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Dr. Heiko Geue

06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der für die Beamtinnen und Beamten und für unsere Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von unmittelbarer Bedeutung ist. Es sind rund 49.000 Menschen, die von dem Gesetzentwurf direkt betroffen sind. Sie wissen, am 14. Februar 26 haben die Tarifparteien für die Beschäftigten der Länder eine Einigung erzielt. Diese sieht eine stufenweise Erhöhung der Entgelte vor, zunächst um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro zum 1. April 2026, gefolgt von weiteren 2 Prozent zum 1. März 2027 und 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Erlauben Sie mir den Hinweis hier an dieser Stelle, wenn es da schon den Iran-Krieg mit den Preissteigerungen an den Tankstellen und anderen gegeben hätte, würde dieser Abschluss wahrscheinlich heute schon anders aussehen. Umso wichtiger, dass wir jetzt dieses Gesetz vorlegen. Sie wissen, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer zeit- und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bekannt. Genau das setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um, meine Damen und Herren. Wir setzen damit ein klares Signal, auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten können sich die Beschäftigten auf die Landesregierung verlassen. Und ja, das kostet Geld, Landeshaushalt in diesem Jahr 33 Millionen, etwas über 33, im nächsten Jahr etwas über 68 und im Jahr 28 dann knapp 88 Millionen Euro. Damit haben wir dann Gesamtkosten des Tarifabschlusses von 65 Millionen in diesem Jahr, 106 Millionen im nächsten und 175 Millionen ab dem Jahr 28. Das ist gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage eine große Herausforderung, auf die wir uns aber in unseren Planungen – wir planen natürlich schon immer auch mit entsprechenden Tarifabschlüssen –, wir hatten uns in unseren Planungen im Wesentlichen darauf vorbereitet. Gerade in den gegenwärtigen Zeiten mit den enormen Preissteigerungen, nicht nur an den Zapfsäulen, ist das für die Beamten und Versorgungsempfänger besonders wichtig, dass sie sich auf die Landesregierung verlassen können. Die erhöhten Bezüge – und ich glaube, auch das ist wichtig für unsere Beschäftigten, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich danken möchte für die immer gute Arbeit, die Sie leisten, Handlungsfähigkeit des Staates, wir brauchen Sie, deswegen ganz herzlichen Dank an dieser Stelle –, und deswegen wollen wir auch die Bezüge rückwirkend bereits ab Juni 2026 auszahlen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die zeitliche Lücke zwischen Beschluss und tatsächlicher Auszahlung so klein wie möglich zu halten. Natürlich immer Auszahlung vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, das ist ganz klar. Meine Damen und Herren, neben der Besoldungsanpassung enthält der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung. Wir schaffen im Landesbeamtengesetz eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Risikomanagementsystem in der Beihilfebearbeitung. Das ist wichtig und notwendig, weil die Zahl der Beihilfeanträge kontinuierlich steigt. Gleichzeitig erwarten die Anspruchsberechtigten zu Recht eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung. Mit dem Einsatz moderner automatis…, automati…, automatisier…, – okay, (allgemeine Heiterkeit) automatisierung…, autom…, (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) automatisierungsgestützter, (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) automatisierungsgestützter Verfahren – ich wusste gar nicht, dass das so schwierig ist, dieses Wort –, (allgemeine Heiterkeit) also dieser Verfahren, können wir genau das erreichen, schneller, als ich es gerade gesagt habe: mehr Effizienz, mehr Tempo und eine Entlastung für die Verwaltung. Zudem haben wir mit den Gewerkschaften vereinbart, die Erschwerniszulagenverordnung bis Ende dieses Jahres weiterzuentwickeln. Auch das zeigt, wir bleiben im Dialog und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen, so, wie das unser Stil ist als Landesregierung, meine Damen und Herren, oder? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Immer wieder im Dialog, so ist es doch richtig. Was nicht in diesem Gesetzesentwurf enthalten ist, meine Damen und Herren, ist die Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September letzten Jahres zur amtsangemessenen Alimentation. Die dort formulierten, erheblich fortentwickelten Vorgaben sind von sehr großer Tragweite. Ihre Umsetzung erfordert weitere sorgfältige Analysen, umfassende Berechnungen – es ist wirklich hochkomplex, kann ich Ihnen sagen –, und wir brauchen weitere intensive Abstimmungen, auch mit den Gewerkschaften und dem Richterbund. Deshalb haben wir uns im Dialog mit den Gewerkschaften dazu entschieden, dieses komplexe Thema in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu behandeln und uns dafür die notwendige Zeit zu nehmen. Notwendig ist eine rechtssichere und tragfähige Lösung. Daran arbeitet mein Haus mit den Gewerkschaften, mit dem Richterbund unter Beteiligung des Landesrechnungshofs im Besoldungsdialog weiter, damit dann im neuen Landtag – das werden wir in dieser Legislaturperiode natürlich nicht mehr schaffen –, im neuen Landtag nach der Konstituierung des Landtags zügig ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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