Michael Noetzel
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann fange ich vielleicht gleich mal als Erwiderung an: Also, liebe Kollegin von der CDU, Sie können davon ausgehen, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) dass wir selbstverständlich bei der Erarbeitung auch des Änderungsantrages involviert waren. Und ja, weil wir wissen, wie groß unsere Verantwortung ist, sind wir da sehr genau und haben da auch sehr viel diskutiert und sehr lange. Und deswegen war es etwas kurzfristig, das gebe ich zu. Richtig ist aber auch, dass an dem Donnerstag, wenn ich mich recht entsinne, die Veranstaltung der GdP war und dort die Vertreter, also einmal ich als jemand, der in der PKK sitzt, als auch Philipp da Cunha, der in der PKK sitzt, dort bei der GdP auf der Podiumsdiskussion waren, weil uns das genauso wichtig war, dort anwesend zu sein. Also insofern mag es sein, dass Sie das in dem Fall bitte entschuldigen mögen, wenn Frau Tegtmeier, die nicht Mitglied der PKK ist und dort sozusagen ... (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Ja, natürlich, aber es geht um den Verfassungsschutz und wir haben es in der PKK besprochen und wir haben es auch vorher besprochen, und deswegen finde ich das nicht so dramatisch, wie das hier dargestellt wird. Das Gegenteil ist der Fall, wir haben da sehr lange und kontrovers diskutiert. Mit dem Landesverfassungsschutzgesetz haben wir ein zweites Gesetz, das verfassungsgerichtlichen Anforderungen angepasst werden musste. Jetzt vielleicht wissen Sie, warum wir da so lange diskutiert haben, weil nämlich vor allem CDU- und CSU-geführte Ministerien es auch hier gerne mal nicht so genau nehmen mit grundgesetzlich verbrieften Rechten und auch Pflichten. Das Bundesverfassungsgericht hat in drei Entscheidungen zum bayerischen und hessischen Landesverfassungsschutz und zum Bundesamt deutlich gemacht, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) in welchen Grenzen der Verfassungsschutz agieren darf und wann seine Befugnisse zu weit reichen. Aus Sicht meiner Fraktion am wichtigsten sind neben der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für Maßnahmen des Verfassungsschutzes und der Definition der Beobachtungsbedürftigkeit die Erweiterung der unabhängigen Kontrolle durch die entsprechenden Stellen, also die PKK, die in Zukunft „Parlamentarisches Kontrollgremium“ heißen wird, oder die G10-Kommission. In diesem Bereich haben wir aufgrund der Hinweise in der Anhörung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorabkontrolle beim Einsatz von Vertrauenspersonen in diesem Bereich den ursprünglichen Entwurf noch einmal angepasst und die Kontrollbefugnisse erweitert. Dazu ist vorgetragen worden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten hier gerne eine noch frühere Information an die unabhängige Kontrolle und ich habe da natürlich durchaus Sympathie für, allerdings sagt das Bundesverfassungsgericht hier auch sehr eindeutig, dass es gerade am Anfang eben noch keiner expliziten Information bedarf. Insofern, mehr geht immer, dafür müssen wir dann eben auch mehr sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder und sehr deutlich gemacht, dass jedes Handeln des Verfassungsschutzes verhältnismäßig sein muss. Und je größer die Eingriffe in die Rechte der Betroffenen sind, je größer müssen auch die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit sein. Es bedarf also einer ständigen Anpassung und Kontrolle der Maßnahmen. Das bedeutet zum Teil einen größeren Begründungsaufwand für die Behörden, der jedoch durch die Eingriffsintensität gerechtfertigt ist. Unter anderem aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind wir zum Beispiel auch gegen eine Regelung, die eine Veröffentlichung von als Verdachtsfälle geführten Bestrebungen ermöglicht. Die stigmatisierende Wirkung einer derartigen Veröffentlichung ist unbestreitbar, und die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden zu Unrecht vermeintliche Bestrebungen ins Visier genommen haben und dies öffentlich gemacht haben, wobei die AfD da ganz eindeutig nicht dazugehört, wie das OVG Münster, meine ich, bereits festgestellt hat. Als Letztes möchte ich dann noch die Übermittlungsvorschriften erwähnen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Warum sagen Sie nichts zum Kölner Gerichtsurteil, Herr Noetzel?) Auch hier bedurfte es aufgrund eines Urteils zum Bundesamt für Verfassungsschutz einer Neuregelung, die klarer definiert, wann die Übermittlungen erlaubt sind und wann nicht. Und, sehr geehrte Damen und Herren, bei aller verbleibenden grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz, ich bin optimistisch, dass wir einen verfassungskonformen, den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Gesetzentwurf geschaffen haben. Und ich sage es einmal, wie der Enkel des ersten Rostocker Bürgermeisters gestern bei der Veranstaltung zur Einweihung eines der ersten KZ-Denkmäler in Deutschland, das in Rostock steht, gesagt hat: An der Ablehnung unserer Erinnerungskultur erkennt man die Antidemokraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
