Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Brandschutz-/Katastrophenschutz-Ehrenzeichen, all das geht mit diesem Gesetz weiter. Wir würden Ihnen gerne vorschlagen, das vorhandene und etablierte Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz zu ergänzen. Bisher sehen wir vor, nach 10-, 25- und 40-jährigem aktiven Dienst in der Feuerwehr ein Brandschutz-Ehrenzeichen an die Kameradinnen und Kameraden zu verleihen. Das geschieht seit vielen Jahren konsequent und kontinuierlich und wird begleitet von sogenannten Jubiläumszuwendungen. Bei 10 Dienstjahren gibt es 100 Euro des Landes, bei 25 Dienstjahren 200 Euro und bei 40 Dienstjahren 250 Euro als einmalige Jubiläumszuwendung. Wir wissen miteinander, dass der Brandschutz hier bei uns im Bundesland vor allem auf ehrenamtlichem Engagement beruht. Etwas über 27.000 vornehmlich ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden in 957 Freiwilligen Feuerwehren sorgen in den entsprechenden Situationen, in denen wir vielfältigste Hilfe benötigen, von der Notfallsituation, vom Brand über eine Vielzahl von technischen Hilfeleistungen sind die Kameradinnen und Kameraden, aber natürlich auch die der sechs Berufsfeuerwehren und der drei Werksfeuerwehren für die Menschen in unserem Land hier. Wir wollen, und das tun wir bereits bislang, dieses besondere ehrenamtliche Engagement besonders wertschätzen und würdigen, vorhin bereits mit dem neuen Katastrophenschutz-Ehrenzeichen, auch für diesen Bereich ganz ausdrücklich vorgesehen, für den Brandschutz, für die Feuerwehren schon seit Längerem etabliert, bislang aber eben maximal bis 40 Jahre. Vermutlich war das bei Einführung des Brandschutz-Ehrenzeichens auch konsequent, weil der Regelfall der dienstlichen Aufnahme 16 Jahre ist. Wir haben in der Regel damals noch 65 Jahre als Renteneintrittsalter gehabt, von daher sah das Gesetz bislang auch vor, dass mit 65 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden wurde. Und wenn Sie zwischen 16 Lebensjahren und 65 Lebensjahren schauen, werden Sie in der Regel auf keine 50 kommen. Ich erlebe aber momentan, dass es wiederholt genau diese Ehrungen gibt, die momentan im Übrigen quasi ein bisschen als Stellvertretung der Landesfeuerwehrverband mit seiner eigenen Ehrungsmöglichkeit vornimmt. Hintergrund ist, dass zum einen, zumindest in den letzten Kriegsjahren und in den ersten Jahren nach dem Kriege, offenbar nicht wenige auch mit 14 und 15 bereits in die Feuerwehren eingetreten sind – sicherlich geschuldet der Situation, dass viele lebensältere Männer nicht mehr verfügbar waren, auch Frauen, aber vor allen Dingen damals sehr männlich geprägt – und im Übrigen zwischenzeitlich das Rentenalter auf 67 angehoben ist und Kameradinnen und Kameraden eben auch länger im Dienst bleiben. Wir würden gerne Ihnen vorschlagen, diese 50 Jahre, die ja so ein bisschen wie die Goldene Hochzeit bei der Eheschließung sind – das ist schon ein ganz besonderes Datum, dass wir gerade die bislang nicht vorsehen, finde ich persönlich immer schwerlich erklärbar. Ich weiß, dass der Landesfeuerwehrverband das in großartiger Weise mit seiner Ehrung abbildet. Wir glauben gleichwohl, dass gerade dieses Datum, diese 50 Jahre, auch Aufnahme in die Landesehrung finden sollte, und schlagen Ihnen deshalb eine Ergänzung um diese 50 Jahre vor. Wir würden ebenfalls vorschlagen, das dann beim 50. Ehrenamts- oder Feuerwehrjubiläum mit einer Jubiläumszuwendung von 300 Euro zu begleiten und die ersten Ehrungen für dieses Jahr vorzusehen. Ich weiß, dass es immer eine Diskussion über Gerechtigkeit gibt, so ist das mit den Stichtagen. Sie können natürlich auch die letzten fünf Jahre rückverfolgen, dann kommen Sie aber in erheblichen Aufwand. Und, noch einmal, der Landesfeuerwehrverband hat bislang auch schon die 50-jährige Mitgliedschaft ausdrücklich mit seiner Ehrung geehrt. Vor dem Hintergrund glaube ich, dass wir gut vertreten können, ab dem 01.01.26, sofern Sie uns in zwei Lesungen mit diesem Gesetz begleiten mögen, die Ehrungen dann ab diesem Jahr vorzunehmen. Und Sie finden noch einen zweiten, kleinen weiteren Ausflug im Gesetz. Wir würden Ihnen vorschlagen wollen, wenn das Gesetz ohnehin angepackt wird, aus der bisherigen 10-jährigen Ehrung, die die sogenannte Ehrenzeichen-Ehrung in Bronze gewesen ist, gleichermaßen eine entsprechende Abzeichen-Ehrung zu machen. Wir haben das a) gerade vorhin im Katastrophenschutz-Ehrenzeichen-Gesetz für alle dort Beteiligten vorgesehen, und zum Zweiten würde es in die Logik der 25, 40 und 50 Jahre hineinpassen, also eine kleine Anpassung. Und ich sage das deshalb bewusst, weil wir an der Stelle Ihnen im Gesetz vorschlagen, diese Veränderung – da gibt es die Ehrung heute schon mit der entsprechenden Ehrenspange –, diese Veränderung, das in ein reguläres Ehrenzeichen wie die anderen zu verwandeln, ab 01.01.27 vorzunehmen, weil wir relativ lange Vorlaufzeiten haben mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und die wiederum dann mit den Gemeinden und Ämtern und den Feuerwehren vor Ort. Mit diesem Vorlauf wäre es relativ schwer, im laufenden Jahr mal eben umzuswitchen. Wir würden da ungern jemanden durchs Rost fallen lassen. Das, glaube ich, wäre immer der schwerste Fauxpas, der uns da passieren kann. Von daher ist der Vorschlag, 50-jähriges Jubiläum bereits ab diesem Jahr zu ehren, und die Veränderung bei dem Bronze-Ehrungskontext, bei den zehn Jahren, erst ab dem kommenden Jahr zum Tragen kommen zu lassen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dabei begleiten. Haushaltsvorsorge haben wir mit Ihnen gemeinsam bereits im Haushalt getroffen. Es könnte also miteinander relativ schnell gehen. Ich glaube, dass alle Kameradinnen und Kameraden es verdient haben und erst recht die, die 50 Jahre kameradschaftliche Mitarbeit ihr Eigen nennen. Das sind schon ganz besondere Jubiläen, die haben wir nicht so oft, aber die haben es umso mehr verdient, (Beifall Rainer Albrecht, SPD) als besondere anerkennenswerte Vorzeigeprojekte auch gezeigt zu werden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
