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Nikolaus Kramer

AfD 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, es war mir klar, dass diese Reaktion von Ihrer Seite kommen muss. Wir warten da auf so ein Gesamtpaket zum Einsatz des sogenannten Tasers, des Distanz-Elektroimpulsgerätes bundesweit. Wir verhandeln hier über eine Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, und genau da hat der Einsatz des Tasers auch niedergeschrieben zu sein und nicht in irgendwelcher Bundesgesetzgebung, weil wir haben dort ja auch den Schusswaffengebrauch, wir haben dort andere polizeiliche Eingriffsmaßnahmen, weil Polizei ist nämlich Ländersache und nicht Bundessache. Und deswegen kommt genau hier dieser Antrag zur richtigen Zeit, aber es ist ja klar, Sie wollen das nicht, weil der Antrag von der Opposition kommt und Sie da andere Hinderungsgründe haben. In erster Linie komme ich hier aber noch mal nach vorne wegen dieser sogenannten Kontrollquittung. Dass also die Kollegin Oehlrich von den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier sagt, ja, wir müssen ja diese Kontrollquittung schon bei Durchsuchungen und so weiter ausstellen, das ist Vergleichen von Äpfel und Birnen. Hier geht es um die anlasslosen Kontrollen an Kriminalitätsschwerpunkten. Und zu Recht hat der Ausschussvorsitzende gesagt, schon allein diese Definition ist ja relativ schwierig zu greifen, was ist hier ein Kriminalitätsschwerpunkt. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt versetzen Sie sich mal in die Lage eines Polizeibeamten und eines Bürgers! Stellen Sie sich mal bildlich so eine anlasslose Kontrolle vor! Und ich sage Ihnen, diese Beleggeschichte wird zur Eskalation führen. Denn womit habe ich denn in der Regel als Polizeibeamter zu tun mit meinem sozialen Konfliktpartner? (Michael Noetzel, Die Linke: Jetzt würde ich vorsichtig sein.) In der Regel ist es ja nicht eine anlasslose Kontrolle, wir haben ja einen Grund dazu. Und dann muss ich dem Bürger erklären, das ist jetzt hier keine anlasslose Kontrolle, das ist keine Kontrolle im Sinne des Paragrafen 29 des SOG. Weil in der Zeitung wird nur stehen, die Polizeibeamten müssen jetzt eine sogenannte Kontrollquittung ausstellen, und das wird der Bürger einfordern, jedes Mal, bei jeder Kontrolle, (Christian Albrecht, Die Linke: Das ist ja auch sein Recht.) egal, ob sie anlasslos gewesen ist, egal, ob es dazu einen Hintergrund gegeben hat, ob das eine Verkehrskontrolle ist. Und wenn der Polizeibeamte dann sagt, nee, muss ich nicht, weil das Gesetz sagt, nur bei anlassloser Kontrolle, dann habe ich ein Konfliktpotenzial und es wird zur Eskalation kommen, das verspreche ich Ihnen heute. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und deswegen warne ich davor, das so zu beschließen, wie das hier vorgesehen ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Noetzel, Die Linke: Wir können das auch für alle Kontrollen beschließen, das ist kein Problem!)

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