David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sicherheit, Bildung, Infrastruktur – die Kernaufgaben des Staates. Wir bewegen uns weiterhin in Themenfeld eins, Sicherheit. Ein handlungsfähiger Verfassungsschutz ist für unseren freiheitlichen Rechtsstaat notwendig. Aber ebenso notwendig ist, dass gerade dieser Verfassungsschutz an klare, verhältnismäßige und verfassungsfeste Regeln gebunden ist. Und genau deshalb kommt dieser Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung auf den Tisch, weil das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren die Maßstäbe für die Eingriffsschwellen, Überwachungsmaßnahmen und Datenermittlungen deutlich präzisiert hat und der Landesgesetzgeber jetzt darauf reagieren muss. Und mein bürgerrechtsliberaler Kompass sagt, wird auch Zeit. Das ist richtig und wichtig, dass wir das machen. Und deshalb positiv vorneweg – bevor Herr Noetzel wieder aus dem Anzug springt –, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Er hat gar keinen Anzug an.) der Entwurf schafft es ausdrücklich, Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und zur unabhängigen Kontrolle besonders eingriffsintensiver Maßnahmen durch die G10-Kommission zu schaffen, und das ist richtig und überfällig. Und die Arbeit in der G10-Kommission, muss ich sagen, nötigt mir wirklich ganz großen Respekt ab. Das, was dort bearbeitet und entschieden wird, das empfinde ich als deutlich intensiver als die Verfahren, die wir hier im Landtag führen. Und deswegen ist es auch ebenso anzuerkennen, dass der Entwurf an mehreren Stellen differenzierter wird. Aber bei Minderjährigen gelten jetzt strengere Voraussetzungen, Überprüfungen und Löschfristen. Und gerade bei Minderjährigen – habe ich auch in der Ersten Lesung schon gesagt –, da haben mich die Bauchschmerzen sehr, sehr stark geplagt. Und das ist mein größtes Problem mit diesem Entwurf. Dennoch müssen wir anerkennen, wir haben da einen Bereich, den wir uns angucken müssen. Da passiert etwas, was gefährlich ist, und deswegen dürfen wir auch als wehrhafter Rechtsstaat, als wehrhafte Demokratie die Augen dort nicht verschließen. Deswegen denke ich, so, wie es jetzt gelöst ist, ist es halbwegs ausgewogen, bedarf aber auch im weiteren Verlauf noch mal einer genauen Kontrolle und Prüfung, wie es am Ende nachher tatsächlich angewandt wird. Das wird die Aufgabe der nächsten Parlamentarischen Kontrollgremien dann auch entsprechend sein. Aber, meine Damen und Herren, an dieser Stelle, dieser Gesetzentwurf ist eben nicht nur eine verfassungsrechtlich gebotene Reparatur, er geht auch an mehreren Stellen einen Schritt weiter. Und genau da liegen bei uns liberale Zweifel. Neue Kategorien der Beobachtungsbedürftigkeit, systematische Desinformationen, Verächtlichmachung von Institutionen, das ist alles sehr grenzwertig. Und die Eingriffstiefe hier überzeugt uns nicht vollständig. Und auch hier, der bürgerrechtsliberale Kompass ist hier nicht überzeugt, und deswegen enthalten wir uns auch an der Stelle bei diesem Gesetz. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP – Der Abgeordnete David Wulff wendet sich an das Präsidium.)
