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Michael Noetzel

Die Linke 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Titel des Gesetzentwurfes verrät es bereits, wir nehmen keine Schönheitskorrekturen oder redaktionelle Anpassungen im bestehenden Gesetzeswerk vor, sondern wir wollen die Grundlagen des Katastrophenschutzes hier im Land grundsätzlich neu regeln. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns die Notwendigkeit vor Augen geführt. Die einschlägigen Strukturen kamen immer wieder und häufiger zum Einsatz, nicht selten über längere Zeiträume und auch in Situationen, die objektiv nicht immer die Kriterien einer Katastrophe erfüllten. Zur Stelle waren sie trotzdem und haben einen unverzichtbaren Anteil an der Lösung des jeweils herausfordernden Ereignisses geleistet. Dafür möchte ich allen Katastrophenschützern und Katastrophenschützerinnen im Namen meiner Fraktion noch mal meinen herzlichen Dank aussprechen. Dieser richtet sich insbesondere an die zahlreichen Ehrenamtlichen, die ihre Freizeit aufbringen, um anderen Menschen zu helfen und unterm Strich den Laden am Laufen zu halten. Wie wäre der Sommer der Migration 2015 ohne ihre Unterstützung verlaufen? Mit welchen Folgen hätten die Menschen im Ahrtal zu kämpfen, wenn sie 2021 nicht zur Stelle gewesen wären? Oder welche Ausmaße hätte die Corona-Pandemie in den Folgejahren angenommen, wenn wir nicht auf ihr Know-how und ihre Infrastruktur hätten zurückgreifen können? Zum Glück bleiben das alles theoretische Gedankenspiele, denn wir konnten und wir können uns auf die Aktiven im ASB, beim DRK und der DLRG, den Maltesern und den Johannitern verlassen. Meine Damen und Herren, weder klimatisch noch gesellschafts- oder geopolitisch ist derzeit mit einer Entspannung zu rechnen. Für mein Empfinden ist dieser Gesetzentwurf eine gute und vor allem zeitgemäße Antwort auf diese und ähnliche Herausforderungen. Es ist eine Weiterentwicklung und Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen und soll künftig auch dem Einsatz in lang anhaltenden Krisenlagen Rechnung tragen – wohlgemerkt auch in Krisen- und nicht wie bislang nur in Katastrophenlagen. Neben dieser Erneuerung beinhaltet der Gesetzentwurf weitere fortschrittliche Anpassungen. So wird die rechtliche Stellung der Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer doch erheblich verbessert, sodass wir der Helfendengleichstellung ein gutes Stück näherkommen. Und erstmals werden Spontanhelfende, die in jeder Krisen- und Katastrophenlage mit anpacken, gesetzlich berücksichtigt. Also insofern sind wir auf einem guten Weg mit diesem Gesetz. Uns sind aber auch die Wünsche der Katastrophenschutzorganisationen nach einzelnen Präzisierungen und Klarstellungen, klarstellenden Anpassungen im Gesetzentwurf bekannt. Diese werden wir uns im weiteren Verfahren auch noch mal genau anschauen und dazu im Innenausschuss ins Gespräch kommen. Und ich werbe dann auch noch mal bei allen für eine Überweisung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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