wir nicht aus dem ein Bürokratiemonster schaffen und dass es vernünftig geregelt wird, und freuen uns dann auf die weitere Debatte. (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Das Wort hat jetzt die fraktionslose Abgeordnete Frau van Baal. (Nikolaus Kramer, AfD: Ah, Sandy! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Sandy van Baal, fraktionslos)
Sandy van Baal fraktionslos
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ach, was ich mich freue, Herr Minister, einen Schritt weiter sind wir! Wir brauchen unbedingt diesen Managementplan, und aus meiner Sicht macht es auch völlig Sinn, das bei der obersten Jagdbehörde anzusiedeln. Die wird dann praktisch die Hegegemeinschaft Wolf fürs ganze Land. Ja, wunderbar, finde ich gut. Wir müssen aber für die Zukunft noch ein paar andere Sachen – sachliche, örtliche Zuständigkeit, wie ist nachher die Kommunikation mit den Landkreisen –, das muss gut durchdacht werden, wie sind Pflichten, Rechte der Jagdausübungsberechtigten, muss auch noch mal drüber gesprochen werden, Jagdschutz, Aneignungsrecht, das sind alles Themen, die noch beachtet werden müssen. Auf jeden Fall hoffe ich wirklich, dass es auch zu einer praktischen und rechtssicheren Umsetzung für die Jägerschaft hier im Land kommt, nicht, dass nachher wir als Jäger da wieder stehen und sagen, okay, einerseits darf ich es, aber ich bin wieder rechtlich nicht sicher. Das muss alles Hand und Fuß haben, Herr Minister. Da freue ich mich auf den Austausch auf jeden Fall im Ausschuss. Und es darf auch wirklich nicht allzu lange dauern, weil die Population nimmt auch zu. Und, Herr Dr. Terpe, die Angst kann ich Ihnen nehmen auch, Frau Dr. Rahm-Präger hat das auch gesagt, der Wolf bleibt ja ein Doppelrechtler. Er ist ja trotzdem noch im Naturschutzrecht, ne?! (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also da brauchen Sie keine Angst zu haben. Die Jägerschaft ist da auch nicht so scharf drauf, hier in MV den Finger krumm zu machen und einen Wolf zu erlegen. Wir als Jäger, wir haben eine Hegeverpflichtung allem Wild gegenüber. Und da braucht sich hier keiner Sorgen zu machen, dass wir wildbiologisch nicht sinnvoll irgendetwas tun, brauchen Sie keine Sorge zu haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In diesem Sinne, ich freue mich auf den Austausch.
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Das war doch geflunkert.) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6468 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes, Drucksache 8/6469. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6469 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bau Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Brandschutz-/Katastrophenschutz-Ehrenzeichen, all das geht mit diesem Gesetz weiter. Wir würden Ihnen gerne vorschlagen, das vorhandene und etablierte Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz zu ergänzen. Bisher sehen wir vor, nach 10-, 25- und 40-jährigem aktiven Dienst in der Feuerwehr ein Brandschutz-Ehrenzeichen an die Kameradinnen und Kameraden zu verleihen. Das geschieht seit vielen Jahren konsequent und kontinuierlich und wird begleitet von sogenannten Jubiläumszuwendungen. Bei 10 Dienstjahren gibt es 100 Euro des Landes, bei 25 Dienstjahren 200 Euro und bei 40 Dienstjahren 250 Euro als einmalige Jubiläumszuwendung. Wir wissen miteinander, dass der Brandschutz hier bei uns im Bundesland vor allem auf ehrenamtlichem Engagement beruht. Etwas über 27.000 vornehmlich ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden in 957 Freiwilligen Feuerwehren sorgen in den entsprechenden Situationen, in denen wir vielfältigste Hilfe benötigen, von der Notfallsituation, vom Brand über eine Vielzahl von technischen Hilfeleistungen sind die Kameradinnen und Kameraden, aber natürlich auch die der sechs Berufsfeuerwehren und der drei Werksfeuerwehren für die Menschen in unserem Land hier. Wir wollen, und das tun wir bereits bislang, dieses besondere ehrenamtliche Engagement besonders wertschätzen und würdigen, vorhin bereits mit dem neuen Katastrophenschutz-Ehrenzeichen, auch für diesen Bereich ganz ausdrücklich vorgesehen, für den Brandschutz, für die Feuerwehren schon seit Längerem etabliert, bislang aber eben maximal bis 40 Jahre. Vermutlich war das bei Einführung des Brandschutz-Ehrenzeichens auch konsequent, weil der Regelfall der dienstlichen Aufnahme 16 Jahre ist. Wir haben in der Regel damals noch 65 Jahre als Renteneintrittsalter gehabt, von daher sah das Gesetz bislang auch vor, dass mit 65 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden wurde. Und wenn Sie zwischen 16 Lebensjahren und 65 Lebensjahren schauen, werden Sie in der Regel auf keine 50 kommen. Ich erlebe aber momentan, dass es wiederholt genau diese Ehrungen gibt, die momentan im Übrigen quasi ein bisschen als Stellvertretung der Landesfeuerwehrverband mit seiner eigenen Ehrungsmöglichkeit vornimmt. Hintergrund ist, dass zum einen, zumindest in den letzten Kriegsjahren und in den ersten Jahren nach dem Kriege, offenbar nicht wenige auch mit 14 und 15 bereits in die Feuerwehren eingetreten sind – sicherlich geschuldet der Situation, dass viele lebensältere Männer nicht mehr verfügbar waren, auch Frauen, aber vor allen Dingen damals sehr männlich geprägt – und im Übrigen zwischenzeitlich das Rentenalter auf 67 angehoben ist und Kameradinnen und Kameraden eben auch länger im Dienst bleiben. Wir würden gerne Ihnen vorschlagen, diese 50 Jahre, die ja so ein bisschen wie die Goldene Hochzeit bei der Eheschließung sind – das ist schon ein ganz besonderes Datum, dass wir gerade die bislang nicht vorsehen, finde ich persönlich immer schwerlich erklärbar. Ich weiß, dass der Landesfeuerwehrverband das in großartiger Weise mit seiner Ehrung abbildet. Wir glauben gleichwohl, dass gerade dieses Datum, diese 50 Jahre, auch Aufnahme in die Landesehrung finden sollte, und schlagen Ihnen deshalb eine Ergänzung um diese 50 Jahre vor. Wir würden ebenfalls vorschlagen, das dann beim 50. Ehrenamts- oder Feuerwehrjubiläum mit einer Jubiläumszuwendung von 300 Euro zu begleiten und die ersten Ehrungen für dieses Jahr vorzusehen. Ich weiß, dass es immer eine Diskussion über Gerechtigkeit gibt, so ist das mit den Stichtagen. Sie können natürlich auch die letzten fünf Jahre rückverfolgen, dann kommen Sie aber in erheblichen Aufwand. Und, noch einmal, der Landesfeuerwehrverband hat bislang auch schon die 50-jährige Mitgliedschaft ausdrücklich mit seiner Ehrung geehrt. Vor dem Hintergrund glaube ich, dass wir gut vertreten können, ab dem 01.01.26, sofern Sie uns in zwei Lesungen mit diesem Gesetz begleiten mögen, die Ehrungen dann ab diesem Jahr vorzunehmen. Und Sie finden noch einen zweiten, kleinen weiteren Ausflug im Gesetz. Wir würden Ihnen vorschlagen wollen, wenn das Gesetz ohnehin angepackt wird, aus der bisherigen 10-jährigen Ehrung, die die sogenannte Ehrenzeichen-Ehrung in Bronze gewesen ist, gleichermaßen eine entsprechende Abzeichen-Ehrung zu machen. Wir haben das a) gerade vorhin im Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz für alle dort Beteiligten vorgesehen, und zum Zweiten würde es in die Logik der 25, 40 und 50 Jahre hineinpassen, also eine kleine Anpassung. Und ich sage das deshalb bewusst, weil wir an der Stelle Ihnen im Gesetz vorschlagen, diese Veränderung – da gibt es die Ehrung heute schon mit der entsprechenden Ehrenspange –, diese Veränderung, das in ein reguläres Ehrenzeichen wie die anderen zu verwandeln, ab 01.01.27 vorzunehmen, weil wir relativ lange Vorlaufzeiten haben mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und die wiederum dann mit den Gemeinden und Ämtern und den Feuerwehren vor Ort. Mit diesem Vorlauf wäre es relativ schwer, im laufenden Jahr mal eben umzuswitchen. Wir würden da ungern jemanden durchs Rost fallen lassen. Das, glaube ich, wäre immer der schwerste Fauxpas, der uns da passieren kann. Von daher ist der Vorschlag, 50-jähriges Jubiläum bereits ab diesem Jahr zu ehren, und die Veränderung bei dem Bronze-Ehrungskontext, bei den zehn Jahren, erst ab dem kommenden Jahr zum Tragen kommen zu lassen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dabei begleiten. Haushaltsvorsorge haben wir mit Ihnen gemeinsam bereits im Haushalt getroffen. Es könnte also miteinander relativ schnell gehen. Ich glaube, dass alle Kameradinnen und Kameraden es verdient haben und erst recht die, die 50 Jahre kameradschaftliche Mitarbeit ihr Eigen nennen. Das sind schon ganz besondere Jubiläen, die haben wir nicht so oft, aber die haben es umso mehr verdient, (Beifall Rainer Albrecht, SPD) als besondere anerkennenswerte Vorzeigeprojekte auch gezeigt zu werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6469 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke! Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6470. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Katastrophenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/6470 – Das Wort zur Einbringung hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Bau Herr Pegel. (Nikolaus Kramer, AfD: Hätte er ja gleich stehen bleiben können.)
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte es eben schon angesprochen und heute früh auch, Brand- und Katastrophenschutz bestimmt den heutigen Tage ganz umfänglich mit. Ich glaube, dass es den Helfenden, den Helferinnen und Helfern, den Kameradinnen und Kameraden guttut und dass es richtig ist, dass wir uns mit den Dingen intensiver befassen. Wir haben in dieser Legislatur bereits die Novellierung des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes, Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, auf den Weg gebracht, gerade in den Ausschussberatungen, wir haben die beiden Ehrenzeichen-Gesetze, eben gerade eines angefasst, das andere heute beschlossen, und wir haben seit Längerem die Diskussion – ich weiß, dass David Wulff immer mal fragte, ob wir es wohl noch schaffen würden –, wir haben auch das Katastrophenschutzgesetz seit Längerem in der Pipeline. Auch da im Übrigen, genau wie beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, mit einem längeren Prozess der Beteiligung der Hilfsorganisationen, um ein Stück weit aus der Praxis abzuholen, was auch an Themen in dem Gesetz, was durchaus eine gewisse Tradition und Bestandskraft über viele Jahre jetzt gehabt hat, was sich einfach an den tatsächlichen Umständen geändert hat, um darauf zuzugreifen, um Veränderungen, die die Praxis dringend braucht, vorzunehmen. Wenn Sie draufschauen, haben wir in den vergangenen Jahren sicherheitspolitisch, klimatisch und gesellschaftlich veränderte Rahmenbedingungen erlebt. Wir haben vor allen Dingen Naturereignisse, pandemische Lagen, technische Großschadensereignisse und hybride Bedrohungen, alles als neue Herausforderungsfelder, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen, in den jeweiligen Katastrophenschutzsituationen mit zu bedenken. Wir sehen, dass staatliche Gefahrenabwehr, dass Katastrophenschutzlagen durchaus neueren und komplexeren Anforderungen zu begegnen haben: eine zweijährige Pandemie, die ein Stück weit immer an der Grenze zur Katastrophe, mal drüber, mal drunter war, aber all diese Kräfte massiv herausgefordert hat, eine gut ein Dreivierteljahr andauernde, drohende Energiemangellage, eine Krise, die zum Glück nie in die Katastrophe hineingepurzelt ist. Das alles sind relativ neue Herausforderungen in dieser Dimension, vor allen Dingen in dieser zeitlichen Dimension, also vollkommen neue Qualitäten, die wir in dem Gesetz abbilden wollen. Wir haben leider auch mit dem Ahrtal ja ganz erschreckende Starkregen- und Hochwasserereignisse gehabt, die gleichermaßen in das, was Katastrophenschutzarbeit in, ja, in Planungen, in seinen Strategien berücksichtigt, neu aufgenommen werden mussten und neu aufgenommen worden sind. Und wir sehen, dass bestehende Warn-, Koordinations- und Führungsstrukturen bei den eben genannten, zum Teil sehr lange dauernden und völlig anders als in der Vergangenheit geplanten Ereignissen deutlich an ihre Grenzen stoßen und Defizite zum Beispiel in der Risikokommunikation, in der technischen Warninfrastruktur, aber auch in der interkommunalen Zusammenarbeit aufgetreten sind. Ich erinnere nur an die interessante Phase der drohenden Energiemangellage, da haben wir zumindest in einem Landkreis Gemeinden gehabt, die sehr deutlich gesagt haben, solange kein Katastrophenfall ausgerufen ist, sehen sie sich eigentlich nicht in der Verpflichtung, den Anregungen des Landes und des Landrates, Vorsorge zu treffen, zu folgen. Das kann man gut vertreten, in der Tat ist das Gesetz da sehr hart und es kennt eine Schwelle, die heißt 0 und 1 – 0 ist kein Problem und 1 ist Katastrophenfall, und erst, wenn der eintritt, muss ich mich den Weisungen des Landkreises dann als untere Katastrophenschutzbehörde und der oberen Katastrophenschutzbehörde des Landes fügen. Gleichwohl war es in der drohenden Energiemangellage nicht von der Hand, sich einen Kopf zu machen, wo eigentlich eine Wärmeinsel, wo möglicherweise ein Notstromaggregat und wo eine Autarkie sowohl für die Wärme- als auch die Stromversorgung besteht. Und wenn wir all diese Dinge Revue passieren lassen, hatten wir also gute Gründe, gerade diese Punkte auch im Gesetz anzufassen. Es bleibt mit dieser Gesetzesnovelle Ziel, den Katastrophenschutz rechtlich, organisatorisch und strukturell an die eben genannten veränderten Gefahrenlagen anzupassen, und insbesondere – großartiges Wort – die Resilienz, gemeint ist ja in Wahrheit die Widerstandskraft von Staat und Gesellschaft, zu stärken. Dafür geht der Gesetzentwurf die Strukturen des Katastrophenschutzes durchaus in Teilen auch grundständiger an. Er schaut darauf, wie man Katastrophenschutzmaßnahmen flexibilisieren und zum Teil auch fokussieren kann. Eine Flexibilisierung ist die eben genannte Krise. Ich habe keinen Zustand mehr, wo gar nichts passieren kann, ich habe aber zum Glück auch noch keine Katastrophe. Noch mal, drohende Energiemangellage – eine Situation, wo man aber durchaus Vorbereitungen treffen sollte, weil man eben nicht weiß, ob es in eine sehr schlimme Katastrophensituation umschlägt. Wir brauchen also auch bei diesen Begrifflichkeiten, bei den Momenten, in denen wir schon nach katastrophenschutzähnlichen Regeln tätig werden wollen, eine Flexibilisierung. Wir haben darüber hinaus in der Struktur des Katastrophenschutzes in dem jetzigen Novellierungsentwurf Ihnen Vorschläge gemacht. Wir wollen ein bisschen anpassungsfähiger gestalten und wir wollen vor allen Dingen weitere Akteure einbinden. Einbinden wollen wir zum Beispiel Veterinär- und Gesundheitswesen deutlich stärker im Gesetz. Ja, beides Ergebnisse der letzten fünf/sechs/sieben Jahre Erfahrung, auf der einen Seite die Pandemie, die Menschen betroffen hat, aber auch verschiedene Pandemien, die die Tierwelt betroffen haben. Natürlich haben die Veterinärmediziner, die Gesundheitsämter sich einbinden lassen, aber das Katastrophenschutzgesetz denkt die bislang nicht mit, sondern ist sozusagen sehr in seinem eigenen Beritt. Jetzt macht es schon Sinn, die Schnittstellen, zumindest für solche Katastrophen- oder Krisensituationen, auch einmal ausdrücklich zu beschreiben. Und darüber hinaus wollen wir so etwas wie einen Katastrophenvoralarm implementieren. Auch das, noch einmal, ein deutliches Ergebnis aus der Krisensituation in der drohenden Energiemangellage. Nicht mehr „alles ist gut“, aber zum Glück auch noch nicht „alles ist schlimm“. Wir brauchen auch in den Zwischenphasen Möglichkeiten, alle quasi auf ampelgelb zu stellen. Es darf nicht nur Grün und Rot geben, wir brauchen zuweilen auch die Farbe Gelb dazwischen. Und zu guter Letzt haben wir vor allen Dingen im Ahrtal, aber auch in anderen Situationen gesehen, dass Menschen hilfsbereit sind, ohne sich im Vorwege in Organisationen binden zu wollen. Die Kolleginnen und Kollegen, die Kameradinnen und Kameraden, die Helferinnen und Helfer der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes nennen die Beteiligten dann Spontanhelferinnen und -helfer, Spontanhelfende. Im Ahrtal waren das durchaus Tausende, und die dann einzubinden, ist nicht ganz ohne. Da mögen jetzt alle schmunzeln, vorhin war schon das Wort über das typisch Deutsche. Aber ja, am Ende brauchen die trotzdem ein Paar Schuhe, die brauchen trotzdem eine Schippe oder einen Spaten oder je nachdem, welches Werkzeug. Und wenn was geschieht, brauchen wir auch die Diskussion – im Zweifel auch Handschuhe –, aber wenn was geschieht, brauchen wir vor allen Dingen Diskussionen, wie ist es eigentlich mit dem Versicherungsschutz. Bei den Mitgliedern, bei den Helferinnen und Helfern der Katastrophenschutzorganisation ist das klar, bei den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren gleichermaßen, bei Spontanhelfenden ist es nicht klar. Kann man sagen, das ist wieder typisch deutsch, dass wir über so was nachdenken. Ich garantiere hier jedem, wenn da für hundert Leute was schiefläuft, sagen hinterher alle mit solchen Buchstaben auf Seite 1, wie konntet ihr nur über so etwas nicht vorher nachdenken, drängt sich doch auf. Ja, also in dem Spannungsverhältnis zwischen „wir können gut bürokratisieren und regulieren“ und „wenn es schiefgeht, ist die berechtigte Frage, warum habt ihr euch nicht gekümmert“, in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns, deswegen wollen wir auch gerne den Begriff der Spontanhelfenden und deren Organisation einführen. Und, ja, wir werden auch noch ein bisschen was zum Datenschutz einfügen wollen. Warum treibt uns das um? Weil wir den Eindruck haben, dass wir nicht optimal aufgestellt sind in dem Wissen, wer eigentlich wie viele Mitgliedsbücher, Organisationsbücher bei sich trägt. Wenn jemand – und da habe ich Beispiele vor Augen – hauptberuflich bei der Landespolizei tätig ist und parallel im Katastrophenschutz oder bei den Feuerwehren durchaus auch Funktionsträger, kann ich hier jedem ziemlich sicher sagen, was wir als Land zumindest erwarten würden, wenn eine Situation einträte, wo alle Organisationen aufgerufen werden: Dann würden wir sagen, Hauptamt sticht Ehrenamt. Und das Gleiche gilt für Berufsfeuerwehren, das gilt im Übrigen auch für Krankenhäuser. Wir haben nicht selten Redundanzen von denen, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz, in den Hilfsorganisationen tätig sind, zu denen, die hauptberuflich entweder in Krankenhäusern, im Rettungsdienst ganz häufig, aber in diesen Bereichen unterwegs sind. Und am Ende des Tages gibt es durchaus auch noch Beteiligte, die sind parallel auch noch Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Das heißt, ich habe im Zweifel mehrere verschiedene Schulterklappen, und wir werden dann ein Stück weit wenigstens mal für uns Klarheit herstellen müssen, wie häufig haben wir eigentlich die gleichen Personen verplant oder sind wir wirklich so viele im Zweifel, oder so wenige, wie wir uns momentan nach den reinen Zahlenlagen, die wir kennen, vornehmen. Auch das braucht im Übrigen eine datenschutzrechtliche Grundlage. Kann man sich drüber aufregen oder nicht, ich glaube, dass es klug ist, die dann einmal zu schaffen, damit alle auch an der Stelle Gewissheit haben. Das sind ein Stück weit, meine Damen und Herren, die Dinge, die uns inhaltlich umtreiben. Ich weiß, dass sich mancher noch mehr wünscht. Ich weiß, dass sich mancher mehr Geld wünscht. Ich weiß, dass sich mancher auch eigene Regelungen wünscht, vor allen Dingen auch zwischen den Hilfsorganisationen gibt es in Nuancen durchaus differenzierte Positionen zu diesem oder jenem. Wir haben uns bemüht, genau wie bei den Feuerwehren einen Prozess aufzusetzen, bei dem wir die verschiedenen Interessen möglichst zusammenbringen, bei dem wir auch achtgeben, dass die Landkreise, kreisfreien Städte im Boot bleiben, bei dem wir selbst auch ein Stück weit das Gefühl haben, das ist das, was wir seriös abbilden können. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir den Helferinnen und Helfern eine – David Wulff hat es vorhin bestritten – nach meinem Gefühl jetzt ziemlich weitgehende Angleichung an das Instrumentarienset, das wir Freiwilligen-Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden an die Hand geben, gewährleisten, umgekehrt dann im Übrigen auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Signal geben, dass wir darüber hinaus mit den etwas feiner ausziselierten Situationen, die wir abbilden, auch die verschiedenen denkbaren Szenarien besser erfassen als bisher. Die Zeit, wo eine Katastrophe nur drei Tage gedauert hat oder eine Woche und dann ist Schicht, und sie war richtig da oder gar nicht, die sind zumindest, haben wir gelernt, häufig in Situationen vorbei. Und wir sehen umgekehrt, dass die Hilfsorganisationen sich mit uns gemeinsam auf diesen Prozess freuen. Vielen Dank, dass Sie sich hoffentlich mit uns auch freuen auf diesen Prozess! Ich weiß, dass wir Sie heute sehr überbordend mit Katastrophen- und Brandschutz agitiert haben. Gleichwohl ist das ein Bereich, in dem unglaublich wertvolle ehrenamtliche, auch hauptamtliche, aber überwiegend ehrenamtliche Arbeit geleistet wird, und will mich deshalb zum Abschluss ganz herzlich bei all denen bedanken, die in diesem Feld tätig sind. Ohne sie wären viele Situationen nicht händelbar. Das ist der Kitt, der uns zusammenhält, dieses Engagement, vor allem in schwierigen Situationen. Und deswegen haben sie ein Gesetz verdient, das wir möglichst an den Zeitgeist, an die aktuellen Geschehnisse und Anforderungen anpassen. Herzlichen Dank an alle die, die draußen großartige Arbeit in den haupt- und ehrenamtlichen Funktionen bei den Katastrophenschutzorganisationen leisten! Viel Erfolg bei der Beratung dieses Gesetzes! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Der Innenminister hat es angesprochen, die Neuregelung des Katastrophenschutzes ist grundsätzlich notwendig. Die vergangenen Jahre haben es uns gezeigt, dass unser Land auf Naturkatastrophen, Pandemien, großflächige Stromausfälle und Angriffe auf die kritische Infrastruktur besser vorbereitet sein muss. Die Landesregierung nennt in ihrem Gesetzentwurf Naturereignisse, technische Großschadenslagen und sogenannte hybride Bedrohungen. Gerade bei diesem letzten Punkt bleibt sie allerdings auffallend unkonkret. Wir als AfD sagen ganz klar, hybride Bedrohungen sind keine abstrakte Theorie. Dazu gehören gezielte Sabotageakte gegen Energieversorgung, Verkehrswege und die Kommunikationsinfrastruktur. Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat gezeigt, wie verwundbar moderne Industriestaaten geworden sind, ebenso die Anschläge extremistischer Tätergruppen auf Energie- und die Bahninfrastruktur. Erst Anfang dieses Jahres kam es in Berlin zu einem großflächigen Stromausfall mit Zehntausenden betroffenen Haushalten und Unternehmen mitten im Winter mit tagelangen Folgen für die Bevölkerung. Darauf muss auch Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet sein. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft die Krisenfeststellung nach Paragraf 37. Danach soll künftig im Wesentlichen die Exekutive allein über das Vorliegen einer Krise entscheiden können, im Eilfall sogar allein der Innenminister. Ja, in akuten Gefahrenlagen muss schnell gehandelt werden können, das bestreitet niemand, aber gerade in außergewöhnlichen Krisensituationen braucht es die parlamentarische Kontrolle, und das nicht nur, weil wir Ihnen nicht trauen würden, Herr Innenminister, sondern auch, um mit dem Parlament dann diese Eilentscheidung gegebenenfalls dann auch tragen zu können. Und sollten wir dann im Parlament zu dem Schluss kommen, das war jetzt vielleicht zu schnelles Handeln der Exekutive, dann muss der Landtag auch die Möglichkeit haben, eine Krisenfeststellung zu überprüfen und gegebenenfalls nicht nur Ihnen Rückenwind zu geben in Ihrer Entscheidung, sondern diese Entscheidung eben auch aufzuheben. Auch bei der Unterstützung ehrenamtlicher Helfer bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten zurück. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg sind hier deutlich weiter, wie etwa bei der pauschalen Entschädigung, Kinderbetreuungskosten und erweiterten Helferrechten. Wer im Katastrophenschutz Verantwortung übernimmt, verdient eben nicht nur Dankesworte, sondern echte Gleichstellung und wesentliche Unterstützung. Beim Schutz kritischer Infrastruktur, bei der parlamentarischen Kontrolle und bei der Stärkung der ehrenamtlichen Helfer besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf, welchen wir in den Ausschüssen zu beraten haben. – Herzlichen Dank! Wir stimmen der Überweisung zu. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden neuen Gesetz soll nach dem Entwurf der Landesregierung unser Land seinen Katastrophenschutz zukunftsfest und krisensicher aufstellen. Der Minister hat dazu vorgetragen, dass das Gesetz grundlegend neu strukturiert und inhaltlich weiterentwickelt wurde, um schneller, flexibler, wirksamer helfen zu können, wenn es darauf ankommt. Es sollen klare Zuständigkeiten, flexible Strukturen und moderne Instrumente geschaffen werden, um die Menschen in unserem Land bestmöglich zu schützen. Anders als sonst hat der Innenminister keinen Gesetzentwurf innerhalb der Regierung vorbereitet – wir haben das gehört – und diesen dann erstmalig im Rahmen der Verbandsanhörung den Praktikern vorgestellt, sondern schon vor der Erarbeitung der Praxis, und vor allem die Hilfsorganisationen einbezogen, um praktikable und brauchbare Lösungen zu entwickeln. Da hätte ich mir fast gewünscht, Herr Minister, Sie hätten auch die Praktiker hier im Parlament schon frühzeitig mit einbezogen. Ich erinnere nur an die Abgeordneten Rösler, Wulff, Mucha, Diener und auch mich selbst, die ja alle entweder bei der Freiwilligen Feuerwehr oder auch im Katastrophenschutz tätig sind – das aber nur am Rande erwähnt. Mit dem Gesetzentwurf soll eine neue systematische Gliederung und strukturelle Überarbeitung diesen übersichtlicher und praktischer machen und die geänderten Anforderungen an einen modernen Bevölkerungsschutz anpassen. Dabei interessieren mich als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr besonders die neuen vorbereitenden und abwehrenden Befugnisse, die Helfer-Gleichstellung durch die vollständige Erstattung von Lohnersatzleistungen an den Arbeitgeber und einheitliche Regelungen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Einführung eines Katastrophenalarms, die der Entwurf vorsieht. Der Minister hat darüber gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz haben sich durch Naturereignisse, pandemische Lagen und Großschadensereignisse technischer Art grundlegend verändert. Den hier vorgestellten Neuregelungen des Katastrophenschutzes muss es gelingen, sich organisatorisch, strukturell an die veränderten Lagen anzupassen und die Resilienz von Staat und Gesellschaft zu stärken. Wir sind selbstverständlich zu einer konstruktiven Diskussion bereit. Es wird sicherlich dazu auch im Parlament Anhörungen geben, deshalb werden wir heute natürlich auch der Überweisung in die Ausschüsse zustimmen und freuen uns auf eine intensive und fruchtbringende Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Titel des Gesetzentwurfes verrät es bereits, wir nehmen keine Schönheitskorrekturen oder redaktionelle Anpassungen im bestehenden Gesetzeswerk vor, sondern wir wollen die Grundlagen des Katastrophenschutzes hier im Land grundsätzlich neu regeln. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns die Notwendigkeit vor Augen geführt. Die einschlägigen Strukturen kamen immer wieder und häufiger zum Einsatz, nicht selten über längere Zeiträume und auch in Situationen, die objektiv nicht immer die Kriterien einer Katastrophe erfüllten. Zur Stelle waren sie trotzdem und haben einen unverzichtbaren Anteil an der Lösung des jeweils herausfordernden Ereignisses geleistet. Dafür möchte ich allen Katastrophenschützern und Katastrophenschützerinnen im Namen meiner Fraktion noch mal meinen herzlichen Dank aussprechen. Dieser richtet sich insbesondere an die zahlreichen Ehrenamtlichen, die ihre Freizeit aufbringen, um anderen Menschen zu helfen und unterm Strich den Laden am Laufen zu halten. Wie wäre der Sommer der Migration 2015 ohne ihre Unterstützung verlaufen? Mit welchen Folgen hätten die Menschen im Ahrtal zu kämpfen, wenn sie 2021 nicht zur Stelle gewesen wären? Oder welche Ausmaße hätte die Corona-Pandemie in den Folgejahren angenommen, wenn wir nicht auf ihr Know-how und ihre Infrastruktur hätten zurückgreifen können? Zum Glück bleiben das alles theoretische Gedankenspiele, denn wir konnten und wir können uns auf die Aktiven im ASB, beim DRK und der DLRG, den Maltesern und den Johannitern verlassen. Meine Damen und Herren, weder klimatisch noch gesellschafts- oder geopolitisch ist derzeit mit einer Entspannung zu rechnen. Für mein Empfinden ist dieser Gesetzentwurf eine gute und vor allem zeitgemäße Antwort auf diese und ähnliche Herausforderungen. Es ist eine Weiterentwicklung und Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen und soll künftig auch dem Einsatz in lang anhaltenden Krisenlagen Rechnung tragen – wohlgemerkt auch in Krisen- und nicht wie bislang nur in Katastrophenlagen. Neben dieser Erneuerung beinhaltet der Gesetzentwurf weitere fortschrittliche Anpassungen. So wird die rechtliche Stellung der Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer doch erheblich verbessert, sodass wir der Helfendengleichstellung ein gutes Stück näherkommen. Und erstmals werden Spontanhelfende, die in jeder Krisen- und Katastrophenlage mit anpacken, gesetzlich berücksichtigt. Also insofern sind wir auf einem guten Weg mit diesem Gesetz. Uns sind aber auch die Wünsche der Katastrophenschutzorganisationen nach einzelnen Präzisierungen und Klarstellungen, klarstellenden Anpassungen im Gesetzentwurf bekannt. Diese werden wir uns im weiteren Verfahren auch noch mal genau anschauen und dazu im Innenausschuss ins Gespräch kommen. Und ich werbe dann auch noch mal bei allen für eine Überweisung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Katastrophenschutzes ist ein zentraler Baustein für die Sicherheit unseres Bundeslandes, insbesondere angesichts zunehmender klimawandelbedingter Extremwetterereignisse, und meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die klare Zielsetzung, den Katastrophenschutz zu stärken und zugleich die Vorgaben des Bundes zu Zivilschutz und ziviler Verteidigung konsequent umzusetzen. Die Einführung einer Definition des Krisenbegriffs und einer strukturierten Krisenreaktions- und Übungskonzeption ist die notwendige rechtliche Grundlage dafür, künftig schneller und besser koordiniert reagieren zu können. Dennoch haben sich bei der ersten, bei der ersten Lektüre des Gesetzentwurfs ein paar mögliche Defizite herauskristallisiert, die wir aus meiner Sicht in den kommenden Ausschussberatungen dringend adressieren sollten. Erstens sieht es so aus, als müssten die Ausbildungskapazitäten für Fachkräfte im Katastrophen- und Zivilschutz ausgebaut werden. Die bisherige Regelung zur Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz wird nicht ausreichen, um den steigenden Bedarf zu decken. Notwendig ist ein verbindliches Finanzierungsinstrument, das gezielt Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramme für Einsatzkräfte unterstützt. Zweitens sollten die Übungsvorschriften von einer rein formalen Übersicht zu einer praxisorientierten, regelmäßig evaluierten Übungspraxis weiterentwickelt werden, damit Lernen aus realen Einsatzsituationen zeitnah in die Aus- und Fortbildung einfließen kann. Und drittens werden wir uns, das ist hier auch schon angeklungen, mit der Gleichstellung von Helfenden befassen müssen, insbesondere die vollständige Erstattung von Lohnersatzleistungen und einheitliche Regelungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung, nicht zuletzt, um Motivation und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Kräften zu sichern. Aus Sicht meiner Fraktion sollten wir diesen Gesetzentwurf nicht nur als bürokratische Anpassung, sondern als Chance für ein zukunftsfähiges, klimaresilientes Mecklenburg-Vorpommern begreifen. Meine Fraktion wird die Ausschussberatungen wie gewohnt konstruktiv-kritisch begleiten. Einer Überweisung in den Ausschuss, in den Innenausschuss – und ich glaube, es wurden auch schon weitere Ausschüsse genannt –, dem stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha.
Ralf Mucha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland begrüßen wir. Wie bereits von meinen Vorrednern hervorgehoben wurde, steht der Katastrophenschutz seit Jahren unter erheblichem Druck. Wir erleben eine Vielzahl von Krisen, die oft unvorhersehbar sind, aber ein enormes Schadens- und Risikopotential mit sich bringen, mit ganz realen Folgen für unsere Gesellschaft. Die Corona-Pandemie hat uns eindrücklich vor Augen geführt, wie verletzlich unsere Gesellschaft ist. Die Bevölkerung sah sich mit einer Situation konfrontiert, die in dieser Form und Dimension beispiellos war. Behörden aus Landes-, Bundes- und internationaler Ebene mussten schnell und entschlossen handeln. Maßnahmen wurden ergriffen, die tief in das öffentliche und private Leben eingriffen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Menschenleben zu schützen. Auch der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat uns vor große Herausforderungen gestellt. Viele Menschen, insbesondere Ältere, Frauen und Kinder, waren gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz zu suchen, auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Verwaltung, Kommunen und Zivilgesellschaft haben gemeinsam enorme Anstrengungen unternommen, um Unterkünfte bereitzustellen und Hilfen zu organisieren. Dabei mussten Behörden oftmals flexibel innerhalb enger rechtlicher Rahmenbedingungen agieren. Und auch die aktuellen geopolitischen Spannungen etwa im Nahen Osten und rund um die Straße von Hormus zeigen, wir befinden uns weiterhin in einer fragilen Sicherheitslage. Gerade im Energiebereich können sich Risiken schnell auch nahezu alle, auf nahezu alle Lebensbereiche auswirken. Diese Bereiche machen deutlich, mit welchen komplexen Herausforderungen der Katastrophenschutz heute konfrontiert ist. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser Entwicklung Rechnung. Er greift die Erfahrungen der vergangenen Jahre auf und schafft modernere, belastbare und zukunftsfeste Rechtsrahmen. Ziel ist es, die Katastrophenschutzstrukturen unseres Landes resilienter und handlungsfähiger zu machen. Da der Innenminister bereits ausführlich auf die Neuerungen eingegangen ist, möchte ich zwei Aspekte besonders hervorheben: Erstens, die notwendige Flexibilität der Behörden. Die jüngsten Krisen haben gezeigt, dass im Ernstfall jede Sekunde zählt. Kein Gesetz kann im Voraus jede denkbare Lage vollständig regeln. Deshalb ist es richtig und wichtig, den Katastrophenschutzbehörden einen angemessenen Handlungsspielraum einzuräumen. Strukturen müssen so ausgestaltet sein, dass sie auch außergewöhnliche Maßnahmen ermöglichen, selbstverständlich im Einklang mit Recht, Grundgesetz und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also doch anders als bei Corona.) denn im Ernstfall darf Bürokratie nicht zum Hindernis werden, wenn es darum geht, Leben zu retten. Starke Strukturen helfen in dynamischen Krisenlagen nicht weiter. Die Einführung eines klar definierten Krisenbegriffs unterstützt diese notwendige Flexibilisierung zusätzlich. Zweitens, die Stärkung zentraler Beschaffungsstrukturen. Die positiven Erfahrungen mit der zentralen Beschaffung von Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnik, etwa im Rahmen unseres 50-Millionen-Euro-Feuerwehrprogramms, sprechen für sich. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass dieser Ansatz effizient ist und vor Ort ausdrücklich begrüßt wird. Die zentrale Beschaffung entspricht dem Wirtschaftlichkeitsprinzip der Verwaltung und ermöglicht es den unteren Behörden, moderne Ausstattung schneller, zugleich kosteneffizient zu beschaffen. Es ist daher nur folgerichtig, diesen Ansatz konsequent zu entwickeln und dauerhaft strukturell zu verankern. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist modern, praxisnah und zukunftsorientiert. Es stärkt unsere Fähigkeit, auf Krisen angemessen zu reagieren, und erhöht die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich daher auf die Debatte im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde sagen, was lange währt, wird endlich gut – fast. Aber immerhin machen wir, glaube ich, doch noch einen großen Schritt nach vorne, wenn wir es schaffen, die Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes in dieser Legislatur abzuschließen. Ich bin tatsächlich sehr froh, dass da viele Sachen mit dabei sind, die wir hier auch im Rahmen der letzten nun bald fast fünf Jahre intensivst debattiert haben. Insbesondere – und da möchte ich noch auf ein paar Details ganz gerne eingehen – das ganze Thema „Das ist noch keine Katastrophe, aber irgendwie doch schon schlimm“, das ist was sehr, sehr Elementares. Und ich glaube, dass wir da tatsächlich neue Möglichkeiten schaffen, ist sehr, sehr wichtig. Wir müssen da aber jetzt im Rahmen der Anhörung auch noch mal gucken, verstehen wir denn nachher auch alle das Gleiche darunter, was hat das im Zweifel noch für Konsequenzen, ist das am Ende irgendwie durch eine Rechtsverordnung noch zu klären oder ist das so sauber, dass am Ende damit alle klarkommen. Ich glaube, das ist wichtig, weil das halt ein neuer Status ist, wo sich auch alle jetzt wieder dran gewöhnen müssen. Und dann das Thema Spontanhelfende – super wichtig! Das haben wir nicht nur im Ahrtal gesehen, das haben wir auch in der Vergangenheit – also ich gehe mal zurück bis zum Elbehochwasser in Magdeburg zum Beispiel. Auch da war es halt so, dass da wirklich Hunderte bis Tausende Menschen kamen und sagen, wir helfen, wir schaufeln Sandsäcke, verbringen die alle mit. Und genau das sind die Situationen. Und das müssen wir aber dann ja nachher irgendwann auch in den Einheiten mal trainieren, da müssen wir auch mal eine Übung machen und sagen, so, große öffentlichkeitswirksame Übung. Und dann – weil das hat ja auch nicht nur was mit Versicherungsschutz und Material zu tun, sondern wie binden, wie funktionieren die Führungsstrukturen. Das heißt, wir brauchen da eine Führungskräfteschulung, dass wir das vernünftig mit eingebunden kriegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ahrtal ist ein schlechtes Beispiel.) Aber ein anderer Punkt ist übrigens auch, wenn wir jetzt Handschuhe, Stiefel und Helme meinetwegen auch für Spontanhelfende irgendwie da haben – weil die Wenigsten haben das wahrscheinlich dann irgendwie zu Hause –, dann müsste man im Zweifel aber auch da wieder noch mal über das ganze Thema Materialbevorratung halt sprechen. Also das hat da durchaus noch mal ein paar Folgeerscheinungen. Und dann das Thema Landeseinheiten, Flexibilisierung der Einheitenstruktur. Das finde ich sehr gut und sehr richtig, weil auch hier haben wir gesehen, seltenst ist es eine so lokale Lage, dass eine Katastrophenschutzeinheit aus einem Landkreis alleine ein Phänomen abdeckt. Häufiger ist es doch zumindest landkreisübergreifend, häufiger eher bundesländerübergreifend, sodass wir da reingehen und sagen, okay, wir gucken, dass wir da auch eine gewisse Flexibilisierung mit hinbekommen. Und da sind wir gleich beim nächsten Punkt, das Thema „gemeinsame Beschaffung der Fahrzeuge“. Ich finde das folgerichtig, logisch und konsequent, das Modell, wie das bei den Feuerwehrfahrzeugen gemacht wurde, hier auch zu machen – mit einer Ausnahme. Katastrophenschutz ist Landesaufgabe, und die Landkreise übernehmen das nur im übertragenen Wirkungskreis. Und wenn wir uns jetzt die Realitäten angucken, meistens ist es doch eher so, dass das Land am Ende doch wieder große Sammelbeschaffungen macht und auf die Landkreise runterbringt, nachdem alle lange noch ihre Fahrzeuge abgewirtschaftet haben, die Landkreise nicht neu beschafft haben und am Ende gesagt haben, jetzt müssen wir aber mal, und das Land springt dann doch wieder ein. Also wir kommen ja doch immer wieder bei dem Punkt an. Und deswegen möchte ich jetzt zumindest auch für die Ausschussberatung dazu noch mal mit auf den Weg geben, ob wir dieses System nicht generell ändern und sagen, generell übergibt halt dann oder übernimmt das ganze Thema Beschaffung das Land und gibt das dann halt in die Kreise rein. Und ob man dann vielleicht über einen Ausgleichsmechanismus oder wie auch immer redet, kann man dann ja noch mal diskutieren. Aber von der Systematik her sehe ich da schon eine Änderung als wichtig an. So, ansonsten bleibt mir jetzt noch die gemeinsame Stellungnahme der Hilfsorganisationen, die wurde ja rausgeschickt. Der letzte Kritikpunkt, den würde ich hier ganz gern auch noch mal aufgreifen. Die hatten dann jetzt 14 Tage Bearbeitungszeit für so ein umfassendes Gesetz innerhalb ihrer Organisation, nachdem sie fast zwei Jahre darauf gewartet haben nach den ersten Aufschlägen und Beratungen, die Sie da gemacht haben. Der Kritikpunkt muss noch erlaubt sein. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Ich hoffe, es ist noch nicht alles in Stein gemeißelt, und wir gucken, wie wir dann in der Zweiten Lesung hier rauskommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6470 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021, auf Drucksache 8/6471. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (Zweites Glücksspieländerungsstaatsvertragsgesetz 2021 – 2. GlüÄndStVG 2021 M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6471 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Bau Herr Christian Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch auf die Gefahr hin, dass Sie mich demnächst geteert und gefedert gemeinschaftlich aus dem Saal tragen, würde ich noch einen Gesetzentwurf gerne einbringen. In der Tat ein Ratifizierungsgesetzentwurf. Warum? Weil das Glücksspielrecht seit vielen, vielen Jahren von den Ländern gemeinschaftlich in einem Glücksspielstaatsvertrag gehändelt wird. Hintergrund ist, dass das Glücksspielrecht in der föderalen Struktur zwar Länderaufgabe ist, aber spätestens mit der Digitalisierung und in Wahrheit schon vorher Glücksspielrecht in einem Land alleine regulierbar schwerlich umsetzbar ist, und erst recht gilt das für die entsprechenden Kontrollen. Durch das Internet können Sie nicht mehr bundesländerscharf die entsprechenden Glücksspielregulierungen vornehmen. Es gibt deshalb einen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021, der einheitliche Schutzstandards festlegt, der allerdings bei einer Zwischenevaluierung im Jahr 2023 gewisse Vollzugspraxisherausforderungen, um das freundlich zu beschreiben, offengelegt hat, die zu unterbinden momentan die Idee eines entsprechenden Ergänzungsstaatsvertrags ist, den wir Ihnen hiermit zur Ratifizierung vorlegen. Dabei geht es vor allen Dingen darum, illegales Online-Glücksspiel effizienter und besser, als wir es bislang können, zu unterbinden. Darüber hinaus wollen wir Erleichterungen schaffen für die Gemeinsame Glücksspielbehörde. Der Staatsvertrag sieht also nicht nur gemeinsame Regeln vor, sondern eine Gemeinsame Glücksspielbehörde. Da haben wir noch ein paar bürokratische Pirouetten drin, die es etwas schwieriger machen. Und zu guter Letzt geht es auch darum, unerlaubte Angebote im Internet wirksamer gemeinsam zu bekämpfen und zu guter Letzt verbesserte Zuverlässigkeitsprüfungen – wenn Sie über diese Gemeinsame Glücksspielbehörde entsprechende Glücksspielanbieter zulassen –, verbesserte Zulässigkeitsprüfung vornehmen zu können. Vielleicht zunächst zu dem Letzten: Wenn ich also über die Gemeinsame Glücksspielbehörde entsprechende Zulassungen erteilen will, soll es künftig dieser Glücksspielbehörde erlaubt sein, Abfragen bei den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen. Sie können dann also jemand … Oder ein Unternehmen mit einem Geschäftsführer, ein Einzelunternehmer möchte ein neues Glücksspiel zugelassen wissen. Sie sollen dann künftig diese Glücksspielbehörde, Kolleginnen und Kollegen sollen dann künftig in allen Bundesländern, vor allen Dingen natürlich im Heimatbundesland desjenigen oder derjenigen, die oder der dort entsprechend tätig werden will, auch die Möglichkeit haben, die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden abzufragen. Wenn sich jemand in der Vergangenheit schon mit Betrugsstraftaten wiederholt als unzuverlässig erwiesen hat, wäre es gut, wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde das weiß, auch wenn es nicht in ihrem Bundesland liegt. Und vor dem Hintergrund brauchen wir hier eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage, um in den einzelnen Bundesländern diese Abfrage vornehmen zu können, und zwar direkt als Glücksspielbehörde und nicht über das jeweilige Innenministerium des Bundeslandes, um das es geht. Die Glücksspielbehörde soll ein Stück weit flüssiger arbeiten können, als es immer nur über die jeweiligen Landesbehörden vermittelt zu tun. Zweitens. Es geht darum, die Nutzung der Spielersperrdatei zu präzisieren. Da geht es also darum, unerlaubtes Glücksspiel deutlich stärker einschränken zu können. Auch an der Stelle geht es darum, dass in Bundesländergrenzen gedacht vieles in der Vergangenheit leichter war. Ich habe Ihnen gesagt, wir wollen darüber hinaus Vereinfachungen der entsprechenden Regelungen für die Gemeinsame Glücksspielbehörde erreichen. Um Ihnen zwei Beispiele zu nennen: Der Verwaltungsrat, da sitzen alle 16 Bundesländer drin, muss bisher bei schon kleinsten Verträgen zustimmen. Es geht jetzt darum, Wertgrenzen in diesen Staatsvertrag zu schreiben, bis zu denen die Glücksspielbehörde ohne die einzelne Befassung des Verwaltungsrates vorgehen kann. Damit muss der Verwaltungsrat seltener zusammentreten. Das macht das Ganze flüssiger, reduziert Aufwand. Das Gleiche gilt für die Frage, wer die Abschlussprüfer der Glücksspielbehörde, die Sie jedes Jahr brauchen, auswählt. Auch da haben Sie momentan immer noch die Notwendigkeit, verschiedene Rechnungshöfe der Länder beteiligen zu müssen. Die Idee ist, künftig beteiligt die Glücksspielbehörde nur noch den Landesrechnungshof, in dessen Bundesland sie liegt, hat damit trotzdem eine entsprechende Prüfung, wie sie alle anderen Landesrechnungshöfe auch vornehmen, aber man tut das Ganze nicht sechzehnmal, sondern einmal. Es geht also um relativ minimalinvasive Möglichkeiten. Es geht darüber hinaus vor allen Dingen darum, Online-Glücksspiel besser und individueller und schneller durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde regulierbar zu halten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns im Zweifel auf diesem Prozess – die Ratifizierung hat leider den Haken, dass wir nicht mehr lauter Details ändern können, dann würden 16 Bundesländer 16 Staatsverträge beschließen –, aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns auf diesem Prozess wohlwollend begleiten. Ich freue mich auf die Debatten und im Zweifel auch Nachfragen zu einzelnen Detailregelungen und hoffe, dass wir gemeinsam in die Ausschüsse überweisen können und dann in einen konstruktiven Dialog im zuständigen Ausschuss eintreten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Innenminister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6471 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes, auf Drucksache 8/6488. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6488 – Das Wort zur Einbringung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der SPD Julian Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserer Initiative, die Landesverfassung um Regelungen für einen besseren Schutz unseres Landesverfassungsgerichtes zu ergänzen, sprechen wir wahrlich nicht über eine Kleinigkeit, sondern über etwas zentral Wichtiges für die Funktionsweise unseres demokratischen Rechtsstaates, wir sprechen im Kern nämlich über den Schutz der Rechte eines jeden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um die Frage, wie widerstandsfähig ist das oberste Verfassungsorgan, das die Menschenwürde, das das Demokratieprinzip, aber natürlich vor allem die Rechtsstaatlichkeit in letzter Instanz wahrt, wenn es unter Druck gerät. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns ist der Hüter unserer Verfassung. Es sorgt dafür, dass Macht begrenzt ist, dass Regeln eingehalten werden, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger Schutz haben. Und deshalb gilt, unser Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern muss stets arbeitsfähig sein. Es darf nicht durch Blockaden oder politische Sabotage beeinträchtigt werden. Bestehende Risiken, die es hierfür gibt, müssen wir adressieren, müssen wir ernst nehmen und müssen gemeinsam versuchen, diese zu minimieren. Denn, meine Damen und Herren – und das motiviert uns als Koalition, gemeinsam mit den GRÜNEN diesen Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorzulegen –, denn wir leben leider in einer Zeit, in der demokratische Institutionen unter Druck geraten, auch in Europa, aber leider auch in Deutschland. Wir sehen in Thüringen, wie beispielsweise versucht wurde in der konstituierenden Sitzung des Landtages, einen Stock in die Speichen der Demokratie zu stecken, wie der Alterspräsident der AfD versucht hat, umgehend parlamentarische Verfahren zu blockieren, und in Thüringen tatsächlich durch das Verfassungsgericht des Freistaates zur Räson gebracht werden musste, was erst dafür gesorgt hat, dass die Handlungsfähigkeit im Parlament – in der Konstituierung, wie gesagt – wiederhergestellt wurde. Und für uns ist die Lehre daraus klar, demokratische Institutionen müssen nicht nur in einem Idealzustand funktionieren, sondern sie müssen auch gegen Blockaden, gegen Angriffe auf sie abgesichert sein. Und deshalb bringen wir diesen Gesetzentwurf ein. Wir wollen bewährte Strukturen sichern und die Arbeitsfähigkeit des Gerichtes aber auch dann gewährleisten, wenn politische Einflussnahme für Blockaden missbraucht wird oder missbraucht werden soll. Konkret verfolgen wir zwei wesentliche Ziele: Erstens. Wir wollen zentrale Regelungen beziehungsweise die wesentlichen Merkmale des Landesverfassungsgerichtes in die Verfassung heben, etwa zur Amtszeit, zu den Altersgrenzen, zum Ausschluss von Wiederwahl, zur kontinuierlichen Amtsführung. Zweitens. Wir schlagen vor, einen Ersatzwahlmechanismus einzuführen. Die Wahl der Richterinnen und Richter bleibt an die Zweidrittelmehrheit gebunden – das ist richtig, weil es auch grundsätzlich natürlich die sehr breite Zustimmung verlangt –, kommt diese Mehrheit aber dauerhaft nicht zustande, eben weil es eine Blockade gibt, oder droht dadurch auch ein faktischer Ausfall des Verfassungsorgans mit gegebenenfalls ja schwerwiegenden Folgen, greifen klare Regeln. Nach einer Frist ist das Gericht selber aufgefordert, eigene geeignete Vorschläge zu unterbreiten, über die der Landtag dann mit absoluter Mehrheit entscheidet. Das, meine Damen und Herren, verhindert übrigens eine politische Instrumentalisierung in doppelter Hinsicht: erstens, weil eine Blockade verhindert wird und ein Ausfall dieses Verfassungsorgans verhindert wird, andererseits aber zugleich, weil zwar nur mit absoluter Mehrheit anschließend im Landtag abgestimmt wird, aber über einen Vorschlag, der nicht mehr – anders als vorher – aus der Politik, sondern aus dem Gericht selber kommt. Warum tun wir das, meine Damen und Herren? Weil wir eine Lücke schließen müssen, die erst in den letzten Jahren durch das Agieren insbesondere rechtspopulistischer Kräfte wie beispielsweise der AfD in Deutschland so sich aufgetan hat. Bisher gibt es keine Regelungen für den Fall, dass eine Wahl regelrecht blockiert wird. Wenn es zu einer solchen Situation käme, könnte das im schlimmsten Fall bedeuten, dass Richterstellen über Jahre unbesetzt bleiben, und das ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren überhaupt nicht vorstellbar angesichts der Tatsache, dass in den nächsten Jahren 8 der 14 Richterstellen neu besetzt werden müssen. Vor einem solchen Szenario ist eine Blockade und ein Zustandekommen, ein dauerhaftes Zustandekommen einer Nichtwahl von Richterinnen und Richtern wirklich ein reales Risiko für das Funktionieren des Verfassungsgerichtes insgesamt. Meine Damen und Herren, wir geben unumwunden zu, mit diesem Ansatz, das auf diese Art und Weise für einen Fall einer Blockade zu regeln, stehen wir nicht alleine da. Auf der Bundesebene wurde das Verfassungsgericht entsprechend gestärkt, in der letzten Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt ist Gleiches geschehen, in Berlin – also nicht auf Bundesebene, sondern in der Bundeshauptstadt Berlin – wird aktuell darüber diskutiert, entsprechend die Wesensmerkmale des Verfassungsgerichtes in der Verfassung abzusichern. In den genannten Ländern und auch im Bund übrigens ist das alles mit konstruktiver Beteiligung oder sogar mit der Führungsrolle der CDU geschehen, was ich an dieser Stelle ausdrücklich begrüße. Auch der Deutsche Richterbund fordert in seiner jüngsten Weimarer Erklärung aus dem April 2036, äh, 26 ... (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da war er wieder.) 36, na das wäre was, ne, wenn ich hellsehen könnte! Da werden Sie gleich munter! Ja, auch der Deutsche Richterbund fordert in seiner Weimarer Erklärung (Nikolaus Kramer, AfD: Das entlarvt doch Ihre Denkweise.) von April 2026 (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da lacht er selber, ne? Da schmunzelt er sogar!) ausdrücklich genau solche Maßnahmen, eine stärkere Verankerung in der Verfassung und Ersatzwahlmechanismen. Und ebenso hat sich der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern in einer ersten Stellungnahme an die Fraktionen des Landtages gerichtet, die Intention des Vorhabens grundsätzlich begrüßt, aber bereits weitere konkrete Hinweise gegeben. Nun besteht also die Gelegenheit, im parlamentarischen Verfahren, was mit der Ersten Lesung heute beginnt und sich dann ja in den Fachausschüssen im Rahmen einer Anhörung fortsetzt, die Gelegenheit, diese zu besprechen, miteinander zu beraten und entsprechend auch gemeinsam Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Ich danke dafür an dieser Stelle ausdrücklich. Genauso funktioniert ja gute Gesetzgebung, fachlich fundiert, aber vor allem auch im Dialog. Und, meine Damen und Herren, natürlich gibt es auch bereits im Vorfeld Kritik an diesem Vorhaben. Damit setzen wir uns auseinander. Allen voran die AfD behauptete schon zuvor, das Gericht solle eigentlich vor dem Volk geschützt werden. Ich kann nur sagen, das Gegenteil ist richtig, es geht darum, das Gericht vor gezielter Blockade, vor Sabotage zu schützen, vor Kräften, die es genau darauf ansetzen, dass ein System nicht mehr gut funktioniert. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das ist doch zum Schaden der Bevölkerung, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) denn ein Verfassungsgericht, das dauerhaft nicht arbeitsfähig ist, das kann niemanden schützen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weder eine Mehrheit noch eine Minderheit, weder die Regierung noch die Opposition und schon gar nicht die Bürgerinnen und Bürger. Und das, meine Damen und Herren, gilt es eben zu verhindern, indem das Landesverfassungsgericht handlungsfähig bleibt, auch im Falle einer Bedrohung und einer Blockade. Und deshalb vielen Dank an alle, die den Gesetzentwurf mit erarbeitet haben und heute mit einbringen, aus der Koalition und bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wollen das weitere Verfahren nutzen, damit wir am Ende alle demokratischen Fraktionen hinter diesem Vorschlag versammeln können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 41 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In diesem Landtag ist die AfD bereits jetzt die stärkste Kraft. Die Rolle der größten Oppositionsfraktion erfülle ich heute besonders gerne gegen die undemokratische Einheitsfront aus SPD, Linken und GRÜNEN, die die Hand an unser höchstes Gut, an die Landesverfassung anlegen wollen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die genannten Fraktionen haben sich nach monatelangen Hinterzimmergesprächen – intransparent, ohne kritische Öffentlichkeit und ohne uns als stärkste Oppositionskraft – dazu entschlossen, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern heute mit ihrem sogenannten Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes heimzusuchen. Ja, ich sage bewusst „heimsuchen“, weil sie sich mithilfe vieler Paragrafen und einer gekünstelten Sprache hinter den letzten Ruinenresten einer Altparteienherrschaft verschanzen, und das ist eine Heimsuchung für uns alle, sehr geehrte Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) eine unverschämte Anmaßung, denn Sie wollen die Wirkungsmacht (Hannes Damm, fraktionslos: Anmaßend! Sie blockieren Parlamente!) der demokratischen Stimme eines Bürgers abwerten. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Zur Erinnerung an alle Demokratieverächter hier im Saal – und dahinten schreien ja schon einige davon –, der Bürger darf seine Stimme frei an jede zugelassene Partei vergeben. Und wenn die dann Oppositionskraft wird, darf die Wirkungsmacht dieser Stimme nicht zuvor herabgesetzt worden sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau!) Die AfD-Landtagsfraktion spricht also Klartext über die Ziele, die Sie, liebe Kollegen von SPD, Linke und GRÜNE, mit diesem Gesetz verfolgen. Sie wollen die Legitimation der Verfassungsrichter durch dieses Parlament auf eine einfache Mehrheit mit Vorschlagswesen des Gerichtes herabwürdigen. Sie stärken unser Landesverfassungsgericht damit nicht, nein, Sie beschädigen es, verehrter Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die bisher übliche Regelung im Bund – und da komme ich gleich dazu –, die bisher übliche Regelung im Bund und in den Ländern, dass die Wahl der Verfassungsrichter immer mit Zweidrittelmehrheit erfolgte, hatte nämlich ihren Sinn darin, dass eine Regierung, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt, nicht alleine über die Verfassungsrichter bestimmen sollte, die eben diese Regierung auch zu kontrollieren haben. Die breite Mehrheit im Parlament soll gewährleisten, dass die Verfassungsrichter hinreichend demokratisch legitimiert sind. Regierungstragende und oppositionelle Abgeordnete sollten über die Verfassungsrichter entscheiden. Es musste also eine Einigung über die Kandidaten erzielt werden, was eine ausgewogene Besetzung sicherstellen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Die erforderliche Zweidrittelmehrheit bewirkte, dass alle im Parlament vertretenen Abgeordneten, gleich welcher Parteizugehörigkeit, egal ob Regierung oder Opposition, Einfluss auf die Besetzung hatten. Das nennt man Demokratie, sehr geehrte Damen und Herren von der Linkspartei, GRÜNE und SPD. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Und wenn man nun entgegnet, dass die Zweidrittelmehrheit ja grundsätzlich weiter vorgesehen ist, so führten Sie ja aus, man nur einen Notfallmechanismus einbaut, der im Falle einer Nichteinigung im Parlament – Sie sagen Blockade, niemand will das blockieren, werte Kollegen – (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke: Nee! – Julian Barlen, SPD: Niemand hat die Absicht ... – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) eine Wahl mit absoluter Mehrheit ermöglicht, so berücksichtigt man nicht das Motiv dieses Gesetzentwurfes, denn die befürchtete kommende Parlamentszusammensetzung als das Ergebnis einer demokratischen Wahl soll bei Bedarf außer Kraft gesetzt werden können. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Die zukünftigen Abgeordneten einer Partei sollen hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Verfassungsrichter bedeutungslos gemacht werden, werte Kollegen, indem es auf ihre ihnen nach einer demokratischen Wahl zustehende Stimme fortan gar nicht mehr ankommt. Aber die parlamentarische Demokratie sieht doch vor, werte Kollegen, werden Abgeordnete durch Wahl in ein Parlament entsendet, haben diese dort einen bestimmten Einfluss. Im Ergebnis dessen darf man nicht einfach erforderliche Mehrheiten ändern, sondern muss sich mit diesen Abgeordneten auseinandersetzen. Dass in der Folge neue Abstimmungsergebnisse dabei herauskommen, die von denen der alten Parlamentszusammensetzung abweichen, ist Auswuchs von Demokratie, sonst würden Wahlen ja gar keine Auswirkungen haben, werte Kollegen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das möchten die aber.) Die Gesetzesänderung soll die AfD also von vornherein aus dem Quorum herausnehmen, das über die Richterbesetzung entscheidet. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) So, folgendes Szenario ist nun denkbar und zu erwarten, werte Kollegen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Bei der Beratung über künftige Verfassungsrichter werden – wie bei anderen Besetzungen auch – die AfD-Vorschläge nicht berücksichtigt. Weil die AfD aus dem verfassungsmäßigen Diskurs ausgeschlossen wird, nickt sie die Kandidaten der anderen Parteien aber nicht einfach ab. Diese erhalten dadurch keine Zweidrittelmehrheit. Bisher wäre die Folge, dass sie dann eben nicht gewählt werden. Spätestens jetzt müsste ein demokratischer Diskurs einsetzen, und so ist es bisher auch gewesen, sehr geehrte Kollegen. Und ich erinnere Sie, dass auch die AfD einen Verfassungsrichter einmal durchbekommen hat. 2016 haben wir jemanden vorgeschlagen, der wurde gewählt. Wo ist denn das Problem, werte Kollegen? Es gibt hier ein Problem, was Sie zeichnen, was gar nicht vorhanden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Endlich seid ihr mal ehrlich! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Indem dann aber ein Vorschlag über das Landesverfassungsgericht selbst kommt, ist nur noch eine absolute Mehrheit erforderlich. Die möglicherweise stärkste Oppositionspartei, in Umfragen bis zu 40 Prozent, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die fast 40 Prozent der Wähler vertritt, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Umfragen!) ist quasi außen vor und ohne Einfluss, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD) ohne Einfluss auf die Besetzung des Landesverfassungsgerichts. Es ist möglich – und diese Absicht ist den Gesetzesinitiatoren zu unterstellen –, dass auf diese Weise die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, jeglichen AfD-Vorschlag zu ignorieren, denn am Ende des Richterwahlprozesses kann man ja ohne Zweidrittelmehrheit wählen. Ein solches Gesetz ist aber nicht im Sinne von Verfassung und Demokratie, sondern kann als Oppositionsschwächungsgesetz angesehen werden, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Ausschließungsgesetz!) Sie schwächen die Opposition mit diesem Gesetz, und das wissen Sie auch. (Horst Förster, AfD: Ausschließung!) Sie nennen diese Abwertung unseres Parlaments und des Landesverfassungsgerichts euphemistisch einen „Ersatzwahlmechanismus“. Was Sie hier in Wahrheit ersetzen wollen, sind Ihre vollen Hosen angesichts unseres Wahlergebnisses im Dezember, werte Kollegen, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Julian Barlen, SPD) und zwar im Tausch gegen plumpen Altparteienbetrug am freien Stimmrecht des Wählers. (Rainer Albrecht, SPD: Abgerechnet wird zum Schluss, mein Lieber!) Das gleicht längst keiner tapsenden Nachtigall mehr, sondern einem galoppierenden Elefanten Ihrer aller Absicht, die parlamentarische Mitwirkung von starken Oppositionsparteien an wichtigsten staatsrechtlichen Entscheidungen massiv zu beschneiden. Das ist nämlich die Lex AfD, und das wissen Sie ganz genau. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Haben Sie das aufmerksam erfasst, werte Kollegen, dass Sie uns mit diesem undemokratischen Gebaren eigentlich noch stärker machen? Ja, noch stärker! (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!) Sie sind, derzeit sind Sie die besten Wahlkämpfer für die AfD. Gut, Herr Merz mal ausgenommen, der ist noch der Beste für uns. Aber das hier, das möchte der Wähler da draußen nicht haben. (Julian Barlen, SPD: Das haben wir ja in Schwerin, in Wismar gesehen.) Das merken Sie auch. Sie merken ja auch den Widerspruch, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Sie merken ja auch den Widerspruch. Ich kann Ihnen das, ich kann Ihnen das jetzt mal, ich kann Ihnen das ja mal kurz skizzieren, Herr Barlen, welche Blüten das treibt. In Rheinland-Pfalz ist jetzt die Verfassung geändert worden, weil die AfD zu stark war. Da hat man jetzt die Grenze, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) das Quorum für einen Untersuchungsausschuss angehoben auf 25 Prozent, Herr Krüger. Warum? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Weil die AfD zu viele Stimmen bekommen hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Wohlgemerkt der alte Landtag noch!) Und wissen Sie, soll ich Ihnen sagen, mit welcher Begründung man das getan hat? Um die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu sichern, hat man eine demokratische, eine große Oppositionskraft sozusagen beschnitten in ihren Rechten, um die Funktionsfähigkeit des Parlamentes zu sichern?! (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Das glauben Sie doch nicht ernsthaft! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch hier, und auch hier, sehr geehrte Damen und Herren, geht es um die Funktionalität des Landesverfassungsgerichts, die wollen Sie sicherstellen. Sie ist gar nicht bedroht, jedenfalls nicht durch uns. Die Funktionalität des Landesverfassungsgerichts ist seit vielen Jahren gegeben, und die wollen auch wir als AfD nicht einschränken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Gegenteil, ich sagte es, wir als AfD haben auch einen Landesverfassungsrichter vorgeschlagen, der dann auch gewählt wurde. (Horst Förster, AfD: Der beste.) Als wir aber immer stärker wurden, werte Kollegen, mauerten Sie die Brandmauer immer höher und Sie würden die AfD am liebsten von allen Entscheidungen ausschließen. Sie haben noch nicht einmal mehr Demut vor den allerhöchsten Organen unseres Gemeinwesens, die eben nicht zum Gegenstand Ihres parteipolitischen Abstiegskampfes geraten dürfen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wovor haben Sie Angst, werte Kollegen von SPD, Linke und GRÜNE? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vor den Bürgern.) Binden Sie uns und unsere Wähler in den Diskussionsprozess mit ein! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zu Recht!) Das nennt man Demokratie, denn Demokratie bedeutet, dass die Regierung auch abgewählt werden kann. Aber Sie können die Demokratie einfach, Ihren Machtverlust können Sie einfach nicht aushalten, und das ist sozusagen die Intention dieses Gesetzentwurfes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Zum Zweiten und skandalöserweise im Windschatten der Verfassungsrichter- und Verfassungsgerichtsdebatte wollen Sie auch in puncto Kreditermächtigung – davon haben Sie im Übrigen gar nichts erzählt, Herr Barlen – weniger Demokratie, denn Sie wollen den Haushaltsgesetzgeber weiter entmachten. Sie wollen, dass Kreditermächtigungen über den Zeitraum der Geltung eines Haushaltsgesetzes hinaus erteilt werden können. Eine Landesregierung kann sich dann also reichlich Kreditrahmen auf die Karte legen, der auch lange später noch vorhanden ist. Tatsächlich schränkt eine solche Regelung aber auch den Handlungsspielraum künftiger Parlamente ein, denn der Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) der dann an diese Entscheidung gebunden ist. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mit Taschenspielertricks arbeiten die.) Es kann nicht sein, wenn, wie von Ihnen angestoßen, Kreditermächtigungen des Landes sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen über einen längeren Zeitraum gelten sollen als das Haushaltsgesetz. Sie dokumentieren damit versehentlich, dass es Ihnen nicht nur an politischer Weitsicht fehlt, sondern auch an Integrität und Respekt für Wahlperioden, denn jedem gewählten Landtag steht seine Wahlperiode zu, um über die in seine Verantwortung fallenden Haushalte zu entscheiden. Ja, Sie gucken so! Lesen Sie sich das mal durch! Das ist auf einer Grundlage, wir haben vor dem Landesverfassungsgericht dort gesiegt, und deshalb haben Sie das jetzt angepasst. Werte rot-rote Landesregierung, Sie sind ja Ideengeber und harter Kern dieser Volten, alles mit Duldung der Ministerpräsidentin natürlich, die sich bei diesem antidemokratischen Gebaren jedoch nicht selber die Hände schmutzig macht. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Von einer Landesregierung kann man schon erwarten, dass sie eine lernende Organisation ist. Sie führen hier genau das Gegenteil vor, indem Sie nullkommanichts aus der Abwendung der Bürger von Ihnen lernen, aber nicht, indem Sie eine Politik machen und die Bürger wiedergewinnen wollen, sondern indem Sie sich vor schlechten Wahlergebnissen wappnen wollen. Ihre Antwort auf gesellschaftspolitische Entfremdung ist, Wählerstimmen noch mehr zu entwerten, indem man höchste Rechte der gewählten Opposition beschneidet, das Ansehen des Verfassungsgerichts sehenden Auges beschädigt und noch mehr Schulden für politische Irrwege auch nach Wahlen und nach neuen Mehrheiten absichert. Wie sich die CDU im laufenden Gesetzgebungsprozess, Herr Peters, positionieren wird, bleibt abzuwarten. Bisher waren Sie eher reserviert und Ihre Argumente decken sich ja mit unseren – Schwächung der Legitimation des Landesverfassungsgerichts, es muss breit aufgestellt sein, es muss sozusagen die gesamte Breite des Landtages abbilden. Und ich bin gespannt, die CDU ist ja diesbezüglich dann auch immer etwas, ja, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schwammig.) sozusagen schnell dabei, das eigene Rückgrat zu verbiegen, falls es denn für sie sozusagen zum Vorteil werden könnte. Ich erinnere an den Fall Barbara Borchardt. Da waren Sie ja auch, sozusagen haben Sie sich da geeinigt. Und das hat eben auch gezeigt, (Sebastian Ehlers, CDU: Da waren Sie doch mit dabei!) dass Sie, Sie haben ... Nein, da war ich nicht dabei. (Sebastian Ehlers, CDU: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Da haben Sie doch gezeigt, (Sebastian Ehlers, CDU: Da haben Sie im Ausschuss mitgestimmt, die AfD.) dass sozusagen die Möglichkeiten gegeben sind. Sehr geehrte Damen und Herren, hören Sie auf, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke – Sebastian Ehlers, CDU: Meine Güte! – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) hören Sie auf! (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Ich halte noch einmal, für alle politisch interessierten Bürger halte ich fest, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben im Ausschuss mitgestimmt!) die Kartellpartei SPD wünscht nicht, „Kartellpartei“ genannt zu werden, will aber wie ein Kartell über unser aller Landesverfassungsgericht verfügen. Stand jetzt, werte Kollegen, Stand jetzt, nach den jetzigen Mehrheitsverhältnissen, würde die rot-rote Landesregierung alleine über Verfassungsrichter entscheiden. Das ist ja nicht mehr Demokratie, das ist weniger Demokratie, Herr Barlen, und das würde ja wahrscheinlich auch die neue Regierung betreffen. Die Regierungsmehrheit würde alleine über Landesverfassungsrichter entscheiden, bisher bräuchte es dafür die Zweidrittelmehrheit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja sein feuchter Traum! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die Altparteien wollen die freiheitliche Demokratie angeblich schützen und schleifen dafür umso entschlossener den Parlamentarismus, Oppositionsrechte und den Wert einer Wählerstimme in MV. Die AfD-Fraktion wünscht diesem Gesetzentwurf seinen verdienten Misserfolg. Sein Ziel ist klar gegen die AfD gerichtet, aber der Wähler wird am 20.09. die entsprechende Entscheidung treffen. Ich sage für meine Fraktion, dass sie die Überweisung ablehnen wird. – Vielen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Daniel Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir die grundsätzliche Bemerkung, wenn wir hier über die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern sprechen, das Fundament unserer Demokratie, würde ich es für angezeigt halten, das auch mit dem gebotenen Respekt zu tun und sich auch sprachlich dementsprechend ein Stück weit einzustellen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also Haltungsnoten verteilen, wie der Kollege Barlen das gemacht hat.) Aber wenn es hier heißt „feuchte Träume“, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) „Rückgrat“, „volle Hosen“, muss ich ehrlicherweise sagen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) zeigt das genau den Unterschied, den manche Parteien, manche Fraktionen hier an den Tag legen zu dem, was hier wirklich an der Stelle erforderlich ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Horst Förster, AfD: Zwei kleine Bemerkungen.) Meine Damen und Herren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Total sachlich!) Änderungen an dieser Landesverfassung, da ist immer ratsam, sich mit den Änderungen, die hier vorgenommen wurden, damit auseinanderzusetzen. Ich erinnere mich an die letzte Änderung, die wir vorgenommen haben, als wir – gemeinsam übrigens mit einer im Vorfeld schon abgestimmten Position – hier ins Parlament gegangen sind zum Thema Antisemitismus, eine Debatte, die, wie ich fand, überwiegend würdig war. Und da haben wir gesamtgesellschaftlich eine Stimmung aufgenommen und ein Problem gemeinsam identifiziert und miteinander festgestellt, ja, das ist etwas, das muss in diese Landesverfassung Eingang finden. Und das war gut und das war richtig so. Jetzt gibt es eine andere Ausgangsbasis, wie ich zumindest finde, und wir stellen fest, dass diese Änderung, die hier vorgeschlagen wurde, zumindest aus unserer Sicht nicht mit diesem im Vorfeld abgestimmten Votum ausgestattet ist. Ich könnte sogar sagen, man hat im Vorfeld keine Einigung erzielen können. Ich will jetzt gar nicht den Prozess im Einzelnen bewerten, aber ich will deutlich sagen, es gibt keine Mehrheit für so eine Verfassungsänderung und für einen solchen Entwurf. Und ich wurde im Vorfeld gefragt, ob das nicht auch dazu beiträgt, dass das unterm Strich auch einen Schaden mit sich bringen kann. Ja, das kann es sehr wohl, aber diese Frage müssen dann eben diese drei Antragsteller für sich beantworten, denn ich glaube, so mal eben eine Debatte zur Landesverfassungsänderung vom Zaun zu brechen, ohne sich klarzumachen, ob das wirklich mit dem entsprechenden Ziel in Einklang steht, das ist etwas, was ich für durchaus nicht ungefährlich erachte, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) auch in Anbetracht einer Diskussion und einer polarisierten Stimmung, in der wir uns aktuell befinden. Aber auch zu diesen Kritikpunkten des Entwurfes möchte ich gerne ausführen. Es ist schon ausgeführt worden, dass der Ersatzwahlmodus, und das ist relativ unklar geregelt, ab genau welchem Zeitpunkt er eigentlich greift, kommt es wirklich in diesem Parlament dann, wenn man im Ausschuss sich nicht verständigt hat, zu einer Entscheidung, kommt es zu einem Wahlgang, kommt es wirklich dazu oder greift nicht irgendwie schon in vorheriger Betrachtung parlamentarischer Mehrheiten ein Ersatzwahlmodus. Das könnte man noch damit abtun, wenn man sagt, das kann man vielleicht im Detail noch näher regeln, aber ich will dann auch auf diesen Ersatzwahlmodus doch noch mal eingehen. Minderheitenrechte werden dann an der Stelle nicht mehr gewahrt. Man stelle sich vor, dieser Ersatzwahlmodus – und Sie haben es ja beschrieben, Herr Barlen –, das läuft dann wie folgt vonstatten, dass dann, wenn es zu keiner Verständigung kommt, das Landesverfassungsgericht aus sich selbst heraus drei Vorschläge unterbreitet und dann mit absoluter Mehrheit einer dieser Vorschläge hier im Parlament gewählt wird. Es gibt dann keine Verständigung. Eine Verständigung mit der Opposition ist nicht mehr erforderlich. Und an der Stelle muss ich schon fragen: Ist das an der Stelle ein Gewinn für die Demokratie? (Sandy van Baal, fraktionslos: Nein!) Reicht das aus, um eine entsprechende Legitimation für diesen gewählten Richter dann, ja, festzustellen? Ist das die breite Mehrheit des Parlaments, die auch die Legitimation ausmachen sollte für dieses, ja, wichtigste Organ Mecklenburg-Vorpommerns, für dieses Landesverfassungsgericht? Das ist eben an der Stelle nicht gegeben. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und noch eins, es ist eine Schwächung des Parlaments, denn an der Stelle hat das Parlament kein Vorschlagsrecht mehr. Und das bitte ich an der Stelle auch noch mal zu berücksichtigen. Das ist keine Stärkung der parlamentarischen Demokratie, es ist in dem vorgelegten Entwurf aus unserer Auffassung heraus eine Schwächung. Das will ich an der Stelle noch mal deutlich machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Demokratie, meine Damen und Herren, eine Änderung der Verfassung sollte nicht aufgrund einer Stimmungslage entstehen, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) aufgrund einer zu befürchtenden ..., Wahlergebnisse, die zu befürchten sind, (Enrico Schult, AfD: Auch richtig.) sondern immer nur dann, wenn man strukturelle Defizite erkennt. Und das kann ich an der Stelle nicht tun. Ich glaube, die Väter unserer Landesverfassung, Väter und Mütter, all diejenigen, die dazu – das hat ja auch eine sehr interessante Geschichte des Landes, der Werdegang unserer Landesverfassung –, die haben sich da einiges dabei gedacht, insbesondere auch zu den Quoren, zur Zweidrittelmehrheit und vielem mehr. Und insofern sage ich noch mal, Demokratie ist auch niemals ein bequemer Weg. Demokratie ist immer auch Mühe. Und wir sollten es uns aus Angst, vor wem auch immer, nie zu bequem machen. Das bitte ich an der Stelle zu bedenken. Ich freue mich auf eine spannende parlamentarische Auseinandersetzung im weiteren Verfahren. Und ich möchte zu guter Letzt auch, und das ist sicherlich ein politisches Argument, darauf hinweisen, der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig, denn das Verhetzungspotenzial, und das haben wir vorhin erlebt, ist riesig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir eine wichtige und notwendige Änderung unserer Landesverfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes. Wir wollen eine langfristige Absicherung der Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit unseres Landesverfassungsgerichts auf den Weg bringen. Die Landesverfassungsgerichte sind ein zentraler Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates und fungieren als eine Art doppelter Boden zum Bundesverfassungsgericht. Sie treffen unabhängige Entscheidungen über die Auslegung und Anwendung der Landesverfassung, garantieren die Gewaltenteilung und wachen darüber, dass staatliches Handeln im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Ordnung bleibt. (Enrico Schult, AfD: Ja, ganz wichtige Gerichte, sehen wir auch so.) Gerade deshalb ist es ein konsequenter Schritt, zentrale Regelungen zur Stellung und Arbeitsweise des Gerichts künftig unmittelbar in der Verfassung selbst zu verankern. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Stabilität und Verlässlichkeit. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter, die Altersgrenze, der Ausschluss der Wiederwahl, die Geschäftsordnungsautonomie sowie die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts werden ausdrücklich verfassungsrechtlich abgesichert. Und ich habe keine Ahnung, was daran parteipolitisch sein soll (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) oder was daran eine Schwächung der Verfassung oder der Demokratie sein soll. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Damit werden grundlegende Prinzipien gerade besser vor politischer Veränderung geschützt und zeigen autoritären Kräften, (Enrico Schult, AfD: Und wer definiert „autoritäre Kräfte“? Sie, ne? Sie definieren das! Klasse!) dass unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien (Zuruf von Enrico Schult, AfD) keine Verhandlungsmasse sind. Besonders wichtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) besonders wichtig ist aus unserer Sicht aber die Regelung für den Fall einer Blockade bei der Wahl neuer Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht. Und Herr Schult hat es hier vorne ja zugegeben, er hat ja gesagt, aus Prinzip würden sie nicht zustimmen. Es geht ihnen gar nicht darum, ob die vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet sind oder nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Nein, einzig und allein, (Enrico Schult, AfD: Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn!) weil die AfD nicht berücksichtigt werden würde, würden Sie das blockieren. (Thore Stein, AfD: Was?!) Ja, so hat er es gesagt. (Thore Stein, AfD: Wann hat er das gesagt?) Doch, das hat er hier vorne so gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bisherige Zwei-Drittel-Erfordernis bleibt ausdrücklich bestehen, und das ist auch richtig so, denn eine breite Mehrheit stärkt die demokratische Legitimation des Gerichts und verhindert eine parteipolitisch einseitige Besetzung. Gleichzeitig müssen wir aber auch sicherstellen, dass das Gericht dauerhaft arbeitsfähig bleibt. Genau dafür schafft der Gesetzentwurf einen Ersatzwahlmechanismus für den Fall, dass eine notwendige Wahl über längere Zeit blockiert wird. Diese Diskussion wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Wir haben es gehört, auch auf Bundesebene und in anderen Ländern wird darüber beraten, wie demokratische Institutionen resilient gegenüber politischen Blockaden und extremistischen Bestrebungen gemacht werden können. Und dass diese extremistischen Bestrebungen von ihrer Macht Gebrauch machen und dieses Gesetz notwendig ist, zeigt Thüringen, wo die Höcke-AfD seit 2024 die Wahlausschüsse für die Richter/-innen und Staatsanwält/-innen blockierte (Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD: Ach?!) und die Neubesetzung damit verhinderte. (Julian Barlen, SPD: So was haben die gemacht?!) Ja, verrückt, ne?! (Julian Barlen, SPD: Warum das denn?!) Glaubt man gar nicht. (Thomas Krüger, SPD: Hätte ich auch nicht gedacht.) Sehr geehrte Damen und Herren, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) auch deshalb richtet sich heute natürlich ein Appell an die CDU-Fraktion. Sie betonen auf Bundesebene immer wieder zu Recht die Bedeutung eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaates sowie einer resilienten Demokratie. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch in anderen Bundesländern, das wissen Sie, nicht nur in Sachsen-Anhalt, hat die CDU vergleichbare Reformen mitgetragen und unterstützt, teilweise sogar angeschoben. Ich glaube deshalb, dass es auch hier möglich sein sollte, gemeinsam Verantwortung für den Schutz unserer demokratischen Institutionen zu übernehmen. Am Ende geht es eben nicht um parteipolitische Interessen, sondern um die dauerhafte Sicherung der Handlungsfähigkeit unseres Verfassungsgerichts und unseres Landes. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Institutionen zunehmend unter Druck geraten und populistische Kräfte versuchen, Vertrauen in Gerichte und Parlamente zu schwächen, sollten wir alles daransetzen, die Stabilität unseres Rechtsstaates zu sichern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Diese Reform schafft dafür eine wichtige Grundlage. Sie stärkt die Unabhängigkeit des Gerichts, schützt seine Arbeitsfähigkeit und sorgt dafür, dass zentrale rechtsstaatliche Prinzipien nicht leichtfertig infrage gestellt werden können. Deshalb bitte ich nicht nur um Zustimmung für die Überweisung, sondern auch um Zustimmung für dieses Vorhaben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Bitte, Herr Förster, Sie haben das Wort!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Herr Noetzel, ich bin entsetzt, dass Sie als Jurist und als Vorsitzender des Rechtsausschusses diese Ausführungen machen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die eigentlich nur verständlich wären, wenn Sie von Recht und Verfassung keine Ahnung hätten. Sie sprechen vom Schutz vor politischer Veränderung. Es gibt keinen demokratischen Schutz vor politischer Veränderung. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Politische Veränderung gehört zur demokratischen Kultur, ist die Folge der Demokratie. (Petra Federau, AfD: Genau, richtig!) Sie wollen auch nicht vor politischer Veränderung schützen, sondern Sie wollen Ihre linke Macht sichern. Sie sprechen von Blockade und unterstellen meinem Kollegen Schult, er hätte eine Blockade angekündigt. Er hat sehr deutlich gemacht, dass davon keine Rede sein kann. Wir haben ja schon mal einen Verfassungsrichter benannt, der von niemandem, glaube ich, dessen Qualifikation von niemandem beanstandet wird. Und damit haben wir gezeigt, dass wir natürlich Verantwortung übernehmen wollen. Glauben Sie im Ernst, wir wären so dumm und würden irgendwen nicht geeigneten Wählbaren vorschlagen? Der Verdacht besteht eher bei Ihnen, wenn ich noch mal den Fall Borchardt erinnere, wo eine anerkannte Linksextremistin vorgeschlagen wurde, die nicht mal Juristin war. Nein, Blockade, für Sie bedeutet Blockade, dass nicht sein soll, dass die AfD als größte Oppositionspartei (Enrico Schult, AfD: So ist es.) ein Mitspracherecht hat. (Enrico Schult, AfD: Ganz genau!) Das wollen Sie torpedieren. Und mein Kollege Schult hat es – ich denke, erkennbar für jeden in einem vierten Schuljahr – klargemacht, was Demokratie bedeutet (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat er aber nicht verstanden.) und dass das völlig, total undemokratisch ist. Die Blockade entsteht dadurch, dass Sie die so definieren, es darf niemals einer gewählt werden, den die AfD vorschlägt. Daraus machen Sie eine Blockade, und das ist Ihr Denkfehler (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und das ist der Strickfehler. Und das ist das Verwerfliche daran, weil Sie nicht wahrhaben wollen, dass das zutiefst undemokratisch ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?
Michael Noetzel Die Linke
Schweren Herzens. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Oh!) Zunächst möchte ich zurückweisen, dass Sie Frau Borchardt eine Linksextremistin genannt haben. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ist sie. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ich möchte zurückweisen, dass Sie gesagt haben, dass sie keine Juristin ist. Sie war Juristin, ja, und sie war eine würdige Verfassungsrichterin. Sie hat bewiesen, dass sie eine würdige Verfassungsrichterin in diesem Landesverfassungsgericht war. Und das möchte ich zunächst einmal festhalten. Zum anderen habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Es geht um parteipolitische Veränderungen. Und wenn wir all die Sachen, die ich genannt habe, in die Verfassung schreiben, dann ist es selbstverständlich deutlich schwerer, parteipolitisch dort Veränderungen durchzuführen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) weil eine breite Mehrheit gebraucht wird, um die Verfassung zu ändern, nämlich eine Zweidrittelmehrheit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind aber ein richtig schlechter Jurist.) Und um diese Zweidrittelmehrheit ringen wir auch jetzt, hier und heute, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) denn wir benötigen auch für die Änderung dieser Verfassung – was ein demokratisches Recht ist, man darf die Verfassung ändern, wenn man die notwendige Mehrheit hat – zwei Drittel. Und das ist, das ist das, was wir hier machen, das ist das, worum wir ringen, und das ist weder ein Kartell, sondern es ist ein politisches Ringen um die besten Möglichkeiten, die besten Ideen und den besten Schutz für unsere Verfassung. Und wenn Sie mir unterstellen, dass ich keine Ahnung habe, dann tut es mir leid. Ich möchte mich dann auch nicht weiter mit Ihnen unterhalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie doch getan am Mikrofon, ist doch gut.)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Auch ich hätte den Hinweis gegeben in Richtung von Herrn Förster, dass Sie bitte davon Abstand nehmen, Menschen als „Extremisten“ zu bezeichnen. Wir haben dazu eine Vereinbarung im Ältestenrat getroffen und ich bitte, das auch zukünftig zu berücksichtigen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Einen Moment bitte, Frau Fraktionsvorsitzende! Herr de Jesus Fernandes, Sie müssen sich darüber nicht lustig machen, was ich gerade ausgeführt habe. Das ist eine ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mach ich nicht. Ich finde das echt bedenklich.) Ob Sie das bedenklich finden oder nicht, Sie haben nicht zu kommentieren, was ich hier ausführe. Das ist eine entsprechende Vereinbarung, die wir im Ältestenrat getroffen haben, auf die ich jetzt zu Recht hingewiesen habe, und das haben Sie so hinzunehmen. Frau Fraktionsvorsitzende, Sie haben das Wort.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In dieser Debatte geht es um eine einfache, aber entscheidende Frage: Sorgen wir rechtzeitig vor oder warten wir, bis unsere demokratischen Institutionen blockiert werden können? Es geht hier nicht um eine juristische Detailfrage. Es geht darum, ob unser Landesverfassungsgericht auch dann noch unabhängig und handlungsfähig ist, wenn die politische Mehrheitsfindung schwieriger wird. Und genau deshalb ist es höchste Zeit, dass wir diese Debatte hier im Plenum führen. Das alles folgt einer klaren Erkenntnis: Verfassungsgerichte stehen weltweit unter Druck. Wir sehen, wie in Polen und in Ungarn ihre Unabhängigkeit ausgehöhlt wurde. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Wir sehen auch in anderen Ländern, den USA oder Italien, wie versucht wird, Gerichte politisch zu beeinflussen, ihre Rolle zu schwächen oder sie auf Linie zu bringen. Und wir sehen, dass dies oft schleichend beginnt, mit Angriffen auf die Legitimität, mit Blockaden, mit gezielten Verfahrenstricks. Das ist Teil des autoritären Playbooks zum Staatsumbau. Das ist die Realität, auf die wir reagieren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und deshalb ist diese Reform keine bloße Rechtsanpassung. Sie ist demokratische Vorsorge. (Heiterkeit bei Horst Förster, AfD: Das ist ja wohl ein Witz!) Und sie kommt auch nicht aus dem luftleeren Raum. (Horst Förster, AfD: Nee.) Auf Bundesebene waren es erfahrene Jurist/-innen, (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ehemalige Verfassungsrichter/-innen und Wissenschaftler/-innen, die genau diese Absicherung gefordert haben. Und auf Bundesebene wurde entsprechend reagiert. (Horst Förster, AfD: Sie sollten sich für den Unsinn schämen!) Aber auch ...
Birgit Hesse
Einen Moment bitte! Herr Förster, ich glaube, Sie haben jetzt gerade selber gemerkt, dass das alles andere als parlamentarisch war, Ihr Zwischenruf, und ich bitte, davon jetzt zukünftig auch Abstand zu nehmen, sonst erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Aber auch in den Ländern einigten sich die demokratischen Fraktionen darauf, das Landesverfassungsgericht zu stärken und in der Verfassung abzusichern, im Saarland etwa oder zuletzt in Sachsen-Anhalt, denn eines ist offensichtlich: Die Lage, zu der im Bund noch Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen bestand, gibt es auch auf Landesebene. Das geht nicht erst los, wenn die Mehrheit im Parlament die Verfassung aushöhlen will. Wenn eine Sperrminorität ausreicht, um zentrale Entscheidungen, etwa Richterwahlen, zu blockieren, dann entsteht ein strukturelles Risiko. Es geht hier nicht darum, die hohe Legitimität des Gerichts zu schwächen, das durch die erforderliche Zweidrittelmehrheit geschaffen wird, sondern im Gegenteil, der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Ulrich Karpenstein, sagte treffend: „Wer einen Blockadelösungs-Mechanismus blockiert, stellt das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für Richterwahlen selbst zur Disposition.“ Und es wurde in der Vergangenheit deutlich, dass autoritäre Kräfte jede Gelegenheit nutzen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) ihre Macht auszubauen, und sich dazu jeder vermeintlichen Lücke bedienen, auch wenn dies gegen die Verfassung verstößt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Dieses Risiko ist auch hier bei uns real. Ein Blick nach Thüringen reicht. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion hat das hier auch schon ausgeführt, dort haben wir in der konstituierenden Sitzung des Landtags gesehen, wie Verfahren genutzt wurden, um illegal Einfluss zu sichern und auszubauen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof konnte das verhindern. Und wir haben unmittelbar danach erlebt, wie die AfD das Gericht öffentlich angriff und es delegitimierte. Das zeigt zweierlei: Erstens, wie wichtig es ist, dass ein Verfassungsgericht unabhängig und handlungsfähig bleibt. Zweitens, wie schnell demokratische Institutionen unter Druck geraten können. Genau deshalb müssen wir heute handeln. Liebe Kolleg/- innen, wir sind für die vorgelegte Verfassungsänderung, weil sie notwendig ist, weil sie richtig ist. Aber wir sagen auch ganz klar, das ist ein Mindestschutz. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir sind frühzeitig auf die demokratischen Fraktionen zugegangen. Wir hatten uns erhofft, dass darauf früher und ernsthafter eingegangen wird, gerade auch vonseiten der Koalition. Und wir hätten uns gewünscht, dass wir alle gemeinsam auch noch einen Schritt weiter gehen, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) dass wir nicht nur das Verfassungsgericht absichern, sondern auch andere zentrale Institutionen wie den Landesrechnungshof oder die Landeszentrale für politische Bildung stärken. Und ja, wir hätten auch darüber sprechen müssen, ob unsere Verfahren noch zu den politischen Realitäten passen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Gerade die Fristen zur Wahl der Ministerpräsident/-in sind in Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich sehr kurz. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen und die Ministerpräsidentin ist dann innerhalb von vier Wochen zu wählen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Petra Federau, AfD) Unsere Demokratie ist vielfältiger geworden. (Paul-Joachim Timm, AfD: Haben Sie sich das in Nordkorea abgeguckt, oder was?) Mehr Parteien, komplexere Mehrheiten, das ist keine Schwäche, sondern Ausdruck politischer Realität. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber Vielfalt braucht Zeit. Wenn wir ernsthaft wollen, dass stabile Mehrheiten entstehen, dann sollten wir Verhandlungen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sollten mal politische Probleme lösen.) nicht durch zu enge Fristen unnötig unter Druck setzen. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Meine Damen und Herren, zur CDU will ich eines sagen: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt ja bald eine stabile Mehrheit.) Ja, Reformen müssen begründet werden. Und das wurde auch getan, auch in dieser Debatte. Aber die entscheidende Frage ist doch: Können wir es uns leisten, Risiken zu ignorieren, die sich jetzt schon abzeichnen? Wer erst handelt, wenn Blockaden Realität sind, handelt zu spät. Und Vorsorge ist kein Ausnahmefall staatlichen Handelns, sie ist seine Grundlage. Ich sage das ganz deutlich und zugleich mit einem Angebot. Sie haben sich bei der CDU argumentativ festgelegt, aber es ist nicht unmöglich, diese Position noch einmal zu überprüfen. (Marc Reinhardt, CDU: Ihre auch.) Zugleich könnte der Vorschlag des Richterbundes möglicherweise auch für Sie tragfähig sein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die nun anstehenden Ausschussanhörungen geben uns die Chance, Argumente abzuwägen, Lösungen zu diskutieren und vielleicht doch noch zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. Ulrich Karpenstein sagte völlig zu Recht, die Absicherung des Verfassungsgerichts ist „Kein revolutionärer Akt. Sondern prozedurale Konsequenz des Gewichts, das dem“ Verfassungsgericht „bei der Wahrung der ... Machtbalance ... seit jeher zukommt“. Denn darum geht es am Ende, nicht um Einigkeit in allen Details, nicht um eine vermeintliche Einheitsfront, die mit der Realität nichts zu tun hat, sondern um die Sicherung einer zentralen Institution unseres Landes. Natürlich sind wir politische Wettbewerber, natürlich betonen wir Unterschiede, aber ich bin überzeugt, wenn es uns gelingt, hier eine gemeinsame Lösung zu finden, profitieren wir alle und vor allem unsere Demokratie. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist so ein Hohn gegenüber dem Wähler, was Sie da machen!) Denn so viel ist klar, das Landesverfassungsgericht schützt unsere Verfassung und damit unsere Grundrechte, und genau deshalb müssen wir heute seine Unabhängigkeit schützen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Mir liegt eine Kurzintervention durch Herrn Schult vor.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Oehlrich, ja, Sie haben ja jetzt wirklich Ihre autoritäre Maske hier fallen lassen. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Es ist ja wirklich, es ist ja wirklich hanebüchen, was Sie hier fordern und wes Geistes Kind Sie sind. Und das alles im Namen der Demokratie, Frau Oehlrich! Ich bitte Sie, einmal zu bedenken, dass gerade eine 5-Prozent-Partei wie Ihre jetzt einer 40-Prozent-Partei sozusagen die weitreichenden Oppositionsrechte absprechen möchte. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und das Gleiche sehen wir ja auch in Rheinland-Pfalz, als Sie da auch mitgemacht haben und sozusagen die Oppositionsrechte der AfD dort geschmälert haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber denken Sie doch bitte einmal daran, Demokratie, wir vertreten hier fast 40 Prozent der Wähler, wir sind stärkste Kraft auf Bundesebene! (Zurufe von Beatrix Hegenkötter, SPD, und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Es ist, es ist, es ist nicht, es ist nicht notwendig, diese Wähler mit einzubeziehen. Ich erinnere an Gustav Heinemann, den ehemaligen Bundespräsidenten, der sagte, ich kann die Demokratie, ich kann das Grundgesetz nicht mit Mitteln schützen, die dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Und genau das machen Sie, genau das machen Sie! Sie wollen die Demokratie – Ihre Demokratie, wie Sie sagen –, das Grundgesetz schützen, die freiheitlichdemokratische Grundordnung schützen, aber Sie merken gar nicht, wie Sie dieser freiheitlich-demokratischen Grundordnung massiven Schaden zufügen. Und das, was Sie heute hier am Pult ausgeführt haben, das zeigt wirklich, dass Sie diese Tragweite Ihres Antrags noch gar nicht, noch gar nicht bedenken. Sie versuchen hier, die größte Oppositionspartei, Sie versuchen hier, fast die Hälfte der Wähler außen vor zu lassen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) und versuchen sich jetzt irgendwie brüchige Mehrheiten zusammenzutrommeln, um die Wähler da draußen sozusagen außen vor zu lassen. Das ist höchst undemokratisch und das verurteilen wir als AfD zutiefst, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Birgit Hesse
Frau Fraktionsvorsitzende, möchten Sie darauf erwidern?
Constanze Oehlrich GRÜNE
Ja, das werde ich machen. Danke, Frau Präsidentin! Also, „autoritäre Maske“, das ist schon ein starkes Stück. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Die Wahrheit. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Spiegel tut weh.) Also wirklich, im Namen der Demokratie wollen Sie mir hier das Rederecht absprechen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) mit dem Argument, (Michael Meister, AfD: Nein, nein!) mit dem Argument, ... (Zuruf von Horst Förster, AfD) Na ja, Sie haben ja gesagt, Sie hier mit Ihren 5 Prozent! ... mit dem Argument, wir wären eine 5-Prozent-Partei. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt fängt sie noch an zu lügen!) Es ist eigentlich das Argument ... Ich lüge hier überhaupt nicht. Wer behauptet, dass ich lüge, muss mir das nachweisen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wo haben wir denn von Rederecht gesprochen?) Natürlich habe ich hier Rederecht. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ich bin Mitglied dieses Landtags.
Birgit Hesse
Einen Moment!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Und wenn es Ihnen nicht gefällt, ...
Birgit Hesse
Einen Moment!
Constanze Oehlrich GRÜNE
... was ich hier sage, ...
Birgit Hesse
Einen Moment, bitte, ...
Constanze Oehlrich GRÜNE
... dann ist das Ihr Problem!
Birgit Hesse
... Frau Fraktionsvorsitzende! Ich unterbreche Sie nur ungern, aber ich bitte doch um etwas mehr Ruhe, vor allen Dingen auch um etwas mehr Sachlichkeit in der Debatte. Es ist eine Kurzintervention, wo Meinungen ausgetauscht werden können, unterschiedliche Meinungen. Das muss jeder aushalten. Und ich bitte, das auch entsprechend nicht derartig zu kommentieren. Entschuldigen Sie, Frau Fraktionsvorsitzende, dass ich Sie unterbrochen habe, aber ich gehe davon aus, dass Sie jetzt vernünftig ausführen können. (Zuruf aus dem Plenum: Vernünftig!)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Also, um es noch mal zu wiederholen, mir hier das Rederecht abzusprechen, (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD – Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) weil Ihnen die Inhalte nicht gefallen, das ist autoritär. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh Gott, ist das peinlich!) Und noch mal, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und vielleicht noch mal zum Demokratiebegriff der AfD. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Na?) Was Sie einfach nicht begreifen wollen, mit Ihrem ethnischkulturellen Volksbegriff schließen Sie, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) schließen Sie weite Teile der Bevölkerung aus (Horst Förster, AfD: Stimmt ja gar nicht!) von staatsbürgerlichen Rechten. Und das ist undemokratisch und das ist verfassungsfeindlich. Und deswegen sollten Sie sich nicht wundern, dass meine Partei auch weiterhin streiten wird für ein Verbot Ihrer Partei durch das Bundesverfassungsgericht. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Beifall Thore Stein, AfD: Ganz viel Erfolg! Ganz viel Erfolg!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine Schande für das Parlament! – Zuruf von Horst Förster, AfD – Der Abgeordnete David Wulff wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Schriftführer Jens-Holger Schneider: Drei Minuten.)
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Debatte über die Verfassung ist nichts Leichtes, und wir dürfen uns diese Debatte auch nicht leicht machen. Grundgesetz und Verfassung haben für mich und für uns als Freie Demokraten einen außerordentlichen Rang. Und deswegen benötigt man auch eine Zweidrittelmehrheit, um an diesem Range zu arbeiten. Eine Verfassung, die soll lange Bestand haben und nicht bei jedem politischem Wind gleich in irgendeine Richtung fallen. Und ich bin kein Freund davon, nein, ich bin sogar ein Gegner davon, an einer Verfassung zu rühren, a) aus Angst oder b) aufgrund einer drohenden Einzelfalllage. Das ist erst mal der Grundsatz, von dem wir jetzt hier ausgehen. Und ich merke hier schon eine Angst, eine Angst davor, dass sich die politische Landschaft massiv verändern wird, massiv verändern kann – möglich, muss aber nicht. Aber diese Angst führt doch gerade dazu, dass wir aus Angst vor dem Tod Selbstmord begehen. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD: Das war gut.) Und das ist etwas, was wir nicht tun dürfen. Unser Verfassungsstaat, so, wie wir ihn momentan haben, der ist robuster, als wir uns das hier gerade versuchen einzureden. Und für uns ist die Zweidrittelmehrheit zur Besetzung der Verfassungsrichter nicht verhandelbar. Und das hat Gründe. In den letzten fünf Jahren habe ich in diesem Landtag gelernt, wenn es keinen rechtlichen Zwang gibt, mit der Opposition zu reden, mit uns zu reden, dann machen Sie es auch nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und diese Zweidrittelmehrheit garantiert, dass Sie auch mit uns reden müssen. (Unruhe bei Christine Klingohr, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) Und ich spreche hier ganz explizit nicht, ich spreche hier ganz explizit nicht die AfD an, sondern hier geht es auch darum, mit den vorgeschlagenen Änderungen alle anderen oppositionellen Kräfte im Zweifel auszuhebeln. Und diese Gefahr sehe ich, und das ist mit uns nicht machbar. Und denken wir das Ganze doch mal zu Ende! Was passiert denn nach diesem Vorschlag, wenn die vorgeschlagenen Richter, (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) also die Richter, von den Richtern vorgeschlagen, dieses 50-Prozent-Quorum auch nicht erreichen, aus welchen Gründen auch immer, in welchen Mechanismus verfallen wir dann? Was ist, wenn eine Partei die absolute Mehrheit erreicht? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Die politische Landschaft verändert sich rasant. Es kann passieren, dass sehr viele Parteien knapp unter fünf Prozent fallen, und plötzlich hat die AfD, vielleicht auch die SPD, vielleicht auch die CDU – (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Potzblitz!) unwahrscheinlich, aber möglich – die absolute Mehrheit. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dann möchte ich nicht, dann möchte ich nicht Wegbereiter für eine Verfassung gewesen sein, die es ermöglicht, mit 50 Prozent Mehrheit das Verfassungsgericht zu besetzen. (Thore Stein, AfD: Dann stimmen wir doch zu. Wir stimmen zu!) Und deswegen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und deswegen ...
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist, aber, Herr ..., (Der Abgeordnete David Wulff wendet sich an das Präsidium.) aber eine Zwischenfrage vielleicht gestatten von Herrn Damm, der nämlich zwischenzeitlich ans Mikrofon gekommen ist. Insofern wäre das die Möglichkeit, wenn Sie diese Zwischenfrage noch gestatten.
David Wulff FDP
Na klar!
Hannes Damm fraktionslos
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Der Weg ist weit zum Mikrofon. David, ich verstehe das, ja, also ich verstehe das wirklich, diese Unzufriedenheit, die der Umgang mit der Opposition in dieser Legislaturperiode hervorgerufen hat, und die teile ich auch. Das ist ganz, ganz groß die Verantwortung der SPD und der Linksfraktion in dieser Legislatur. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Trotzdem stelle ich die Frage: Was ist für dieses ganz konkrete, ja absehbare Problem denn die Lösung der Freien Demokraten? (Zuruf von Horst Förster, AfD)
Birgit Hesse
Bitte, Herr Abgeordneter! (Enrico Schult, AfD: Demokratie aushalten, Herr Damm!)
David Wulff FDP
Ob wir wollen oder nicht, es müssen Vorschläge unterbreitet werden, die eine Zweidrittelmehrheit finden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Horst Förster, AfD: Ja, genau, steht ja auch in der Verfassung.) Das ist das Gesetz. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und was wäre dann Plan B? Und deswegen, das wäre jetzt auch mein Schluss gewesen, die Zweidrittelmehrheit ist mit uns nicht verhandelbar, aber wir stimmen der Überweisung jetzt auch in die Beratungen zu, denn Frau Oehlrich hatte es ja auch gesagt gehabt, wenn wir in den Beratungen mit den Experten zu einer Lösung kommen, die man vernünftig hinkriegt – vielleicht ist es auch eine Lösung, wo aus dem Parlament künftig gar keine Vorschläge mehr kommen, sondern die generell von vornherein aus der Richterschaft eine große Auswahl und daraus dann Zweidrittelmehrheit generiert werden müssen –, ist das vielleicht sogar ein Weg, über den man reden kann. Und diesen Weg, das habe ich auch immer gesagt, möchte ich hier nicht verbauen. Darüber bin ich bereit zu reden. Ich möchte dennoch aber anmerken, was Kollege Peters schon gesagt hatte, das Timing ist schon echt mies. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Heiterkeit bei Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD)
Birgit Hesse
Vielen, vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich kündige noch an, dass ich eine Überprüfung angeordnet habe einer Äußerung, die getätigt worden ist gegenüber der Fraktionsvorsitzenden. Ich werde entsprechend dann gegebenenfalls darauf zurückkommen. Ich rufe jetzt auf die Abgeordnete Sandy van Baal.
Sandy van Baal fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was hier vor der Wahl beschlossen werden soll, ist ein Angriff auf unsere hart erkämpfte Demokratie. So empfinde ich das. Dies ist nicht laut, nicht brutal, dies ist leise, in Juristensprache verpackt, mit einem freundlichen Lächeln. Das Gericht soll sich praktisch künftig selbst besetzen können, ein Gericht, das über Gesetze urteilt, das die Regierung kontrolliert, das über ihre Rechte entscheidet. Dieses Gericht soll künftig einen eigenen Nachfolger vorschlagen können. Warum? Warum? Weil Sie die Wahlergebnisse am 20.09. fürchten? (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Das ist Ihre Logik. Einschränkung von Oppositionsrechten. Nicht mit mir! Minderheitsrechte werden nicht mehr gewahrt. Nicht mit mir! Ein Konsens und Austausch finden dann überhaupt nicht mehr statt. Nicht mit mir! Weil Ihnen das Ergebnis der nächsten Wahl Angst macht, bauen Sie sich einen Notausgang. Nicht mit mir! Die Kette der Demokratie ist simpel: Der Bürger wählt, der Landtag entscheidet, das Gericht kontrolliert. Diese Kette ist mir heilig und vielen Menschen da draußen auch. Wer sie bricht, egal mit welcher Begründung, der sägt am Ast, auf dem wir alle sitzen. Und Sie tun es auch noch mit einer Verfassungsänderung. Sie betonieren es ein, das haben Sie vor, Zweidrittelmehrheit zum Rückgängigmachen. Die heutige Mehrheit schreibt sich eine eigene Ewigkeitsgarantie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Thomas Diener, CDU, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Wenn Sie dann, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daran ist alles falsch, und Sie wissen das!) wenn Ihre eigene politische Leistung den Bürger nicht mehr überzeugt, dann machen Sie halt eigene Gesetze – so kommt es beim Bürger an! Dann wundern Sie sich über den Unmut der Bürgerinnen und Bürger, über die Politikverdrossenheit, und Sie wundern sich ernsthaft noch über den Zuwachs auf der rechten Seite?! (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Auf welchem Planeten leben Sie, wenn Sie so was hier noch einbringen? Sie machen es auch noch schlimmer. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja. – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Besser!) Der Gesetzesentwurf kommt zu dem ungünstigsten Zeitpunkt überhaupt. Der Gesetzentwurf ist Schutz zum Selbsterhalt. Sie haben Ihren Job hier meiner Meinung nach nicht verstanden: (Beifall Thore Stein, AfD) zum Wohle des Bürgers! Was Sie hier tun, das ist Machtmissbrauch unter dem Deckmantel der Demokratie. Sie sollten sich schämen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Thomas Diener, CDU, und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos – Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Eine wehrhafte Demokratie ist eine vorbereitete Demokratie. Wer zurück in die Zeit der Weimarer Republik schaut, sieht das Muster. Autoritäre Populisten brechen das Recht nicht, sie biegen es, sie nutzen Lücken, die Demokrat/-innen offenlassen. Dieser Entwurf schließt eine davon beim Landesverfassungsgericht. Ich gehe da nicht näher drauf ein, weil ich die Zeit brauchen werde, was genau vorgeschlagen wurde. Nur der eine Punkt, Paragraf 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz, mit der CDU und der FDP 2024 in der gleichen Weise beschlossen. Eingebracht haben den Entwurf SPD, Linke und die grüne Restfraktion. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und hätte man mich gefragt, wäre ich selbstredend dabei gewesen. Dennoch reicht das nicht. Eine Verfassungsänderung braucht zwei Drittel. Liebe CDU, liebe FDP, wie im Bundestag kommt es dabei auf euch an. Verfassungsschutz ist Staatsschutz und nicht Parteipolitik. Und zu Ihrem Argument, dass diese Verfassungsänderung zur Unzeit käme, möchte ich Sie ganz dringend daran erinnern, wie und wann im Bundestag die Verfassungsänderung zum Sondervermögen zustande kam: (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Ja.) nach einer Wahl, mit den alten Mehrheiten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das war Missbrauch.) Verantwortung in der Politik bedeutet, die Dinge dann auch zu tun, die notwendig sind, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genau! – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig!) um unser Land zu schützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Meister, AfD: Recht ersetzt Recht.) Und doch, und doch, der Entwurf bleibt hinter dem zurück, was er selbst zitiert. Aufgegriffen wird von sieben Handlungsempfehlungen aus dem Policy-Paper „Rechtsstaatliche Resilienz“ eine, und die auch nur teilweise. Die anderen sechs gelten aber auch für MV. Wir GRÜNE sind damit jahrelang bei allen demokratischen Fraktionen beharrlich auf Zurückweisung gestoßen, auch bei SPD und Linken: 1. Staatsverträge zum Schutz freier öffentlicher Medien, 2. eine resiliente Geschäftsordnung, 3. Landeszentrale für politische Bildung und Landesrechnungshof fest verankern und stärken, 4. Polizeipräsident, Verfassungsschutzpräsident und Landtagsdirektor aus der Liste der politischen Beamten streichen, hier braucht es Neutralität und keine Loyalität, 5. konsultative Volksbefragungen verfassungsrechtlich auszuschließen – sie sehen aus wie Demokratie, sind ihr Gegenteil, Orbans nationale Konsultationen zeigen, wohin das führt, und (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) 6. die Ministerpräsident/-innenwahl sollte offen erfolgen mit klaren Regeln für den dritten Wahlgang. Kemmerich darf sich 2026 in meinem Bundesland nicht wiederholen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das kennen wir jetzt ja, das Problem.) Die Autorinnen und Autoren des Policy-Papers schließen mit den Worten: (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wer sind die Autoren?) „Es wäre fahrlässig, diese Einfallstore nicht zu schließen oder wenigstens zu verkleinern.“ Dem schließe ich mich vorbehaltlos an. Dieser Entwurf ist ein nötiger erster Schritt. Er darf auf keinen Fall der einzige sein. Ich bitte CDU und FDP, ihn noch mal zu überdenken, klar, auch was mitzunehmen aus den Empfehlungen der Expertinnen und Experten, vielleicht gibt es da noch Änderungen, und alle Kolleginnen und Kollegen im Parlament um den Mut, den Rest noch nachzuliefern und alle einzubinden, weil es hier nicht um Befindlichkeiten einzelner Fraktionen gehen darf. Jede Stimme zum Schutz unserer Demokratie zählt. Ihr wisst, dazu stehe ich immer bereit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich – auch der guten Ordnung halber – für die Aussprache bedanken. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Fraktionen, die hier im Parlament vertreten sind, sich mit dem vorliegenden Entwurf durchaus intensiv beschäftigt haben. Und vor allem möchte ich mich aber bei allen bedanken, die angekündigt haben, sich auch an einem weiteren vertieften Austausch im parlamentarischen Verfahren im Fachausschuss auch im Rahmen der Anhörung zu beteiligen. Und bei einigen habe ich herausgehört, das auch durchaus offen zu tun und nach einer möglichen gemeinsamen Lösung auch aktiv suchen zu wollen. Das wäre tatsächlich auch unser Wunsch, und ich denke, das wäre auch durchaus sehr angemessen angesichts der Situation, in der wir uns befinden. Und ich will schon noch einmal deutlich machen, was uns motiviert hat, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) diesen Gesetzentwurf vorzulegen. (Enrico Schult, AfD: Das haben Sie schon deutlich gemacht.) Und da melden sich die Richtigen, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Da sind wir gespannt.) weil wir haben uns tatsächlich nicht als SPD-Fraktion und übrigens auch nicht als Fraktion Die Linke oder als GRÜNE oder auch nicht als CDU und auch nicht als FDP da ausgesucht, dass wir uns heute über diesen Sachverhalt hier verständigen wollen, (Thore Stein, AfD: Sondern?) sondern wir sind durch das Verhalten von rechtspopulistischen Kräften in der Welt, das in den letzten Jahren bedauerlicherweise erstarkt ist, aber auch von rechtspopulistischen Kräften hier bei uns in Deutschland … Und da hinkt übrigens der Vergleich, der angestellt wurde, 2016 habe man ja noch einen Zwei-Drittel-Vorschlag inklusive AfD-Vorschlag zustande bekommen. (Enrico Schult, AfD: Lesen Sie mal nach!) Das war die Zeit, ich erinnere mich noch sehr gut daran, da war Frauke Petry und ein gewisser Herr Meuthen Bundesvorsitzender der AfD, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Da sind wir mal mit 21 Prozent hier eingestiegen, 23 sogar.) die sich abgewendet haben von dieser Partei, (Zuruf von Horst Förster, AfD) weil sie einfach ihre Grundüberzeugung, (Enrico Schult, AfD: Herr Meuthen?) was Menschenwürde (Enrico Schult, AfD: Herr Meuthen? 2016?) und was das Demokratieprinzip und was das Rechtsstaatlichkeitsprinzip angeht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was glauben Sie, was Herr Meuthen oder Frau Petry zu Ihrem Gebaren hier sagen würden?) mit Füßen tritt. Deshalb haben sich die damaligen (Enrico Schult, AfD: Ach!) die AfD prägenden Vorsitzenden in der Zwischenzeit, ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Reden Sie doch von heute! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Hören Sie doch gerne mal zu! (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Sie haben ja sicher noch reichlich Redezeit, um sich hier zu äußern. (Enrico Schult, AfD: Da kommen Sie nicht raus. Das trifft auch.) ... die haben sich von der AfD abgewendet. (Enrico Schult, AfD: Das schmerzt Sie!) Und diesen Vergleich mit einer Zeit 2016 will ich zurückweisen, weil in der Zwischenzeit haben sich nämlich genau diese rechtspopulistischen Kräfte, hat sich die AfD entschieden, einen entsprechenden Kurs einzuschlagen, (Enrico Schult, AfD: Den wählen Sie? Das legen Sie fest, ja?) diesen Common Ground der Verfassungstreue, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) diesen gemeinsamen Grund von der Achtung von Demokratieprinzip, von der Menschenwürde und auch von der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen. Und das sind keine Dinge, die wir uns ausdenken, sondern das sind ganz praktische Handlungsweisen Ihrer Brüder – hauptsächlich Brüder – im Geiste, die wir beispielsweise in Polen, beispielsweise in Ungarn, in der Türkei, in den USA unter Trump, aber übrigens auch, um vor der eigenen Haustür zu suchen, (Enrico Schult, AfD: Aber Sie handeln doch gerade so, was Sie anderen vorwerfen, Herr Barlen!) in Thüringen ganz praktisch gesehen haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Die Blockade der Konstituierung des Thüringer Landtages ist nicht auf das praktische Verhalten eines Politikers aus den Reihen der FDP, der CDU, der GRÜNEN, der SPD oder der Partei Die Linke zurückzuführen, die Blockade der Konstituierung des Landtages von Thüringen ist auf das praktische Handeln eines AfD-Politikers zurückzuführen. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja in einem ganz anderen Zusammenhang passiert.) Und dieses Handeln Ihres Parteikollegen in Thüringen hat dazu geführt, dass das Landesverfassungsgericht eingreifen musste in Thüringen, um ihn zur Räson zu bringen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! (Horst Förster, AfD: Da müssen Sie sich den ganzen Vorgang mal angucken.) Der Kollege der Linksfraktion ist hier darauf eingegangen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass in demselben Parlament lange Zeit der Richterwahlausschuss blockiert wurde. Deshalb möchten wir wirklich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, das ist kein imaginiertes Problem, sondern es ist leider, leider praktisches Handeln (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Leider ein schlechtes Beispiel.) einer Partei, die, wenn sie es kann, wenn sie die Macht dazu hat – (Torsten Koplin, Die Linke: Genau!) und diese Macht hätte sie bei einem Drittel der Abgeordneten –, auch bereit ist, Dinge zu tun, die alle anderen, die sich einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen, für undenkbar halten. Die tun Dinge, die wir für undenkbar halten, weil wir uns in aller Meinungsverschiedenheit, ob es liberal ist, konservativ, ökologisch, links, sozialdemokratisch, wie auch immer, immer sagen, wir haben einen gemeinsamen Grund, auf dem wir stehen, und das ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung, das ist unser Rechtsstaatsprinzip. Und dass es Kräfte gibt in unserer Gesellschaft, die daran die Axt anlegen, (Petra Federau, AfD: Erzählen Sie doch nicht so einen Unsinn!) das ist nicht unsere Erfindung, sondern da müssen sich gerade die Politikerinnen und Politiker der AfD an die eigene Nase fassen, dass es den Grund dafür gibt, heute über solche Schutzmaßnahmen (Petra Federau, AfD: Nee, der Grund sind die Wahlergebnisse.) für unser Landesverfassungsgericht zu sprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und ich will noch mal auch an die Kollegin van Baal gerichtet noch mal ein bisschen grundsätzlicher einsteigen. Ich glaube, es ist klar geworden in dieser Aussprache, dass ein funktionierender Rechtsstaat, dass ein arbeitsfähiger Rechtsstaat nichts ist, was so nice to have ist, also was man hat, oder vielleicht passiert auch irgendetwas Doofes, dann hat man ihn nicht, sondern es ist eine fundamentale Frage für alles, was wir tun. Deshalb ist auch ein Drohen eines Ausfalls eines Verfassungsorgans fundamental. Und ein solcher Ausfall richtet sich ja gerade zulasten der Minderheit, die unter anderem durch das Landesverfassungsgericht geschützt wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich will einmal vortragen, Frau van Baal, Sie haben gesagt, es müsse alles zum Wohle des Bürgers geschehen. Ja, selbstverständlich! Wenn man mal schaut, was macht denn eigentlich ein Verfassungsgericht: Es prüft zum Beispiel nach einer Landtagswahl Beanstandungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Wahlverfahren. Es ist für Grundrechtsschutz zuständig, also die Frage Schutz vor willkürlichen Landesgesetzen, vor Fehlurteilen von Landgerichten. Es geht um den Demokratieschutz, zum Beispiel die Sicherung von Rechten bei Volksinitiativen, bei Volksbegehren. Es geht um die Kontrolle von Macht, um die Gewährleistung, dass der Landtag, dass die Regierung die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern achten. Das betrifft jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger. Wer tut das? Das Landesverfassungsgericht tut das. Und da sind 14 Richterinnen und Richter und 7 Stellvertretende. Und in der nächsten Legislatur müssen 8 von denen neu gewählt werden. Und wir haben in diesen Ländern – das ist keine Utopie, es ist leider bittere Realität –, wir haben in anderen Ländern in Europa und in der Welt, aber auch bereits in Thüringen gesehen, dass, warum auch immer, es eine Partei gibt, die die Axt genau an diese Funktionsweise und damit an den Schutz von Minderheitenrechten legt. (Horst Förster, AfD: Das ist ja Unsinn! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und deshalb müssten wir uns mindestens an dieser Stelle darauf einigen, dass die Funktionsweise des Rechtsstaats, ... Frau van Baal, hören Sie kurz zu, bevor Sie den Kopf schütteln und sagen, dass das alles Kokolores ist! (Enrico Schult, AfD: Bisher hacken Sie da mächtig dran rum, Herr Barlen. – Zuruf von Sandy van Baal, fraktionslos) ... müssten wir uns mindestens darauf verständigen, dass wir eine Güterabwägung haben: auf der einen Seite ein funktionierendes Landesverfassungsgericht, das dafür da ist, (Enrico Schult, AfD: Das wollen wir auch, Herr Barlen.) auch die Rechte eines jeden Bürgers, (Enrico Schult, AfD: Genau das wollen wir auch, ein funktionierendes Landesverfassungsgericht.) einer jeden Bürgerin zu schützen, auf der anderen Seite die Frage, wie bekommen wir denn die Arbeitsfähigkeit gewährleistet im Wahlverfahren im Parlament. Wenn wir mindestens mal anerkennen, dass es ein Wert an sich ist, dass das Landesverfassungsgericht arbeitsfähig ist, und man über die Frage nicht hinweggehen kann, was passiert, wenn es nicht arbeitsfähig ist, ... (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich gestatte keine Zwischenfragen. ... darüber müssen wir uns verständigen.
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, ich muss trotzdem zum Verfahren fragen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Julian Barlen SPD
Ähm ... Nein! (Enrico Schult, AfD: Das hätte mich auch gewundert. – Thore Stein, AfD: Souverän! Souverän!) Okay, also darüber müssen wir uns verständigen, weil wir bleiben dabei, wir haben diesen Gesetzentwurf nur vorgeschlagen, (Enrico Schult, AfD: Wir wollen alle nur das Beste.) weil wir wirklich der Überzeugung sind, dass das, (Enrico Schult, AfD: Wir wollen nur das Beste, ich weiß, Herr Barlen.) dass das eine reale Gefahr ist. Ich finde, das Verhalten der AfD deutet auch ganz ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht davon ausgehen können, dass die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichtes gesichert ist. (Enrico Schult, AfD: Das ist durch uns nicht gefährdet.) Eine solche politische Kraft, die Onlinepranger einführt für Lehrerinnen und Lehrer, (Enrico Schult, AfD: Oh!) die missliebig sind, die sich also wirklich nicht zu schade ist, auch bei einem demokratisch gewählten Parlament wie in Thüringen den Versuch zu unternehmen, das alles lahmzulegen, die ist auch bereit, am Ende für ihre eigenen Interessen darauf zu pfeifen, dass das Landesverfassungsgericht wirklich eine wichtige Institution ist. Und übrigens, der Schutz einer Zweidrittelmehrheit beim Zustandekommen von einer Richterwahl ist die eine Seite. Man könnte auch andersherum argumentieren und die Landesverfassung selber mal zurate ziehen oder das Grundgesetz, wo ja in Artikel 2 geregelt ist, dass Mecklenburg-Vorpommern „ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat“ ist. Das heißt, unsere Landesverfassung selber beauftragt uns ja auch dazu, darauf zu achten, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Jetzt wirds ja abenteuerlich.) dass der Rechtsstaat funktionsfähig ist. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Jetzt wirds abenteuerlich.) Und dazu gehört eben auch ein Landesverfassungsgericht. (Enrico Schult, AfD: Oha!) Bitte machen Sie nicht die Vogel-Strauß-Strategie zu sagen, das wird schon gut gehen, und wenn es nicht gut geht, ja, dann, dann geht es eben nicht gut. Deshalb lassen Sie uns bitte im Ausschuss jetzt im Folgenden überlegen, wie können wir angesichts dieser Bedrohung, für die die AfD verantwortlich ist, für die keine andere demokratische Fraktion hier im Landtag verantwortlich ist, wie wir mit dieser Bedrohungslage umgehen. Ich schließe mich ausdrücklich – und habe versucht, (Der Abgeordnete Horst Förster bittet um das Wort für eine Anfrage.) das ja auch in meiner Einbringung schon zu sagen ...
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Julian Barlen SPD
Immer noch nicht. Ich möchte mich da Frau Oehlrich anschließen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) wir haben vom Landesrichterbund bereits richtig ausformulierte Vorschläge gehört, wo es auch eine zweite Schleife gibt, wo dann ...
Birgit Hesse
Herr Fraktionsvorsitzender, ich muss darauf hinweisen, ...
Julian Barlen SPD
Ja.
Birgit Hesse
... dass die Redezeit abgelaufen ist.
Julian Barlen SPD
Genau. (Enrico Schult, AfD: Das wird auch Zeit jetzt.) Und auf diese, (Zuruf von Thore Stein, AfD) über diese Vorschläge sollten wir uns beugen und offen besprechen, ob uns das zu einem gemeinsamen Ziel führt. Darüber würde ich mich sehr freuen. Bitte überweisen Sie den ... (Der Abgeordnete Julian Barlen beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6488 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – (Enrico Schult, AfD: Herr Barlen, jetzt gibts gleich Mecker in der Fraktion.) Danke schön! Damit ... Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Das gebietet die Höflichkeit, dass es jetzt ein bisschen ruhiger ist, (Thore Stein, AfD: Ja, wenn man sich auch hinsetzt.) damit ich das Abstimmungsergebnis verlesen kann. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen der CDU, AfD sowie der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte angekündigt, den Zuruf nach der Rede von Herrn Oehlrich (allgemeine Unruhe) durch Herrn de Jesus Fernandes noch einmal prüfen zu lassen. Die Äußerung, die getätigt worden ist, das sei „eine Schande für das Parlament“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Falsch!) die ich werte als entsprechende Äußerung gegenüber Frau Oehlrich, weise ich als unparlamentarische Äußerung zurück. Dabei ist nicht relevant, ob es „Das ist ...“ oder „Das war eine Schande für das Parlament“ ist. Die Deutung, die ich gerade getätigt habe, ist für mich die gleiche. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Insofern bleibt es dabei, dass ich es als unparlamentarische Äußerung zurückweise, und ichmöchte auch alle Kolleginnen und Kollegen bitten, auf derartige Bewertungen, die insbesondere so negativ ausfallen, zukünftig Abstand zu nehmen beziehungsweise zu verzichten. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/6473. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Förderung demokratischer Strukturen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Landesdemokratiefördergesetz – DFG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6473 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einmischen im Verein, in Initiativen, in der Kommune. Aber wir erleben zunehmend, dass Menschen, die sich einmischen, unter Druck geraten. Engagierte werden eingeschüchtert, bedroht, teilweise gezielt angegriffen. (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) Gerade im ländlichen Raum fehlen oft stabile Unterstützungsstrukturen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und wir sehen auch, Ehrenamt allein reicht nicht mehr aus. Es braucht professionelle Begleitung, Beratung und Vernetzung. Ein Demokratiefördergesetz ist so viel mehr als eine neue Förderkulisse, ein Demokratiefördergesetz ist ein Schutzschirm für all jene, die unsere Demokratie Tag für Tag mit Leben füllen. Dass wir einen solchen Schutzschirm brauchen, zeigt sich aktuell sehr deutlich auf Bundesebene. Die angekündigten Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind ein fatales Signal. Und auch wenn manche versuchen, das politisch umzudeuten, es geht hier nicht um angeblich einseitige Projekte, es geht um Initiativen, die von überparteilich anerkannten Organisationen getragen werden, etwa von HateAid oder dem Zentralrat der Juden. Diese Kürzungen treffen auch Mecklenburg-Vorpommern ganz konkret, zum Beispiel das Rostocker Bildungsprojekt „Praxisdialoge: Kinder stärken – Vielfalt und Beteiligung im Fokus“, ein Angebot, das Kinder stützt, gerade auch in schwierigen sozialen Lagen, oder die Fachberatungsstelle für organisierte Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus (ZAFFA) – ein Projekt, das sich mit einer Entwicklung auseinandersetzt, die wir alle sehen: neue Formen von Frauenfeindlichkeit, die sich gerade im digitalen Raum immer weiter verbreiten. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Hier zu kürzen, in Zeiten wachsender Chancenungleichheit, in Zeiten, in denen Hass zunehmend in blanke Gewalt umschlägt, das ist verantwortungslos. Mein Kollege Julian Barlen hat dazu vor Kurzem gesagt, ich zitiere: „Wer Initiativen schwächt, die sich für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt einsetzen, der trifft das demokratische Fundament unseres Landes.“ Zitatende. Da hat er vollkommen recht. Und gleichzeitig zeigt sich hier ein grundlegendes Problem. Selbst dort, wo politischer Wille vorhanden ist, fehlt oft die verlässliche Grundlage. Die SPD kann im Bund nur appellieren, obwohl sie selbst Teil der Regierung ist. (Katy Hoffmeister, CDU: Ich denke, wir reden über das Landesdemokratiefördergesetz.) Genau deshalb brauchen wir eine gesetzliche Verankerung im Land. Wenn Sie mit den vielen Engagierten sprechen, dann hören Sie vor allem eines: Verunsicherung. Beratungsstellen wissen nicht, ob sie ihre Arbeit fortsetzen können, Bildungsangebote, die gerade erst aufgebaut wurden, stehen vor dem Aus, Netzwerke drohen zu zerfallen, Wissen geht verloren. Das ist nicht nur ineffizient, das ist ein strukturelles Problem. Deshalb sagt meine Fraktion ganz klar, wir müssen raus aus der reinen Projektlogik. Wir brauchen langfristige Perspektiven, und wir brauchen die Möglichkeit, bewährte Strukturen auch institutionell zu fördern. Unser Gesetzentwurf schafft dafür die Grundlage. Er verankert Demokratieförderung als dauerhafte staatliche Aufgabe, er ermöglicht mehrjährige Förderungen. Und er sorgt dafür, dass erfolgreiche Ansätze nicht immer wieder bei null anfangen müssen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Landeszentrale für politische Bildung zu. Sie koordiniert bereits heute das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“. Diese Rolle wollen wir ausbauen und gesetzlich absichern. Denn klar ist auch, ein Demokratiefördergesetz allein löst nicht alle Probleme. Aber es ist ein entscheidendes Zahnrad in einem größeren Getriebe. Mehrere Instrumente müssen ineinandergreifen, damit unsere demokratische Infrastruktur stabil funktioniert. Wichtig ist uns dabei auch, Demokratieförderung braucht klare Leitplanken. Es geht nicht um politisches Gutdünken. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf Transparenz, Berichterstattung und Evaluation vor. Wir wollen wissen, was wirkt und was nicht. Wir wollen Programme weiterentwickeln, anpassen, verbessern. Genau deshalb ist das Vorgehen auf Bundesebene so irritierend. Dort wird gekürzt, bevor eine laufende Evaluation überhaupt abgeschlossen ist. Wir sagen, Veränderungen ja, aber auf Grundlage von Fakten, nicht aus parteipolitischen Motivativen, sondern auf Basis einer sachlichen Bewertung. Das gilt für den Bund, und das gilt erst recht hier für uns im Land. Liebe Kolleg/-innen, wir dürfen nicht immer nur nach Berlin schauen. Auch wir tragen Verantwortung, gerade in einer Zeit, in der auch in Mecklenburg-Vorpommern die Anzahl rechter Straftaten weiter ansteigt, gerade in einer Zeit, in der Verschwörungsideologien und demokratiefeindliche Einstellungen an Einfluss gewinnen. Diese Entwicklungen entstehen nicht aus dem Nichts und sie verschwinden auch nicht von allein. Deshalb braucht es Prävention – frühzeitig, verlässlich, strukturell. Und es braucht die vielen Menschen im Land, die genau das jeden Tag leisten, die in Vereinen, Initiativen und Projekten Verantwortung übernehmen, die Haltung zeigen, oft gegen Widerstände. Genau diese Menschen verdienen unsere Unterstützung, nicht irgendwann, sondern jetzt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Aussprache. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin. (Harry Glawe, CDU: Ah!)
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Unterstützung derjenigen, die sich für unser demokratisches Gemeinwesen einsetzen, Hilfsangebote in Konflikten, politische Bildung und Medienbildung, Erinnerungsarbeit, all das ist aktive Demokratiepolitik und ist gerade in diesen Zeiten wichtig und unverzichtbar. Und deshalb ist es auch gut, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frage, wie wir diese wichtige Arbeit auch in Zukunft bestmöglich absichern, erneut in die Diskussion einbringt. Doch leider ist Ihr vorgelegter Gesetzentwurf kein wirklich sinnvoller Weg, um dieses Ziel auch zu erreichen. Und was auch zur Wahrheit gehört: Das meiste von dem, was Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen, gibt es schon hier im Land, (Marc Reinhardt, CDU: Siehste, hab ich doch gesagt.) und zwar schon sehr lange. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Im Jahr 2006 haben sich die gemeinsamen, haben sich die damaligen Fraktionen von SPD, CDU und PDS damals gemeinsam auf das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ verständigt, das seither die Demokratiearbeit trägt und damit die demokratische Entwicklung in unserem Land fördert und absichert. Übrigens hat das Landesprogramm von MV damals auch als Blaupause für das bundesweite Programm „Demokratie leben!“ gedient. Bisher gilt auch immer noch unumstritten, dass MV beispielhaft im Bereich der Demokratiearbeit arbeitet und damit nach wie vor auch Blaupause ist. Und ja, auch ich bin der Meinung, dass die vielen Aktiven, die sich für Demokratie einsetzen und in Projekten arbeiten, die größtmögliche Planungssicherheit brauchen und die Unterstützung brauchen, die sie eben für diese wichtige und nicht immer ganz einfache Arbeit auch benötigen. Und deswegen setzen wir uns als Landesregierung auch schon seit längerer Zeit dafür ein auf Bundesebene, dass „Demokratie leben!“ verstetigt wird, also ein Bundesdemokratiefördergesetz. Denn diese Verstetigung wäre bundesweit, würde so die nötige Planungssicherheit bringen und ein Ende der sogenannten Projektitis – auch das haben Sie gerade erwähnt –, ein Ende damit, dass sich Projektträger mit ihren Modellprojekten praktisch von Jahr zu Jahr hangeln und immer wieder gucken, wie sie neue Anträge stellen, um diese erfolgreiche Arbeit dann auch eben weiterführen zu können. Leider hat bisher auf Bundesebene die Union diese Forderung nach einem Bundesdemokratiefördergesetz stets blockiert. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mehr als bedauerlich. Und da, na ja, da liegt die Idee eben relativ nah, zu sagen, ja, dann machen wir eben ein Landesdemokratiefördergesetz, dann verstetigen wir eben alles das auf Landesebene. Doch leider ist der Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion für ein Landesdemokratiefördergesetz keine Alternative, die funktioniert. Im Gegenteil, dieser Gesetzentwurf würde unser MV-Landesprogramm für Demokratie und Toleranz in seiner Existenz grundlegend gefährden, denn dieses Programm wird zu über 60 Prozent aus Mitteln des EU-Strukturfonds finanziert, und im laufenden mehrjährigen Finanzrahmen konkret mit 20 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Nur der geringere Teil wird finanziert durch Landes- und durch Bundesmittel. Eine landesgesetzliche Verankerung des Landesprogramms würde das finanzielle Engagement der EU, also die Finanzierung über den Europäischen Sozialfonds, in der Perspektive unmöglich machen. (Marc Reinhardt, CDU: Wieso?!) Ihrem Anliegen, die Arbeit auf festere Füße zu stellen, erweisen Sie mit einem solchen Gesetzentwurf also einen Bärendienst – gut gemeint, ja, aber eben nicht zielführend. Insofern bitte ich, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, weil er eben nicht die Absicherung und Verstetigung der laufenden Demokratiearbeit in unserem Land herbeiführt, sondern ihr mit einem Schlag die finanzielle Grundlage entziehen würde. Und doch gibt es akuten Handlungsdruck. Und deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf den wirklichen Druckpunkt hinweisen, den wir als Land bezüglich der Absicherung unserer so wichtigen demokratischen Bildungsarbeit und der Demokratiearbeit insgesamt haben.
Birgit Hesse
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bettina Martin
Ja.
Birgit Hesse
Bitte, Frau Fraktionsvorsitzende!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Danke schön, Frau Ministerin! Danke schön, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass die landesgesetzliche Verankerung unseres Landesprogramms eine Förderung durch den ESF unmöglich machen würde. Warum ist das so? Und wie lange läuft denn die aktuelle Förderperiode und was passiert, wenn die ausgelaufen ist? (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Bettina Martin
Zur zweiten Frage komme ich gleich im Text. Also das würde ich da mit beantworten: Die läuft bis 27. 28 geht der neue mehrjährige Finanzrahmen los, der wird gerade verhandelt. Und das Erste ist, weil das eine Pflichtaufgabe ist, die … In dem Moment, wo man es gesetzlich verankert, wird es zur Pflichtaufgabe, also zu einer gesetzlich verankerten Aufgabe des Landes, und das ist dann nicht mehr über die EU-Finanzierungen möglich. Und in der Tat wollte ich eben gerade auch zum mehrjährigen Finanzrahmen kommen. Der läuft dann von 2028 bis 34. Und wir haben eben im Moment zu befürchten, dass die Spielräume für die Kohäsionspolitik in den Regionen und auch für die Demokratiearbeit – nicht nur, aber eben auch für die Demokratiearbeit –, die wir hier damit finanzieren, erheblich eingeschränkt wird. Die Löcher, die hier drohen, gerissen zu werden, die werden wir als Länder insgesamt – nicht nur Mecklenburg-Vorpommern –, insgesamt nicht stopfen können. Und mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Europäischen Strukturfonds habe ich mich deshalb in vielen Gesprächen, auch in Brüssel, an die Kommissare gewandt, gegen die massiven Kürzungen, zusammen auch mit unserer Europaabgeordneten auch gearbeitet. Übrigens auch die GAP ist erheblich in Gefahr. Insofern haben wir da einiges gemeinsam zu tun. Und eben auch auf Bundesebene müssen wir da agieren, weil die Bundesregierung da eine völlig andere Position einnimmt gerade als die Länder. Insofern können wir da sehr wohl gemeinsam kämpfen. Alle die, die gut finanzierte Demokratiebildung hier in Mecklenburg-Vorpommern haben wollen, müssen sich auf Bundesebene mit einer lauten Stimme einsetzen. Ich war heute im EU-Ausschuss eingeladen, für die Länder zu sprechen, zusammen mit dem bayerischen Kollegen. Wir haben da mit einer Stimme gesprochen. Das ist also wirklich über alle Länder hinweg, über alle Parteien hinweg, dass wir als Länder da unsere Interessen starkmachen müssen. Da hängt, da hängt die Existenz unserer Demokratiearbeit nach 27. Deswegen, glaube ich, sollten wir uns auf dieses Thema sehr stark auch konzentrieren. Und genauso – und wir haben es gerade auch von Frau Oehlrich gehört – müssen wir uns engagieren in Richtung Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dass es mindestens auf demselben Niveau weitergeführt wird wie jetzt. Da gibt es ganz andere Planungen. Und ich bin auch mehr als irritiert darüber, ähnlich wie Frau Oehlrich, dass die Bundesbildungsministerin Karin Prien hier einfach ohne Evaluierung eine Kürzung der Innovationsfonds/der Innovationsprogramme ankündigt, ohne das abzuwarten. Das ist nicht in Ordnung. Wir sind auch der Meinung, wir müssen die Arbeit natürlich evaluieren nach so vielen Jahren, aber erst dann können Entscheidungen getroffen werden. Und was eben überhaupt nicht geht, ist eine finanzielle Verringerung der Möglichkeiten für diese wichtige Arbeit. Und was auch überhaupt nicht geht, ist die Verunsicherung der Träger und der Menschen, die diese Arbeit machen, ihre Stirn da bieten vor Ort. Die zu verunsichern, ist nicht okay. Und schließlich, sehr geehrte Damen und Herren, mein letzter Punkt ist auch, so ein weitreichender Gesetzentwurf, in diesem Umfang und von dieser Tragweite, müsste, der müsste erst mal mit den Beteiligten vor Ort auch diskutiert werden. Da müssen wir uns mal ein bisschen Zeit nehmen, mit den vielen, vielen engagierten Menschen vor Ort auch darüber zu diskutieren. Und angesichts der verbleibenden Sitzungszeit in dieser Legislatur wäre eine solche Auseinandersetzung überhaupt nicht mehr möglich. Insofern teile ich das Ziel, ich glaube, viele von uns teilen das Ziel, diese Arbeit abzusichern. Aber ich glaube nicht – ich glaube nicht nur, sondern ich weiß –, dieser Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, kann dieses Ziel leider nicht erreichen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Der hier uns vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN ist ein Lehrstück darüber, wie man unter wohlklingenden Überschriften eine massive Ausweitung staatlicher Einflussnahme organisiert. Unter dem Label der Demokratieförderung baut man natürlich erst mal eine wohlklingende Phrase auf, die aber in den meisten Fällen bei linken Akteuren nichts anderes als staatliche Meinungsmache bedeutet. Mit der Demokratieförderung „Ihrer“, wie Sie es immer sagen, „unserer Demokratie“ –wie Sie es immer auslegen – wird ein System geschaffen, das direkt in gesellschaftliche Prozesse und in die freie Meinungsbildung eingreifen soll. Es ist ein System, welches festlegt, was gefördert wird, welche Themen relevant sind und welche Entwicklungen als angeblich problematisch gelten. Die Grundlage dafür sind Begriffe wie „Demokratiefeindlichkeit“, „Desinformation“ – Begriffe, die bewusst offengehalten und politisch aufgeladen sind und mit denen man alles und nichts erfassen kann. Die Schwammigkeit, Unklarheit und mangelnde Präzision hat bei solchen Gesetzesvorhaben System, meine Damen und Herren. Man versucht, die vermeintliche Extremismusbekämpfung möglichst breit abzudecken, und meint am Ende dann aber doch wieder nur einen Teilbereich, damit sich vor allem die eigene ideologische Klientel daran abarbeiten kann. Zum Beispiel in Paragraf 3 Ihres Entwurfs listen Sie insgesamt acht Maßnahmen auf, wovon keine einzige explizit linken Extremismus in den Fokus nimmt. Dieser sei ja angeblich sowieso nur „ein aufgebauschtes Problem“, so, wie unsere Ministerpräsidentin seinerzeit mal behauptete, und seine Ideologie beruhe angeblich nur auf einer leicht übertriebenen Verzerrung progressiver Ideen. Dass aber auch dies jedoch in autoritäres Gebaren führen kann, ignorieren Sie immer wieder gerne. Sie und Ihr ideologisches Vorfeld wollen selbst definieren, was als extremistisch gilt, was noch sagbar ist. Das ist für Sie kein dynamischer Aushandlungsprozess, wonach Sie über die letzten Jahre auch erkennen müssten, dass es eben nicht mehr als nur eine Nachfrage nach linken Meinungen gibt, sondern die Bürger auch eine andere Sicht wollen und das Linke auf dem Meinungsmarkt sein Monopol verloren hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was Sie hier mit Ihrem Antrag aufbauen wollen, ist ein System linker politischer Einflussnahme, Versorgungsnetzwerke für Ihre Klientel, Meldestellen, Beratungsnetzwerke, Präventionsprogramme. In summa entsteht hier eine Struktur, die bewusst den Meinungsmarkt kontrollieren soll und Abweichungen entsprechend dokumentiert und delegitimieren soll. Der Staat wird somit vom neutralen Rahmengeber zum aktiven Akteur im Meinungskampf. Hinzu kommt die finanzielle Dimension. Schon heute stehen laut Gesetzentwurf jährlich rund 4,5 Millionen Euro für entsprechende Programme zur Verfügung. Mit diesem Gesetz sollen die Mittel nicht nur gesichert, sondern perspektivisch verstetigt und ausgeweitet werden. Bundesweit wurden Projekte wie „Demokratie leben!“ von 40 Millionen auf inzwischen knapp 200 Millionen Euro aufgebläht, und das ohne klare Begrenzung, ohne strikte Erfolgskontrolle, ohne präzise Definition dessen, was überhaupt förderungsfähig ist. Stattdessen heißt es im Entwurf, dass „Demokratieförderung“ eine „gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe“ sei. Das klingt ambitioniert, ist aber in Wahrheit eine Blankoermächtigung, denn eine Daueraufgabe ohne klare inhaltliche Eingrenzung ist nichts anderes als ein dauerhaftes Finanzierungsversprechen für politisch genehme Strukturen. Damen und Herren, wenn politische Bildung nicht mehr offen und meinungsneutral, sondern gelenkt ist, wenn zivilgesellschaftliches Engagement nicht mehr unabhängig, sondern staatlich alimentiert ist, dann entsteht daraus nicht ein Mehr an Demokratie, sondern nur noch ihr Simulationscharakter. Demokratie lässt sich eben nicht verordnen. Sie lässt sich nicht durch Programme ersetzen und sie lässt sich schon gar nicht durch staatlich geförderte Meinungssysteme stabilisieren. Demokratie lebt vom Souverän, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen zum Eingang sagen, sehr geehrte Frau Oehlrich, ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Sie beschreiben Projekte aus der Bundesförderung und ziehen Sie zur Begründung des Landesgesetzes heran und sagen allerdings zum Schluss, Sie wollen nicht nach Berlin schauen, und tun es im Ergebnis immer wieder und immer wieder. Das müssen Sie mir bitte erklären. Aber lassen Sie mich noch mal so beginnen: Demokratieförderung an sich, unbestritten ein sehr achtsames Ziel. Aber, meine Damen und Herren, werden wir uns tatsächlich schon einig über genau dieses Ziel? Was soll das Ergebnis sein? Welche Herangehensweise stärkt denn Demokratie, und was ist demokratiefördernd? Und da weisen wir aus meiner Sicht schon auf das Kernproblem hin, das es in diesem Bereich gibt. Demokratieförderung zielt – jedenfalls aus meiner Sicht – als Erstes darauf ab, Menschen zu befähigen, vor allem durch Bildung und nicht durch staatliche Erziehung, zur Befähigung zur Teilhabe, zur Befähigung zur echten Teilhabe, nicht durch Dogmatik, sondern es geht um die Befähigung zur Erkenntnis und Gewichtung unterschiedlicher Meinungen und Ansichten und auch zum Zusammenführen, sich auszuhalten im Diskurs und genau damit demokratische Strukturen auch im Konsens dauerhaft funktionsfähig zu halten. Und diese Befähigung ist ein mühsamer Weg und – die Feststellung darf man im Moment tatsächlich durchaus treffen – in den letzten Jahren möglicherweise nicht besonders erfolgreich gelungen. Ein eher aktivistisch geprägter Ansatz setzt aber vor allem auf Mobilisierung, auf Protest und auf Druck. Und das, meine Damen und Herren, hilft nicht bei der Frage von Demokratieförderung und auch nicht bei der Frage von Resilienz zu unseren demokratischen Strukturen. Und an diesem Unterschied sehen Sie schon, wie enorm aufgeladen genau dieses Thema ist und sein kann und welche Perspektiven man hier einnehmen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und das, was uns die GRÜNEN-Fraktion hier vorlegt, ist eine Absicherung von derzeit Bestehendem und in Wahrheit möglicherweise eher ein Misstrauensvotum gegen bestehende demokratische und politische Infrastrukturen. Und dieser Entwurf will diese Strukturen immunisieren. Aber, meine Damen und Herren, gegen wen aus Ihrer Sicht eigentlich? Und warum nicht für etwas, nämlich für Demokratieförderung? Und ich sage es Ihnen deutlich: Wer die Demokratie schützen will, darf sie nicht verbarrikadieren. Und deshalb finden wir diesen Entwurf nicht zustimmungsfähig. Aber lassen Sie mich noch an weiteren Punkten aufzeigen, warum dieses Gesetz die Demokratie nicht schützt und auch gar nicht schützen kann: Erstens, der Entwurf ist der Versuch, die Definitionshoheit darüber zu erlangen, was Demokratieförderung ist. Sehen Sie sich Ihren Paragrafen 1 Absatz 2 an! Und in den Paragrafen 3 und 5 rufen Sie nach einer Meldestelle gegen Hass und Hetze. Ein Staat, der seine Neutralität aufgibt und beginnt, Haltung zu finanzieren statt Bildung, das ist keine Demokratieförderung. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Und zweitens, es ist wohl eher kein Zufall, dass in Ihrem Entwurf die Extremismusklausel fehlt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) Die bestehende Verwaltungsvorschrift verlangt – wenigstens bisher – ein klares Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung, und Sie streichen das oder vielmehr nehmen es nicht auf. Wer Demokratie fördern will, muss selbst allerdings zweifelsfrei auf ihrem Boden stehen. Und wir erleben gerade, wie gefährlich es sein kann, sich dessen genau nicht bewusst zu sein. Und drittens, Sie rufen in Paragraf 6 nach institutioneller Förderung. Das Zauberwort heißt also „Geld“, ohne Befristung und ohne konkreten Ergebnisnachweis. Was Sie hier vorschlagen, ist aus meiner Sicht deshalb das Gegenteil: eine staatlich alimentierte Organisation, die durch fünfjährige Förderverträge, also weit über eine Legislaturperiode hinaus, zementiert wird. Das ist kein Schutz für Demokratieförderung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Entwurf nennt zahlenmäßig die 4,53 Millionen Euro jährlich als Orientierungsgröße. Davon kommen derzeit 50.000 Euro aus dem Landeshaushalt, der Rest aus Mitteln – wie wir es gerade schon von der Ministerin gehört haben –: ESF Plus, deren Förderperiode 2028 ausläuft, und auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet 2032. Wir haben gehört, warum diese Mittel nicht eingesetzt werden können im Rahmen einer gesetzlich normierten, festgelegten institutionellen Förderung. Insofern verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Ministerin. Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zur Demokratieförderung, die ein ehrliches Fundament braucht. Dieser Entwurf kann es aber nicht leisten. Und lassen Sie mich noch einen Satz zum Schluss sagen. Ich verstehe Ihren Wunsch nach permanenter Resilienz, dem kann ich, das kann ich in Teilen sogar nachvollziehen. Aber, sehr geehrte Frau Oehlrich, so, wie Sie ansetzen, wird ein einfachgesetzliches Gesetz dem nie gerecht werden können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Albrecht.
Christian Albrecht Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DIE GRÜNEN beantragen ein Gesetz zur Stärkung demokratischer Strukturen auf Landesebene, und grundsätzlich kann ich den Wunsch erst einmal verstehen. Und die Menschen in den Projekten leisten ja auch eine unschätzbare Arbeit. Und nicht von ungefähr ist ja auch unsere Bundestagsfraktion regelmäßig dabei, entsprechende Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzubringen, wo das nach meinem Empfinden auch sehr gut aufgehoben ist. Über das Thema Resilienz haben wir jetzt mehrfach gesprochen. Das werden wir auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin tun. Auch das Problem, gerade in diesem Bereich, dass wir uns im Rahmen zeitlich befristeter Projektförderung befinden, ist jetzt nicht neu, beschäftigt uns und natürlich noch viel mehr die Menschen, die das betrifft, seit vielen, vielen Jahren. Und auch damit muss man sich befassen. Das wird ja auch gemacht, und es wird immer wieder versucht, dann hier gute Lösungen zu finden. Jetzt drohen sich Bund und Europa aus der Verantwortung bei der Demokratieförderung zu ziehen. Sie beziffern die Finanzlücke perspektivisch auf 4,5 Millionen Euro und wollen das aus Landesmitteln dauerhaft decken und gesetzlich verankern. Das kann man machen. Dann muss man aus meiner Sicht sich aber auch ehrlich machen und sagen, wie man das finanzieren und dauerhaft absichern möchte. Das tun Sie nicht. Wir müssen diese Frage aber spätestens dann zwingend beantworten, wenn ein solcher Antrag und eine Gesetzesinitiative eine Mehrheit haben. Oder man sagt dann halt, das wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert, was auf absehbare Zeit aber de facto auch nur den Status quo bedeutet und was ich nicht als ehrlich empfinden würde. Sie ignorieren weiterhin und zum wiederholten Male, dass wir gerade erst im Doppelhaushalt die Landeszentrale für politische Bildung massiv gestärkt haben, und das bei einer sich deutlich verschlechternden Haushaltslage. Und auch beim Landesjugendplan – die machen ja auch viele Aktionen, die demokratiefördernd sind – haben wir ordentlich draufgepackt. Das könnten Sie auch mal bei Gelegenheit würdigen. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Im Rahmen der Haushaltsdebatte haben wir diese Diskussion zum Thema „Stärkung der demokratischen Resilienz“ und wie wir sie finanziell besser ausstatten können, nämlich intensiv geführt und am Ende dann das gemacht, was wir eben auch realistischerweise finanzieren und umsetzen können. Wir haben uns also sehr wohl dieser Debatte gestellt. Es ist eben nicht so, dass wir das wegschieben und uns damit nicht auseinandersetzen wollen, sondern das machen wir fortwährend, überlegen auch, was wir tun und leisten können. Und jetzt können Sie sagen, das reicht uns alles nicht, wir wollen mehr. Das ist Ihr gutes Recht als Opposition, und auch wir wünschen uns natürlich alle mehr. Jetzt müssen wir aber Lösungen finden, die wir, wie gesagt, auch zuverlässig absichern können. Außerdem finde ich es politisch nicht schlau, auf perspektivisch auslaufende Fördertöpfe direkt mit einer eigenen landesseitigen gesetzlichen Regelung zu reagieren. Das entlässt nämlich genau diese Ebenen „Bund“ und „Europa“ (Zuruf von Noah Böhringer, FDP) aus der politischen Verantwortung und verbaut auch die Möglichkeit, später hier mit Förderungen in diesen Bereich wieder reinzugehen. Frau Ministerin hat es ja gesagt, was einmal gesetzlich verankerte Pflichtaufgaben sind, kann nicht mehr aus ESF-Mitteln gefördert werden. Und das wird bei dem, was vielleicht irgendwann mal in der Perspektive – Sie kennen die Debatten um die Kohäsionspolitik und die Änderungen, die da anstehen –, auch bei einem eventuell nachfolgenden Programm ganz ähnlich sein. Das wissen wir jetzt nicht genau, was perspektivisch kommt und wie die weiteren Förderungen für diese Projekte dann aussehen, ob wir das beantragen können, was da am Ende bei rumkommt und, und, und. Regeln wir aber heute gesetzlich, dass wir das selber machen, brauchen wir da gar nicht mehr aufzuschlagen. Dann ist die Tür von Anfang an zu, uns gehen Mittel verloren. Dann haben wir am Ende vielleicht sogar weniger Geld im System als jetzt. Und das ist ja auch etwas, was wir miteinander nicht wollen können. Fallen am Ende wirklich ersatzlos Förderungen weg, wird man sowieso hier auf Landesebene darüber sprechen müssen im Rahmen einer Haushaltsberatung. Ich bin mir auch sehr sicher, dann werden die entsprechenden Akteure auf uns zukommen. Und dann werden wir gucken müssen, ob und wie wir das dann auffangen können als Land, aber Stand jetzt sind wir da noch nicht. Und da kann ich mich nur anschließen, Stand jetzt wäre das eben, die Verpflichtung, das selbst zu übernehmen, kontraproduktiv, weil wir dann eben den Weg der Förderung schon ausgeschlossen haben. So, ich finde … Genau, also schon alleine deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Und ich könnte es jetzt hier an der Stelle auch bewenden lassen. Ich möchte aber auch noch mal über den konkreten Antrag hinausgehend etwas zum Thema „Demokratische Resilienz“ sagen, weil das Thema ja so präsent ist und wir uns da ganz intensiv damit befassen. Sie setzen ja sehr stark den Fokus mit Ihren Antragsinitiativen – da hatten wir jetzt auch schon drei oder vier –, den Fokus auf die Institutionen und konkret hier die LpB. Und das ist ja der dritte oder vierte Antrag dazu, den Sie jetzt in Varianten gestellt haben, und Institutionen sind ja auch ein wichtiger Aspekt. Deswegen hatten wir ja gerade den vorangegangenen Tagesordnungspunkt, und deswegen werden wir uns auch an anderer Stelle noch damit auseinandersetzen. Und deswegen haben wir auch im Haushalt Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt. Aber am Ende wird die Demokratie nicht durch Demokratieprojekte gerettet werden. Dafür müssen wir uns wirklich mit dem Status quo kritisch auseinandersetzen und uns die Frage stellen, warum steht denn die Demokratie so unter Druck. Wo kommt das her und wo sind die Hebel, an denen man politisch ziehen muss? Und das Schöne ist, dafür gibt es ja wissenschaftliche Erkenntnisse ohne Ende. Am Ende geht es um Dinge wie massiv ungerechte Vermögensverteilung, die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Arm und Reich, grassierenden Lobbyismus, steigende Lebenshaltungskosten, leergefegte öffentliche Haushalte und einen Staat, der sich und seine Angebote vor allen Dingen aus der Fläche immer weiter zurückziehen muss. Und da muss man ran. Und wenn wir das nicht machen, wird es in der Perspektive auch düster, da können wir Demokratieprojekte noch und nöcher veranstalten, so wertvoll und wichtig die auch sind. Das möchte ich nicht in Abrede stellen, aber solange zum Beispiel diese Bundesregierung, Friedrich Merz weiter dilettiert, jeden Tag einen neuen Angriff auf Sozialstaat, Kranke, Migrantinnen und Migranten, Arbeitnehmer startet, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na, na, na, na!) zum Schaden der Mehrheit der Bevölkerung, wird das auch nicht besser werden. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) Die Menschen brauchen nicht mehr Angst und Druck. Das macht sie nur empfänglicher für Extremismus. Und wir können gerade in Echtzeit zugucken, wie das läuft. Es braucht soziale Sicherheit, Vertrauen in staatliches Handeln, einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Henning Foerster, Die Linke: Die Polarisierung macht ihr doch gerade! – Glocke der Vizepräsidentin) Das ist die Grundlage zur Stärkung der Demokratie. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Und ich kann nur dafür werben, dass wir alle miteinander dafür, ne, auch über die Stärkung der Institutionen hinaus den Blick dafür erweitern. Ich glaube, das braucht es unbedingt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer.
Noah Böhringer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich versuche es diesmal ein bisschen pädagogisch wertvoll und fange erst mal mit etwas Positivem an, und zwar, das ist die Vereinfachung der Vergabeverfahren, weil, ich kann dazu ein praktisches Beispiel nennen: Ich habe neulich mit einer jungen Frau zu tun gehabt, die jetzt um die 20 ist, die gerade dabei ist, einen eigenen Jugendverband aufzubauen. Und die stößt regelmäßig an die Probleme, dafür überhaupt eine vernünftige Förderung zu bekommen. Und auch die Planungssicherheit, die hier erwähnt wird – es müssen aus meiner Sicht nicht unbedingt fünf Jahre sein, drei würden auch reichen. Es sind aus meiner Sicht Punkte, die einfach wichtig sind. Und ich finde es schade, wenn ich gerade auch von den Reihen der AfD höre, dass es darum geht, dass die Leute sich irgendwie bereichern wollen. Das sind junge Menschen, die demokratisch etwas bewegen wollen, die einfach an Hürden der Demokratie scheitern. Es ist schade, wenn die Demokratie schon an der Demokratie scheitert. Und unsere Aufgabe als Politiker ist, dafür zu sorgen, dass die Leute sich vernünftig beteiligen können. Das ist eine Sache, die mich persönlich einfach ärgert. Ein Punkt, der auch erwähnt wurde, der auf jeden Fall verändert werden muss, das sind diese Meldestellen. Ich finde diese Meldestellen furchtbar. Das ist für mich Denunziantentum. Das erinnert mich an Zeiten, die längst vergangen sind. Das finde ich einfach nur schade. Aber das ist ja keine Sache, über die man nicht sprechen kann. Weil grundsätzlich betrachte ich diesen Gesetzesentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einfach als ein Angebot, ein Angebot, dass wir gemeinsam – gerade die Demokratie, die wir eben noch so stark betont haben im Antrag vorher –, dass wir gemeinsam als Demokratinnen und Demokraten darüber sprechen können, wie wir die Demokratie stärken können. Deswegen finde ich es auch gerade besonders schade, wenn jetzt die Regierungspartei sich wieder hier wegduckt, über die Bundesebene redet, über Friedrich Merz schimpft – also gerade die SPD, ihr regiert doch mit. Also es ist einfach nur schade. Das andere, was ich mir wünschen würde, ist, dass die Ministerin sich vielleicht einfach mal mit jungen Menschen auseinandersetzt, die ehrenamtlich aktiv sind, weil das, was Sie erzählen, das ist einfach nur realitätsfern. Sie erzählen, es wäre alles toll, einfach, aber das ist es halt einfach nicht. Ich kann Ihnen einfach nur empfehlen, kommen Sie auf mich zu, ich gebe Ihnen gerne Kontakte. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Setzen Sie sich mit den Leuten auseinander und dann werden Sie merken, dass es nicht so einfach ist! Und das andere Ding, was mich persönlich sehr stark ärgert: Wir sprechen davon, wir haben Angst davor, dass Fördermittel wegfallen, wir handeln nicht, weil Fördermittel wegfallen können. Das ist doch total verkehrt. Das ist doch dann genau das Gleiche, was wir jetzt mit dem Gute-KiTa-Gesetz haben. Wir haben aus dem Bund das Geld die ganze Zeit bekommen, das Geld fällt weg, und auf einmal, oh nein, wir haben kein Geld mehr, aber die Kitas brauchen wir noch, und wir haben ein Riesenloch im Haushalt. Also das ist doch nicht ehrlich. Das ärgert mich persönlich. Und aus meiner Sicht sollte man einfach rechtzeitig handeln. Und die nächste Frage... (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Herr Albrecht, bevor Sie jetzt dazwischenreden, Sie sind regelmäßig bei Veranstaltungen vom Landesjugendring, und sich jetzt hier hinzustellen und beim Landesjugendring immer davon zu reden, dass Sie sich dafür starkmachen, dass die Leute ihre Gelder bekommen, das ist einfach nur zynisch aus meiner Sicht. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Oha! Das haben Sie so schnell erkannt?) Es tut mir wirklich leid, auch wenn ich Sie persönlich gerne mag. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) An dieser Stelle lasse ich das. Ich kann die anderen nur bitten, nehmen Sie das Angebot von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, lassen Sie uns gemeinsam den Antrag überweisen und darüber sprechen und die Demokratie stärken, aber reden Sie nicht davon, dass Sie die Demokratie stärken wollen, wenn Sie am Ende die Demokratie schwächen! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, darf ich nachfragen, ob Ihre Äußerung als Antrag auf Überweisung dieses Antrags zu verstehen war?
Noah Böhringer FDP
Ja.
Beate Schlupp
Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz.
Nadine Julitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn gleich eines deutlich sagen: Wir teilen das Anliegen der Demokratieförderung. Wir teilen das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft zu sichern, und wir teilen die Sorge um unsere demokratische Kultur. Das haben wir in der Vergangenheit immer wieder auch durch konkrete Initiativen und verlässliches Handeln unter Beweis gestellt. Aber, und das gehört heute genauso klar dazu, dieser Gesetzentwurf geht an den tatsächlichen Realitäten vorbei. Und ich glaube, nicht … (Torsten Renz, CDU: Aber erst mal geht es doch nur um Überweisung, oder was?!) Warten Sie doch ab, Herr Renz! (Torsten Renz, CDU: Ja, es geht ja um die Überweisung.) Ja, ist gut, warten Sie ab! Sie sind ganz aufgeregt. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Ich höre das. Und ich glaube, nicht nur ich war von der Einbringung irritiert. Ich habe das in den Gesichtern anderer gesehen. Eine gesetzliche Verankerung hier im Land, die hier gefordert wird, kann den, die fehlenden und wegbrechenden Strukturen und Mittel auf der Bundesebene niemals ausgleichen. Und verstehen Sie mich nicht falsch, ich, wir, meine Fraktion empören uns über diese wegbrechenden Mittel im Bereich dieser wertvollen Arbeit auf Bundesebene auch lautstark. Da gibt es keine zwei Meinungen. Und die Ministerin hat es gesagt, wir werden auch weiterhin mit lauter Stimme auf Bundesebene gegen diese Mittelkürzung auftreten. Aber wir hatten das Thema heute bereits schon mal, unser Haushalt ist endlich, und ich weiß nicht, wie oft Sie das Geld noch doppelt und dreifach ausgeben wollen. Mit diesem Gesetz jedenfalls, so sagen Sie, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Maßnahmen zur Demokratieförderung, zur Prävention von Demokratie und Menschenfeindlichkeit sowie zur Förderung von Vielfalt langfristig und verlässlich abzusichern, bestehende Strukturen sollen gestärkt und zivilgesellschaftlichen Organisationen Planungssicherheit gegeben werden. Ich sage Ihnen, diese Grundlage existiert bereits. Unser Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ besteht seit 2006. Es ist ressortübergreifend angelegt, institutionell fest verankert und wird kontinuierlich evaluiert. Und vor allem, es ist kein Papiertiger. Es ist gelebte Praxis mit demokratischer Bildung in Schulen und Kitas, mit Beratung für Betroffene rechter Gewalt, mit der Unterstützung lokaler Initiativen, mit Regionalzentren für Prävention und mit einer engen Zusammenarbeit von Kommunen, Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden. Dieses Programm hat längst bundesweite Vorbildfunktion. Meine Damen und Herren, Demokratie ist kein Zustand. Demokratie ist tägliche Aufgabe. Und sie lebt von den Menschen, die sich Tag für Tag engagieren in Vereinen, Initiativen, Kirchen, Jugendzentren, Medien, Schulen und Verwaltungen. Ihnen gilt heute ausdrücklich unser Dank. Und ihnen gilt unser Schutz, denn gerade sie sind es, die zunehmend Anfeindungen, Drohungen und sogar Gewalt ausgesetzt sind. Unsere Botschaft ist deshalb eindeutig: Wir stehen an ihrer Seite mit Förderung, mit verlässlichen Strukturen und mit einem klaren Nein zu jeder Form von Demokratiefeindlichkeit. Gerade deshalb müssen wir heute sehr genau hinschauen, wenn neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden, denn mit einer gesetzlichen Verankerung der Demokratieförderung würde zugleich die Möglichkeit – und das haben meine Kolleginnen und Kollegen vor mir auch gesagt –, die Möglichkeit entfallen, Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds des Landes einzusetzen. Der Grund ist klar, für Pflichtaufgaben des Landes ist ein Einsatz von ESF-Mitteln nicht zulässig, und genau hier liegt ein erhebliches Risiko. Ja, aktuell besteht durch Landesmittel und Bundesmittel sowie ESF-Förderung –teilweise bis Ende 2027, teilweise sogar bis 2032 – eine gewisse Planungssicherheit. Aber ebenso klar ist auch, die europäische Anschlussförderung wird noch verhandelt. Es ist schlicht heute nicht absehbar, welche Fördermöglichkeiten künftig bestehen bleiben und welche möglicherweise wegfallen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist der Juristin nicht aufgefallen?!) Wir wissen, es droht eine Verschlechterung, aber es wird eben noch konkret verhandelt. Und genau deshalb wäre es aus unserer Sicht falsch, sich heute schon finanziell und strukturell unumkehrbar festzulegen, ohne diese Fragen belastbar beantworten zu können. Dass die AfD mit beklagt, dass mit Absicht offen formuliert wird und nicht klar ist, was zum Beispiel mit Demokratiefeindlichkeit gemeint ist, spricht wie immer mal mehr für die AfD, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir klagen nicht!) als sie es vielleicht selber gerne sehen möchte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Frau Julitz, wir klagen nicht!) Einschüchterung politischer Gegner und Minderheiten, Abschaffung freier Medien, Verschwörungserzählungen, die dazu dienen, demokratische Prozesse grundsätzlich zu delegitimieren – kommt Ihnen bekannt vor? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, von Ihnen!) Das, meine Damen und Herren, ist Demokratiefeindlichkeit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so!) Noch einmal: Wir teilen das Anliegen der Demokratieförderung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir stehen zu unserer Landeszentrale, wir stehen zu unseren Vereinen, Verbänden und Initiativen. Wir stehen zu all den Menschen, die jeden Tag unsere Demokratie schützen und stärken. Aber gute Absichten, Absichten allein machen noch kein gutes Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen, dann versuche ich es mal, auf die Debattenbeiträge einzugehen. Frau Ministerin Martin, Sie haben gesagt, es gibt doch schon, es gibt doch schon ein Landesprogramm, das gibt es doch schon seit 2006, warum brauchen wir denn dann jetzt Ihren Gesetzentwurf. Und das sagt mir, Sie haben komplett missverstanden, worum es uns geht mit diesem Gesetzentwurf. Es geht nicht darum, ein neues Programm aufzustellen. Es geht darum, dieses Landesprogramm gesetzlich abzusichern. (Katy Hoffmeister, CDU: Und dann?!) Und Sie haben eben selber ein Bundesdemokratiefördergesetz gefordert (Ministerin Bettina Martin: Was ist da der Unterschied?!) und ein Ende der Projektitis. Aber genau dasselbe, genau dieselbe Lage, die wir im Bund haben, haben wir doch auch bei uns im Land. Also, ne, deswegen kann ich diese Kritik nicht wirklich nachvollziehen. Dann, was ich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Kann das sein, dass Sie gar nicht verstanden haben, was die anderen erzählt haben?) was ich nachvollziehen kann, ist, wenn Sie sagen, wenn Sie einwenden, durch eine landesgesetzliche Verankerung und die Definition als Pflichtaufgabe könnte es sein, dass eine Förderung durch den ESF, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ist so, nicht „könnte“, ist so! Sie sind doch Juristin, oder doch nicht?!) durch die Europäische Union unmöglich gemacht würde. Dann wäre das etwas, was ich auf jeden Fall noch mal angucken kann. Also das sehe ich mir auf jeden Fall noch mal an. Nur das gilt ja dann genauso auch für die Bundesebene. Also woher kommt dann die Förderung sozusagen auch auf Bundesebene, mit einem Demokratiefördergesetz zu arbeiten? Warum gilt da die Befürchtung eben nicht, dass dann nicht mehr gefördert werden kann durch die Europäische Union? Sie sagten, Sie sagen selbst, die entstehenden Löcher werden wir nicht alleine stopfen können. Aber dann ist es doch wichtig, sich auf den Weg zu machen und zu überlegen, was nach 2027 passiert, (Harry Glawe, CDU: Oh, Frau Oehlrich!) was ist Ihr Plan, was ist Ihre Strategie. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Arbeit! Arbeit!) Darum geht es in diesem Gesetzentwurf. Es ist de facto so, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) es ist de facto so, dass das Landesprogramm mit 4,5 Millionen Euro jährlich gefördert wird. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Harry Glawe, CDU) Es braucht 4,5 Millionen Euro jährlich. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Es ist wirklich sehr schwer, auf Debattenbeiträge sozusagen frei, in freier Rede einzugehen, wenn die ganze Zeit dazwischengeredet wird. Deswegen habe ich eben kurz gestoppt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich weiß, Sie hassen die freie Rede auch.) Ich versuche es noch einmal: Das Landesprogramm wird mit 4,5 Millionen jährlich finanziert. Ein Bruchteil, ein Minibruchteil davon kommt vom Land, die 50.000 Euro jährlich. Und darum müssen wir uns kümmern, um das Delta, was entsteht, wenn die europäische Förderung wegfällt, wenn die Bundesförderung wegfällt. Es geht wieder, wieder ein zweites Mal heute Abend um Vorsorge. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre vielleicht!) Frau Ministerin, Sie haben eingewendet, der Gesetzentwurf müsse mit den verschiedenen Stakeholdern diskutiert werden. Da kann ich, dazu kann ich Ihnen sagen, dass dieser Gesetzentwurf, diese Initiative dazu Ergebnis der Demokratiekonferenz ist, die meine Fraktion im vergangenen September durchgeführt hat. Es ist im Grunde eine Idee, getragen von der Zivilgesellschaft unseres Landes. Aber natürlich, natürlich, da gebe ich Ihnen recht, könnte man noch mal im Gesetzgebungsverfahren dafür sorgen, dass eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft stattfindet. Dann hat Frau Hoffmeister gesagt, dass wir nicht immer nach, dass ich selber gesagt hätte, wir sollen nicht immer nach Berlin schauen. Die Sache ist, Frau Hoffmeister, ich habe Projekte – ich habe geschildert, was ganz konkret passiert, wenn Bundesministerin Karin Prien ihre Pläne umsetzt –, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) ganz konkret fallen dann Projekte, die in Mecklenburg-Vorpommern laufen, weg, zum Beispiel ZAFFA. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und mein Blick richtet sich auf die Landesregierung, und die Forderung ist, einzuspringen, einen Plan zu haben dafür, dass Förderung von woanders her, von woanders her wegbricht. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Dieses Gesetz heißt Demokratiefördergesetz. Die Idee von diesem Gesetz ist, ein gesetzliches Commitment „Demokratiearbeit“ bei uns im Land zu fördern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wird nicht besser. Hören Sie einfach auf! – Enrico Schult, AfD: Und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! – Glocke der Vizepräsidentin) Es wurde zwischendurch in der Debatte verwiesen auf ein angebliches Neutralitätsgebot, hört man immer wieder. Neutralität bedeutet aber nicht, dass der Staat sich heraushält, wenn die Demokratie angegriffen wird. Im Gegenteil, die Förderung richtet sich an Projekte, die auf dem Boden unserer Verfassung stehen, und gegen Rassismus, gegen Antisemitismus und gegen Menschenfeindlichkeit sich richten. Das ist keine parteipolitische Position, das ist mir ganz wichtig, das ist genau der Kern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Und es ist ja gerade die AfD, die behauptet, die regelmäßig behauptet, Demokratieförderung sei ideologisch oder einseitig. Das Gegenteil ist der Fall. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach so?!) Gefördert werden Projekte, die demokratische Werte vermitteln. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Klar gefällt Ihnen das nicht. Beteiligung stärken und Menschen vor Diskriminierung schützen, das sind keine parteipolitischen Ziele, das sind die Grundlagen unseres Zusammenlebens. (Horst Förster, AfD: Das sind alles Ihre Interpretationen!) Die AfD versucht, zivilgesellschaftliche Organisationen als gesteuert oder abhängig darzustellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dabei sind es gerade diese Organisationen, die unabhängig arbeiten, die Missstände benennen und die Menschen vor Ort unterstützen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann müssen sie sich ihr Geld selbst besorgen!) Ein Demokratiefördergesetz würde Transparenz schaffen und klare Kriterien formulieren. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es geht also gerade darum, die Unabhängigkeit zu … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Zeit ist abgelaufen!)
Beate Schlupp
Frau Fraktionsvorsitzende, ich war jetzt sehr großzügig, aber jetzt ist meine Großzügigkeit zu Ende.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Ich bitte um Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Im Leben nicht!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6473 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Tätigkeitsberichtes des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025, Drucksache 8/6416. Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 – Drucksache 8/6416 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.
Thomas Krüger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 vorzustellen und Ihnen ein Bild darüber zu vermitteln, welche Themen die Menschen in unserem Land bewegen. Im vergangenen Jahr sind 358 Petitionen und damit über 100 Petitionen mehr als im Jahr 2024 beim Petitionsausschuss eingegangen. Darunter sind auch 13 Sammelpetitionen mit insgesamt 1.836 Unterschriften. Wie auch im Vorjahr stammten die meisten Eingaben aus dem Bereich des Verkehrswesens. Hier klagten die Petenten über Lärmbelästigungen, zu hohe Geschwindigkeiten und damit einhergehend über Gefahren insbesondere für Schulkinder. Zu einer solchen Petition hatten wir auch eine Ortsbesichtigung in Neu Jabel im Landkreis Ludwigslust-Parchim durchgeführt. Hier hatte der Petent das massiv gestiegene Verkehrsaufkommen vor allem in der morgendlichen Spitzenverkehrszeit beklagt, wodurch insbesondere die Schulkinder gefährdet seien. Der Petitionsausschuss konnte erreichen, dass verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung eines Geschwindigkeitsdisplays, die Beleuchtung der Bushaltestelle und das Versetzen des Ortsschilds, erreicht werden konnten. 19 Ausschusssitzungen hat der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum 2025 durchgeführt, davon zwei Ortsbesichtigungen und einen Informationsbesuch im NDR-Landesfunkhaus. In drei weiteren Fällen wurden einzelne Abgeordnete beauftragt, sich die Situation vor Ort anzuschauen und mit den Vertreterinnen und Vertretern, den Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. 179 Petitionen wurden im Landtag aufgrund der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses im Jahr 2025 abgeschlossen. In 16 Fällen konnte dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. So ist es allein der Intervention des Petitionsausschusses zu danken, dass eine Anwohnerstraße in Elmenhorst für den öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Diese Widmung war seinerzeit versehentlich unterblieben, und in der Zwischenzeit wurde das Straßengrundstück sogar privatisiert. Der Käufer der Straße verlangte nun Wegezoll von seinen Nachbarn und sperrte die Straße sogar mit einem Container. Es kam sogar zu körperlicher Gewalt. Der Petitionsausschuss hat mit Nachdruck die Festsetzung eines B-Plans angeregt, in dessen Zuge die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr erfolgt ist. Mittlerweile hat der Eigentümer das für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straßengrundstück verkauft. In 17 Fällen … (Beifall Dirk Stamer, SPD) Genau, das war ein wichtiger Erfolg. In 17 Fällen hat der Landtag auf Empfehlung des Petitionsausschusses die Petition an die Landesregierung überwiesen, damit der Vorgang noch einmal überprüft wird, noch einmal geprüft wird und die Petition gegebenenfalls genutzt wird, um Initiativen, Gesetzentwürfe und Verordnungen einzubeziehen. (Patrick Dahlemann, SPD: Vielen Dank!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist der letzte Petitionsbericht in dieser Wahlperiode. Erlauben Sie mir deshalb einen kurzen Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre: Den Petitionsausschuss erreichten seit Beginn der Wahlperiode 1.277 Eingaben, die wir in bisher insgesamt 82 Ausschusssitzungen beraten haben. Unsere heute ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Beschlussempfehlung mitgerechnet, haben wir Ihnen in dieser Wahlperiode insgesamt 14 Sammelübersichten vorgelegt, mit denen insgesamt 963 Petitionen nach einer aufwendigen Bearbeitung abgeschlossen wurden. Ich denke, das sind beeindruckende Zahlen, die zeigen, wie umfangreich die Arbeit im Petitionsausschuss ist, aber auch, wie viele Menschen wir mit unserer Arbeit erreichen können. Es ist eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, die wir nicht ungenutzt sein lassen sollten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Mir ist es ein besonderes Anliegen, den Ausschussmitgliedern für ihre intensive und im Wesentlichen auch konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss zu danken. Mein Dank gilt ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, ohne deren sachgerechte Zuarbeit wir die Bearbeitung der Petitionen gar nicht erreichen hätten können. Und mein besonderer Dank gilt auch – und das ist ein wirklich besonderer Dank – den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sekretariats. Die Mitarbeiterinnen im Sekretariat haben all die Petitionen für uns vorbereitet, aufbereitet, zugearbeitet, und ohne deren Wirken hätten wir die Arbeit nicht erledigen können. Dafür einen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und der Gruppe der FDP) Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung, dass ich mich eben über jede eingegangene Petition freue, denn jede Petition ist eine Belebung der Demokratie. Die künftigen Abgeordneten der 9. Wahlperiode kann ich daher nur ermuntern, sich den Petitionsausschuss vorzunehmen. Sie bekommen dort eine lebensnahe Arbeit. (Heiterkeit bei Barbara Becker-Hornickel, FDP) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bitte um Zustimmung zum Tätigkeitsbericht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Die Linke)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Ich denke, ich spreche im Namen aller Abgeordneten, indem ich den Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber auch dem Ausschusssekretariat danke. Da ich selber langjährig im Petitionsausschuss war, weiß ich, mit wie viel Arbeit das verbunden ist, und von daher, denke ich, haben sie den Dank wirklich verdient. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sandy van Baal, fraktionslos) Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, oder soll ich das als einen Widerspruch werten? (Zurufe aus dem Plenum: Nein!) Nein, gut, dann ist das so beschlossen. (Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Die Demokratie steht Kopf.) Im Rahmen der Berichterstattung ist seitens des Vorsitzenden beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/6416 zuzustimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht auf Drucksache 8/6416 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6501. Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/6501 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger. (Marc Reinhardt, CDU: Noch mal?)
Thomas Krüger SPD
Herzlichen Dank! Vielleicht zur Erklärung, falls der eine oder andere nicht weiß, was wir jetzt tun: Einmal war es der Jahresbericht und jetzt ist es der Tätigkeitsbericht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Ausschussdrucksache, auf der Drucksache 8/6501 eine Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses vor. Da ich aber bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt bereits Gelegenheit hatte, Ihnen die Arbeitsweise des Petitionsausschusses und seine nicht zu unterschätzende Wirkmacht näher zu bringen, gestatten Sie mir, dass ich mich nun darauf beschränke, Ihnen lediglich einige Zahlen und Fakten zu nennen. Wir haben im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 25 bis 28. Februar 26 insgesamt 101 Petitionen nach einer inhaltlichen Bearbeitung im Ausschuss abgeschlossen, um Ihnen diese nun zum endgültigen Abschluss vorzulegen. In neun der Fälle hat unser Tätigwerden dazu geführt, dass dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen worden ist. In sechs Fällen empfehlen wir Ihnen eine Überweisung der Petition an die Landesregierung, um diese Petition als Material für Initiativen, Gesetzentwürfe und Verordnungen zu verwenden. Beispielhaft sei hier eine Eingabe genannt, mit der die Verkehrsführung in der Festungsstadt Dömitz kritisiert wird. Die aktuelle Verkehrsführung wird weder den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohner noch der Bedeutung der denkmalgeschützten Altstadt gerecht. Der Petitionsausschuss hat Ihnen die vorliegende, hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Zustimmung und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Ann Christin von Allwörden, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6501, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/6501 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2025 – Kommunalfinanzbericht 2025, Drucksache 8/5829, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/6497. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6534 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6535 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2025 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2025 – Drucksache 8/5829 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Digitalisierung (4. Ausschuss) – Drucksache 8/6497 – Änderungsantrag der Gruppe der FDP – Drucksache 8/6534 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/6535 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre auch hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Und an den Bildschirmen: Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes und sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs! Bevor ich mit meiner Rückschau auf die Beratungen beginne, möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erstellung des Jahresberichts 2025, hier in Teil 2 den Kommunalfinanzbericht auf der Drucksache 8/5829 bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Noah Böhringer, FDP – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Jährlich … Jawohl! Jährlich zweimal unterrichtet der Landesrechnungshof den Landtag und die Öffentlichkeit über die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesfinanzbericht und der uns heute vorliegende Kommunalfinanzbericht für das Haushaltsjahr 2024 sind stets gute Arbeitsgrundlagen für die Beratungen im Plenum und auch in den Ausschüssen. Die Rückschlüsse, die aus beiden Berichten gezogen werden, sind teils sehr unterschiedlich, kommt es doch immer auf die Betrachtungsweise an. Hier bemerkt man die Unterschiede zwischen der Opposition und der Landesregierung und der sie vertretenden Fraktionen teilweise sehr deutlich. Die Beratungen zum Kommunalfinanzbericht in den Ausschüssen verliefen in gewohnter Weise ab. Der Landesrechnungshof genießt anscheinend noch immer ein unterschiedliches Ansehen. Na ja, kann ich da nur sagen, manchmal kommt man wohl noch nicht aus der Haut heraus. Meine Damen und Herren, wie Sie in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6497 lesen können, hat sich der Finanzausschuss ebenso wie der mitberatende Innen- und Sozialausschuss mit dem Kommunalfinanzbericht intensiv befasst. Deren Stellungnahmen liegen uns in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses auf vorgenannter Drucksache vor. Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat den Kommunalfinanzbericht in fünf Sitzungen beraten. Im Allgemeinen zeigt sich, dass die überwiegende Anzahl der Kommunen im Land im Jahr 2024 einen Überschuss erzielen konnte – im Jahr, wie gesagt, 24 –, in der Gesamtheit ist aber weiterhin ein negativer Finanzierungssaldo zu verzeichnen. Insbesondere die Entwicklung der Sozialausgaben ist für die Landkreise und kreisfreien Städte eine sehr große Herausforderung. Es sind wirtschaftlich schwierige Zeiten und das spiegelt sich auch in den kommunalen Haushalten wider. Insofern nahmen im allgemeinen Berichtsteil die Sozialausgaben einen breiten Raum ein. Mit dem BTHG lag ein Schwerpunkt vor. Hier perspektivisch besser, besser zu steuern und in den finanziellen Griff zu bekommen, eint aber uns alle. Dennoch, und das ist nicht verwunderlich, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Dazu wurde die Taskforce Soziales gebildet, hier sitzen alle wesentlichen Player am Tisch. Allen ist die Tragweite der finanziellen Belastungen bewusst, sowohl für die Landes- und auch für die kommunale Ebene. Allerdings, und dies wird betont, soll es zu keinen grundsätzlichen Änderungen bei den sozialen Leistungen kommen. Andere Schwerpunkte der Beratungen im Finanzausschuss waren erneut die Kosten- und Leistungsrechnungen und die bestehende Ämterstruktur. Meine Damen und Herren, das Thema „Friedhofs- und Bestattungswesen in den amtsangehörigen Gemeinden“ nahm bei den Beratungen einen breiten Raum ein. Landesweit gibt es in den 684 amtsangehörigen Gemeinden 1.078 Friedhöfe. Sie alle müssen bewirtschaftet werden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aus meiner Wismarer Sicht kam dieses Thema gerade rechtzeitig, denn die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar befasste sich damals mit der Friedhofsgebührensatzung. Ich will die, ich will die abgelaufenen Diskussionen in den Ausschüssen und bei den Beratungen in der Bürgerschaft nicht bewerten, aber sie waren sehr komplex, medial begleitet und hoch emotional. Letztlich konnte man sich einigen, allerdings war es eine rein politische und keine betriebswirtschaftliche Entscheidung. Ich bin aber dem Landesrechnungshof sehr dankbar, dass er dieses Thema sehr intensiv untersucht hat und auch noch weiterhin tun wird. Meine Damen und Herren, weitere Beratungspunkte waren die Prüfung kommunaler Beteiligungen, die Umsetzung von Landtagsbeschlüssen und die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes. Am Ende der inhaltlichen Beratungen legten sowohl CDU als auch die Koalitionsfraktionen ihre Anträge zur Abstimmung vor, und natürlich sah man die unterschiedliche Rollenverteilung. Hin und wieder frage ich mich allerdings, ob alle Beteiligten bei derselben Beratung waren oder ob sie auch das vom Landesrechnungshof und den Vertretern der Landesregierung inhaltlich Gesagte verinnerlicht, verinnerlicht beziehungsweise verarbeitet haben. Meine Damen und Herren, dies waren nur bruchstückhaft einige Bestandteile des Kommunalfinanzberichtes 2025. Die Koalitionsfraktionen haben in Auswertung der Beratungen sowohl intern wie auch im Finanzausschuss beantragt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die eingereichte Entschließung anzunehmen und den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Diese Beschlussempfehlung liegt uns allen vor. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen für die umfangreiche und gewinnbringende Beratung sehr dankbar, insbesondere bei der Bearbeitung oder Erarbeitung des Beschlussantrages. Vielen Dank dafür! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die, die CDU hat erneut den Antrag noch mal eingereicht, was schon normal ist, glaube ich, wir werden dem aber nicht folgen können. Bei der FDP fand ich das heute schon ein bisschen schwierig, den heute einzureichen, der sehr umfangreich ist, und das konnten wir heute in der Schnelle nicht bearbeiten. (Marc Reinhardt, CDU: Was?) Deswegen … Na, der FDP-Antrag. (Marc Reinhardt, CDU: Der ist ja in weiten Teilen von uns übernommen. – David Wulff, FDP: Hätte sich das Abstimmungsverhalten geändert, wenn der früher gekommen wäre?) Ja, eventuell schon, (David Wulff, FDP: Ja?) eventuell schon. Dann hätte man sehen müssen, was da genau drinsteht. (Martin Schmidt, AfD: Du sollst nicht lügen.) Aber Sie haben ja teilweise auch nur abgeschrieben aus dem Finanzbericht, (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) also von der Warte her ist das nicht so schlimm. Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen, aber nicht den Anträgen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – David Wulff, FDP: Aber die CDU war schon viel früher da. Warum das denn?!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt. (David Wulff, FDP: Jetzt bin ich verwirrt, Herr Gundlack. – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD – David Wulff, FDP: Ist aber auch schon spät.)
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Der Kommunalfinanzbericht 2025 des Landesrechnungshofes ist kein harmloses Statistikheftchen, sondern er ist ein brandrotes Alarmsignal für die finanzielle Lage unserer Kommunen (Enrico Schult, AfD: So ist es.) in Mecklenburg-Vorpommern. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Unter der verantwortungslosen, ideologiegetriebenen Politik der SPD und ihrer Linkstruppe geraten immer mehr Städte und Gemeinden in eine strukturelle Schieflage. Statt handlungsfähige Kommunen zu haben, die vor Ort entscheiden können, schaffen Sie Abhängigkeit, Defizite und eine wachsende Kluft zwischen Gewinner- und Verlierer-Kommunen. Die Schuldenlast von Bund und Land wird auf die kommunale Ebene abgewälzt. Das ist auch alles kein Zufall, sondern das ist einfach das Ergebnis jahrelanger Fehlsteuerung. Und der Bericht macht es schonungslos klar, dass im Jahr 2024 die Kommunen mit einem Fehlbetrag von rund 270 Millionen Euro abschlossen nach bereits 175 Millionen Euro Defizit im Vorjahr. Und die aktuellen Zahlen sind Ihnen sicherlich auch geläufig – ist noch weiter angestiegen. Die Ausgaben stiegen mit 7,9 Prozent deutlich schneller als die Einnahmen mit nur 6,7 Prozent, jeder Euro Einnahme steht bereits 1,04 Euro Ausgabe gegenüber. Besonders dramatisch, 57,5 Prozent der Ausgaben gehen allein für Personal und Sozialleistungen drauf. Rund ein Viertel der gesamten kommunalen Ausgaben fließt in soziale Leistungen mit einem Plus von über 13 Prozent allein 2024. Die Kommunen tragen die Kosten, haben aber kaum Einfluss auf die Bundesgesetze, die diese Explosion verursachen. Und das ist alles keine Herausforderung, wie man das sozusagen im Politikersprech heutzutage nennt, das ist ein strukturelles Versagen der Politik auf Bundes- und Landesebene, und mittendrin, ob im Bund oder im Land, ist natürlich die SPD. Noch schlimmer wird es bei der Abhängigkeit. Die Kommunen erwirtschaften nur noch etwa ein Viertel ihrer Mittel aus eigenen Steuern, mehr als die Hälfte kommt aus Zuweisungen des Landes. Von kommunaler Finanzautonomie kann wirklich keine Rede mehr sein. Die Kommunen stehen quasi mit der Almosenschale vor der Landespolitik bei jedem Doppelhaushalt, und mittlerweile landen auch immer weniger Almosen in der Schale drin. Nebenbei verschärften sich die Defizite bei drei Viertel der bereits defizitären Kommunen weiter. 34 von 38 untersuchten Kommunen melden teils gravierende Instandhaltungsrückstände auf. Und Zukunftsinvestitionen sind damit Fehlanzeige, stattdessen immer mehr Kredite. Und besonders alarmierend ist in diesem Zuge auch die Entwicklung vor allen Dingen bei Kassenkrediten, die eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfen gedacht sind. Sie werden inzwischen dauerhaft genutzt, weil laufende Ausgaben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu stemmen sind. Und Mecklenburg-Vorpommern liegt bei den Kassenkrediten im Ostvergleich auf Platz 2 mit pro Kopf 99 Euro, und es stieg von 23 dann auf 24 auf 143 Euro, ein Anstieg von über 40 Prozent bei den Pro-Kopf-Werten. Die Landeshauptstadt Schwerin führt diese Negativliste an. Da wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Ehlers, das alles zu bewältigen in der Zukunft. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und zu Sozialausgaben-Explosionen, da fragten wir auch im Ausschuss einiges nach, aber es wurde, ja, immer wieder vertröstet und geantwortet, dass man da nicht wirklich diese Kostenlawine aufhalten kann, insbesondere auch durch, ja, Bundesgesetze wie das BTHG, wo wenig Spielraum beim Land und schon gar nicht bei den Kommunen ist, um das abzufedern. Und das bestätigt auch ein Stück weit unsere Kritik: Die Landesregierung verschiebt Verantwortung hin und her, statt endlich Konnexität einzufordern. Wer Aufgaben überträgt, der muss sie auch voll finanzieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Meine Damen und Herren, dieser Bericht zeigt das Scheitern einer Politik, die auf immer mehr Zuweisungen, immer mehr Schulden und immer mehr Sozialausgaben setzt statt auf Eigenverantwortung, Konsolidierung und Strukturreformen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Demografischer Wandel, Bevölkerungsrückgang und Digitalisierung … Herr Krüger, bitte lesen Sie mal den Bericht! (Enrico Schult, AfD: Kommen Sie mal in den Finanzausschuss, Herr Krüger, dann wissen Sie, worüber wir reden!) Dann können Sie noch mehr in Ihren Stirnfalten grübeln (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und die Antwort der Regierung schönreden, (Glocke der Vizepräsidentin) wie wir das hier den ganzen Tag immer hören, und vielleicht noch mal ein paar Sensibilisierungsersuche beim Städte- und Gemeindetag, wo man dann auf den Bund verweist, aber wirkliche Lösungen gibt es nicht. Und deswegen fordern wir von der AfD auch ganz klar eine ehrliche Aufgaben- und Finanzierungsreform zwischen Bund, Land und Kommunen, sodass mehr Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen bei den Sozialausgaben auch entstehen und nicht alles zu hundert Prozent quasi vorgegeben wird. Wir haben auch zur Haushaltsdebatte hier eingebracht, auch wenn es nicht der große Wurf ist, aber deutlich mehr Geld ins FAG, 100 Millionen im Doppelhaushalt. Das reicht bei Weitem nicht, das ist uns auch klar, aber wir kennen auch alle die finanzielle Situation der Mittelfristigen Finanzplanung. Und natürlich auch viel über den Abbau von Bürokratie und den Rückständen statt neuer Schulden zu machen, das würde weiterhelfen. Ja, die finanzielle Stabilität unserer Kommunen ist eben keine Randnotiz, sie ist Grundlage für eine funktionierende Daseinsvorsorge und eben auch das Vertrauen der Bürger ganz konkret vor Ort. Und hier hat die Landesregierung versagt. Und wenn wir da nicht schleunigst einen Politikwechsel herbeirufen oder wählen, dann wird auch der kommende kommunale Landesfinanzbericht nicht besser aussehen, sondern deutliche negative Zahlen aufweisen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.
Marc Reinhardt CDU
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mal wieder der Kommunalfinanzbericht! Haben wir ja jedes Jahr einmal bei uns, und auch in Anbetracht der Zeit will ich mal – und weil es sich auch, lieber Herr Tilo, wie ein roter Faden durch diese Legislaturperiode zieht –, will ich mal die ersten paar Seiten wie folgt zusammenfassen: Wir haben darüber diskutiert, wir haben auch viele Fragen gestellt, von der Koalition kam da jetzt im Ausschuss eher weniger. Und man sieht es ja auch an dem eingebrachten Antrag, der ganze vier Punkte enthält, dass sich da nicht so wirklich mit beschäftigt wurde. Ich wollte jetzt eigentlich noch draus zitieren, schenk mir das – alle sind ja des Lesens mächtig und können selber nachlesen, dass da nicht sehr viel Fleisch und Fisch dran ist, und das vor allem, das haben wir ja heute auch schon gehört, wo sich die Kommunen in unserem Land jetzt in wirklich einer prekären Finanzsituation befinden. Da, finde ich, hätte man von der Koalition schon etwas mehr erwarten können, aber das ist leider wie immer in all den Jahren in dieser Legislaturperiode unter Rot-Rot nicht passiert. Wir hingegen haben einen Änderungsantrag auch hier heute vorgelegt, der elf Handlungsaufforderungen an die Landesregierung stellt, wo wir ganz fundiert und zielorientiert die Empfehlungen des Landesrechnungshofes aufgreifen. Und auch ich möchte mich wie der Ausschussvorsitzende ganz herzlich bei den Mitarbeiter/-innen und der Präsidentin bedanken. Wie gesagt, auch ich habe es eben schon erwähnt, dabei ist die vom Landesrechnungshof bemängelte Einnahmeschwäche vieler Kommunen. Daher fordern wir die Landesregierung auf – und das natürlich zum wiederholten Male auch –, ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft zu entwickeln. Als einen weiteren Schwerpunkt möchte ich auf die Feststellung des Landesrechnungshofes zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Ämterstruktur eingehen. Wir wissen das alle, Bevölkerungszahlen nehmen auch in unseren Ämtern immer mehr ab. Das hat auch damit zur Folge, dass wir auch vor Ort schon ziemlich viele kleine Ämter haben, wo, wenn dann Krankheits- und Urlaubsfall auftritt, es oft schwer ist mit der Vertretung im Aufgabenbereich. Deshalb ist unser Vorschlag, nicht einfach Ämter zusammenzulegen oder von oben eine Ämterstrukturreform zu machen, aber es gibt ganz viele Bereiche in unseren Ämtern, wo man interkommunal zusammenarbeiten kann, vor allem Bereiche wie Personalwesen und, und, und, die jetzt nicht direkt am Bürger mitwirken. Und hier erwarten wir eigentlich einen Vorschlag oder auch einen Entwurf oder auch, ich will sagen, ein Förderprogramm der Landesebene, der Landesregierung, wo wir es den Kommunen schmackhaft machen, diese interkommunale Zusammenarbeit aufzubauen und zu nutzen und so einfach effizienter zu werden, Kosten zu sparen und auch natürlich der Personalknappheit entgegenzuwirken. Denn ich erlebe das selbst in meinem Amt vor Ort, da werden oft Stellen ausgeschrieben und es finden sich mitunter nicht mal mehr Bewerber, auch im ländlichen Raum, wird sicherlich in den Großstädten nicht ganz anders sein. Ich finde es schade, dass die Koalition und die Regierungsfraktionen das hier weitgehend ignorieren, und ich finde, da kann man auch sagen, die parlamentarische Kontrolle findet nicht so richtig statt oder wird, gerade bei Linken und SPD, nicht wirklich gelebt. Deshalb schlage ich erneut vor – habe ich heute schon öfter gemacht, dann mache ich es jetzt auch noch mal –, es ist sehr einfach, stimmen Sie einfach unserem Änderungsantrag, unseren elf Empfehlungen zu, dann haben Sie das weitestgehend geheilt. Wir werden auch dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen, weil der in weiten Teilen das Gleiche fordert, was wir schon mal gefordert haben oder was wir heute auch fordern. Insofern sage ich noch mal zur Koalition, es muss ein Ruck durch dieses Land gehen. Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu! Und dann können wir auch der Beschlussempfehlung zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn die Präsidentin des Landesrechnungshofs jetzt heute nicht persönlich anwesend sein kann, möchte ich mich dem anschließen, was einige hier schon geäußert haben, nämlich ein herzliches Dankeschön an den Landesrechnungshof für die Aufbereitung dieses Berichts, der uns erneut einen guten Einblick gibt in die Finanzsituation und auch Schlaglichter wirft auf einzelne Untersuchungsgegenstände. Ich möchte gerne zu drei Dingen etwas sagen, einmal zu der Entwicklung der Kommunalfinanzen, zum anderen zu den Investitionsrückständen und Investitionsnotwendigkeiten und dann noch was zu den Kreisumlagen. Was die Entwicklung der Kommunalfinanzen betrifft, ist erwartungsgemäß ein – vor allen Dingen seitens der AfD –, ein tendenziöses Bild gezeichnet worden. Ich finde es nämlich schon bemerkenswert und auch unbedingt erwähnenswert, dass im Jahr 2024, wie ja ausgewiesen wurde, die kommunale Ebene erstmals an der 7-Milliarden-Euro-Einnahmegrenze schrammte, knapp darunter – ein Betrag in einer Höhe, den es so noch nicht gab –, und damit auch verbunden, weil ja die Einnahmeschwäche der der Kommunen hier auch attestiert wurde, die ist auch tatsächlich gegeben, beißt die Maus ja keinen Faden ab, dass ein Großteil der Gelder durch die Zuweisungen des Landes dann letztendlich erfolgte und vor Ort verwendet werden kann. Und allein von 2023 auf 2024 waren es über zehn Prozent mehr, 330 Millionen Euro mehr. Also das Land gibt eine Menge Geld an die kommunale Ebene, und das ist, denke ich mal, gut und richtig so. Wir haben das in den vergangenen Jahren anlässlich dieser Berichte und auch an anderen Stellen immer verteidigt. Dort leben die Menschen, dort ist der Lebensmittelpunkt, dort entwickelt sich das Wirtschaftsleben, und das wollen wir entsprechend natürlich auch unterstützen. Und insofern ist diese Koalition, ist diese Landesregierung auch in einem intensiven und produktiven Austausch mit der kommunalen Ebene. Gleichwohl, das ist festgestellt worden, haben wir eine enorme Dynamik in den Sozialausgaben. Die zeigt sich 2024 bereits, wird aber 2025 und folgend noch höhere Werte annehmen. Nun ist die Frage, kann man diesbezüglich steuern. Der Landesrechnungshof wird wohl in den nächsten Tagen dazu uns was auf den Tisch legen, und wir können wohl davon ausgehen, einige haben ja schon, da gab es ja vor einigen Tagen ein Papier, das darauf hinwies, ja, man müsste kräftig im Milliardenbereich über alle Kommunen in der Bundesrepublik an den sozialen Kosten streichen. Das halte ich für überhaupt nicht angezeigt und es würde die Situation in diesem Land nicht verbessern. Denn die 18 Milliarden Euro und mehr, die da in Rede stehen, sind ja nur ein Bruchteil dessen, was da aufgelistet wurde. Und es war ganz interessant, gestern in Rostock zu hören vom Bürgerbeauftragten Silvio Witt, der noch immer gute Kontakte hat zu Amtskolleginnen und Amtskollegen aus Vorzeiten beim Städte- und Gemeindetag, dass dieses Papier, das da die Welt erblickt hat oder durchgestochen wurde, wie auch immer, gar nicht demokratisch autorisiert ist, es sind die entsprechenden Verantwortlichen in den Kommunen gar nicht gefragt worden. So, was kann man nun machen in einer solchen Situation? Es gibt einen Grundsatz, dass sich Probleme nie auf der Ebene lösen lassen, auf der sie entstanden sind. Wir haben als Linke vor einiger Zeit die Steuervorstellungen der Linken durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung prüfen lassen und haben gesagt – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, die ja nun tatsächlich keine Vorfeldorganisation der Linkspartei sind –, haben wir gesagt, also was würde dabei rumkommen, und zwar runtergebrochen auf die Länder. Und die haben ausgerechnet, das auch verschriftlicht und entsprechend mit Fakten und Grundlagen unterlegt, 1,7 Milliarden Euro für unser Land, allein für unser Land pro Jahr. Das würde nicht alle Probleme lösen, es würde uns aber in hohem Maße weiterhelfen, wenn wir Vermögen zum Beispiel umverteilen. Wir werden letztendlich nicht drum herumkommen, die Alternative wären erhebliche soziale Verwerfungen, die wir nicht wollen können aus unserer Sicht. Das wollte ich ganz gerne dazu sagen. Die zwei Punkte, die ich noch angekündigt habe, schaffe ich in dieser Zeit nicht, dennoch vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landesrechnungshof hat wie immer einen mit zahlreichen illustrativen Tabellen und Diagrammen untersetzten Kommunalfinanzbericht vorgelegt. Wir schließen uns dem Dank der Kolleginnen und Kollegen des Landtages an die Präsidentin und ihr Team an. Die kommunalen Finanzdaten sind bezüglich der Entwicklung der Jahre 2023 und 24 und unter den gegenwärtigen krisenhaften internationalen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen bedrohlich, aber nicht überraschend. Ich erinnere mich an die Diskussion zum Nachtragshaushalt 2025, in der sich die schwierige finanzielle Situation des Landeshaushaltes und der kommunalen Haushalte bereits abzeichnete. Und eine Zahl ist mir auch in Erinnerung geblieben, das sind die 188 Millionen Defizite wegen des BTHG, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) die damals kalkuliert worden waren für 2024 und auch in der Tendenz steigend waren. Also deswegen nicht überraschend, ansteigende Bilanzdefizite 2024, also 23 und 24, Anstieg der Gesamtschulden – zweiter Rang im Ostländervergleich, allerdings muss man sagen, dass die Verschuldungen der Westländer, der Westflächenländer um ein erhebliches mehr sind als bei uns – und Anstieg der Kassenkredite pro Kopf, ist ja auch schon gesagt worden. Das sind ja die Untersuchungen des Landesrechnungshofs, die Darstellung, wie gesagt, die ja sozusagen objektiv sind. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass natürlich im Finanzbericht auch eine besondere Herausforderung für die zukünftige Einnahmesituation der kommunalen Familie, die durchaus solitäre demografische Entwicklung und auch die Zensusverluste eine Rolle spielen. Und gerade der Geburtenrückgang, den wir im Lande haben, der lässt auch für die Zukunft nichts Gutes bei der Demografieentwicklung erahnen. Erfreulicherweise zeigt der kommunale Finanzbericht, dass im Untersuchungszeitraum die Sachinvestitionen noch relativ groß waren. Und weil die Zeit ja auch voranschreitet, möchte ich dazusagen, dass gerade bei den Investitionen die eigenwirtschaftlichen Investitionen gesunken sind. Das heißt, wir sind auf Investitionsmittel von woanders angewiesen. Die werden reichlich fließen, auch durch die Bundesebene, sei es Verteidigung oder sonst wie, nach Mecklenburg-Vorpommern auch. Trotzdem ist es so, dass die eigenen erwirtschafteten Investitionsmittel geringer werden. Wir als Bündnisgrünen weisen darauf hin, also Investitionen müssen nicht nur Bauinvestitionen oder Sachinvestitionen sein, sondern wir sollten auch in Zukunft davon ausgehen, dass wir in Humankapital investieren müssen und dafür auch Investitionsmittel bereitstellen sollten, weil das Zukunftsinvestitionen sind. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Landesrechnungshof darauf hinweist, dass wir die Umlagen in den Kommunen, sei es bei Friedhöfen oder auch bei Abwasser, natürlich so kalkulieren, dass es tatsächlich eine Umlagefinanzierung gibt. Und lassen Sie mich zum Schluss, weil auch die Zeit wegläuft, noch mal darauf hinweisen, dass (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Ziffer 41 … Ach, jetzt, vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (allgemeine Heiterkeit) Also wenn es jetzt hier leuchtet, fange ich damit gar nicht erst an. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen, vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Kollege Terpe, die Zeit, die rennt manchmal hier vorne so schnell, wie das Geld aus dem Beutel des Staatssäckels läuft, und ich glaube, das ist auch genau das Problem, mit dem wir uns hier beschäftigen, denn ich glaube, das, was uns der Landesrechnungshof hier aufgetischt hat, das ist fundamental wichtig, darüber zu diskutieren, zu debattieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Und ich glaube, wir kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, wenn ich die Beiträge hier gehört habe. Wenn wir ein Gesamtdefizit von 270 Millionen Euro für 2024 festgestellt bekommen, dann ist das zwar eine Momentaufnahme, es offenbart aber ein strukturelles Problem. Wir haben ein strukturelles Problem bei unserer kommunalen Finanzausstattung, wir haben ein strukturelles Problem in unseren Landesfinanzen – dort klafft eine Riesenlücke –, und über den Bund wollen wir gar nicht erst reden. Das heißt also, trotz Rekordeinnahmen von Rekordjahr zu Rekordjahr zu Rekordjahr laufen uns die Ausgaben davon. Und das lässt sich einfach nicht negieren. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Runtergebrochen auf das, was wir hier bei uns sehen: die zweithöchste Pro-Kopf-Verschuldung unter den ostdeutschen Ländern, die Kassenkredite 43 Prozent hoch, Personalausgaben hoch – das geht überwiegend auf die Tarifabschlüsse, sei es den Leuten gegönnt, dennoch ist das etwas, über das wir reden müssen – und eine starke Landesabhängigkeit von über 50 Prozent der kommunalen Mittel. Das sind doch Sachen, die strukturelle Probleme haben. Und ich erinnere mich noch ziemlich gut, als wir die Kreisgebietsreform hatten, da sind ja die Landkreise alle schon mit hohen Defiziten gestartet, die alle ja schon aus den Vorjahren gekommen sind. Und dann wurde da ein bisschen mit Schminke drübergepackt, um das am Ende wieder so ein bisschen hinzukriegen, dann hat die wirtschaftliche Entwicklung uns aus dem Sumpf ein bisschen gespült, möchte ich fast sagen, wir haben dann die Schmerzen vergessen, weil das Geld reingeflossen ist, und jetzt kommt das Geld gar nicht mehr so sehr hinterher, wie die Ausgaben davonlaufen, und die große Hypephase ist vorbei. Und was Sie jetzt probieren, im Wesentlichen auch auf Bundesebene, durch eine Last-Minute-Verfassungsänderung machen wir jetzt 500 Milliarden Euro Spachtelmasse in die Risse rein, die wir hier haben. Und das ist genau das, was uns der Landesrechnungshof hier aufschreibt. Der Landesrechnungshof schreibt uns hier auf, dass wir hier Strukturen anders machen müssen, dass wir einen Investitionsrückstand haben und trotz neuer Rekordinvestitionssummen, die ja dann auch aus diesen Sondermitteln kommen, wir diesen Rückstand nicht aufholen. Unsere Ämterstrukturen, schlägt der Landesrechnungshof vor, mehr zusammenzulegen – bin ich jetzt politisch kein Fan von, da würde ich auch sagen, das ist jetzt eine politische Einschätzung des Landesrechnungshofs, (Torsten Koplin, Die Linke: Würde auch nicht viel bringen.) die ich nicht teile –, würde nicht viel bringen. Aber dass wir eine fundamentale Aufgabenkritik machen nach der Kreisgebietsreform, wie sie unlängst versprochen wurde, ist längst überfällig. Das heißt also, wenn wir nicht in die Struktur gehen, dann werden sich diese Probleme über die nächsten Jahrzehnte einfach nur potenzieren. Und das ist das ganz große Problem. Und diese Debatte müssen wir führen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/6497 zu der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/5829. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6497, einer Entschließung zuzustimmen. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6534 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6534 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung aller übrigen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6535 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6535 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/6497 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Danke schön! Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6497 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/5829 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6497 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Der Tagesordnungspunkt 19 wird morgen nach dem Tagesordnungspunkt 33 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und ich berufe die nächste Sitzung des Landtages ein für Donnerstag, den 7. Mai 2026, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:22 Uhr
