Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nach einer Entbürokratisierungsdiskussion jetzt zum Wolf. (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) Ich will mal ausdrücklich sagen, ich glaube, dass wir Ihnen ein ... Bin ich eigentlich zu hören? (Minister Dr. Till Backhaus wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ja? Alles gut! Ich hoffe, Sie nehmen es wahr, dass wir hier Ihnen ein Gesetz vorlegen, das tatsächlich auch darauf ausgerichtet ist, möglichst unbürokratisch und relativ einfach das ganze Thema umzusetzen. Sie wissen, seit vielen Jahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern an dem Thema gearbeitet, mit dem Ziel, tatsächlich, was die Wölfe anbetrifft, zu einer rechtskonformen Lösung zu kommen. Artenschutzrechtlich ist es ein großer Erfolg, dass der Wolf wieder da ist. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland wieder Wölfe. Aktuell haben wir 219 Rudel in Deutschland, 26 jetzt ganz brandaktuell in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich glaube, dass man da auch sagen darf, ja, artenschutzrechtlich ist das ein Erfolg. Er ist wieder heimisch geworden. Und auf der anderen Seite nehmen wir natürlich auch zur Kenntnis, dass allein im letzten Jahr wie viele Tiere getötet worden sind in Deutschland 4.000. Und ich will ausdrücklich auch sagen, dass wir natürlich das zur Kenntnis genommen haben, welche Schäden entstehen auf der einen Seite ... Jetzt sind wir wieder besser zu hören. (Zuruf von Thore Stein, AfD) ... und auf der anderen Seite natürlich auch die Frage, wie gehen wir in der Zukunft damit um. Und ich glaube, dass es gut war, dass gerade auch wir in Mecklenburg-Vorpommern dafür gearbeitet haben, die FFH-Richtlinie zu ändern, den Wolf von dem Anhang V in den Anhang IV beziehungsweise IV in Anhang V zu bekommen. Das heißt, er ist zwar noch eine geschützte Art, aber nicht mehr streng geschützt. Das war ein Erfolg, den wir in Brüssel erreichen konnten, und auch, dass die Berner Konvention gelockert worden ist. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, uns geht es nicht allein und primär darum, jetzt eine Quote oder eine gewisse Zahl von Wölfen zu erlegen, sondern uns geht es primär darum, auffällige Wölfe – vielleicht haben Sie heute gerade auch in Niedersachsen gehört, ein Wolf, eine Wölfin hat 52 Schafe in Niedersachsen gerissen innerhalb von einem Tag –, dass man solche Tiere dann auch entnehmen muss, glaube ich, liegt auf der Hand. Da ist, glaube ich, auch mittlerweile Einvernehmen quer durch die Reihen entstanden. Und deswegen ist es richtig, dass wir, ich selber den Koalitionsvertrag auf Berliner Ebene ja mitgeschrieben habe und wir ganz klar die Forderung aufgemacht haben, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Art der vernünftigen Bewirtschaftung vorzunehmen. Und das ist jetzt gelungen. Ich nehme zur Kenntnis, ausdrücklich, dass auf Bundesebene das Bundesjagdgesetz ja auch durch Zusammenarbeit dann auch mit der Länderkammer bestätigt worden ist und wir damit die Möglichkeit haben, in Deutschland in ein System einzusteigen, wenn der gute Erhaltungszustand vorhanden ist, und der ist in Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert, der ist auch gemeldet worden nach Brüssel, sodass dann, wenn ein tatsächlich Strategieplan vorgelegt wird, damit tatsächlich ja die Möglichkeit einer Bewirtschaftung vorhanden ist. Und Sie wissen vielleicht – und da bin ich dann auch bei der Entbürokratisierung –, dass, wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, dann ein Managementplan vorzulegen ist. Wer ist für den Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zuständig? Ich hoffe, Sie wissen das alle, es sind die Landkreise. Das würde bedeuten, dass unsere sechs Landkreise jeweils einen Managementplan entwickeln müssten. Und man weiß natürlich auch, dass die Wölfe kreisübergreifend, ja, sogar länder-, bundesländerübergreifend agieren, sodass wir in den norddeutschen Ländern dann auch eine enge Kooperation umsetzen wollen und damit im Übrigen entbürokratisiert wir in dem Landesjagdgesetz das aufnehmen werden, dass wir einen Landesmanagementplan entwickeln. Da wird auch mit Hochdruck dran gearbeitet, um damit dann auch zu einer Vereinfachung und ausdrücklich zu einer rechtssicheren und gerichtsfesten Entscheidung zu kommen. Ich glaube daran, dass das richtig ist. Und wir glauben auch, dass es richtig ist, dass die Landesbehörde damit die geeignetste Stelle ist, im Zusammenwirken mit den Verbänden, aber auch mit den Behördenvertretungen, und in der Arbeitsgruppe Wolf den landesweiten Managementplan aufzustellen, ist ausdrücklich auch von den Verbänden tatsächlich unterstützt und auch bejaht worden. In dem Sinne, denke ich, haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der hoffentlich Ihre Zustimmung findet. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir das dann möglichst schnell umsetzen könnten, um dann auch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
