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Constanze Oehlrich

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 8/130

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Wohnraum ist keine beliebige Ware, wohnen ist Teil der Daseinsvorsorge und Voraussetzung dafür, dass Menschen in den Städten und Gemeinden unseres Landes arbeiten, Familien gründen und alt werden können. Gerade in touristisch stark nachgefragten Orten erleben wir seit Jahren einen wachsenden Preisdruck, weil Wohnungen, die ein dauerhaftes Zuhause sein könnten, dem regulären Wohnungsmarkt entzogen und dauerhaft oder faktisch dauerhaft als Ferienunterkünfte vermietet werden. Natürlich besteht dieses Problem nicht überall in demselben Ausmaß, und klar ist auch, Ferienwohnungen gehören zu Mecklenburg-Vorpommern, sie sind Teil des Tourismussektors und der erheblichen Wertschöpfung in diesem Bereich, das stellt niemand infrage, aber wenn die Servicekraft im Hotel, der Erzieher in der Kita oder die Pflegekraft im Ort keine Wohnung mehr findet, dann wird Wohnraummangel zum Standortproblem. Wer hier arbeitet, soll hier auch wohnen können. Wohnorte dürfen nicht zu Ferienkulissen werden. Sie sollen ein Zuhause für die Menschen bleiben, die hier leben und arbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Bündnisgrünen haben nichts gegen Ferienwohnungen, aber wir haben etwas gegen ungeregelte Dauerzweckentfremdungen, dort, wo Wohnungen für Einheimische und Beschäftigte fehlen. (Rainer Albrecht, SPD: Da sind wir uns alle einig.) Und genau dafür braucht es ein wirksames Zweckentfremdungsrecht. Das bisherige Gesetz fand aber kaum Eingang in die kommunale Praxis. Ein Gesetz, das den Kommunen Befugnisse verleiht, ihnen aber die Instrumente vorenthält, um diese zu nutzen, hilft am Ende niemandem. Deswegen ist es richtig, das Zweckentfremdungsrecht zu novellieren und an die Europäische Kurzzeitvermietungsverordnung anzupassen. Registrierung, digitale Verfahren, bessere Daten und klare Plattformverpflichtungen können dafür sorgen, dass dieses Gesetz vor Ort tatsächlich angewendet wird. Aber an einem Punkt hat der Gesetzentwurf noch eine erhebliche Schwäche, und der Kollege von der CDU-Fraktion hat schon darauf hingewiesen, das kam in der Sachverständigenanhörung zutage: Wenn jede Gemeinde ihr eigenes digitales Registrierungsverfahren entwickeln, beschaffen und betreiben muss, sorgen wir nicht für einen wirksamen Vollzug, sondern schaffen einen digitalen Flickenteppich. Wenn das Land den Gemeinden ein neues Instrument an die Hand gibt, dann muss es auch die technischen Grundlagen dafür bereitstellen. Deshalb legen wir Ihnen heute dazu einen Änderungsantrag vor. Unser Vorschlag beinhaltet ganz konkret, dass das Land den Kommunen eine Plattform zur Verfügung stellt mit Registrierungsnummern, einheitlichen Schnittstellen, klaren Zuständigkeiten und auf diese Weise dafür sorgt, dass sich nicht jede Gemeinde ihre eigene kleine Insellösung schaffen muss. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gute Idee! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ein zentrales System spart Geld, vereinfacht den Vollzug und stärkt die Rechtssicherheit. Ein zentrales System hilft den Kommunen, den Anbieter/-innen und den Plattformen und schafft am Ende die durch das Gesetz bezweckte Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Gleichzeitig sollten wir weiterdenken. Auch Mecklenburg-Vorpommern sollte prüfen, ob aus dem Zweckentfremdungsrecht ein umfassendes Wohnraumschutzgesetz werden kann. Dann ginge es auch um Wohnraumerhalt, Leerstand, Abriss, Umnutzung, Überbelegung und um menschenwürdige Unterkünfte für Erntehelfer/-innen und Servicekräfte. Für heute gilt, dass das uns vorliegende Gesetz ein Fortschritt werden kann, aber nur, wenn es auch praktisch funktioniert. Und genau darum geht es uns mit unserem Änderungsantrag. Ich bitte für unseren Änderungsantrag um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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