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Michael Noetzel

Die Linke 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir eine wichtige und notwendige Änderung unserer Landesverfassung und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes. Wir wollen eine langfristige Absicherung der Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit unseres Landesverfassungsgerichts auf den Weg bringen. Die Landesverfassungsgerichte sind ein zentraler Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates und fungieren als eine Art doppelter Boden zum Bundesverfassungsgericht. Sie treffen unabhängige Entscheidungen über die Auslegung und Anwendung der Landesverfassung, garantieren die Gewaltenteilung und wachen darüber, dass staatliches Handeln im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Ordnung bleibt. (Enrico Schult, AfD: Ja, ganz wichtige Gerichte, sehen wir auch so.) Gerade deshalb ist es ein konsequenter Schritt, zentrale Regelungen zur Stellung und Arbeitsweise des Gerichts künftig unmittelbar in der Verfassung selbst zu verankern. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir mehr Stabilität und Verlässlichkeit. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter, die Altersgrenze, der Ausschluss der Wiederwahl, die Geschäftsordnungsautonomie sowie die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts werden ausdrücklich verfassungsrechtlich abgesichert. Und ich habe keine Ahnung, was daran parteipolitisch sein soll (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) oder was daran eine Schwächung der Verfassung oder der Demokratie sein soll. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Damit werden grundlegende Prinzipien gerade besser vor politischer Veränderung geschützt und zeigen autoritären Kräften, (Enrico Schult, AfD: Und wer definiert „autoritäre Kräfte“? Sie, ne? Sie definieren das! Klasse!) dass unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien (Zuruf von Enrico Schult, AfD) keine Verhandlungsmasse sind. Besonders wichtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) besonders wichtig ist aus unserer Sicht aber die Regelung für den Fall einer Blockade bei der Wahl neuer Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht. Und Herr Schult hat es hier vorne ja zugegeben, er hat ja gesagt, aus Prinzip würden sie nicht zustimmen. Es geht ihnen gar nicht darum, ob die vorgeschlagenen Kandidatinnen oder Kandidaten geeignet sind oder nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Nein, einzig und allein, (Enrico Schult, AfD: Erzählen Sie doch nicht so einen Blödsinn!) weil die AfD nicht berücksichtigt werden würde, würden Sie das blockieren. (Thore Stein, AfD: Was?!) Ja, so hat er es gesagt. (Thore Stein, AfD: Wann hat er das gesagt?) Doch, das hat er hier vorne so gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bisherige Zwei-Drittel-Erfordernis bleibt ausdrücklich bestehen, und das ist auch richtig so, denn eine breite Mehrheit stärkt die demokratische Legitimation des Gerichts und verhindert eine parteipolitisch einseitige Besetzung. Gleichzeitig müssen wir aber auch sicherstellen, dass das Gericht dauerhaft arbeitsfähig bleibt. Genau dafür schafft der Gesetzentwurf einen Ersatzwahlmechanismus für den Fall, dass eine notwendige Wahl über längere Zeit blockiert wird. Diese Diskussion wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Wir haben es gehört, auch auf Bundesebene und in anderen Ländern wird darüber beraten, wie demokratische Institutionen resilient gegenüber politischen Blockaden und extremistischen Bestrebungen gemacht werden können. Und dass diese extremistischen Bestrebungen von ihrer Macht Gebrauch machen und dieses Gesetz notwendig ist, zeigt Thüringen, wo die Höcke-AfD seit 2024 die Wahlausschüsse für die Richter/-innen und Staatsanwält/-innen blockierte (Julian Barlen, SPD, und Thomas Krüger, SPD: Ach?!) und die Neubesetzung damit verhinderte. (Julian Barlen, SPD: So was haben die gemacht?!) Ja, verrückt, ne?! (Julian Barlen, SPD: Warum das denn?!) Glaubt man gar nicht. (Thomas Krüger, SPD: Hätte ich auch nicht gedacht.) Sehr geehrte Damen und Herren, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) auch deshalb richtet sich heute natürlich ein Appell an die CDU-Fraktion. Sie betonen auf Bundesebene immer wieder zu Recht die Bedeutung eines starken und widerstandsfähigen Rechtsstaates sowie einer resilienten Demokratie. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Auch in anderen Bundesländern, das wissen Sie, nicht nur in Sachsen-Anhalt, hat die CDU vergleichbare Reformen mitgetragen und unterstützt, teilweise sogar angeschoben. Ich glaube deshalb, dass es auch hier möglich sein sollte, gemeinsam Verantwortung für den Schutz unserer demokratischen Institutionen zu übernehmen. Am Ende geht es eben nicht um parteipolitische Interessen, sondern um die dauerhafte Sicherung der Handlungsfähigkeit unseres Verfassungsgerichts und unseres Landes. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Institutionen zunehmend unter Druck geraten und populistische Kräfte versuchen, Vertrauen in Gerichte und Parlamente zu schwächen, sollten wir alles daransetzen, die Stabilität unseres Rechtsstaates zu sichern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Diese Reform schafft dafür eine wichtige Grundlage. Sie stärkt die Unabhängigkeit des Gerichts, schützt seine Arbeitsfähigkeit und sorgt dafür, dass zentrale rechtsstaatliche Prinzipien nicht leichtfertig infrage gestellt werden können. Deshalb bitte ich nicht nur um Zustimmung für die Überweisung, sondern auch um Zustimmung für dieses Vorhaben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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