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Christian Pegel

06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat schließen wir einen längeren Diskussionsprozess ab, der auch immer geprägt war von einem Gefühl der Ungleichheit, weil wir für den Randbereich, für die Feuerwehren das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz schon viele Jahre haben und jetzt ein Stück weit für eine sicherlich nicht gleiche, aber in ähnlichen Bereichen tätige ehrenamtliche Gruppe gleichermaßen eine entsprechende Ehrung einführen. Ein bisschen Wasser in den Wein des Vorredners muss ich schütten. Wir sind bei 10, 25 und 40 Jahren. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Die 50 werden wir nachher mit einem ersten Gesetzentwurf in das Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz einzufügen vorschlagen. Beim jetzigen Gesetz ist es in der Tat noch nicht drin. Ich weiß, dass die CDU an der Stelle Besorgnis hat. Ich werbe dafür, das ist keine Diskussion, die uns heute graue Haare machen müsste, mir ohnehin nicht. Warum nicht? Das ist ein Diskussionspunkt, den wir auch schon hatten, weil die Dienstzeiten, die wir in diesem Ehrenzeichen jetzt zählen, ab dem 3. Oktober 1990 beginnen, heißt, das erste Mal 50-jährige Mitgliedschaft wird nur jemand erreichen können, der im Jahr 2040 am 3. Oktober bereits oder noch dabei ist, schon dabei war. Das verhält sich anders als bei Feuerwehren. Ich habe hier – ich bin gar nicht sicher, ich glaube, im Ausschuss haben wir es diskutiert – auch schon dafür geworben, die Anerkennung der verschiedenen Organisationen, die im Katastrophenschutz und katastrophenschutznah zu DDR-Zeiten tätig waren, wäre uns sonst nicht ganz einfach gefallen. Wir haben versucht, auf die Art und Weise keine Ungleichgewichte und keine schwierigen Diskussionen entstehen zu lassen, und deshalb hier anders als bei Feuerwehren, und deshalb gibt es im Brandschutz längst auch 50-jährige Jubiläen, die bisher der Landesfeuerwehrverband über eine dortige Ehrung abbildet, gibt es die im Katastrophenschutz, zumindest so, wie das Gesetz ausgestaltet ist, frühestens am 3. Oktober 2040. Und deswegen hat man den Eindruck, es käme jetzt auf eine schnelle Änderung an der Stelle nicht zwingend an. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, wir wollen aber die 10, die 25 und die 40, und selbst die 40 können also das erste Mal 2030 eintreten. Wir wollen aber gerne an der Stelle jetzt auch ein klares Zeichen setzen. Wir würden allerdings in der Systematik des Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetzes bleiben wollen. Es gibt ja einen Vorschlag zu sagen, es gibt einfach alle fünf Jahre noch mal pauschaliert Geld obendrauf. Ich glaube, dass wir achtgeben müssen, dass wir a) mit unseren Haushaltsmitteln klarkommen, und zum Zweiten, dass wir auch achtgeben müssen, dass es eine Menge anderer ehrenamtlicher Bereiche gibt, denen man auch zugestehen muss, dass sie für unser Gemeinwesen bedeutsam sind. Wir glauben, beim Katastrophenschutz genau wie bei den Feuerwehren gibt es aber einen besonderen zusätzlichen Anlass, dass ist nämlich ein Ehrenamt, das völlig unvorhersehbar 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag im Zweifel initialisiert werden muss und wo die Kameradinnen und Kameraden, die Helferinnen und Helfer jeweils bereitstehen. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Jahr den Aufschlag machen können, gerade hier ein Zeichen zu setzen, wenn Sie mit uns gemeinsam nachher dann auch das Landeskatastrophenschutzgesetz auf die Reise schicken. In den Beratungen haben wir auch in den Bereich in dieser Legislatur wesentliche wichtige Signale mitgesendet. Die Ehrungen waren ein ganz intensives Anliegen, sind ein ganzes intensives Anliegen der entsprechenden Katastrophenschutzorganisationen. Dem würden wir gerne unterstützend beiseitetreten. Vielen Dank für die bisherigen Beratungen! Ich hoffe dann, dass wir in diesem Jahr das erste Mal mit Ihrer Unterstützung 10 und 25 Jahre (Tilo Gundlack, SPD: Aber so was von!) im Katastrophenschutz ehren dürfen. Ich freue mich auf das Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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